| Dokumentenidentifikation |
DE102007011428A1 20.09.2007 |
| Titel |
Steuereinheit für eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage eines Gebäudes |
| Anmelder |
Heinrich Strunz GmbH, 95111 Rehau, DE |
| Erfinder |
Schmidt, Jürgen, 95185 Gattendorf, DE |
| Vertreter |
Müller-Boré & Partner, Patentanwälte, European Patent Attorneys, 81671 München |
| DE-Anmeldedatum |
08.03.2007 |
| DE-Aktenzeichen |
102007011428 |
| Offenlegungstag |
20.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24F 11/00(2006.01)A, F, I, 20070308, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Steuereinheit (14) für eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage (10; 11; 12; 13) eines Gebäudes (1), die mit wenigstens einer ersten Vorrichtung (15) und mit wenigstens einer zweiten Vorrichtung (17; 19) verbindbar ist, um Daten von der ersten Vorrichtung (15) zu empfangen und die zweite Vorrichtung (17; 19) in Abhängigkeit von diesen Daten zu steuern, wobei die Steuereinheit (14) eine Schnittstelle (16) zu einem Bussystem (6) aufweist, und wobei die Schnittstelle (16) eingerichtet ist, um eine Verbindung mit einem Bussystem (6) des Gebäudes (1) zu ermöglichen und um bei Verbindung mit diesem Bussystem (6) der Steuereinheit (14) eine Kommunikation mittels eines TCP/IP-Protokolls mit wenigstens einem mit dem Bussystem (6) verbundenen Gerät (8; 14; 20) zu ermöglichen.
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Steuereinheit für eine
Rauch- und Wärmeabzugsanlage eines Gebäudes, die mit wenigstens einer
ersten und mit wenigstens einer zweiten Vorrichtung verbindbar ist, um Daten von
der ersten Vorrichtung zu empfangen und die zweite Vorrichtung in Abhängigkeit
von diesen Daten zu steuern, wobei die Steuereinheit eine Schnittstelle zu einem
Bussystem aufweist.
Um im Falle eines Gebäudebrandes Rauchvergiftungen von Personen
zu vermeiden sowie um thermischen Beanspruchungen des Baukörpers durch heiße
Brandgase vorzubeugen, was zu Sekundärbränden bis hin zur Einsturzgefahr
für das Gebäude führen kann, aber auch um eine Behinderung von Lösch-
und Rettungsmannschaften durch Rauch auszuschließen, ist eine schnelle und
gezielte Rauchabfuhr notwendig. Diesem Zweck dienen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen,
die aus Brandschutzgründen in vielen Gebäuden vorgesehen sind. Bekannte
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen weisen in der Regel eine Steuereinheit, wenigstens
eine erste Vorrichtung sowie wenigstens eine zweite Vorrichtung auf, die jeweils
mit der Steuereinheit verbunden sind. Dabei empfängt die Steuereinheit von
der ersten Vorrichtung Daten und steuert die zweite Vorrichtung in Abhängigkeit
von diesen Daten. Im einfachsten Fall handelt es sich bei der ersten Vorrichtung
um einen Rauchmelder und bei der zweiten Vorrichtung um eine Rauchabzugsklappe.
Häufig ist mehr als eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage in
einem Gebäude vorgesehen. So können einzelne Gebäudeteile wie zum
Beispiel Stockwerke, Gebäudeflügel oder die Hälften eines Doppelhauses
aber auch einzelne Räume mit jeweils eigenen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
versehen sein. Um einen schnellen Rauchabzug aus dem gesamten Gebäude durch
optimale Steuerung der jeweiligen zweiten Vorrichtungen einzelner Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
zu gewährleisten, ist es wünschenswert, daß die Steuereinheiten der
jeweiligen Anlagen miteinander kommunizieren können. Dazu weist die Steuereinheit
in der Regel eine Schnittstelle zur Verbindung mit einem Bussystem auf. Eine solche
Schnittstelle kann aber auch dann vorteilhaft sein, wenn das Gebäude nur eine
einzige Rauch- und Wärmeabzugsanlage aufweist. Sofern die Steuereinheit derselben
beispielsweise programmierbar ist, kann die Steuereinheit über diese Schnittstelle
nötigenfalls umprogrammiert werden. Ferner ermöglicht es eine Schnittstelle
die Funktionsweise der Steuereinheit selber sowie diejenige der Rauch- und Wärmeabzugsanlage
insgesamt zu überprüfen.
