| Dokumentenidentifikation |
DE102006030080B3 20.09.2007 |
| Titel |
An- und Ausziehhilfe für ein Oberkörper-Bekleidungsstück |
| Anmelder |
Epke, Richard, 40724 Hilden, DE; Brauner, Markus, 40723 Hilden, DE |
| Erfinder |
Epke, Richard, 40724 Hilden, DE; Brauner, Markus, 40723 Hilden, DE |
| Vertreter |
Bauer-Vorberg-Kayser, 50968 Köln |
| DE-Anmeldedatum |
28.06.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006030080 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
20.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A47G 25/90(2006.01)A, F, I, 20060628, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Gegenstand der Anmeldung ist eine An- und Ausziehhilfe (1) für ein Oberkörper-Bekleidungsstück, welches einen Kragen oder Ausschnitt aufweist, mit einer Halsmanschette (10), die dazu vorgesehen ist, um den Hals eines menschlichen Trägers gelegt und innerhalb des Kragens des Oberkörper-Bekleidungsstücks angeordnet zu werden. Die An- und Ausziehhilfe (1) ist dazu vorgesehen, mitsamt dem Oberkörper-Bekleidungsstück über den Kopf des Trägers gestreift zu werden und dabei den Kragen bzw. den Ausschnitt des Oberkörper-Bekleidungsstücks vor einem Kontakt mit dem Hals bzw. Kopf des Trägers zu schützen.
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| Beschreibung[de] |
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Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine An- und Ausziehhilfe
für Oberkörper-Bekleidungsstücke jeglicher Art für einen menschlichen
Träger, welches einen Kragen/Halsausschnitt aufweist.
Praktisch jedem modebewussten Menschen ist das Problem bekannt, welches
sich ergibt, wenn man ein Oberkörper-Bekleidungsstück an- oder ausziehen
möchte, welches einen (engen) Kragen/Halsausschnitt aufweist, wenn man Make-up
aufgelegt hat oder auf andere Weise geschminkt ist oder eine sorgfältig gestaltete
Frisur trägt. Beim An- und Ausziehen eines solchen Kleidungsstücks ergibt
sich praktisch unvermeidlich ein Kontakt zwischen dem Kleidungsstück, insbesondere
dessen Kragen bzw. Ausschnitt, und der Halspartie bzw. dem Gesicht des Trägers
und/oder dessen Frisur. Dies hat einerseits zur Folge, dass das sorgfältig
aufgelegte Make-up bzw. die aufwendig gestaltete Frisur in Mitleidenschaft gezogen
werden kann. Auf der anderen Seite beeinträchtigt der Kontakt jedoch auch das
an- bzw. auszuziehende Kleidungsstück, da es insbesondere im Kragen- bzw. Ausschnittbereich
mit Make-up oder Hairstylingprodukten verunreinigt werden kann. Gerade der letztgenannte
Punkt hat in vielen Fällen auch finanziell nachteilige Folgen. Man denke hierzu
an Boutiquen, die häufig gezwungen sind, vom Anprobieren mit Make-up verunreinigte
Kleidungsstücke deutlich verbilligt abzugeben.
Zum heutigen Tage ist es auch bei Anwendung höchster Sorgfalt
durch die Person, die das Oberkörper-Bekleidungsstück an- bzw. ausziehen
möchte, praktisch unmöglich einen Kontakt zwischen dem Kleidungsstück,
insbesondere dessen Kragenbereich, und dem Hals/Kopf des Trägers sicher zu
vermeiden. Allein im Bekleidungs-Einzelhandel entstehen auf diese Weise jährlich
in Deutschland Schäden in mehrstelliger Millionenhöhe.
Aus der DE 25 60 45 A
ist eine Vorrichtung zum Ausziehen von Damenröcken bekannt, die ein bequemes
Überziehen eines Damenrocks von unten ermöglicht, so dass die Frisur der
Trägerin geschont wird. Hierzu wird der Rock über einen Halter gelegt,
der ein bequemes Hineintreten in den Rockschlitz gestattet. Dabei hält die
Vorrichtung so, dass das Hochziehen desselben nicht behindert wird.
