| Dokumentenidentifikation |
DE102006012335A1 20.09.2007 |
| Titel |
Vliesführungsvorrichtung sowie Textilmaschine |
| Anmelder |
Rieter Ingolstadt Spinnereimaschinenbau AG, 85055 Ingolstadt, DE |
| Erfinder |
Göhler, Wolfgang, 85101 Lenting, DE; Cherif, Chokri, Dr., 01309 Dresden, DE |
| Vertreter |
Schlief, T., Dipl.-Phys.Univ. Dr.rer.nat., Pat.-Anw., 85055 Ingolstadt |
| DE-Anmeldedatum |
17.03.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006012335 |
| Offenlegungstag |
20.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D01H 5/72(2006.01)A, F, I, 20060317, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Es wird eine Vliesführungsvorrichtung (20) vorgeschlagen zum Anordnen am Ausgang einer ein ausgebreitetes Faservlies (FV) liefernden Vorrichtung (2), beispielsweise einem Streckwerk (2) einer Textilmaschine (1), mit einem Vliestrichter (21) zum Zusammenfassen des gelieferten Faservlieses (FV) zu einem Faserband (FB), welcher einen Trichterbereich (22) und einen sich daran stromabwärts anschließenden Düsenkanal (23) umfasst, und mit einem einen Bandführerkanal (25) umfassenden Bandführer (24) zum Führen des den Vliestrichter (21) verlassenden Faserbandes (FB) zu einer Abzugseinrichtung (26) der Vliesführungsvorrichtung (20), beispielsweise umfassend eine Abzugsscheibenanordnung (26a, 26b). Die erfindungsgemäße Vliesführungsvorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass der Vliestrichter (21) gegenüber dem Bandführer (24) aus einer Betriebsposition (B1) in eine Wartungsposition (W1) verschiebbar ist, wobei zumindest in der Betriebsposition (B1) der Düsenkanal (23) und der Bandführerkanal (25) einen durchgehenden Führungskanal (23, 25) bilden. Des Weiteren wird eine Textilmaschine mit einer entsprechenden Vliesführungsvorrichtung vorgeschlagen.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vliesführungsvorrichtung
zum Anordnen am Ausgang einer ein ausgebreitetes Faservlies liefernden Vorrichtung,
beispielsweise einem Streckwerk einer Textilmaschine, mit einem Vliestrichter zum
Zusammenfassen des gelieferten Faservlieses zu einem Faserband, welcher einen Trichterbereich
und einen sich daran stromabwärts anschließenden Düsenkanal umfasst,
und mit einem einen Bandführerkanalumfassenden Bandführer zum Führen
des den Vliestrichter verlassenden Faserbandes zu einer Abzugseinrichtung der Vliesführungsvorrichtung,
beispielsweise eine Abzugsscheibenanordnung.
In einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung eine Textilmaschine,
insbesondere Strecke, Karde oder Kombinationsmaschine, mit einer ein ausgebreitetes
Faservlies liefernden Vorrichtung, beispielsweise mit einem Streckwerk.
Aus der EP 0 736 617 B1
ist eine Vliesführungsvorrichtung zum Anordnen am Ausgang eines Streckwerks
einer Strecke bekannt. Im Betrieb der Strecke wird das von einer Streckwerkunterwalze
und einer Umlenkwalze gelieferte Faservlies in ausgebreiteter Form in den Trichterbereich
eines Vliestrichters geführt. Darin wird das Faservlies gefaltet, umgelegt
und weiter in einen Düsenkanal des Vliestrichters geführt. Dabei weist
der Düsenkanal einen runden Querschnitt auf. Auf diese Weise entsteht ein Faserband,
bei welchem die Einzelfasern allerdings einen noch geringen Zusammenhalt aufweisen.
Das Faserband wird nun aus dem Düsenkanal in einen Bandführerkanal
eines Bandführers geleitet, wobei am Übergang vom Düsenkanal zu dem
Bandführerkanal eine Umlenkung des Faserbandes erfolgt. Der Bandführerkanal
erstreckt sich bis nahe an den Klemmspalt einer Abzugsscheibenanordnung, so dass
das Faserband bis zu dem Klemmspalt geführt ist und von der Abzugsscheibenanordnung
erfasst und abgezogen werden kann. Dabei weist der Bandführerkanal einen sich
verjüngenden Abschnitt auf, um das Faserband zu komprimieren und so den Zusammenhalt
der Einzelfasern zu erhöhen. Das Faserband wird mittels der Abzugsscheibenanordnung
weiter verfestigt und kann dann in eine Spinnkanne abgelegt oder unmittelbar einer
weiteren Textilmaschine, beispielsweise einer Spinnmaschine, zugeführt werden.
Der Vliestrichter kann gegenüber dem ortsfest angeordneten Bandführer
aus einer Betriebsposition in eine Wartungsposition geschwenkt werden. Am stromabwärtigen
Ende des Vliestrichters ist eine Gelenkfläche vorgesehen, welche im Zusammenwirken
mit am stromaufwärtigen Ende des Bandführers ausgebildeten gekrümmten
Dichtflächen den Düsenkanal und den Bandführerkanal unabhängig
von der Position des Vliestrichters weitgehend luftdicht verbinden soll. Hierzu
ist die relative Lage der Dichtelemente zueinander justierbar.
Der Bandführer weist eine Injektoranordnung zum Einblasen von
Druckluft in den Bandführerkanal auf. Durch das Einblasen von Druckluft kann
in dem Bandführerkanal ein Saugstrom in stromabwärtige Richtung erzeugt
werden, welcher, wegen der luftdichten Verbindung, auch in dem Düsenkanal und
dem Trichterbereich des Vliestrichters wirksam ist. Dieser Saugstrom wird bei der
Inbetriebnahme der Strecke zum Einfädeln des Faservlieses in die Vliesführungsvorrichtung
genutzt.
Die Inbetriebnahme, auch Anarbeiten genannt, umfasst dabei folgende
Schritte: Zunächst schwenkt der Benutzer den Vliestrichter in die Wartungsposition.
Dann aktivierte er für eine kurze Zeit den Antrieb des Streckwerks, um so ein
kurzes Stück Faservlies aus dem Streckwerk herauszuführen. Nun kürzt
und verschmälert der Benutzer das herausgeführte Faservlies auf manuelle
Weise und hält es in den Trichterbereich des ausgeschwenkten Vliestrichters.
Dann aktiviert er den Saugstrom und schwenkt schließlich den Vliestrichter
in die Betriebsposition zurück.
Nachteilig bei einer derartigen aus dem Stand der Technik bekannten
Vliesführungsvorrichtung ist zunächst der große Bedienaufwand beim
Anarbeiten. Auch hat sich in der Praxis gezeigt, dass selbst ein ordnungsgemäß
vorbereitetes und vorgelegtes Faservliesende durch den Saugstrom nicht immer sicher
in die Vliesführungsvorrichtung eingefädelt wird. Ebenso ist der hohe
Einstellaufwand zum exakten Positionieren der Gelenkfläche bezüglich der
Dichtflächen, etwa bei einem Austausch des Vliestrichters, von Nachteil.
Zudem haften im Bereich der Gelenk- und Dichtflächenanordnung
schon nach kurzer Betriebszeit wegen der dort notwendigerweise komplexen Formgebung
Verschmutzungen an, welche häufig nur schwer entfernbar sind.
Weiterhin nachteilig ist es, dass die bekannte Vliesführungsvorrichtung
eine verhältnismäßig hohe Gesamtlänge von Düsenkanal und
Bandführerkanal aufweist. Dies ist wegen der entstehenden Totzeiten insbesondere
unerwünscht, wenn an einem stromabwärtigen Abschnitt der Vliesführungsvorrichtung
ein Sensor zur Messung der Masse des Faserbandes vorgesehen ist, der Teil einer
Regulierung der Textilmaschine ist.
Die Anforderungen an die Qualität eines Faserbandes, insbesondere
hinsichtlich einer homogenen Struktur des Faserbands, sind in den letzten Jahren
kontinuierlich gestiegen. Diese Anforderungen können mit der bekannten Vorrichtung
nicht immer erfüllt werden.
Weiterhin ist der Zugang zu den einzelnen Elementen der Vliesführungsvorrichtung
zum Zwecke der Wartung, beispielsweise zur Reinigung oder zum Austauschen, nur eingeschränkt
möglich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, eine verbesserte
Vliesführungsvorrichtung für eine Textilmaschine sowie eine verbesserte
Textilmaschine zu schaffen.
Die Aufgabe wird gelöst durch eine Vliesführungsvorrichtung
und eine Textilmaschine mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche.
Die erfindungsgemäße Vliesführungsvorrichtung weist
einen Vliestrichter auf, der gegenüber dem Bandführer aus einer Betriebsposition
in eine Wartungsposition verschiebbar ist. Zumindest in der Betriebsposition bilden
der Düsenkanal und der Bandführerkanal einen durchgehenden Führungskanal.
Durch die Verschiebbarkeit des Vliestrichters kann auf eine aufwändige Gelenk-
und Dichtflächenanordnung verzichtet werden. Damit entfällt auch eine
aufwändige Einstellung des Gelenkes. Auch kann die gesamte Vliesführungsvorrichtung
kompakter ausgeführt sein, so dass sich konstruktive Vorteile und gegebenenfalls
regelungstechnische Vorteile ergeben. Weiterhin kann der Übergangsbereich vom
Düsenkanal zum Bandführerkanal leichter gereinigt werden.
Zumindest in der Betriebsposition sind der Düsenkanal und der
Bandführerkanal luftdicht aneinandergefügt. Dies ist bei einer Vliesführungsvorrichtung,
bei der der Vliestrichter gegenüber dem Bandführer verschiebbar ist, in
einfacher Weise möglich. Wenn der Übergang vom Düsenkanal in den
Bandführerkanal derart ausgebildet ist, dass Düsenkanal und Bandführerkanal
in der Betriebsposition des Vliestrichters in radialer Richtung luftdicht aneinander
gefügt sind, so ist vermieden, dass der Saugstrom im Düsenkanal und damit
auch im Trichterbereich des Vliestrichters durch im Übergangsbereich seitlich
einströmende Luft geschwächt ist. Hierdurch wird das vorgelegte Faservlieses
durch den Saugstrom sicher in die Vliesführungsvorrichtung eingefädelt.