Es hat sich gezeigt, daß sich bei bekannten Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
einerseits deren Vernetzung mit anderen solchen Anlagen innerhalb eines Gebäudes
oder beliebigen weiteren Geräten als kostenintensiv und aufwendig gestaltet
und daß andererseits die Programmierung einzelner Anlagen umständlich
ist. Um mehrere Anlagen eines Gebäudes miteinander oder mit anderen Geräten
zu vernetzen, muß ein relativ teures Bussystem vorgesehen werden, mit dem die
jeweiligen Steuereinheiten zu verbinden sind. Ist die Vernetzung der Steuereinheiten
einmal vollzogen, so ist eine nachträgliche Änderung dieser Netzstruktur
nur mit großem Arbeitsaufwand und damit mit hohem Kostenaufwand möglich,
indem das bisherige Bussystem von den Steuereinheiten getrennt und entweder auf
abgeänderte Weise neu mit denselben verbunden oder aber teilweise oder ganz
durch ein neues Bussystem ersetzt wird. Eine neue Netzstruktur zwischen den Steuereinheiten
kann zum Beispiel aufgrund baulicher Veränderungen des Gebäudes wie An-
oder Umbauten notwendig sein oder weil neue Erkenntnisse über die Wirkungsweise
des Rauchabzuges gewonnen wurden oder weil zusätzliche, entfernte oder geänderte
erste oder zweite Vorrichtungen eine neue Betriebsweise der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
erfordern. Weiter kann es gewünscht sein, zur Steuerung der Gesamtheit mehrerer
Anlagen einen übergeordneten Prozessor nachträglich vorzusehen. Bezüglich
der Programmierung der Steuereinheit einer einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsanlage
sowie deren Wartung ist nachteilig, daß weder eine Programmierung noch eine
Wartung aus der Ferne möglich sind. Zu Programmierungs- oder Wartungszwecken
ist die Anwesenheit von Fachpersonal vor Ort unumgänglich, was unter anderem
zu hohen Reisekosten führen kann.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Steuereinheit
für eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage eines Gebäudes zu liefern,
die einfach und schnell vernetzbar ist, wobei die Art der Vernetzung nachträglich
beliebig abgeändert werden kann, und auf die Fachpersonal möglichst aus
der Ferne zugreifen kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Steuereinheit mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Steuereinheit macht eine Verbindung
derselben mit einem im Gebäude bereits vorhandenen Bussystem möglich.
Insbesondere ermöglicht es die Verwendung des TCP/IP-Protokolls, die Steuereinheit
mit dem weit verbreiteten, standardisierten und für Telekommunikations- und
Internetverbindungen gebräuchlichen Bussystem von Gebäuden zu verbinden.
Anstatt zur Verbindung mehrerer Steuergeräte ein gänzlich neues Bussystem
neben diesem bereits vorhandenen Bussystem aufbauen zu müssen, kann die Steuereinheit
einfach an das bereits vorhandene Bussystem angeschlossen werden. Dadurch werden
zum einen Materialkosten gespart und zum anderen Arbeitskosten, da die
Anbindung einer Steuereinheit an das vorhandene Bussystem schnell und bequem durchführbar
ist. Soll eine bereits bestehende Netzstruktur aus mehreren Steuereinheiten abgeändert
werden, so entfällt die Notwendigkeit einer physikalischen Änderung der
Verbindungen der Steuereinheiten mit dem Bussystem und es wird einfach die Art und
Weise, in der die einzelnen Steuereinheiten miteinander kommunizieren abgeändert,
um eine veränderte Netzstruktur zu erhalten oder neue Steuereinheiten in das
bestehende Netz einzugliedern oder aus diesem zu entfernen. Dies kann Dank des TCP/IP-Protokolls,
das vor allem im Internet für die Kommunikation zwischen verschiedenen Geräten
eingesetzt wird, auch aus der Ferne über das Internet geschehen. Ebenso sind
Fernwartungen oder im Falle programmierbarer Steuereinheiten Fernprogrammierungen
über das Internet möglich, ohne daß sich Betriebspersonal zum Gebäude
begeben müsste.
