| Dokumentenidentifikation |
DE102005060643A1 20.09.2007 |
| Titel |
Aufdopplungsprofil |
| Anmelder |
Protektorwerk Florenz Maisch GmbH & Co KG, 76571 Gaggenau, DE |
| Erfinder |
Hertweck, Theo, 76532 Baden-Baden, DE; Waibel, Martin, 76571 Gaggenau, DE |
| Vertreter |
Geitz Truckenmüller Lucht, Patentanwälte, 76135 Karlsruhe |
| DE-Anmeldedatum |
19.12.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005060643 |
| Offenlegungstag |
20.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E04C 3/02(2006.01)A, F, I, 20051219, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
E04C 3/04(2006.01)A, L, I, 20051219, B, H, DE
E04C 3/28(2006.01)A, L, I, 20051219, B, H, DE
E04B 1/76(2006.01)A, L, I, 20051219, B, H, DE
E04B 7/00(2006.01)A, L, I, 20051219, B, H, DE
E04B 9/06(2006.01)A, L, I, 20051219, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Mit zunehmendem Energiebewusstsein hat die Dicke der Wärmedämmungen in den letzten Jahren immer mehr zugenommen, so dass es heute schon üblich ist, Tragwerke, also insbesondere die Dachbalken oder die Dachsparren eines Dachstuhls überzudimensionieren, um einen hinreichenden Aufnahmeraum (31) für die zwischen den Dachsparren 30 aufzunehmende Wärmedämmung (32) zu schaffen. Ausgehend von diesem Stand der Technik schlägt die Erfindung ein Aufdopplungsprofil (1) zur Befestigung an den Trägern eines derartigen Tragwerks vor, um den Aufnahmeraum (31) zur Wärmedämmung zu vergrößern. Das Aufdopplungsprofil (1) besteht dabei aus einem im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt, der von einem Montagesteg (2) und einem Befestigungsflansch (4) gebildet wird. Der Montagesteg (2) kann höhenveränderlich an der Tragwerkkonstruktion befestigt werden, wobei diese im Wesentlichen einen rechten Winkel mit dem Befestigungsflansch (4) einschließt, der eine von dem jeweiligen Träger beabstandete Befestigungsebene (33) definiert.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Aufdopplungsprofil zur bedarfsweisen Erhöhung
der Träger eines Tragwerks, insbesondere der Dachsparren eines Dachstuhls oder
der Dachbalken eines Flachdachs, in Abhängigkeit von der Dicke des jeweils
eingesetzten Wärmedammstoffs.
Im Rahmen der heutigen modernen Bautätigkeit, ist es unerlässlich,
die Dachkonstruktion von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit einer entsprechenden
Wärmedämmung zu versehen. Hierzu wird schon in der Planungsphase der jeweilige
Wärmedämmbedarf des entsprechenden Bauwerks ermittelt, ein Wärmedämmstoff
ausgewählt und die erforderliche Dicke des Wärmedämmstoffs mit üblichen
Berechnungsprogrammen berechnet. Dabei ist die Dicke des Wärmedämmstoffs
ebenso von der Dachkonstruktion, wie von der geplanten Nutzung des Gebäudes
und einer ganzen Reihe weiterer Umstände abhängig. Nicht zuletzt ist der
Wunsch des Bauherren nach dem einzusetzenden Wärmedämmstoff zu berücksichtigen.
Im Ergebnis steht jedenfalls die Art des einzusetzenden Wärmedämmstoffs
insbesondere aber auch die Dicke des jeweils einzusetzenden Wärmedämmstoffs
fest. Üblicherweise wird der Wärmedämmstoff dann beim Aufbau der
Dachkonstruktion in den Bereich zwischen dem Dachsparren bzw. Dachbalken verbracht
und mit einer auf die Unterseite der Dachbalken aufgenagelten oder sonstig befestigten
Dampfbremsfolie oder einer sonstigen Membran raumseitig abgeschlossen.
Im Rahmen der Projektierung und Bauplanung ist dabei darauf zu achten,
dass folglich der Querschnitt der eingesetzten Dachsparren bzw. Dachbalken nicht
nur in Abhängigkeit von der jeweiligen Traglast, sondern auch abhängig
von der Dicke des benötigten Wärmedämmstoffs gewählt wird. Dies
ist aber eine an sich unsinnige Vorgabe, da die Dachbalken bzw. Dachsparren mit
Abstand der hochwertigste und damit teuerste Bestandteil beim Aufbau eines Dachstuhls
sind, so dass die Dimensionierung des Tragwerks in Abhängigkeit von der Dicke
des Wärmedämmstoffs schon aus Kostengründen nicht unbedingt sinnvoll
erscheint.