Aus der DE 299 16 762 U1
ist eine Hilfsvorrichtung zum Anziehen von Oberkörperbekleidung, die über
den Kopf gezogen wird, bekannt. Sie soll es Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit
ermöglichen, beim Anziehen eines Oberkörperbekleidungsstücks dessen
rückenseitigen Bund sicher nach unten zu ziehen. Hierzu wird eine Vorrichtung
zur Verfügung gestellt, die eine am unteren Rand des Oberkörperbekleidungsstücks
leicht lösbar anbringbare Handhabe ausbildet, welche wegen ihres Gewichts nach
unten hängt. Diese Handhabe wird vor dem Anziehen am unteren Rand des Oberkörperbekleidungsstücks
angebracht und reicht dann beim Anziehen bequem erreichbar bis in den unteren Rückenbereich
herunter.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein technisches Hilfsmittel
zur Verfügung zu stellen, welches beim An- bzw. Ausziehen eines Oberkörper-Bekleidungsstücks
verwendet werden kann und welches einen Kontakt zwischen dem an- bzw. auszuziehendem
Kleidungsstück, insbesondere dessen Kragen- bzw. Ausschnittbereich, und dem
Hals bzw. Kopf des Trägers zu vermeiden hilft.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine An- und Ausziehhilfe für
ein Oberkörper-Bekleidungsstück mit den Merkmalen des Hauptanspruchs.
Die erfindungsgemäße An- und Ausziehhilfe umfasst eine Halsmanschette,
die dazu vorgesehen ist, um den Hals eines menschlichen Trägers gelegt zu werden.
Weiterhin ist sie dazu vorgesehen, innerhalb des Kragens des an- bzw. auszuziehenden
Oberkörper-Bekleidungsstücks angeordnet zu werden, so dass mit ihrer Hilfe
zumindest der Kragen des Bekleidungsstücks aufgeweitet werden kann. In einer
bevorzugten Weiterbildung kann die erfindungsgemäße An- und Ausziehhilfe
auch dazu vorgesehen sein, nicht nur den Kragen, sondern das gesamte an- bzw. auszuziehende
Kleidungsstück aufzunehmen und vor einem Kontakt mit dem Kopf bzw. Hals des
Trägers zu schützen.
Erfindungsgemäß kann nun die Manschette einen ersten Zustand
einnehmen, in dem der Innendurchmesser der Manschette im Wesentlichen an den Halsdurchmesser
des Trägers angepasst ist. Im Allgemeinen wird die Manschette einen kreisförmigen
Querschnitt aufweisen, dessen Durchmesser an den Halsdurchmesser angepasst ist,
jedoch kann in einer weiterentwickelten Ausgestaltung der An- und Ausziehhilfe die
Formgebung der Halsmanschette an die natürliche Form des menschlichen Halses
angepasst werden.
Weiterhin kann die Halsmanschette der erfindungsgemäßen
An- und Ausziehhilfe einen zweiten Zustand einnehmen, in dem der Innendurchmesser
der Manschette im Wesentlichen an den Kopfdurchmesser des Trägers angepasst
ist. Diese Anpassung soll dergestalt sein, dass die An- und Ausziehhilfe mitsamt
dem Oberkörper-Bekleidungsstück über den Kopf des Trägers gestreift
werden kann. Das heißt, die Halsmanschette der An- und Ausziehhilfe verbleibt
auch im zweiten Zustand im Kragen des an- bzw. auszuziehenden Oberkörper-Bekleidungsstück
und weitet diesen auf den Kopfdurchmesser des Trägers auf.
Auf diese Weise wird das Oberkörper-Bekleidungsstück, insbesondere der
Kragen des Bekleidungsstücks, sicher vor einem Kontakt mit dem Hals bzw. dem
Kopf des Trägers geschützt.
Weiterhin ist es insbesondere möglich, den Innendurchmesser bzw.
die Formgebung der Halsmanschette so auszugestalten, dass die Halsmanschette im
zweiten Zustand der An- und Ausziehhilfe an die Formgebung des menschlichen Kopfs
angepasst ist.
In einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist die Halsmanschette
der erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe einstückig ausgebildet,
wobei die Halsmanschette elastisch zwischen dem ersten und dem zweiten Zustand verformbar
ist. Hierzu ist es von Vorteil, wenn die Halsmanschette der An- und Ausziehhilfe
zumindest an einer Stelle geöffnet ist. Auf einfachste Weise lässt sich
eine solche An- und Ausziehhilfe mittels einer Halsmanschette realisieren, die aus
einem Kunststoffmaterial gefertigt ist, welches sich in gewissem Maße elastisch
verformen lässt. Denkbar ist aber auch eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
An- und Ausziehhilfe als geschlossene (einstückige) Schlaufe, die elastisch
aufgeweitet werden kann.
