Die Erfindung betrifft ein Halbfertigteil aus Beton zur Herstellung
von Wänden von Bauwerke gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 sowie einen Anker zu dessen Herstellung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
18.
Beim Errichten von Gebäuden für den Hoch- und Industriebau
ist es üblich Wandbauteile durch einseitiges Stellen einer Schalung, Bewehren
des herzustellenden Bauteils, Schließen der Schalung und anschließendes
Betonieren herzustellen. Angesichts des ständig wachsenden Kostendrucks im
Baugewerbe und dem damit einhergehenden Trend hin zur Automatisierung und Rationalisierung,
ist der mit dieser konventionellen Vorgehensweise verbundene Zeit- und Kostenaufwand,
nur unter bestimmten Bedingungen tragbar. Zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit
ist man daher auch schon dazu übergegangen für die Herstellung von Wänden
Fertigteile zu verwenden. Diese haben den Vorteil, dass sie unabhängig vom
Bauort und Baufortschritt in einem Fertigteilwerk bei weitestgehender Automatisierung
hergestellt werden können. Bei Bedarf stehen die Fertigteile dann innerhalb
kürzester Zeit zur Verfügung und müssen im Wesentlichen nur noch
aufgestellt und in ihrer Lage fixiert werden. Der Nachteil von Fertigteilen liegt
vor allem in ihrem hohen Gewicht, was einerseits zu hohen Kosten für den Transport
und andererseits regelmäßig zu Problemen beim Verlegen der Fertigteile
führt. Diese sind darauf zurückzuführen, dass der auf der Baustelle
zur Verfügung stehende Kran oftmals von seiner Tragkraft her begrenzt ist,
so dass zusätzliches Hebegerät erforderlich wird.
Es hat daher nicht an Bestrebungen gefehlt beide Lösungen bei
Vermeidung deren Nachteile zu kombinieren. Eine dieser Lösungen sieht vor Halbfertigteile
bestehend aus zwei planparallelen Betonscheiben, die von Gitterträgem oder
Ankern im Abstand gehalten sind, an vorbestimmter Stelle innerhalb eines Bauwerks
aufzustellen und zur Bildung einer Wand mit gleichen Halbfertigteilen aneinanderzureihen.
In einem nachfolgenden Arbeitsschritt wird der Zwischenraum zwischen den beiden
Betonschalen mit einem Ortbetonverguss ergänzt, wodurch ein monolithisches
Gebilde mit großer Tragkraft entsteht. Der sich aus dieser Konstruktionsweise
ergebende Vorteil liegt zunächst in der Möglichkeit auf eine Schalung
verzichten zu können. Darüber hinaus besitzen solche Halbfertigteile gegenüber
massiven Fertigteilen ein geringeres Gewicht, was sowohl die Transport- als auch
Einbaukosten reduziert.
Ein Nachteil bei der Verwendung von Halbfertigteilen mit Gitterträger
oder Stahlanker liegt dann, dass die Gitterträger oder Stahlanker Kältebrücken
in der Wandkonstruktion darstellen, was angesichts stetig strenger werdenden Energiesparmaßnahmen,
deren Verwendung einschränkt; So sind solche Halbfertigteile nur bedingt für
Außenwände geeignet. Hinzu kommt, dass das Einbringen einer zusätzlichen
Wärmedämmschicht zur Erhöhung des Wärmedämmwerts bei Halbfertigteilen
mit Gitterträger aus Platzgründen nicht möglich ist.
