RUGGIE, A., Mark, Franklin Park, IL 60131, US; BONOMO, Brian, Oak Park, IL 60302, US; BRADDOCK, Lee, Lemuel, Huntlin, IL 60142, US; KOLEDIN, Toblica, Willowbrook, IL 60527-2455, US; LIANG, Bei-Hong, Naperville, IL 60564, US; LYNCH, K., Steven, St. Charles, IL 60174, US; NEMIVANT, Kathleen, Forest Park, Illinois 60130, US; PEARCE, Beverly, Winchester, Virginia 22601, US; WELDON, Allen, Mark, Iowa City, Iowa 52240, US
Vertreter
Mitscherlich & Partner, Patent- und Rechtsanwälte, 80331 München
DE-Aktenzeichen
60032125
Vertragsstaaten
AT, BE, CH, CY, DE, DK, ES, FI, FR, GB, GR, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PT, SE
Hintergrund der ErfindungAnwendungsbereich der Erfindung
Die Erfindung betrifft allgemein künstliche Holzwerkstoffbauelemente
sowie das Verfahren ihrer Herstellung und Montage. Im Besonderen betrifft die Erfindung
die Produktion von Holzwerkstoff-Rahmenbauelementen wie z. B. Pfosten und Stützstreben.
Beschreibung der entsprechenden Technik
Im herkömmlichen Hochbau können Bauelemente wie Wände,
Dächer, Fußböden und Stützen aus hölzernen Rahmenbauelementen
und Holzverkleidungen montiert werden. Rahmenbauelemente, z. B. Rahmenhölzer,
können aus in Standardgrößen zugeschnittenem Naturholz der Espe,
Fichte, Kiefer und Tanne hergestellt werden. Die üblicherweise aus Sperrholz
oder OSB-Platten (Grobspan-/Langspanplatten) bestehenden Holzverkleidungen werden
am Rahmen eines Bauelements mittels mechanischer Befestigungsmittel und Bindemittel
wie Krampen, Nägeln, Leim, Schrauben oder Urethan-Schaumkleber angebracht.
Herkömmliche Bauhölzer aus Naturholz weisen generell Mängel
bezüglich Festigkeit, Verfügbarkeit und Preis auf. Bauelemente aus herkömmlichen
Werkstoffen haben ebenfalls Nachteile im Hinblick auf Festigkeit, Preis und einfache
Montage. Herkömmliches Naturbauholz weist große Qualitätsunterschiede
auf. Da Rahmenbauelemente von nominell 2×4 in (eigentlich 1S × 3S
in) vollständig als kompakte Stücke aus Holzstämmen oder Holzblöcken
herausgeschnitten werden, können sie holzeigene Mängel wie Astknorren
und Risse aufweisen. Astknorren verringern in der Regel die Festigkeit von Bauholz,
wodurch in Konstruktionen ein hoher Sicherheitsfaktor erforderlich wird, der die
effiziente Nutzung der Werkstoffe verhindert. Außerdem können sogenannte
"Schwarten", die aus den äußeren Bereichen meist jüngerer und kleinerer
Baustämme herausgesägten Anschnitte, einen unerwünschten abgerundeten
statt rechteckigen Rand aufweisen. Bauholzplatten können nach dem Fräsen
feucht werden oder austrocknen, so dass sie sich verziehen und für ihren ursprünglichen
Zweck unbrauchbar werden. Diese Mängel bedingen die mindere Qualität von
30–35% des herkömmlichen Bauholzes.
Das Bauholz, welches zur Verwendung in Konstruktionen geeignet bleibt,
muss häufig wegen uneinheitlicher Maßhaltigkeit zugeschnitten, durch Beilagen
ausgeglichen, in seiner Position festgenagelt oder anderweitig zweckentsprechend
angepasst werden. Außerdem verändern sich aufgrund von Umwelteinflüssen
oder der anderen oben genannten Faktoren die Abmaße des Bauholzes nach dessen
Montage. Das montierte Bauholz trocknet z. B. in einem "Nagelschuss" genannten Zustand
aus oder schrumpft, so dass die Befestigungsmittel locker werden oder herausbrechen.
Gleichermaßen kann der zufällige Kontakt mit Wasser oder Feuchtigkeit
das Holz anschwellen lassen und permanent verwerfen.
Naturholz zur Herstellung von Bauholz insbesondere in größeren
Abmessungen wird auch wegen der Ausbeutung alter Baumbestände immer knapper.
Diese Knappheit führt natürlich zu einer Qualitätsminderung und/oder
zum Anstieg der Kosten für herkömmliches Bauholz und der mit Bauholz errichteten
Privat- und Geschäftsgebäude.
Diese Anwendung betrifft auch Holzwerkstoffartikel aus Zellulose.
Eine Art von Holzwerkstoffelement sind z. B. künstlich hergestellte Platten
aus verleimten Holzelementen und/oder Lignozellulose-Werkstoffen, welche in Fachkreisen
beispielhaft mit folgenden Begriffen bezeichnet werden: Holzfaserplatten wie Hartfaserplatten,
mitteldichte Holzfaserplatten und poröse Holzfaserplatten; Spanplatten wie
Flachpressplatten, Mehrschichtplatten, Strangpressplatten, OSB-Platten und Sperrholz.
Zu den Holzwerkstoffelementen zählen auch die aus diesen Werkstoffen kombinierten
künstlichen Platten.
Die Fachwelt kennt viele verschiedene Methoden zur Herstellung von
OSB-Platten, die u. a. in Kapitel 4.3 des vom Canadian Wood Council herausgegebenen
Wood Reference Handbook und in The Complete Manual of Woodworking von Albert Jackson,
David Day und Simon Jennings beschrieben sind.
Der erste Schritt in der Herstellung eines Holzwerkstoffs sind Beschaffung
und Sichtung von Stämmen von Espe, Kanadabalsam, Buche, Birke, Zeder, Ulme,
Robinie, Ahorn, Eiche, Kiefer, Pappel, Fichte oder Kombinationen daraus. Die Stämme
können in mit heißem Wasser gefüllte Becken eingelegt werden, um
das Holz für die Entrindung aufzuweichen. Nach der Entrindung werden die Stämme
mittels mechanischer Schneidmittel zu Spänen zerkleinert.
Die entstandenen Späne werden vor der Trocknung in feuchten Behältern
gelagert. Sobald die Späne bis auf einen einheitlichen Feuchtegehalt abgetrocknet
sind, werden sie zur Verringerung der Menge der vorhandenen Feinspäne grob
gesichtet. Die auch als Füllmaterial bezeichneten Späne werden anschließend
unter Beigabe von Kunstharzbindemitteln, Wachs und gewünschten leistungssteigernden
Additiven zum Holzwerkstoffrohmaterial, auch Ganzzeug genannt, vermischt. Die kunstharzbeschichteten
oder -besprühten Späne werden dann auf einer Formstraße zu einem
locker filzigen Vlies gestreut. Das Vlies mit einer oder mehreren Schichten gezielt
(oder auch zufällig) ausgerichteter Späne wird dann einer Presse zugeführt.
Die Presse verfestigt das Vlies unter Einwirkung von Wärme und Druck, wobei
das Kunstharz abbindet und die Späne verleimt. Die Platten werden danach aus
der Presse entnommen und auf die erforderliche Größe zugeschnitten.
Holzwerkstoff-Bauelemente des oben beschriebenen Typs sind z. B. aus
US 5,685,124 und DE
835 053 C bekannt. Beide Dokumente beschreiben Bauelemente, die ein nicht
planar geformtes Verbundelement in einer Zickzack-Konfiguration enthalten, welches
den Kern des Bauelements bildet.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist, eines oder mehrere der oben
beschriebenen Probleme zu lösen und einen neuartigen, nicht planar geformten
Verbundsteg zur Verwendung in einem formbeständigen Holzwerkstoffbauelement
mit verbesserten Eigenschaften bereitzustellen.
Folglich werden ein nicht planar geformter Verbundsteg zur Verwendung
in einem formbeständigen Holzwerkstoffbauelement nach Anspruch 1 und ein entsprechendes
Herstellungsverfahren nach Anspruch 15 bereitgestellt.
Somit stellt die vorliegende Erfindung auch ein formbeständiges
Holzwerkstoffbauelement mit dem geformten Verbundsteg bereit, der eine sehr spezifische
Struktur aufweist. Es hat sich herausgestellt, dass die Steifigkeitseigenschaften
des Verbundstegs durch die oben erwähnten Variationen in der Dicke maximiert
werden, so dass man Holzwerkstoffbauelemente in verbesserter Qualität erhält.
