Die Erfindung betrifft einen Sammelbehälter eines Fahrzeugs,
insbesondere eines Fahrzeugs zur Rasen-, Garten- bzw. Grundstückspflege, der
derart ausgebildet ist, dass er mit dem Fahrzeug um eine zumindest im Wesentlichen
horizontale Achse schwenkbar verbindbar ist, wobei der Sammelbehälter eine
erste Stellung, in der er zumindest im Wesentlichen oberhalb einer Haube des Fahrzeugs
angeordnet ist, und eine zweite Stellung einnehmen kann, in der er ein Öffnen
der Haube ermöglicht, sowie ein Fahrzeug mit einem derartigen Sammelbehälter.
Fahrzeuge, insbesondere Fahrzeuge zur Rasen-, Garten- bzw. Grundstückspflege
sind häufig mit Arbeitsgeräten in der Art von Mähwerken oder Kehr-
bzw. Saugeinrichtungen versehen, welche Vegetation schneiden bzw. aufsammeln. Zum
Aufnehmen und/oder Transportieren des Schnittgutes bzw. des aufgesammelten Materials
sind diese Fahrzeuge mit Sammelbehältern ausgestattet, welche üblicherweise
in einem Heckbereich des Fahrzeugs vorgesehen und mit den Arbeitsgeräten über
einen Auswurfkanal verbunden sind.
Die US 5,107,661 A,
die US 6,089,006 A sowie die
FR 2 681 216 A1 zeigen Sammelbehälter,
welche in einem rückwärtigen Bereich eines Mähfahrzeugs angeordnet
sind und jeweils über ein spezielles Gestänge nach rückwärts
verschwenkt und teilweise nach oben verbracht werden können, um entleert zu
werden.
Die gattungsgemäße US
6,089,006 A zeigt einen Sammelbehälter eines Mähfahrzeugs mit
einem frontseitig angeordneten Mähwerk. Der Sammelbehälter ist hinter
einem Fahrersitz angeordnet und kann, um entleert zu werden, bezogen auf das Mähfahrzeug
nach rückwärts verschwenkt werden, wobei er einen ansonsten durch den
Sammelbehälter abgedeckten Motorraum des Mähfahrzeugs freigibt.
Die durch die Erfindung zu lösende Aufgabe wird darin gesehen,
die Haube des Fahrzeugs im Wesentlichen durch ein Verschwenken des Sammelbehälters
zugänglich zu machen, ohne hierzu aufwändige Hubmechanismen vorzusehen.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Lehre der
Patentansprüche 1 bzw. 3 gelöst, wobei in den weiteren Patentansprüchen
Merkmale aufgeführt sind, die die Lösung in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
Auf diese Weise wird ein Sammelbehälter eines Fahrzeugs, insbesondere
eines Fahrzeugs zur Rasen-, Garten- bzw. Grundstückspflege zur Verfügung
gestellt, welcher dazu geeignet ist, an Fahrzeugen nachgerüstet zu werden,
welche keinen Sammelbehälter oder einen abweichend ausgebildeten Sammelbehälter
oder sogar ein anderes Sammelsystem, beispielsweise in der Art einer angehängten
bzw. gezogenen Sammeleinrichtung aufweisen. Der Sammelbehälter ist derart ausgebildet,
dass er mit dem Fahrzeug um eine zumindest im Wesentlichen horizontale Achse schwenkbar
verbindbar ist, wobei er zumindest eine erste Stellung, bei der es sich vorzugsweise
um eine Betriebsstellung handelt, einnehmen kann, in der er zumindest im Wesentlichen
oberhalb einer Haube des Fahrzeugs angeordnet ist. Weiter kann der Sammelbehälter
zumindest eine weitere bzw. zweite Stellung einnehmen, in der er ein Öffnen
der Haube erlaubt. Ein derartiger Sammelbehälter kann an ein Fahrzeug mit einer
Haube angebaut werden, welche beispielsweise zur Durchführung von Wartungs-
und/oder Instandhaltungs- bzw. Reparaturarbeit von unter ihr angeordneten bzw. geschützten
Baugruppen oder -teilen oder auch um einen Stauraum zugänglich zu machen, geöffnet
werden muss, ohne dass der Sammelbehälter vollständig von dem Fahrzeug
abgebaut werden muss, um die Haube zugänglich zu machen bzw. um diese öffnen
zu können. Die Haube muss auch nicht vor bzw. bei dem Anbringen des Sammelbehälters
entfernt werden, um einen Zugang zu unter ihr angeordneten Baugruppen oder -teilen
bzw. zu ermöglichen. Darüber hinaus kann auf diese Weise auf aufwändige
Hubmechanismen verzichtet werden, da die genannte Funktion zumindest im Wesentlichen
durch ein Verschwenken des Sammelbehälters erzielt werden kann.