Ein anderes Problem besteht darin, dass wiederum in Abhängigkeit
vom Gewicht der Dachkonstruktion die übrige Tragkonstruktion des Gebäudes,
also etwa die Dimensionierung der tragenden Wände gewählt werden muss.
Die Verbreiterung des Dachtragwerks ist also mit erheblichen Folgekosten durch das
ganze Gebäude hindurch verbunden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine vielseitig verwendbare
Vorrichtung zu schaffen, die es erlaubt, die Dimensionierung des Tragwerks insbesondere
eines Dachstuhls weitgehend unabhängig von der Dimensionierung, insbesondere
der Dicke, des Wärmedämmstoffs zu wählen.
Diese Aufgabe wird durch ein Aufdopplungsprofil gemäß Hauptanspruch
gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Lösung
ergeben sich aus den Merkmalen der abhängigen Ansprüche 2 bis 16.
Das erfindungsgemäße Aufdopplungsprofil besitzt im Wesentlichen
einen L-förmigen Querschnitt, wobei ein Montagesteg und ein Beplankungsflansch,
die untereinander zumindest annähernd einen rechten Winkel einschließen,
sich zu dem fraglichen L-förmigen Querschnitt ergänzen. Dabei wird das
fragliche Aufdopplungsprofil über den Montagesteg derart mit den Trägern
eines Tragwerks verbunden, dass der Beplankungsflansch beabstandet, vorzugsweise
unterhalb der Träger, diese Träger zumindest abschnittsweise untergreift.
Die in den Abständen der Träger in entsprechenden Abständen angeordneten
Beplankungsflansche bilden somit im Ergebnis eine unterhalb der Unterkante der Träger
angeordnete Befestigungsebene. Die Montagestege selbst stellen dabei eine Verbreiterung
der Träger dar. Im Ergebnis ist also der Aufnahmeraum für eine etwaige
Wärmedämmung zwischen einer Dachunterfläche und einer Befestigungsebene,
für einen hierdurch etwa an der Raumdecke entstehenden Zwischenraum, durch
die Befestigung der Aufdopplungsprofile an dem Tragwerk zumindest um den Abstand
zwischen Beplankungsflansch und Unterkante des Tragwerks vergrößert. Es
ist also möglich, durch die Verwendung des Aufdopplungsprofils eine Wärmedämmung
größerer Dicke in den vorstehend definierten und erfindungsgemäß
vergrößerten Aufnahmeraum einzubringen.
Eine erste Montagehilfe für die in diesen Zwischenraum einzubringende
Wärmedämmung ergibt sich dadurch, dass der Übergangsbereich zwischen
Montagesteg und Beplankungsflansch nicht etwa rechtwinklig angeformt ist, sondern
vielmehr mit einer Ausbuchtung versehen ist, die bei bestimmungsgemäßer
Montage in Richtung der einzubringenden Wärmedämmung etwas oberhalb der
Befestigungsebene vorspringt. Hierdurch ergibt sich eine erste Befestigung der einzubringenden
Wärmedämmung in dem Zwischenraum. Ein weiterer Vorteil der Ausbuchtung
und damit des Verzichts auf den rechten Winkel zwischen Montagesteg und Beplankungsflansch
besteht darin, dass an dieser Stelle eine scharfe Kante vermieden ist und somit
die Bearbeitung der Aufdopplungsprofile mit deutlich reduziertem Verletzungsrisiko
möglich ist. Der Einsatz von derart scharfen Übergängen und Kanten
ist auch mit Rücksicht auf den eingesetzten empfindlichen Wärmedämmstoff
zu vermeiden.
In vorteilhafter Ausgestaltung ist der Beplankungsflansch zusätzlich
mit einer Befestigungsvorrichtung versehen, um nach der Montage der Wärmedämmung
eine die Wärmedämmung raumseitig abschließende Dampfsperrfolie oder
sonstige Membran zumindest vorläufig festzulegen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist der Beplankungsflansch
hierzu an der von dem Montagesteg abgewandten Seite mit einem nach unten offenen
Trogprofil versehen. Der Vorteil des entsprechenden Trogprofils und der hierdurch
bewirkten Umkantung der offenen Kante des Beplankungsflanschs, stellt wiederum einen
Beitrag zur Vermeidung scharfer Kanten und damit des möglichen Verletzungsrisikos
bei der Bearbeitung dar.
In vorteilhafter Ausgestaltung kann jedoch das fragliche Trogprofil
auch dazu benutzt werden, die zum raumseitigen Abschluss der Wärmedämmung
üblicherweise eingesetzte Dampfbremsfolie oder eine sonstige Membran einzubringen.