Weitere Ziele und Vorteile der Erfindung werden für Fachleute
aus der Prüfung der nachfolgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung
mit den Zeichnungen und den beigefügten Ansprüchen ersichtlich. Obwohl
die Erfindung in diversen Ausführungen implementiert werden kann, werden im
Folgenden nur beispielhaft spezifische Ausführungen der Erfindung beschrieben,
wobei nicht beabsichtigt ist, die Erfindung auf diese Ausführungen allein zu
beschränken.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
1 ist eine isometrische Ansicht eines Holzwerkstoffbauelements
mit dem Verbundsteg gemäß der Erfindung, welches in mehrere Stütz-
oder Pfostenelemente aufteilbar ist.
2 zeigt den Querschnitt einer Presse zur Formung des
Verbundstegfeldes gemäß der Erfindung.
3 zeigt den Querschnitt des Verbundstegfeldes gemäß
der Erfindung.
4 ist eine isometrische Ansicht des Verbundstegfeldes
gemäß der Erfindung.
5 zeigt einen Seitenaufriss eines teilweise freigelegten
Verbundstegfeldes sowie Flanschfelder in formschlüssiger Geometrie, wie sie
in einer Ausführung der Erfindung verwendet werden.
6 zeigt einen Seitenaufriss eines Verbundsteg-Teilstücks
gemäß der Erfindung.
7 ist eine isometrische Schnittansicht eines Teils
einer Ausführung der Erfindung mit einem Holzwerkstoffelement mit Abmessungen
von nominell 2×4.
8 ist eine isometrische Teilansicht einer Ausführung
der Erfindung mit einer Holzwerkstoff-Stützstrebe.
9 ist eine isometrische Teilansicht einer Ausführung
der Erfindung mit einem Holzwerkstoffelement mit Abmessungen von nominell 2×4.
10 ist eine isometrische Teilansicht einer Ausführung
der Erfindung mit einem Holzwerkstoffelement mit Abmessungen von nominell 2×6.
Detaillierte Beschreibung der Erfindung
Gemäß der Erfindung wird auch ein Verfahren zur Herstellung
eines Verbundstegs zur Verwendung in Bauelementen aus holzbasierten Werkstoffen
bereitgestellt. Die holzbasierten Werkstoffe können z. B. Flachspäne,
Plättchen, Teilchen, Fasern und/oder Fäden einschließlich Mischungen
daraus sein. Allgemein können die Bauelemente durch Beschichten oder Besprühen
eines oder mehrerer holzbasierter Werkstoffe wie Flocken oder Fasern mit Kunstharzbindemittel
und optional mit einem Wachs und anderen leistungssteigernden Füllmitteln zur
Erzeugung eines Holzwerkstoffrohmaterials oder Ganzzeugs bereitgestellt werden.
Das Holzwerkstoffrohmaterial oder Ganzzeug wird zu einem Vlies mit ungefähr
einheitlichem Grundgewicht geformt, welches in eine Presse mit der gewünschten
geometrischen Form eingelegt und unter Wärme- und Druckeinwirkung zu einem
Verbundfeld verfestigt wird. Eine Presse zur Herstellung eines geformten oder konturierten
Verbundfeldes wird nachstehend detailliert beschrieben. Zwei oder mehrere dieser
Felder werden, wahlweise mit einem oder mehreren Endblöcken oder anderen Rahmenelementen,
zur Herstellung eines Mehrschicht-Holzwerkstoffprodukts der Erfindung aneinander
geleimt. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung wird das verleimte Produkt
anschließend in mehrere Mehrschicht-Holzwerkstoffbauelemente zugeschnitten.
Die Mehrschicht-Holzwerkstoffbauelemente der Erfindung enthalten vorzugsweise
OSB-Elemente aus Rohmaterial, welches wie oben beschrieben durch Zerspanung von
Stämmen oder anderen Holzquellen gewonnen wird. Die Fachwelt kennt diverse
Verfahren zur Herstellung dieser Späne. Die Späne werden vorzugsweise
mittels mechanischem Schnitzeln und Schälen hergestellt. Quellen für Holzmaterial
sind beispielsweise: Espe, Kanadabalsam, Buche, Birke, Zeder, Ulme, Robinie, Ahorn,
Eiche, Kiefer, Pappel, Fichte oder Kombinationen daraus. Espe oder Kiefer sind zwar
vorzuziehen, aber das zu verwendende Holz wird gemäß Verfügbarkeit,
Preis und besonderen Anwendungsanforderungen gewählt. Die Art des holzbasierten
Werkstoffs bestimmt die Art und Eigenschaften der hergestellten Platte. Z. B. kann
die Erfindung mit Spanplatte, Mehrschicht-Platte, Flachpressplatte, OSB-Platte und/oder
Faserplatte bezeichnete Elemente enthalten. OSB-Platten werden bevorzugt.
Die Bereiche der beispielhaften und bevorzugten Spanmaße zur
Verwendung in einem bevorzugten Verbundfeld ergeben sich aus nachfolgender Tabelle
1.
Tabelle I – Bevorzugte Spanmaße
Nachdem die Späne wie oben beschrieben hergestellt worden sind,
werden sie vorzugsweise zur Reduzierung von Feinspänen und Staub weiterbehandelt.
In diesem Schritt werden die Späne vorzugsweise durch einen rotierenden Sichter
geleitet oder mit einem anderen geeigneten Mittel gereinigt. Allgemein liegt die
Feinspanmenge bei bis zu 60 Gewichtsprozent (Gew.%) (bezüglich des Gesamtgewichts
des holzbasierten Werkstoffs) bei einem Lochdurchmesser des Sichters von ca. 1/8
in (ca. 3,2 mm) oder kleiner, und bevorzugt zwischen ca. 20 Gew.% und ca. 30 Gew.%.
(Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die hierin angegebenen Prozentsätze
auf das Gewicht.) Die Mischung von holzbasierten Werkstoffen wird manchmal einfach
als Holzspäne bezeichnet.
Der Feuchtegehalt der verarbeiteten Späne liegt vorzugsweise
zwischen ca. 2 Gew.% und ca. 9 Gew.% und noch besser zwischen ca. 4 Gew.% und ca.
6 Gew.% bezüglich des Gewichts des holzbasierten Werkstoffs.
Die Späne (inkl. Teilchen und Staub) werden dann vorzugsweise
unter Beigabe von Kunstharzbindemitteln, Wachs und allen anderen gewünschten
leistungssteigernden Additiven zu dem Holzwerkstoffrohmaterial vermischt, welches
zur Herstellung der Platten der Erfindung dient. Zu den bevorzugten Kunstharzbindemitteln
zählen Phenolharze, Resorcin-Harze und MDI-Harze, obgleich viele andere Harzarten
verwendet werden können. Vorzugsweise liegt der Harzgehalt zwischen ca. 1 Gew.%
und ca. 10 Gew.% des Gewichts des holzbasierten Werkstoffs und noch besser zwischen
ca. 3S Gew.% und ca. 5S Gew.%. MDI-Harze werden generell in geringerer
Menge als Phenol- oder Resorcin-Harze verwendet. MDI-Harze sind nicht nur in geringerer
Menge erforderlich, sondern sie ermöglichen auch niedrigere Pressdrucktemperaturen
(damit einen reduzierten Energieverbrauch) sowie die Verwendung von Rohmaterialien
mit höherem Feuchtegehalt.
Die dem Rohmaterial beigegebenen Additive geben den Holzwerkstoffbauelementen
der Erfindung verschiedene vorteilhafte Eigenschaften. Z. B. können in alternativen
Ausführungen der Erfindung Wachse, Feuerhemmmittel, Insektizide, Fungizide,
Imprägniermittel, Ultraviolettlicht- (UV-) Absorber, Holzfarbstoffe in allen
möglichen Kombinationen verwendet werden. Beispielsweise ist ein Feuerhemmmittel
unter der Marke D-BLAZE von Chemical Specialties, Inc., Charlotte, North Carolina,
erhältlich. Wachs wird vorzugsweise zur Erhöhung der Feuchtbeständigkeit,
vorzugsweise zwischen ca. S Gew.% bis zu ca. 2 Gew.% des Gewichts der Holzspäne,
z. B. ca. 1 Gew.%, beigegeben. Ein solches Wachs wird beispielsweise unter der Marke
EW 58 LV von Borden, Diboll, Texas, angeboten.
Das Rohmaterial wird dann zu einem Vlies mit generell einheitlichem
Gewicht kontinuierlich auf einer Formstraße ausgebreitet. In einer anderen
Ausführung der Erfindung kann das Vlies chargenweise geformt werden. Das Grundgewicht
eines Vlieses errechnet sich aus Volumen des geformten Feldes mal gewünschte
Dichte des geformten Feldes dividiert durch die Oberfläche des erzeugten Vlieses
und wird in lb/ft2 oder kg/m2 ausgedrückt.
Ein kontinuierlich geformtes Vlies wird dann so zugeschnitten, das
es in etwa der Länge und Breite eines gewünschten, mit einer geeigneten
Presse herzustellenden Feldes entspricht oder etwas größer ist. Demnach
sind Länge und Breite eines verfestigten Feldes nur durch die Größe
des zur Herstellung benötigten Geräts beschränkt.