Es ist vorgesehen, dass der Sammelbehälter direkt an dem Fahrzeug
bzw. einem Bügelaufbau angebracht werden kann. Hierzu sollte der Sammelbehälter
geeignet ausgebildet sein und insbesondere aus einem geeigneten, beispielsweise
möglichst steifen bzw. verformungsarmen Werkstoff bestehen. Es kann auch vorgesehen
sein, dass an dem Sammelbehälter Scharniere oder Gestänge o.ä. vorgesehen
sind, um diesen indirekt an dem Bügelaufbau anzubringen. Derartige Sammelbehälter
sind allerdings häufig aus Kunststoff oder Verbundmaterialien oder zumindest
aus Werkstoffen geringer Wandstärke und Festigkeit gefertigt, da sie möglichst
leicht, kostengünstig und häufig aufgrund eines vorgegebenen Bauraums
oder eines gewünschten Designs in nicht standardisierter Geometrie ausgeführt
sind. Um trotzdem einen stabilen Anschluss an den Bügelaufbau zu gewährleisten
und/oder um dem Sammelbehälter eine ausreichende Auflagefläche zur Verfügung
zu stellen, auch wenn der Sammelbehälter mit Material befüllt ist, kann
der Sammelbehälter einen Träger aufweisen bzw. mit einem solchen vorzugsweise
fest verbunden sein, welcher direkt oder indirekt, beispielsweise über Scharniere,
Konsolen etc. mit dem Bügelaufbau verbunden bzw. an diesem angebracht
ist.
Ein derartiger Bügelaufbau bzw. Überrollschutz ist häufig
bereits zumindest bereichsweise verschwenkbar ausgebildet, um beispielsweise zur
Durchfahrt niedriger Tore etc. aus seiner Betriebsstellung in eine abgesenkte Stellung
verschwenken zu können. Ein solcher Anschluss kann direkt oder aber auch mittels
weiterer Bauteile, beispielsweise in der Art von Konsolen, Gestängen etc. indirekt
erfolgen.
Um in seine zweite Stellung gebracht zu werden, in der die Haube geöffnet
werden kann bzw. in der der Sammelbehälter die Haube freigibt, kann dieser
bezogen auf das Fahrzeug sowohl seitwärts als auch nach vorn oder hinten verschwenkt
werden. Besonders günstig, insbesondere in Bezug auf die Standfestigkeit des
Gerätes ist es, wenn das Verschwenken bezogen auf die Längserstreckung
des Fahrzeugs nach vorn oder rückwärts erfolgt. Es kann vorteilhaft sein,
ein Verschwenken nach vorn vorzusehen, da dies der üblichen Schwenkrichtung
eines derartigen Bügelaufbaus entspricht und keine weitreichende Modifikation
desselben durchzuführen ist. Es kann aber auch möglich, dass der Sammelbehälter
bzw. der Träger wahlweise nach vorn bzw. rückwärts verschwenkt werden
kann.
Derartige Sammelbehälter werden an Fahrzeugen, insbesondere an
Fahrzeugen zur Rasen-, Garten- bzw. Grundstückspflege eingesetzt. Diese Fahrzeuge
können bereits fabrikseitig mit einem erfindungsgemäßen Sammelbehälter
ausgestattet sein. Es ist aber auch möglich, derartige Sammelbehälter
in der Art von Bausätzen zum Nachrüsten entsprechender Fahrzeuge ohne
Sammelbehälter oder als Ersatzteile zur Verfügung zu stellen, welche gleichartige
oder abweichend ausgeführte Sammelbehälter ersetzen können.
