| Dokumentenidentifikation |
DE102005033530B4 20.09.2007 |
| Titel |
Randbegrenzung für Abdeckplatte einer Dunstabzugshaube und Dunstabzugshaube |
| Anmelder |
BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH, 81739 München, DE |
| Erfinder |
Neumann, Ulmar, 76694 Forst, DE; Swat, Holger, 76131 Karlsruhe, DE; Neuner, Jörg, 76547 Sinzheim, DE; Segers, Hermann-Reinhard, 81679 München, DE |
| DE-Anmeldedatum |
14.07.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005033530 |
| Offenlegungstag |
18.01.2007 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
20.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24C 15/20(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Randbegrenzung für eine Abdeckplatte
eines Wrasenschirms einer Dunstabzugshaube sowie eine Dunstabzugshaube mit Randbegrenzung.
Insbesondere betrifft die Erfindung eine Esse, bevorzugt eine Wandesse oder Inselesse.
Bei Dunstabzugshauben, die als Essen ausgestaltet sind, wird von den
Nutzern der Dunstabzugshaube gerne die Oberseite des Schirms der Dunstabzugshaube
als Abstellfläche für Gewürze und dergleichen verwendet. Um ein Herunterfallen
dieser Artikel zu verhindern beziehungsweise ein sicheres Platzieren dieser Artikel
gewährleisten zu können, ist es bekannt an Dunstabzugshaube ein Geländer
vorzusehen, das auch als Reling bezeichnet wird und das die Abstellfläche begrenzt.
Diese Reling muss an der Oberseite des Schirms befestigt werden.
In der DE 88 01 606 U1
ist eine Haushaltskochstelleneinrichtung beschrieben, die eine Dunsthaube aufweist.
Die Oberseite der Dunstabzugshaube ist als horizontale Gerätabstellfläche
ausgebildet. Am Umfangrand der Oberseite ist ein Geräterückhaltesteg,
wie ein Bordrand angeordnet.
Die Befestigung der Reling erfolgt in der Regel mittels Stützfüßen,
die an der Oberseite des Schirms befestigt, insbesondere mit dieser verschraubt
werden. Der Nachteil dieser Ausgestaltung einer Reling besteht darin, dass die Oberseite
des Schirms nicht mehr von vorne zugänglich ist und somit die Reinigung der
Oberseite erschwert wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Möglichkeit zu
schaffen, mit der die Vorteile des Standes der Technik genutzt werden können,
insbesondere eine Abgrenzung einer Abstellfläche zu schaffen, und dennoch die
Oberseite des Schirms der Dunstabzugshaube leicht zugänglich ist.
Die Aufgabe wird gemäß einem ersten Aspekt gelöst durch
eine Randbegrenzung für eine Abdeckplatte eines Wrasenschirms einer Dunstabzugshaube,
die zumindest aus einem Randelement besteht und zumindest eine Befestigungsvorrichtung
zur Befestigung an der Abdeckplatte aufweist. Die Randbegrenzung ist dadurch gekennzeichnet,
dass die Befestigungsvorrichtung mit mindestens einem der Randelemente der Randbegrenzung
über ein Gelenk verbunden ist.
Durch das Vorsehen eines Gelenkes kann die Randbegrenzung gegenüber
der Befestigungsvorrichtung und damit, nach der Befestigung an der Abdeckplatte
des Wrasenschirms, gegenüber der Abdeckplatte verschwenkt beziehungsweise gekippt
oder geklappt werden. Auf diese Weise kann der Zugriff auf die Abdeckplatte auch
nach der Montage der Randbegrenzung gewährleistet werden.
Besonders bevorzugt stellt die Befestigungsvorrichtung eine Klemmvorrichtung
dar. Hierdurch wird die Montage der Randbegrenzung an der Abdeckplatte erleichtert.
Es wird dem Nutzer der Dunstabzugshaube insbesondere ermöglicht die Randbegrenzung
ohne gesondertes Werkzeug, wie beispielsweise Schraubenzieher und dergleichen, an
der Dunstabzugshaube anzubringen. Weiterhin kann die Randbegrenzung bei dieser Art
der Befestigungsvorrichtung auch jederzeit wieder entfernt werden, ohne dass Befestigungselemente
an der Abdeckplatte verbleiben. Dies wäre bei einer Schraubverbindung der Fall,
bei der nach dem Entfernen der Randbegrenzung ein Schraubloch in der Abdeckplatte
verbleiben würde und so den optischen Eindruck der Abdeckplatte mindern würde.
