Die Erfindung betrifft eine Gebäudekonstruktion, welche mindestens
teilweise aus Glas oder einem glasartigen Material besteht gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen
anhand von bevorzugten Ausführungsformen als Beispiele beschrieben. In den
Zeichnungen zeigen
1 perspektivisch eine Verbundglasscheibe mit an einer
Seite befestigten Befestigungsteilen,
2 eine perspektivische Ansicht einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung,
3 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung,
4 eine perspektivische Ansicht einer nochmals weiteren
Ausführungsform der Erfindung,
5 eine perspektivische Ansicht einer nochmals weiteren
Ausführungsform der Erfindung,
6 einen Querschnitt durch eine Verbundglasscheibe nach
der Erfindung mit einem Befestigungsteil in einer seitlichen Aussparung der Verbundglasscheibe
gemäß der Erfindung,
7 einen Querschnitt einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung einer Verbundglasscheibe mit einem Befestigungsteil in einer seitlichen
Vertiefung der Verbundglasscheibe,
8 bis 11 schematische
Darstellungen von Gebäudekonstruktionen nach der Erfindung in Form einer Ganzglastreppe,
12 bis 14 schematische
Darstellungen von hinterschnittenen Aussparungen oder Vertiefungen in Glasscheiben
zur Befestigung eines Befestigungsteiles.
Um die genannten optischen Nachteile zu vermeiden oder zumindest zu
reduzieren und trotzdem mechanische Sicherheit zu haben, wird gemäß den
Ausführungsformen nach den 1 bis 7
vorgeschlagen, die Befestigungsteile 1 ebenfalls aus Glas auszuführen.
Da Glas für seine Sprödigkeit bekannt ist, werden diese Befestigungsteile
1 ähnlich wie Verbundglas ausgeführt. Hierbei werden mindestens
zwei Glasscheiben 2 bzw. 3 mittels einer hochfesten Zwischenlage
4 miteinander verklebt oder zusammenlaminiert. Die Glasscheiben
2 und 3 werden thermisch oder chemisch gehärtet, um die Festigkeit
dieser Bauteile auch bei Vorhandensein von notwendigen Bohrungen oder Ausfräsungen
zu erhöhen. Insbesondere die chemische Härtung ist hier aufgrund der sehr
kleinen Abmessungen zu bevorzugen. Vorzugsweise werden bei der Herstellung dieser
Befestigungsteile 1 bereits die notwendigen Verbindungselemente
6 wie z. B. Schrauben, Hülsen oder andere Halter mit einlaminiert.
Die Befestigungsteile 1 werden anschließend, ebenso
wie die Einzelscheiben 2 und 3 auch, mit einer hochfesten Zwischenlage
4 auf die Glasscheiben 8 auflaminiert.
Je nach Anzahl der verwendeten Scheiben 2 und 3
kann die Festigkeit der Befestigungsteile 1 entsprechend erhöht werden.
Durch den vorhandenen Verbund der Scheiben miteinander haben diese Befestigungsteile
1 auch bei Bruch einzelner Scheiben 2 und/oder 3 noch
genügend Reststandsicherheit, um ihre Haltefunktion bis zum Austausch der Teile
zu erfüllen.
Die Befestigungsteile 1 können als einzelne kleine Punkthalter
ausgeführt werden, oder sie können wie eine lange Klemmleiste ausgebildet
werden.
Zur Verstärkung der Befestigungsteile 1 können
noch zusätzliche Einlagen 7, z. B. ein Verstärkungsblech
oder ein Gewebe aus Draht oder Glasfaser, in den Verbund eingelegt oder eingegossen
werden, wie dies z. B. 3 zeigt.
Weiter können an diesen Befestigungsteilen 1 auch noch
zusätzlichen Beschlagteile 9 aus Kunststoff oder Stahl mit anlaminiert
werden, wie dies 4 zeigt. Die Beschlagteile
9 können nur angeklebt und/oder anlaminiert sein, oder auch noch zusätzlich
durch eine Schraubverbindung gesichert sein.