Daneben sind in Verbindung mit Halbfertigteilen auch schon spezielle
Ankerelemente aus glasfaserverstärktem Kunststoff bekannt, die die beiden Betonschalen
planparallel auf Abstand halten. Diese glasfaserverstärkten Ankerelemente besitzen
einen in Längsrichtung variierenden Querschnitt, um die auftretenden Lasten
sicher vom Anker auf die Betonschalen übertragen zu können. Da diese Anker
nur punktuell innerhalb der Halbfertigteile angeordnet sind, können in Verbindung
mit ihnen auch zusätzliche Wärmedämmschichten zur Anwendung kommen,
die zwischen die Betonschalen gelegt werden. Allerdings erweist sich die komplizierte
Form der Anker aus wirtschaftlicher Sicht als Hindernis. Die Ankerform bedingt,
dass jeder Anker einzeln hergestellt werden muss, was wiederum eine sehr kostenintensive
Herstellungsweise bedeutet.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die
eingangs beschriebenen Halbfertigteile dahingehend weiter zu entwickeln, dass diese
einfach und kostengünstig hergestellt werden können, ohne in statischer
oder bauphysikalischer Hinsicht Einbußen hinnehmen zu müssen.
Diese Aufgabe wird durch ein Halbfertigteil mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 sowie einen Anker zu dessen Herstellung mit den Merkmalen des
Patentanspruchs 18 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ein erster Vorteil der Erfindung ergibt sich aus der Anordnung eines
Ankerelements aus glasfaserverstärktem Kunststoff mit konstantem Tragquerschnitt
zur Verbindung der beiden Betonschalen. Dies gestattet es, die Ankerelemente für
erfindungsgemäße Halbfertigteile im Endlosverfahren als Stangenware herzustellen,
die für ihre bestimmungsgemäße Verwendung dann nur noch in den jeweils
erforderlichen Abschnittslängen abgetrennt werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht
eine extrem kostengünstige Herstellung der Ankerelemente, was sich nicht zuletzt
auch auf die Herstellungskosten der Halbfertigteile niederschlägt.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass ein Vorhalten
verschiedener Ankerlängen für unterschiedliche Wanddicken entfällt,
da diese für den Bedarfsfall in den notwendigen Längen geschnitten werden.
Dank der Erfindung vereinfacht sich die Lagerhaltung daher erheblich.
Diese Vorteile werden dabei erreicht, ohne Einbußen im Hinblick
auf die Tragfähigkeit der Ankerelemente in Kauf nehmen zu müssen. Die
in einem erfindungsgemäßen Halbfertigteil angeordneten Ankerelemente besitzen
eine Oberflächenstruktur, die eine Kraftüberleitung zwischen Ankerelement
und Halbfertigteil gewährleistet. In Verbindung mit glasfaserverstärktem
Kunststoff bei dem keine nennenswerte Wärmeleitung stattfindet, ist somit auch
den Anforderungen an einen erhöhten Wärmeschutz Rechnung getragen.
Die Oberflächenstruktur zur Kraftübertragung ergibt sich
erfindungsgemäß durch Profilierungen, die gemäß einer vorteilhaften
Ausführungsform der Erfindung von körnigen Partikeln gebildet sein können.
Die körnigen Partikel werden bei der Herstellung der Ankerelemente in das sich
noch im Erhärtungsprozess befindende Bindemittel eingestreut, so dass die Partikel
zwar in das Bindemittel eingebettet sind, gleichzeitig aber aus der Oberfläche
der Ankerelemente hervorstehen. Auf diese Weise entsteht eine über die gesamte
Mantelfläche des Ankerelements gleichmäßig raue Oberfläche,
die ursächlich ist für eine Verzahnung zwischen dem Ankerelement und dem
ihn umgebenden Beton. Als äußerst einfach aber wirksam hat sich dabei
die Verwendung von Sand, vorzugsweise Quarzsand als körnige Partikel ergeben.
Alternativ oder kumulativ dazu können am Umfang des Ankerelements
Profilierungen bildende Rippen angeordnet sein. Die Rippenflanken nehmen dabei die
Kräfte auf und leiten diese im Bereich des Rippenfußes in das Ankerelement
ein.
