Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Wasseraufbereitung nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Stand der Technik
Wasseraufbereitungsvorrichtungen, insbesondere zur Enthärtung,
Entkarbonisierung oder Entmineralisierung von Wasser in unterschiedlichen Bauformen
sind bereits handelsüblich. Hierbei gibt es Vorrichtungen, die mit automatischen
Regeneriereinrichtungen versehen sind oder Austauscheinheiten, wie Filterkerzen
beinhalten. Zur Einstellung einer für die jeweilige Anwendung vorbestimmten
Wasserqualität sind auch Verschnitteinrichtungen in Gebrauch, um eine Mischung
eines über eine Filterstrecke aufbereiteten Wassers mit nicht über die
Filterstrecke geleitetem Wasser zu erzeugen.
Derartige Systeme finden Anwendung bei der Trinkwasseraufbereitung
in privaten Haushalten als zentrale oder dezentrale Installation, für die Speisung
von Entnahmestellen, speziell für die Speisung von modernen Küchengeräten
(Wasser-Zapfstellen und Eisbereiter in modernen Kühlschränken oder Kaffeemaschinen)
und darüber hinaus in kommerziellen Bereich zur Speisung von Getränkeautomaten
zur Bereitung von Kaffee, Dampf, Heiß- oder Kaltwasser zum Zwecke der Geschmacksoptimierung
der damit aufbereiteten oder hergestellten Getränke und Speisen und zum Schutz
der Maschinen vor wasserbedingten technischen Problemen.
Die bisher im beschriebenen Einsatzbereich üblichen Verschnitteinrichtungen
werden zu Beginn der Inbetriebnahme auf ein vorgegebenes Mischungsverhältnis
eingestellt, welches aus dem bekannten oder durch einen Schnelltest ermittelten
Mineralgehalt bzw. Härtegehalt des Eingangswassers und der für die Anwendung
geforderten Filtratwasser-Qualität ermittelt wird.
Die Leistungsfähigkeit, der verschiedenen Aufbereitungsstufen
erschöpft sich jedoch fortlaufend in Abhängigkeit von der bereits über
die Aufbereitungsstrecke geführten Wassermenge und der Rohwasserqualität,
so dass sich bei einem fest eingestellten Verschnittverhältnis die produzierte
Wasserqualität in Abhängigkeit vom Erschöpfungsverlauf der Aufbereitungsstrecke
fortlaufend verändert.
Damit jedoch eine für die Anwendung geforderte Mindest-Wasserqualität
über die gesamte Einsatzzeit der Aufbereitung bis zum Austausch bzw. zur nächste
Regeneration der Aufbereitungseinheit gewährleistet wird, ist es erforderlich,
das Verschnittverhältnis zu Beginn der Inbetriebnahme so zu wählen, dass
die produzierte Wasserqualität bis zum Ende der Einsatzzeit die Minimalanforderung
des Verbrauchers nicht unterschreitet.
Diese Minimaleinstellung führt jedoch dazu, dass sich die Wasserqualität
fortlaufend verändert und damit dem jeweiligen Verbraucher über einen
weiten Einsatzbereich des Filters kein optimales Speisewasser zugeführt wird.
Außerdem kann die Entmineralisierungsleistung der Aufbereitungsstrecke aus
Sicht ernährungsphysiologischer und medizinischer Aspekte in der ersten Betriebsphase
nach Inbetriebnahme der Aufbereitungsstrecke zu hoch sein. Darüber hinaus wird
die Aufbereitungsstrecke stärker als notwendig belastet, wodurch sie entsprechend
schneller erschöpft und höhere Verbrauchkosten generiert werden.
Aufgabe und Lösung
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zur Wasseraufbereitung
vorzuschlagen, bei der diese Nachteile wenigstens teilweise vermieden werden.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind
vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Erfindungsgemäß zeichnet sich daher eine Vorrichtung nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch aus, dass das Stellelement zur Verstellung
des Verschnittverhältnisses, dass heißt des Verhältnisses der Menge
aufbereiteten Wassers zur Menge nicht oder auf andere Weise aufbereiteten Wassers
oder umgekehrt, abhängig von wenigstens einem Betriebsparameter der Vorrichtung
während des Betriebs durch die Vorrichtung selbsttätig betätigbar
ist.
Hierdurch ist die Vorrichtung zur Wasseraufbereitung in der Lage,
eine Verschnittkorrektur im Sinne einer Nachjustierung oder Nacheinstellung vorzunehmen,
wodurch dem Verbraucher innerhalb einer gewissen Bandbreite eine im Wesentlichen
konstante Wasserqualität zugeführt werden kann. Das Aufbereitungsmedium
wird dadurch optimal belastet, so dass es länger eingesetzt und die Verbrauchskosten
reduziert werden können. Die selbsttätige Verschnittkorrektur kann dabei
kontinuierlich oder in Stufen geschaltet sein.
Die selbsttätige Einstellung des Verschnittverhältnisses
wird hierbei vorzugsweise an den Wasserzustand, dass heißt an den Rohwasserzustand
und/oder den Zustand des aufbereiteten Wassers und/oder an den Zustand des Aufbereitungsmediums
mittels des erfindungsgemäßen Stellelementes vorgenommen.
Der Wasserzustand ist dabei nicht unabhängig vom Zustand des
Aufbereitungsmediums zu betrachten. So kann beispielsweise über den Wasserzustand
in Verbindung mit der aufbereiteten Wassermenge sowie dem Verschnittverhältnis
eine Aussage über die Erschöpfung des Aufbereitungsmediums getroffen werden.
Umgekehrt kann auch bei bekanntem Erschöpfungszustand des Aufbereitungsmediums
in Verbindung mit der aufbereiteten Wassermenge sowie dem Verschnittverhältnis
eine Aussage bezüglich des Wasserzustand getroffen werden.