Zur besseren Verbindung mit der Verbundglasscheibe 8 und
zur Übertragung höherer Schubkräfte ist es möglich, eine oder
mehrere Scheiben der Verbundglasscheibe 8 mit einer Aussparung
200 entsprechend 6 zu versehen, durch welche
das Befestigungsteil 1 reicht. Durch den hierdurch entstehenden Formschluss
(Anschlag) zwischen Befestigungsteil 1 und Verbundglasscheibe
8 mindestens der unteren Absatzfläche 204, vorzugsweise auch
mit der oberen Absatzfläche 208, und außerdem auch vorzugsweise
mit der linken und/oder rechten Absatzfläche der Verbundglasscheibe
8 in der Aussparung 200, können höhere Schubkräfte
übertragen werden. Die Tiefe der Aussparung 200 ist durch die Oberfläche
206 einer der Einzelglasscheiben 8-1 und 8-2 der Verbundglasscheibe
begrenzt. Diese Oberfläche 206 ist die Grundfläche der Aussparung
200.
Der Befestigungsteil 1 stützt sich über eine elastische
Zwischenlage 4 auf der unteren Absatzfläche 204 ab und ist
an der Verbundglasscheibe 8 angeklebt, anlaminiert oder anvulkanisiert,
vorzugsweise mittels der Zwischenlage 4, an der unteren Absatzfläche
204 und/oder an der Grundfläche 206 und/oder an der oberen
Absatzfläche 208. Die elastische Zwischenlage 4 am Befestigungsteil
1 ist vorzugsweise das gleiche oder ein ähnlich hochfestes elastisches
Material wie die Zwischenlage oder Zwischenlagen 4 zwischen den Einzelscheiben
8-1 und 8-2 der Verbundglasscheibe 8.
Gleiches wird erreicht, wenn an der Verbundglasscheibe 8
entsprechend 7 eine Vertiefung 202 angebracht
wird zur formschlüssigen Aufnahme des Befestigungsteils 1. Die Vertiefung
300 kann sich durch eine oder mehrere Einzelglasscheiben 8-1 und
8-2 erstrecken. Ihre Grundfläche 306 ist durch eine der Einzelscheiben
z. B. 8-1 gebildet, in welche sich die Vertiefung 300 erstreckt.
Die Grundfläche 306 befindet sich innerhalb der Dicke der betreffenden
Einzelscheibe z. B. 8-1 mit Abstand von ihren beiden seitlichen Oberflächen.
Eine Vertiefung 202 und eine Aussparung 200 unterscheiden sich
nur von der Position ihrer Grundfläche 306 bzw. 206.
1 zeigt die Verbundglasscheibe 8 mit vier
auflaminierten Befestigungsteilen 1.
2 zeigt einen Detailpunkt der Verbundglasscheibe
8 mit einem auflaminierten Befestigungsteil 1.
3 zeigt einen Befestigungsteil 1 mit einlaminierter
Verstärkung 7.
4 zeigt einen Befestigungsteil 1 mit anlaminiertem
Beschlagsteil 9 und zusätzlicher Sicherungsschraube 6.
5 zeigt einen Befestigungsteil 1 mit einer
Nut zum Einhängen an einem entsprechenden Halter 10.
6 zeigt einen Schnitt durch eine Verbundglasscheibe
8, wobei eine Einzelscheibe 8-1 davon die Aussparung
200 besitzt, durch die das Befestigungsteil 1 hindurchgreift und
mit der darunter liegenden Scheibe verbunden ist.
7 zeigt einen Schnitt durch eine Verbundglasscheibe
8, wobei eine Einzelglasscheibe 8-1 davon die Vertiefung
300 besitzt und wobei der Befestigungsteil 1 in dieser Vertiefung
300 anlaminiert ist.
Bei der Ausführung von Treppen und Laufstegen wird immer mehr
der Baustoff Glas eingesetzt. Zusätzlich zum Einsatz von Glas als Treppenstufe
wird zunehmend auch die Treppenwange aus Glas gefertigt. Hier wird das Glas dann
nicht nur zur Ausfachung eingesetzt, sondern als statisch tragendes Element. Mit
dieser Bauart wird eine bis heute nicht bekannte Transparenz erzeugt. Die einzigen
nicht transparenten Bauteile an diesen Treppen sind die Befestigungselemente zwischen
den Treppenstufen und den Treppenwangen. Diese Befestigungselemente ragen teilweise
aus der Scheibenebene heraus und wirken deshalb mehr oder weniger störend.
