| Dokumentenidentifikation |
DE102006012041A1 20.09.2007 |
| Titel |
Mikrowellenofen |
| Anmelder |
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., 80686 München, DE; G.E.B.B. mbH, 51149 Köln, DE |
| Erfinder |
Emmerich, Rudolf, Dr., 76456 Kuppenheim, DE; Schönwald, Markus, 68753 Waghäusel, DE; Graf, Mathias, Dipl.-Ing., 76327 Pfinztal, DE; Henning, Frank, Dr.-Ing., 76327 Pfinztal, DE; Horsmann, Ulrich,Dr., 50672 Köln, DE |
| Vertreter |
LICHTI Patentanwälte, 76227 Karlsruhe |
| DE-Anmeldedatum |
16.03.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006012041 |
| Offenlegungstag |
20.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24C 7/02(2006.01)A, F, I, 20060316, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
H05B 6/80(2006.01)A, L, I, 20060316, B, H, DE
F24C 15/16(2006.01)A, L, I, 20060316, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft insbesondere einen Mikrowellenofen mit einem Garraum und mit wenigstens einem Einkopplungsmittel zum Einkoppeln von Mikrowellen in den Garraum. Es wird vorgeschlagen, dass in dem Garraum mehrere Ebenen zum Anordnen eines Gargutträgers vorgesehen sind, wobei wenigstens eines der Einkopplungsmittel zwischen zwei benachbarten Ebenen angeordnet ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen Mikrowellenofen mit einem Garraum und
mit wenigstens einem Einkopplungsmittel zum Einkoppeln von Mikrowellen in den Garraum.
Weiterhin betrifft die Erfindung einen Gargutträger zum Einschieben in eine
Einschubebene eines Mikrowellenofens und ein System aus einem Mikrowellenofen und
einem Gargutträger.
Aus der US 6 831 259 B2
ist ein Mikrowellenofen zum Erwärmen von Pressgut bekannt, der mehrere Einkopplungsmittel
zum Einkoppeln von Mikrowellen in einen Garraum aufweist. In dem Garraum ist eine
einzige Einschubebene vorgesehen, und die Einkopplungsmittel sind oberhalb der Einschubebene
angeordnet.
Aus dem Stand der Technik sind ferner Haushaltsbacköfen mit mehreren
Einschubebenen und mit einer Mikrowellenfunktion bekannt, wobei die Mikrowellen
über als Hohlleiter ausgebildete Einkopplungsmittel in den Garraum eingekoppelt
werden, die an einer Oberseite und an einer Unterseite des Garraums angeordnet sind.
Zum Dampfgaren in Mikrowellenöfen ist es bekannt, Nahrungsmittel
portioniert in Plastikbeutel einzuschweißen, wobei die Portionen von wenigen
100 g bis 10 kg reichen. Die Plastikbeutel sind druckdicht und mit einem Überdruckventil
versehen und werden auf einen Gargutträger bzw. auf ein Tablett gelegt. Derartige
Tabletts werden auch als "gastronomisches Maß" bezeichnet. Beim Garen entsteht
Dampf mit leichtem Überdruck, so dass ein kombiniertes Mikrowellendampfgaren
erreicht wird. Hierfür werden in Großküchen Mikrowellenöfen
eingesetzt, die jeweils nur ein Tablett aufnehmen können. Der Plastikbeutel
ist nur einmal verwendbar.
Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, einen kompakten,
mehrstöckigen Mikrowellenofen, insbesondere zur Zubereitung von Speisen, bereitzustellen,
der zudem zum Dampfgaren bei Überdruck nutzbar ist.
Die Erfindung schlägt einen gattungsgemäßen Mikrowellenofen
vor, in dessen Garraum mehrere Ebenen zum Anordnen von Gargutträgern vorgesehen
sind, wobei wenigstens eines der Einkopplungsmittel zwischen zwei benachbarten Ebenen
angeordnet ist.
Durch die erfindungsgemäße Lösung kann erreicht werden,
dass gleichzeitig mehrere Gargutträger auf mehreren Ebenen im Garraum angeordnet
werden können und dennoch eine gleichmäßige Erwärmung des Garguts
gewährleistet ist. Es kann insbesondere vermieden werden, dass ein Gargutträger
einen anderen Gargutträger von der eingespeisten Mikrowellenstrahlung abschirmt.