Dabei kann auf ein genaues Ablängen und Verschmälern des
Endes des Faservlieses verzichtet werden. Das Anarbeiten kann somit ohne menschliches
Zutun von einer Steuerungseinrichtung der Textilmaschine gesteuert werden. Es wird
also erstmals ein vollständig automatisiertes Einfädeln des Faservlieses
möglich, wodurch der Bedienaufwand signifikant sinkt. Das so automatisierte
Einfädeln des Faservlieses ermöglicht es insbesondere, den Produktionsbetrieb
der Textilmaschine nach einem durchgeführten Leerabgleich eines im Bereich
der Vliesführungsvorrichtung angeordneten Bandmassesensors automatisch zu starten.
Ein derartiger Leerabgleich ist vor allem bei berührungslos arbeitenden Sensoren,
wie beispielsweise bei Mikrowellensensoren, regelmäßig durchzuführen.
Das Anarbeiten kann erfolgen, wenn sich der Vliestrichter in seiner
Betriebsposition befindet. Fehlverzüge beim Schwenken des Vliestrichters von
der Wartungsposition in die Arbeitsposition, welche die Qualität des erzeugten
Faserbandes negativ beeinflussen würden, können so verhindert werden.
Der Übergangsbereich vom Düsenkanal zum Bandführerkanal
kann wesentlich glatter ausgeführt sein, so dass die Gefahr von anhaftenden
Verschmutzungen verringert ist. Weiterhin ist das Faserband, welches im Übergangsbereich
noch wenig komprimiert und daher leicht beschädigbar ist, besser geführt,
so dass ein gleichmäßigeres und kompakteres Faserband erzeugt werden kann.
Eine Vliesführungsvorrichtung mit verschiebbarem Vliestrichter
kann ohne weiteres so ausgebildet sein, dass in der Wartungsposition der Ausgang
des Düsenkanals sowie der Eingang des Bandführerkanals vollständig
frei liegen, so dass beispielsweise erforderliche Reinigungsarbeiten ohne weiteres
möglich sind. So kann vorgesehen sein, dass der Vliestrichter in der Wartungsposition
nur lose an der Vliesführungsvorrichtung anliegt und insbesondere ohne Werkzeuge
entfernt werden kann. Insgesamt kann die Vliesführungsvorrichtung so ausgebildet
sein, dass sämtliche Elemente einfach zugänglich sind.
Um den Düsenkanal in Bandführerkanal in der Betriebsposition
luftdicht aneinander zu fügen, kann eine Dichtung, beispielsweise eine O-Ringdichtung,
aus einem elastischen Material vorgesehen sein, welche beispielsweise in einer ringförmigen
Nut am Vliestrichter oder am Bandführer festgelegt ist. Bevorzugt ist jedoch,
dass am Ausgang des Düsenkanals eine Vliestrichterdichtfläche und am Eingang
des Bandführerkanals eine korrespondierende Bandführerdichtfläche
ausgebildet ist, welche in der Betriebsposition ohne separate Dichtung aneinandergefügt
sind. Es ergibt sich so ein einfacher Aufbau, gleichwohl kann die erforderliche
Dichtwirkung erzielt werden.
Vorteilhafterweise ist die Vliestrichterdichtfläche an einem
Element des Vliestrichters aus Metall ausgebildet. Weiterhin kann die Bandführerdichtfläche
an einem Element des Bandführers aus Metall ausgebildet sein. Die metallenen
Elemente sind vorzugsweise jene Elemente, an welchen der Düsenkanal beziehungsweise
der Bandführerkanal ausgebildet sind. Es ergibt sich so eine langlebige Dichtungsanordnung,
welche ihre Funktion auch bei häufigem Verschieben des Vliestrichters behält.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Vliestrichterdichtfläche
und die Bandführerdichtfläche eben ausgebildet sind. Ebene Dichtfläche
können, beispielsweise durch Flächenschleifen, auf einfache Weise und
hochpräzise gefertigt werden.
Wenn die Vliesführungsvorrichtung so ausgebildet ist, dass beim
Verschieben des Vliestrichters die Vliestrichterdichtfläche und die Bandführerdichtfläche
aneinander entlang gleiten, so ergibt sich ein einfacher Aufbau, wobei eine Beschädigung
der Dichtflächen durch senkrechtes aufeinander treffen vermieden ist.
Auch wenn denkbar ist, dass der Vliestrichter krummlinig verschiebbar
ist, so ist doch bevorzugt, dass der Vliestrichter geradlinig verschiebbar ist.
Eine entsprechende Lagerung des Vliestrichters kann hierzu in einfacherer Weise
ausgebildet sein.
Vorteilhafterweise ist der Vliestrichter horizontal verschiebbar.
Hierdurch ist sichergestellt, dass die Gewichtskraft des Vliestrichters eine Verschiebung
desselben weder unterstützt noch hemmt.
Weiterhin ist bevorzugt, dass der Vliestrichter quer zum Bandführerkanal
verschiebbar ist. Quer soll bedeuten, dass der Vliestrichter in einer Richtung verschoben
wird, welche mit der Längsachse des Bandführerkanals einen Winkel von
wenigstens 45° einschließt. Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn der
Vliestrichter senkrecht zum Bandführerkanal verschiebbar ist, wenn also der
Winkel 90° beträgt. Hierdurch ergibt sich ein kompakter Aufbau der Vliesführungsvorrichtung,
insbesondere kann eine geringe Gesamtlänge von Düsenkanal und Bandführerkanal
erreicht werden.
Vorteilhafterweise ist an der ausgangsseitigen Stirnseite des Vliestrichters
eine Vliestrichtergleitfläche ausgebildet, welche durch eine an der Eingangsseite
des Bandführers ausgebildete Bandführergleitfläche abgestützt
ist. Es ergibt sich so eine einfache Lagerung des Vliestrichters. Die Gleitflächen
ermöglichen dabei die Verschiebung des Vliestrichters von der Betriebsposition
in die Wartungsposition beziehungsweise in die entgegengesetzte Richtung. Die Vliestrichtergleitfläche
und die Bandführergleitfläche können so ausgebildet sein, dass ein
Verkippen des Vliestrichters gegenüber dem Bandführer verhindert ist.
Bei einem horizontal verschiebbaren Vliestrichter kann dessen Gewicht auf der Bandführergleitfläche
ruhen.
Bevorzugt sind die Vliestrichtergleitfläche und die Bandführergleitfläche
eben ausgebildet. Dies vereinfacht insbesondere die Herstellung der Gleitflächen,
und ermöglicht die einfache Aufbereitung abgenutzter Flächen, beispielsweise
durch Flächenfräsen oder -schleifen.
Dabei ist es vorteilhaft, wenn Haltemittel vorgesehen sind, welche
einem Abheben der Vliestrichtergleitfläche von der Bandführergleitfläche
zumindest in der Betriebsposition entgegen wirken. Hierdurch ist verhindert, dass
sich der Düsenkanal und der Bandführerkanal ungewollt, etwa durch äußere
Einflüsse wie Erschütterungen, auseinander bewegen. Die Haltemittel können
insbesondere durch Formschluss wirken.
Besonders bevorzugt weisen die Haltemittel jedoch wenigstens einen
Magneten, vorzugsweise wenigstens einen Permanentmagneten, auf. Der wenigstens eine
Magnet kann an dem Vliestrichter oder dem Bandtrichter angeordnet sein. Er kann
mit einem weiteren Magneten oder einfacher mit einem Gegenstück aus einem ferromagnetischen
Material, beispielsweise aus Eisen, zusammenwirken.
Vorteilhafterweise sind Anschlagmittel vorgesehen, um eine Verschiebung
des Vliestrichters aus der Betriebsposition entgegen einer vorgesehenen Verschieberichtung
zu verhindern. Ebenso können seitliche Führungsmittel vorgesehen sein,
um eine Verschiebung des Vliestrichters schräg zur vorgesehenen Verschieberichtung
zu verhindern. Sowohl die Anschlagmittel als auch die seitlichen Führungsmittel
liegen an dem Vliestrichter an, wenn sich dieser in der Betriebsposition befindet.
Sie sind so ausgebildet, dass eine Verschiebung des Vliestrichters in die vorgesehene
Richtung nicht behindert ist.
Bevorzugt ist eine Vliestrichterfestlegeinrichtung zum Festlegen des
Vliestrichters in der Betriebsposition bezüglich der vorgesehenen Verschieberichtung
vorgesehen. Diese ist so ausgebildet, dass eine ungewollte Verschiebung des Vliestrichters,
etwa durch äußere Einflüsse, verhindert ist.
Dabei umfasst die Vliestrichterfestlegeinrichtung vorteilhafterweise
wenigstens ein Rastelement, wenigstens ein Klemmelement und/oder wenigstens einen
Magneten, insbesondere wenigstens einen Permanentmagneten.
Besonders bevorzugt ist die Vliesführungsvorrichtung so ausgebildet
ist, dass ein sich an einer Ausgangswalze der das ausgebreitete Faservlies liefernden
Vorrichtung bildender Wickel den Vliestrichter aus der Betriebsposition schiebt.
Von einem Wickel spricht man dann, wenn sich wenigstens ein Teil des Faservlieses
um die jeweilige Walze wickelt und mit dieser umläuft. Ein qualitativ hochwertiges
Faserband kann beim Auftreten eines Wickels nicht mehr produziert werden. Ebenso
kann ein Wickel benachbarte Bauelemente der Textilmaschine beschädigen. Wird
der Vliestrichter durch den Wickel aus der Betriebsposition geschoben, so kann dies
beispielsweise durch einen Bediener erfasst werden, der dann die Textilmaschine
stillsetzt.