Hierzu kann ein an sich bekanntes Kederprofil in das Trogprofil unter Zwischenlage
der Dampfbremsfolie eingeschoben werden. Hierdurch wird eine erste Verklemmung der
Dampfbremsfolie bewirkt. Der Beplankungsflansch dient also zunächst der einfachen
und sinnvollen Befestigung der Dampfbremsfolie bzw. einer sonstigen Membran unterhalb
der in den Zwischenraum zwischen Dachsparren und dem erfindungsgemäßen
Aufdopplungsprofil eingebrachten Wärmedämmung.
In alternativer Ausgestaltung kann an Stelle des Trogprofils an der
entsprechenden Kante des Beplankungsflanschs auch ein Wellenprofil angeformt sein,
das mit einem entsprechenden Klemmprofil zur Befestigung der Dampfbremsfolie oder
einer sonstigen Membran in Wirkverbindung tritt.
Alternativ zu dem Wellenprofil kann auch eine in Richtung des Montagestegs
geöffnete Aufkantung des entsprechenden Längsendes des Beplankungsflansches
vorgesehen sein, auf die ein Aufsteckprofil aufgesteckt wird, das wiederum mit einem
Kunststoffpfropfen unter Zwischenlage einer Dampfbremsfolie oder einer sonstigen
Membran verschließbar ist.
Im Ergebnis erfüllt das Aufdopplungsprofil also neben der Funktion
einer erleichterten Anpassung des Montageraums an die Wärmedämmung auch
noch die Funktion einer Montagehilfe für die Befestigung der Dampfbremsfolie
oder einer sonstigen Membran.
Der Montagesteg kann in einfacher Weise mit dem Tragwerk, also insbesondere
den Dachbalken oder Dachsparren einfach verschraubt werden. Hierzu sind in den Montagesteg
bereits eine Vielzahl von Montagelochungen eingearbeitet, wobei die Montagelochungen
vorzugsweise in unterschiedlicher Höhe angeordnet sind, um den Montagesteg
unproblematisch in unterschiedlichen Höhe an dem jeweiligen Träger befestigen
zu können.
Hierbei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn neben den eigentlichen
Montagelöchern, über die Länge des Montagestegs verteilt, Langlöcher,
die zumindest weitgehend vertikal zur Längserstreckung des Montagestegs angeordnet
sind, vorgesehen sind. Diese Langlöcher dienen einer ersten Befestigung des
Aufdopplungsprofils an den Trägern des Tragwerks. Nachdem mit der ersten Befestigung
das Aufdopplungsprofil mit den Trägern verbunden ist, kann anschließend
die genaue Höhe justiert werden und die endgültige Festlegung relativ
zum Dachgebälk bzw. zum Tragwerk über die vorstehend beschriebenen Montagelöcher
erfolgen.
In abermaliger vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Lösung sind in den Montagesteg zusätzlich oder alternativ Justierlaschen
derart eingearbeitet, dass diese mit Ausnahme einer Befestigungskante vollständig
ausgeschnitten sind.
Diese Justierlaschen können um die Klappkante herum derart abgekantet
werden, dass sie im Ergebnis eine Verbreiterung des Montagestegs bewirken und somit
dazu eingesetzt werden können, bedarfsweise den Abstand zwischen Beplankungsflansch
und Unterkante des Tragwerks oder Dachstuhls zu verbreitern. In diesem Fall wird
das Aufdopplungsprofil über zusätzliche Montagelochungen in den Justierlaschen
mit dem jeweiligen Tragwerk bzw. Dachgebälk verbunden.
Die Montage der Wärmedämmung in den Zwischenbereich zwischen
dem Dachgebälk bzw. Tragwerk und dem erfindungsgemäßen Aufdopplungsprofil
kann dadurch weiter erleichtert sein, dass in einen, dem Beplankungsflansch zugewandten
Halteabschnitt des Montagestegs Haltestege eingearbeitet sind, die aus der Ebene
des Montagestegs herausklappbar sind, wobei die so erzeugten Vorsprünge zu
einer Verklammerung mit dem angrenzenden Wärmedämmstoff führen. Neben
der ersten Halterung durch die bereits beschriebenen Ausbuchtungen im Übergangsbereich
zwischen Montagesteg und Beplankungsflansch, stellt diese Verklammerung mit den
Haltestegen eine echte wirksame Halterung für den eingebrachten Wärmedämmstoff
dar. Dies ist insbesondere dann eine wirksame Montagehilfe, wenn, nach vollständiger
Einbringung des Wärmedämmstoffs, die bereits erwähnte Dampfbremsfolie
montiert werden soll. Es ist dann nicht länger erforderlich, umständlich
den eingebrachten Wärmedämmstoff zu halten, während an anderer Stelle
die Dampfbremsfolie oder eine sonstige Membran befestigt wird.
Die in diesem Zusammenhang oftmals fehlende „dritte Hand", wird nicht benötigt.
An deren Stelle tritt vielmehr die Halterung durch die erwähnten Haltestege.