Eine Alternative hierzu sieht vor, die Profilierungen durch Einschnürungen
zu bewirken, die vom Beton ausgefüllt werden und nach dessen Abbinden eine
Kraftübertragung vom Anker auf den Beton ermöglichen. Die Einschnürungen
werden vorzugsweise zu einem Zeitpunkt auf das Ankerelement aufgebracht, zu dem
das Bindemittel des glasfaserverstärkten Kunststoffes noch nicht abgebunden
hat.
Sowohl Rippen als auch Einschnürungen können das Ankerelement
ringförmig umgeben. Dem gegenüber ist jedoch eine Ausführungsform
der Erfindung bevorzugt, bei dem die Rippen oder Einschnürungen wendelförmig
den Tragquerschnitt des Ankerelements umlaufen. Das erleichtert eine kontinuierliche
Herstellung der Profilierungen.
Unabhängig davon liegen im Rahmen der Erfindung auch Ausführungsformen,
bei denen die Profilierungen sich nur über einen Teil des Umfangs des Ankerelements
erstrecken. Diese Ausführungsformen können vorteilhafterweise kombiniert
werden mit einem Winkelversatz zweier in Längsrichtung des Ankerelements aufeinander
folgender Profilierungen. Auf diese Weise findet eine gleichmäßig über
den Umfang verteilte Krafteinleitung vom Ankerelement auf den umgebenden Beton statt.
Weiter ist bevorzugt, in die Oberfläche des Ankerelements einen
farbigen mit bloßem Auge wahrnehmbaren Faden oder sonstige Markierung einzuarbeiten.
Dies ermöglicht eine schnelle und problemlose Unterscheidung verschiedener
Durchmesser der Ankerelemente und schließt somit verwechslungsbedingte Fehlerquellen
bei deren Verwendung aus.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht
vor, die Enden der Ankerelemente spitz zulaufen zu lassen, beispielsweise im Scheitel
einer sphärischen Fläche oder als Spitze eines Kegels. Dies erlaubt ein
Einstecken des Ankerelements in die in horizontaler Lage betonierte aber noch nicht
abgebundene Schale eines Halbfertigteils bis zur späteren Wandoberfläche,
ohne dass das Ankerelement später in der Wandoberfläche optisch wahrgenommen
werden kann. Als technisch einfach zu realisierende Alternative zu einer kegelförmigen
Endausbildung kann ein Ankerelement auch durch Ausführung eines einzigen Schrägschnitt
an seinem Ende eine punktförmige Aufstandsfläche erhalten. Durch das Anbringen
zweier Schrägschnitte am Ende eines Ankerelements kann auch eine linienförmige
Aufstandsfläche erzeugt werden, die vor allem bei größerer Last eine
bessere Verteilung der Druckspannungen auf den Schaltisch ermöglicht.
In Weiterbildung der Erfindung besitzen die Ankerelemente eine Länge,
die der Dicke des herzustellenden Halbfertigteils entspricht. Damit ist es möglich
die Ankerelemente während der Herstellung des Halbfertigteils gleichzeitig
als Abstandshalter zu verwenden. Dabei werden die Ankerelemente in den auf einem
horizontalen Schaltisch in eine Schalung eingebrachten und noch nicht abgebundenen
Beton der ersten Schale eingesteckt bis ihre Enden auf den Schaltisch stoßen.
Nach Erhärten des Betons wird die erste Schale gewendet und mit den aus dem
Beton herausragenden anderen Enden der Ankerelemente in den noch weichen Beton der
zweiten Schale abgesetzt. Dabei tauchen die Ankerelemente auch hier in den Beton
ein bis sie mit ihrem anderen spitzen Ende auf der Schaltischoberfläche zum
Stehen kommen. Dabei tragen die Ankerelemente das Gewicht der ersten Schale, die
vom anderen Ende der Ankerelemente im Abstand zur zweiten Schale gehalten ist.