Da die erfindungsgemäße An- und Ausziehhilfe insbesondere
zur Ausbildung als Wegwerfartikel zur Verwendung in Boutiquen geeignet ist, kann
in der beschriebenen Ausführungsform bereits eine elastische Verformbarkeit
ausreichen, die es gestattet, die Halsmanschette soweit aufzubiegen, dass sie um
den Hals des Trägers gelegt werden kann. Wird die Halsmanschette dann in ihren
zweiten Zustand versetzt, also in ihrem Innendurchmesser soweit aufgeweitet, dass
sie über den Kopf des Trägers geführt werden kann, so kann die hierzu
erforderliche Verformung der Halsmanschette durchaus auch mit einer irreversiblen
plastischen Verformung der Halsmanschette einhergehen.
Dies muss jedoch nicht zwingend so sein, insbesondere kann die Halsmanschette
auch so ausgestaltet sein, dass sie sich aus ihrer Gleichgewichtslage heraus durch
rein elastische Verformung in den zweiten Zustand versetzen lässt. Um dies
zu realisieren kann es weiterhin vorteilhaft sein, wenn die Halsmanschette der erfindungsgemäßen
An- und Ausziehhilfe eine Gleichgewichtsform aufweist, bei der der Innendurchmesser
der Halsmanschette zwischen dem ersten und zweiten Zustand liegt. Dies bietet den
Vorteil, dass die An- und Ausziehhilfe zum Einführen in das Bekleidungsstück,
insbesondere in dessen Kragen oder Ausschnitt, elastisch zusammengedrückt werden
muss und sich somit nach dem Einführen wieder in ihre Ausgangslage zurückbewegt,
wodurch das Bekleidungsstück insgesamt, zumindest jedoch dessen Kragen bzw.
Ausschnitt gespannt und damit auf der Halsmanschette der An- und Ausziehhilfe fixiert
wird. Die An- und Ausziehhilfe bleibt somit auch beim unvermeidlichen Nesteln am
Bekleidungsstück beim An- bzw. Ausziehen sicher im Kragen des Bekleidungsstücks
gefangen. Darüber hinaus bietet diese Ausgestaltung der Halsmanschette der
An- und Ausziehhilfe den Vorteil, dass eine deutlich verringerte elastische Verformung
zur Einnahme des zweiten Zustands erforderlich ist, wodurch die Anforderung an die
elastische Verformbarkeit der Halsmanschette deutlich verringert wird. Auf diese
Weise ist es somit einfacher möglich, eine mehrfach verwendbare erfindungsgemäße
An- und Ausziehhilfe zu realisieren.
In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform ist die Halsmanschette
der erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe zumindest zweiteilig ausgebildet.
Zwischen den beiden Teilen der Halsmanschette ist ein Gelenk angeordnet, so dass
die Halsmanschette durch Schließen des Gelenks den ersten Zustand und durch
Öffnen des Gelenks den zweiten Zustand einnehmen kann.
Eine spezielle Ausbildung des Gelenks ergibt sich aus dem nachstehend
diskutierten ersten Ausführungsbeispiel, jedoch sind beliebige andere Ausführungsformen
des Gelenks denkbar. Insbesondere kann das Gelenk beispielsweise durch Einfügen
eines Teilabschnitts in die Halsmanschette ausgebildet werden, welcher andere elastische
Eigenschaften gegenüber den beiden Teilen der Halsmanschette aufweist, dessen
elastische Verformbarkeit insbesondere so groß ist, dass die Halsmanschette
der An- und Ausziehhilfe aus ihrer Ruhelage durch elastische Verformung sowohl in
ihren ersten als auch in ihren zweiten Zustand versetzt werden kann. Eine solche
Ausbildung des Gelenks bietet darüber hinaus den Vorteil, dass – wie
im Fall der vorstehend beschriebenen bevorzugten ersten Ausführungsform –
die Halsmanschette in ihrem ersten Zustand eine aufweitende elastische Vorspannung
auf den Kragen des an- bzw. auszuziehenden Bekleidungsstücks ausüben kann.