Zur Anpassung des Verschnittverhältnisses an den Wasserzustand
und/oder den Zustand des Aufbereitungsmediums wird vorzugsweise wenigstens ein Sensorelement
zur Erfassung des Wasserzustandes und/oder des Zustandes wenigstens eines Teils
des Aufbereitungsmediums vorgesehen. Auf diese Weise ist während des Betriebs
eine automatisch erfassbare Messgröße vorhanden, die zur Bestimmung eines
Soll-Verschnittverhältnisses und damit auch zur Einstellung des tatsächlichen
Verschnittverhältnisses herangezogen werden kann.
In einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung wird weiterhin
ein Kontrolleinheit zur Steuerung des Verschnittverhältnisses vorgesehen. Diese
Kontrolleinheit wird im Falle der Verwendung eines Sensors wie vorbeschrieben mit
einem Eingang für die Sensordaten versehen, so dass die Kontrolleinheit in
der Lage ist, abhängig von derartigen Vorgaben des Verschnittverhältnis
zu steuern.
In einer einfachen Variante der Erfindung kann die Kontrolleinheit
jedoch auch über andere Vorgaben, beispielsweise nur über bestimmte Betriebszeiten
der Wasseraufbereitungsvorrichtung die Einstellung des Verschnittverhältnisses
vornehmen. Auch die Erfassung der aufbereiteten Wassermenge kann zur Steuerung des
Verschnittverhältnisses herangezogen werden, wobei vorzugsweise zur Erfassung
dieser Wassermenge ein Mengenmessgerät, beispielsweise ein Flowmeter vorgesehen
wird.
Die Wasseraufbereitung kann dabei eine Wasserenthärtung, Entkarbonisierung
und/oder eine Entmineralisierung beinhalten. Auch eine Geschmacksverbesserung mit
Hilfe eines Filterstoffes, wie Aktivkohle oder dergleichen kann bei einer erfindungsgemäßen
Wasseraufbereitungsvorrichtung vorgesehen werden. Zu diesem Zwecke werden ein oder
mehrere Aufbereitungsbereiche der Wasseraufbereitungsvorrichtung bevorzugt mit einem
Filtermaterial und/oder einem Ionentauschermaterial versehen, bei dessen Durchlaufen
das Rohwasser gefiltert und enthärtet, bzw. entmineralisiert oder entkarbonisiert
wird.
In einer bestimmten Ausführungsform der Erfindung werden zwei
oder mehrere Aufbereitungsbereiche mit unterschiedlichen Aufbereitungsmedien versehen.
So kann beispielsweise ein Aufbereitungsbereich mit Aktivkohle und ein anderer Aufbereitungsbereich
mit Ionentauschermaterial versehen werden. Unter einer erfindungsgemäße
Verschnittvorrichtung ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch ein Vorrichtung
zu verstehen, die aus verschiedenen Aufbereitungsbereichen stammendes und somit
unterschiedlich aufbereitetes Wasser miteinander verschneidet. Es ist somit nicht
zwingend notwendig, dass nur nicht aufbereitetes mit aufbereitetem Wasser verschnitten
wird, es kann vielmehr auch beispielsweise ein mit Aktivkohle aufbereitetes Wasser
mit einem mittels Ionentauschermaterial enthärtetem Wasser gemischt werden.
Die erfindungsgemäße Wasseraufbereitungsvorrichtung kann
mit einer Regeneriereinheit zur Regeneration des Aufbereitungsmediums versehen werden.
Für den eingangs erwähnten erfindungsgemäßen Einsatzweck empfiehlt
sich jedoch die Verwendung eines austauschbaren Wechselelementes, so dass bei vergleichsweise
geringem Aufwand mit einer nur sehr kurzen Stillstandszeit ein im Wesentlichen dauerhafter
Betrieb mit erfindungsgemäß aufbereitetem Wasser möglich ist.
Um den Austausch des Filtermediums mittels eines Wechselelementes
möglichst schnell und mit geringen Aufwand zu bewerkstelligen, wird vorteilhafterweise
neben dem austauschbaren Wechselelement ein in der jeweiligen Wasserleitung verbleibendes
Anschlusselement vorgesehen. Somit ist für den Austausch des Wechselelementes
kein Montageaufwand im Bereich der Wasserleitung erforderlich.
Für die selbsttätige Betätigung des Stellelementes
wird vorzugsweise ein Antrieb mit einem Energiespeicher vorgesehen. Je nach Ausgestaltung
des Stellelementes kann hierzu ein elektrischer und/oder mechanischer Antrieb und
ein elektrischer und/oder mechanischer Energiespeicher vorgesehen werden. Als elektrischer
Energiespeicher kommen die bekannten Möglichkeiten, beispielsweise eine Batterie
oder ein Akkumulator, in besonderen Anwendungsfällen auch der Einsatz eines
geladenen Kondensators in Betracht. Als mechanischer Energiespeicher wäre bei
entsprechend mechanischer Ausgestaltung des Antriebs des Stellelementes beispielsweise
der Einsatz einer Spannfeder von Vorteil. Als mechanischer Energiespeicher könnte
beispielsweise auch ein Druckspeicher zur Betätigung eines Zylinders oder dergleichen
vorgesehen werden. Auch die Kombination eines elektrischen und eines mechanischen
Antriebs ist denkbar. So könnte beispielsweise ein über eine gespannte
Feder antreibbarer Rastkamm mittels eines Dorns in einer bestimmten
Position fixiert werden, wobei der Dorn über ein elektrisches Stellglied, beispielsweise
eine Spule taktweise aus der Rasterung des Rastkamms gezogen wird, so dass die Feder
den Rastkamm über eine Rasterung verschieben kann, bevor der Dorn wieder in
den Rastkamm eingreift. Auch andere Kombinationen zwischen elektrischem und mechanischem
Antrieb wären denkbar.
Um den Antrieb des Stellelementes von einer separaten externen Energieversorgung
unabhängig auszugestalten, könnte auch ein durch Wasserdruck aufladbarer
Energiespeicher vorgesehen werden. Der Wasserdruck des Leitungsnetzes könnte
hierbei unmittelbar oder mittelbar zur Betätigung des Stellelementes verwendet
werden. Vorstellbar wären hier beispielsweise Druckbehälter mit einer
durch den Wasserdruck aufschlagbaren Membran oder aber auch ein Stromerzeuger, der
durch Wasserdruck betrieben wird, zum Beispiel eine Turbine.