Vorteilhafterweise ist dabei am Vliestrichter eine Fläche ausgebildet,
welche der Ausgangswalze derart zustellbar ist, dass ein auftretender Wickel auf
die Fläche Kräfte zum Schieben des Vliestrichters ausübt.
Weiterhin ist es vorteilhaft wenn ein Vliestrichtersensor zur Erfassung
der Position des Vliestrichters vorgesehen ist. So kann einerseits verhindert werden,
dass die Maschine in Betrieb gesetzt wird, wenn der Vliestrichter sich außerhalb
der Betriebsposition befindet. Andererseits kann die Maschine automatisch stillgesetzt
und/oder ein Alarm ausgelöst werden, wenn ein Wickel den Vliestrichter aus
der Betriebsposition heraus gedrückt hat.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn in der Betriebsposition des Vliestrichters
wenigstens ein ausgangsseitiger Abschnitt des Düsenkanals und wenigstens ein
eingangsseitiger Abschnitt des Bandführerkanals koaxial angeordnet sind, sodass
das Faserband geradlinig aus dem Düsenkanal in den Bandführerkanal geführt
ist. Damit wird eine Umlenkung des Faserbandes am Übergang vom Düsenkanal
zum Bandführerkanal verhindert und so die Qualität des erzeugten Faserbandes
verbessert.
Der Bandführerkanal und/oder der Düsenkanal sind vorteilhafterweise
so geformt, dass das Faserband darin geradlinig geführt ist. Auch hierdurch
kann die Qualität des erzeugten Faserbandes verbessert werden.
Wenn der Bandführerkanal und/oder der Düsenkanal in radialer
Richtung luftdicht sind, so ergeben sich Vorteile beim Einfädeln des Faservlieses
in die Vliesführungsvorrichtung mittels einer Saugvorrichtung. Außerdem
können quer ausgerichtete Luftströmungen, welche einem schonenden Transport
des Faserbandes entgegenstünden, verhindert werden. "In radialer Richtung luftdicht"
bedeutet hierbei, dass keine Luft in seitlicher Richtung unkontrolliert in den Bandführerkanal
beziehungsweise in den Düsenkanal eintreten oder austreten kann.
Besonders bevorzugt ist der durchgehende Führungskanal, welcher
durch den Düsenkanal und den Bandführerkanal gebildet ist, sofern sich
der Vliestrichter in seiner Betriebsposition befindet, ohne sprunghafte Querschnittsveränderung
ausgebildet. Es ergibt sich eine schonende Führung des Faserbandes, wobei zusätzlich
das Anhaften von Verschmutzungen im durchgehenden Führungskanal vermieden oder
wenigstens stark verringert ist.
Vorteilhafterweise besteht der durchgehende Führungskanal ausschließlich
aus zylinderförmigen Abschnitten und aus kegelabschnittförmigen Abschnitten.
Die kegelabschnittförmigen Abschnitte können insbesondere kegelstumpfförmig
ausgebildet sein. Es ergeben sich insbesondere Vorteile bei der Produktion der Vliesführungsvorrichtung,
da die Abschnitte auf einfache Weise durch Bohren herstellbar sind.
Bevorzugt umfasst der Bandführer einen Abschnitt zum Verdichten
des Faserbandes. Dabei kann es sich um einen kegelabschnittförmigen Abschnitt,
insbesondere um eine kegelstumpfförmigen Abschnitt handeln. Hierdurch wird
der Zusammenhalt der Einzelfasern im Faserband erhöht, so dass ein mechanisch
stabileres Faserband entsteht.
Mit Vorteil ist der Düsenkanal Bestandteil einer als auswechselbarer
Einsatz für den Vliestrichter ausgebildeten Trichterdüse. Es können
dann verschiedene Einsätze vorgehalten und eingesetzt werden, welche beispielsweise
an das zu verarbeitende Fasermaterial oder an die gewünschte Faserbandstärke
angepasst sind. Beispielsweise kann der Durchmesser des Düsenkanals variieren.
Vergleichbare Vorteile ergeben sich, wenn der Bandführerkanal
Bestandteil eines als auswechselbarer Einsatz für den Bandführer ausgebildeten
Bandtrichters ist.
Besonders bevorzugt weist der Trichterbereich des Vliestrichters wenigstens
eine lange Seitenwand auf, welche durch eine Deckplatte gebildet ist, die von einer
Betriebsposition in eine Wartungsposition bewegbar, insbesondere schiebbar oder
schwenkbar, ist. Hierdurch ist insbesondere die Zugänglichkeit, etwa zum Zwecke
der Reinigung, zum Inneren des Vliestrichters verbessert. Die bewegbare Deckplatte
am Trichterbereich des Vliestrichters stellt eine selbstständige Verbesserung
des Standes der Technik dar.
Um eine ungewollte Bewegung der Deckplatte zu verhindern, ist vorteilhafterweise
eine Deckplattenfestlegeinrichtung zum Festlegen der Deckplatte in der Betriebsposition
vorgesehen. Die Deckplattenfestlegeinrichtung umfasst bevorzugt wenigstens ein Rastelement,
wenigstens ein Klemmelement und/oder wenigstens einen Magneten, insbesondere wenigstens
einen Permanentmagneten.
Vorteilhafterweise ist der Vliestrichter so ausgebildet, dass ein
sich im Trichterbereich stauendes Faservlies die Deckplatte aus der Betriebsposition
drückt. Wenn die Deckplatte aus der Betriebsposition gedrückt ist, kann
dies von einem Bediener erkannt werden, der so über die Störung informiert
ist und erforderliche Maßnahmen einleiten kann.
Bevorzugt ist ein Deckplattensensor zur Erfassung der Position der
Deckplatte vorgesehen. Er kann so ausgebildet sein, dass die Position der Deckplatte
in Bezug auf den Vliestrichter erfasst wird. So kann verhindert werden, dass die
Textilmaschine im Betrieb gesetzt wird, wenn sich die Deckplatte in Bezug auf den
Grundkörper des Vliestrichters nicht in der vorgesehenen Betriebsposition befindet.
Weiterhin kann die Maschine stillgesetzt oder ein Alarm ausgelöst werden, wenn
die Deckplatte beispielsweise durch einen Faserbandstau aus ihrer Betriebsposition
gedrückt wird. Der Deckplattensensor kann insbesondere ein induktiver Sensor
sein.
Besonders bevorzugt ist der Deckplattensensor so ausgebildet, dass
die Position der Deckplatte in Bezug auf den Bandführer erfasst wird. Mittels
eines derartigen Deckplattensensors kann überprüft werden, ob sich der
Vliestrichter in seiner Betriebsposition befindet, und gleichzeitig, ob sich die
Deckplatte in ihrer Betriebsposition befindet. So kann mittels nur eines Sensors
verhindert werden, dass die Textilmaschine ohne Vorliegen der beiden genanten Bedingungen
in Betrieb genommen oder gehalten wird. Bei einem derartigen Deckplattensensor kann
auf einen separaten Vliestrichtersensor verzichtet werden. Der Deckplattensensor
kann auch in diesem Fall insbesondere ein induktiver Sensor sein.
Vorteilhafterweise sind der Abzugseinrichtung pneumatische Belastungsmittel
zugeordnet. In diesem Fall kann die Belastung der Abzugseinrichtung automatisch
an das Fasermaterial und/oder dem jeweiligen Betriebszustand der Textilmaschine
angepasst werden. Insbesondere ist es möglich, die Belastung beim Einfädeln
des Faservlieses in die Vliesführungsvorrichtung zu verringern. Es ist sogar
möglich, die Abzugselemente der Abzugseinrichtung, beispielsweise zwei Abzugswalzen,
mittels der pneumatischen Belastungsmittel beim Einfädeln etwas auseinander
zu bewegen, so dass das Ende des Faserbandes sicher zwischen die Abzugselemente
gelangen kann. Zur automatischen Steuerung der Belastung können die pneumatischen
Belastungsmittel mit einer Steuerung der Textilmaschine verbunden sein. Ebenso kann
ein Antrieb der Abzugselemente mit der Steuerung der Textilmaschine verbunden sein,
so dass auf dieser automatisch gesteuert werden kann. Pneumatische Belastungsmittel
können auch bei einer Vliesführungsvorrichtung gemäß dem Stand
der Technik vorgesehen sein.
Besonders bevorzugt sind Mittel zum Einfädeln des Faservlieses
in die Vliesführungsvorrichtung mittels Druckluft vorgesehen. Dabei ist dem
Bandführer vorteilhafterweise eine Injektoranordnung zugeordnet. Durch die
Injektoranordnung kann Druckluft in den Bandführer eingeblasen werden, so dass
in dem Bandführer, dem sich daran stromaufwärts anschließenden Düsenkanal
und dem sich daran stromaufwärts anschließenden Trichterbereich ein Saugstrom
erzeugbar ist. Dieser Saugstrom kann zum Einfädeln eines vorgelegten Endes
eines Faservlieses in die Vliesführungsvorrichtung genutzt werden. Insbesondere
kann das aus dem Faservlies gebildete Faserband bis in den Bereich der Abzugseinrichtung
transportiert werden, so dass es von dieser ohne manuelles Zutun erfasst und abgezogen
werden kann.
Vorteilhafterweise weicht eine vorgesehene Faserbandlieferrichtung
von einer vorgesehenen Faservlieseinzugsrichtung um weniger als 30°, vorzugsweise
um weniger als 20°, besonders bevorzugt um weniger als 10° ab. Die vorgesehene
Faserbandlieferrichtung ist die vorgegebene Richtung des Faserbandes am Ausgang
der Vliesführungsvorrichtung. Die Faserbandeinzugsrichtung hingegen ist die
vorgegebene Richtung des Faserbandes am Eingang der Vliesführungsvorrichtung.
Wenn die beiden Richtungen nur wenig voneinander abweichen, bedeutet dies, dass
das Fasermaterial im Bereich der Vliesführungsvorrichtung nur wenig umgelenkt
wird. Es ergibt sich eine schonende Behandlung, was zu einer hohen Qualität
des erzeugten Faserbandes führt. Dies gilt insbesondere bei einer hohen Liefergeschwindigkeit
der Textilmaschine.