In einer bevorzugten Weiterbildung der Ausführungsform mit Gelenk
weist das erfindungsgemäß vorzusehende Gelenk eine Schutzhülle auf,
die eine Verletzung des Trägers durch ein Verklemmen im Gelenkbereich vermeidet.
Die Eigenschaften der erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe
können noch verbessert werden, wenn die Halsmanschette an ihrem unteren Rand,
der den Schultern des Trägers zugewandt ist, einen unteren Fangvorsprung aufweist,
der einen gegenüber der restlichen Halsmanschette deutlich vergrößerten
Außendurchmesser ausweist. Hierdurch kann der Kragen des an- bzw. auszuziehenden
Oberkörper-Bekleidungsstücks sicher auf der Halsmanschette
der erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe fixiert werden, so dass die
An- und Ausziehhilfe während des An- bzw. des Ausziehens des Bekleidungsstücks
sicher im Kragen fixiert bleibt.
Weitere Vorteile lassen sich realisieren, wenn die An- und Ausziehhilfe
einen manuell betätigbaren Verschluss aufweist. Dieser Verschluss kann insbesondere
dazu vorgesehen sein, die An- und Ausziehhilfe in ihrem zweiten Zustand stufenweise
oder auch stufenlos zu fixieren, so dass das Überstreifen des Bekleidungsstücks
über den Kopf des Trägers vereinfacht wird. In den Ausführungsbeispielen
sind zwei spezielle Ausgestaltungen eines solchen manuell betätigbaren Verschlusses
beschrieben.
Schließlich kann die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen
An- und Ausziehhilfe noch verbessert werden, in dem an der Halsmanschette Griffmulden
vorgesehen werden, in denen die Finger des Trägers des Bekleidungsstückes
beim An- oder Ausziehen des Bekleidungsstückes Halt finden, sodass die Handhabbarkeit
der erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe verbessert wird.
Weitere Vorteile und Merkmale der erfindungsgemäßen An-
und Ausziehhilfe ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie den Ausführungsbeispielen,
welche nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert werden. In dieser
zeigen:
1: eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten ersten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe in rückwärtiger
Aufsicht,
2: die An- und Ausziehhilfe aus 1
in vorderseitiger Aufsicht,
3: eine Ausschnittvergrößerung aus
2,
4: eine rückwärtige Ansicht einer zweiten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe,
5: eine schematische Darstellung des Verschlusses der
Ausführungsbeispiele aus den vorstehenden Figuren,
6: eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten dritten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe in rückwärtiger
Aufsicht, und
7: eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten vierten
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe in rückwärtiger
Aufsicht.
1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
An- und Ausziehhilfe 1 für ein Oberkörper-Bekleidungsstück
in einer perspektivischen Darstellung, wobei eine rückwärtige Aufsicht
auf die An- und Ausziehhilfe 1 dargestellt ist. Die An- und Ausziehhilfe
1 besteht im Wesentlichen aus einer Halsmanschette 10, die in
ein rechtes Teil 12 und ein linkes Teil 14 geteilt ist. Das rechte
Teil 12 und das linke Teil 14 sind relativ starr ausgebildet und
bestehen bevorzugt aus einem spritzgießfähigen Kunststoff. Das rechte
und das linke Teil 12, 14 sind über ein zentrales Scharnier
20 miteinander verbunden, welches in dem gestrichelt angedeuteten Bereich
von einer Scharnierschutzhülle 24 (nicht gezeigt) überdeckt sein
kann, um eine Verletzung des Trägers der An- und Ausziehhilfe durch ein Verklemmen
im Scharnierbereich zu verhindern.
An seiner Unterkante bildet die Halsmanschette 10 einen unteren
Fangvorsprung 30 aus, der sich längs des gesamten Umfanges an der
Unterkante der Halsmanschette 10 erstreckt. Dieser ist dazu vorgesehen,
den Kragen des an- bzw. auszuziehenden Oberkörper-Bekleidungsstückes sicher
auf der Halsmanschette 10 zu fixieren.