Der Sammelbehälter könnte als ein Transportbehälter
ausgeführt sein, welcher von einem von dem Fahrzeug als solchem unabhängigen
Arbeitsgerät oder auch manuell mit Material befüllt wird. Vorzugsweise
weist das Fahrzeug aber ein Arbeitsgerät auf, welches mit dem Fahrzeug bzw.
durch das Fahrzeug zusammen mit diesem bewegt wird. Das Arbeitsgerät kann vor
oder hinter dem Fahrzeug oder auch in Seitenbereichen angeordnet sein oder es können
mehrere, auch unterschiedliche Arbeitsgeräte in ebensolchen Bereichen vorgesehen
sein. Das Arbeitsgerät bzw. die Arbeitsgeräte können vollkommen außerhalb
des Umfangs des Fahrzeugs angeordnet sein. Um aber beispielsweise eine möglichst
gute Nutzung der Fahrzeugabmessungen und somit eine möglichst kompakte Bauform
erzielen zu können, kann das Arbeitsgerät bzw. wenigstens eines der Arbeitsgeräte
zumindest bereichsweise innerhalb der Fahrzeugkontur bzw. unterhalb des Fahrzeugs
bzw. eines Fahrzeugrahmens und/oder zwischen vorderen und rückwärtigen
Rädern des Fahrzeugs angeordnet sein. Bei dem Arbeitsgerät kann es sich
um ein Mähwerk, beispielsweise in der Art eines Sichel- oder Spindelmähwerks,
oder auch um eine Kehreinrichtung bzw. jedes andere Arbeitsgerät handeln, insbesondere
aber um ein Arbeitsgerät, welches geeignet ist, Material aufzunehmen bzw. aufzusammeln.
Das Arbeitsgerät kann ein oder mehrere Arbeitsmittel, beispielsweise in der
Art von Messern, Spindeln, Bürsten etc. aufweisen.
Um das Arbeitsgerät mit dem Sammelbehälter zu verbinden,
kann wenigstens ein Auswurfkanal vorgesehen sein bzw. das Fahrzeug kann einen derartigen
aufweisen. Der Transport des Materials kann durch wenigstens eine Fördereinrichtung,
beispielsweise in der Art eines Gebläses erfolgen oder unterstützt werden,
oder er kann durch die Wirkung einer oder mehrerer Arbeitseinheiten des Arbeitsgerätes
erreicht werden.
Die Anordnung des Auswurfkanals kann in Abhängigkeit von dem
Arbeitsgerät vorgenommen werden. Ist das Arbeitsgerät beispielsweise an
einen Seitenauswurf angepasst, so kann es vorteilhaft sein, den Auswurfkanal in
einem Seitenbereich oder entlang eines Seitenbereichs des Fahrzeugs anzuordnen.
Ist das Arbeitsgerät aber vielmehr ein Gerät für Heckauswurf, so
kann der Auswurfkanal in einem zentralen bzw. mittleren Bereich des Fahrzeugs, beispielsweise
auch zumindest bereichsweise zwischen den rückwärtigen Rädern des
Fahrzeugs angeordnet sein.
Die Haube kann einteilig oder auch mehrteilig ausgebildet sein und
beispielsweise nach vorn oder seitwärts oder auch teilweise nach vorn oder
seitwärts verschwenkt werden. Ist die Haube in einem Heckbereich des Fahrzeugs
bzw. nach rückwärts schwenkbar an dem Fahrzeug bzw. dem Fahrzeug direkt
bzw. indirekt angebracht, so kann sie in einfacher Weise verschwenkt werden, ohne
dass hierbei auf weitere Bauteile des Fahrzeugs, wie beispielsweise einen Fahrersitz,
einen Überschlagschutz o.ä. zu achten ist.
Wie bereits vorstehend beschrieben, kann der Sammelbehälter bzw.
der Träger mit dem Bügelaufbau oder Überschlagschutz des Fahrzeugs
verbunden sein, wobei dieser häufig zumindest bereichsweise verschwenkbar vorgesehen
ist, um unter niedriger Vegetation fahren zu können oder um niedrige Toreinfahrten
etc. durchfahren zu können. Ein solcher Bügelaufbau ist derart ausgebildet,
dass er nach vorn verschwenkt werden kann, wobei vorgesehen sein kann, dass er vorzugsweise
auch in dieser nach vorn verschwenkten Stellung einen Schutz für eine Bedienungsperson
darstellt. Der Bügelaufbau bzw. der Überrollschutz kann in Gänze
verschwenkbar vorgesehen sein. Es ist aber auch möglich, dass
er mehrteilig derart ausbildet ist, dass nur ein insbesondere oberer Schwenkbereich
mit einem fest mit dem Fahrzeug bzw. dem Fahrzeugrahmen verbundenen Teilbereich
derart verbunden ist, dass der obere Schwenkbereich gegenüber dem Teilbereich
bzw. dem Fahrzeug verschwenken kann.