Die einzelnen Vliesspäne können spezifisch ausgerichtet
werden (wie es generell bei OSB-Platten der Fall ist), oder das Vlies kann zufällig
ausgerichtete Späne aufweisen. OSB-Platten werden entweder aus einem Vlies
mit spezifisch oder auch zufällig ausgerichteten Spänen hergestellt. Einzelne
Spanschichten in einem einzigen Vlies können unterschiedlich ausgerichtet sein.
Die Spanausrichtung beeinflusst die mechanischen Leistungsmerkmale der verfestigten
Holzwerkstoffplatte, so dass sich die bevorzugte Spanausrichtung von Anwendung zu
Anwendung unterscheidet.
Das Vlies wird dann in eine Presse mit den gewünschten geometrischen
Abmessungen eingelegt. Die Temperatur der Pressenplatten und der Presse während
der Verfestigung des Vlieses mit Phenolharz liegt vorzugsweise zwischen ca. 420°F
und ca. 480°F (ca. 215°C und ca. 249°C) und noch besser bei ca. 450°F
(ca. 232°C). Wie den Fachleuten bekannt sein wird, lassen sich die bezüglich
verschiedener Faktoren wünschenswerten Drucktemperaturen und Drücke modifiziert
werden, darunter: Pressengeometrie; Art des gepressten Holzes; Feuchtegehalt des
Rohmaterials; Pressdauer; und Art des verwendeten Harzes. Der Feuchtegehalt des
Rohmaterials ist ein wichtiger Faktor, welcher die unter gegebenen Druckbedingungen
zu erreichende Kerntemperatur des Vlieses und folglich den Druckzyklus beeinflussen
kann. Die Pressdauer kann generell durch Erhöhen der Drucktemperatur in gewissen,
Fachleuten bekannten Grenzen verringert werden.
Dampfstrahlpressen ist ein Verfestigungsschritt, der z. B. unter gewissen
Umständen in der Herstellung von verfestigten Zellulose-Holzwerkstoffen eingesetzt
werden kann. Dabei wird Dampf durch perforierte Heizpressenplatten und/oder Pressen
durch das Vlies hindurch gedrückt. Der Dampf kondensiert auf den Oberflächen
des Rohmaterials und erhitzt das Vlies. Die vom Dampf sowie von den Pressenplatten
und/oder der Presse auf das Vlies übertragene Hitze härtet das Harz aus.
Im Vergleich zu herkömmlichen Pressverfahren kann Dampfstrahlpressen unter
gewissen Umständen eine Reihe von Vorteilen bieten, wie z. B. kürzere
Pressdauer, eine schnellere und zufriedenstellendere Aushärtung dickerer Felder
und Produkte mit einheitlicheren Dichten.
Nach einer Ausführung des Verfahrens der Erfindung wird ein erstes
Vlies unter Wärme- und Druckeinwirkung in einem Gerät verfestigt, das
zur Herstellung eines geformten Verbundstegs mit einer oder mehreren Konturen konfiguriert
ist (z. B. Konturen wie Grate, Rippen, Kanäle, Vorsprünge, flache Zonen,
obere Zonen, Außenzonen oder erhöhte Zonen), die wie nachstehend im Detail
beschrieben aufwärts und/oder abwärts von einer Mittellinie oder einer
großen planaren Oberfläche des Feldes angeordnet sind. In einer Ausführung
der Erfindung mit vorzugsweise einheitlicher Dichte haben die Vorsprünge vorzugsweise
den gleichen Abstand voneinander. Nach dem Pressen bleibt das Feld intakt und bricht
nicht. Das Feld wird anschließend an den Rändern zugeschnitten.
Bevorzugte Ausführungen der Erfinderartikel enthalten generell
mehrere OSB-Elemente, welche die gleiche Konfiguration und Zusammensetzung aufweisen
können, aber nicht müssen. So werden ein oder mehrere Vliese jeweils unter
Hitze- und Druckeinwirkung in einem Gerät verfestigt, welches für die
Herstellung eines Feldes mit der gewünschten Konfiguration ausgelegt ist. Diese
zusätzlichen Holzwerkstoffvliese können flach sein oder geformte oder
konturierte Merkmale aufweisen und werden ebenfalls an den Rändern zugeschnitten.
Diese zusätzlichen Felder werden ebenfalls nachstehend im Detail beschrieben.
Ein oder mehrere dieser zusätzlichen Felder werden ausgerichtet
und mit dem ersten Feld sowie optional mit Endblöcken oder anderen Rahmenteilen
zu einem Holzwerkstoffbauelement der Erfindung verbunden. Jedes geeignete Bindemittel
kann zur Verbindung der Felder und optionalen Endblöcke verwendet werden. Ein
bevorzugtes Bindemittel, das auf den Schnittstellen oder Stossstellen zwischen Feldern
aufgebracht wird, weist eine Scherfestigkeit auf, die mindestens der Scherfestigkeit
der Holzwerkstofffelder selbst entspricht. Ein bevorzugtes Bindemittel kann aus
der Gruppe der Heißschmelz-Polyurethane, feuchtebindenden Heißschmelz-Polyurethane,
feuchtebindenden Polyurethan-Klebemittel und Kombinationen daraus gewählt werden.
Die Menge des auf die Kontaktoberflächen aufzutragenden Klebemittels liegt
vorzugsweise zwischen ca. R oz./ft2 (ca. 7,4 ml/cm2)
und x oz./ft2 (ca. 22 ml/cm2), z. B. S oz./ft2
(ca. 14 ml/cm2). In einer alternativen Ausführung der Erfindung
können ein wasserfestes Resorcin-Bindemittel oder ein Isocyanat- oder MDI-basiertes
Bindemittel verwendet werden. In einer weiteren alternativen Ausführung kann
das Bindemittel durch mechanische Befestigungsmittel wie Krampen ersetzt oder unterstützt
werden.
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung wird die Holzwerkstoffbaugruppe
anschließend wie nachstehend erläutert in mehrere Holzwerkstoffbauelemente
unterteilt.
Die vorteilhaften Eigenschaften des Produkts der Erfindung machen
es zu einem ausgezeichneten Element in Hochbauanwendungen. Der Prozess gemäß
der Erfindung erzeugt ein Holzwerkstoffelement, welches eine technische Kombination
diverser erwünschter, für Bauelemente nützlicher Eigenschaften wie
z. B. Bruch- und Biegebruchfestigkeit, Biegesteifigkeit, Durchschusshemmung und
erhöhten Schutz gegen Wasser, Insekten, Bakterien und Feuer integriert.
Verschiedene bevorzugte Ausführungen der Erfindung werden nun
im Detail beschrieben.
Holzwerkstoff
Der Prozess der Erfindung kann zur Herstellung eines zum Ersatz herkömmlichen
Bauholzes geeigneten Holzwerkstoffbauelements oder zur Konstruktion von spezifischen
Anwendungen verwendet werden, für die herkömmliches Bauholz aufgrund seiner
Abmessungen und Festigkeitseigenschaften nicht geeignet ist. 1
zeigt zunächst eine Ansicht eines gemäß der Erfindung hergestellten
Produkts in Form einer Holzwerkstoffbaugruppe 20 als Zwischenkomponente,
welche die gemäß der Erfindung hergestellten Mehrschicht-Holzwerkstoffelemente
enthält. Die Komponente 20 enthält einen oder mehrere Verbundstege
21 (einer gezeigt) und einen oder mehrere Endblöcke 22 (zwei
gezeigt), welche zwischen zwei Flanschen 23 eingefügt sind. Das Flanschfeld
23 in 1 kann, muss aber nicht flach sein.
Die Holzwerkstoffbaugruppe 20 wird vorzugsweise senkrecht zum Kanal
24 im Verbundsteg 21 entlang der Linien 25 zur Herstellung
einzelner Mehrschicht-Holzwerkstoffelemente der Erfindung durchtrennt
(s. 9 und 10), wobei jedes
Holzwerkstoffelement einen oder mehrere Verbundstege 21, Flansche
23 und optionale Endblöcke 22 aufweist.
Es wird davon ausgegangen, dass die Begriffe Verbundsteg, Flansch
und Endblock zur Bezeichnung der Felder und Balken in der Holzwerkstoffbaugruppe
20 oder der einzelnen Holzwerkstoffelemente verwendet werden, die durch
die oben beschriebene und in 1 gezeigte Trennung der
Holzwerkstoffbaugruppe 20 entlang der Linien 25 entstehen. Obwohl
die Begriffe Verbundsteg und Verbundstegfeld austauschbar sind, kann der Begriff
Verbundstegfeld zur Bezeichnung eines relativ größeren Elements, z. B.
des Elements 21 in 1, vor dessen hierin beschriebenen
Zuschnitt verwendet werden.