Weiterhin weisen sowohl das rechte Teil 12 als auch das linke
Teil 14 der Halsmanschette 10 an ihrer Innenfläche Griffmulden
50 auf, die dazu vorgesehen sind, den Fingern des Benutzers der erfindungsgemäßen
An- und Ausziehhilfe 1 eine vorteilhafte Position zur Benutzung der An-
und Ausziehhilfe 1 anzuzeigen.
Schematisch angedeutet in 1 ist der im
gezeigten Ausführungsbeispiel vorgesehene Verschluss 40, der dazu
dient, die erfindungsgemäße An- und Ausziehhilfe in ihrem ersten und/oder
in ihrem zweiten Zustand zu fixieren, wobei eine Fixierung zumindest im zweiten
Zustand vorzusehen ist. Hierzu ist im rechten Teil 12 der Halsmanschette
10 eine Verschlussausnehmung 42 vorgesehen, in die ein Verschlusseinsatz
44 eingesetzt ist, der im Folgenden noch genauer beschrieben wird. Gleichzeitig
ist im linken Teil 14 der Halsmanschette 10 eine Mehrzahl von
Verschlusslöchern 48 ausgebildet, in die Federnasen 47 des
Verschlusseinsatzes 44 eingreifen können.
Die erfindungsgemäße An- und Ausziehhilfe wird zum Anlegen
eines Kleidungsstückes wie folgt verwendet:
Die Halsmanschette 10 der An- und Ausziehhilfe 1 wird in ihren
ersten Zustand versetzt und in den Kragen/Ausschnitt des anzuziehenden Kleidungsstückes
eingeführt, so dass sie den Kragen/Ausschnitt des Kleidungsstückes sicher
hält. Dann wird die Halsmanschette 10 durch Auseinanderbewegen des
rechten und des linken Teils 12, 14 der Halsmanschette
10 in den zweiten Zustand der An- und Ausziehhilfe
1 versetzt, in dem der Innendurchmesser der Halsmanschette 10
so groß bemessen ist, dass sich die Halsmanschette 10 insgesamt über
den Kopf des Benutzers streifen lässt. In diesem zweiten Zustand wird die An-
und Ausziehhilfe unter Zuhilfenahme des Verschlusses 40 fixiert, wodurch
sich ein sicherer Sitz des Kragens des Bekleidungsstückes auf der An- und Ausziehhilfe
1 ergibt. Auch kann so die An- und Ausziehhilfe an den Griffmulden
50 sicher gegriffen werden, so dass das Bekleidungsstück mit im Kragen
angeordneter An- und Ausziehhilfe 1 einfach vom Benutzer über den
Kopf gestreift werden kann.
Hat der Benutzer das Bekleidungsstück angelegt, so kommt die
An- und Ausziehhilfe 1 auf seinen Schultern zu liegen, worauf der Verschluss
40 geöffnet und die Halsmanschette 10 in ihren ersten Zustand
zurückversetzt werden kann. In diesem Zustand kann der Kragen/Ausschnitt des
Bekleidungsstückes von der Halsmanschette 10 gelöst werden und
durch vollständiges Öffnen des Verschlusses 40 die Halsmanschette
10 vom Hals des Benutzers entfernt werden.
Zum Abstreifen eines Bekleidungsstückes wird in umgekehrter Reihenfolge
verfahren.
2 zeigt eine frontseitige Aufsicht auf die An- und
Ausziehhilfe 1 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels aus
1. Deutlich erkennbar ist die Zweiteilung der Halsmanschette
10 in ein rechtes Teil 12 und ein linkes Teil 14, die
über ein Scharnier 20 miteinander verbunden sind. Das rechte Teil
12 und das linke Teil 14 sind unsymmetrisch ausgebildet, dergestalt
dass das linke Teil 14 an seinem frontseitigen Ende eine Lasche
60 ausbildet, in der eine Mehrzahl von Verschlusslöchern
48 ausgebildet sind. Das rechte Teil 12 hingegen bildet eine Aufnahme
62 aus, die komplementär zur Lasche 60 ausgebildet ist. Die
Lasche 60 kann beim Schließen der Halsmanschette 10 der An-
und Ausziehhilfe 1 in die Aufnahme 62 eingeführt werden und
in dieser unter Zuhilfenahme des Verschlusses 40 verriegelt werden. Der
Verschluss 40 wird dabei gebildet von einem Verschlusseinsatz
44, der in eine Verschlussausnehmung 42 im rechten Teil
12 der Halsmanschette 10 eingesetzt ist, wobei die Verschlussausnehmung
42 im Bereich der Aufnahme 62 ausgebildet ist. Der Verschlusseinsatz
44 umfasst einen Federbügel 46, der vorzugsweise aus Metall
gefertigt ist und zwei Federnasen 47 ausbildet, die sich elastisch verformen
können, dergestalt dass sich ihr Abstand voneinander vergrößern bzw.
verkleinern kann. Die Federnasen 47 sind komplementär zu den Verschlusslöchern
48 in der Lasche 60 ausgebildet.
