Die Erfindung betrifft eine Spinnmaschine mit einer Mehrzahl von an
einem Maschinengestell angeordneten Spinnstellen mit jeweils einem Streckwerk sowie
auf einer Spindelbank angeordneten Spindeln mit elektromotorischem Einzelantrieb,
eine Absaugvorrichtung mit einer Filtereinrichtung und einem längs des Maschinengestells
unterhalb der Streckwerke verlaufenden Abluftkanal, und mit einer an einem Maschinen-Ende
angeordneten, durch ein Gehäuse abgeschlossene Funktionseinheit, welche Einrichtungen
zur Wahrnehmung zentraler Funktionen der Spinnmaschine enthält, wobei die Funktionseinheit
einen Streckwerkantrieb und die Filtereinrichtung enthält.
Herkömmliche Spinnmaschinen mit Einzelspindelantrieb, wie Ringspinnmaschinen
oder Trichterspinnmaschinen, sind mehrteilig aufgebaut und enthalten einen Mittelteil
sowie zwei End-Köpfe. Der Mittelteil besteht im wesentlichen aus Spinnstellen
mit vorgelagertem Streckwerk. Ein erster End-Kopf, auch Maschinenkopf genannt, enthält
den Getriebe-, Elektro- und Elektronikteil sowie den Ringrahmenantrieb bei Ringspinnmaschinen.
Ferner findet bei einer entsprechend automatisierten Spinnmaschine am ersten End-Kopf
die Zufuhr leerer Spinnhülsen über eine Zuführeinrichtung statt.
Ein zweiter End-Kopf, auch Maschinenfuss genannt, enthält den Antrieb sowie
die Absaugvorrichtung. Ferner findet bei einer entsprechend automatisierten Spinnmaschine
am zweiten End-Kopf das Abführen der vollen Spulen über eine Abführeinrichtung
statt. Die oben beschriebene Aufgabenteilung zwischen dem ersten und zweiten End-Kopf
findet ihren Ursprung in den Anfängen der Ringspinnmaschine als diese noch
über Transmissionsriemen durch externe Antriebe angetrieben wurde.
Die bekannte Anordnung zentraler Maschinenfunktionen in zwei End-Köpfen
weist zahlreiche Nachteile auf. Diese werden z. B. bei der Montage oder Wartung
der Spinnmaschine ersichtlich.
Aufgabe vorliegender Erfindung ist es daher, eine Spinnmaschine mit
Einzelspindelantrieb vorzuschlagen, welche eine optimale Anordnung der diversen
Einrichtungen zur Wahrnehmung zentraler Funktionen der Spinnmaschine vorsieht.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Funktionseinheit in
eine untere und obere Teileinheit gegliedert ist und die obere Teileinheit eine
vordere, den Spinnstellen zugewandte Sektion D und eine hintere, den Spinnstellen
abgewandte Sektion A enthält, und in der vorderen Sektion D die Lagerung der
Streckwerkwalzen und in der hinteren Sektion A die Filtereinrichtung angeordnet
ist, wobei der Abluftkanal entlang einer horizontalen Achse X von den Spinnstellen
durch die vordere Sektion D zur hinteren Sektion A geführt ist und in die Filtereinrichtung
mündet.
D.h. der Abluftkanal führt von den Spinnstellen unter Wahrung
seines Höhenniveaus entlang der Achse X direkt in die Filtereinrichtung. Die
Achse X liegt vorzugsweise in der Symmetrie-Ebene der Spinnmaschine. Der Abluftkanal
kann ein- oder mehrteilig ausgebildet sein. Der Abluftkanal 9 verläuft
ferner bei einer Spinnmaschine mit aktiv angetriebenen Ballonbegrenzungsmitteln
vorzugsweise auf der Höhe oder oberhalb der Trägerbank für die Ballonbegrenzungsmittel.
Bei einer Ringspinnmaschine liegt der Abluftkanal vorzugsweise auf der Höhe
oder oberhalb des oberen Wendepunktes der vertikal bewegten Ringbank.
An die Funktionseinheit, auch Maschinenend-Kopf genannt, schliesst
die Produktionseinheit an. Die Produktionseinheit umfasst eine Mehrzahl von Spinnstellen,
welche gruppenweise in Sektionen unterteilt sein können. Die Produktionseinheit
beinhaltet unter anderem die Spindelbank, die Ringbank bei Ringspinnmaschinen oder
die Trägerbank für aktiv angetriebene Ballonbegrenzungsmittel von z. B.