Besonders bevorzugt weist der Bandführer einen Grundkörper
auf, welcher gegenüber der Abzugseinrichtung von einer Betriebsposition in
eine Wartungsposition bewegbar ist. Hierdurch ist die Abzugseinrichtung beispielsweise
zum Zwecke der Wartung gut zugänglich. Mit Vorteil ist der Grundkörper
als Schiebeplatte oder als Schwenkplatte ausgebildet.
Bei einer erfindungsgemäßen Textilmaschine ist am Ausgang
der ein ausgebreitetes Faservlies liefernden Vorrichtung eine erfindungsgemäße
Vliesführungsvorrichtung angeordnet. Es ergeben sich die oben beschriebenen
Vorteile.
Vorteilhafterweise ist die ein ausgebreitetes Faservlies liefernde
Vorrichtung ein waagerecht angeordnetes Streckwerk. Ein waagerecht angeordnetes
Streckwerk erfordert eine geringe Bauhöhe der Textilmaschine, so dass das Streckwerk
gut zugänglich ist.
Alternativ kann die ein ausgebreitetes Faservlies liefernde Vorrichtung
ein aufrecht angeordnetes Streckwerk sein. Es ergibt sich eine geringere Stellfläche
der Textilmaschine. Die aufrechte Anordnung des Streckwerks ist insbesondere bei
einer Kombinationsmaschine, welche beispielsweise eine Karde und eine Strecke umfasst,
von Vorteil.
In Abhängigkeit von den Platzverhältnissen, der Richtung,
aus der das Fasermaterial zugeführt und der Richtung, in die
das Fasermaterial abgeführt werden soll, kann auch ein schräg angeordnetes
Streckwerk von Vorteil sein.
Bevorzugt ist das Faservlies im Ausgangsbereichs, beispielsweise im
Bereich einer Ausgangswalzenanordnung, der ein ausgebreitetes Faservlies liefernden
Vorrichtung um weniger als 60°, vorzugsweise um weniger als 30°, besonders
bevorzugt um weniger als 15°, umgelenkt. Hierdurch ergibt sich insbesondere
bei hohen Geschwindigkeiten des Faservlieses eine schonende Behandlung desselben.
Weitere Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden Ausführungsbeispielen
beschrieben. Es zeigen:
1 eine Skizze einer Strecke einer erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung,
2a eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung,
2b eine Frontalansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung,
3 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung im Teilschnitt,
4 einen Trichterdüseneinsatz der Vliesführungsvorrichtung,
5 einen Bandtrichtereinsatz der Vliesführungsvorrichtung,
6 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung mit verschobenem Vliestrichter,
7a eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung mit aufgeklappter Deckplatte,
7b eine Frontalansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung mit aufgeklappter Deckplatte,
8a eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung mit abgenommenem Vliestrichter,
8b eine Frontalansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung mit abgenommenem Vliestrichter,
9 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung mit weggeklapptem Bandführer und
10 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung.
1 zeigt eine Strecke 1 als Beispiel für
eine Textilmaschine 1, welche eine ein ausgebreitetes Faservlies FV liefernde
Vorrichtung 2, nämlich ein Streckwerk 2, aufweist. Die Erfindung
betrifft jedoch auch weitere Textilmaschinen 1, insbesondere Spinnereivorbereitungsmaschinen
1, wie Karden oder Kämmmaschinen, sofern diese ein Streckwerk
2 oder eine sonstige ein ausgebreitetes Faservlies FV liefernde Vorrichtung
2 aufweisen.
Die Strecke 1 hat die Aufgabe, ein oder mehrere von einer
Karde, Kämmmaschine oder vorhergehenden Streckpassage stammende Vorlagebänder
VB zu doublieren, zu mischen, zu verziehen, zu parallelisieren und/oder zu regulieren.
Hierbei soll mit hoher Geschwindigkeit ein Faserband FB höchster Qualität
geschaffen werden, um so eine optimale Weiterverarbeitung zu ermöglichen. Dabei
soll die Strecke 1 mit geringem Aufwand bedienbar sein.
Die schematisch dargestellte Strecke 1 weist einen Einzugsbereich
3 auf, dem als Beispiel sechs individuelle Vorlagebänder VB nebeneinander
zugeführt sind. Der Einzugsbereich 3 und die Vorlagebänder VB
sind von oben gesehen dargestellt, während die Strecke 1 als solches
in einer Seitenansicht gezeigt ist.
Am Einzugsbereich 3 der Strecke 1 ist ein Trichter
4 angeordnet, durch den die Vorlagebänder VB gemeinsam geführt
und dadurch komprimiert werden. Dabei werden die Vorlagebänder VB mittels der
Einzugwalzen 5a, 5b, von denen wenigstens eine Einzugwalze
5a angetrieben ist, aktiv durch den Trichter 4 gezogen. Die andere
Einzugwalze 5b ist, wie bei einer Regulierstrecke üblich, als Tastwalze
5b ausgebildet und Bestandteil einer ersten Messeinrichtung 11,
welche ein Messsignal Se(t) erzeugt, welches die längenspezifische
Gesamtmasse der hindurch geführten Vorlagebänder VB repräsentiert.
Dieses Messsignal Se(t) wird einer Steuerungsvorrichtung 10
der Strecke 1 zugeführt und insbesondere zur Veränderung des
Vor- und/oder Hauptverzugs des Streckwerks 2 verwendet. Hierdurch können
Schwankungen der Masse der Vorlagebänder VB ausreguliert werden. Ein derartiges
Verfahren wird auch als Open-Loop-Steuerung des Streckwerkes 2 bezeichnet.
Die nunmehr komprimierten und vermessenen Vorlagebänder VB werden
gemeinsam in das Streckwerk 2 geführt, welches das Kernstück
der Strecke 1 bildet. Das Streckwerk 2 weist ein Eingangswalzenpaar
6a, 6b, umfassend eine Eingangsunterwalze 6a und eine
Eingangsoberwalze 6b, ein mittleres Walzenpaar 7a, 7b,
umfassend eine mittlere Unterwalze 7a und eine mittlere Oberwalze
7b, sowie ein Ausgangs- oder auch Lieferwalzenpaar 9a,
9b, umfassend eine Ausgangsunterwalze 9a und
eine Ausgangsoberwalze 9b, auf. Die Oberwalzen 6b, 7b,
9b werden jeweils durch nicht dargestellte Belastungsmittel gegen die korrespondierende
Unterwalze 6a, 7a, 9a gedrückt. Hierdurch werden
die Vorlagebänder VB geklemmt und dadurch zu einem Faservlies FV ausgebreitet.
Die Walzenpaare 6a, 6b; 7a, 7b; 9a,
9b sind in der genannten Reihenfolge mit jeweils gesteigerter Umfangsgeschwindigkeit
angetrieben. Durch diese unterschiedlichen Umfangsgeschwindigkeiten der Walzenpaare
wird das ausgebreitete Faservlies FV entsprechend dem Verhältnis der Umfangsgeschwindigkeiten
verzogen.
Das Eingangswalzenpaar 6a, 6b und das mittlere Walzepaar
7a, 7b bilden das so genannte Vorverzugsfeld, das mittlere Walzenpaar
7a, 7b und das Lieferwalzenpaar 9a, 9b das so
genannte Hauptverzugsfeld. Bei unregulierten Strecken ist während des Verzugsvorgangs
sowohl der Vorverzug als auch der Hauptverzug konstant. Bei regulierten Strecken
1 erfolgt hingegen eine Ausregulierung von Masseschwankungen des Faservlieses
FV durch Veränderung der Verzugshöhe. Üblicherweise ist dabei der
Hauptverzug veränderbar, da der Hauptverzug im Regelfalle größer
ist als der Vorverzug, so dass eine genauere Ausregulierung von Masseschwankungen
im Faservlies FV erfolgen kann.
Der im Hauptverzugsfeld zusätzlich angeordnete Druckstab
8 lenkt das ausgebreitete Faservlies FV um und sorgt somit für eine
bessere Führung der Fasern. Das verzogene Faservlies FV wird dann mit Hilfe
einer Umlenkoberwalze 9c umgelenkt und einer Vliesführungsvorrichtung
20 zugeführt.
Das Streckwerk 2, also die ein ausgebreitetes Faservlies
FV liefernde Vorrichtung 2, ist im Ausführungsbeispiel der
1 waagerecht angeordnet. Hierdurch ergibt sich eine
geringe Bauhöhe der Strecke 1. Alternativ kann das Streckwerk
2 aufrecht, insbesondere senkrecht, angeordnet sein. Hierdurch kann eine
geringere Stellfläche der Strecke 1 erreicht werden. Wenn, was üblich
ist, auch die Vliesführungsvorrichtung 20 aufrecht angeordnet ist,
so kann im Ausgangsbereich des Streckwerks 2, namentlich im Bereich der
Ausgangswalzen 9a, 9b, 9c, eine geringe Umlenkung des
Faservlieses FV erreicht werden. Hierdurch ist eine schonende Behandlung des Faservlieses
FV und damit letztlich eine hohe Qualität des erzeugten Faserbandes FB, insbesondere
bei hohen Arbeitsgeschwindigkeiten der Strecke 1, gewährleistet.
Die Vliesführungsvorrichtung 20 umfasst einen Vliestrichter
21, einen Bandführer 24 und eine Abzugseinrichtung
26. Sie dient der Umformung des ausgebreiteten Faservlieses FV zu einem
homogenen Faserband FB.
An einem stromabwärtigen Abschnitt der Vliesführungsvorrichtung
20 ist eine zweite Messeinrichtung 12 angeordnet, welche die Masse
des hindurch geführten Faserbandes FB erfasst. Diese Masse bzw. Dicke wird
durch eine nicht gezeigte Sensorelektronik in ein Messsignal Sa(t) umgesetzt,
welches ebenfalls der Steuerungsvorrichtung 10 zugeführt wird. Die
Messeinrichtung 12 kann, wie gezeigt, im Bereich des Bandführers
24 oder im Bereich der Abzugseinrichtung 26 vorgesehen sein.