Die Halsmanschette 10 der An- und Ausziehhilfe
1 kann sowohl in ihrem ersten Zustand als auch in ihrem zweiten Zustand
unter Zuhilfenahme des Verschlusses 40 arretiert werden. Hierzu wird die
Lasche 60 in die Aufnahme 62 eingeführt, bis die gewünschte
Öffnungsweite der Halsmanschette 10 erreicht ist. Ist diese erreicht,
werden die Federnasen 47 in die nächstgelegenen Verschlusslöcher
48 in der Lasche 60 gedrückt, wodurch das rechte Teil
12 und das linke Teil 14 der Halsmanschette 10 miteinander
verriegelt werden.
3 zeigt eine Ausschnittvergrößerung der Lasche
60 und der Aufnahme 62 der Halsmanschette 10, wobei die
Lasche 60 des linken Teils 14 in die Aufnahme 62 des
rechten Teils 12 eingesteckt ist. Weiterhin sind die Federnasen
47 des Verschlusses 40 in korrespondierende Verschlusslöcher
48 eingerastet. In 3 ist gestrichelt angedeutet,
dass sich an die Aufnahme 62 im rechten Teil 12 der Halsmanschette
10 eine Tunnelführung 64 anschließt, in die die Lasche
60 des linken Teils 14 der Halsmanschette 10 eingeführt
werden kann und in der die Lasche 60 verdeckt geführt wird. Ebenso
ist in 3 gestrichelt angedeutet, dass sich die Lasche
60 des linken Teils 14 der An- und Ausziehhilfe 1 im
gezeigten Schließzustand der An- und Ausziehhilfe 1 noch über
eine gewisse Tiefe in der Tunnelführung 64 erstreckt.
4 zeigt nun ein zweites Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe 1, deren Aufbau im Wesentlichen
dem Aufbau der An- und Ausziehhilfe 1 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels
entspricht. Auch hier ist wieder eine rückwärtige Aufsicht auf die Halsmanschette
10 der An- und Ausziehhilfe 1 gezeigt, die wiederum in ein rechtes
Teil 12 und ein linkes Teil 14 geteilt ist, welche über ein
Scharnier 20 mit einem Scharnierstift 22 miteinander verbunden
sind. Auch hier ist im Bereich des Scharniers 20 eine Scharnierschutzhülle
24 vorgesehen, welche den Benutzer der erfindungsgemäßen An-
und Ausziehhilfe ein vor einer Verletzung durch ein Verklemmen im Scharnierbereich
schützt.
Auch in diesem Ausführungsbeispiel bestehen das rechte Teil
12 und das linke Teil 14 der Halsmanschette 10 aus einem
Spritzgegossenen Kunststoff und weisen eine Formgebung und Dicke auf, dass sie verhältnismäßig
starre Bauteile ausbilden. Als Kunststoff ist hier – wie in den anderen Ausführungsbeispielen
– grundsätzlich jeder Kunststoff geeignet, der sich für eine Verwendung
im Spritzgussverfahren eignet und der ausreichend hautverträglich hergestellt
werden kann.
Die An- und Ausziehhilfe 1 gemäß dieses zweiten
Ausführungsbeispiels unterscheidet sich vom ersten Ausführungsbeispiel
im Wesentlichen dadurch, dass neben dem unteren Fangvorsprung 30, welcher
am schulterseitigen Ende der Halsmanschette 10 ausgebildet ist, auch ein
oberer Schutzvorsprung 34 ausgebildet ist, welcher am kopfseitigem Ende
der Halsmanschette 10 ausgebildet ist. In diesem zweiten
Ausführungsbeispiel bildet die Halsmanschette zwischen dem unteren Fangvorsprung
30 und dem oberen Schutzvorsprung 34 einen Kleidungsfreiraum aus.