Trichterspinnmaschinen. Ferner enthält der Produktionseinheit die Streckwerke
mit ihren Streckwerkzylindern sowie den Abluftkanal, durch welchen die von den Spinnstellen
über Saugleitungen angesaugte Luft abgeführt wird.
Die Produktionseinheit enthält überdies Teile der Hubeinrichtung
zum Heben und Senken der Ring- bzw. der Spindelbank, wie z. B. Schubstangen und
Scherarme. Der Antrieb der Hubeinrichtung ist in der Funktionseinheit, insbesondere
in der Sektion C oder B angeordnet. Der Antrieb der Hubeinrichtung kann jedoch auch
in der Produktionseinheit angeordnet sein, so dass die gesamte Hubeinrichtung mit
Antrieb und Hebemechanismus in der Produktionseinheit liegt.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die
Hubeinrichtung eine oder mehrere an einer oder mehreren Schubstangen angelenkte
Scheren mit jeweils einem Langarm und einem Kurzarm, welche sich durch Bewegung,
insbesondere Drehung, der Schubstange öffnet oder schliesst und dadurch die
Ringbank oder die Spindelbank anhebt oder absenkt. Die Hubeinrichtung kann mehrere,
über die Längserstreckung der Spinnmaschine, vorzugsweise gleichmässig
verteilte Scheren enthalten, auf welche die Last der Ring- bzw. der Spindelbank
verteilt ist, und welche von einer gemeinsamen oder mehreren Schubstangen betätigt
werden. Der Antrieb umfasst einen oder mehrere eine gemeinsame oder separate Schubstangen
antreibende Elektromotoren.
Eine erste Schere kann teilweise oder vollständig in der Funktionseinheit,
insbesondere in der Sektion C oder in der Sektion C und D, untergebracht sein, wobei
deren Haltevorrichtung vorzugsweise an einem Endabschnitt der Spindel- oder Ringbank
angebracht ist.
In der vorderen Sektion D ist bevorzugt auch ein Streckwerkantrieb
(11) angeordnet. Der Streckwerkantrieb umfasst einen oder mehrere Motoren,
insbesondere Elektromotoren, welche die gemeinsamen Unterzylinder der Streckwerke
der einzelnen Spinnstellen antreiben. Die Elektromotoren werden durch Frequenzumrichter
gespeist. Die Unterzylinder können von einem einzelnen Motor angetrieben sein,
wobei die unterschiedlichen Drehzahlen der verschiedenen Unterwalzen über ein
entsprechendes Übersetzungsgetriebe erreicht werden. Ferner können die
einzelnen oder Gruppen von Unterzylindern über unabhängige Elektromotoren
angetrieben werden, wobei im letzteren Fall ebenfalls Übersetzungsgetriebe
notwendig sind.
Der Abluftkanal ist von den Spinnstellen bis zu einer Einmündung
in die Filtereinrichtung an der hinteren Sektion A entlang einer gemeinsamen horizontal
verlaufenden Achse X geführt, wobei der Streckwerkantrieb bevorzugt in der
vorderen Sektion D oberalb und/oder seitlich des Abluftkanals angeordnet ist.
Die Filtereinrichtung umfasst zweckmässig eine Unterdruckquelle.
In einer bevorzugten Ausführung enthält die Filtereinrichtung einen Trommelseparator
mit einer seitlich von diesem angeordneten Unterdruckquelle, wobei die Unterdruckquelle
bevorzugt ein Radiallüfter ist.
Die untere Teileinheit enthält bevorzugt eine vordere, den Spinnstellen
zugewandte Sektion C und eine hintere, den Spinnstellen abgewandte Sektion B. Die
vordere Sektion C enthält bevorzugt die Hubeinrichtung bzw. Teile der Hubeinrichtung
zum Heben und Senken der Spindelbank oder einer Ringbank. Der Antrieb der Hubeinrichtung
ist bevorzugt in der unteren Sektion B oder in der unteren Sektion C angeordnet.
Die hintere Sektion B enthält bevorzugt einen Abluftkanal zur Abführung
der durch die Filtereinrichtung transportierten Luft. Die vordere Sektion C enthält
ferner bevorzugt Gleichrichter für die Stromversorgung der Spindelantriebe
und des Streckwerkantriebs.
