Die Erfindung betrifft eine Dosierwaage, insbesondere zum Dosieren
und Wägen von mehligen oder körnigen Schüttgütern, wie zum Beispiel
Mehl, Griess oder Zucker.
In Produktionsanlagen wie zum Beispiel Getreide- oder Futtermühlen
sind bei hohem Automatisierungsgrad hohe Durchsatzleistungen mit hoher Qualität
und Konstanz zu erfassen. Die Verarbeitungsmenge wie auch jeweilige, momentane Durchsätze
müssen mit Waagengenauigkeit ständig resp. mengenmässig ununterbrochen
erfasst werden. Dies gilt insbesondere auch für Produkte mit ungünstigen
Fliesseigenschaften wie Mehl oder Schrot.
Bekannt sind nach dem Differentialwaagenprinzip arbeitende Dosieranlagen,
die einen aufrechten Waagenbehälter und eine drehzahlsteuerbare Austragschnecke
mit im wesentlichen horizontal gerichteten Austrag aus dem Waagenbehälter aufweist
(FR-A-2384246).
Aus der EP-B-466857 ist eine Differentialwaage bekannt, die in der
Produktionsüberwachung eingesetzt wird. Diese enthält einen aufrechten
Waagebehälter, ein in den Waagebehälter mündendes und von diesem
wägetechnisch getrenntes Produktstrom-Zulaufrohr mit steuerbarem Schliessorgan
zum Freigeben und Unterbrechen des Produktstromes. Der Waagebehälter ist rohrförmig
und weist ein, in die Austragsschnecke übergehendes Überleitstück
auf und etwa gleichgrosse Querschnittsflächen hat.
Die Vorrichtung ist so für eine Steuerung des Produktaustrages
ausgebildet, dass das Produkt durch Anpassung der Austragsmenge aus dem Waagebehälter
an die Zulaufmenge ausgetragen wird.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Dosierwaage zu
schaffen, die einen vereinfachten Aufbau bei etwa gleichgrosser Waagengenauigkeit
im Vergleich zum vorgenannten Stand der Technik zu schaffen. Die Aufgabe ist mit
den Merkmalen des Patentanspruchs gelöst.
Da nur eine, an eine Austragschnecke anschliessende Dosierschnecke
als Waagebehälter ausgebildet ist, sinkt der Aufwand für den waagentechnischen
Teil der Vorrichtung und es sind zudem auch begrenzte Raumverhältnisse besser
nutzbar. In Abgrenzung zu Durchflussmessern oder Schüttgut-Mengenmessern erfolgt
eine bessere Einbeziehung von Produkteigenschaften wie z. b. das Schüttgewicht
in den Messvorgang.
Bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen
offenbart. So kann die Dosierschnecke am Boden stehend oder hängend ausgebildet
sein und/oder dreh- oder schwenkbar angeordnet sein.
Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand
einer Zeichnung näher beschrieben. Die Zeichnung zeigt die Dosierwaage in einer
Prinzipdarstellung und am Boden stehend.
Die in einer Getreidemühle befindliche Dosierwaage weist als
Zulaufeinrichtung einen Vorbehälter 1 für das zu dosierende Produkt
mit einem Überleitstück 2 auf. Das Überleitstück
2 ist entsprechend der Offenbarung des EP-B-466857 ausgebildet und weist
von oben nach unten einen etwa konstanten Querschnitt für einen optimalen Produktfluss
auf. Das Überleitstück 2 schafft den Übergang zu einer rohrförmigen
Austragschnecke 3 mit einem Antriebsmotor 4 mit Frequenzumformer.
Dieser Teil der Vorrichtung ist in einer nicht dargestellten Rahmenkonstruktion
aufgenommen, die auf einem Etagenboden stehend angeordnet ist.
Die Austragsöffnung 5 der Dosierschnecke 3
mündet in ein Gefäss 6, ohne mit diesem fest verbunden zu sein.
Eine flexible Manschette 12 sorgt für eine staubdichte Anordnung.
Das Gefäss 6 stellt ein weiteres Überleitstück in eine Wägeschnecke
7 dar und dient zugleich der Egalisierung eines Pralldruckes.
Die Wägeschnecke 7 ist an drei Biegestäben
8 aufgehangen. Die Biegestäbe 8 sind an einem Rahmen
9 angeordnet, der ebenfalls auf dem Etagenboden steht. Die Wägeschnecke
7 ist waagerechter Wägebehälter und Austragsorgan.
Die Wägeschnecke 7 weist gleichfalls einen Antriebsmotor
10 mit fester Drehzahl auf. Eine Austragsöffnung 11 der Wägeschnecke
7 ist so ausgebildet, dass ein Annähern/Andocken an einen Behälter
oder eine Leitung möglich ist.
Aufgrund der losen, spielbehafteten Mündung der Austragsöffnung
5 in das Gefäss 6 ist die Austragschnecke 3 waagentechnisch
von der Wägeschnecke 7 getrennt. Die Förderrichtung des Produkts
in der Wägeschnecke 7 ist etwa gegenläufig zur Förderrichtung
in Austragschnecke 3 um einen möglichst niedrigen Raumbedarf für
die Dosierwaage zu erreichen.
Die Förderleistung der Wägeschnecke 7 ist grösser
als die maximale Leistung der Austragschnecke 3. Die Dosierwaage findet
bevorzugt Anwendung als Dosierwaage aber auch zur Erfassung kontinuierlicher resp.
gegebener Produktströme. Letzteres erfordert dann auch variable Drehzahlen
der Wägeschnecke 7.
Das Gefäss 6 kann zudem so ausgebildet sein, dass die
Wägeschnecke 7 schwenkbar oder drehbar ist. Eine entsprechende Trennstelle
13 ist angedeutet. Zudem kann die gesamte Vorrichtung auch an einer Etagendecke
angeordnet sein um darunter weitere Mühleneinrichtungen anordnen zu können.
Ebenso kann der Rahmen 9 der Einrichtung verfahrbar sein.
Die Erfindung ist nicht auf diese beschriebene Bauform und Anwendung
begrenzt.
- 1
- Vorbehälter
- 2
- Überleitstück
- 3
- Austragschnecke
- 4
- Antriebsmotor
- 5
- Austragsöffnung
- 6
- Gefäss
- 7
- Wägeschnecke
- 8
- Biegestab
- 9
- Rahmen
- 10
- Antriebsmotor
- 11
- Austragsöffnung
- 12
- Manschette
- 13
- Trennstelle