Darüber hinaus kann in einer besonderen Ausführungsform
das Stellelement auch unmittelbar wenigstens teilweise hydraulisch betätigbar
sein, so dass ein unmittelbares Ausnutzen des Wasserdrucks möglich ist. So
könnte beispielsweise ein Hydraulikmotor oder Hydraulikzylinder unmittelbar
mit dem Leitungswasser beaufschlagt werden. Die Ansteuerung könnte hierbei
ähnlich wie bei einem Servoventil vorgenommen werden.
Als Antrieb für das Stellelement kommt grundsätzlich jede
Art von Motor infrage, beispielsweise auch eine Elektromotor, oder sonstige Antriebsmittel,
wie ein Pneumatikzylinder, ein Hydraulikzylinder oder dergleichen.
Neben der oben beschriebenen Ausführungsform, die die Energie
zur Betätigung des Stellelementes aus dem Wasserdruck bzw. der Wasserströmung
der Wasserleitung bezieht, wäre in einer anderen Ausführungsform der Aufladung
des Energiespeichers im Zuge des Austausches eines Wechselelemente vorteilhafterweise
möglich. Denkbar wäre beispielsweise das Spannen einer Feder beim Einsetzen
eines frischen Wechselelementes, etwa über entsprechende Mitnehmer oder dergleichen.
Auch die Ausstattung des Wechselelementes mit einem Energiespeicher, z.B. einer
Batterie, einer gespannten Feder oder dergleichen, könnte erfindungsgemäß
vorgesehen werden, so dass der Energiespeicher nicht aufgeladen, sondern zusammen
mit dem Wechselelement ersetzt wird.
Vorteilhafterweise umfasst die erfindungsgemäße Wasseraufbereitungsvorrichtung
ein Ventil. Ein solches Ventil kann als Schaltventil und/oder als Drosselventil
ausgestaltet sein. Ein Schaltventil ist geeignet, um in zeitlicher Abfolge den Wasserfluss
durch eine oder mehrere Aufbereitungsstrecken zu leiten und zwischenzeitlich den
Rohwasserdurchfluss ungehindert zu ermöglichen, so dass der gewünschte
Verschnitt durch zeitliche Abfolge im Taktbetrieb erzeugt wird.
Mit Hilfe eines oder mehrerer Drosselventile ist es hingegen möglich,
das Verschnittverhältnis in kontinuierlichen Betrieb einzustellen. Der kontinuierliche
Betrieb ist insbesondere dann vorzuziehen, wenn die aufbereitete, verschnittene
Wassermenge in vergleichsweise kleinen Mengeneinheiten bezogen wird, so dass eine
kontinuierliche Durchmischung von aufbereitetem und nicht oder auf andere Weise
aufbereitetem Wasser notwendig ist, um eine weitgehend gleichbleibende Wasserqualität
sicher zu stellen.
Ein Verschnittventil wie oben erwähnt kann zugleich dazu verwendet
werden, um die Wasserleitung beim Austausch eines Wechselelementes zu verschließen,
so dass keine zusätzlichen Maßnahmen am Wasserleitungsnetz, insbesondere
keine Betätigung eines zusätzlichen Absperrventils erforderlich ist. Für
diese Anwendung kann jedoch bei Bedarf auch ein separates Schaltventil vorgesehen
werden.
Für das kontinuierliche Verschneiden von aufbereitetem Wasser
mit Rohwasser wird vorzugsweise ein erster Strömungspfad mit einer Aufbereitungsstrecke
und ein zweiter Strömungspfad ohne bzw. mit anderer Aufbereitungsstrecke vorgesehen,
wobei beide Strömungspfade gleichzeitig durchströmbar sind. Beide Strömungspfade
werden hinter der Aufbereitungsstrecke des ersten Strömungspfades miteinander
verbunden, so dass sich dort eine Durchmischungszone bildet und kontinuierlich Wasser
mit im wesentlichen gleichbleibendem Verschnittverhältnis bezogen werden kann.
Zur Einstellung des Verschnittverhältnisses wird dabei vorzugsweise
eine Drosseleinheit zur Veränderung des Volumenstroms durch wenigstens einen
Strömungspfad des Wassers in der Vorrichtung vorgesehen. Eine solche Veränderung
des Volumenstroms kann beispielsweise durch eine Querschnittsveränderung oder
aber auch, wie oben angegeben durch getaktetes Schalten eingestellt werden.
Vorzugsweise wird dabei ein Drosselelement zur gemeinsamen Veränderung
des Volumenstroms durch beide Strömungspfade vorgesehen. Im zuletzt genannten
Fall ist zum einen eine Einstellung des Verschnittverhältnisses in einem größerem
Bereich möglich, zum Anderen kann damit auch der Gesamtdurchfluss über
ein derartiges Drosselelement stärker beeinflusst werden.
Eine erfindungsgemäße Einstellung des Verschnittverhältnisses
kann beispielsweise über ein bewegliches Drosselelement mit
Durchlässen für zwei oder mehrere Strömungspfade eingestellt werden,
mittels dem positionsabhängig der Querschnitt der Strömungspfade veränderbar
ist. Bei einem derartigen Drosselelement ist dann das Verschnittverhältnis
unmittelbar abhängig von der Position des Drosselelementes, das über das
Stellelement positionierbar ist.
Ein solches Drosselelement kann beispielsweise eine Drehscheibe sein,
die in axialer Richtung Durchlässe für die beiden Strömungspfade
aufweist. Durch Drehung einer solchen Drehscheibe um ihre Achse können damit
Strömungspfade geöffnet oder geschlossen werden.
Eine erfindungsgemäße Verstellung des Verschnittverhältnisses
kann auch dadurch bewirkt werden, dass für den gleichen Strömungspfad
zwei oder mehrere Leitungsführungen vorgesehen sind, die parallel verlaufen
und einzeln zu einer Gesamtleitung zu- bzw. abschaltbar sind. Somit lassen sich
die Einzelquerschnitte derartiger Leitungen zu einem Gesamtquerschnitt aufaddieren.