In einem bevorzugten Verfahren zur Herstellung eines Holzwerkstoffprodukts
der Erfindung wird das Vlies des späteren Verbundstegs 21 aus bis
zu drei Schichten von harzbeschichteten, locker filzigen und ausgerichteten Schälspänen
in dem vorstehend beschriebenen Prozess erzeugt. Z. B. wird eine erste oder untere
Schicht parallel zur Längsachse eines fertigen Holzelements erzeugt. Diese
erste Schicht entspricht vorzugsweise 1/3 bis ca. 100% des gesamten Vliesgewichts.
Eine zweite oder mittlere Schicht kann senkrecht zur Richtung der ersten Schicht
erzeugt werden und bis zu ca. 1/3 des gesamten Vliesgewichts entsprechen. Eine dritte
oder obere Schicht kann parallel zur ersten Schicht erzeugt werden und bis zu ca.
S des gesamten Vliesgewichts entsprechen. Anders gesagt, das Vlies enthält
vorzugsweise eine bis drei Schichten, wobei generell jede Schicht Späne enthält,
welche senkrecht zur Richtung der Späne in einer benachbarten Schicht ausgerichtet
sind. In einer bevorzugten Ausführung entspricht jede Schicht etwa 1/3 des
gesamten Vliesgewichts. In einer anderen bevorzugten Ausführung sind ca. 80%
bis ca. 100% der Späne parallel zur Längsachse eines Holzelements ausgerichtet,
z. B. etwa 90% der Späne. In solchen Ausführungen sind die parallel zur
Längsachse des Holzelements ausgerichteten Späne etwa gewichtsgleich zwischen
den oberen und unteren Schichten verteilt.
In einer bevorzugten Ausführung entsprechen die Maße des
Verbundstegs 21 in senkrechter Richtung zu den Kanälen 24
ungefähr der gewünschten Länge eines fertiggestellten Holzwerkstoffprodukts
der Erfindung. In einer anderen bevorzugten Ausführung sind die Maße des
Verbundstegs 21 in senkrechter Richtung zu den Kanälen 24
kürzer als die gewünschten Länge des fertiggestellten Holzwerkstoffprodukts
der Erfindung, um wie in der Ausführung in 1 Raum
für optionale Endblockbalken 22 zu lassen. In diesem Fall wird der
Verbundsteg 21 vorzugsweise an den Flansch 23 derart angeleimt,
dass ungefähr gleichgroße Lücken an gegenüberliegenden Enden
der Holzwerkstoffbaugruppe 20 entlang der Linien 25 freigelassen
werden. Diese Ausführungen werden nachstehend im Detail in Verbindung mit den
Endblöcken 22 erläutert.
Die Breite des Verbundstegfeldes 21 (d. h. senkrecht zu den
Linien 25) und folglich das zur Herstellung des Verbundstegfeldes
21 verwendete Vlies ist vorzugsweise möglichst groß, um die Effizienz
der Herstellung mehrerer Holzwerkstoffelemente aus einer Holzwerkstoffbaugruppe
20 zu maximieren. Z. B. ist das Verbundstegfeld 21 in einer zur
Herstellung von Holzwerkstoff verwendeten Heißpresse von 4 ft (ca. 1,2 m) mal
8 ft (ca. 2,4 m) vorzugsweise 4 ft (1,2 m) breit. Im besten Fall wird eine Heißpresse
von 8 ft (ca. 2,4 m) mal 24 ft (ca. 7,3 m) zur Herstellung von 8 ft (ca. 2,4 m)
langen Holzwerkstoffelementen verwendet, wobei ein Verbundstegfeld 21 vorzugsweise
ca. 24 ft (ca. 7,3 m) breit ist (d. h. senkrecht zu den Linien 25).
Ein bevorzugter Prozess zur Herstellung eines Holzwerkstoffartikels
wird nun beschrieben. Mit Bezug auf 2 wird ein locker
filziges Vlies (nicht gezeigt) in eine Presse 26 mit einer bevorzugten
einzigartigen Konfiguration zur Herstellung eines Verbundstegfeldes 21
mit parallelen Kanälen und schrägen Seiten eingelegt. Die Presse
26 mit einer ersten (oberen) Pressenplatte 21 und einer zweiten
(unteren) Pressenplatte 28 bestimmt die Profilgeometrie des verfestigten
Verbundstegs 21. Wenn sich die Presse 26 über dem Vlies schließt,
verschieben sich die Holzspäne des Vlieses vorzugsweise innerhalb der Vliesmatrix
und folgen grob der Pressenkonfiguration. Man hat festgestellt, dass sich die Vliesoberfläche
aufgrund der durch das Zusammenwirken der Pressenplatten 27 und
28 auf das Vlies wirkenden Druck- und Scherkräfte um bis zu 75% ausdehnen
kann, vorzugsweise um ca. 15 bis ca. 25 %, im besten Fall um ca. 20%. Die Späne
neigen wegen ihres ungebundenen Zustands in dem locker filzigen Vlies generell dazu,
sich während des Pressvorgangs in gewisse Bereiche des Vlieses zu bewegen.
Zu den Einflussfaktoren auf die Größenordnung, um die sich die Oberfläche
eines Vlieses während des mittels des Prozesses der Erfindung verwendeten Pressvorgangs
vergrößern kann, zählen: die Geometrie der Kanäle
24, die unterschiedlichen Dicken an den diversen Stellen des Verbundstegs
21; das Grundgewicht des Vlieses und die Ausrichtung der Späne vor
dem Schließen der Presse; und die Spangeometrie (einschließlich physischer
Länge, Breite und Dicke). Diese Faktoren beeinflussen die Fähigkeit der
Späne, sich innerhalb der Matrix des Vlieses zu bewegen oder zu verschieben,
bevor sie die Kontinuität des Holzwerkstoffvlieses während des Schließens
der Presse umgehen, unterbrechen oder zerstören. Der gemäß der Erfindung
verwendete Prozess und die verwendete einzigartige Konfiguration tragen zur optimalen
Kombination dieser Faktoren bei, so dass die Oberfläche des Vlieses vergrößert
werden kann, ohne dass das Vlies an den äußeren Zonen 23 bricht.
Gleichzeitig stellt der Prozess vorzugsweise ein Produkt mit ungefähr gleicher
Dichte im gesamten Profil bereit, während die gepressten Produkte früherer
Verfahren unerwünschte Dichteabweichungen aufweisen können, welche die
Festigkeit einer Platte verringern.
Die Temperatur der Pressenplatten und/oder der Presse während
der Vliesverfestigung mittels eines Phenol-Harzes liegt vorzugsweise zwischen ca.
420°F und ca. 480°F (ca. 215°C und ca. 249°C), besser noch bei
450°F (ca. 232°C). Die Pressdauer hängt von der Dicke des Endprodukts
und den anderen oben aufgeführten Faktoren ab, liegt aber in bevorzugten Ausführungen
der Erfindung generell in einem Bereich zwischen 1 und 5 Minuten.
Die Dicke eines verfestigten Verbundstegs richtet sich nach dem Abstand
oder Zwischenraum zwischen der ersten Pressenplatte 27 und der zweiten
Pressenplatte 28 während des Pressens und der Verfestigung eines Vlieses.
Z. B. ist der Pressenplattenabstand an einer Stelle der Plattenpresse
26 durch den Abstand zwischen Punkt 29 und Punkt 30 in
2 gegeben. Der Pressenplattenabstand kann auch an den
Punkten 31 und 32 gemessen werden. Als Ergebnis spezifischer Variationen
im Plattenabstand erzeugt die Plattenpresse 26 der Erfindung vorzugsweise
einen Verbundsteg 21 mit einer Dicke, die von einem Punkt zum anderen variiert
(z. B. unterscheidet sie sich an den Verbundstegstellen, welche den Stellen
29/30 und 31/32 der Plattenpresse in
2 entsprechen), um eine mindestens im wesentlichen
einheitliche Dichte im gesamten Verbundsteg zu erreichen. Dieser Aspekt der Erfindung
maximiert nicht nur die Steifigkeitseigenschaften des Verbundstegs 21,
sondern bewahrt auch die Unversehrtheit des Vlieses unter Druckeinwirkung.
3 zeigt die Querschnittsgeometrie eines mittels der
Plattenpresse 26 aus 2 hergestellten Verbundstegfeldes
21 der Erfindung. 4 zeigt eine isometrische
Ansicht des mittels der Plattenpresse 26 aus 2
hergestellten Verbundstegfeldes 21. (Gleiche Nummernbezeichnungen beziehen
sich auf gleiche Elemente.) Das in 3 und
4 dargestellte Verbundstegfeld 21 weist (a)
mehrere allgemein planare längserstreckende äußere Zonen
33 und (b) mehrere längserstreckende innere oder abgewinkelte Zonen
34 auf, welche zwischen den äußeren Zonen an sie anschließend
und in sie integriert angeordnet sind. Die äußeren Zonen 33 sind
aufwärts (z. B. die Elemente 33a, 33b und 33c in
3) und abwärts (z. B. die Elemente 33d,
33e und 33f in 3) der abgewinkelten
Zonen 34 an sie anschließend und in sie integriert angeordnet. Eine
obere Oberfläche des Verbundstegfeldes wird durch den Kontakt mit der ersten
Pressenplatte 27 erzeugt, und eine untere Oberfläche durch den Kontakt
mit der zweiten Pressenplatte 28. Benachbarte äußere Zonen (z.