Zur Lösung der Aufgabe wird ferner ein Gargutträger zum
Einschieben in eine Einschubebene eines Mikrowellenofens vorgeschlagen, wobei der
Gargutträger derart ausgeformt ist, dass er beim Einschieben mit einer oberhalb
der Einschubebene angeordneten Trägerplatte zur Anlage kommt, so dass die Trägerplatte
den Gargutträger druckfest verschließt. Zur Vermeidung eines zu hohen
Druckanstiegs beim Garen ist vorzugsweise am Gargutträger ein Überdruckventil
vorgesehen In verschiedenen Ausgestaltungen kann entweder ein Deckel des Gargutträgers,
der sich seinerseits an einem Verschlussrand des Gargutträgers abstützt
und/oder an der Trägerplatte von unten her anliegen kann. Auch kann der Verschlussrand
bzw. Flansch direkt an der Trägerplatte anliegen, so dass diese den Gargutträger
unmittelbar verschließt.
Beim Erwärmen des im Gargutträger angeordneten Garguts entsteht
dann Wasserdampf, der zu einem schonenden Garprozess beiträgt, und zwar insbesondere
wenn ein leichter Überdruck von wenigen Zehntel bar entsteht. Dadurch kann
der gattungsgemäße Mikrowellenherd zum Dampfgaren genutzt werden. Durch
den wieder verwendbaren Gargutträger können im Vergleich zu dem oben beschriebenen
Verfahren mit Plastikbeuteln Kosten eingespart werden.
Zum Erreichen der Dampfgarfunktion auf mehreren Ebenen wirken der
erfindungsgemäße Mikrowellenofen und der erfindungsgemäße Gargutträger
vorteilhaft zusammen, da einerseits die Trägerplatte die Anlagekraft zum druckfesten
Abdichten des Gargutträgers erzeugt und andererseits die zwischen den Ebenen
bzw. Einschubebenen angeordneten Einkopplungsmittel einen über die verschiedenen
Ebenen konstanten Mikrowellenenergieeintrag gewährleisten, so dass der Garprozess
in den verschiedenen Ebenen gleich verläuft.
Zum Erreichen des oben beschriebenen Synergieeffekts wird zudem ein
System vorgeschlagen, das neben einem erfindungsgemäßen Mikrowellenofen
auch wenigstens einen erfindungsgemäßen Gargutträger umfasst.
Ein schmal bauendes Einkopplungsmittel, das, ohne viel Bauraum zu
beanspruchen, tief in den Garraum eindringen kann, kann erreicht werden, wenn das
Einkopplungsmittel eine Stabantenne und/oder einen Koaxialleiter aufweist. Der zentrale
Leiter des Koaxialleiters kann besonders vorteilhaft in Bereichen, in denen der
Außenleiter des Koaxialleiters Durchbrüche zum Auskoppeln der Mikrowellenstrahlung
aufweist, als Stabantenne wirken. Als Koaxialleiter soll in diesem Zusammenhang
auch eine Vorrichtung mit einen zentralen Leiter und einer nur
teilweise geschlossenen Außenhülle bezeichnet werden, die auch zum Reflektieren
der Mikrowellenstrahlung in eine bevorzugte Auskopplungsrichtung nutzbar ist.
Eine über die Breite oder die Tiefe des Garraums gleichmäßige
Einkopplung der Mikrowellenenergie kann erreicht werden, wenn das Einkopplungsmittel
quer durch den Garraum parallel zu einer der Ebenen zum Anordnen des Gargutträgers
verläuft, und zwar insbesondere beabstandet von einer Rückwand des Garraums.
Ein Schutz des empfindlichen Einkopplungsmittels vor Stößen
einerseits und eine Funktionsintegration andererseits können erreicht werden,
wenn das Einkopplungsmittel in eine Trägerplatte eingearbeitet ist. Dadurch
kann die Trägerplatte gleichzeitig zum Tragen des Gargutträgers und/oder
des Einkopplungsmittels und zum Erwärmen der im Gargutträger befindlichen
Lebensmittel durch Mikrowellenstrahlung nutzbar sein. Eine robuste Trägerplatte,
die höchstens unwesentliche und tolerierbare Anteile der Mikrowellenstrahlung
absorbiert, kann dadurch erreicht werden, dass die Trägerplatte aus Keramik
gebildet ist.