Eine derartige Ausgestaltung könnte beispielsweise mit einer Drehscheibe im
obigen Sinne realisiert werden, die mehrere Durchlässe für den gleichen
Strömungspfad aufweist und die je nach gewünschtem Verschnittverhältnis
im gleichen Strömungspfad zu- bzw. abgeschaltet werden.
Wie bereits oben erwähnt werden zur Erfassung des Wasserzustandes
und/oder des Zustandes des Aufbereitungsmediums wenigstens ein oder mehrere Sensorelemente
vorgesehen. In Frage kommen hier zum Beispiel Leitwertsensoren, kapazitive Sensoren,
ein Flowmeter oder dergleichen, um den Wasserzustand oder den Zustand des Aufbereitungsmediums
zu messen bzw. zu bestimmen.
Das Sensorelement zur Messung des Wasserzustandes kann dabei im Bereich
des Rohwassers und/oder im Bereich des aufbereiteten Wassers angeordnet werden.
Um mit Hilfe der Wasserzustandsmessung einen unmittelbaren Rückschluss auf
den Erschöpfungszustand des Aufbereitungsmediums zu erhalten, empfiehlt es
sich, sowohl im Bereich des Rohwassers als auch im Bereich des aufbereitetem Wassers
den Wasserzustand, beispielsweise die Wasserhärte oder dergleichen, zu messen.
Aus dem Vergleich beider Messung sind sodann Rückschlüsse über die
Kapazität des Aufbereitungsmediums möglich.
Darüber hinaus können mit Hilfe einer derartigen Messung
durch Vergleich zweier Wasserzustände Fehlerquellen eliminiert oder reduziert
werden. Bei einer Auswertung der Differenz zweier Messwerte kann beispielsweise
ein für beide Messungen konstanter Fehler vollständig eliminiert werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
wird zudem ein Kommunikationselement im Anschlusselement und/oder im Wechselelement
und/oder der Kontrolleinheit vorgesehen. Die Kommunikation zwischen wenigstens zwei
solchen Komponenten ermöglicht zum einen die Übertragung erforderlicher
Betriebsparameter an die Kontrolleinheit. Darüber hinaus kann beispielsweise
über ein Kommunikationselement im Wechselelement eine Authentifiezierung des
Wechselelementes vorgenommen werden. Neben einer Typenerkennung für das Wechselelement
ist darüber hinaus die Übertragung von Zustandsdaten, und so weiter möglich.
Ein derartiges Kommunikationselement kann beispielsweise mit einem
drahtlosen Datenkanal versehen sein. Dies ist insbesondere für die Kommunikation
zwischen Wechselelement und Anschlusselement bzw. Kontrolleinheit von Vorteil, da
beim Austausch des Wechselelementes keine Leitungsverbindung für die Informationsübertrag
geschlossen werden muss. Denkbar wären jedoch auch drahtgebundene Kommunikationskanäle,
die beim Einsetzen des Wechselelementes beispielsweise über Schleif- oder Federkontakte
geschlossen werden.
Im Falle einer drahtlosen Kommunikation empfiehlt es sich dabei, auch
die für die Kommunikation erforderliche Energie drahtlos zu übertragen.
Unter einem Kommunikationselement ist hierbei jedes Element zu verstehen,
mittels dem eine Information beispielsweise von dem Wechselelement an die Kontrolleinheit
übertragbar ist.
Auf diese Weise ist eine Kontrolle möglich, inwieweit das Wechselelement
zur gewünschten Verwendung in der Lage oder geeignet ist.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird hierbei
ein berührungslos lesbares Kommunikationselement vorgesehen. Eine solche Ausgestaltung
hat den Vorteil, dass beim Einsetzen des Wechselelementes in das Anschlusselement
kein Anschluss für das Kommunikationselement vorgesehen werden muss.
Das Kommunikationselement kann auf unterschiedlichen technischen Übermittlungsprinzipien
beruhen. So kann ein magnetisches, ein elektromagnetisches, ein optisches und/oder
auch ein auf Schall bzw. Ultraschall beruhendes Kommunikationselement vorgesehen
werden. Alle diese Funktionsprinzipien bieten die Möglichkeit, eine Information
zu übertragen, beispielsweise von dem Wechselelement zur Kontrolleinheit.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird das Kommunikationselement
mit einem Sender für die Informationsübertragung zu einem Empfänger,
zum Beispiel der Kontrolleinheit versehen. Auf diese Weise kann ein Datenübertragungskanal
realisiert werden, über den eine große Menge an Informationen übertragbar
ist.
In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform wird ein Datenaustausch
zwischen der Kontrolleinheit und dem Wechselelement vorgesehen. Dies ermöglicht
eine größere Flexibilität hinsichtlich des Umfangs und der Art der
auszutauschenden Informationen.
Durch einen Datenaustausch zwischen dem Kommunikationselement des
Wechselelementes und der zugehörigen Kontrolleinheit ist eine weitgehend fälschungssichere
Authentifizierung des Wechselelementes möglich. Auf diese Weise kann sichergestellt
werden, das nur zugelassene und geeignete Wechselelemente bei der entsprechenden
Aufbereitungsvorrichtung zum Einsatz kommen.
Die Sicherheit der Authentifizierung kann beispielsweise dadurch gewährleistet
werden, das wenigstens zwei Informationen im Informationsspeicher des Wechselelementes
hinterlegt werden, die miteinander mit einem Authentifizierungsalgorithmus verknüpft
sind. Eine Kontrolleinheit, die mit dem passendem Algorithmus programmiert ist,
kann somit feststellen, ob die beiden ausgelesenen Informationen in der vorgesehenen
Weise miteinander verknüpft sind. Die Informationen selbst können dabei
für jedes Wechselelement verschieden sein, da die Kontrolleinheit stets nur
die Verknüpfung über den Algorithmus überprüft. So könnte
eine der Informationen beispielsweise die Seriennummer und die zugehörige zweite
Information eine entsprechend verschlüsselte Prüfziffer sein.
