Die Erfindung betrifft einen Mokassinschuh mit einem den Vorderfuß
seines Trägers ganz umschließenden Schaft, dessen Schaftunterteil eine
Auftrittsfläche wenigstens für den Vorderfuß bildet, der von einem
Schaftoberteil überspannt wird, bestehend aus einem im wesentlichen symmetrischen
und einstückigen Zuschnitt des Schaftoberteils und Schaftunterteils und einer
an dessen Vorderseite angeordneten Spitze.
Mokassinschuhe sind allgemein bekannt. Sie werden wegen ihrer Bequemlichkeit
geschätzt. Für sie kennzeichnend ist ein mit einem das Schaftoberteil
bildenden Spiegelblatteinsatz durch eine Naht verbundenes Schaftunterteil. Die Naht
liegt immer nah am Fußballen (vgl. DE
G 81 17 511.6, DE G 87 00 298.1,
DE 295 13 243). Nachteilig ist die dadurch
bestehende Gefahr von Druck- und Scheuerstellen am Fußballen.
Auch ein aus DE 40 16 217
bekannter Mokassinschuh weist eine solche Raff- oder Flechtnaht auf. Bei diesem
Mokassinschuh laufen die Zuschnittkanten schuhinnen- oder außenseitig ebenfalls
von einem Punkt aus, der wenigstens in der Nähe des Randes des die Auftrittsfläche
bildenden Schaftunterteils liegt. Nachteilig ist auch dabei die bestehende Gefahr
von Druck- und Scheuerstellen am Fußballen.
Ein aus DE 14 85 727 A
bekannter Mokassinschuh weist zwar nur eine Mittelnaht in der Längsachse des
Schuhs auf. Diese ist aber entweder längs des Bodens durchlaufend und an der
Ferse aufsteigend angeordnet und liegt in der Schaftunterseite und damit unterhalb
der Fußsohle und beeinträchtigt diese. Oder sie ist in einer anderen Variante
zwar an der Schaftoberseite angeordnet. Dabei wird aber eine Schuhform erzeugt,
die dem Grundsatz der bequemen Fußumfassung bei Mokassinschuhen völlig
widerspricht, weil sie die natürliche Form des Fußes im Zehenbereich unvermeidbar
einengt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Mokassinschuh zu schaffen,
dessen die Zuschnittkanten verbindende Nähte außerhalb des Kontaktbereichs
mit dem Fußballen liegen und der der natürlichen Fußform entspricht.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst,
dass die Zuschnittkanten der Spitze und des Schaftoberteils durch zwei Nähte
verbunden werden, die in eine bis wenigstens annähernd zum Schaftende reichende
Mittelnaht übergehen.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung wird die Spitze separat mit einer
Zuschnittkante mit dem Schaftunterteil im Bereich unterhalb der Zehen des Fußes
des Trägers mit wenigstens einer Naht verbunden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Figuren an Ausführungsbeispielen
erläutert. Dabei zeigen
1 den Mokassinschuh ohne Sohlenteil in einer perspektivischen
Gesamtansicht,
2 den Zuschnitt des einstückigen Schaftoberteils
und Schaftunterteils und der Spitze mit fest gestepptem Fersenteil und angestepptem
Einfass,
3 den Zuschnitt des einstückigen Schaftoberteils
und Schaftunterteils mit festgesteppter Spitze und festgestepptem Fersenteil und
angestepptem Einfass.
Der in 1 dargestellte Mokassinschuh
11 weist ein für den Gegenstand der Erfindung unerhebliches Sohlenteil
nicht auf. Das Schaftunterteil 12 und Schaftoberteil 13 und die
Spitze 14 des Mokassinschuhs 11 bestehen aus einem Zuschnitt.
Die an der Vorderseite des Schaftunterteils 12 angeordnete Spitze
14 ist nach oben geklappt. Die beiden Zuschnittkanten der Spitze
14 sind durch zwei Nähte 15 mit den ebenfalls nach oben geklappten
beiden Seiten des Schaftoberteils 13 verbunden. Die beiden Nähte
15 treffen sich am äußersten Ende 16 der Spitze
14 in der Mitte des Mokassinschuhs 11. Am äußersten
Ende 16 der Spitze 14 gehen die Nähte 15 in eine
Mittelnaht 17 über. Die Mittelnaht 17 endet kurz vor dem
Schaftende 18 im Ristbereich. Die Nähte 15 liegen außerhalb
des Ballenbereichs des Fußes. Die Mittelnaht 17 liegt oberhalb des
Vorderfußes. Der Mokassinschuh 11 ist mit Fersenteil 19 und
Einfass 20 versehen. Ein Fußbett 21 kann vorgesehen werden.
In 2 ist der einstückige Zuschnitt
des Schaftunterteils 12 und Schaftoberteils 13 und der an dessen
Vorderseite angeordneten Spitze 14 dargestellt. Einseitig festgesteppt
sind das Fersenteil 19 und angesteppt der Einfass 20. Der Zuschnitt
ist im wesentlichen symmetrisch. Die Zuschnittkanten der Spitze 14 und
des Schaftoberteils 13 sind mit Hinweisen 21 auf den Verlauf der
sie später verbindenden Nähte 15 versehen. Die Zuschnittkanten
der Spitze 14 und des Schaftoberteils 13 werden durch Hochklappen
zur Deckung für die Anbringung der Nähte 15 gebracht. Danach
liegen die verbleibenden Zuschnittkanten des Schaftoberteils 13 wenigstens
annähernd mittig in der Längsachse des Mokassinschuhs 11 und
werden entlang der Linie 23 durch die Mittelnaht 17 vernäht.
In 3 ist ein Zuschnitt des einstückigen
Schaftunterteils 24 und Schaftoberteils 25 dargestellt.
Eine separate Spitze 26 ist über eine Naht 27 mit der Vorderseite
des Schaftunterteils 24 verbunden. Die Naht 27 liegt dabei im
Bereich zwischen den Zehenballen und Zehenenden des Fußes des Trägers
und berührt dessen Zehen nicht. Das Material der separaten Spitze
26 ist unabhängig von dem für den Zuschnitt des einstückigen
Schaftunterteils 24 und Schaftoberteils 25 und kann wegen der
in diesem Bereich häufig höheren mechanischen Beanspruchung stärker
ausgebildet werden. Die separate Spitze 26 läßt auch farbliche
und modische Gestaltungsvarianten zu. Alle anderen Merkmale des Zuschnitts nach
3 entsprechen denen nach 2.
- 11
- Mokassinschuh
- 12
- Schaftunterteil
- 13
- Schaftoberteil
- 14
- Spitze
- 15
- Nähte
- 16
- äußerstes Ende
- 17
- Mittelnaht
- 18
- Schaftende
- 19
- Fersenteil
- 20
- Einfass
- 21
- Fußbett
- 22
- Hinweise
- 23
- Linie
- 24
- Schaftunterteil
- 25
- Schaftoberteil
- 26
- separate Spitze
- 27
- Naht