Die fraglichen Haltestege sind dabei über die Abklappkante federnd
an dem Montagesteg angelängt. Es hat sich gezeigt, dass aufgrund der somit
federnden Anlage des Wärmedämmstoffs an Stelle einer unmittelbar angrenzenden
Anlage des Wärmedämmstoffs an dem Aufdopplungsprofil, die Übertragung
von Körperschall zumindest reduziert, wenn nicht sogar ausgeschlossen ist.
Die Haltestege stellen somit auch eine Maßnahme zur Verbesserung der Schalldämmung
bzw. Raumakustik des entsprechend wärmegedämmten Raumes dar.
Die Befestigung des Wärmedämmstoffs mittels der Haltestege
kann dadurch weiter verbessert sein, dass über die Länge des Montagestegs
mehrere zueinander höhenversetzt angeordnete Haltestege vorgesehen sind.
Das Aufdopplungsprofil kann sowohl aus Kunststoff, etwa aus PVC, oder
aus Metall, etwa aus Stahlblech, hergestellt sein.
Dabei wird das Aufdopplungsprofil jeweils als ablängbare Meterware
mit einer bevorzugten Abmessung von 2.500–4.000 mm hergestellt.
Das erfindungsgemäße Aufdopplungsprofil wird anhand eines
in der Zeichnung nur schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert.
Es zeigen
1 ein Aufdopplungsprofil in einer perspektivischen
Darstellung,
2 eine alternative Ausgestaltung des Aufdopplungsprofils
mit einer Befestigungsmöglichkeit für eine Dampfbremsfolie in einer perspektivischen
Darstellung,
3 das in 2 gezeigte Aufdopplungsprofil
in einer schematischen Detail-Querschnittszeichnung zur Befestigung der Dampfbremsfolie,
4 eine abermals alternative Ausgestaltung des Aufdopplungsprofils
einer alternativen Befestigungsmöglichkeit einer Dampfbremsfolie in einer perspektivischen
Darstellung,
5 ein weiteres Aufdopplungsprofil mit Haltestegen und
Justierlaschen sowie einer abermals alternativen Befestigungsmöglichkeit für
eine Dampfbremse,
6 das in 5 gezeigte Aufdopplungsprofil
in einer schematischen Detail-Querschnittsansicht mit aufgeklappter Justierlasche,
7 eine abermals alternative Ausgestaltung des Aufdopplungsprofils
mit einer Befestigungsmöglichkeit für eine Dampfbremsfolie gemäß
2 und aufgeklappten Justierlaschen in perspektivischer
Darstellung,
8 eine Detaildarstellung zur Befestigung des Aufdopplungsprofils
an einem Tragwerk mit Hilfe der aufgeklappten Justierlaschen in perspektivischer
Ansicht,
9 eine Prinzipskizze zur Montage von Wärmedämmstoffen
mit Hilfe des Aufdopplungsprofils sowie der Befestigung einer Dampfbremsfolie in
einer Querschnittsansicht und
10 eine weitere Prinzipdarstellung zur Befestigung
der Deckenverkleidung in einer Querschnittansicht,
11 ein Aufdopplungsprofil in einer Ausführung
als Ständerprofil im Querschnitt und
12 ein Aufdopplungsprofil gem. 11
mit einer Unterkonstruktion aus Metall oder Holz und daran befestigter Gipskartonplatte.
1 zeigt ein Aufdopplungsprofil 1 mit einem
Montagesteg 2 an den über eine Ausbuchtung 3 ein Beplankungsflansch
4 angelenkt ist. Der Montagesteg 2 ist mit einer Vielzahl voneinander
beabstandeten und gegeneinander höhenversetzt angeordneten Montagelochungen
5 versehen. Wie aus dem einheitlichen Lochbild erkennbar, können die
Montagelochungen 5 durch einem einfachen Stanzvorgang in einem Hub in den
Montagesteg 2 eingebracht werden. Ebenfalls beabstandet über die Länge
des Montagestegs 2 verteilt angeordnet sind, vertikal zur Längserstreckung
des Montagestegs 2, verlaufende Langlöcher 6 vorgesehen.
Diese Langlöcher 6 dienen zu einer ersten und noch höhenveränderlichen
Montage des Aufdopplungsprofils 1 an einem in 1
nicht weiter dargestellten Tragwerk.
Wie nachstehend noch eingehend erläutert werden wird, wird der
Montagesteg 2 mit einem Tragwerk, also vorzugsweise den Dachsparren oder
Dachbalken eines Dachgebälks, derart verbunden, dass der Beplankungsflansch
4 das Tragwerk zumindest abschnittsweise in einem definierten Abstand untergreift.
