| Dokumentenidentifikation |
DE202007007810U1 20.09.2007 |
| Titel |
Halterung zum Aufhängen von Nordic-Walking-Stöcken und ähnlichen Wanderstöcken |
| Anmelder |
Jakob, Karl-Ludwig, 66701 Beckingen, DE |
| DE-Aktenzeichen |
202007007810 |
| Date of advertisement in the Patentblatt (Patent Gazette) |
20.09.2007 |
| Registration date |
16.08.2007 |
| Application date from patent application |
02.06.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A47G 29/12(2006.01)A, F, I, 20070602, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
A63C 11/22(2006.01)A, L, I, 20070602, B, H, DE
A45B 3/00(2006.01)A, L, I, 20070602, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Stand der Technik
Laut meinen eigenen Recherchen im Internet und in einschlägiger
Literatur gibt es noch keine Halterung, die in gleicher oder ähnlicher Art
genutzt werden kann.
Problem
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, dass Nordic Walking Stöcke
und ähnliche Wanderstöcke (weiterhin als NWS bezeichnet) nach ihrem sportlichen
Einsatz oft in der Wohnung, im Keller oder an einem anderen Ort „irgendwo
in der Ecke „rumfliegen".
Dieses Problem wird mit den in den Schutzansprüchen aufgeführten
Merkmalen gelöst.
Problemlösung
Mit der Erfindung wird erreicht, dass die NWS ihren festen Platz bekommen,
bei konsequenter Nutzung der Halterung so auch schnell greifbar sind. Ein Suchen
nach dem letztmaligen „Abstellplatz" entfällt somit.
Außerdem hängen die NWS ordentlich an ihrem zugewiesenen
Platz, werden nicht zur Stolperfalle und damit zur Unfallgefahr und stören
auch sonst nicht, zum Beispiel bei Reinigungsarbeiten.
Vorteil
Ein Vorteil der Halterung ist die einfache und schnelle Montage auf
unterschiedlichen Untergründen.
Der weit größere Vorteil liegt jedoch in der einfachen und
schnellen Handhabung sowohl beim Aufhängen der Stöcke als auch beim Entnehmen
der NWS aus der Halterung.
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| Anspruch[de] |
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Halterung zum Aufhängen von Nordic Walking Stöcken und ähnlichen
Wanderstöcken (weiterhin als NWS bezeichnet) dadurch gekennzeichnet,
dass es ein quaderförmige Teil aus Holz, Metall, Kunststoff oder einem ebenso
geeigneten Material gibt, welches 2 runde Bohrungen aufweist, die es ermöglichen,
2 NWS einzuhängen.
Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bohrungen
einen Durchmesser von ca. 20mm aufweisen und laut Zeichnung angeordnet sind
Halterung nach einem der vorgehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es mittig zu den Bohrungen einen Einschub gibt, der es erlaubt, die NWS in
die runde Öffnung einzuschieben
Halterung nach einem der vorgehenden Schutzansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass es an der Frontseite 2 Bohrungen mit Senkung zum Befestigen der Halterung mittels
Schrauben und ggf. Dübeln gibt (Durchmesser 4–5mm)
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