B. die Zonen 33a und 33d) sind in einem vorgegebenen, vorzugsweise
gleichen seitlichen Abstand und in einem vorgegebenen vertikalen Abstand zueinander
angeordnet.
Die Dicke des Verbundstegs 21 an den aufwärts angeordneten
äußeren Zonen 33a, 33b und 33c (wie in
1 gezeigt) ist geringer (dünner) als die Dicke
des Verbundstegs 21 an den abgewinkelten Zonen 34. Die Dicke des
Verbundstegs 21 an den abwärts angeordneten äußeren Zonen
33d, 33e und 33f ist vorzugsweise größer als
die Dicke des Verbundstegs 21 an den aufwärts angeordneten äußeren
Zonen 33a, 33b und 33c und mindestens etwa gleich der
Dicke des Verbundstegs 21 an den abgewinkelten Zonen 34. Diese
Dicken werden durch Einstellen des Pressenplattenabstands wie oben beschrieben erreicht.
Genauer gesagt, das Verhältnis zwischen den Dicken der aufwärts angeordneten
äußeren Zonen 33a, 33b und 33c und den Dicken
der abgewinkelten Zonen 34 und den abwärts angeordneten äußeren
Zonen 33d, 33e und 33f liegt vorzugsweise zwischen ca.
0,8 und 0,9, z. B. 0,85. Die unterschiedlichen Dicken des Verbundstegs
21 bieten wesentliche und unerwartete Vorteile für seine Herstellung
und Verwendung in den Bauelementen der Erfindung. Die Dicke des Verbundstegs
21 liegt vorzugsweise zwischen ca. 1/8 in und ca. 1 in (ca. 3,18 mm und
ca. 25,4 mm), besser noch zwischen ca. R in und ca. S in (ca. 6,35 mm
und ca. 12,7 mm). Die Dicke an den äußeren Zonen 33a,
33b und 33c liegt vorzugsweise zwischen ca. 0,215 in und ca. 0,465
in (ca. 5,5 mm und ca. 11,8 mm), während die Dicke an den äußeren
Zonen 33d, 33e und 33f vorzugsweise zwischen ca. 0,250
in und ca. 0,50 in (ca. 6,35 mm und ca. 12,7 mm) liegt.
Das Verbundstegfeld 21 gemäß der Erfindung weist
vorzugsweise eine Wichte zwischen ca. 0,6 und 0,9 an jeder Stelle des Feldes auf,
besser noch zwischen ca. 0,65 und 0,75 und im besten Fall ca. 0,75 bei Verwendung
von Kiefernholz. Die Gesamtwichte des Verbundstegfelds liegt vorzugsweise zwischen
ca. 0,6 und 0,9, besser noch zwischen ca. 0,65 und 0,75 und im besten Fall bei ca.
0,75 bei Verwendung von Kiefernholz, wodurch er zu einem hochdichten Holzwerkstoff
wird. Der unterschiedliche Pressenplattenabstand ermöglicht die Herstellung
eines Verbundstegfeldes 21 mit einer mindestens im wesentlichen einheitlichen
Dichte im gesamten Profil. Vorzugsweise entspricht die Dichte des Verbundsteg
21 an einer äußeren Zone 33 mindestens 75% der Dichte
des Verbundsteg 21 an einer abgewinkelten Zone 34, besser noch
mindestens 90%, z. B. 95%. Ebenso entspricht die Dichte des Verbundstegs
21 an einer aufwärts angeordneten äußeren Zone (z.
B. 33a) mindestens 75% der Dichte des Verbundstegs 21 an einer
abwärts angeordneten äußeren Zone (z. B. 33d), besser noch
mindestens 80%, im besten Fall mindestens 90%, z. B. 95%.
Während die äußeren Zonen 33 des in
3 und 4 dargestellten
Verbundstegfeldes 21 generell flach (planar) sind, können sie in einer
alternativen Ausführung Konturen oder andere Abweichungen von einer planaren
Konfiguration aufweisen. Z. B. können Außenoberflächen der äußeren
Zonen 33 des Verbundstegs 21 eine Struktur oder Kontur zur Verbesserung
der Formschlüssigkeit oder Verleimung (formschlüssige Geometriestruktur)
mit anderen Komponenten wie z. B. einem Flansch, Endblock oder einem weiteren Verbundsteg
des fertiggestellten Holzwerkstoffprodukts aufweisen. 5
zeigt z. B. eine Profilteilansicht eines Verbundstegs 21 und Flanschen
23a und 23b mit einer Art von formschlüssiger Geometriestruktur.
Eine untere Oberfläche 133dder Zone 33d weist eine Struktur
auf, welche einen verbesserten Zusammenhalt mit einer strukturierten oberen Oberfläche
123b des Flansches 23b ermöglicht. Daraus folgt, dass sich
der hier verwendete Begriff flach auf einen allgemein planaren Teil bezieht. In
einer weiteren alternativen Ausführung kann eine äußere Zone
33 die Spitze eines gekrümmten Teils des Verbundstegs 21
sein. In noch einer weiteren Ausführung kann eine äußere Zone
33 eine Dicke aufweisen, welche von der Mitte der äußeren Zone
33 zum Ende der äußeren Zone 33, welche mit einer abgewinkelten
Zone verbunden und integriert geformt ist, zu- oder abnimmt.
In gleicher Weise sind die in 3 dargestellten
abgewinkelten Zonen 34 allgemein flach (planar) (wie auch in
5 und 6 gezeigt), können
aber auch Konturen aufweisen. Z. B. kann ein Verbundsteg 21 einen Querschnitt
in Form einer Sinuskurve aufweisen. In noch einer weiteren Ausführung können
die in 3 gezeigten abgewinkelten Zonen 34
eine oder mehrere flache Zonen enthalten, die im wesentlichen senkrecht zu den äußeren
Zonen 33 des Verbundstegs 21 angeordnet sind. In noch einer weiteren
Ausführung kann eine abgewinkelte Zone 34 eine Dicke aufweisen, welche
von der Mitte der Zone 34 zum Ende der Zone 34, welche mit einer
äußeren Zone verbunden und integriert geformt ist, zu- oder abnimmt.
Die abgewinkelten Zonen 34 können in unterschiedlichen
Winkeln zu den äußeren Zonen 33 stehen. Diese Winkel, die als
Freiwinkel bezeichnet werden können, liegen in einem bevorzugten Holzwerkstoffartikel
vorzugsweise zwischen ca. 30 Grad und ca. 60 Grad, besser noch zwischen ca. 35 Grad
und ca. 55 Grad, und im besten Fall zwischen ca. 40 Grad und ca. 50 Grad, z. B.
ca. 45 Grad.
In 7 wird ein Holzwerkstoffartikel
38 der Erfindung mit einem oberen und unteren Flansch 23a bzw.
23b, einem zwischen den Flanschen eingefügten Verbundsteg
21 sowie einem optionalen Endblock 22 dargestellt. Ein Radius
31 ist als Krümmung für den Verbundsteg 21 an einem
Schnittpunkt zwischen der äußeren Zone 33 und der abgewinkelten
Zone 34 festgelegt. Der Radius 35 des Verbundstegs 21
an den zwischen den abgewinkelten Zonen 34 und den äußeren Zonen
33 gebildeten Winkeln variiert allgemein mit der Dicke der aufwärts
angeordneten äußeren Zonen 33. Die nachstehende Tabelle II fasst
die bevorzugten ungefähren Radien des Verbundstegs 21 für diverse
Dicken der äußeren Zone 33 zusammen.
Tabelle II – Bevorzugte Verbundstegradien (angenähert)
Die Profilstärke des Verbundstegs 21 (gemessen an der
größten Tiefe des Verbundstegs, z. B. dem Abstand von einer oberen Oberfläche
133a der Zone 33a zur unteren Oberfläche 133d der
Zone 33d) liegt vorzugsweise zwischen ca. R in und ca. 8 in (ca. 6,35
mm und ca. 20,32 mm) und besser noch zwischen ca. R in und ca. 4 in (ca. 6,35
mm und ca. 10,16 mm).