Die Messeinrichtung 12 der Vliesführungsvorrichtung
20 arbeitet vorzugsweise nach einem berührungslosen Messprinzip. Die
Verwendung einer berührungslosen Messeinrichtung 12 ist hier besonders
vorteilhaft, da die Geschwindigkeit am Auslauf des Streckwerkes 2 naturgemäß
deutlich höher ist als auf dessen Einlaufseite. Nachteilig bei den bekannten
berührungslos arbeitenden Messeinrichtungen 12, etwa bei kapazitiven
Messeinrichtungen oder bei Mikrowellenmesseinrichtungen, ist es jedoch, dass diese
in regelmäßigen Abständen abgeglichen werden müssen. Der Abgleich
eines Sensors kann beispielsweise auf der Basis von Leermessungen durchgeführt
werden. Zur Durchführung einer Leermessung wird das Faservlies FV am Ausgang
des Streckwerks 2 durchtrennt, das Streckwerk 2 angehalten und
das sich in der Vliesführungsvorrichtung 20 befindliche Fasermaterial
mittels der Abzugseinrichtung 26 entfernt. Bei bekannten Strecken
1 kann dies automatisch durchgeführt werden. Nicht möglich ist
es jedoch bisher, nach einer Leermessung das Faservlies FV wieder automatisch in
die Vliesführungsvorrichtung 20 einzuführen.
Das Messsignal Sa(t), welches durch die Messeinrichtung
12 mittels einer nicht gezeigten Sensorelektronik erzeugt wird, wird mittels
eines nicht gezeigten Qualitätserfassungssystems ausgewertet. Insbesondere
werden die durchschnittliche Stärke des Faserbandes und die im Faserverband
verbliebenen Ungleichmäßigkeiten erfasst. Genügt die Qualität
des auslaufenden Faserverbandes nicht den Anforderungen, so kann beispielsweise
ein Signal von der Qualitätserfassungseinrichtung zur Steuerungseinrichtung
10 übertragen und die Maschine angehalten werden. Auch kann eine Meldung
an den Bediener erfolgen.
Das Messsignal Sa(t) der Messeinrichtung 12 am
Auslauf des Streckwerkes 2 wird häufig auch an die Steuerungseinrichtung
10 direkt übermittelt. So kann beispielsweise eine Abschaltung der
Spinnereivorbereitungsmaschine 1 wegen mangelnder Qualität autonom
durch die Steuerungseinrichtung 10 erfolgen. Auch ist es möglich,
das Messsignal Sa(t) zur Steuerung des Verzuges des Streckwerkes
2 heranzuziehen. Die so realisierte Closed-Loop-Steuerung eignet sich insbesondere
zur Ausregulierung von langfristigen Masseschwankungen. Gerade hierbei ist
es wünschenswert, die Messeinrichtung 12 möglichst nahe am Auslauf
des Streckwerks 2 anzuordnen, um so regelungstechnisch nachteilhafte Totzeiten
zu verringern.
Das vermessene Faserband FB wird mittels der Abzugseinrichtung
26 abgezogen und einer Kannenablage 15 zugeführt. Die Kannenablage
15 weist einen um seine Hochachse rotierenden Drehteller 17 mit
einem Bandkanal 16 zur Ablage des Faserbandes FB in eine Kanne
18 auf. Die Kanne 18 selbst wird durch nicht gezeigte Mittel im
Falle einer Rechteckkanne translatorisch und im Falle einer Rundkanne rotatorisch
in Bezug auf den feststehenden Drehteller 17 bewegt. Hierdurch kann der
gesamte Innenraum der Kanne 18 mit abgelegtem Faserband FB gefüllt
werden. Ist eine Kanne 18 komplett gefüllt, so kann sie manuell durch
einen Bediener oder mittels einer nicht dargestellten Kannenwechseleinrichtung gegen
eine leere Kanne ersetzt werden.
Die Steuerungseinrichtung 10 der Strecke 1 steuert
insbesondere die Drehzahl der Walzenpaare des Streckwerkes 2. Dazu wirkt
sie auf die nicht dargestellten Antriebe der Walzenpaare ein. Ebenso wirkt die Steuerungseinrichtung
10 auf den Antrieb der Einzugwalzen 5a, 5b, auf den Antrieb
der Abzugseinrichtung 26 sowie auf den Antrieb des Drehtellers
17 und der Kanne 18. Weiterhin kann die Steuerungseinrichtung
10 zur Steuerung einer Kannenwechseleinrichtung ausgebildet sein. Dabei
ist die Steuerungseinrichtung 10 mit einer Bedieneinrichtung, beispielsweise
mit einer Tastatur, sowie mit einer Ausgabeeinheit, beispielsweise einem Bildschirm,
verbunden.
2a zeigt eine erfindungsgemäße Vliesführungsvorrichtung
20 in einer Seitenansicht. 2b zeigt eine zugehörige
Frontalansicht. Die 2a und 2b
sind nicht maßstabsgetreu, geben jedoch, wie auch die weiteren Figuren, die
ungefähren Größenverhältnisse wieder. Auf die Darstellung der
Messeinrichtung 12 der Vliesführungseinrichtung 20 wird hier
und in den folgenden Figuren aus Gründen der Übersichtlichkeit verzichtet.
Die Vliesführungsvorrichtung 20 ist am Ausgang des in
der 1 dargestellten Streckwerks 2, von dem
hier lediglich die Ausgangsunterwalze 9a und die Umlenkoberwalze
9b dargestellt sind, angeordnet. Die Vliesführungsvorrichtung
20 weist an ihrem stromaufwärtigen Ende einen Vliestrichter
21 auf, an dessen Eingangsseite ein Trichterbereich 22 und an
dessen Ausgangsseite ein Düsenkanal 23 ausgebildet ist.
Stromabwärts des Vliestrichters 21 ist ein Bandführer
24 vorgesehen, welcher einen Bandführerkanal 25 umfasst,
der einen Abschnitt 41 zum Verdichten des Faserbandes FB aufweist. An das
stromabwärtige Ende des Bandführerkanals 25 schließt sich
eine Abzugseinrichtung 26 an.
Der Vliestrichter 21 ist in seiner Betriebsposition B1 gezeigt,
in welcher der Düsenkanal 23 in Bezug auf den Bandführerkanal
25 derart angeordnet ist, dass ein luftdichter, durchgehender Führungskanal
23, 25 gebildet wird. Der Vliestrichter 21 ist so gelagert,
dass er in einer vorgesehenen Verschieberichtung VR geradlinig bewegbar ist. Um
die momentane Position des verschiebbaren Vliestrichters 21 feststellen
zu können, ist ein Vliestrichtersensor 36 vorgesehen. Der Vliestrichtersensor
36 kann so ausgebildet sein, dass er die exakte Position des Vliestrichters
21 erfasst. Häufig genügt es jedoch, wenn er so ausgebildet ist,
dass feststellbar ist, ob sich der Vliestrichter 21 in seiner Betriebsposition
B1 befindet oder nicht.
Um ein ungewolltes Abheben des Vliestrichters 21 von dem
Bandführer 24, was den Führungskanal 23, 25
in zwei getrennte Abschnitte teilen würde, zu verhindern, sind Haltemittel
31 vorgesehen. Die Haltemittel 31 umfassen vier Permanentmagnete
31, welche an dem Grundkörper 50 des Bandführers
24 befestigt sind. Die Permanentmagnete 31 könnten jedoch
auch an dem Vliestrichter 21 befestigt sein. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
wirken die Permanentmagnete 31 mit einem Abschnitt des Vliestrichters
21 zusammen, welcher aus Eisen besteht oder Eisen umfasst. Zum Zusammenwirken
könnten allerdings auch weitere, am Vliestrichter 21 angeordnete Magnete
vorgesehen sein. Ebenso könnte der Abschnitt des Vliestrichters 21
aus einem anderen ferromagnetischen Material bestehen oder ein solches Material
umfassen.
Weiterhin vorgesehen sind Anschlagmittel 32, welche eine
Verschiebung des Vliestrichters 21 aus der Betriebsposition B1 entgegen
der vorgesehenen Verschieberichtung VR durch Formschluss verhindern. Eine Vliestrichterfestlegeinrichtung
34 verhindert, dass der Vliestrichter 21 ungewollt in der vorgesehenen
Verschieberichtung VR bewegt wird. Die Vliestrichterfestlegeinrichtung
34 umfasst zwei Permanentmagnete 34, welche an den Anschlagmitteln
32 angeordnet sind.
In geringerem Maße wirkt die Vliestrichterfestlegeinrichtung
34 auch einem Abheben des Vliestrichters 21 von dem Bandführer
24 entgegen. Die Vliestrichterfestlegeinrichtung 34 unterstützt
daher die Funktion der Haltemittel 31. Umgekehrt unterstützen auch
die Haltemittel 31 die Funktion der Vliestrichterfestlegeinrichtung
34, da sie den Vliestrichter 21 zum Bandführer
24 ziehen und die dadurch entstehende Reibung den Vliestrichter
21 in seiner Betriebsposition B1 hält.
Sofern sich am Ausgang der Unterwalze 9a
ein Wickel bildet, wird zumindest ein Teil des gelieferten Faservlieses
FV in den Spalt zwischen der Unterwalze 9a und dem Vliestrichter
21 gezogen. Hierdurch wird auf den Vliestrichter 21 eine Kraft
ausgeübt, welche eine Komponente in Richtung der vorgesehenen Verschieberichtung
VR aufweist. Die Vliesführungsvorrichtung 20 ist dabei so ausgebildet,
dass diese Komponente der durch den Wickel bewirkten Kraft ausreicht, um den Vliestrichter
21 in Bezug auf den Bandführer 24 zu verschieben. Eine derartige
Verschiebung wird mittels des Vliestrichtersensors 36 erkannt. Der Vliestrichtersensor
36 steht mit der Steuerungseinrichtung 10 der Strecke
1 in Verbindung, so dass die Steuerungseinrichtung 10 die Strecke
selbstständig stillsetzen kann. Auch kann sie ein Alarmsignal für einen
Bediener veranlassen.