Durch das Einarbeiten der Einkopplungsmittel in die Trägerplatte
entsteht eine kompakte, leicht zu reinigende Baugruppe. Zum Erweitern des Mikrowellenofens
muss lediglich der Garraum vergrößert werden und eine weitere Trägerplatte
eingelegt werden, so dass die Dimensionierung des erfindungsgemäßen Mikrowellenofens
konstruktiv besonders einfach ist.
Die Trägerplatte kann eine weitere Funktion in der Durchführung
des Dampfgarvorgangs übernehmen, wenn die Trägerplatte zum Abdichten eines
Gargutträgers ausgelegt ist.
Durch einen Verbindungsflansch an einer Seitenwand des Garraums, der
zum Einspeisen der Mikrowellenstrahlung in das Einkopplungsmittel ausgelegt ist,
kann die Mikrowellenenergie komfortabel von einem Hohlleiter bzw. von einem Magnetron
in das Einkopplungsmittel eingebracht werden. Der Verbindungsflansch kann ferner
als Weiche wirken, die die Strahlung auf mehrere, in einer Ebene angeordnete Einkopplungsmittel
verteilt.
Eine in der Tiefe des Garraums homogene Erwärmung kann erreicht
werden, wenn der Mikrowellenofen wenigstens zwei in der Tiefe des Garraums hintereinander
angeordnete, parallel verlaufende Einkopplungsmittel zwischen den beiden benachbarten
Ebenen aufweist. Die Einkopplungsmittel können beispielsweise die Tiefe des
Garraums in gleiche Teile teilen.
In einer Weiterbildung des erfindungsgemäßen Gargutträgers
wird vorgeschlagen, dass dieser ein Überdruckventil aufweist. Der erfindungsgemäße
Gargutträger ist vorteilhaft aus einem Material mit geringer Mikrowellenabsorption,
hoher Stabilität bei den geforderten Temperaturen von etwa 110°C und guten
Reinigungseigenschaften gebildet. Das Material sollte im Fall der Verwendung in
Großküchen auch für Lebensmittel zugelassen sein. Als solche Materialien
sind beispielsweise die Kunststoffe Polypropylen, Polyethylenterephtalat oder Polycarbonat
geeignet.
Obwohl durch die Wahl der Begriffe "Garraum" und "Gargutträger"
auf die Verwendung in Küchen Bezug genommen wird, ist der Begriff des Garguts
nicht auf Lebensmittel beschränkt, sondern soll in diesem Zusammenhang jedes
mit Mikrowellen zu behandelnde Gut umfassen. Der Fachmann wird erkennen, dass die
Erfindung auch für andere Mikrowellenöfen nutzbar ist, insbesondere für
solche aus der industriellen Anwendung.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Figurenbeschreibung.
Die Figuren zeigen Ausführungsbeispiele der Erfindung. Die Figuren, die Beschreibung
und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination, die der Fachmann
auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen
wird.
Dabei zeigen:
1 einen Mikrowellenofen mit zwei Ebenen zum Anordnen
eines Gargutträgers und zwischen den Ebenen angeordneten Einkopplungsmitteln,
2 den Mikrowellenofen aus 1
mit zwei Gargutträgern in einer Schnittdarstellung,
3 einen alternativen Mikrowellenofen, in dem Einkopplungsmittel
in keramische Trägerplatten eingearbeitet sind,
4 eine schematische Darstellung des Mikrowellenofens
aus 3 mit einem Gargutträger und
5 den Mikrowellenofen aus 3
mit zwei Gargutträgern in einer Schnittdarstellung.