Weiterhin ist eine Klemmvorrichtung bezüglich der Wahl es Materials der Abdeckplatte
vorteilhaft. Die Klemmvorrichtung kann auch an sprödem Material, wie beispielsweise
Glas oder Plexiglas, befestigt werden, da eine Bearbeitung der Abdeckplatte, insbesondere
das Einbringen eines Schraubloches entfallen kann.
Bevorzugt sind die Befestigungsvorrichtung und ein Teil des Gelenkes
an einem gemeinsamen Bauteil der Randbegrenzung vorgesehen. Durch diese einteilige
Ausgestaltung kann zum einen die Anzahl der für die Montage notwendigen Bauteile
limitiert werden und zum anderen ein sicherer Halt der Randbegrenzung an der Abdeckplatte
auch beim verschwenken der Randelemente gewährleistet werden. Weiterhin wird
auch die Stabilität der Randbegrenzung im normalen Zustand, das heißt
wenn diese nicht verschwenkt ist, erhöht.
Das Teil des Gelenkes, das mit der Befestigungsvorrichtung verbunden
ist, kann oberhalb der Befestigungsvorrichtung und in Projektion auf die Befestigungsvorrichtung
zentriert zu der Befestigungsvorrichtung angeordnet sein. Hierdurch werden Hebelkräfte,
die bei einem versetzt zu der Befestigungsvorrichtung angeordneten Gelenk auftreten
könnten, vermieden. Das Teil des Gelenkes, das mit der Befestigungsvorrichtung
an einem gemeinsamen Bauteil vorgesehen ist, ist vorzugsweise ein Rohrstück.
Auf diese Weise kann ein Randelement oder ein Kopplungselement in das Rohrstück
eingeführt werden und so das Gelenk gebildet werden. Das Vorsehen eines separaten
Gelenkbolzens und ein Verbinden des Bolzens mit dem Randelement kann entfallen.
In dem Rohrstück ist vorzugsweise eine Durchlassöffnung für ein Sicherungselement
des Gelenkes vorgesehen. Dieses kann beispielsweise einen Stift darstellen. Durch
die Durchlassöffnung kann nach dem Einbringen des Randelementes oder eines
Kopplungselementes in das Rohrstück der Stift eingebracht
und mit dem Randelement oder Kopplungselement in Kontakt gebracht werden. Ein Herausgleiten
aus dem Rohrstück kann dadurch vermieden werden. Die Sicherung kann durch Kraftschluss
oder vorzugsweise durch Eingreifen des Sicherungselementes in eine dafür in
dem Randelement oder Kopplungselement vorgesehenen Nut oder Rille erfolgen.
Bevorzugt sind die Randelemente über Kopplungselemente lösbar
miteinander verbunden. Diese lösbare Verbindung erlaubt eine Demontage der
Randbegrenzung durch den Nutzer und ermöglicht ein geringes Verpackungsvolumen
bei der Anlieferung und der Lagerung der Randbegrenzung. Indem Kopplungselemente
vorgesehen sind, kann zudem die Form der Randelemente einfach gehalten werden. Die
Randelemente können beispielsweise gerade Elemente sein und die Kopplungselemente
können als Eckelemente ausgebildet sein. Zudem weist dieser mehrteilige Aufbau
den Vorteil auf, dass unterschiedliche Elemente aus unterschiedlichen Materialien
gefertigt werden können. So können die Randelemente aus Metall, vorzugsweise
Aluminium oder Edelstahl, hergestellt werden, wohingegen die Kopplungselemente beispielsweise
aus Kunststoff bestehen können. Durch diese Materialkombination kann durch
die Randelemente eine Stabilität geschaffen werden und den Kopplungselementen
kann eine Flexibilität verliehen werden durch die beispielsweise eine Verbindung
mittels Rastvorrichtungen möglich wird. Weiterhin ist der mehrteilige Aufbau
der Randbegrenzung beispielsweise für die Verwendung an Inselessen von Vorteil,
da die Randbegrenzung an diesen auch nachträglich montiert werden kann, was
bei einer einteiligen Randbegrenzung nicht möglich wäre. Schließlich
kann ein Teil der Kopplungselemente zur Bildung des Gelenkes dienen, indem dieses
anstatt mit einem Randelement mit einem weiteren Teil des Gelenkes, insbesondere
einem Rohrstück, zusammengefügt wird.
