Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schärfen
einer Schneide eines Schneidwerkzeugs mit einem stabförmigen Schleifkörper,
der im wesentlichen freiliegend und an einer den Schleifkörper klemmend aufnehmenden
Halteeinrichtung angeordnet ist.
Derartige Vorrichtungen, wie beispielsweise Messerschärfer, sind
hinlänglich in unterschiedlichster Ausgestaltung und Wirkungsweise aus dem
Stand der Technik bekannt. Beispielsweise sind Messerschärfer bekannt, welche
im wesentlichen dem klassischen Wetzstahl entsprechen. Dieser umfaßt einen
Handgriff und einen in diesen eingesteckten Schleifstab aus Stahl oder Keramik.
Der Handgriff kann mit einem Handschutz versehen sein, damit auch ungeübte
Personen einen Verletzungsschutz vorfinden. Desweiteren sind Messerschärfer
bekannt, die als Standgeräte auf einer Arbeitsplatte oder dergleichen stehen.
Diese müssen üblicherweise mit der Hand festgehalten werden, während
mit der anderen Hand die Schneide des zu schärfenden Gegenstandes, insbesondere
Messers, an Schleifkörpern, beispielsweise aus Stahl oder keramischen Werkstoffen,
mit mehr oder weniger Druck vorbeigestrichen werden.
Derartige Vorrichtungen sind hinsichtlich der Produktion, Montage
und Handhabung sehr aufwendig.
Ausgehend vom Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung eine Vorrichtung zum Schärfen einer Schneide eines Schneidwerkzeugs
bereitzustellen, welche in ihrem Aufbau stark vereinfacht ist, wodurch zum einen
Produktionskosten gesenkt werden und zum anderen eine einfache Montage und Handhabung
der Vorrichtung erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
zum Schärfen einer Schneide eines Schneidwerkzeugs gemäß Anspruch
1 gelöst, wobei die Vorrichtung einen stabförmigen Schleifkörper
aufweist, der im wesentlichen freiliegend und an einer den Schleifkörper klemmend
aufnehmenden Halteeinrichtung angeordnet ist. Erfindungsgemäß ist die
Halteeinrichtung auf ein Basiselement und zwei Trägerelemente reduziert, das
Basiselement in zu einer Längsmittellinie des Schleifkörpers rechtwinklig
liegenden Richtung weit ausgebildet und der Schleifkörper in Bezug auf eine
Projektion auf das Basiselement in einem mittleren Bereich des Basiselementes positioniert.
Der stabförmige Schleifkörper besteht aus Stahl oder Keramik
und kann im Querschnitt kreisförmig, elliptisch oder irgendwie eckig ausgebildet
sein. Dieser Schleifkörper ist an einer Halteeinrichtung im wesentlichen freiliegend
angeordnet, so daß die Schneide eines zu schärfenden Schneidwerkzeugs,
einmal in Kontakt mit dem Schleifkörper, über die gesamte Länge des
Schleifkörpers in Längsrichtung desselben ohne Absetzen geführt werden
kann, wodurch das Schärfen der Schneide auch für ungeübte Personen
sicher und einfach erfolgen kann, da das Schneidwerkzeug nicht wie bei herkömmlichen
Vorrichtungen zum Schärfen an einem Ende des stabförmigen Schleifkörpers
von diesem wegbewegt werden muß, um nicht mit endseitigen Halteeinrichtungen
in Kontakt zu kommen, welcher Kontakt sich negativ auf die Schneide und ihre Schärfe
auswirken kann. Der Schleifkörper wird gemäß der Erfindung klemmend
von der Halteeinrichtung aufgenommen, so daß ein Wechsel des Schleifkörpers
auf einfache Art und Weise erfolgen kann, ohne daß Befestigungsmittel wie etwa
Schrauben oder dergleichen gelöst und anschließend wieder festgezogen
werden müßten. Auch kann es erforderlich sein, daß der Schleifkörper
um seine Längsachse gedreht wird, um beispielsweise einen weniger abgenutzten
Oberflächenbereich des Schleifkörpers in eine zum Schärfen einer
Schneide geeignete Position zu bringen. Der Schleifkörper kann einfach durch
Überwindung der Klemmkräfte, welche von der Halteeinrichtung erzeugt werden,
der Halteeinrichtung entnommen und an dieser angeordnet werden.