Die Ziehtiefe eines Verbundstegs 21 ergibt sich aus dem vertikalen
Abstand, der von einer abgewinkelten Zone 34 zwischen den Mittellinien
benachbarter äußerer Zonen (z. B. Zonen 33a und 33d)
überbrückt wird. Die Ziehtiefe in einem Verbundsteg 21 kann,
muss aber nicht einheitlich sein. Folglich liegen z. B. die oberen Oberflächen
der äußeren Zonen 33a, 33b und 33c vorzugsweise,
wenngleich optional, in derselben Ebene. Die Ziehtiefe des Verbundstegs
21 liegt vorzugsweise bei ca. 6 in (ca. 15,24 cm) oder darunter und besser
noch zwischen ca. R in und ca. 3 S in (ca. 6,35 mm und ca. 88,9 mm). In
einer Ausführung der Erfindung ist die Ziehtiefe des Verbundstegs
21 größer als die Dicke jeder Zone.
Ein Verbundstegabschnitt 36, dargestellt in 6,
ist definiert als ein Teil eines Verbundstegs 21 zwischen einem Mittelpunkt
in Längsrichtung einer abwärts angeordneten äußeren Zone
33 und dem Mittelpunkt in Längsrichtung einer benachbarten abwärts
angeordneten äußeren Zone 33 (z. B. Mittelpunkt von
33d bis Mittelpunkt von 33b). Dieser Abstand (gemessen entlang
des in 6 gezeigten Linienabschnitts A-B) hängt
vom Freiwinkel der abgewinkelten Zone 34, der Ziehtiefe im Verbundstegabschnitt
36 und der Länge der abwärts angeordneten äußeren Zone
33d und der aufwärts angeordneten äußeren Zone
33b ab. In einem Verbundsteg 21, in dem alle Verbundstegabschnitte
36 identisch sind, wird die Häufigkeit, mit welcher sich der Stegabschnitt
wiederholt, als der Kehrwert der Länge des Verbundstegabschnitts
36 definiert.
Die Festigkeitseigenschaften von Holzwerkstoffartikeln hängen
zum Teil von der Häufigkeit ab, mit welcher sich der Verbundstegabschnitt
36 wiederholt. Allgemein gesagt, die Biegesteifigkeit nimmt mit wachsender
Häufigkeit zu. Folgende Konstruktionsfaktoren haben Einfluss auf die Biegesteifigkeit
eines Verbundstegs und damit auf einen Artikel, der diesen Verbundsteg enthält:
(a) Länge des gewünschten Holzwerkstoffteils; (b) Breite des verwendeten
Endblocks 22 (falls vorhanden); (c) Freiwinkel der abgewinkelten Zone
34 (der seinerseits von verwendetem Rohmaterial und Ziehtiefe abhängt);
(d) Dicke des Verbundstegs 21 einschließlich Dicke an den Radien und
diversen Zonen; (e) Dichte des Verbundstegs 21; und (f) Schnittfläche
zwischen Verbundsteg 21 und Flansch 23. Diese Faktoren können
so gewählt werden, dass eine gewünschte Biegesteifigkeit erreicht wird.
Wie in 1 dargestellt, werden ein oder
mehrere verfestigte Verbundstegfelder 21 mit zwei Flanschen 23
und optional zwei Endblockbalken 32 zur gezeigten Holzwerkstoffbaugruppe
20 verleimt. Allgemein können die Flanschfelder 23 eines
Holzwerkstoffprodukts der Erfindung aus jedem beliebigen Material bestehen. Flanschmaterialien
sind beispielsweise: Furnierholz, Massivholz, Sperrholz, Schichtpressplatten, OSB-Platten,
Spanplatten, Faserplatten, Wellpappe, Kraftpapier, Kunststoff, Fiberglas und Metalle.
Das Flanschmaterial kann optional die wie oben im Zusammenhang mit dem Verbundsteg
21 erläuterten leistungssteigernden Additive enthalten.
Der Flansch 23 trägt auch zur Biegesteifigkeit eines
Holzwerkstoffprodukts bei. Folglich wird der Flansch vorzugsweise aus einem Material
hergestellt, das in Verbindung mit dem Verbundsteg die gewünschte Biegesteifigkeit
für eine bestimmte Anwendung aufweist. In einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung bestehen die Flanschen aus OSB-Platten, die aus demselben Rohmaterial
wie der Verbundsteg 21 nach den oben beschriebenen Verfahren hergestellt
worden sind. In einer solchen Ausführung sind die Späne des Flansches
23 vorzugsweise im wesentlichen senkrecht zu den Kanälen
24 des Verbundstegs 21 ausgerichtet, und die Dicke des Flansches
23 liegt vorzugsweise zwischen ca. 1/8 in und ca. 1 in (ca. 3,2 mm und
ca. 25,4 mm). Die gegenüberliegenden Flanschen weisen vorzugsweise die gleiche
Dicke auf, jedoch können in gewissen Anwendungen zwei völlig unterschiedliche
Flanschen (sowohl im Hinblick auf Dicke und Material) in den Artikeln der Erfindung
verwendet werden. Der Flansch 23 des Holzwerkstoffartikels ist vorzugsweise
planar mit einer einheitlichen Querschnittsgröße (oder Dicke). Es ergibt
sich jedoch, dass auch andere Flanschkonfigurationen mit der Erfindung von Nutzen
sind. Z. B. ist in einer alternativen Ausführung der Erfindung der Flansch
23 selbst ein Verbundsteg mit einer oder mehreren der oben erläuterten
Eigenschaften. Vorzugsweise weist ein solcher Verbundsteg eine relativ geringe Ziehtiefe
auf [z. B. zwischen ca. 1/16 in und ca. S in (ca. 1,6 mm und ca. 12,7 mm)]
und die Häufigkeit, mit der sich der Verbundstegabschnitt 36 wiederholt,
und die Längen der äußeren Zonen 33 reichen aus, dass eine
oder mehrere äußere Zonen 33 des Flanschfeldes 23 mit
einer oder mehreren äußeren Zonen 33 der Verbundstegfelder
21 in Berührung kommen. Vorzugsweise weisen die Flanschfelder
23 eine Dimension auf, nachstehend mit Länge bezeichnet, welche ungefähr
der Länge des gewünschten Holzwerkstoffartikels entspricht. Mit Bezug
auf die Darstellung einer Holzwerkstoffbaugruppe 20 in 1
wird die Länge der Flanschfelder 23 entlang der Linien 25
gemessen. Die Größe der Flanschfelder 23 in der flachen senkrechten
Richtung (Breite) kann jeden praktikablen Wert annehmen und entspricht vorzugsweise
der Breite des Verbundstegfeldes 21 in der Holzwerkstoffbaugruppe
20.
Allgemein kann ein optionaler Endblock 22 des Holzwerkstoffartikels
der Erfindung aus jedem beliebigen Material oder jeder beliebigen Materialkombination,
darunter Furnierholz, Massivholz, Sperrholz, Schichtpressplatten,
OSB-Platten, Spanplatten, Faserplatten, Wellpappe, Kraftpapier, Kunststoff, Fiberglas
und Metallen bestehen. Vorzugsweise wird der Endblock 22 aus einem nagelbaren
Material hergestellt. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung besteht
ein Endblock 22 aus einer Spanplatte. In einer weiteren bevorzugten Ausführung
der Erfindung wird ein Endblock 22 aus dem Ausschuss bei der Flanschherstellung
hergestellt. Vorzugsweise bestehen gegenüberliegende Endblöcke aus den
gleichen Materialien, aber gemäß der Erfindung können zwei verschiedene
Materialien als Endblöcke im selben Artikel verwendet werden.
Ein optionaler Endblockbalken weist vorzugsweise eine in etwa der
Breite des Flanschfeldes 23 (das ungefähr so breit ist wie das Verbundstegfeld
21) entsprechende Länge auf.
Ein optionaler Endblock 22 ist vorzugsweise so breit, dass
er eine vorgegebene Lücke zwischen den Außenrändern 223a
und 223b der Flanschfelder 23a und 23b und dem Ende eines
Verbundstegfeldes 21 (nicht gezeigt) an jedem Ende der Holzwerkstoffbaugruppe
20 ausfüllt. Vorzugsweise weist der Endblock 22 ein ausreichendes
Volumen an massivem Material auf, um ein mechanisches Befestigungsmittel aufzunehmen,
wenn der Holzwerkstoffartikel damit montiert wird. Ein optionaler Endblockbalken
22 ist vorzugsweise so groß, dass er eine Lücke zwischen den
Innenseiten 123a und 123b der gegenüberliegenden Flansche
23a und 23b in der Holzwerkstoffbaugruppe 20 ausfüllt.