Gemäß einer Ausführungsform sind die Randelemente Stangen,
vorzugsweise Rohre. Es ist aber auch möglich als Randelemente flächige
Elemente, wie beispielsweise Blechstreifen oder Glasstreifen, zu verwenden. Diese
können vertikal ausgerichtet sein und im montierten Zustand mit deren Unterkante
im Randbereich der Abdeckplatte aufliegen.
Insbesondere, wenn es sich bei den Randelementen um Stangen beziehungsweise
Rohre handelt, weist die Verbindung zwischen dem Randelement und dem Kopplungselement
vorzugsweise eine Verdrehsicherung auf. Diese Verdrehsicherung dient zum einen der
Erhöhung der Sicherheit bei der Handhabung der Randbegrenzung. Bei einem Hochklappen
beziehungsweise Verschwenken der Randbegrenzung gegenüber der Abdeckplatte
kann das Randelement dem Nutzer nicht durch ein Verdrehen gegenüber dem Kopplungselement
entgleiten. Weiterhin ist vorzugsweise bei der Verwendung eines Gestänges als
Randelemente eine Stützvorrichtung vorgesehen, die es erlaubt das Gestänge
in einem Abstand zu der Abdeckplatte anzuordnen. Die Stützvorrichtung kann
zum einen an der Befestigungsvorrichtung vorgesehen sein. In diesem Fall umfasst
die Stützvorrichtung vorzugsweise eine Befestigungsvorrichtung und ein Teil
des Gelenkes. Vorzugsweise ist zudem an zumindest einer weiteren Stelle der Randbegrenzung
an dem Gestänge eine Stützvorrichtung vorgesehen. Hierdurch wird das Gewicht
der Randbegrenzung auf mehrere Punkte verteilt und Hebelkräfte auf die Befestigungsvorrichtung
können vermieden werden. Durch das Vorsehen einer Verdrehsicherung kann bei
dieser Ausführungsform sichergestellt werden, dass die Stützvorrichtungen
stets in Richtung auf die Abdeckplatte weisen. Die Verdrehsicherung kann beispielsweise
durch ineinander passende Querschnitte an den Randelementen und den Kopplungselementen
realisiert werden.
Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung eine
Dunstabzugshaube, die einen Wrasenschirm mit einer Abdeckplatte und mindestens eine
an der Abdeckplatte befestigte Randbegrenzung aufweist, die an zumindest drei Seiten
der Abdeckplatte gegenüber der Abdeckplatte vertikal erhöht verläuft.
Die Dunstabzugshaube zeichnet sich dadurch aus, dass die Randbegrenzung mit der
Abdeckplatte schwenkbar verbunden ist.
Hierdurch kann eine Abstellfläche auf der Abdeckplatte begrenzt
werden und durch Verschwenken der Randbegrenzung die Abdeckplatte für den Nutzer
zugänglich gemacht werden. Als Seiten der Abdeckplatte, an denen die Randelemente
verlaufen wird der Randbereich der Abdeckplatte bezeichnet. Die Randelemente können
hierbei unmittelbar auf dem Rand selber oder nach innen versetzt auf der Fläche
der Abdeckplatte verlaufen.
Handelt es sich bei der Dunstabzugshaube um eine Wandesse, so sind
die drei Randbereiche der Abdeckplatte an denen die Randbegrenzung verläuft
vorzugsweise die Vorderseite und die beiden Seiten. In diesem Fall ist die Randbegrenzung
an der der Wand zugewandeten Seite der Abdeckplatte schwenkbar mit der Abdeckplatte
verbunden. Bei einer Inselesse hingegen kann die Randbegrenzung an der Vorderseite
und der Hälfte der Seiten verlaufen und dort schwenkbar mit der Abdeckplatte
verbunden sein. In diesem Fall kann eine zweite Randbegrenzung vorgesehen sein,
die an der Rückseite der Abdeckplatte und den rückwärtigen Hälften
der Seiten der Abdeckplatte verläuft und ebenfalls in der Mitte der Seiten
schwenkbar mit der Abdeckplatte verbunden ist. Auch bei Inselessen ist es aber möglich
nur eine Randbegrenzung vorzusehen, die die gesamte Abdeckplatte an deren Randbereichen
begrenzt.