Bei einer derartigen Ausführung kann der Sammelbehälter
bzw. der Bügel direkt bzw. indirekt an dem Schwenkbereich angebracht sein,
so dass er einer Bewegung des Schwenkbereichs folgen kann.
Das Fahrzeug kann in herkömmlicher Art und Weise ausgebildet
sein und beispielsweise vordere oder auch rückwärtige mittels eines Lenkgestänges
und beispielsweise eines Lenkrades gelenkter und entsprechende rückwärtige
bzw. vordere angetriebene Räder aufweisen. Besonders wendig ist ein solches
Fahrzeug aber, wenn es wenigstens zwei vorzugsweise rückwärtige, antreibbare
und lenkbare Räder und wenigstens ein vorzugsweise vorderes, frei schwenkbares
Rad aufweist bzw. derart ausgebildet ist, dass es zumindest im Wesentlichen eine
Drehung auf der Stellung ausführen kann. Derartige Fahrzeuge werden durch ein
Vorsehen einer Geschwindigkeitsdifferenz der Drehgeschwindigkeit der antreibbaren
Räder ähnlich einem Raupenfahrzeug gelenkt und weisen häufig einen
linken und einen rechten Lenkhebel zur Beeinflussung der Geschwindigkeit der jeweiligen
Räder auf. Es ist aber auch hier eine Lenkung mittels eines Lenkrades oder
auch Joysticks möglich.
Die Haube von Fahrzeugen, insbesondere zur Rasen-, Garten- bzw. Grundstückspflege,
ist häufig in einem Heckbereich des Fahrzeugs hinter dem Fahrersitz bzw. Bedienerplattform
oder Kabine angeordnet. Dies kann sowohl die Wendigkeit bzw. Manövrierfähigkeit
des Fahrzeugs als auch die Übersicht für einen Fahrer verbessern.
Eine derartige Haube kann beispielsweise einen Stauraum abdecken bzw.
umschließen. Insbesondere deckt sie aber einen Maschinenraum ab bzw. umschließt
oder begrenzt sie einen solchen wenigstens teilweise und kann zur Wartung, Reparatur
oder Instandhaltung von unter der Haube angeordneten Baugruppen oder -teilen, wie
einem Motor, einer Pumpe etc. geöffnet bzw. verschwenkt werden.
Um eine Bewegung des Sammelbehälters bzw. des Trägers oder
des Bügelaufbaus durch eine Bedienungsperson zu unterstützen, zu erleichtern
oder auch um die Bewegung automatisch ausführen zu können, kann das Fahrzeug
Stützmittel oder Antriebsmittel aufweisen, welche mit dem Sammelbehälter,
dem Träger bzw. dem Bügelaufbau zusammenwirken können. Bei dem Stütz-
oder Antriebsmittel kann es sich um einen Gaszylinder, Hydraulikzylinder bzw. -motor,
eine Feder bzw. allgemein um Federmittel, einen Elektromotor etc. oder allgemein
um jedes geeignete Mittel handeln. Es kann auch sowohl wenigstens ein Stütz-
als auch ein Antriebsmittel vorgesehen sein. Derartige Stütz- oder Antriebsmittel
sind aber nicht zwingend erforderlich.
In der Zeichnung sind zwei nachfolgend näher beschriebene Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
1 Fahrzeug in der Art eines Mähfahrzeugs mit einem
an einem Bügelaufbau angebrachten Sammelbehälter,
2 das Fahrzeug aus 1,
wobei der Bügelaufbau gemeinsam mit dem Sammelbehälter nach vorn verschwenkt
wurde,
3 eine Darstellung gemäß 2,
wobei eine Haube des Fahrzeugs derart nach rückwärts verschwenkt wurde,
dass sie einen Maschinenraum des Fahrzeugs freigibt,
Es wird zuerst auf 1 Bezug genommen,
welche ein Fahrzeug 10, in der Art eines Fahrzeugs zur Rasen-, Garten-
und Grundstückspflege, mit einem Rahmen 12, welche sich über
zwei vordere, frei verschwenkbare Räder 14 und zwei rückwärtige,
antreibbare Räder 16 auf dem Untergrund abstützt.