1 zeigt einen Mikrowellenofen mit einem Garraum
10 und mit insgesamt sechs als Koaxialleiter ausgebildeten Einkopplungsmitteln
12–22 zum Einkoppeln von Mikrowellen in den Garraum
10. Die Einkopplungsmittel 12–22 umfassen jeweils
einen zentralen Leiter, der als Stabantenne wirkt und die Mikrowellen radial nach
außen abstrahlt. Die Einkopplungsmittel 12–22 sind
jeweils paarweise in einer Ebene angeordnet. Ein erstes Paar von Einkopplungsmitteln
12, 14 ist in einem unteren Bereich des Garraums 10 unmittelbar
über dessen Boden angeordnet, und ein zweites Paar von Einkopplungsmitteln
20, 22 ist in einem oberen Bereich des Garraums 10 unmittelbar
unter einer Decke desselben angeordnet.
Die Einkopplungsmittel 12–22 sind röhrenartig
und verlaufen quer durch den Garraum 10 parallel zu einer von zwei Ebenen
26, 28 zum Anordnen eines Gargutträgers 24 (2)
und parallel einer Türöffnung des Garraums 10.
In dem Garraum 10 sind mehrere – im vorliegenden Fall
zwei – Ebenen 26, 28 zum Anordnen jeweils eines Gargutträgers
24 (2) vorgesehen, wobei wenigstens ein Paar
der Einkopplungsmittel 16, 18 zwischen den beiden benachbarten
Ebenen 26, 28 angeordnet ist. Zum Tragen der Gargutträger
24 bzw. der Tabletts weisen die Seitenwände des Garraums
10 jeweils zwei sich in die Tiefe des Garraums 10 erstreckende,
in der Betriebskonfiguration des Mikrowellenofens horizontal verlaufende Schienen
40, 42 auf (2). Die Breite des Garraums
10 und die Schienen sind so ausgelegt, dass handelsübliche Tabletts
bzw. so genannte "gastronomische Maße" als Gargutträger 24 horizontal
in den Garraum 10 eingeschoben werden können. Eine Tür
30 schirmt die Mikrowellenstrahlung im Garraum 10 nach außen
ab.
Zwischen den beiden benachbarten Ebenen 26, 28 zum
Anordnen der Gargutträger 24 hat der Garraum 10 das dritte
Paar von Einkopplungsmitteln 16, 18, das Mikrowellenenergie sowohl
nach oben, zur oberen Ebene 28, als auch nach unten, zur unteren Ebene
26 hin abstrahlt. Dadurch wird der in der oberen Ebene 28 angeordnete
Gargutträger 24 (2) von dem zweiten Paar
von Einkopplungsmitteln 20, 22 von oben mit Mikrowellen bestrahlt
und von dem dritten Paar von Einkopplungsmitteln 16, 18 von unten
mit Mikrowellen bestrahlt. Entsprechend wird der in der unteren Ebene
26 angeordnete Gargutträger 24 von dem dritten Paar von Einkopplungsmitteln
16, 18 von oben mit Mikrowellen bestrahlt und von dem ersten Paar
von Einkopplungsmitteln 12, 14 von unten mit Mikrowellen bestrahlt.
Die jeweils ein Paar bildenden Einkopplungsmittel 12–22
sind in der Tiefe des Garraums 10 hintereinander angeordnet und verlaufen
in einer horizontalen Ebene parallel zueinander. Die Einkopplungsmittel
12–22 sind von der Türebene und der Rückwand
des Garraums 10 beabstandet.
Jedes der Paare von Einkopplungsmitteln 12–22
wird über zwei Verbindungsflansche 50, 52 (1),
die an beiden Seitenwänden des Garraums 10 spiegelsymmetrisch angeordnet
sind, mit Mikrowellenstrahlung gespeist. Solche Verbindungsflansche werden in der
Hohlleitertechnik auch als Beamsplitter bezeichnet. Die Mikrowellenstrahlung wird
von einem oder mehreren, hier nicht dargestellten Magnetrons erzeugt und über
Koaxialleiter zu den Verbindungsflanschen 50, 52 übertragen.
Zur Einkopplung der Mikrowellenstrahlung weisen die Verbindungsflansche
50, 52 jeweils eine Koaxial-Schnittstelle 32 auf.
In den 3 bis 5
ist ein alternatives Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die Beschreibung
beschränkt sich vorwiegend auf Unterschiede zu dem in den 1
und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel, wobei
im Hinblick auf gleich bleibende Merkmale auf die Beschreibung zu den
1 und 2 verwiesen wird.