Die hintere Sektion A enthält bevorzugt eine obere Teilsektion
A1 und eine an die obere Teilsektion A1 anschliessende untere Teilsektion A2. Die
zentrale Steuerung ist bevorzugt in der unteren Sektion B oder in der oberen Teilsektion
A1 angeordnet. Die zentralen elektrischen Komponenten, wie Transformator, sind bevorzugt
in der unteren Sektion B oder in der oberen Teilsektion A1 angeordnet.
Gemäss einer ersten Ausführung der Erfindung enthält
die Spinnmaschine nur an einem Maschinen-Ende eine Funktionseinheit mit Einrichtungen
zur Wahrnehmung zentraler Funktionen der Spinnmaschinen. So wird z. B. das Streckwerk
bevorzugt ausschliesslich durch einen in der Funktionseinheit angebrachten Streckwerkantrieb
angetrieben, welche gegebenenfalls noch von einem oder mehreren innerhalb der Produktionseinheit
angeordneten zusätzlichen Streckwerksantrieben unterstützt sein können.
Die Spinnmaschine enthält ferner bevorzugt eine einzige in der Funktionseinheit
fest installierte Bedieneinheit.
Gemäss einer zweiten Ausführung der Erfindung ist am zweiten
Ende der Spinnmaschine eine zweite Funktionseinheit enthaltend einen, insbesondere
bestehend aus einem Streckwerkantrieb vorgesehen. Der zusätzliche Streckwerkantrieb
dient der Verhinderung einer Zylindertorsion beim Anfahren oder Herunterfahren der
Spinnmaschine, insbesondere bei langen Spinnmaschinen. Er kann durch einen oder
mehrere innerhalb der Produktionseinheit angeordnete zusätzliche Streckwerkantriebe
unterstützt sein.
Gemäss einer dritten Ausführung der Erfindung ist am zweiten
Ende der Spinnmaschine eine zweite Funktionseinheit bestehend aus einer Bedieneinheit
mit einem Bildschirmpaneel, vorgesehen. Überdies kann die zweite Funktionseinheit
zusätzlich einen Streckwerkantrieb enthalten.
Die Spinnmaschine kann eine Ring- Trichter-, Glocken-, Topf-, Schlingen-
oder Flügelspinnmaschine mit jeweils Einzelspindelantrieb sein. Ist die Spinnmaschine
eine Ringspinnmaschine, so enthält diese eine Hubeinrichtung zum Heben und
Senken der Ringbank.
Ist die Spinnmaschine eine Ringspinnmaschine, so enthält diese
eine Hubeinrichtung zum Heben und Senken der Ringbank. Ist die Spinnmaschine eine
Trichter-, Glocken-, Topf-, Schlingen- oder Flügelspinnmaschine, so enthält
diese eine Hubeinrichtung zum Heben und Senken der Spindelbank. Ferner enthalten
vorgenannte Spinnmaschinen Antriebe, insbesondere Elektromotoren, zum aktiven Antreiben
der Ballonbegrenzungsmittel. Die genannten Elektromotoren werden über sogenannte
Driver bzw. Steuer- oder Treibergeräte, gesteuert bzw. betrieben. Jedem Ballonbegrenzungsmittel
einer Spinnstelle ist ein solcher elektromotorischer Antrieb mit Driver zugeordnet.
In bevorzugter Weiterbildung der Erfindung sind Mittel vorgesehen, mittels welchen
der einzelne Driver durch den Luftstrom im Abluftkanal gekühlt wird. Diese
Mittel können z. B. darin bestehen, dass der Driver mit der Wand des Abluftkanals
eine Kontaktfläche ausbildet. Ferner können auch Wärmeleitelemente,
wie z. B. Rippen, am Driver vorgesehen sein, welche in den Abluftkanal hinein ragen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der 1
näher erläutert. Diese zeigt eine perspektivische Ansicht einer schematisch
dargestellten Trichterspinnmaschine.
Die Trichterspinnmaschine 1 enthält einen Maschinenend-Kopf
10 und eine an diesen anschliessende Produktionseinheit 24 mit
einer Mehrzahl von Spinnstellen 3a, 3b mit Streckwerk
4a, 4b. Die Produktionseinheit 24 ist über Zwischenschilde
2 im Maschinengestell in Sektionen unterteilt. In 1
ist der Einfachheit halber nur die erste Sektion der Produktionseinheit dargestellt.