Das durch die Befestigung des Montagestegs 2 an den Dachbalken bzw. Dachsparren
30 ergänzte Tragwerk ist somit zumindest annähernd um die Breite
Aufdopplungsprofil 1 erhöht.
2 zeigt eine alternative Ausgestaltung des
Aufdopplungsprofils 1 in einer perspektivischen Ansicht. Hierbei ist der
auf der Montageseite des Montagestegs 2 vorspringende Beplankungsflansch
4 an der vom Montagesteg 2 abgewandten Längsseite um ein
nach unten geöffnetes Trogprofil 7 ergänzt. Das Trogprofil
7 verjüngt sich dabei zu dessen Offenseite hin, wobei die an der Außenseite
angeordnete Außenkante 10 des Trogprofils 7 mit einer zusätzlichen
Umkantung 11 versehen ist, um bereits einen scharfkantigen Abschluss des
Beplankungsflanschs 4 zu vermeiden.
Gemäß der Querschnittsdarstellung in 3
kann das nach unten geöffnete Trogprofil 7 mit Vorteil dazu genutzt
werden, im Sinne einer einfachen Klemmbefestigung, eine Dampfbremsfolie
34 oder eine sonstige Membran auf Höhe der von den Beplankungsflanschen
4 gebildeten Befestigungsebene 33 durch eine einfache Klemmung
zu befestigen. Hierzu wird ein Kederprofil 12 unter Zwischenlage der hier
nicht weiter dargestellten Dampfbremsfolie oder Membran in die Öffnung des
Trogprofils 7 eingeschoben und somit eine lösbare Klemmbefestigung
für die entsprechende Folie bzw. Membran geschaffen.
Eine alternative Befestigungsmöglichkeit ist in 4
gezeigt. Gemäß der Darstellung in 4 kann
an der von dem Montagesteg 2 abgewandten Längsseite des Beplankungsflanschs
4 auch eine U-förmige Aufkantung 13 vorgesehen sein. Hierbei
ist die Offenseite der U-förmigen Aufkantung 13 dem Montagesteg
2 zugewandt, während der dem Montagesteg 2 abgewandte Seite
der Aufkantung 13 von einem Kunststoffprofil übergriffen ist, das
auf der von dem Montagesteg 2 abgewandten Seite mit einem nach unten geöffneten
Halbkreisprofil 15 versehen ist. Das Halbkreisprofil 15 kann dann
ebenfalls mit einem geeigneten Kunststoffpropfen 16 unter Zwischenlage
der Dampfbremsfolie oder Membran verschlossen werden.
Eine abermals alternative Befestigungsmöglichkeit für eine
derartige Membran oder eine Dampfbremsfolie 34 ist in 5
gezeigt.
Gemäß der perspektivischen Darstellung in 5
ist die von dem Montagesteg 2 abgewandte Längsseite des Beplankungsflanschs
4 mit einem Wellenprofil 17 versehen, das gemäß
6 mit einem Klemmprofil 20 derart bestimmungsgemäß
in Eingriff gebracht werden kann, dass erneut über das Klemmprofil
20 eine Dampfbremsfolie 34 oder eine sonstige Membran an der Unterkante
des Beplankungsflanschs 4 festgelegt wird.
Gemäß 5 unterscheidet sich
das Aufsteckprofil 14 in dieser Darstellung nicht nur durch die Befestigungsvorrichtung
für eine Dampfbremsfolie 34 von den vorstehend beschriebenen Ausführungen
eines derartigen Aufdopplungsprofils 1. Gemäß 5
weist der Montagesteg 2 im Bereich des dem Beplankungsflansch
4 zugewandten Abschnitts 21 zusätzlich auch voneinander beabstandete
Haltestege 22 auf, die überdies höhenversetzt angeordnet sind.
Die Haltestege 22 sind dabei im Wesentlichen nach Form eines Langlochs
6 ausgestanzt, wobei die dem Beplankungsflansch 4 zugewandte Abklappkante
23 des Haltestegs 22 nicht ausgeschnitten ist, sondern vielmehr
die Haltestege 22 über diese Abklappkante 23 hinweg derart
leicht abgekantet sind, dass sie in Richtung der an den Montagesteg 2 angrenzende
Wärmedämmung 32 vorspringen. Dieser Überstand ist etwa aus
der Querschnittsdarstellung in 6 ersichtlich.