Ein Datenaustausch zwischen dem Kommunikationselement des Wechselelementes
und der Kontrolleinheit ermöglicht z.B. auch den Einsatz von Wechselelementen,
die spezifisch, z.B. nach Übermittlung der Information, um welche Aufbereitungsvorrichtung
es sich handelt, die erforderlichen Daten übermitteln. Eine Datenbank auf Seiten
der Kontrolleinheit, die mögliche Typen beinhaltet, braucht dabei nicht mehr
vorgesehen zu werden oder zumindest nicht regelmäßig aktualisiert werden,
da diese Informationen bei einem Datenaustausch beispielsweise durch das Wechselelement
vorgenommen werden können.
Weiterhin ist es möglich, in einem solchen Fall Funktionselemente
an dem Wechselelement anzubringen, z.B. Sensoren, die den Beladungs- oder Erschöpfungsgrad
des Wechselelementes messen, um diese Daten der Kontrolleinheit zu übermitteln.
Vorteilhafterweise wird das Kommunikationselement mit einem Informationsspeicher
versehen. In einem solchen Informationsspeicher können alle relevanten Daten
des Wechselelementes abgelegt und der Kontrolleinheit somit zur Verfügung gestellt
werden. Hierbei kommen bevorzugt bauteilspezifische Daten, wie beispielsweise eine
Seriennummer, die Größe, Aufbereitungskapazität oder die Art der
Aufbereitung in Frage.
Ein solches Kommunikationselement wird vorzugsweise mit einem mikroelektronischen
Chip versehen. Auf diese Weise ist ein "intelligenter" Datenaustausch möglich.
Neben ausschließlich dem Wechselelement zuzuordnenden, spezifischen Daten wie
Seriennummern oder dergleichen wie oben angeführt, können beispielsweise
mittels eines solchen "intelligenten" Kommunikationselementes auch Steuersignale
für die Kontrolleinheit abhängig vom Zustand des Aufbereitungsmechanismus
an die Kontrolleinheit übermittelt werden.
Insbesondere ist ein solches Kommunikationselement auch wiederbeschreibbar
oder programmierbar gestaltbar, sodass beispielsweise im Falle einer Aufarbeitung
eines solchen Wechselelementes durch Austausch der Füllung oder dergleichen
das Kommunikationselement wieder mit der entsprechenden aktuellen Information versehen
werden kann. Die Flexibilität hinsichtlich der Beschreibbarkeit bzw. Programmierbarkeit
macht darüber hinaus eine Anpassung von derart ausgebildeten Wechselelementen
für den Einsatz in modifizierten oder neuen Gerätetypen sehr einfach möglich.
Im Falle der Verwendung eines Kommunikationselementes mit einem Sender,
der Signale mittels Schwingungen überträgt, beispielsweise eines elektromagnetischen
Senders, wird vorzugsweise die Frequenz des Senders abgestimmt auf die Transmission
durch das Wasser, das ein solches Wechselelement umgeben, bzw. beinhalten kann.
Durch eine entsprechende Frequenzauswahl können Störeffekte des Wassers
in der Übertragungsstrecke reduziert oder ganz vermindert werden.
Im Falle eines elektromagnetischen Senders wird die Sendefrequenz
beispielsweise in einem Intervall zwischen 110 Kilohertz und 140 Kilohertz gewählt.
Bevorzugt wird die Sendefrequenz dabei auf ca. 125 Kilohertz eingestellt, da sich
diese Frequenz als besonders störungsfrei für einen Übertragungskanal
durch Wasser herausgestellt hat. Auch ein Frequenzbereich zwischen 11 MHz und 15
MHz, vorzugsweise von 13 MHz ist für diese Anwendung geeignet. Bei der Transmission
durch Wasser kann eine Frequenzverschiebung eintreten. Vorzugsweise wird in diesem
Fall bei der Fertigung bzw. der Einstellung der Sende- und/oder Empfangsfrequenzen
eine gezielte Verstimmung zwischen den Kommunikationselement des
Wechselelementes und dem Kommunikationselement der Kontrolleinheit vorgesehen, um
eine solche Frequenzverschiebung zu kompensieren.
Vorzugsweise findet, wie oben angegeben, eine drahtlose Energieversorgung
für das Sendeelement des Wechselelementes statt. Eine solche Energieübertragung
kann beispielsweise durch Induktion über eine Magnetspule erfolgen, sodass
kein Energiespeicher oder allenfalls ein Kondensator im Kommunikationselement selbst
erforderlich ist.
Vorteilhafterweise wird das Kommunikationselement wasserdicht in dem
Wechselelement angebracht. So kann das Kommunikationselement z.B. in einer wasserdichten
Hülle verbaut sein, die ihrerseits an oder in dem Wechselelement befestigt
ist. Eine solche Ausführung ermöglicht beispielsweise auch ein austauschbares
Kommunikationselement, das lösbar von dem Wechselelement ausgebildet wird.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird das Kommunikationselement
wasserdicht in die Wandung des Wechselelementes eingeformt. Zum einen ist bei dieser
Ausführungsform die Fertigung und Abdichtung besonders einfach, zum anderen
ist bei einer solchen Bauweise gewährleistet, dass die spezifischen Informationen
des Wechselelementes stets auf das mit dem Kommunikationselement verbundene Wechselelement
auch zutreffen.
Ein anderer sensorisch zu erfassende Betriebsparameter wären
beispielsweise der Beladungsgrad bzw. der Erschöpfungsgrad des Wechselelementes.
Ein derartiger Sensor könnte beispielsweise als Leitwertsensor ausgebildet
sein. Eine andere Variante wäre durch einen Ortsensor möglich, der mit
dem Filtermaterial beweglich angebracht wird und damit Bewegungen des Filtermaterials
nachvollzieht. Das Volumen von Ionentauscherharzen ist je nach Beladungszustand
verschieden, so dass über einen solchen Sensor letztendes der Beladungszustand
erfassbar ist.
Ein derartiger Sensor kann beispielsweise auch als Füllstandsensor
oder als Durchflusssensor für das Wechselelementes eingesetzt werden.