In einem in 1 dargestellten Holzwerkstoffartikel, worin
ein Verbundsteg 21 in senkrechter Richtung zu den Kanälen
24 entlang den Linien 25 kürzer ist als die Flansche
23 entlang der Linien 25, entspricht die Dicke des Endblockbalkens
22 vorzugsweise der Profiltiefe des Verbundstegfeldes 21. In einer
anderen Ausführung entspricht die Länge eines Verbundstegfeldes
21 in Richtung der Linien 25 ungefähr der Länge der
Flanschfelder 23 (worin sich eine Zone 33 des Verbundstegfeldes
21 zu den Außenrändern 223a und 223b der Flansche
23 erstreckt). In einer solchen Ausführung hat der bevorzugte Endblock
22 eine Dicke, die etwa der Profilstärke des Verbundstegs
21 abzüglich der Dicke der Randaußenzone 33 entspricht.
Anders gesagt, in einer solchen Ausführung ist der Endblock nicht dicker als
die Lücke zwischen der inneren Oberfläche der äußeren Zone
33 des Verbundstegs 21 und der inneren Oberfläche (z. B.
123a) des gegenüberliegenden Flansches 23.
Zur Montage einer bevorzugten Holzwerkstoff-Zwischenbaugruppe
20 wird Bindemittel auf die Schnittstellen zwischen den Komponenten aufgetragen
und die Komponenten werden ausgerichtet. Z. B. kann Bindemittel auf die äußeren
Oberflächen 133a und 133b (5)
von äußeren Zonen 33 einer oder mehrerer Verbundstegfelder
21 aufgebracht werden. Bei der Verwendung zweier oder mehrerer Verbundstegfelder
werden vorzugsweise die äußeren Zonen 33 so ausgerichtet, dass
die Kanäle wie in 10 gezeigt parallel laufen und
die Außenoberflächen der äußeren Zonen 33 übereinstimmen.
Das/die Verbundstegfelder) 21 können zu einem Verbundstegkern gestapelt
werden, welcher an einem Flanschfeld 23 ausgerichtet und mit ihm verleimt
werden kann. Optionale Endblöcke 22 können mit den Flanschfeldern
23 und dem/den Verbundstegfeld(ern) 21 an den Enden des/der Verbundstegfeldes(er)
parallel zu den Kanälen 24 verleimt werden. Ein zweites Flanschfeld
kann am Verbundstegfeld ausgerichtet und mit diesem sowie optionalen Endblockbalken
22 verleimt werden.
Nach Auftrag des Bindemittels und Ausrichtung der Komponenten wird
die gesamte Holzwerkstoffbaugruppe 20 in eine Presse, vorzugsweise eine
kontinuierliche Bandpresse oder eine Mehretagenpresse, eingelegt und ausreichend
erhöhtem Druck und/oder erhöhter Temperatur ausgesetzt, damit das Bindemittel
abbindet und/oder trocknet.
Zur Herstellung des Holzwerkstoffartikels wird die Holzwerkstoffbaugruppe
20 einer Mehrblatt-Kreissäge zugeführt. Die Säge trennt
die Holzwerkstoffbaugruppe 20 senkrecht zu den Kanälen 24
entlang der Linien 25. Der Abstand zwischen den Sägeblättern
entspricht etwa der Breite der gewünschten Holzwerkstoffartikel, z. B. ca.
1S in (ca. 3,81 cm), der Breite eines nominellen 2×4-Bauholzes. Mit diesem
Verfahren können mehrere Mehrschicht-Holzwerkstoffausführungen der Erfindung
aus einer einzigen Holzwerkstoffbaugruppe 20 hergestellt werden.
Eine Stützstrebe 37, wie sie beispielhaft in
8 abgebildet ist, kann aus derselben Holzwerkstoff-Zwischenbaugruppe
20 hergestellt werden, wie sie für den Holzwerkstoffartikel verwendet
wird, indem einfach ein dickerer Abschnitt, z. B. ca. 1 ft (ca. 30,5 cm) von der
Holzwerkstoffbaugruppe 20 vorzugsweise senkrecht zu den Kanälen
24 abtrennt wird,. Auf diese Weise lässt sich eine Stützstrebe
37 mit einer Breite von 1 ft (ca. 30,5 cm) mit den gleichen Holzwerkstoffeigenschaften
herstellen. Dies ist ein Vorteil gegenüber bekannten Verfahren, in denen z.
B. acht herkömmliche 2×4-Bauhölzer zur Herstellung einer Stützstrebe
in gleicher Größe verleimt oder anderweitig aneinander befestigt werden.
Zusätzliche Leistungsmerkmale wie Farbgebung und Beständigkeit
gegen Feuer, Insekten und Wasser können ebenfalls durch Beigabe
leistungssteigernder Additive oder durch Auftragen geeigneter Spezialbeschichtungen
auf die Oberfläche der Holzwerkstoffartikel der Erfindung erreicht werden.
Holzwerkstoffausführungen der Erfindung können so konstruiert
werden, dass sie die gleichen Außenmaße wie herkömmliche Holzbauelemente
sowie ein Elastizitätsmodul und Trägheitsmoment aufweisen, welche zur
Erfüllung der Anforderungen in typischen Anwendungen ausreichen. Die Erfindung
ist jedoch auch anwendbar auf die Herstellung von Holzkomponenten mit alternativen
Querschnitten und in Längen, die nur durch die Größe der für
die Produktion der einzelnen Komponenten der Holzwerkstoffbaugruppe 20
verwendeten Maschinen begrenzt sind.
Außerdem kann die Erfindung auch Holzwerkstoffartikel bereitstellen,
welche Leistungsmerkmale aufweisen, die sich von denen herkömmlicher Bauhölzer
unterscheiden. Z. B. wird herkömmliches (nominell) 2×6-Bauholz häufig
im Hochbau zur Schaffung eines 5S in (ca. 14 cm) tiefen Zwischenraums für
die R-19-Isolierung zwischen Holzverkleidungen verwendet, das üblicherweise
jedoch viel dicker als von der Bauordnung gefordert ist und damit die Kosten eines
Bauprojekts erhöht. Ein nominell 2×6-großes Mehrschicht-Holzwerkstoffbauelement
der Erfindung kann die gleichen Querschnittsabmessungen wie ein herkömmliches
2×6-Bauholz aufweisen, aber den spezifischen Dickeforderungen (z. B. dicker
oder dünner im Vergleich zu herkömmlichen Bauholz) angepasst werden. Folglich
liegt ein Vorteil der Erfindung in der Fähigkeit, ein Bauteil bereitzustellen,
das die Auflagen der Bauordnung erfüllt oder übertrifft, aber u. a. weniger
Ausgangsmaterial benötigt, weniger wiegt und preisgünstiger hergestellt
werden kann als ein herkömmliches 2×6-Bauholz.
Beispiel für ein Bauelement der Erfindung von nominell 2×4
Ein Beispiel für ein als Ersatz für herkömmliche (nominell)
2''×4''×8'-Bauhölzer geeignetes bevorzugtes Holzwerkstoffprodukt
der Erfindung (in isometrischer Ansicht in 9 dargestellt)
enthält einen Verbundsteg 21 und zwei zwischen zwei Flanschen
23 eingefügte und verleimte Endblöcke 22. Ein bevorzugter
2×4-Holzwerkstoffartikel 38 der Erfindung weist konstruktionsgemäß
die gleichen Querschnittsmaße auf wie herkömmliches 2×4-Bauholz,
nämlich 1S in × 3S in (ca. 38,1 mm × ca. 88,9 mm), eine
Länge von ca. 8 ft (ca. 244 cm) und ein Elastizitätsmodul, mit dem das
Produkt den Housing and Urban Development (HUD) Bau- und Sicherheitsnormen für
Hauskonstruktionen in Windzone 1 entsprechen kann. Die Erfindung ist jedoch
auch anwendbar für die Herstellung von anderen Mehrschicht-Holzwerkstoffelementen
als Ersatz für herkömmliche Bauhölzer, z. B. für tatsächliche
und nominelle 1×3-, 1×4-, 2×3-, 2×6-, 2×8-, 2×10-,
2×12-, 4×4-, 4×6- und 6×6-Bauhölzer, und in Längen,
die nur durch die Größe der für die Produktion der einzelnen Komponenten
der Holzwerkstoffbaugruppe 20 verwendeten Maschinen begrenzt sind. Z. B.
zeigt 10 perspektivisch einen 2×6-Mehrschicht-Holzwerkstoffartikel
39, der als Ersatz für ein Bauholz von nominell 2×6 dienen kann.
Diese Ausführung der Erfindung enthält zwei an ihren äußeren
Zonen 33 verleimte Verbundstegfelder 21.
Die Herstellung eines bevorzugten 2×4-Artikels 38 der
Erfindung wird nun beschrieben. Ein bevorzugter Verbundsteg 21 kann aus
Spänen mit einer Länge zwischen ca. 4S in und 5S in (ca. 11,4
cm und ca. 14 cm), einer Breite zwischen ca. x in und 1 in (ca. 19 mm bis ca.
25,4 mm) und einer Dicke zwischen ca. 0,02 in und 0,025 in (ca. 0,51 mm und ca.