Diese Nachteile werden gemäß der Erfindung reduziert und können sogar
vermieden werden.
Zur Reduzierung oder Vermeidung dieser Nachteile schlägt die
Erfindung die in den 8 bis 14
dargestellte Ausführungsform vor.
Die Glaswangen 101 bestehen je nach notwendiger Festigkeit
aus zwei oder mehr Einzelglasscheiben 102, 103 und 104.
Die innerste Einzelglasscheibe 102 enthält eine Aussparung
200 (oder eine Vertiefung 300), welche z. B. durch eine Ausfräsung
gebildet werden kann. Durch diese Aussparung 200 hindurch wird auf die
Oberfläche der folgenden Einzelglasscheibe ein Befestigungsteil z. B. in Form
einer Halteschiene 105 aus Stahl oder Kunststoff oder Glas mittels einer
hochfesten transparenten Zwischenfolie 106 angeklebt oder anlaminiert.
Die Aussparung 200 der inneren Scheibe 102 ist so gewählt,
dass sich die Halteschiene 105 über eine transparente
Zwischenfolie 106 auch auf die Kante (Absatzfläche) der innersten
Einzelscheibe 102 abstützen kann.
Die Treppenstufe 107 wird je nach Belastbarkeit ebenfalls
aus mehreren Einzelglasscheiben 108, 109 und 110 zusammengesetzt.
Als sinnvoll haben sich hier mindestens drei Einzelglasscheiben 108,
109 und 110 bewährt. Entlang der beiden Stirnseiten
111 ist oder sind die inneren Einzelglasscheiben 109 der Treppenstufe
etwas zurückgesetzt. In den sich nun bildenden Hohlraum werden ebenfalls Halteschienen
112 eingesetzt. Die Halteschiene 112 schließt in etwa mit
der Glaskante der Treppenstufe 107 ab. Die Halteschiene 112 ist
mittels einer hochfesten transparenten Zwischenfolie 106 mit den angrenzenden
Glasflächen verklebt oder anlaminiert.
Um die Halteschiene 112 der Treppenstufe 107 mit
der Halteschiene 105 der Treppenwange 101 zu verbinden, werden
an den Halteschienen 105 und 112 einander korrespondierende Profilkonturen
113 bzw. Nuten 114 angebracht.
Um die Treppenstufen 107 zu montieren, werden die Profilkonturen
113 in die Nuten 114 der jeweiligen Halteschienen 105
bzw. 112 geschoben. Zur Lagefixierung wird an einer oder an beiden Seiten
der Halteschiene 112 ein Anschlag 115 angebracht.
Anstelle der Profilkonturen 113 können auch einschraubbare
Bolzen 116 mit speziellen geformten Köpfen verwendet werden. Diese
haben den Vorteil, dass durch verschieden tiefes Einschrauben der Bolzen die Treppenstufen
genau an die Treppenwangen angepasst werden können, womit auch Montagetoleranzen
ausgeglichen werden können.
Die Glaswangen 101 der 8–11
entsprechen der Verbundglasscheibe 8 der 1–7;
die Halteschiene 105 der 8–11
entspricht dem Befestigungsteil 1 der 1–7
und ist in ähnlicher Weise an den Glaswangen 101 befestigt und abgestützt,
wie der Befestigungsteil 1 an der Verbundglasscheibe 1 befestigt
und abgestützt ist.
Die Aussparung 200 und/oder die Vertiefung 300 kann
mindestens unten und/oder oben und/oder auf der linken und/oder auf der rechten
Seite eine hinterschnittene Absatzfläche 204, 208 aufweisen,
welche abgestuft oder schräg entsprechend den 12,
13 und 14 ausgebildet
ist, um ein Herausfallen des Befestigungsteils 1 bzw. 105 mechanisch
(Formschluss) zu verhindern, falls die Klebe- oder Laminatverbindung versagen sollte.