Die schwenkbare Verbindung zwischen der Randbegrenzung und der Abdeckplatte
kann über ein Gelenk realisiert sein, das vorzugsweise an der Randbegrenzung
vorgesehen ist. Bei Wandessen können vorzugsweise zwei Gelenke an den rückwärtigen
Ecken der Abdeckplatte vorgesehen werden. Bei Inselessen kann auch ein einziges
Gelenk ausreichend sein.
Die Randbegrenzung ist vorzugsweise mit der Abdeckplatte nur an einer
Seite der Abdeckplatte verbunden. Hierdurch wird zum einen das Verschwenken der
Randbegrenzung gegenüber der Arbeitsplatte ermöglicht und zum anderen
wird beim Hochklappen der Randbegrenzung außer der Befestigungsvorrichtung
der Randbegrenzung, die an einer Seite der Abdeckplatte vorgesehen ist, die gesamte
Abdeckplatte für den Benutzer zugänglich, was insbesondere für Reinigungszwecke
von Vorteil ist.
Vorzugsweise ist die die Randbegrenzung mit der Abdeckplatte über
eine Klemmvorrichtung verbunden. Diese Art der Befestigung erlaubt eine einfache
Montage der Randbegrenzung. Die Klemmvorrichtung stellt vorzugsweise einen Teil
der Randbegrenzung dar, so dass diese einfach auf die Abdeckplatte geschoben und
so positioniert werden kann. Besonders bevorzugt ist die Klemmvorrichtung einteilig
mit einer Stützvorrichtung für die Randbegrenzung ausgestaltet. Durch
diesen Aufbau kann der Halt der Randbegrenzung verbessert werden. Zudem wird die
Anzahl der für die Montage erforderlichen Bauteile minimiert und so die Logistik
bei der Verpackung und Auslieferung der Randbegrenzung vereinfacht.
Gemäß einer Ausführungsform ist die Abdeckplatte zu
der Oberseite des Wrasenschirms beabstandet angeordnet. Diese Ausführungsform
ist insbesondere in Verbindung mit einer Klemmvorrichtung als Befestigungsvorrichtung
für die Randbegrenzung von Vorteil, da hierbei ein Umgreifen eines Randes der
Abdeckplatte durch die Klemmvorrichtung ermöglicht wird, ohne dass die Klemmvorrichtung
in den Wrasenschirm eingreifen muss beziehungsweise eine gesonderte Aussparung an
dem Wrasenschirm hierfür vorgesehen werden muss. Indem die Abdeckplatte von
dem Wrasenschirm beabstandet ist, kann diese auch als komplett separates Bauteil
ausgestaltet sein und separat von der Dunstabzugshaube entfernt werden. Auf diese
Weise wird die Montage und Demontage der Randbegrenzung weiter vereinfacht und zudem
wird die Reinigung der Abdeckplatte und auch der Oberseite des Schirms vereinfacht.
Die Abdeckplatte kann in dieser Ausführungsform in einer Halterung, wie beispielsweise
einer Nut an dem Verkleidungskanal der Dunstabzugshaube eingeführt sein. Zudem
kann die Abdeckplatte in diesem Fall aus einem anderen Material als der Wrasenschirm
gebildet sein. Beispielsweise kann Glas oder Plexiglas verwendet werden, was den
optischen Eindruck der Dunstabzugshaube verbessert und zudem die Gefahr der Beschädigung
der Abdeckplatte durch Zerkratzen minimiert.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform ist der Wrasenschirm
separat von der Abdeckplatte horizontal verschiebbar. Insbesondere bei dieser Ausführungsform
ist das Vorsehen einer Randbegrenzung von besonderer Bedeutung, damit ein versehentliches
Abstellen von Artikeln auf der Oberseite des Wrasenschirms im ausgezogenen Zustand
vermieden werden kann. Zudem wird im ausgezogenen Zustand ein Teil der Abdeckplatte,
insbesondere der seitliche hintere Rand, von unten für den Betrachter sichtbar.