Weitere, nicht gezeigte Sektionen schliessen an die erste Sektion an.
Die Spinnstellen 3a, 3b enthalten jeweils an einer
Trägerbank 25 angeordnete und mittels Elektromotoren 22a,
22b, z. B. BLDC-Motoren, angetriebene Trichter 26a,
26b als Ballonbegrenzungsmittel. Die genannten Elektromotoren werden über
sogenannte Driver bzw. Steuer- oder Treibergeräte 23a, 23b,
gesteuert bzw. betrieben. Die Driver sind bei den Elektromotoren angeordnet und
liegen dem Abluftkanal 9 an, so dass diese durch den darin zirkulierenden
Luftstrom gekühlt werden. Ferner sind den Spinnstellen 3a,
3b auf einer Spindelbank 5 angeordnete, einzelmotorisch, z. B.
mittels BLDC-Motoren 20a, 20b, betriebene Spindeln 6a,
6b zugeordnet.
Der Maschinenend-Kopf ist funktionell in eine obere Teileinheit
13 und eine untere Teileinheit 12 gegliedert. Die obere Teileinheit
13 besteht aus einer vorderen, den Spinnstellen zugewandte Sektion D und
einer hinteren, den Spinnstellen abgewandte Sektion A. Die untere Teileinheit besteht
aus einer vorderen, den Spinnstellen zugewandte Sektion C und einer hinteren, den
Spinnstellen abgewandte Sektion B. Die hintere Sektion A besteht wiederum aus einer
oberen Teilsektion A1 und einer an die obere Teilsektion A1 anschliessende untere
Teilsektion A2.
Die Spinnmaschine umfasst eine Absaugvorrichtung 7 mit Luftansaugstellen
und Saugleitungen (nicht gezeigt), einem zentralen Abluftkanal 9, einer
Filtereinrichtung 8 und einer Unterdruckquelle 15. Die Unterdruckquelle
ist ein Radiallüfter 15, welcher Luft von definierten Ansaugstellen
(nicht gezeigt) am Streckwerk sowie gegebenenfalls von einer aerodynamischen Verdichtungseinrichtung
(nicht gezeigt) ansaugt und über den zentralen Abluftkanal 9 der Filtereinrichtung
8 zuführt. Die Filtereinrichtung 8 enthält einen Filterraum
mit einem Filter in Form eines Trommelseparators 14, welcher zusammen mit
dem diesem zugeordneten Radiallüfter 15 in der hinteren Sektion A
angeordnet ist. Der Abluftkanal 9 verläuft unterhalb der Streckwerke
und vorzugsweise auf der Höhe oder oberhalb der Trichterbank 5 und
ist unter Wahrung seines Höhenniveaus von den Spinnstellen 3a,
3b durch die vordere Sektion D zur hinteren Sektion A geführt und
mündet an dieser Stelle in die Filtereinrichtung 8 ein. Die Abluft
aus dem Radiallüfter wird über einen, durch die Sektionen A2 und B verlaufenden
Abluftkanal 18 nach unten weggeführt.
Der Streckwerkantrieb 11 ist in der vorderen Sektion D über
und/oder seitlich des durchführenden Abluftkanals 9 angeordnet.
In der vorderen Sektion C ist eine Hubeinrichtung bzw. Teile einer
Hubeinrichtung zum Heben und Senken der Spindelbank oder einer Ringbank vorgesehen.
Der Antrieb der Hubeinrichtung ist bevorzugt in der unteren Sektion B oder in der
unteren Sektion C angeordnet. Die hintere Sektion B enthält bevorzugt einen
Abluftkanal zur Abführung der durch die Filtereinrichtung geführten Luft.
Die vordere Sektion C enthält ferner bevorzugt Gleichrichter für die Stromversorgung
der Spindelantriebe und des Streckwerkantriebs.
Die zentrale Steuerung 33 ist wahlweise in der unteren Sektion
B oder in der oberen Teilsektion A1 angeordnet. Die zentralen elektrischen Komponenten,
wie z. B. der Transformator, sind wahlweise in der unteren Sektion B oder der oberen
Teilsektion A1 angeordnet. Die Funktonseinheit enthält ferner eine Bedieneinheit
32, welche auf einer bedienungsfreundlichen Höhe wahlweise in der
Sektion A oder D untergebracht ist.