Das Fahrzeug 10 ist derart ausgebildet, dass eine Bedienperson
auf einem auf dem Fahrzeugrahmen 12 vorgesehenen Fahrersitz 18
Platz nehmen kann, um das Fahrzeug 10 mittels geeigneter Bedienelemente,
von denen nur zwei unabhängig voneinander verschwenkbare Steuergriffe
20 dargestellt sind, zu bedienen. Hinter dem Fahrersitz 12 ist
ein sich im Betrieb zumindest im Wesentlichen vertikal erstreckender Bügelaufbau
21 vorgesehen, welcher in bekannter Weise derart ausgebildet ist, dass
er eine Bedienungsperson, welche auf dem Fahrersitz 18 sitzt, im Falle
eines Umstürzens des Fahrzeugs 10 schützt und welche daher üblicherweise
als Überrollschutz bzw. Überrollschutzbügel bezeichnet wird.
Hinter dem Fahrersitz 18 ist eine Haube 22 angeordnet,
welche mit dem Rahmen 12 in einem Heckbereich 24 des Fahrzeugs
10, im Wesentlichen um eine horizontal Achse 26 schwenkbar verbunden
ist. Gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Haube
22 mit dem Fahrzeug 10 bzw. dem Fahrzeugrahmen 12 mittels
eines nicht dargestellten Schwenkmechanismus verbunden.
Unterhalb der Haube 22 befindet sich ein Maschinenraum
28, welcher durch die Haube 22 im Betrieb abgedeckt wird und durch
ein Verschwenken der Haube 22 nach rückwärts beispielsweise zur
Wartung und Reparatur von in dem Maschinenraum 28 angeordneten
Bauteilen bzw. -gruppen 30 freigegeben wird (siehe 3).
Bei den Bauteilen bzw. -gruppen 30 handelt es sich bekannter
Art und Weise beispielsweise um einen Motor und ein Getriebe, insbesondere um ein
hydrostatisches Getriebe, welches den Motor mit den rückwärtigen Rädern
14 verbindet. Darüber hinaus ermöglicht das Getriebe, wiederum
in bekannter Art und Weise, eine Lenkung der Fahrzeugs 10 mittels der Steuergriffe
20, indem die Drehgeschwindigkeit und Richtung der Räder
14 in Abhängigkeit von der Stellung des jeweiligen linken bzw. rechten
Steuergriffs 20 unabhängig voneinander bestimmt und das Fahrzeug
10 aufgrund einer Geschwindigkeitsdifferenz der angetriebenen Räder
14 gelenkt wird, wodurch eine Drehung des Fahrzeugs 10 zumindest
im Wesentlichen auf der Stelle möglich wird. Die vorliegende Erfindung kann
aber auch an Fahrzeugen Verwendung finden, welche in konventioneller Art und Weise
mittels eines Lenkgestänges bzw. eines Lenkrades oder auch Joysticks o.ä.
gelenkt wird.
Unterhalb des Fahrzeugrahmens 12 angeordnet und mit diesem
verbunden, ist ein Arbeitsgerät 32 vorgesehen, welches gemäß
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel in der Art eines Sichelmähwerks ausgebildet
ist. Es kann sich bei dem Arbeitsgerät 32 aber auch um jedes andere
geeignete Gerät, insbesondere zur Rasen-, Garten- bzw. Grundstückspflege
handeln, insbesondere ist es aber als ein Mähwerk, beispielsweise auch ein
Spindelmähwerk, eine Aufsammel- oder Kehreinrichtung ausgebildet, wobei auch
mehrere Arbeitsgeräte oder ein Arbeitsgerät mit mehreren Arbeitswerkzeugen,
beispielsweise in der Art von Messern, Spindeln, Bürsten etc. vorgesehen sein
können. Das Arbeitsgerät kann auch vor, hinter oder neben dem Fahrzeug
10 oder es kann eine Kombination mehrerer gleichartiger oder unterschiedlicher
Arbeitsgeräte vorgesehen sein.