Um des weiteren eine Vorrichtung bereitzustellen, welche im Vergleich
zu herkömmlichen Vorrichtungen niedrige Produktionskosten aufweist, ist die
Halteeinrichtung auf ein Basiselement und zwei Trägerelemente reduziert. Dabei
wird der Schleifkörper von den Trägerelementen gehalten, welche vorzugsweise
an Endbereichen des Schleifkörpers an diesen angreifen. Die Trägerelemente
sind an ihren unteren Enden mit einem Basiselement verbunden, welches eine Standfläche
der Vorrichtung ausbildet, die vorzugsweise derart breit ausgebildet ist, daß
auch beim Auftreten von größeren Querkräften während des Schärfens
ein sicherer Stand der erfindungsgemäßen Vorrichtung gegeben ist. Das
Basiselement kann beispielsweise als Platte geringer Materialstärke, als Platte
mit randseitigen Ausnehmungen zur Reduzierung der Materialmenge oder auch als rahmenförmiges
Gebilde ausgebildet sein. Desweiteren ist der Schleifkörper in Bezug auf eine
Projektion auf das Basiselement in einem mittleren Bereich desselben angeordnet,
wobei der mittlere Bereich in Längserstreckung des Basiselementes gemeint ist.
Mit der Verwendung des Begriffs „Bereich" soll zum Ausdruck gebracht werden,
daß der Schleifkörper nicht exakt über der Längsmittellinie
des Basiselementes angeordnet sein muß, sondern auch versetzt zu diesem angeordnet
sein kann, falls dieses bestimmte Anforderungen an die Vorrichtung nötig machen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Halteeinrichtung einstückig ausgebildet ist. Das heißt,
daß die zwei Trägerelemente einstückig mit dem Basiselement ausgebildet
sind. Beispielsweise können die Trägerelemente als Abwinkelungen an einem
plattenförmigen Basiselement ausgebildet sein und je nach Wunsch und Anforderung
einen entsprechenden Winkel mit dem Basiselement einschließen. Diese Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung bedeutet eine weitere Senkung der Produktionskosten,
da beispielsweise ein Stück Material, wie beispielsweise Metall, insbesondere
Edelmetall, aus einem entsprechenden Blech ausgestanzt und in einem nächsten
Schritt durch Biegen mit den Abwinkelungen versehen werden kann. Nutzerseitig entfällt
durch diese Ausgestaltung ebenfalls eine aufwendige Montage der Vorrichtung, da
sie lediglich aus einem stabförmigen Schleifkörper und einer einstückigen
Halteeinrichtung besteht, wobei der Schleifkörper auf einfache Art und Weise
von der Halteeinrichtung klemmend aufgenommen wird. Nichtsdestotrotz ist es aber
auch denkbar, daß die Trägerelemente getrennt von dem Basiselement hergestellt
werden und anschließend mit diesem auf geeignete Art und Weise, beispielsweise
durch Verschweißen, Vernieten, Verschrauben oder ähnlichem, verbunden
werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß
die Halteeinrichtung einen Klemmechanismus aufweist. Mittels dieses Klemmechanismus
wird der Schleifkörper klemmend von der Halteeinrichtung aufgenommen, so daß
die Montage der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf einfache Art und Weise
erfolgen kann. Vorzugsweise ist der Klemmechanismus derart ausgebildet, daß
die Trägerelemente jeweils zwei Klemmarme aufweisen, welche aufeinander zu-
und voneinander wegbewegbar sind, so daß der Schleifkörper zwischen die
Klemmarme gebracht und durch diese eingeklemmt werden kann. Dazu weisen die Klemmarme
jeweils einen Klemmbereich auf, welcher auf der dem Schleifkörper zugewandten
Seite mit einer der Oberfläche des Schleifkörpers kongruenten Form versehen
ist, um ein möglichst sicheren Halt des Schleifkörpers an der Halteeinrichtung
sicherzustellen.
Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht
das Basiselement und/oder die Trägerelemente aus Kunststoff. Weiterhin wird
vorgeschlagen, daß das Basiselement und/oder die Trägerelemente aus Metall
bestehen. Somit sind die unterschiedlichsten Ausgestaltungen für die erfindungsgemäße
Vorrichtung möglich, wodurch diese Vorrichtung sehr variabel ausgestaltbar
und an die jeweiligen Anforderungen anpaßbar ist. Zudem bietet diese Ausgetaltungsvielfalt
eine weitgehende Designfreiheit für die erfindungsgemäße Vorrichtung.
Ferner ist nach weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen, daß das Basiselement wenigstens ein Dämpfungselement aufweist.
Vorzugsweise sind mehrere Dämpfungselemente unterhalb des Basiselementes angeordnet,
welche in Kontakt mit einer Arbeitsplatte gebracht werden, auf der die Vorrichtung
stehen soll. Dazu sind die Dämpfungselemente aus einem Kunststoff, vorzugsweise
aus Gummi oder ähnlichem gebildet, so daß die Vorrichtung rutschsicher
auf der Arbeitsplatte während eines Schärfvorgangs stehen kann.