Dieser Kleidungsfreiraum ist so bemessen, dass das gesamte Oberkörper-Kleidungsstück
von der An- und Ausziehhilfe aufgenommen werden kann, d.h. zum An- bzw. Ausziehen
der Bekleidungsstücks wird das gesamte Kleidungsstück auf die Halsmanschette
der An- und Ausziehhilfe aufgestreift und vollständig im Kleidungsfreiraum
zwischen dem oberen Schutzvorsprung 34 und dem unteren Fangvorsprung
30 aufgenommen. Hierdurch kann die Gefahr eines Kontakts des Bekleidungsstücks
insgesamt mit dem Hals/Kopf des Trägers weistestmöglich vermindert werden.
Darüber hinaus schützt der obere Schutzvorsprung 34 den Benutzer
der erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe 1 davor, dass sich
beispielsweise Teile seiner Frisur in der An- und Ausziehhilfe verklemmen.
5 zeigt eine Ausschnittvergrößerung des rechten
Teils 12 der Halsmanschette 10 der An- und Ausziehhilfe
1 gemäß des ersten Ausführungsbeispiels im Bereich des Verschlusses
40. Im rechten Teil 12 der Halsmanschette 10 ist eine
Verschlussausnehmung 42 eingeformt, die eine Aufnahme für einen separat
ausgebildeten Verschlusseinsatz 44 ausbildet. Dieser Verschlusseinsatz
44 umfasst eine Grundplatte, an der ein beispielsweise metallisch ausgebildeter
Federbügel 46 festgelegt ist, der wie bereits erwähnt, zwei Federnasen
47 aufweist. Die Grundplatte des Verschlusseinsatzes 44 kann dabei
aus einem geeigneten Kunststoff bestehen, sie kann jedoch ebenfalls aus einem Metall
bestehen und insbesondere auch integral mit dem Federbügel 46 bzw.
den Federnasen 47 ausgebildet sein. Alternativ ist es auch möglich,
den gesamten Verschlusseinsatz 44 inklusive Federbügel 46
und Federnasen 47 einstückig auszubilden, beispielsweise aus einem
ausreichend elastischen und dauerstabilen Kunststoff.
6 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer
erfindungsgemäßen An- und Ausziehhilfe 1, die im Wesentlichen
der An- und Ausziehhilfe aus 2 entspricht. Übereinstimmende
Merkmale sind mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Nur die Ausgestaltung des
Verschlusses 40 sowie der Aufnahme 62 und Tunnelführung
64 weicht vom ersten Ausführungsbeispiel gemäß
1 ab. Anstelle einer Aufnahme 62 und einer
Tunnelführung ist das linke Teil 14 im Verschlussbereich
40 in seiner Dicke vermindert. Die Federnasen 47 des Verschlusseinsatzes
44 sind in ihrer Länge verkürzt, so dass sie durch die Verschlusslöcher
48 nicht mehr über deren gesamte Tiefe hindurch greifen, sondern nur
noch über eine geringe Tiefe in sie eingreifen. Weiter wird der Verschlusseinsatz
44 von einer Lasche übergriffen, so dass das rechte Teil
12 im Verschlussbereich eine Schnalle 70 ausbildet, in die das
Ende des linken Teils 14, also die Lasche 60 eingeführt werden
kann. Die Lasche der Schnalle 70 ist dabei bevorzugt aus einem Material
mit erhöhter Elastizität gefertigt.
In der Schnalle 70 wird die Lasche 60 auf die Federnasen
47 aufgedrückt, so dass sich ein Verrasten der Lasche 60
mit den Federnasen 47 ergibt, wenn die Federnasen 47 in Eingriff
mit einem Paar von Verschlusslöchern gelangen. Diese Verrastung kann jedoch
durch Ausüben eines Zugs oder Drucks auf den Verschluss 40 wieder
gelöst werden. Es ergibt sich daher ein vielstufiger Verschluss 40
der An- und Ausziehhilfe 1.
Zur Realisierung eines solchen vielstufigen Verschlusses
40 kann auch auf andere Verschlussmechanismen zurückgegriffen werden.
Beispielsweise ist die Verwendung eines Ratschenmechanismus denkbar, wie er von
Skischuhen oder Inlineskates bekannt ist.