In dem Heckbereich 24 des Fahrzeugs 10 ist ein Sammelbehälter
34 vorgesehen, welcher zur Aufnahme von durch das Arbeitsgerät
20 geschnittenes oder aufgesammeltes Material geeignet ist. Hierzu steht
der Sammelbehälter 34 beispielsweise durch einen nicht gezeigten Kanal
mit dem Arbeitsgerät 20 in Verbindung, welcher sich in einem vorzugsweise
mittleren, unteren Bereich des Fahrzeugs 10, vorzugsweise unterhalb des
Fahrzeugrahmens 12 erstreckt, wenn das Arbeitsgerät 20 in
bekannter Art für einen Heckauswurf ausgebildet ist. Handelt es sich hingegen
um ein Arbeitsgerät 20 mit Seitenauswurf, erstreckt sich der Kanal
vorzugsweise entlang eines Seitenbereichs des Fahrzeugs 10.
Der Sammelbehälter 34 kann vorzugsweise heckseitig eine
nicht gezeigte Klappe aufweisen, welche wiederum in bekannter Art und Weise eine
Entleerung des Sammelbehälters ermöglicht bzw. dessen Innenraum zugänglich
macht.
Gemäß diesem ersten Ausführungsbeispiel ist der Sammelbehälter
34 mit dem Bügelaufbau 21 bzw. mit einem ersten und einem
zweiten Holm 36 des Bügelaufbaus 21 derart verbunden, dass
er in seinem Betriebszustand bezogen auf die übliche Fahrtrichtung des Fahrzeugs
10 hinter dem Bügelaufbau 21 und zumindest im Wesentlichen
oberhalb der Haube 22 angeordnet ist. Hierzu ist darüber hinaus ein
Träger 38, in der Art eines Bügelteils vorgesehen, welches mit
dem Bügelaufbau 21 fest verbunden, beispielsweise verschraubt oder
verschweißt ist, und welches weiter mit dem Sammelbehälter 34
verbunden ist, so dass dieser, häufig aus Kunststoff oder anderem verhältnismäßig
leicht verformbaren Material hergestellte Behälter, sich möglichst gleichmäßig
auf dem Träger 36 abstützen kann.
Es wird nun auch auf 2 Bezug genommen,
gemäß der deutlich wird, dass der Bügelaufbau 21 mit dem
Fahrzeug 10 bzw. dem Fahrzeugrahmen 12 schwenkbar verbunden ist.
Hierzu sind die Holme 36 in einem dem Fahrzeug 10 zugewandten
Bereich 40 geteilt ausgebildet und mittels jeweils einer Schwenkeinrichtung
42 verbunden.
Die Schwenkeinrichtung 42 weist jeweils einen Schwenkbolzen
44 auf und verbindet einen fest an dem Fahrzeugrahmen 12 angebrachten
Teilbereich 46 des Holms 36 mit einem oberen Schwenkbereich
48 des Holms 36 derart, dass der Schwenkbereich 48 bezogen
auf die übliche Fahrtrichtung des Fahrzeugs 10 nach vorn verschwenkt
werden kann.
Um einem unbeabsichtigten Verschwenken des Schwenkbereichs
48, insbesondere während eines Betriebs des Fahrzeugs 10
entgegenzuwirken, weist zumindest eine der Schwenkeinrichtungen 42 eine
Sicherungsvorrichtung 50, beispielsweise in der Art eines Absteckstifts,
welcher sich im Betrieb durch den unteren Teilbereich 46 und den Schwenkbereich
48 erstreckt und somit den Schwenkbereich 48 in Bezug auf den
unteren Teilbereich 46 sichert. Dieser Absteckstift kann nochmals durch
ein weiteres Sicherungsmittel, beispielsweise einen Federstecker etc. lagegesichert
werden.
Um den Schwenkbereich 48 und somit auch den Sammelbehälter
34 nach vorn zu verschwenken, löst eine Bedienungsperson die Sicherungsvorrichtung
50 und schwenkt den Teilbereich 46 nach vorn.
Dadurch wird die im Betrieb unterhalb des Sammelbehälters
34 angeordnete Haube 22 zugänglich und kann gemäß
der Darstellung in 3, auf welche nun auch Bezug genommen
wird, nach rückwärts verschwenkt werden, so dass der Maschinenraum
28 und die in dem Maschinenraum 28 angeordneten Baugruppen bzw.
-teile zu Wartungs- oder Reparaturzwecken zugänglich werden,
ohne dass es notwendig wäre, den Sammelbehälter 34 bzw. den Träger
36 von dem Fahrzeug 10 bzw. dem Bügelaufbau 21 zu
entfernen.