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage für ein Gebäude mit
einer erfindungsgemäßen Steuereinheit kann eine oder auch mehrere erste
Vorrichtungen umfassen. Bei diesen kann es sich zum Beispiel um einen Rauchmelder,
ein Windmeßgerät, einen Thermostaten, einen Hygrostaten, einen Lüftungstaster
oder ein Lüftungssteuermodul handeln. Handelt es sich bei der ersten Vorrichtung
um einen Rauchmelder, so kann dieser eingerichtet sein, bei Erfassung von Rauch
ein Signal an die Steuereinheit zu senden, woraufhin diese eine eine Öffnung
verschließende zweite Vorrichtung derart steuert, daß die Öffnung
freigegeben wird und der Rauch abziehen kann. Mit einem Windmeßgerät lassen
sich Windgeschwindigkeit und/oder die Windrichtung außerhalb des Gebäudes
erfassen und Informationen darüber an die Steuereinheit senden, damit von der
Steuereinheit nur windabgewandte Öffnungen des Gebäudes geöffnet
werden. Ferner kann die Steuereinheit für eine automatische Lüftung eingesetzt
werden. Dazu werden in der Regel ein Thermostat und/oder ein Hygrostat als erste
Vorrichtungen eingesetzt. Soll die Lüftung manuell erfolgen, kann ein Lüftungstaster
vorgesehen sein, der bei manueller Betätigung ein Signal an die Steuereinheit
sendet und diese zum Steuern der zweiten Vorrichtung veranlaßt. Auch eine rechnergesteuerte
Lüftung mittels eines als erste Vorrichtung mit der Steuereinheit verbundenen
Lüftungssteuermoduls ist möglich.
Wie bereits erwähnt, ist die zweite Vorrichtung vorzugsweise
zwischen einer ersten Position, in der sie eine Öffnung verschließt und
einer zweiten Position, in der sie die Öffnung freigibt, bewegbar. Besonders
bevorzugt handelt es sich bei der zweiten Vorrichtung um eine Lichtkuppel oder ein
Lichtband oder eine Glaspyramide oder einen Kippflügel oder einen Klappflügel
oder eine Dachklappe oder ein Zuluftelement oder eine außen- oder innenliegende
Sonnenschutzanlage. Als Zuluftelemente können beispielsweise Zuluftlamellen,
Zuluftklappen oder Zulufttüren dienen, während die Sonnenschutzanlage
Raffstores, Jalousien, Fallmarkisen, Markisen usw. aufweisen kann. Aber auch ein
Ventilator kann als zweite Vorrichtung vorgesehen sein, der Rauchgase aktiv ableitet.
Dabei läßt sich die zweite Vorrichtung grundsätzlich elektrisch antreiben.
Sofern möglich kann auch ein pneumatischer Antrieb kann für die zweite
Vorrichtung vorgesehen sein. Schließlich kann die Steuereinheit auch mit Steuermodulen
zur Steuerung von Fluchttüren oder Behindertentüren als zweiten Vorrichtungen
verbunden sein.
Eine weitere Ausführungsform einer Anlage mit einer erfindungsgemäßen
Steuereinheit weist eine manuell betätigbare Auslöseeinrichtung auf, wobei
die Steuereinheit mit der Steuerung der zweiten Vorrichtung erst nach Betätigung
der Auslöseeinrichtung einsetzt. Bei dieser Auslöseeinrichtung kann es
sich um einen einfachen Kipp- oder Druckschalter handeln, der zum Schutz gegen versehentliches
Betätigen hinter einer Glasplatte angeordnet ist. Im Brandfall kann die Glasplatte
von Personen zertrümmert und der Schalter manuell betätigt werden, wodurch
die Rauch- und Wärmeabzugsanlage aktiviert wird und mit der Steuerung der zweiten
Vorrichtung einsetzt. Es kann aber auch ein automatisches Einsetzen der Steuerung
der zweiten Vorrichtung vorgesehen sein, damit sicher gestellt ist, daß die
Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Brandfall stets aktiviert wird unabhängig
davon, ob Personen anwesend sind oder nicht.
Besonders vorteilhaft ist eine Notstromeinrichtung zur Versorgung
der Anlage mit Strom bei Ausfall einer externen Stromversorgung. Damit ist die Funktion
der Anlage auch in extremen Situationen gesichert. Im einfachsten Fall handelt es
sich bei der Notsromeinrichtung um Notbatterien, es kann aber auch ein Notstromgenerator
verwendet werden.