Ein weiterer Unterschied des in 5 gezeigten
Aufdopplungsprofils 1 besteht darin, dass in Höhe des oberhalb des
Halteabschnitts 21 angeordneten Befestigungsabschnitts 24 des
Montagestegs 2 zusätzlich Justierlaschen 25 eingearbeitet
sind. Die Justierlaschen 25 sind dabei ebenfalls mit Montagelochungen
5 versehen. Die Justierlaschen 25 sind im Wesentlichen rechteckförmig
ausgebildet, wobei die Justierlaschen 25 mit Ausnahme einer dem Beplankungsflansch
4 abgewandten Befestigungskante 26 vollständig ausgeschnitten
sind. Bedarfsweise können die Justierlaschen 25 in Richtung der Montageseite
des Montagestegs 2 zumindest weitgehend vollständig umgeklappt werden,
so dass, gemäß der Darstellung in 6, die
umgeklappten Justierlaschen 25 zu einer Erhöhung des Montagestegs
2 zumindest im Bereich der Justierlaschen 25 führen. Die
Ausführung mit den Justierlachen 25 kann somit eine größere
Bandbreite möglicher Anwendungen abdecken.
Selbstverständlich können derartige Justierlaschen
25 auch mit den anderen in der Zeichnung dargestellten möglichen Ausführungen
des Aufdopplungsprofils eingesetzt werden. So zeigt die Darstellung in
7 ein Aufdopplungsprofil 1 gemäß
der Darstellung in 2 das ebenfalls mit den entsprechenden
Justierlaschen 25 versehen ist. Dabei sind die Justierlaschen
25 in der Darstellung gemäß 7 bereits
vollständig umgeklappt. Das Umklappen der Justierlaschen 25 kann mit
einfachsten Werkzeugen vor Ort, also etwa mit einer gewöhnlichen Kombi-Zange,
durchgeführt werden.
Mit der Detaildarstellung gemäß 8
wird gezeigt, wie ein Aufdopplungsprofil 1 gemäß 2
bzw. gemäß 7 mit dem Träger eines Tragwerks,
also insbesondere einem Dachbalken verbunden werden kann. Gemäß der perspektivischen
Darstellung in 8 wird die Justierlasche 25
über Befestigungsschrauben 27 mit dem Dachsparren 30 verbunden.
Gemäß der Darstellung in 8
ist somit über das Aufdopplungsprofil 1 eine Erhöhung
des Dachsparren 30 erreicht, wobei die unterhalb des Dachsparren
30 angeordneten Beplankungsflansche 4 eine unterhalb des Dachsparrens
30 befindliche Befestigungsebene definieren.
Die Verwendung einer derartigen Befestigungsebene 33 ist
in 9 dokumentiert. Gemäß dieser Darstellung
ist zunächst der zwischen den Dachsparren 30 befindliche Aufnahmeraum
31 für die Wärmedämmung 32 bestimmungsgemäß
vergrößert. Im Ergebnis kann somit eine Wärmedämmung
32 größerer Dicke zwischen den ansonsten unveränderten Dachsparren
30 montiert werden. Dabei kann das erfindungsgemäße Aufdopplungsprofil
1 auch dazu genutzt werden, etwaige montagebedingte oder aufgrund der unterschiedlichen
Dicke der Dachsparren 30 bedingte Niveauunterschiede zwischen den Dachsparren
30 auszugleichen.
Im Ergebnis bilden somit die Beplankungsflansche 4 eine in
9 gestrichelt eingezeichnete Befestigungsebene
33. An dieser Befestigungsebene 33 kann dann eine Dampfbremsfolie
34 in einfacher Weise durch Einstecken der bereits vorstehend erwähnten
Kederprofile 12 befestigt werden.
Nach dem entsprechenden Aufbringen der Dampfbremsfolie 34,
um die Wärmedämmung 32 raumseitig abzuschließen, können
dann die Beplankungsflansche 4 zusätzlich genutzt werden, um eine
Unterkonstruktion aus Metall oder Holz 35 daran zu montieren, an der dann
die jeweils gewünschte Innenraumverkleidung aus Gipskarton 36 oder
eine Paneelenverkleidung aufgebracht werden kann.
Das erfindungsgemäße Aufdopplungsprofil 1 kann
mit Vorteil auch zum Aufbau einer Wandverkleidung im Trockenbau eingesetzt werden.
Eine mögliche konkrete Umsetzung dieser zusätzlichen Anwendung
ist in 11 gezeigt. Gemäß der Querschnittsdarstellung
ist ein Aufdopplungsprofil 1 gemäß den 5
und 6 oberhalb des Halteabschnitts 21 derart
abgekantet, dass das Aufdopplungsprofil 1 insgesamt ein U-Profil ist dessen
parallele Schenkel von dem Befestigungsabschnitt 24 und dem Beplankungsflansch
4 gebildet sind.
In dieser Ausgestaltung kann das Aufdopplungprofil 1 als
senkrechtes Vorsatzschalenprofil gemäß 12
zum Aufbau einer Vorsatzschale eingesetzt werden. Dabei dient der Beplankungsflansch
4 hier ebenfalls zur Befestigung einer Unterkonstruktion aus Metall oder
Holz 35 an die Gipskartonplatten 36 oder eine sonstige Innenraumbekleidung
montiert werden können. Die 11 und 12
zeigen somit eine zusätzliche Anwendung des erfindungsgemäßen Aufdopplungsprofils
1.