Besteht die Abdeckplatte aus einem durchsichtigen Material, ist es daher wichtig
die Möglichkeit der Reinigung der gesamten Abdeckplatte zu schaffen, die erfindungsgemäß
durch die schwenkbare Randbegrenzung realisiert wird.
Die an der Dunstabzugshaube vorgesehene Randbegrenzung stellt vorzugsweise
eine oben beschriebene erfindungsgemäße Randbegrenzung dar und umfasst
insbesondere ein Gelenk, über das das Verschwenken der Randabgrenzung ermöglicht
wird.
Vorteile und Merkmale, die bezüglich der Randbegrenzung beschrieben
werden gelten, soweit anwendbar, entsprechend für die Dunstabzugshaube und
umgekehrt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung der beiliegenden Figuren. Es zeigen:
1: eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube;
2: eine perspektivische Ansicht eines Kopplungselementes;
3: eine perspektivische Teilansicht eines Randelementes;
4: eine perspektivische Teilansicht der Ausführungsform
der Randbegrenzung aus 1 im teilweise montierten Zustand;
5: eine perspektivische Teilansicht des vorderen Bereichs
der Randbegrenzung aus 1;
6: eine perspektivische Ansicht des Stützelementes
aus 1; und
7: eine perspektivische Teilansicht des rückwärtigen
Bereiches der Randbegrenzung nach 1.
In 1 ist eine erfindungsgemäße
Dunstabzugshaube 1 mit einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Randbegrenzung 2 dargestellt. Die Dunstabzugshaube 1 besitzt einen
Schirm 3, an dessen Oberseite eine Abdeckplatte 4 vorgesehen ist.
In der dargestellten Ausführungsform befindet sich die Abdeckplatte
4 in einem Abstand oberhalb der Oberseite des Schirms 3. An der
Vorderseite des Schirms sind Bedienelemente 5 sowie eine Betätigungsvorrichtung
6 vorgesehen. Über diese Betätigungsvorrichtung 6 kann
der Schirm 3 in horizontaler Richtung verschoben, insbesondere bezüglich
des Kanals 7 der Dunstabzugshaube 1, mit dem der Schirm
3 verbunden ist, herausgezogen werden.
Die oberhalb des Schirms 3 angeordnete Abdeckplatte
4 ist an dem Kanal 7 in einer Nut 8 eingeschoben und
so fixiert. Bei dem Verschieben des Schirms 3 wird die Abdeckplatte
4 nicht bewegt, sondern verbleibt in der gezeigten Position.
Auf der Abdeckplatte 4 ist die erfindungsgemäße
Randbegrenzung 2 vorgesehen. Diese ist in der dargestellten Ausführungsform
eine nach hinten offene Reling und besteht aus drei Randelementen 9, die
die Form von Rohren besitzen. Die Randelemente 9 sind über Kopplungselemente,
die hier als Eckelemente 10 ausgestaltet sind, miteinander verbunden. Im
rückwärtigen Bereich der Randbegrenzung 2 weist diese zwei Stützelemente
11 auf, von denen in 1 nur eines zu sehen
ist. Der untere Bereich des Stützelementes 11 dient als Befestigungsvorrichtung
12 zur Befestigung der Randbegrenzung 2 an der Abdeckplatte
4. Der obere Bereich des Stützelementes 11 stellt einen Teil
eines Gelenkes 14 dar, über das die Randbegrenzung 2 gegenüber
der Abdeckplatte 4 verschwenkt werden kann. Die mögliche Kippbewegung
der Randbegrenzung 2 ist in 1 durch den Pfeil
K angedeutet. An der Vorderseite der Randbegrenzung 2 wird das vordere
Randelement 9 durch zwei Stützen 13 gehalten. Die Stützen
13 stehen auf der Abdeckplatte 4 auf, sind aber mit dieser nicht
verbunden.