Ein Gebäude, das eine Anlage mit einer erfindungsgemäßen
Steuereinheit aufweist, kann daneben ein mit dieser Steuereinheit über das
Bussystem des Gebäudes kommunizierendes Gerät aufweisen. Bei diesem Gerät
kann es sich grundsätzlich um ein beliebiges Gerät handeln, das in der
Lage ist, über das Bussystem mit der Steuereinheit zu kommunizieren. Beispielhaft
seien ein Personal Computer oder ein Prozessor oder aber weitere Betriebsanlagen
wie Heizungsanlagen oder ähnliche genannt. Bevorzugt kommuniziert die Steuereinheit
allerdings mit einer weiteren Steuereinheit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage,
um den Rauchabzug aus dem Gebäude insgesamt zu optimieren. Ebenfalls bevorzugt
umfaßt das Gebäude mehrere Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit jeweils
einer erfindungsgemäßen Steuereinheit, wobei die Steuereinheiten auf eine
Weise miteinander kommunizieren, die einem Netzwerk mit einer Linien-, Baum- oder
Sternstruktur oder der Struktur eines redundanten Ringes entspricht.
Solche Strukturen sind aus der Netzwerktechnologie wohlbekannt.
Sofern das Gebäude mit einem Steuersystem zur Steuerung von Gebäudeeinrichtungen
ausgestattet ist, kann es sich bei dem Gerät, mit dem die Steuereinheit verbunden
ist, auch um ein solches System handeln. Steuersysteme zur Steuerung von Gebäudeeinrichtungen
sind häufig als sogenannte Gebäudeleittechnik (GLT) bauseitig in Gebäuden
vorgesehen. Damit kann das Steuersystem die Steuerung der erfindungsgemäßen
Anlage übernehmen, ohne daß besondere Maßnahmen zur Steuerung der
Steuereinheit getroffen werden müßten. Das Gebäude kann aber auch
über eine Brandmeldeanlage (BMA) verfügen, die das Gerät, mit der
die Steuereinheit, verbunden ist, sein kann. Dann kann die erfindungsgemäße
Anlage von der Brandmeldeanlage im Brandfall ausgelöst werden, oder aber die
Anlage der vorliegenden Erfindung meldet der Brandmeldeanlage Brände, die beispielsweise
von der ersten Vorrichtung detektiert worden sind.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen mit Bezug auf die beigefügten
Figuren, wobei einzelne Merkmale von verschiedenen Ausführungsformen zu neuen
Ausführungsformen kombiniert werden können. Es zeigen:
1: einen vereinfachten schematischen Querschnitt durch
ein Gebäude mit einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die eine erfindungsgemäße
Steuereinheit aufweist.
2: eine schematische Skizze einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Anlage.
In 1 ist ein vereinfachter schematischer
Querschnitt durch ein Gebäude 1 mit vier Räumen 2,
3, 4 und 5 dargestellt. Das Gebäude 1 weist
ein Bussystem 6 auf, das mit einer unterirdischen Leitung 7 verbunden
ist. Beispielhaft ist im Raum 3 ein mit dem Bussystem 6 in Verbindung
stehender Personal Computer 8 zu sehen, während eine im Raum
4 befindliche Telefonanlage 9 ebenfalls mit dem Bussystem
8 verbunden ist. Sowohl der Personal Computer 8 als auch die Telefonanlage
9 sind in der Lage, mittels des TCP/IP-Protokolls zu kommunizieren und
können über das Bussystem 6 mit dem Internet in Verbindung treten.
Darüber hinaus weist das Gebäude 1 vier Rauch-
und Wärmeabzugsanlagen 10, 11, 12 und
13 auf, wobei jeweils eine dieser Anlagen 10, 11,
12 und 13 einem jeweiligen der Räume 2,
3, 4 und 5 zugeordnet ist. Jede der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
10, 11, 12 und 13 weist eine Steuereinheit
14 und einen an der Decke des jeweiligen Raumes 2, 3,
4 oder 5 angeordneten Rauchmelder 15 auf, wobei jeder
Rauchmelder 15 mit der jeweils zugehörigen Steuereinheit
14 verbunden ist. Weiter ist allen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
10, 11, 12 und 13 gemeinsam, daß deren
Steuereinheiten 14 mit einer Netzwerkkarte 16 versehen sind, die
als Schnittstelle für eine Verbindung zum Bussystem 6 dient. Alle
Netzwerkkarten 16 sind dazu eingerichtet, eine Kommunikation mittels des
TCP/IP-Protokolls über das Bussystem 6 zu ermöglichen.