Eine besondere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, die Ankerelemente
nicht in einem Winkel von 90° zur Oberfläche der Schafen der Halbfertigteile
anzuordnen, sondern im Winkel &agr;, der vorzugsweise 45° bis 60° beträgt.
Diese Konstruktion trägt bestimmten Lastannahmen Rechnung, bei denen
die beiden Schälen eines Halbfertigteils in ihrer Ebene unterschiedlich belastet
werden. Durch eine schräge Anordnung der Ankerelemente werden Biegespannungen
in den Ankerelementen reduziert.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen
1 eine Schrägansicht auf ein mit erfindungsgemäßen
Halbfertigteilen hergestelltes Bauwerk,
2 einen vertikalen Querschnitt durch das in
1 dargestellte Bauwerk entlang der Linie II-II.
3 einen vertikalen Längsschnitt durch das in
1 dargestellte Bauwerk entlang der Linie III-III.
4 einen horizontalen Längsschnitt durch die in
3 dargestellten Wandelemente entlang der Linie IV-IV.
5 einen Teilquerschnitt des in 2
dargestellten Halbfertigteils im Bereich eines Ankerelements in größerem
Maßstab, die 6a bis g mögliche Ausführungsformen
verschiedener Ankerelemente und
7 einen Querschnitt einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung.
1 zeigt die Verwendung erfindungsgemäßer
Halbfertigteile 1 zur Erstellung eines Bauwerks. Im vorliegenden Fall werden
die Wände eines Wohnungs- oder Industriebaus hergestellt. Zu diesem Zweck werden
die erfindungsgemäßen Halbfertigteile 1 entsprechend dem Grundriss
der herzustellenden Wände auf einer Bodenplatte 2 aneinandergereiht.
Wie der Begriff Halbfertigteil bereits zum Ausdruck bringt ist damit das Wandbauteil
noch nicht fertig. Dazu bedarf es der Ergänzung eines Betonvergusses, was später
noch im Einzelnen ausgeführt wird. Auf diese Weise lassen sich gleichermaßen
Innenwände als auch Außenwände herstellen.
Aus den 2 bis 4
geht der nähere Aufbau erfindungsgemäßer Halbfertigteile
1 hervor. Diese bestehen aus einer ersten Schale 3 aus Beton,
die die nach innen gewandte Seite der Gebäudewand bildet. Dazu planparallel
und im Abstand ist eine zweite Schale 4 aus Beton angeordnet, die die Außenseite
der Gebäudewand darstellt. Zwischen den beiden Schalen 3 und
4 ergibt sich somit ein Zwischenraum, der teilweise von einer Wärmedämmschicht
5 ausgefüllt ist, die fest mit der Rückseite der Schale
4 verbunden ist. Der noch verbleibende freie Zwischenraum zwischen den
beiden Schalen 3 und 4 wird im weiteren als Hohlraum
6 bezeichnet. Zur Fixierung der Schalen 3 und 4 in der
oben beschriebenen relativen Lage zueinander, tragen stabförmige Ankerelemente
7 bei, deren Anordnung innerhalb eines erfindungsgemäßen Halbfertigteils
aus 3 hervorgeht. Die Ankerelemente 7 sind
in einem gegenseitigen Abstand a von etwa 60 cm gleichmäßig über
die Fläche der Halbfertigteile 1 verteilt. Der Abstand zum Rand des
Halbfertigteils 1 ist demgegenüber deutlich geringer.
Die Ankerelemente 7 binden mit ihren Enden kraftschlüssig
in die Schalen 3 und 4 ein und sind somit in der Lage Horizontalkräfte,
wie sie beispielsweise beim Auffüllen des Hohlraums 6 oder beim Transport
oder dem Verlegen der Halbfertigteile 1 entstehen aufzunehmen.