Durch einfaches nach oben schwenken der Randbegrenzung 2,
das mit einer Hand ausgeführt werden kann, steht die Randbegrenzung
2 nur noch im Bereich der Befestigungsvorrichtung 12 mit der Abdeckplatte
4 in Berührung. Die übrige Fläche der Abdeckplatte
4 ist für den Nutzer frei zugänglich und kann großflächig
gereinigt werden.
Der Aufbau der Randbegrenzung 2 wird im Folgenden unter Bezugnahme
auf die 2 bis 7 genauer
erläutert.
In 2 ist ein Eckelement 10 gezeigt.
Dieses besteht aus dem Eckbereich 15, sowie sich daran anschließenden
Schenkeln 16, die einen geringeren Durchmesser als der Eckbereich
15 aufweisen und so in die Enden der als Rohre ausgestalteten Randelemente
9 eingebracht werden können. Im Bereich der freien Enden der Schenkel
16 weist das Eckelement 10 einen Rechteckquerschnitt
17 auf. An den Rechteckquerschnitt 17 schließt sich in Richtung
auf den Eckbereich 15 eine Verjüngung an, durch die eine Rille
18 gebildet wird. In diese Rille 18 ragt von dem Rechteckquerschnitt
17 aus ein Steg 19 hinein, an dem an der Außenseite eine
Rastnase 20 vorgesehen ist. Der Steg 19 ist nur an einem Ende
mit dem Rechteckquerschnitt 17 verbunden, so dass dieser flexibel ist und
insbesondere nach innen, das heißt in die Richtung der Achse des Schenkels
16 gebogen werden kann. Die Rastnase 20 weist eine Keilform auf,
wobei sich die Höhe der Rastnase 20 von dem Rechteckquerschnitt
17 zu dem Eckbereich 15 hin vergrößert. Diese Form der
Rastnase 20 dient der leichteren Einbringung in eine Rastaufnahme. Zwischen
der Rille 18 und dem Eckbereich 15 besitzt der Schenkel
16 einen runden Querschnitt mit einem gegenüber dem Eckbereich
15 verringerten Durchmesser.
Die Schenkel 16 des Eckelementes 10 können
in die Enden der länglichen Randelemente 9 eingebracht werden. Eine
Teilansicht eines Endes eines Randelementes 9 ist in 3
gezeigt. Dieses besitzt die Form eines Rohres. Im Abstand zu dem axialen Ende des
Randelementes 9 ist ein rechteckiger Innenquerschnitt 21 vorgesehen.
Zwischen diesem rechteckigen Innenquerschnitt 21 und dem axialen Ende des
Randelementes 9 ist in die Wand des Randelementes 9 ein Rastloch
22 eingebracht. Im montierten Zustand weisen die Rastlöcher der Randelemente
9 vorzugsweise nach Innen, das heißt in Richtung auf den Verkleidungskanal
7 der Dunstabzugshaube 1.
Beim Einführen des Eckelementes 10 in das Ende eines
Randelementes 9 kommt der rechteckige Innenquerschnitt 21 mit
dem Rechteckquerschnitt 17 des Eckelementes 9 in Kontakt, wodurch
ein Verdrehen des Randelementes 9 gegenüber dem Eckelement
10 verhindert wird. Die an dem Eckelement 10 vorgesehene Rastnase
20 kommt mit dem Rastloch 22 in dem Randelement 9 in
Eingriff und ein Herausrutschen des Eckelementes 10 aus dem Randelement
9 wird verhindert.
Auf diese Weise wird ein Formschluss zwischen den Randelementen
9 und den Eckelementen 10 ermöglicht, der bei Bedarf durch
Eindrücken der Rastnase 20 in das Rastloch 22 wieder gelöst
werden kann.
Das Verbinden von Eckelement 10 und Randelemente
9 ist in 4 gezeigt. Der linke Schenkel
16 des Eckelementes 10 ist in dem linken Randelement
9 aufgenommen und die Rastnase 20 ragt durch das Rastloch
22 hindurch. Der rechte Schenkel 16 des Eckelementes
10 ist noch nicht in das Randelement 9 eingeführt.