Zur Rauch- und Wärmeabzugsanlage 10 gehört weiter
ein mit deren Steuereinheit 14 verbundener und von dieser steuerbarer Klappflügel
17, der zwei verschiedene Positionen einnehmen kann. In der in der
1 gezeigten Position verdeckt der Klappflügel
17 eine den Raum 2 mit der Umgebung des Gebäudes
2 verbindende Öffnung 18. In seiner nicht gezeigten zweiten
Position ist der Klappflügel 17 aufgeklappt und gibt die Öffnung
18 frei. Analog der Rauch- und Wärmeabzugsanlage 10 weist
auch die Rauch- und Wärmeabzugsanlage 11 einen mit deren Steuereinheit
14 verbundenen und von dieser steuerbaren Klappflügel 17
auf, der ebenfalls zwei Positionen annehmen kann. Ebenfalls analog der Rauch- und
Wärmeabzugsanlage 10 verdeckt der Klappflügel 17 in
der ersten, in 1 nicht gezeigten Position eine den
Raum 3 mit der Umgebung des Gebäudes 1 verbindende Öffnung
18, während er in der zweiten, in 1 dargestellten
Position die Öffnung 18 freigibt. Darüber hinaus umfasst die
Rauch- und Wärmeabzugsanlage 11 eine von ihrer Steuereinheit
14 steuerbare Dachklappe 21.
Ähnlich den soeben beschriebenen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
10 und 11 gehört auch zur Rauch- und Wärmeabzugsanlage
12 ein mit der Steuereinheit 14 und von dieser steuerbarer Klappflügel
17, der zwei verschiedene Positionen annehmen kann, wobei er analog den
oben beschriebenen Fällen in der einen Position eine den Raum 4 mit
der Umgebung des Gebäudes 1 verbindende Öffnung 18 verdeckt
und diesen in der zweiten Position freigibt. Zusätzlich zum Klappflügel
17 umfaßt die Rauch- und Wärmeabzugsanlage 12 aber auch
einen Ventilator 19, der mit der Steuereinheit 14 verbunden ist
von dieser gesteuert werden kann. Dabei ist der Ventilator 19 derart angeordnet,
daß er im Betrieb Luft aus dem Raum 4 ansaugt und durch die Öffnung
18 an die Umgebung des Gebäudes 1 abgibt.
Schließlich weist die Rauch- und Wärmeabzugsanlage
13 einen Ventilator 19 auf, der mit der Steuereinheit
14 verbunden ist, jedoch im Unterschied zu den anderen Rauch- und Wärmeabzugsanlangen
10, 11 und 12 anstatt eines Klappflügels
17 eine Zuluft- oder Fluchttüre (22). Im Betrieb saugt der
Ventilator 19 Luft aus dem Raum 5 an und befördert diese
durch eine den Raum 5 mit der Umgebung des Gebäudes
1 verbindende Öffnung 18 in die Umgebung.
Infolge ihrer Anbindung an das Bussystem 6 sind die Rauch-
und Abzugsanlagen 10, 11, 12 und 13 miteinander
vernetzt. Darüber hinaus besteht auch eine Vernetzung zwischen den Anlagen
10, 11, 12 und 13 mit dem Personal Computer
8 und der Telefonanlage 9, die sich innerhalb des Gebäudes
1 befinden. Aber auch mit externen Geräten sind die Anlagen
10, 11, 12 und 13 über die Leitung
7 bzw. das Internet vernetzt. Als Beispiel für ein solches mit den
Anlagen 10, 11, 12 und 13 vernetztes externes
Gerät ist ein externer Computer 20 in 1
dargestellt.
Sofern einer der Rauchmelder 15 in einem der Räume
2, 3, 4 oder 5 eine Rauchentwicklung feststellt,
sendet er an die mit ihm verbundene Steuereinheit 14 ein entsprechendes
Signal. Diese entscheidet aufgrund einer vorgegebenen Programmierung, ob ein Ansteuern
des mit ihr verbundenen Klappflügels 17, des Ventilators
19, der Dachklappe 21 oder der Zuluft- oder Fluchttür
22 notwendig ist, um Rauch und Wärme aus dem betreffenden Raum
2, 3, 4 und 5 abzulassen. Ist die Rauchentwicklung
stark genug, so öffnet die Steuereinheit 14 den betreffenden Klappflügel
17, die Dachklappe 21 oder die Zuluft- oder Fluchttür
22, bzw. sie setzt den Ventilator 19 in Gang, damit Rauch aus
der betreffenden Öffnung 18 in die Umgebung des Gebäudes
1 entweichen kann bzw. an die Umgebung abgegeben wird.