Vorstehend ist somit ein Aufdopplungsprofil 1 beschrieben,
mit dem einerseits die jeweilige Tragwerkkonstruktion nachträglich unproblematisch
derart aufgestockt werden kann, dass der Aufnahmeraum 31 für die Wärmedämmung
32 so vergrößert wird, so dass die jeweils gewünschte Wärmedämmung
32 in der jeweils gewünschten Dicke unproblematisch eingebracht werden
kann. Nach dem Einbringen der Wärmedämmung 32 wird diese dann
zunächst mittels der Haltestegen 22 in der bestimmungsgemäßen
Lage gehalten. Dadurch, dass die Beplankungsflansche 4 in vorteilhafter
Ausgestaltung mit entsprechenden Haltevorrichtungen versehen sind, kann ein raumseitiger
Abschluss der Wärmedämmung, etwa durch eine Dampfbremsfolie
34 in einfacher Weise montiert und justiert werden. Insbesondere die Verwendung
von einfachen Klemmlösungen ermöglicht es, nach einer ersten Montage eine
straffe Verlegung der Dampfbremsfolie 34 in der von den Beplankungsflanschen
4 gebildeten Befestigungsebene 33 zu erreichen. Die von den Beplankungsflanschen
4 gebildete Befestigungsebene 33 kann dann mit Vorteil in an sich
herkömmlicher Weise genutzt werden, um die jeweils gewünschte Deckenverkleidung
unterhalb der nunmehr gedämmten Wärmekonstruktion aufzubringen.
Das erfindungsgemäße Aufdopplungsprofil 1 stellt
somit eine Maßnahme zur Vermeidung unnötiger Baukosten, wie auch eine
erhebliche Montagehilfe im Zusammenhang mit dem Aufbau von wärmegedämmten
Dachstühlen oder Wandverkleidungen dar.
- 1
- Aufdopplungsprofil
- 2
- Montagesteg
- 3
- Ausbuchtung
- 4
- Beplankungsflansch
- 5
- Montagelochung
- 6
- Langloch
- 7
- Trogprofil
- 10
- Außenkante
- 11
- Umkantung
- 12
- Kederprofil
- 13
- Aufkantung
- 14
- Aufsteckprofil
- 15
- Halbkreisprofil
- 16
- Kunststoffpropfen
- 17
- Wellenprofil
- 20
- Klemmprofil
- 21
- Halteabschnitt
- 22
- Haltesteg
- 23
- Klappkante
- 24
- Befestigungsabschnitt
- 25
- Justierlasche
- 26
- Befestigungskante
- 27
- Montageschraube
- 30
- Dachsparren
- 31
- Aufnahmeraum
- 32
- Wärmedämmung
- 33
- Befestigungsebene
- 34
- Dampfbremsfolie
- 35
- Metall- oder Holzunterkonstruktion
- 36
- Gipskartonplatte
|
| Anspruch[de] |
|
Aufdopplungsprofil zur bedarfsweisen Erhöhung der Träger eines
Tragwerks, insbesondere der Dachsparren (30) eines Dachstuhls oder der
Dachbalken eines Flachdachs, in Abhängigkeit von der Dicke des jeweils eingesetzten
Wärmestoffs, mit einem im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt, bei dem
zwischen einem zur Befestigung an einem Träger vorgesehenen Montagesteg (2)
und einem diesen Träger zumindest annähernd, dem Auftrag des Aufdopplungsprofils
(1) gegenüber dem Tragwerk entsprechenden Abstand, diesen Träger
zumindest teilweise untergreifenden, Beplankungsflansch (4) unterschieden
werden kann, wobei der Montagesteg (2) und der Beplankungsflansch (4)
zumindest annähernd einen rechten Winkel einschließen.
Aufdopplungsprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im
Übergangsbereich von dem Montagesteg (2) zum Beplankungsflansch (4)
jeweils eine Ausbuchtung (3) derart angeformt ist, dass der Beplankungsflansch
(4) um die Breite der Ausbuchtung (3) über die gedachte Verlängerung
des Montagestegs (2) in Richtung des Beplankungsflanschs (4) übersteht.
Aufdopplungsprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
an den Befestigungsflansch (4) eine Befestigungsvorrichtung für eine
an den Beplankungsflansch (4) zu befestigende Dampfbremsfolie (34)
oder eine sonstige Membran angeformt ist.
Aufdopplungsprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an
der dem Montagesteg (2) abgewandten Stirnseite des Beplankungsflanschs
(4) ein, sich vorzugsweise zu dessen Offenseite hin verjüngendes,
Trogprofil (7) derart angeformt ist, dass die dem Tragwerk abgewandte Offenseite
des Trogprofils (7) zumindest im Wesentlichen plan mit der Unterkante des
Beplankungsflanschs (4) abschließt.
Aufdopplungsprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das
Trogprofil (7) des Beplankungsflanschs (4), vorzugsweise unter
Zwischenlage einer zum raumseitigen Abschluss der Wärmedämmung (32)
einzubringenden Dampfbremsfolie (34) oder einer sonstigen Membran, mittels
eines von der Offenseite des Trogprofils (7) einzuschiebenden Klemmkeders
(12) reversibel verschließbar ist.
Aufdopplungsprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an
der von dem Montagesteg (2) abgewandten Längsseite des Beplankungsflanschs
(4) ein Wellenprofil (17) angeformt ist, das mittels eines, vorzugsweise
aus PVC gefertigten, Klemmprofils (20), vorzugsweise unter Zwischenlage
einer Dampfbremsfolie (34) oder einer sonstigen Membran, verrastbar ist.
Aufdopplungsprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
von dem Montagesteg (2) abgewandte Längsseite des Beplankungsflansches
(4) u-förmig derart umgekantet ist, dass die Offenseite des u-förmigen
Querschnitts dieser Umkantung dem Montagesteg (2) zugewandt ist und der
Scheitel des von der Umkantung gebildeten u-förmigen Querschnitts auf der dem
Montagesteg (2) abgewandten Seite mit einem Aufsteckprofil (14)
lösbar verbunden ist, wobei dieses Aufsteckprofil (14) ein nach unten
geöffnetes Halbkreisprofil (15) aufweist, das unter Zwischenlage einer
Dampfbremsfolie (34) oder einer sonstigen Membran mittels eines Kunststoffpropfens
(16) lösbar verschließbar ist.
Aufdopplungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Montagesteg (2) mit einer von Vielzahl von, vorzugsweise
in unterschiedlicher Höhe, über den Montagesteg (2) verteilt
angeordneten Montagelochungen (5) versehen ist.
Aufdopplungsprofil nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich
zu den Montagelochungen (5) Langlöcher (6), deren Längserstreckung
vorzugsweise im rechten Winkel zur Längserstreckung des Montagestegs (2)
verläuft, über die Längserstreckung des Montagestegs (2)
verteilt und jeweils beabstandet voneinander angeordnet sind.
Aufdopplungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass in den Montagesteg (2) Justierlaschen (25)
derart ausgestanzt sind, dass die Justierlaschen (25) mit Ausnahme einer
jeweils an dem vom Beplankungsflansch (4) abgewandten Ende der Justierlasche
(25) angeordneten Befestigungskante (26), vollständig ausgeschnitten
und jeweils ebenfalls mit wenigstens einer Montagelochung (5') versehen
sind.
Aufdopplungsprofil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
Justierlaschen (25) jeweils um dies Befestigungskante (26) herum
zumindest nahezu vollständig derart abklappbar ist, dass hierdurch eine effektive
Verbreiterung des Montagestegs (2) bewirkt ist.
Aufdopplungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass vorzugsweise in den, dem Beplankungsflansch (4) zugewandten
Halteabschnitt (21) des Montagestegs (2) Haltestege
(22) derart eingearbeitet sind, dass die Haltestege (22) jeweils
vorzugsweise in Form eines Langlochs (6), dessen Längserstreckung
zumindest im Wesentlichen in Längsrichtung des Montagestegs (2) verläuft,
mit Ausnahme einer dem Beplankungsflansch (4) zugewandten Seite des Haltestegs
(22) angeordneten Klappkante (23), vollständig ausgeschnitten
sind und überdies Klappkanten (23) derart aus dem Montagesteg (2)
herausklappbar sind, dass bei bestimmungsgemäßer Montage des Aufdopplungsprofils
(1) die Haltestege (22) in Richtung einer angrenzenden Wärmedämmung
(32) vorspringen.
Aufdopplungsprofil nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Haltestege (22) über die Breite des Montagestegs (2) beabstandet
voneinander, vorzugsweise einander höhenversetzt, angeordnet sind.
Aufdopplungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Aufdopplungsprofil (1) wahlweise aus Kunststoff,
vorzugsweise aus PVC, oder aus Metall, vorzugsweise aus Stahlblech, gefertigt ist.
Aufdopplungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Befestigungsabschnitt (24) gegenüber dem
Halteabschnitt (21), vorzugsweise im rechten Winkel, derart abgekantet
ist, dass das Aufdopplungsprofil (1) insgesamt den Querschnitt eines U-Profils
besitzt.
Aufdopplungsprofil nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass es vorzugsweise in einer Länge von 2.500 bis 4.000 mm
als jeweils ablängbare Meterware gefertigt ist.
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