Vorzugsweise wird ein solcher Sensor als passives Sensorelement ohne
Energiespeicher ausgebildet, wobei auf Seiten der Kontrolleinheit ein aktives Sensorelement
mit Sender und Empfänger vorgesehen wird. Durch die drahtlose Energieübertragung
auf das passive Sensorelement erübrigen sich in diesem Fall ebenso wie bei
der entsprechenden Ausführung des Kommunikationselementes Energiespeicher oder
elektrische Leitungen zum Wechselelement.
In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform wird wenigstens
ein elektrischer Schwingkreis für die Datenübertragung bzw. die Energieübertragung
vorgesehen. Ein solcher Schwingkreis kann durch elektromagnetische Strahlung angeregt
werden und die für den Betrieb eines Sensorelementes und/oder eines Kommunikationselementes
notwendige Energie aufnehmen. Ein elektrischer Schwingkreis hat darüber hinaus
den Vorteil, dass er auf eine Resonanzfrequenz abstimmbar ist, d.h. es können
ohne Weiteres für verschiedene Zwecke mehrerer Schwingkreise verschiedenen
Kommunikations- und/oder Sensorelementen zugeordnet werden und parallel nebeneinander
betrieben werden.
In einer Weiterbildung dieser Ausführungsform ist die elektrische
Eigenschaft des Schwingkreises durch das Kommunikationselement beeinflussbar. Dies
ist insbesondere dann von Vorteil, wenn ein gemeinsamer Schwingkreis für ein
Sensorelement und ein Kommunikationselement vorgesehen wird. So ist beispielsweise
durch Einstrahlen der Resonanzfrequenz eine Ortserkennung eines zugehörigen
Schwingkreises des Wechselelementes realisierbar, so dass hierdurch ein ortsauflösender
Lagesensor in passiver Bauweise, d.h. ohne eigene Energieversorgung, vorliegt. Durch
kodierte Beeinflussung der elektrischen Eigenschaft des Schwingkreises kann zusätzlich
zu dieser Sensorfunktion eine Informationsübertragung stattfinden. So kann
beispielsweise über den Chip eines Kommunikationselementes die Dämpfung
des Schwingkreises in einer kodierten Sequenz beeinflusst und auf der Seite der
Kontrolleinheit detektiert werden. Auf der Seite der Kontrolleinheit ist eine Sendeantenne
zur Einstrahlung der Resonanzschwingung sowie eine Empfangsantenne zum Empfang der
durch Induktion in dem Schwingkreis des Wechselelementes hervorgerufenen Strahlung
vorzusehen. Mit Hilfe der empfangenen Antwort von dem Wechselelement kann die zu
übertragende Information entschlüsselt werden.
Kommunikationselemente, die über eine kodierte Beeinflussung
der elektrischen Eigenschaften eines Schwingkreises arbeiten sind beispielsweise
als sogenannte RFID bekannt.
Mit Hilfe eines erfindungsgemäßen Kommunikationselementes
kann eine Vielzahl von Vorteilen erzielt werden.
So kann zum einen der Verbrauch an Aufbereitungskapazität, die
Wasserhärte oder die Laufzeit eines Wechselelementes überwacht werden.
Hierdurch ergibt sich eine optimale Nutzung des Wechselelementes sowie ein Schutz
des Verbrauchers und der Aufbereitungsvorrichtung vor fehlerhaftem Betrieb.
Eine Authentifizierung eines Wechselelementes ist
möglich, sodass die Aufbereitungsvorrichtung vor Wechselelementen minderer
Qualität geschützt werden kann.
Über eine entsprechende Kodierung können Wechselelemente
spezifisch nach Herstellern von Aufbereitungsvorrichtungen gekennzeichnet werden.
Weiterhin ist auch das Verbraucherverhalten mit Hilfe einer erfindungsgemäßen
Technik erfassbar.
Eine bei der Transmission elektromagnetischer Wellen durch verschiedene
Medien, z.B. durch Wasser eintretende Frequenzverschiebung kann sowohl bei der Sensortechnik
als auch bei der Kommunikationstechnik durch gezielte Verstimmung der Resonanzfrequenzen
kompensiert werden.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung kann wie im Ausführungsbeispiel
als Einheit mit Anschlusskopf und Filterkerze ausgebildet sein. Eine Filterkerze
zeichnet sich dadurch aus, dass sie als Wechselelement mit eigenem wasserdichten
Gehäuse ausgebildet ist. Eine andere Ausführungsform sieht ein Verschlussgehäuse
vor, in das ein Filtereinsatz ohne eigenes Gehäuse einsetzbar ist. Dies separate
wasserführende Gehäuse kann sodann mit Filtereinsatz mit einem Anschlusskopf
verbunden werden.
Erfindungsgemäß können jedoch auch selbstregenerierende
Hausinstallationssysteme, insbesondere auch sogenannte Duplexsysteme mit wechselseitiger
Regeneration, mit einer selbsttätigen Verschnitteinheit versehen werden. Auch
die Anwendung in einer sogenannten Kerzenbatterie, bei der mehrere austauschbare
Filterkerzen vorhanden sind und der Verschnitt zwischen Rohwasser und aufbereitetem
Wasser nicht innerhalb der Kerze, sondern im Bereich des Gesamtsystems vorgenommen
wird, kann durch eine erfindungsgemäße Verschnittverstellung die genannten
Vorteile realisieren.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert
Im Einzelnen zeigen
1 eine schematische Ausschnittdarstellung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung im Schnitt,
2 eine perspektivische Darstellung eines Drosselventils
zur Einstellung des Verschnittverhältnisses und
3a bis 3d verschiedene
Betriebsstellungen des Drosselelementes gemäß 2.
In der Wasseraufbereitungsvorrichtung 1 gemäß
1 ist ein Anschlusskopf 2 als Anschlusselement
sowie eine Filterkerze 3 als Wechselelement dargestellt.
Der Anschlusskopf 2 umfasst eine Eingangsleitung
4 sowie eine Ausgangsleitung 5. Der Anschlusskopf 2 wird
über die Eingangsleitung 4 sowie die Ausgangsleitung 5 in
ein nicht näher dargestelltes Wasserleitungssystem integriert.