Infolge der Vernetzung zwischen den Anlagen 10,
11, 12 und 13 ist es beispielsweise den Anlagen
11, 12 und 13 möglich, im Falle eines Brandes im
Raum 2 über diesen Brand und sein Ausmaß informiert zu werden.
Dies kann in einem ersten beispielhaften Betriebsmodus durch ein entsprechendes
Signal der Steuereinheit 14 der Anlage 10 an die jeweils anderen
Steueranlagen geschehen. Die Steuereinheiten 14 der Anlagen 10,
11, 12 und 13 können aber auch derart eingerichtet
sein, daß sie in einem zweiten beispielhaften Betriebsmodus in festen Intervallen
bei Steuereinheiten 14 benachbarter Anlagen 10, 11,
12 und 13 wiederholt entsprechende Anfragen stellen oder die Rauchmelder
15 benachbarter Anlagen 10, 11, 12 und
13 abfragen.
Funktionieren die Steuereinheiten 14 zum Beispiel nach dem
ersten Betriebsmodus und soll deren Funktionsweise aus irgendwelchen Gründen
auf den zweiten Betriebsmodus umgestellt werden, so kann dies auf einfache Weise
dadurch erreicht werden, daß die Steuereinheiten 14 über das
Bussystem und mittels des TCP/IP-Protokolls angesprochen und entsprechend programmiert
werden. Dies kann über einen internen Rechner geschehen, wie zum Beispiel den
Personal Computer 8, oder aber aus der Ferne durch ein externes Gerät
bzw. einen externen Computer 20. Mittels des Computers 20 sind
wegen der TCP/IP-fähigen Anbindung der Anlagen 10, 11,
12 und 13 an das Bussystem 6 auch Ferndiagnose- oder
Fernwartungsarbeiten an den Anlagen 10, 11, 12 und
13 möglich.
In 2 ist eine schematische Skizze einer
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Anlage dargestellt. Die mit
den in 1 dargestellten im wesentlichen identischen
Elemente sind mit denselben Bezugszeichen versehen. Die Anlage weist eine Steuereinheit
14 auf, die über zumindest ein Bussystem 6 mit einer Vielzahl
von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 10 bis 13 verbunden ist.
Das Bussystem 6 wird durch ein in einem Gebäude bereits vorhandenes
Bussystem definiert. In anderen Worten ist das Bussystem 6 ein in einem
Gebäude vorhandenes internes Bussystem.
Die Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 10 bis 13
weisen zweckmäßigerweise eine Vielzahl von zweiten Vorrichtungen
17, 19 auf. Die zweite Vorrichtung 17, 19 kann
beispielsweise ein Öffnungselement 17 oder eine Dachklappe
21 sein, welche die Öffnung 18 eines Gebäudes bedecken
bzw. freigeben können. Zur Ansteuerung eines entsprechenden Öffnungsmechanismus
weisen die zweiten Vorrichtungen 17, 19 vorteilhafterweise einen
Motor M auf, der über eine erste Leitung bzw. Stromleitung 50 ansteuerbar
ist. Eine zweite Leitung bzw. Rückmeldeleitung 52 übermittelt
ein Signal von der zweiten Vorrichtung 17, 19 an die der zweiten
Vorrichtung 17, 19 assoziierte Rauch- und Wärmeabzugsanlage
13. Dieses Signal enthält Informationen hinsichtlich der Stellung
(Offen, Zu oder eine Zwischenstellung) der zweiten Vorrichtung, insbesondere dahingehend,
inwieweit die Öffnung 18 des Gebäudes verschlossen ist oder nicht.
In der dargestellten Ausführungsform sind sämtliche zweite Vorrichtungen
17, 19 mit lediglich einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage
13 verbunden. Es versteht sich, daß jede der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
10 bis 13 mit wenigstens einer zweiten Vorrichtung 17,
19 in Signalverbindung stehen kann.
In einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform ist
zumindest eine der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 10 bis
13 mit einer Brandmeldezentrale 54 eines Gebäudes über
einen Netzbrandkoppler 55 verbunden. Durch Aktivierung der Brandmeldezentrale
54, welche an einer geeigneten Stelle im Gebäude untergebracht sein
kann, wird der Netzbrandkoppler 55, welcher im wesentlichen als Relais
agiert, aktiviert, so daß die entsprechende Rauch- und Wärmeabzugsanlage
13 betätigt bzw. in Aktion versetzt wird.
Die einzelnen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen 10 bis
13 und/oder die Steuereinheit 14 stehen mit zumindest einer ersten
Vorrichtung 15 in Signalverbindung. Die erste Vorrichtung 15 kann
beispielsweise ein Rauchmelder oder ein Windmeßgerät
oder ein Thermostat oder ähnliches Gerät sein. Die erste Vorrichtung
15 kann jedoch ebenfalls als Taster ausgebildet sein. Daher kann die erste
Vorrichtung 15 automatisch, d.h. ohne äußere Eingriffe, agieren
oder manuell betätigt werden. In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform
ist die erste Vorrichtung 15 über das Bussystem 6 mit der
Steuereinheit 14 verbunden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Steuereinheit
14 mit weiteren Elementen verbunden. Dies können beispielsweise eine
Wetterstation 56, eine Einheit 57 für eine Raumlufttechnik
und Gebäudeleittechnik, ein PC 8 oder ähnliches sein. Ferner
kann die Steuereinheit 14 über eine Signalverbindung mit einem externen
Computer 20 derart verbunden werden, daß die Steuereinheit
14 programmierbar ist. Der Begriff "programmierbar" ist im Sinne der Erfindung
nicht nur lediglich als "Konfiguration" zu verstehen, sondern beinhaltet ebenfalls
eine vollständige (Neu-)Programmierung der Steuereinheit 14. Eine
"Konfiguration" bedingt hingegen eine bereits existierende Programmierung der Steuereinheit
14, wobei die Konfiguration lediglich dazu dient, einzelne Parameter einzustellen.
Bei einer Programmierung hingegen ist es möglich, den zu steuernden Parameter
per se zu definieren.
Schließlich kann die Steuereinheit 14 mit einer weiteren
Steuereinheit 60 einer Brandmeldezentrale derart verbunden werden, daß
beispielsweise die Feuerwehr über einen Terminal 61 oder entsprechende
Taster 62 einen direkten Zugriff auf die Steuereinheit 14 besitzt.
Daher besitzt die Steuereinheit 60 vorteilhafterweise die höchste
Priorität aller mit der Steuereinheit 14 in Signalverbindung stehenden
Elemente.
- 1
- Gebäude
- 2
- Raum
- 3
- Raum
- 4
- Raum
- 5
- Raum
- 6
- Bussystem
- 7
- Leitung
- 8
- Personal Computer
- 9
- Telefonanlage
- 10
- Rauch- und Wärmeabzugsanlage
- 11
- Rauch- und Wärmeabzugsanlage
- 12
- Rauch- und Wärmeabzugsanlage
- 13
- Rauch- und Wärmeabzugsanlage
- 14
- Steuereinheit
- 15
- Rauchmelder
- 16
- Netzwerkkarte
- 17
- Klappflügel
- 18
- Öffnung
- 19
- Ventilator
- 20
- Computer
- 21
- Dachklappe
- 22
- Zuluft- oder Fluchttür
- 50
- Stromleitung
- 52
- Rückmeldeleitung
- 54
- Brandmeldezentrale
- 55
- Netzbrandkoppler
- 56
- Wetterstation, eine
- 57
- Einheit für eine Raumlufttechnik und Gebäudeleittechnik
- 60
- Steuereinheit
- 61
- Terminal
- 62
- Taster
- M
- Motor
|
| Anspruch[de] |
Steuereinheit (14) für eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage
(10; 11; 12; 13) eines Gebäudes (1),
die mit wenigstens einer ersten Vorrichtung (15) und mit wenigstens einer
zweiten Vorrichtung (17; 19) verbindbar ist, um Daten von der
ersten Vorrichtung (15) zu empfangen und die zweite Vorrichtung (17;
19) in Abhängigkeit von diesen Daten zu steuern,
wobei die Steuereinheit (14) eine Schnittstelle (16) zu einem
Bussystem (6) aufweist, und
wobei die Schnittstelle (16) eingerichtet ist, um eine Verbindung mit einem
Bussystem (6) des Gebäudes (1) zu ermöglichen und um
bei Verbindung mit diesem Bussystem (6) der Steuereinheit (14)
eine Kommunikation mittels eines TCP/IP-Protokolls mit wenigstens einem mit dem
Bussystem (6) verbundenen Gerät (8; 14;
20) zu ermöglichen.