Um sicherzustellen, dass der Vliestrichter 21 nicht schräg
zur vorgesehenen Verschieberichtung VR bewegt werden kann, sind seitliche Führungsmittel
33 vorgesehen, welche durch Formschluss wirken.
Der Trichterbereich 22 des Vliestrichters 21 weist
eine lange Seitenwand 44 auf, welche als eine um eine Deckplattenschwenkachse
51 schwenkbare Deckplatte 44 ausgebildet ist. Sie befindet sich
in ihrer Betriebsposition B2, in der sie durch eine Deckplattenfestlegeinrichtung
46 gehalten ist. Die Deckplattenfestlegeinrichtung 46 umfasst
zwei Permanentmagnete 46, welche jeweils mit einem nicht verschwenkbaren
Abschnitt des Vliestrichters 21 zusammenwirken. Die Abschnitte, bestehen
aus einem ferromagnetischen Material, beispielsweise aus Eisen oder umfassen ein
solches Material. Es könnten jedoch auch nicht verschwenkbare Magnete vorgesehen
sein. Um die aktuelle Position der Deckplatte 44 zu erfassen beziehungsweise
um festzustellen, ob sich die Deckplatte 44 in ihrer Betriebsposition B2
befindet, ist ein Deckplattensensor 47 vorgesehen. Der Deckplattensensor
47 erfasst die Position der Deckplatte 44 relativ zum Grundkörper
des Vliestrichters 21. Hierzu ist er an dem Grundkörper des Vliestrichters
21 angeordnet.
Wenn sich im Trichterbereich 22 des Vliestrichters
21 ein fortlaufend zugeführtes Faservlies FV staut, so wird auf die
Innenseite der Deckplatte 44 eine Kraft ausgeübt. Dabei ist die Vliesführungsvorrichtung
so ausgebildet, dass diese Kraft ausreicht, um die Deckplatte 44 aus ihrer
vorgesehenen Betriebsposition B2 zu drücken. Dies kann mittels des Deckplattensensors
47, der mit der Steuerungseinrichtung 10 verbunden ist, erfasst
werden. Die Steuerungseinrichtung 10 kann dann die Strecke 1 stillsetzen
und/oder eine Alarmanzeige auslösen.
Sämtliche oben angesprochenen Permanentmagnete 31,
34, 46 könnten auch als Elektromagnete ausgeführt sein.
Hierdurch könnten die durch sie ausgeübten Kräfte in einfacher Weise,
beispielsweise mittels der Steuerungseinrichtung 10, situationsabhängig
gesteuert werden.
Der Grundkörper 50 des Bandführers 24
ist um eine Grundkörperschwenkachse 52 in Bezug auf die Abzugseinrichtung
26 schwenkbar. Dabei zeigen die 2a und
2b den Grundkörper 50 in seiner Betriebsposition
B3, in der er durch Gewichtskräfte und/oder durch nicht gezeigte Haltemittel
gehalten ist.
Die Abzugseinrichtung 26 der Vliesführungsvorrichtung
20 umfasst eine ortsfeste und antreibbare erste Abzugswalze 26a
sowie eine beweglich gelagerte zweite Abzugswalze 26b. Letztere ist an
einem Halter 53 gelagert, welcher um eine Achse 54 schwenkbar
ist. Der Halter 53 ist durch pneumatische Belastungsmittel 48
derart belastet, dass die beweglich gelagerte Abzugswalze 26b gegen die
ortsfeste Abzugswalze 26a gepresst werden kann. Die pneumatischen Belastungsmittel
48 können durch die Steuerungseinrichtung 10 automatisch
gesteuert werden. Sie können so ausgebildet sein, dass die Abzugswalze
26b von der Abzugswalze 26a automatisch wegbewegt werden kann,
so dass dazwischen ein freier Spalt entsteht.
Im Betrieb der Vliesführungsvorrichtung 20 befindet
sich – wie in den 2a und 2b
gezeigt – der Vliestrichter 21 in seiner Betriebsposition B1, die
Deckplatte 44 in ihrer Betriebsposition B2 und die Grundplatte
50 des Bandführers 24 in ihrer Betriebsposition B3. Im Betrieb
liefern die Ausgangsunterwalze 9a und die Umlenkoberwalze 9c ein
Faservlies FV, welches beispielsweise eine Stärke von 10 mm aufweist und auf
eine Breite von 20 cm ausgebreitet ist. Das Faservlies FV wird in einer Faservlieseinzugsrichtung
ER in den Trichterbereich 22 des Vliestrichters 21 geführt,
wo es zu einem Faserband FB geformt wird. Dieses Faserband FB gelangt in den sich
an den Trichterbereich 22 luftdicht anschließenden Düsenkanal
23. Da sich der Vliestrichter 21 in seiner Betriebsposition B1
befindet, bilden der Düsenkanal 23 und der Bandführerkanal
25 einen durchgehenden Führungskanal 23, 25, so
dass das Faserband FB über den Düsenkanal 23 und den Bandführerkanal
25, der einen sich verjüngenden Abschnitt 41 zum Komprimieren
des Faserbandes FB umfasst, zur Abzugseinrichtung 26 gelangen kann. Ein
derartiger Abschnitt 41 wird auch Bandtrichter genannt.
Der Düsenkanal 23 sowie der Bandführerkanal
25 sind so geformt, dass das Faserband FB darin jeweils geradlinig, also
ohne Umlenkung, geführt ist. Sie sind relativ zueinander so angeordnet, dass
das Faserband FB auch am Übergang vom Düsenkanal 23 zum Bandführerkanal
25 geradlinig geführt ist. Ein ausgangsseitiger Abschnitt
37 des Düsenkanals 23 und ein eingangsseitiger Abschnitt
38 des Bandführerkanals 25 sind hierzu
koaxial angeordnet. Durch die geradlinige Führung im gesamten durchgehenden
Führungskanal 23, 25 ist eine schonende Behandlung des Faserbandes
FB sichergestellt.
Die Abschnitte 37 und 38 sind zylinderförmig
ausgebildet und weisen denselben Durchmesser auf. Hierdurch ist das Faserband FB
am Übergang vom Düsenkanal 23 zum Bandführerkanal
25 ohne Unterbrechung allseitig geführt, was die Erzeugung eines qualitativ
hochwertigen Faserbandes FB ermöglicht. Durch den glatten Übergang wird
zudem ein Anhaften von Verschmutzungen wirksam verhindert.
Bei der Inbetriebnahme der Strecke 1 ist es erforderlich,
das Faservlies FV in die Vliesführungsvorrichtung 21 einzufädeln.
Hierbei befinden sich der Vliestrichter 21 in seiner Betriebsposition B1,
die Deckplatte 44 in ihrer Betriebsposition B2 und die Grundplatte
50 des Bandführers 24 in ihrer Betriebsposition B3. Beim
Einfädeln wird das vordere Ende des Faservlieses FV mittels des Streckwerks
2 in den Trichterbereich 22 geführt. Der Antrieb des Streckwerks
2 kann hierzu automatisch durch die Steuerungseinrichtung 10 gesteuert
sein. Weiterhin wird mittels einer Injektoranordnung 49 Druckluft in einen
stromabwärtigen Abschnitt des Bandführerkanals 25 geblasen. Das
Einblasen von Druckluft kann hierbei mittels der Steuerungseinrichtung
10 automatisch gesteuert sein. Die Injektoranordnung 49 ist in
den folgenden Figuren näher beschrieben.
Durch das Einblasen von Druckluft entsteht in dem durchgehenden Führungskanal
23, 25 und in dem sich daran stromaufwärts anschließenden
Trichterbereich 22 ein Saugstrom, der das Faservlies FV erfasst und in
den Führungskanal 23, 25 zieht, wodurch das Faservlies FV
zu einem Faserband FB zusammengefasst wird. Dies ist nur möglich, da bei der
erfindungsgemäßen Vliesführungsvorrichtung 20 kein Gelenk
in dem durchgehenden Führungskanal 23, 25 vorgesehen ist.
Hierdurch ist ein seitliches Einströmen von Luft im Bereich des Gelenks verhindert,
so dass der Saugstrom nicht geschwächt ist. Da kein Gelenk vorhanden ist, braucht
es zudem nicht aufwändig eingestellt werden.
Das vordere Ende des Faserbandes FB wird anschließend durch Luftströmungen
bis in den Bereich zwischen der ersten Abzugswalze 26a sowie der zweiten
Abzugswalze 26b geführt.
In dieser Phase des Einfädelns kann die Belastung der beweglichen
Abzugswalze 26b, beispielsweise gesteuert durch die Steuerungseinrichtung
10, verringert werden, so dass das vordere Ende des Faserbandes FB zwischen
die Abzugswalzen 26a und 26b gelangen und von diesen geklemmt
werden kann. Alternativ ist es auch möglich, dass die Abzugswalzen
26a und 26b mittels der Belastungsmittel 48 auseinander
gezogen werden, so dass ein freier Spalt entsteht. Wenn das Faserband FB von den
Abzugswalzen 26a und 26b erfasst worden ist, kann die Belastung
wieder auf den normalen Wert eingestellt werden.
Der Antrieb der angetriebenen Abzugswalze 26a ist, beispielsweise
durch die Steuerungseinrichtung 10, so gesteuert, dass das vorgelegte Faserband
FB, sobald es der Abzugseinrichtung 26 vorgelegt wird, aus dem Bandführerkanal
25 abgezogen wird. Das Faserband FB wird dann in einer vorgesehenen Faserbandlieferrichtung
LR aus dem Bereich der Vliesführungsvorrichtung 20 abgeführt.