Vergleichbare Merkmale sind dabei mit gleichen Bezugszeichen versehen.
Der alternative Mikrowellenofen umfasst drei aus Keramik gebildete
Trägerplatten 34–38 (3),
in welche jeweils ein Paar von Einkopplungsmitteln 12–22
der oben beschriebenen Art eingearbeitet sind (5).
Die Trägerplatten 34–38 begrenzen zwei übereinander
angeordnete Einschubfächer des Mikrowellenofens von oben und von unten, so
dass insbesondere eine der Trägerplatten 36 zwischen zwei Ebenen
26, 28 zum Einschieben von Gargutträgern 24 angeordnet
ist. Die Trägerplatte 36 trennt daher den Garraum 10 in zwei,
jeweils einer Einschubebene zugeordnete Kompartimente.
Durch die Integration der als Koaxialleiter ausgebildeten Einkopplungsmittel
12–22 in die Trägerplatten 34–38,
wird das gesamte Mikrowellenleitersystem zu einer kompakten, leicht zu reinigenden
Baugruppe zusammengefasst.
Unmittelbar unterhalb der beiden oberen Trägerplatten
36, 38 sind in die Seitenwände des Mikrowellenofens Schienen
40, 42 eingeformt, die sich horizontal in die Tiefe eines Garraums
10 des alternativen Mikrowellenofens erstrecken.
Ein den alternativen Mikrowellenofen umfassendes System umfasst ferner
speziell ausgeformte Gargutträger 24 (4)
aus einem temperatur- und druckfesten Kunststoff, der für Lebensmittel zugelassen
ist und höchstens einen geringen Anteil der Mikrowellen absorbiert. Die Gargutträger
24 haben die Dimensionen eines gastronomischen Maßes, die Form einer
flachen, rechteckigen Schale und weisen an ihrem oberen Rand einen ebenen, umlaufenden
Flansch 44 auf, dessen Unterseite beim Einschieben der Gargutträger
24 auf einer Oberseite der Schienen 40, 42 aufliegt.
Durch eine flexible Aufhängung der Trägerplatten 34–38
und/oder der Schienen 40, 42 kann die Auflagekraft elastisch erzeugt
werden und gleichzeitig kann ein Toleranzausgleich ermöglicht werden.
Der Abstand zwischen der Oberseite der Schienen 40,
42 und der Unterseite der jeweils über den Schienen 40,
42 angeordneten Trägerplatte 36, 38 entspricht im
Wesentlichen der Dicke des umlaufenden Flanschs 44 der Gargutträger
24 bzw. der gastronomische Maße. Dadurch kommt beim Einschieben der
Gargutträger 24 die Oberseite des Flanschs 44 mit der Unterseite
der Trägerplatte 36, 38 zur Anlage, so dass die Trägerplatte
36, 38 den Gargutträger 24 bzw. das gastronomische
Maß druckfest verschließt, wenn dieser vollständig eingeschoben ist.
4 zeigt schematisch einen Gargutträger
24 mit einer unterhalb des Gargutträgers 24 angeordneten
Trägerplatte 36 und einer oberhalb des Gargutträgers
24 angeordneten Trägerplatte 38, die den Gargutträger
24 bzw. das gastronomische Maß druckfest abdichtet. Während des
Garvorgangs erwärmt sich das Gargut 46 im Gargutträger
24 und es entsteht Dampf, der durch die druckfeste Abdichtung im Gargutträger
24 verbleibt. Wenn der Druck des Dampfs einen Wert von etwa 0,1 bar erreicht
hat, öffnet sich ein Überdruckventil 48 im Gargutträger
24, das den Druck auf den Schwellenwert einregelt. Je nach gewünschtem
Druck während des Dampfgarens kann das Überdruckventil 48 entsprechend
ausgelegt werden.
Ein weiterer alternativer, hier nicht explizit dargestellter Gargutträger
hat einen Deckel, der an einem Flansch des Gargutträgers anliegt. Der Deckel
und der Flansch des Gargutträgers füllen gemeinsam den Spalt zwischen
den Schienen 40, 42 und der jeweils darüber angeordneten
Trägerplatte 36, 38 des Mikrowellenofens, so dass der Deckel
durch die Trägerplatte 36, 38 auf den Flansch auf gepresst
wird. Der Gargutträger wird auf diese Weise druckfest verschlossen.