Die Spinnmaschine 1 enthält im weiteren eine Hubeinrichtung
27 zum Heben und Absenken der Spindelbank. Die Hubeinrichtung umfasst eine
an einer Schubstange 28 sowie wenigstens eine Schere bestehend aus einem
Langarm 16 und einen etwa mittig über ein Drehgelenk 29b
am Langarm 16 angelenkter Kurzarm 17. Der Langarm 16
ist über ein Drehgelenk 29a mit einer Scherennabe 31 verbunden,
welche die Schubstange 28 umfängt, und welche bei Drehung der Schubstange
28 entlang dieser wandert. Der Kurzarm 17 ist über ein Drehgelenk
29c mit dem Maschinengestell, insbesondere mit einem Zwischenschild
2, verbunden. Die Spindelbank 5 ist über weitere Befestigungsmittel
indirekt mit dem zweiten, freien Ende des Langarmes 16 verbunden. Zur Verteilung
der Traglast der Spindelbank 5 sind über die Produktionseinheit
24 hinweg mehrere Scheren angeordnet, deren Langarm 16 an eine
gemeinsame Schubstange 28 angelenkt ist.
Zur Ausübung einer Hebung oder Senkung des Spindelrahmens, wird
die Schubstange über einen elektromotorischen Antrieb 21 in eine positive
oder negative Drehung versetzt, wodurch die Scherennabe
31 in eine vorwärts oder rückwärts Bewegung versetzt wird,
was ein Schliessen oder Öffnen der Schere 16, 17 und somit
ein Heben oder Senken der Spindelbank 5 zur Folge hat.
Der Antrieb 21 der Hubeinrichtung 27 kann wahlweise
in der Sektion B oder C liegen. Ferner sind erste Scherenelemente 16,
17 in der Sektion C angeordnet, wobei die Schubstange in die Sektion C
führt. Ferner sind in der Sektion C Führungsmittel 30 zur vertikalen
Führung der Scherenelemente 16, 17 sowie Gleichrichter
19 für die Stromversorgung der Spindelantriebe 20a,
20b und des Streckwerkantriebs 11 angeordnet.
Die Scherenelemente 16, 17 liegen bevorzugt hinter
der Spindel- bzw. Trichterbank 5 in einem freien Raum unterhalb des Abluftkanals
9. Die besagte Hubeinrichtung 27 eignet sich in der beschriebenen
Ausführungsform auch zum Heben und Senken einer Ringbank.
Die Produktionseinheit 24 weist einen in Längsrichtung
symmetrischen Aufbau auf. D.h. beidseits einer Mittelebene sind in symmetrischer
Anordnung Spinnstellen mit den dazu gehörigen Einrichtungen wie Streckwerk,
Trichterbank, Spindelbank, Trichter- und Spindelantriebe etc. vorgesehen. Der mittig
verlaufende Abluftkanal 9 wird von einander gegenüber liegenden Spinnstellen
gemeinsam genutzt. Entsprechend dem symmetrischen Aufbau der Spinnstellenanordnung
in Maschinenlängsrichtung sind auch zwei symmetrisch angeordnete und sich gegenüberliegende
Hubvorrichtungen vorgesehen.
- 1
- Spinnmaschine
- 2
- Maschinengestell
- 3
- Spinnstelle
- 4
- Streckwerk
- 5
- Spindelbank
- 6
- Spindeln
- 7
- Absaugvorrichtung
- 8
- Filtereinrichtung
- 9
- Abluftkanal
- 10
- Funktionseinheit
- 11
- Streckwerkantrieb
- 12
- untere Teileinheit
- 13
- obere Teileinheit
- 14
- Trommelseparator
- 15
- Radiallüfter
- 16
- Schere: Langarm
- 17
- Schere: Kurzarm
- 18
- Abluftkanal
- 19
- Gleichrichter
- 20
- Einzelantrieb
- 21
- Antrieb der Hubeinrichtung
- 22
- Trichterantrieb
- 23
- Driver, Treibergerät des Trichterantriebs
- 24
- Produktionseinheit
- 25
- Trichterbank
- 26
- Trichter
- 27
- Hubeinrichtung
- 28
- Schubstange
- 29
- Drehgelenk
- 30
- Führungseinrichtung
- 31
- Scherennabe
- 32
- Bedienpaneel
- 33
- zentrale Steuerung