Da die Faserbandlieferrichtung LR nur wenig von der vorgesehenen Faservlieseinzugsrichtung
ER abweicht, da also im Bereich der Vliesführungsvorrichtung 20 nur
eine geringe Umlenkung des Faservlieses FV beziehungsweise des Faserbandes FB erfolgt,
kann ein besonders hochwertiges Faserband FB produziert werden. Dabei ist es mittels
der erfindungsgemäßen Vliesführungsvorrichtung 20 erstmals
möglich, das Einfädeln des Faservlieses VF vollständig zu automatisieren.
3 zeigt die erfindungsgemäße Vliesführungsvorrichtung
20 im Schnitt. Dabei ist ersichtlich, dass der Düsenkanal
23 Bestandteil einer Trichterdüse 42 ist, welche als auswechselbarer
Einsatz für den Grundkörper 56 des Vliestrichters 21
ausgebildet ist. Durch Auswechseln der Trichterdüse 42 kann die Form
des Düsenkanals 23 auf einfache Weise verändert und so beispielsweise
an das Material oder die Stärke des vorgelegten Faservlieses FV angepasst werden.
Weiterhin ist der Bandführerkanal 25 Bestandteil eines
Bandtrichters 43, der als auswechselbarer Einsatz für den Bandführer
24 ausgebildet ist. Üblicherweise werden Trichterdüse
42 und Bandtrichter 43 paarweise gewechselt, so dass stets sichergestellt
ist, dass am Übergang vom Düsenkanal 23 zum Bandführerkanal
25 keine sprunghafte Veränderung des Querschnitt des durchgehenden
Führungskanals 23, 25 erfolgt.
Die Injektoranordnung 49 umfasst einen Druckluftkanal
60. Dieser ist über Verbindungsmittel 61 mit einer nicht
gezeigten Druckluftquelle verbunden. Die Verbindungsmittel 61 wiederum
umfassen nicht gezeigte Steuermittel zur Steuerung der dem Druckluftkanal
60 zugeführten Druckluft. Der Druckluftkanal 60 mündet
in einen ringförmigen Kanal 62, der am Umfang des Bandtrichters
43 ausgebildet ist. Von dem ringförmigen Kanal 62 gehen Injektorbohrungen
63 und 64 aus, welche in den Bandführerkanal 25
münden. Die Injektorbohrungen 63 und 64 sind so ausgebildet,
dass die in den Bandführerkanal 25 eingeblasene Druckluft in Richtung
des Ausgangs des Bandführerkanals 25 gerichtet ist, um so den bereits
angesprochenen Saugstrom zu erzeugen.
4 zeigt die Trichterdüse 42 im Schnitt.
Dabei ist erkennbar, dass der Düsenkanal 23 einen stromabwärtigen
Abschnitt 37, welcher zylinderförmig ausgebildet ist, sowie einen
stromaufwärtigen Abschnitt 40, welcher kegelstumpfförmig ausgebildet
ist, aufweist. Dabei gehen die Abschnitte 37 und 40 des Düsenkanals
23 ohne sprunghafte Querschnittsveränderung ineinander über.
Insgesamt ist die Trichterdüse 42 so ausgebildet, dass der Düsenkanal
23 in radialer Richtung luftdicht ist. Am Ausgang des Düsenkanals
23 ist weiterhin eine eben ausgebildete Vliestrichterdichtfläche
27 vorgesehen.
5 zeigt den Bandtrichter 43 ebenfalls im Schnitt.
Der Bandführerkanal 25 weist einen zylinderförmigen eingangsseitigen
Abschnitt 38 sowie einen zylinderförmigen ausgangsseitigen Abschnitt
39 und dazwischenliegend einen kegelstumpfförmigen Abschnitt
41 auf. Der eingangsseitige Abschnitt 38 weist denselben Querschnitt
wie der ausgangsseitige Abschnitt 37 der Trichterdüse 42
auf. Der mittlere Abschnitt 41 dient dem Verdichten des durchgeführten
Faserbandes FB. Die Injektorbohrungen 63 und 64 münden in
den ausgangsseitigen Abschnitt 39. Die Abschnitte 38,
41, 39 des Bandführerkanals 25 gehen ohne sprunghafte
Querschnittsveränderung ineinander über. Der Bandtrichter 43
ist insgesamt so ausgebildet, dass der Bandführerkanal 25 in radialer
Richtung luftdicht ist. Dem steht auch das Vorhandensein der Injektorbohrungen
63 und 64 nicht entgegen, da auch hier keine Luft in radialer
Richtung unkontrolliert ein- oder austreten kann.
Der durch die Trichterdüse 42 und den Bandtrichter
43 geformte durchgehende Führungskanal 23, 25 besteht
damit insgesamt aus den zylinderförmigen Abschnitten 37,
38, 39 sowie aus den kegelstumpfförmigen Abschnitten
40, 41.
Am Eingang des Bandführerkanals 25 ist eine ebene Bandführerdichtfläche
28 ausgebildet, welche mit der Vliestrichterdichtfläche
27 im eingebauten Zustand luftdicht abschließt, sofern sich der Vliestrichter
21 in seiner Betriebsposition B1 befindet. Hierzu ist keine separate Dichtung
vorgesehen. Dies ist möglich, da sowohl die Trichterdüse 42 als
auch der Bandtrichter 43 aus Metall bestehen. Die Vliestrichterdichtfläche
27 und die Bandführerdichtfläche 28 können daher
präzise und dauerhaft stabil gefertigt werden. Die Vliestrichterdichtfläche
27 und die Bandführerdichtfläche 28 sind so angeordnet,
dass sie beim Verschieben des Vliestrichters 21 in der vorgesehenen Verschieberichtung
VR aneinander entlang gleiten.
6 zeigt eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen
Vliesführungsvorrichtung 20, wobei der Vliestrichter 21 in
seiner Wartungsposition W1 dargestellt ist. Der Vliestrichter 21 gelangt
aus seiner Betriebsposition B1 in die gezeigte Wartungsposition W1, indem er geradlinig
verschoben wird. Die vorgesehene Verschieberichtung VR ist dabei horizontal und
quer zum Bandführerkanal 25, hier sogar senkrecht zum Bandführerkanal
25, ausgerichtet.
An der ausgangsseitigen Stirnseite des Vliestrichters 21
ist eine Vliestrichtergleitfläche 29 ausgebildet. Diese ist durch
eine an der Eingangsseite des Bandführers 24 ausgebildete Bandführergleitfläche
30 abgestützt. Dies gilt, wenn sich der Vliestrichter 21
in seiner Wartungsposition W1, aber auch wenn er sich in seiner Betriebsposition
B1 befindet. Vliestrichtergleitfläche 29 und Bandführergleitfläche
30 sind eben ausgebildet und verhindern ein Verkippen des Vliestrichters
21. Das Gewicht des Vliestrichters 21 ruht stets auf der Bandführergleitfläche
30.
Um bei einem an der Ausgangsunterwalze 9a auftretenden Wickel
aus der Betriebsposition B1 in die Wartungsposition W1 geschoben zu werden, ist
an dem Vliestrichter 21 eine Fläche 35 ausgebildet, auf welche
der Wickel Kräfte in der vorgesehenen Verschieberichtung VR ausüben kann.
Die 7a und 7b
zeigen die erfindungsgemäße Vliesführungsvorrichtung 20,
wobei die Deckplatte 44 gegenüber einem Grundkörper
56 des Vliestrichters 21 in ihre Wartungsposition W2 verschwenkt
ist.
Weiterhin zeigen die 8a und
8b die Vliesführungsvorrichtung 20 mit
abgenommenem Vliestrichter 21. Bedingt durch die Lagerung des Vliestrichters
21 kann dieser problemlos vom Bandführer 24 abgenommen werden,
so dass Letzterer, beispielsweise zum Zwecke der Reinigung, von oben her gut zugänglich
ist.
9 zeigt schließlich, dass der Grundkörper
50 des Bandführers 24 bei abgenommenem Vliestrichter
21 um die Grundkörperschwenkachse 52 in eine Wartungsposition
W3 geschwenkt werden kann. Es sind jedoch auch Anordnungen denkbar, bei der der
Grundkörper 50 auch bei aufgesetztem Vliestrichter 21 in
eine Wartungsposition gebracht werden kann. Wenn sich der Grundkörper
50 in seiner Wartungsposition befindet, so ist die Abzugseinrichtung
26 von oben her zugänglich.
10 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen Vliesführungsvorrichtung 20. Es unterscheidet
sich darin von der oben beschriebenen Ausführung, dass der Deckplattensensor
47' nicht an dem Vliestrichter 21 sondern mittels eines Halters
54 an dem Bandführer 24 angeordnet ist. Die Position des
Deckplattensensors 47' ist daher unabhängig von der Position des Vliestrichters
21. Erfasst wird daher die Position der Deckplatte 44 in Bezug
auf die Position des Bandführers 24.
Mittels des Deckplattensensors 47' wird nur dann ein Signal
erzeugt, wenn sich der Vliestrichter 21 in seiner Betriebsposition B1 und
sich gleichzeitig die Deckplatte 44 in ihrer Betriebsposition B2 befindet.
Dieses Signal kann verwendet werden, um eine Inbetriebnahme der Textilmaschine
1 zu verhindern bzw. den Betrieb der Textilmaschine 1 zu unterbrechen,
wenn wenigstens eine dieser für einen planmäßigen Betrieb der Textilmaschine
1 erforderlichen Bedingungen nicht vorliegt.
Da der Deckplattensensor 47' damit auch die Position des
Vliestrichters 21 gegenüber dem Bandführer 24 überwacht,
kann hier auf einen separaten Vliestrichtersensor verzichtet werden.
Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. Es sind Abwandlungen im Rahmen der Patentansprüche
jederzeit möglich.
|
| Anspruch[de] |
|
Vliesführungsvorrichtung (20) zum Anordnen am Ausgang
einer ein ausgebreitetes Faservlies (FV) liefernden Vorrichtung (2), beispielsweise
einem Streckwerk (2) einer Textilmaschine (1), mit einem Vliestrichter
(21) zum Zusammenfassen des gelieferten Faservlieses (FV) zu einem Faserband
(FB), welcher einen Trichterbereich (22) und einen sich daran stromabwärts
anschließenden Düsenkanal (23) umfasst, und mit einem einen Bandführerkanal
(25) umfassenden Bandführer (24) zum Führen des den
Vliestrichter (21) verlassenden Faserbandes (FB) zu einer Abzugseinrichtung
(26) der Vliesführungsvorrichtung (20), beispielsweise umfassend
eine Abzugsscheibenanordnung (26a, 26b), dadurch gekennzeichnet,
dass der Vliestrichter (21) gegenüber dem Bandführer (24)
aus einer Betriebsposition (B1) in eine Wartungsposition (W1) verschiebbar ist,
wobei zumindest in der Betriebsposition (B1) der Düsenkanal (23) und
der Bandführerkanal (25) einen durchgehenden Führungskanal (23,
25) bilden.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass zumindest in der Betriebsposition (B1) der Düsenkanal
(23) und der Bandführerkanal (25) luftdicht aneinandergefügt
sind.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, dass in der Betriebsposition (B1) eine am Ausgang des Düsenkanals
(23) ausgebildete Vliestrichterdichtfläche (27) und eine
am Eingang des Bandführerkanals (25) ausgebildete Bandführerdichtfläche
(28) ohne separate Dichtung aneinandergefügt sind.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vliestrichterdichtfläche (27) an einem Element
des Vliestrichters (21) aus Metall und/oder dass die Bandführerdichtfläche
(28) an einem Element des Bandführers (24) aus Metall ausgebildet
ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vliestrichterdichtfläche (27)
und die Bandführerdichtfläche (28) eben ausgebildet sind.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Vliestrichterdichtfläche (27)
und die Bandführerdichtfläche (28) beim Verschieben des Vliestrichters
(21) aneinander entlang gleiten.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliestrichter (21) geradlinig
verschiebbar ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliestrichter (21) horizontal
verschiebbar ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliestrichter (21) quer zum Bandführerkanal
(25) verschiebbar ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliestrichter (21) senkrecht
zum Bandführerkanal (25) verschiebbar ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an der ausgangsseitigen Stirnseite des Vliestrichters
(21) eine Vliestrichtergleitfläche (29) ausgebildet ist,
welche durch eine an der Eingangsseite des Bandführers (24) ausgebildete
Bandführergleitfläche (30) abgestützt ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vliestrichtergleitfläche (29) und die Bandführergleitfläche
(30) eben ausgebildet sind.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass Haltemittel (31) vorgesehen sind,
welche einem Abheben der Vliestrichtergleitfläche (29) von der Bandführergleitfläche
(30) zumindest in der Betriebsposition (B1) entgegen wirken.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, dass die Haltemittel (31) wenigstens einen Magneten (31),
vorzugsweise wenigstens einen Permanentmagneten (31) umfassen.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass Anschlagmittel (32) vorgesehen sind,
um eine Verschiebung des Vliestrichters (21) aus der Betriebsposition (B1)
entgegen einer vorgesehenen Verschieberichtung (VR) zu verhindern.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass seitliche Führungsmittel (33)
vorgesehen sind, um eine Verschiebung des Vliestrichters (21) schräg
zur vorgesehenen Verschieberichtung (VR) zu verhindern.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vliestrichterfestlegeinrichtung (34)
zum Festlegen des Vliestrichters (21) in der Betriebsposition (B1) bezüglich
der vorgesehenen Verschieberichtung (VR) vorgesehen ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, dass die Vliestrichterfestlegeinrichtung (34) wenigstens
ein Rastelement, wenigstens ein Klemmelement und/oder wenigstens einen Magneten
(34), insbesondere wenigstens einen Permanentmagneten (34), umfasst.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass sie so ausgebildet ist, dass sich ein an
einer Ausgangswalze (9a) der das ausgebreitete Faservlies (FV) liefernden
Vorrichtung (2) bildender Wickel den Vliestrichter (21) aus der
Betriebsposition (B1) schiebt.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichnet, dass am Vliestrichter (21) eine Fläche (35)
ausgebildet ist, welche der Ausgangswalze (9a) derart zustellbar ist, dass
ein auftretender Wickel Kräfte zum Schieben des Vliestrichters (21)
auf die Fläche (35) ausübt.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass ein Vliestrichtersensor (36) zur
Erfassung der Position des Vliestrichters (21) vorgesehen ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass in der Betriebsposition (B1) wenigstens ein
ausgangsseitiger Abschnitt (37) des Düsenkanals (23) und
wenigstens ein eingangsseitiger Abschnitt (38) des Bandführerkanals
(2S) koaxial angeordnet sind, sodass das Faserband (FB) geradlinig aus
dem Düsenkanal (23) in den Bandführerkanal (25) geführt
ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Bandführerkanal (25) so
geformt ist, dass das Faserband (FB) darin geradlinig geführt ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Bandführerkanal (25) in
radialer Richtung luftdicht ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenkanal (23) so geformt
ist, dass das Faserband (FB) darin geradlinig geführt ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenkanal (23) in radialer
Richtung luftdicht ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der durchgehende Führungskanal (23,
25) ohne sprunghafte Querschnittsveränderung ausgebildet ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass der durchgehende Führungskanal (23,
25) aus zylinderförmigen Abschnitten (37, 38,
39) und aus kegelabschnittförmigen Abschnitten (40,
41), insbesondere aus kegelstumpfförmigen Abschnitte (40,
41), besteht.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass der Bandführer (24) einen Abschnitt
(41) zum Verdichten des Faserbandes (FB) umfasst.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Düsenkanal (23) Bestandteil
einer als auswechselbarer Einsatz für den Vliestrichter (21) ausgebildeten
Trichterdüse (42) ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass der Bandführerkanal (25) Bestandteil
eines als auswechselbarer Einsatz für den Bandführer (24) ausgebildeten
Bandtrichters (43) ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Trichterbereich (22) des Vliestrichters
(21) wenigstens eine lange Seitenwand (44) aufweist, welche durch
eine Deckplatte (44) gebildet ist, die gegenüber einem Grundkörper
(56) des Vliestrichters (21) von einer Betriebsposition (B2) in
eine Wartungsposition (W2) bewegbar, insbesondere schiebbar oder schwenkbar, ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 32, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Deckplattenfestlegeinrichtung (46) zum Festlegen
der Deckplatte (44) in der Betriebsposition (B2) vorgesehen ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 33, dadurch
gekennzeichnet, dass die Deckplattenfestlegeinrichtung (46) wenigstens
ein Rastelement, wenigstens ein Klemmelement und/oder wenigstens einen Magneten
(46), insbesondere wenigstens einen Permanentmagneten (46), umfasst.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
32 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass der Vliestrichter (21) so ausgebildet
ist, dass ein sich im Trichterbereich (22) stauendes Faservlies (FV) die
Deckplatte (44) aus der Betriebsposition (B2) drückt.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
32 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass ein Deckplattensensor (47,
47') zur Erfassung der Position der Deckplatte (44) vorgesehen
ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
32 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckplattensensor (47) die
Position der Deckplatte (44) in Bezug auf einen Grundkörper (56)
des Vliestrichters (21) erfasst.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
32 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckplattensensor (47') die
Position der Deckplatte (44) in Bezug auf den Bandführer (24)
erfasst.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass der Abzugseinrichtung (26) pneumatische
Belastungsmittel (48) zugeordnet sind.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (49) zum Einfädeln des
Faservlieses (FV) in die Vliesführungsvorrichtung (20) mittels Druckluft
vorgesehen sind, wobei beispielsweise dem Bandführer (24) eine Injektoranordnung
(49) zugeordnet ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass eine vorgesehene Faserbandlieferrichtung
(LR) von einer vorgesehenen Faservlieseinzugsrichtung (ER) um weniger als 30°,
vorzugsweise um weniger als 20°, besonders bevorzugt um weniger als 10°
abweicht.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem der Ansprüche
1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass der Bandführer (24) einen Grundkörper
(50) aufweist, welcher gegenüber der Abzugseinrichtung (26)
von einer Betriebsposition (B3) in eine Wartungsposition (W3) bewegbar ist.
Vliesführungsvorrichtung (20) nach Anspruch 42, dadurch
gekennzeichnet, dass der Grundkörper (50) als Schiebeplatte oder als
Schwenkplatte (50) ausgebildet ist.
Textilmaschine (1), insbesondere Strecke (1), Karde
oder Kombinationsmaschine, mit einer ein ausgebreitetes Faservlies (FV) liefernden
Vorrichtung (2), beispielsweise mit einem Streckwerk (2), dadurch
gekennzeichnet, dass am Ausgang der ein ausgebreitetes Faservlies (FV) liefernden
Vorrichtung (2) eine Vliesführungsvorrichtung (20) nach einem
der Ansprüche 1 bis 43 angeordnet ist.
Textilmaschine (1) nach Anspruch 44 dadurch gekennzeichnet,
dass die ein ausgebreitetes Faservlies (FV) liefernde Vorrichtung (2) ein
waagerecht angeordnetes Streckwerk (2) ist.
Textilmaschine (1) nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
dass die ein ausgebreitetes Faservlies (FV) liefernde Vorrichtung (2) ein
aufrecht angeordnetes Streckwerk (2) ist.
Textilmaschine (1) nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet,
dass die ein ausgebreitetes Faservlies (FV) liefernde Vorrichtung (2) ein
schräg angeordnetes Streckwerk (2) ist.
Textilmaschine (1) nach einem der Ansprüche 44 bis 47,
dadurch gekennzeichnet, dass das Faservlies (FV) im Ausgangsbereich, beispielsweise
im Bereich einer Ausgangswalzenanordnung (9a, 9b, 9c),
der ein ausgebreitetes Faservlies (FV) liefernden Vorrichtung (2) um weniger
als 60°, vorzugsweise um weniger als 30°, besonders bevorzugt um weniger
als 15°, umgelenkt ist.
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