Die bereits vorab gefertigten Halbfertigteile 1 werden entsprechend
dem gewünschten Grundriss zu einer Wand aneinander gereiht, wobei zu deren
Fertigstellung lediglich noch der Hohlraum 6 mit einem Verguss
8 {2) aufgefüllt wird. Der Verguss
8 besteht vorzugsweise aus Beton, der eine monolithische Struktur des Wandbauteils
erzeugt.
Somit kommt den Ankerelementen 7 innerhalb der Halbfertigteile
1 eine besondere Bedeutung zu. Zum einen halten die Ankerelemente
7 die beiden Schalen 3 und 4 auf vorbestimmten Abstand,
was für die Einhaltung der geforderten Wanddicke wichtig ist. Darüber
hinaus nehmen die Ankerelemente 7 Kräfte auf, wie sie im Herstellungs-,
Transport- und Montagezustand der Halbfertigteile 1 auftreten. Ferner werden
von den Ankerelementen 7 die beim Einbringen des Vergusses 8 in
den Hohlraum 6 auftretenden Horizontalkräfte aufgenommen, die bei
großen Wandhöhen beträchtliche Ausmaße erreichen können.
Die genauere Ausbildung und Anordnung der Ankerelemente
7 innerhalb der Halbfertigteile 1 ergibt sich aus 5.
Dort sieht man den in 2 mit V gekennzeichneten Teilausschnitt
eines Halbfertigteils 1 in größerem Maßstab. Man erkennt
den mehrschichtigen Aufbau des Halbfertigteils 1, bestehend aus den beiden
Schalen 3 und 4, der Wärmedämmschicht 5 sowie
dem Hohlraum 6. Der erfindungsgemäße Anker 7 erstreckt
sich über die gesamte Wanddicke und bindet mit seinen Enden kraft- und formschlüssig
in die Schalen 3 und 4 ein, wobei die Enden des Ankerelements
7 kegelförmig ausgebildet sind und daher spitz zulaufen. Dies hat
den Vorteil, dass sich an den sichtbaren Außenflächen der späteren
Wand die erfindungsgemäßen Ankerelemente 7 nicht abzeichnen.
Das Ankerelement 7 besteht aus glasfaserverstärktem
Kunststoff und besitzt über seine gesamte Länge einen konstanten Tragquerschnitt.
Die Oberfläche des Ankerelements 7 weist Profilierungen
auf, die durch Aufstreuen von Quarzsand 9 oder anderem körnigem Material
in das noch flüssige Harz des in der Herstellung befindlichen Ankerelements
7 erzeugt werden. Die daraus resultierende profilierte Oberfläche
stellt den sicheren Verbund zwischen den Schalen 3 und 4 und den
Enden des Ankerelements 1 sowie zwischen dem Verguss 8 und dem
Ankerelement 7 sicher.
Aus den 6a bis g gehen verschiedene Ausführungsformen
von Ankerelementen 7 hervor, die alle aus glasfaserverstärktem Kunststoff
bestehen und lediglich in der Art der Profilierungen oder Endausbildung variieren.
6a zeigt ein Ankerelement 7, bei dem die Profilierungen
durch Rippen 10 hergestellt sind, die das Ankerelement 7 schraubenlinienförmig
umgeben. Die Rippen 10 tragen dabei zur Erhöhung der auf das Ankerelement
7 übertragbaren Kräfte bei.
Variationen zu der gezeigten Rippenausbildung bestehen dann, dass
diese nicht schraubenlinienförmig, sondern kreisförmig den Umfang umlaufen
oder sich auch nur über einen Teilabschnitt des Umfangs erstrecken. Es ist
auch möglich schraubenlinienförmige Rippen 10 in ihrer Steigung
und im axialen Abstand zu variieren oder auch doppelläufig auszubilden.
6b zeigt Profilierungen in Form von querschnittsverengenden
Einschnürungen 11, deren Verlauf dem zuvor in Verbindung mit den Rippen
10 beschriebenen entsprechen kann. Der den Ankerstab 7 umgebende
Beton oder Verguss 8 füllt diese Einschnürungen 11 aus
und verankert auf diese Weise das Ankerelement 7.