Weitere Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung werden im
folgenden anhand der Figuren beschrieben. Dabei zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
für eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
2 eine endseitige Darstellung des in 1
gezeigten Ausführungsbeispiels für eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
3 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels
der 1 und 2 für eine
erfindungsgemäße Vorrichtung und
4 eine Draufsicht des Ausführungsbeispiels der
1 bis 3 für eine
erfindungsgemäße Vorrichtung.
1 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels
für eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1. Die Vorrichtung
1 weist einen stabförmigen Schleifkörper 2 auf, welcher
in dieser Ausführung einen kreisförmigen Querschnitt hat. Der Schleifkörper
2 ist an einer Halteeinrichtung 3 angeordnet, welche den Schleifkörper
2 klemmend aufnimmt. Die Halteeinrichtung 3 ist in dieser Ausführung
einstückig ausgebildet, so daß die Trägerelemente 4 einstückig
mit dem Basiselement 5 ausgebildet sind. Die Trägerelemente
4 sind dabei als endseitige Abwinkelungen am Basiselement 5 ausgebildet,
so daß eine derartige Halteeinrichtung einfach zu produzieren ist, indem die
beispielsweise aus Metall bestehende Halteeinrichtung 3 aus einem Blech
ausgestanzt wird und anschließend die Trägerelemente 4 in Form
von Abwinkelungen von dem Basiselement 5 abgebogen werden. Die Trägerelemente
4 bestehen aus jeweils zwei Klemmarmen 6, welche an ihren oberen
Enden jeweils einen Bereich mit zu der Oberfläche des Schleifkörpers
2 komplementärer Form aufweisen, um formschlüssig an dem Schleifkörper
2 anzugreifen und einen sicheren Halt des Schleifkörpers
2 an der Halteeinrichtung 3 zu gewährleisten. Die beiden
Klemmarme 6 sind durch einen Ausschnitt 7 voneinander getrennt,
welcher Ausschnitt sich bis in das Basiselement 5 erstreckt. Durch diese
Ausgestaltung ist es möglich, daß die Klemmarme 6
unter Biegung des Basiselementes 5 voneinander entfernt
und aufeinander zubewegt werden können, so daß eine Entnahme und das Anordnen
des Schleifkörpers 2 auf einfache Art und Weise erfolgen kann. In
1 ist gut zu sehen, daß der Schleifkörper
2 im wesentlichen freiliegend angeordnet ist, so daß ein Schneidwerkzeug
entlang der gesamten Länge des Schleifkörpers 2 geführt
werden kann. Unterseitig ist das Basiselement 5 in den Eckbereichen jeweils
mit einem Dämpfungselement 8, vorzugsweise aus Gummi, versehen, welche
der Vorrichtung 1 einen rutschsicheren Stand auf einer Arbeitsplatte geben.
2 ist eine endseitige Ansicht der Vorrichtung
1 aus 1. In dieser Darstellung ist der Klemmechanismus
der Halteeinrichtung 3 dargestellt. Dieser Klemmechanismus ist durch die
Klemmarme 6 gebildet, die zwischen sich den Schleifkörper
2 einklemmen und durch eine Verbiegung des Basiselementes 5 aufeinander
zu- und voneinander wegbewegt werden können. Die Verbiegung des Basiselementes
5 ist dabei elastisch, so daß die Vorrichtung 1 auch bei
häufigem Wechseln eines Schleifkörpers 2 formstabil bleibt.
3 zeigt eine Seitenansicht der Vorrichtung
1 gemäß den 1 und 2.
In dieser Darstellung ist noch einmal gut zu sehen, daß der stabförmige
Schleifkörper 2 im wesentlichen freiliegend angeordnet ist, so daß
ein Schneidwerkzeug entlang der gesamten Länge des Schleifkörpers
2 zum Schärfen geführt werden kann. Dieses vereinfacht den Schärfvorgang,
so daß dieser auch durch ungeübte Personen auf einfache Art und Weise
durchgeführt werden kann. Die einstückig mit dem Basiselement
5 ausgebildeten Trägerelemente 4 sind in dieser Ausführung
als Abwinkelungen ausgebildet, wobei zwischen den Trägerelementen
4 und dem Basiselement 5 ein rechter Winkel eingeschlossen ist.
4 zeigt eine Draufsicht auf eine Vorrichtung
1 gemäß den 1 bis 3.
Diese 4 zeigt noch einmal deutlich, daß der Schleifkörper
2 im wesentlichen freiliegend an der Halteeinrichtung 3 angeordnet
ist, so daß der Schleifkörper 2 zum Schären einer Schneide
eines Schneidwerkzeugs eine größtmögliche Fläche bietet.
Die anhand der Figuren beschriebenen Ausführungsbeispiele dienen
der Erläuterung und sind nicht beschränkend.
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Schleifkörper
- 3
- Halteeinrichtung
- 4
- Trägerelement
- 5
- Basiselement
- 6
- Klemmarm
- 7
- Ausschnitt
- 8
- Dämpfungselement