Im montierten Zustand ist von dem Eckelement 10 nur der Eckbereich
15 sichtbar. Die Schenkel 16 sind von den Enden der Randelemente
9 umgeben. Dies ist in 5 gezeigt, in der eine
vordere Ecke der Randbegrenzung 2 gezeigt ist. Zwischen den Randelementen
9 und der Abdeckplatte 4 sind an der Vorderseite Stützen
13 vorgesehen. An dem Ende der Stütze 13, das dem Randelement
9 abgewandt ist und der Abdeckplatte 4 zugewandt ist, ist eine
Aussparung 24 vorgesehen, in der ein Profil 23 aufgenommen ist,
das aus einem elastischen Material, wie beispielsweise Silikon besteht. Das Profil
23 steht über das untere Ende der Stütze 13 hinaus,
so dass ein unmittelbares Aufliegen der Stütze 13 auf der Abdeckplatte
4 verhindert wird und eine Dämpfung beim Aufschlagen der Randbegrenzung
2 auf die Abdeckplatte 4 geschaffen wird.
Die im rückwärtigen Bereich der Randbegrenzung
2 vorgesehenen Stützelemente 11 können den in
6 gezeigten Aufbau besitzen. Hierbei weist die Befestigungsvorrichtung
12 eine U-Form mit einem unteren U-Schenkel 25 und einem oberen
U-Schenkel 26, die über eine Basis 27 miteinander verbunden
sind. An dem unteren U-Schenkel 25 ist auf der dem oberen U-Schenkel
26 zugewandten Seite ein Vorsprung 31 vorgesehen. An das freie
Ende des oberen U-Schenkels 26 schließt sich ein Verbindungssteg
28 an, der an dessen Oberseite ein Rohrstück 29 trägt,
das einen Teil des Gelenkes 14 bildet. In der Wand des Rohstückes
ist eine Durchlassöffnung 30 für einen Stift (nicht dargestellt)
eingebracht.
Das Stützelement 11 wird in der in 7
gezeigten Weise montiert. In das Rohrstück 29 wird von der Seite ein
Schenkel 16 eines Eckelementes 10 eingebracht. Durch den Schenkel
16 und das Rohrstück 29 wird somit ein Gelenk 14
gebildet, das eine Drehung um die Achse des Rohrstückes 29 erlaubt.
Um ein Herausrutschen des Schenkels 16 aus dem Rohrstück
29 zu verhindern wird durch die Durchlassöffnung 30 ein Stift
geführt, der bis in die Rille 18 in dem Schenkel 16 reicht
und so eine axiale Bewegung des Schenkels 16 in dem Rohrstück
29 unterbindet. Die Befestigungsvorrichtung 12 wird von hinten
auf die Abdeckplatte 4 aufgeschoben, bis die Basis 27 an der Außenkante
der Abdeckplatte 4 anstößt. In diesem Zustand umgreifen der obere
und der untere U-Schenkel 25 und 26 die Abdeckplatte
4 und üben eine gewisse Klemmkraft auf diese aus. Die Klemmkraft wird
noch durch den an dem unteren U-Schenkel 25 vorgesehenen Vorsprung
31 verstärkt.
Eine der Rastnase 20 entsprechende Öffnung ist in dem
Rohrstück 29 nicht vorgesehen, so dass ein Drehen beziehungsweise
Kippen der Randbegrenzung 2 um die Achse des Rohrstücks
29 gewährleistet ist. Indem eine solche Öffnung fehlt kann für
die Bildung des Gelenkes 14 ein Eckstück 10 verwendet werden,
das auch für die weiteren Ecken der Randbegrenzung 2 genutzt werden.
Hierdurch wird die Anzahl unterschiedlicher Bauteile minimiert, wodurch die Montage
erleichtert wird, da Montagefehler ausgeschlossen werden. Auch die Logistik für
die Herstellung und Verpackung wird erleichtert. Es sind für die dargestellte
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Randbegrenzung lediglich
4 identische Eckelemente 10, drei Randelemente 9, zwei
Stützen 13 und zwei Stützelemente 11 notwendig.