Die Eingangsleitung 4 ist mit einer aus drei Lochscheiben
6, 7, 8 gebildeten Drosseleinheit 9 verbunden.
In der Drosseleinheit 9 wird der Wasserpfad in zwei Strömungspfade
10, 11 aufgeteilt. Die Strömungspfade 10,
11 münden in einem Anschlusskegel 12 aus.
Die Filterkerze 3 weist eine zum Anschlusskegel
12 korrespondierende konische Hohlform 13 auf, die mit dem Anschlusskegel
12 beim Einschrauben der Filterkerze 3 in den Anschlusskopf
2 über die Gewinde 14, 15 formschlüssig verbunden
wird. Dadurch wird der zentrale Strömungspfad 10 mit der zentralen
Leitung 16 sowie der Strömungspfad 11 mit der Bypassleitung
17 verbunden. Die Bypassleitung 17 ist dabei koaxial um die zentrale
Leitung 16 herum angeordnet.
Über eine nicht näher dargestellte Filterstrecke im inneren
der Filterkerze 3 gelangt das aufbereitete Filtrat in den Bereich einer
ringförmigen Auslassleitung 18, die im dargestellten oberen Bereich
der Filterkerze 3 unmittelbar mit der Bypassleitung 17 in Verbindung
steht. Somit gelangt das aufbereitete, über die Filterstrecke geleitete Wasser
der zentralen Leitung 16 zusammen mit dem über die Bypassleitung
17 geleiteten Rohwasser gemeinsam in die Auslassleitung 18, so
dass hier bereits verschnittenes Wasser im voreingestellten Verschnittverhältnis
vorliegt. Die Auslassleitung 18 ist mit dem Kanal 19 im Anschlusskegel
12 bei eingesetzter Filterkerze 3 verbunden. Das verschnittene
Wasser wird sodann über die Lochscheiben 6, 7,
8 der Drosseleinheit 9 sowie ein Flowmeter 20 zur Ausgangsleitung
5 geleitet.
Die mittlere Lochscheibe 7 ist in einem Teilbereich seines
Umfangs mit einer Verzahnung 21 versehen, die mit einem über einen
Stellmotor 22 getriebenes Zahnrad 23 kämmt. Über den
Stellmotor 22 ist die Position der mittleren Lochscheibe 7 somit
einstellbar.
Eine Kontrolleinheit 24 ist mit einer Leitung 25
am Anschlusskopf 2 angeschlossen. Sie steht mit zwei Leitwertsonden
26, 27 sowie dem Flowmeter 20 in Verbindung. Über
eine nicht näher dargestellte Steuerleitung ist die Kontrolleinheit
24 darüber hinaus in der Lage, den Stellmotor 22 anzusteuern.
Die Kontrolleinheit kann auch unmittelbar in dem Anschlusselement angeordnet sein
und mit diesem eine Einheit bilden.
Weiterhin ist die Kontrolleinheit 24 mit einem in dem Anschlusskopf
2 angeordneten Kommunikationselement 28 verbunden, dass wiederum
mit der Kontrolleinheit in Verbindung steht. In der Filterkerze 3 ist ein
hierzu korrespondierendes Kommunikationselement 29 untergebracht. Zwischen
dem Kommunikationselement 28, 29 ist ein drahtloser Kommunikationskanal
vorgesehen. Insbesondere im Kommunikationselement 29 kann hierbei neben
einer Sende- und/oder Empfangseinheit auch ein Speicherchip und/oder ein Prozessor
integriert sein, so dass eine Datenübertragung und Speicherung wie vorgeschrieben
möglich ist.
Die Lochscheiben 6, 7, 8 sind in der Realität
dicht aneinander liegend angeordnet, so dass durch Formschluss eine dichte Leitungsführung
erzeugt wird. Eine oder mehre dieser Scheiben 6, 7,
8 werden dabei bevorzugt als Keramikscheibe ausgeführt, so dass eine
verschleißfreie dauerhafte Abdichtung gewährleistet ist. Der Einsatz von
Keramik ist auch bei anderweitig geformten Ventileinheiten aufgrund der genannten
Vorteile sinnvoll.
Am Anschlusskegel 12 können Dichtringe 30 für
den dichten Abschluss der Strömungspfade 10, 11,
19 vorgesehen werden.
Mitnehmernocken 31 der Lochscheibe 8 greifen in
entsprechende Nuten der Lochscheibe 7 ein, so dass bei entsprechender Winkelverdrehung
der Lochscheibe 7 die Lochscheibe 8 mitgedreht wird. Entsprechende
Mitnehmer 33 sind für den gleichzeitigen Antrieb des Anschlusskegels
12 vorgesehen.
Die Lochscheiben 6 und 7 weisen kreissegmentförmige
Ausnehmungen 34, 35, 36, 37 auf, um die Wasserführung
bei unterschiedlichen Winkelstellungen zu gewährleisten. Die Ausnehmung
37 der Lochsscheibe 7 ist dabei gegenüber Lochscheibe
8 mit Querschnittsverjüngungen versehen, um die zu dem Strömungspfad
11 zugeordnete Bohrung 39 mit einem positionsabhängigen,
veränderbaren Leitungsquerschnitt anzuströmen.
Die Aufbereitungsvorrichtung 1 ist in der Lage, erfindungsgemäß
selbsttätig das Verschnittverhältnis zwischen nicht aufbereitetem Rohwasser
und aufbereitetem Wasser während des Betriebs nachzustellen, und so die eingangs
erwähnten Vorteile zu bewirken.
Die Kontrolleinheit 24 ist in der Lage, über die Leitwertsonden
26, 27 sowohl die Rohwasserqualität als auch die Qualität
des verschnittenen Wassers zu messen. Über das Flowmeter 20 erhält
die Kontrolleinheit die Information über die insgesamt durchgeflossene Wassermenge.