Die 1 bis 5
zeigen lediglich Ausführungsbeispiele der Erfindung. Der Fachmann wird die
Erfindung insbesondere auch auf höhere Mikrowellenöfen mit mehr als zwei
Einschubebenen verallgemeinern, wobei jeweils zwischen zwei benachbarten Ebenen
erfindungsgemäße Einkopplungsmittel angeordnet sind. In einer weiteren
nahe liegenden Verallgemeinerung werden mehr als zwei als Koaxial- oder Hohlleiter
ausgebildete Einkopplungsmittel pro Ebene vorgesehen sein. Ferner wäre eine
modulare Bauart denkbar, in welcher der Mikrowellenofen mehrere übereinander
angeordnete, gleichartige Module aufweist.
- 10
- Garraum
- 12
- Einkopplungsmittel
- 14
- Einkopplungsmittel
- 16
- Einkopplungsmittel
- 18
- Einkopplungsmittel
- 20
- Einkopplungsmittel
- 22
- Einkopplungsmittel
- 24
- Gargutträger
- 26
- Ebene
- 28
- Ebene
- 30
- Tür
- 32
- Koaxial-Schnittstelle
- 34
- Trägerplatte
- 36
- Trägerplatte
- 38
- Trägerplatte
- 40
- Schiene
- 42
- Schiene
- 44
- Flansch
- 46
- Gargut
- 48
- Überdruckventil
- 50
- Verbindungsflansch
- 52
- Verbindungsflansch
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| Anspruch[de] |
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Mikrowellenofen mit einem Garraum (10) und mit wenigstens einem
Einkopplungsmittel (12–22) zum Einkoppeln von Mikrowellen
in den Garraum (10), dadurch gekennzeichnet, dass in dem Garraum
(10) mehrere Ebenen (26, 28) zum Anordnen wenigstens
eines Gargutträgers (24) vorgesehen sind, wobei wenigstens eines der
Einkopplungsmittel (12–22) zwischen zwei benachbarten Ebenen
(26, 28) angeordnet ist.
Mikrowellenofen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Einkopplungsmittel
(12–22) eine Stabantenne aufweist.
Mikrowellenofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Einkopplungsmittel (12–22) einen
Koaxialleiter aufweist.
Mikrowellenofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Einkopplungsmittel (12–22) quer
durch den Garraum (10) parallel zu einer der Ebenen (26,
28) zum Anordnen des Gargutträgers (24) verläuft.
Mikrowellenofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass das Einkopplungsmittel (12–22) in
eine Trägerplatte (34–38) eingearbeitet ist.
Mikrowellenofen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerplatte
(34–38) aus Keramik gebildet ist.
Mikrowellenofen nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
dass die Trägerplatte (34–38) zum Abdichten eines
Gargutträgers (24) ausgelegt ist.
Mikrowellenofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch einen Verbindungsflansch (50, 52) an einer Seitenwand des
Garraums (10), der zum Einspeisen der Mikrowellenstrahlung in das Einkopplungsmittel
(12–22) ausgelegt ist.
Mikrowellenofen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet
durch mindestens zwei in der Tiefe des Garraums (10) hintereinander angeordnete,
parallel verlaufende Einkopplungsmittel (12–22) zwischen
den beiden benachbarten Ebenen (26, 28).
Gargutträger zum Einschieben in eine Einschubebene (26,
28) eines Mikrowellenofens, wobei der Gargutträger (24) derart
ausgeformt ist, dass er beim Einschieben mit einer oberhalb der Einschubebene (26,
28) angeordneten Trägerplatte (36, 38) zur Anlage
kommt, wobei die Anlagekraft den Gargutträger (24) druckfest verschließt.
Gargutträger nach Anspruch 10, gekennzeichnet durch ein Überdruckventil
(48).
System, bestehend aus einem Mikrowellenofen nach einem der Ansprüche
1–9 und aus wenigstens einem Gargutträger (24) nach einem der
Ansprüche 10 und 11.
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