Vorteile der vorliegenden Erfindung bestehen insbesondere darin, dass
auch bei montierter Randbegrenzung beziehungsweise Reling eine Reinigung der darunter
liegenden Abdeckplatte ermöglicht wird. Hierzu kann die Reling über den
geschaffenen Gelenkmechanismus nach oben geklappt werden. Um beim Herunterklappen
der Reling auf die Abdeckplatte den Aufschlag zu dämpfen können an Stützen
für die Reling Silikonprofile vorgesehen sein. Durch den vorzugsweise vorgesehenen
Verrastmechanismus der Eckstücke mit dem Randelementen beziehungsweise Gestänge
der Reling, ist es möglich die Reling sehr Platz sparend zu verpacken und diese
vor Ort auch durch den Nutzer der Dunstabzugshaube selber ohne weitere Hilfsmittel
zusammenbauen zu können und auf der Abdeckplatte zu positionieren.
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| Anspruch[de] |
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Randbegrenzung für eine Abdeckplatte (4) eines Wrasenschirms
(3) einer Dunstabzugshaube (1), die zumindest aus einem Randelement
(9) besteht und zumindest eine Befestigungsvorrichtung (12) zur
Befestigung an der Abdeckplatte (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet,
dass die Befestigungsvorrichtung (12) mit mindestens einem der Randelemente
(9) der Randbegrenzung (2) über ein Gelenk (14)
verbunden ist.
Randbegrenzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung
(12) eine Klemmvorrichtung (25, 26, 27,
31) darstellt.
Randbegrenzung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Befestigungsvorrichtung (12) und ein Teil (29) des Gelenkes
(14) an einem gemeinsamen Bauteil (11) der Randbegrenzung (2)
vorgesehen sind.
Randbegrenzung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Teil
(29) des Gelenkes (14) oberhalb der Befestigungsvorrichtung (12)
und in Projektion auf die Befestigungsvorrichtung (12) zentriert zu der
Befestigungsvorrichtung (12) angeordnet ist.
Randbegrenzung nach einem der Ansprüche 3 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
dass das Teil (29) des Gelenkes (14), das mit der Befestigungsvorrichtung
(12) an einem gemeinsamen Bauteil (11) vorgesehen ist, ein Rohrstück
(29) darstellt.
Randbegrenzung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in dem
Rohrstück (29) eine Durchlassöffnung (30) für ein
Sicherungselement des Gelenkes (14) vorgesehen ist.
Randbegrenzung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Randelemente (9) über Kopplungselemente (10) lösbar
miteinander verbunden sind.
Randbegrenzung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung
zwischen dem Randelement (9) und dem Kopplungselement (10) eine
Verdrehsicherung (17, 21) aufweist.
Randbegrenzung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Teil (16) eines Kopplungselementes (10) mit einem mit
der Befestigungsvorrichtung (12) verbundenen Teil (29) das Gelenk
(14) bildet.
Randbegrenzung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
dass das mindestens eine Randelement (9) eine Stange ist.
Randbegrenzung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
dass an dem mindestens einem der Randelemente (9) mindestens ein Stützvorrichtung
(11, 13) vorgesehen ist.
Randbegrenzung Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine
Stützvorrichtung (11) eine Befestigungsvorrichtung (12) und
ein Teil (29) des Gelenks (14) umfasst.
Dunstabzugshaube, die einen Wrasenschirm (3) mit einer Abdeckplatte
(4) und mindestens eine an der Abdeckplatte (4) befestigte Randbegrenzung
(2) aufweist, die an zumindest drei Seiten der Abdeckplatte (4)
gegenüber der Abdeckplatte (4) vertikal erhöht verläuft,
dadurch gekennzeichnet, dass die Randbegrenzung (2) mit der Abdeckplatte
(4) schwenkbar verbunden ist.
Dunstabzugshaube nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Randbegrenzung (2) mit der Abdeckplatte (4) nur an einer Seite
der Abdeckplatte (4) verbunden ist.
Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet,
dass die Randbegrenzung (2) mit der Abdeckplatte (4) über
eine Klemmvorrichtung (25, 26, 27, 31) verbunden
ist.
Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckplatte (4) zu der Oberseite des Wrasenschirms (3)
beabstandet angeordnet ist.
Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
dass die Abdeckplatte (4) aus Glas besteht.
Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
dass der Wrasenschirm (3) separat von der Abdeckplatte (4) horizontal
verschiebbar ist.
Dunstabzugshaube nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
dass diese eine Randbegrenzung (2) nach einem der Ansprüche 1 bis
12 aufweist.
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