Im Bereich der Einschnürungen 11 kann zusätzlich
ein Zugglied 12, beispielsweise in Form eines Drahtes oder einer Schnur,
angeordnet sein. Dadurch wird eine zusätzliche Oberflächenstruktur gebildet,
was den Verbund zwischen Ankerelement 7 und Beton vergrößert.
Gleichzeitig kann das Zugglied 12 zur Herstellung der Einschnürungen
10 dienen, indem das Zugglied 12 zu einem Zeitpunkt auf das Ankerelement
7 aufgebracht wird, bei dem das Harz des glasfaserverstärkten Kunststoffes
noch nicht abgebunden hat.
6c zeigt eine weitere Ausführungsform eines Ankerelements
7, dessen Profilierung aus einer Kombination aus Rippen 10 und
Einschnürungen 11 gebildet ist. Die Rippen 10 und Einschnürungen
11 erstrecken sich nur teilweise über den Umfang des Ankerelements
7 und sind dabei jeweils um 90° versetzt zueinander angeordnet.
Zusätzlich können alle vorbeschriebenen Ankerelemente
7 zur Erhöhung der Oberflächenrauhigkeit mit Quarzsand
9 oder einem sonstigen körnigem Material versehen sein.
Um eine optisch möglichst einwandfreie Bauteiloberfläche
zu erhalten besitzt ein erfindungsgemäßes Ankerelement eine möglichst
kleine Aufstandsfläche seiner Enden auf dem Schaltisch während der Herstellung
des Halbfertigteils. Die 6d bis 6g
zeigen geeignete Alternativen zur bereits beschriebenen Kegelform.
6d zeigt eine Seitenansicht auf ein Ende eines erfindungsgemäßen
Ankerelements 7, das in 6e in einer Draufsicht
dargestellt ist. Das Ende des Ankerelements 7 ist durch einen einzigen
Schrägschnitt erzeugt, woraus sich eine ovale, gegenüber der Lotebene
zur Längsachse des Ankerelements 7 geneigte Schnittfläche
13 ergibt. Der endseitige Scheitel 14 der Schnittfläche
13 bildet dabei die Aufstandsfläche.
Im Unterschied dazu ist bei der in den 6f
und 6g in Seitenansicht und Draufsicht gezeigten Ausführungsform
das Ende des Ankerelements 7 durch zwei Schrägschnitte gebildet, wobei
die sich im Winkel schneidenden Schnittflächen 15 und 16
eine linienförmige Aufstandsfläche 17 erzeugen.
Die meisten Anwendungsfälle werden erfindungsgemäße
Halbfertigteile betreffen, bei denen die Ankerelemente 7 lotrecht zu den
Schalen 3 und 4 verlaufen. Dem gegenüber zeigt
7 eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Halbfertigteils 1, bei dem die Ankerelemente 7 in einem Winkel
&agr; zur Oberfläche der Schalen 3 und 4 angeordnet sind.
Diese Lösung trägt asymmetrischen Belastungszuständen Rechnungen,
bei denen lotrecht angeordnete Ankerelemente 7 stark auf Biegung beansprucht
werden würden. Durch eine Anordnung der Ankerelemente 7 gemäß
7, können Biegespannungen in den Ankerelementen
7 wesentlich reduziert werden.
- 1
- Halbfertigteil
- 2
- Bodenplatte
- 3
- Schale
- 4
- Schale
- 5
- Wärmedämmschicht
- 6
- Hohlraum
- 7
- Ankerelement
- 8
- Verguss
- 9
- Quarzsand
- 10
- Rippen
- 11
- Einschnürungen
- 12
- Zugglied
- 13
- Schnittfläche
- 14
- Scheitel
- 15
- Schnittfläche
- 16
- Schnittfläche
- 17
- Schnittlinie