Hieraus ist die Kontrolleinheit in der Lage, den Erschöpfungsgrad des Aufbereitungsmediums
zu bestimmen und daraus einen Sollwert für das Verschnittverhältnis zu
ermitteln. Über den Stellmotor 22 stellt die Kontrolleinrichtung
24 das tatsächliche Verschnittverhältnis durch Positionsveränderung
der Lochscheibe 7 auf den entsprechend gewünschten Wert ein.
In einer anderen Ausführungsform kann die Kontrolleinheit das
Verschnittverhältnis auch unmittelbar auf einen gewünschten an der Leitwertsonde
27 messbaren Leitwert als Regelgröße regeln.
Durch die Kommunikationselemente 28, 29 sind darüber
hinaus alle vorbeschriebenen Vorteile, beispielsweise Authentifizierung der Filterkerze
2, Speichern des Zustands der Filterkerze 2, Übermittlung
von kerzenspezifischen Daten an die Kontrolleinheit, usw. möglich.
Die 3a bis 3d
zeigen verschiedene Schaltstellungen der Lochscheiben 6, 7,
8 zueinander, woraus unterschiedliche Strömungszustände resultieren.
In 3a ist der Sperrzustand eingestellt,
d.h. die Bohrung 40, die mit der Eingangsleitung 4 verbunden ist,
trifft auf die dichte Oberfläche der Lochscheibe 7, während die
Bohrung 41 auf die dichte Unterseite der oberen Lochscheibe 6
trifft. In diesem Zustand bilden die Lochscheiben 6, 7,
8 ein Sperrventil, d.h. in diesem Zustand kann problemlos die Filterkerze
3 entnommen und ersetzt werden.
Beim Einsetzen einer Filterkerze werden über die Mitnehmer
42 des Anschlusskegels 12 sowie entsprechende Ausnehmungen
43 in der Stirnseite der Hohlform 13 der Anschlusskegel
12 durch das Einschrauben mitgedreht. Dabei werden über die Mitnehmer
31, 32, 33 die untere Lochscheibe 8 sowie die
mittlere Lochscheibe 7 mitgeführt und ein offener Zustand gemäß
den 3b, 3c und
3d erzielt. Hierbei ist erkennbar, dass über die
Ausnehmung 37 der mittleren Lochscheibe 7 der eintreffende Wasserstrom
44 in zwei Strömungspfade 10, 11 aufgeteilt wird.
In der Stellung gemäß 3b endet
die Ausnehmung 37 auf der dichten Oberseite der unteren Lochscheibe
8 vor der Durchgangsbohrung 39, so dass in dieser Stellung der
gesamte Wasserstrom über den Strömungspfad 10 verläuft.
In der nächsten Schaltstellung gemäß 3c
überdeckt die Ausnehmung 37 mit großem Querschnitt die Durchgangsbohrung
39, so dass sich eine entsprechende Aufteilung des Volumenstroms auf die
Strömungspfade 10 und 11 ergibt.
Die Winkelposition gemäß 3d
veranschaulicht, dass nur noch die Spitze der Ausnehmung
37 mit engerem Querschnitt in Kommunikation mit der Durchgangsbohrung
39 steht, so dass in dieser Ausführungsform nur eine reduzierte Wassermenge
durch die Durchgangsbohrung 39 der Lochscheibe 8 gelangt. Zur
Verdeutlichung dieses Sachverhaltes wurde der Strömungspfad 11 in
dieser Darstellung gestrichelt gezeichnet. Hierdurch ergibt sich ein entsprechend
verändertes Verschnittverhältnis zwischen den Wassermengen, die durch
die Strömungspfade 10 und 11 strömen.
In allen drei Schaltstellungen gemäß den 3b,
3c und 3d ist die Öffnung
des ausgehenden Wasserstroms 45 durch entsprechende Position und Formgebung
der zugehörigen Durchgangsbohrungen oder Ausnehmungen in den Lochscheiben gewährleistet.
Das dargestellte Ausführungsbeispiel stellt nur eine Möglichkeit
zur erfindungsgemäßen Nachstellung eines Verschnittverhältnisses
dar. Anhand dieses Beispiels ist jedoch ohne weiteres nachvollziehbar, wie die erwähnten
erfindungsgemäßen Vorteile erzielbar sind.
Die Bestimmung des einzustellenden Verschnittverhältnisses kann
dabei, basierend auf Rechenalgorithmen oder auf andere Art, beispielsweise mittels
einer Kennliniensteuerung mit Hilfe der erfassten Betriebsparameter, beispielsweise
der Leitwerte und der Durchflussmenge, vorgenommen werden. Wie bereits erwähnt,
kann eine Steuerung jedoch auch anderweitig, beispielsweise basierend auf Wassermenge
und einer Zeitmessung vorgenommen werden, wobei ebenfalls die erfindungsgemäßen
Vorteile zumindest teilweise realisierbar sind.
- 1
- Wasseraufbereitungsvorrichtung
- 2
- Anschlusskopf
- 3
- Filterkerze
- 4
- Eingangsleitung
- 5
- Ausgangsleitung
- 6
- Lochscheibe
- 7
- Lochscheibe
- 8
- Lochscheibe
- 9
- Drosseleinheit
- 10
- Strömungspfad
- 11
- Strömungspfad
- 12
- Anschluss
- 13
- Hohlform
- 14
- Gewinde
- 15
- Gewinde
- 16
- Zentrale Leitung
- 17
- Bypassleitung
- 18
- Auslassleitung
- 19
- Kanal
- 20
- Flowmeter
- 21
- Verzahnung
- 22
- Stellmotor
- 23
- Zahnrad
- 24
- Kontrolleinheit
- 25
- Leitung
- 26
- Leitwertsensor
- 27
- Leitwertsensor
- 28
- Kommunikationselement
- 29
- Kommunikationselement
- 30
- Dichtring
- 31
- Mitnehmernocke
- 32
- Mitnehmernocke
- 33
- Mitnehmer
- 34
- Ausnehmung
- 35
- Ausnehmung
- 36
- Ausnehmung
- 37
- Ausnehmung
- 38
- Querschnittsverjüngung
- 39
- Bohrung
- 40
- Bohrung
- 41
- Bohrung
- 42
- Mitnehmer
- 43
- Ausnehmung
- 44
- Wasserstrom