Steuereinheit (14) nach Anspruch 1, wobei die Steuereinheit
(14) programmierbar ist.
Rauch- und Wärmeabzugsanlage (10; 11;
12; 13) für ein Gebäude (1) mit einer Steuereinheit
(14) nach Anspruch 1 oder 2, sowie wenigstens einer ersten Vorrichtung
(15) und wenigstens einer zweiten Vorrichtung (17; 19).
Anlage (10; 11; 12; 13) nach Anspruch
3, wobei die erste Vorrichtung (15) ein Rauchmelder oder ein Windmessgerät
oder ein Thermostat oder ein Hygrostat oder ein Lüftungstaster oder ein Lüftungssteuermodul
ist.
Anlage (10; 11; 12; 13) nach einem
der Ansprüche 3 oder 4, wobei die zweite Vorrichtung (17) zwischen
einer ersten Position, in der sie eine Öffnung (18) verschließt
und einer zweiten Position, in der sie die Öffnung (18) freigibt,
bewegbar ist.
Anlage (10; 11; 12; 13) nach Anspruch
5, wobei die zweite Vorrichtung eine Lichtkuppel oder ein Lichtband oder eine Glaspyramide
oder ein Kippflügel oder ein Klappflügel (17) oder eine Dachklappe
(21) oder ein Zuluftelement oder eine außen- oder innenliegende
Sonnenschutzanlage oder ein Steuermodul zur Steuerung von Fluchttüren (22)
oder Behindertentüren ist.
Anlage (10; 11; 12; 13) nach einem
der Ansprüche 3 bis 5, wobei die zweite Vorrichtung ein Ventilator (19)
ist.
Anlage (10; 11; 12; 13) nach einem
der Ansprüche 3 bis 7, wobei die zweite Vorrichtung (17;
19) elektrisch angetrieben ist.
Anlage (10; 11; 12; 13) nach einem
der Ansprüche 3 bis 6, wobei die zweite Vorrichtung (17) pneumatisch
angetrieben ist.
Anlage (10; 11; 12; 13) nach einem
der Ansprüche 3 bis 9 mit einer manuell betätigbaren Auslöseeinrichtung,
wobei die Steuereinheit (14) mit der Steuerung der zweiten Vorrichtung
(17; 19) erst nach Betätigung der Auslöseeinrichtung
einsetzt.
Anlage (10; 11; 12; 13) nach einem
der Ansprüche 3 bis 9, welche sich durch ein automatisiertes Einsetzen der
Steuerung der zweiten Vorrichtung (17; 19) auszeichnet.
Anlage (10; 11; 12; 13) nach einem
der Ansprüche 3 bis 11, welche sich durch eine Notstromeinrichtung zur Versorgung
der Anlage (10; 11; 12; 13) mit Strom bei Ausfall
einer externen Stromversorgung auszeichnet.
Gebäude (1) mit wenigstens einer Anlage (10;
11; 12; 13) nach einem der Ansprüche 3 bis 12.
Gebäude (1) nach Anspruch 13, wobei das mit der Anlage
(10; 11; 12; 13) kommunizierende Gerät
die Steuereinheit (14) einer weiteren Anlage (10; 11;
12; 13) nach einem der Ansprüche 3 oder 12 ist.
Gebäude (1) nach den Ansprüchen 13 und 14, wobei
die Steuereinheiten (14) mehrerer Anlagen (10; 11;
12; 13) nach einem der Ansprüche 3 oder 12 auf eine Weise
miteinander kommunizieren, die einem Netzwerk einer Linien-, Baum- oder Sternstruktur
oder der Struktur eines redundanten Ringes entspricht.
Gebäude (1) nach Anspruch 13, wobei das Gerät ein
Steuersystem zur Steuerung von Gebäudeeinrichtungen ist.
Gebäude (1) nach Anspruch 13, wobei das Gerät eine
Brandmeldeanlage ist.
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