Schließlich zeigt 7 ein viertes
und letztes Ausführungsbeispiel, welches wiederum im Wesentlichen der An- und
Ausziehhilfe aus 2 entspricht. Übereinstimmende
Merkmale sind erneut mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet. Im Gegensatz zu
2 weist die aus 7 ersichtliche
An- und Ausziehhilfe 1 überhaupt keinen Verschluss 40 auf,
so dass die An- und Ausziehhilfe beim Überstreifen über den Kopf des Benutzers
vom Benutzer selbst manuell in ihrem zweiten Zustand gehalten werden muss.
- 1
- An- und Ausziehhilfe
- 10
- Halsmanschette
- 12
- rechtes Teil
- 14
- linkes Teil
- 20
- Scharnier
- 22
- Scharnierstift
- 24
- Scharnierschutzhülle
- 30
- unterer Fangvorsprung
- 34
- oberer Schutzvorsprung
- 40
- Verschluss
- 42
- Verschlussausnehmung
- 44
- Verschlusseinsatz
- 46
- Federbügel
- 47
- Federnasen
- 48
- Verschlusslöcher
- 50
- Griffmulden
- 60
- Lasche
- 62
- Aufnahme
- 64
- Tunnelführung
- 70
- Schnalle
|
| Anspruch[de] |
An- und Ausziehhilfe (1) für ein Oberkörper-Bekleidungsstück,
welches einen Kragen oder Ausschnitt aufweist, mit einer Halsmanschette (10), die
dazu vorgesehen ist, um den Hals eines menschlichen Trägers gelegt und innerhalb
des Kragens bzw. des Ausschnitts des Oberkörper-Bekleidungsstücks angeordnet
zu werden, wobei die Halsmanschette (10)
a. einen ersten Zustand einnehmen kann, in dem der Innendurchmesser der Halsmanschette
(10) im wesentlichen an den Halsdurchmesser des Trägers angepasst
ist, und
b. einen zweiten Zustand einnehmen kann, in dem der Innendurchmesser der Halsmanschette
(10) im wesentlichen an den Kopfdurchmesser des Trägers angepasst
ist, dergestalt dass die An- und Ausziehhilfe (1) mitsamt dem Oberkörper-Bekleidungsstück
über den Kopf des Trägers gestreift werden kann und dabei den Kragen bzw.
den Ausschnitt des Oberkörper-Bekleidungsstücks vor einem Kontakt mit
dem Hals bzw. Kopf des Trägers schützt.
An- und Ausziehhilfe (1) gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halsmanschette (10) einstückig ausgebildet
ist, wobei die Halsmanschette (10) elastisch zwischen dem ersten und dem
zweiten Zustand verformbar ist.
An- und Ausziehhilfe (1) gemäß Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halsmanschette (10) an einer Stelle geöffnet
ist.
An- und Ausziehhilfe (1) gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halsmanschette (10) zumindest zweiteilig ausgebildet
ist, wobei zwischen den Teilen (12, 14) der Halsmanschette (10)
ein Scharnier (20) angeordnet ist, so dass die Halsmanschette (10)
durch Schließen des Scharniers (20) den ersten Zustand und durch Öffnen
des Scharniers (20) den zweiten Zustand einnehmen kann.
An- und Ausziehhilfe (1) gemäß Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halsmanschette (10) im Bereich des Scharniers
(20) mit einer Scharnierschutzhülle (24) versehen ist.
An- und Ausziehhilfe (1) gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halsmanschette (10) aus einem Kunststoff besteht.
An- und Ausziehhilfe (1) gemäß Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halsmanschette (10) mittels Spritzguss gefertigt
ist.
An- und Ausziehhilfe (1) gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halsmanschette (10) Griffmulden (50)
für eine vereinfachte Betätigung bzw. Handhabung aufweist.
An- und Ausziehhilfe (1) gemäß Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Halsmanschette (10) einen manuell betätigbaren
Verschluss (40) aufweist.
An- und Ausziehhilfe (1) gemäß Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Halsmanschette (10) einen unteren Fangvorsprung
(30) aufweist, der dazu vorgesehen ist, bei einer Verwendung der An- und
Ausziehhilfe (1) den Kragen bzw. den Ausschnitt des an- bzw. auszuziehenden
Oberkörper-Bekleidungsstücks auf der Halsmanschette (10) zu fixieren.
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