0,64 mm) hergestellt werden. Die in einem bevorzugten Verbundsteg 21 verwendeten
Späne weisen vor dem Pressen einen Feuchtegehalt zwischen ca. 2% und ca. 9%,
vorzugsweise zwischen ca. 4% und ca. 6%, z. B. 5%, bezüglich des Gewichts der
Späne auf.
Das Vlies wird wie vorstehend beschrieben durch die Vermischung von
Spänen, Harzbindemittel und Wachs hergestellt. Ein bevorzugtes Harzbindemittel
für den Verbundsteg 21 ist Resorcin-Harz, das vorzugsweise mit 4S
Gew.% bezüglich des Gewichts der Späne beigegeben wird. Wachs wird mit
S Gew.% bis 2 Gew.%, z. B. 1S Gew.%, bezüglich des Gewichts der Späne
dem Rohmaterial zugemischt.
In einer bevorzugten 2×4-Ausführung wird das Vlies für
den späteren Verbundsteg 21 aus drei Rohmaterialschichten aus Spänen
gemäß dem oben beschriebenen kontinuierlichen Prozess erzeugt. Die Späne
der ersten (unteren) und dritten (oberen) Schicht sind in Richtung der Maschine
(d. h. senkrecht zu den Kanälen 24) ausgerichtet und machen, ungefähr
gleichmäßig auf beide Schichten aufgeteilt, etwa 90% des Gesamtgewichts
des Vlieses aus. Die Späne der zweiten, oder mittleren, Schicht sind senkrecht
zur Richtung der Maschine (d. h. parallel zu den Kanälen 24) ausgerichtet
und machen den Rest von etwa 10% des Gesamtgewichts des Vlieses aus. Die 2×4-Holzwerkstoffartikel
der Erfindung werden vorzugsweise in den üblicherweise in der Bauindustrie
verwendeten Längen von ca. 81,75 in (ca. 2,08 m), ca. 87,75 in (ca. 2,23 m)
oder ca. 96 in (ca. 2,44 m) hergestellt. Eine Art eines bevorzugten Verbundstegs
21 zur Verwendung in den oben genannten Artikeln weist Längen von
ca. ca. 81,75 in (ca. 2,08 m), ca. 87,75 in (ca. 2,23 m) bzw. ca. 96 in (ca. 2,44
m) auf. In einer alternativen Verbundstegausführung sind die bevorzugten Längen
ca. 78,75 in (ca. 2 m), ca. 84,75 in (ca. 2,15 m) bzw. ca. 93
in (ca. 2,36 m), um an jedem Ende einen ungefähr 1,5 in (ca. 3,8 cm) breiten
Raum für einen Endblock freizulassen.
Das Verbundstegfeld (und demnach das für die Herstellung des
Verbundstegs verwendeten Vlies) ist vorzugsweise möglichst breit, um die Effizienz
der Produktion von mehreren Holzwerkstoffelementen aus einer einzigen Holzwerkstoffbaugruppe
20 zu maximieren. Z. B. ist das Verbundstegfeld in einer Heißpresse
von 4 ft × 8 ft (ca. 1,22 m × 2,44 m) zur Herstellung von 8 ft (ca. 2,44
m) langen 2×4-Holzwerkstoffelementen vorzugsweise ca. 4 ft (ca. 1,22 m) breit.
Im besten Fall wird eine Heißpresse von 8 ft × 24 ft (ca. 2,44 m ×
7,32 m) zur Herstellung von 8 ft (ca. 2,44 m) langen 2×4-Holzwerkstoffelementen
verwendet, wobei das Verbundstegfeld vorzugsweise ca. 24 ft (ca. 7,32 m) breit ist.
Die Temperatur der Pressenplatten liegt während der Vliesverfestigung
mittels Phenol-Harz vorzugsweise bei ca. 450°F (ca. 232°C). Die Pressdauer
hängt von der Dicke des Endprodukts und den anderen oben aufgeführten
Faktoren ab, liegt aber vorzugsweise zwischen ca. 2,5 und 3 Minuten für einen
bevorzugten Verbundsteg für 2×4-Anwendungen.
Das Verbundstegfeld 21 gemäß der Erfindung weist
vorzugsweise eine Wichte zwischen ca. 0,6 und ca. 0,9 an jeder Stelle des Feldes
auf, vorzugsweise ca. 0,75. Die Gesamtwichte des Feldes liegt vorzugsweise zwischen
ca. 0,6 und ca. 0,9, z. B. 0,75, wodurch es zu einem hochdichten Werkstoffelement
wird. Der variierende Pressenplattenabstand ermöglicht vorzugsweise die Herstellung
eines Verbundstegfeldes 21 mit mindestens im wesentlichen einheitlicher
Dichte im gesamten Profil. Vorzugsweise beträgt die Dichte des Verbundstegfeldes
21 an einer äußeren Zone 33 mindestens 75% der Dichte
des Verbundstegfeldes 21 an einer abgewinkelten Zone 34, besser
noch mindestens 90%, z. B. 95%. In gleicher Weise beträgt die Dichte des Verbundstegfeldes
21 an einer aufwärts angeordneten äußeren Zone (z. B.
33a) vorzugsweise mindestens 75% der Dichte des Verbundstegfeldes
21 an einer abwärts angeordneten äußeren Zone (z. B.
33d), besser noch 80% und im besten Fall mindestens ca. 90%, z. B. 95%.
Der Verbundsteg 21 des Artikels 38 ist vorzugsweise
zwischen ca. R in und ca. S in (ca. 6,35 mm und 12,7 mm) dick. Die abgewinkelten
Zonen 34 sind dicker als die der aufwärts angeordneten äußeren
Zonen 33a, 33b und 33c. Die abwärts angeordneten
äußeren Zonen 33d, 33e und 33f sind vorzugsweise
ebenso dick wie die abgewinkelten Zonen 34. In dem in 9
abgebildeten Artikel 38 sind die abwärts angeordneten äußeren
Zonen 33d, 33e und 33f und die abgewinkelten Zonen ca.
0,375 in (ca. 9,52 mm) und die aufwärts angeordneten äußeren Zonen
33a, 33b und 33c vorzugsweise 0,340 in (ca. 8,64 mm)
dick.
Die äußeren Zonen 33 des Verbundstegs
21 weisen vorzugsweise eine Länge von ca. 6 in (ca. 15,24 cm) oder
weniger auf, oder ca. 2 in (ca. 5,08 cm) oder weniger, z. B. ca. 1,1688 in (ca.
2,97 cm). Die äußere Zone 33 des Verbundstegs 21 kann
in besonderen Anwendungen länger als 2 in sein. Der Freiwinkel des Verbundstegs
21 des Artikels 38 beträgt vorzugsweise 45 Grad.
Die Flanschen 23a und 23b des Artikels
38 bestehen vorzugsweise aus OSB, das aus dem gleichen Rohmaterial wie
der Verbundsteg 21 hergestellt ist und dessen Späne im wesentlichen
senkrecht zu den Kanälen 24 des Verbundstegs 21 (d. h. in
Längsrichtung des Artikels 38) ausgerichtet sind. Die Dicke des Flansches
23 liegt in einer bevorzugten 2×4-Flanschausführung vorzugsweise
zwischen ca. 1/8 in und 1 in (ca. 3,18 mm und ca. 25,4 mm) und besser noch zwischen
ca. S in und ca. 1 in (ca. 1,27 cm und ca. 2,54 cm), z. B. 0,75 in (ca. 1,9
cm).
In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung wird ein Endblock
22 aus dem Ausschuss aus der Herstellung des Flansches 23 konstruiert.
Die Breite des Endblocks 22 (in 1 parallel
zu den Linien 25 gemessen) liegt vorzugsweise zwischen ca. 1 in (ca. 2,54
cm) und 3 in (ca. 7,62 cm), z. B. 1S in (ca. 3,8 cm), welche durch Verleimen
zweier Abschnitte des Flanschmaterials 23 (wie in 7–10
gezeigt) erreicht wird, wobei das Flanschmaterial 23 ca. x in (ca.
1,9 cm) dick ist. Die Dicke des Endblocks 22 liegt etwa entsprechend der
Profiltiefe des Verbundstegs 21 vorzugsweise bei ca. 2 in (ca. 5,08 cm).
Verbundstegfeld 21, Flanschfelder 23 und Endblock
22 werden dann nach dem oben beschriebenen Verfahren zu einer in
1 dargestellten Holzwerkstoffbaugruppe 20
montiert und verleimt. In einem gemäß der vorstehenden Erläuterung
hergestellten bevorzugten 2×4-Artikel der Erfindung weist das Bindemittel eine
Mindestscherfestigkeit von 400 lb/in2 (ca. 28,1 kg/cm2) auf.
Die Holzwerkstoffbaugruppe 20 wird dann in eine Mehrblatt-Kreissäge
eingelegt. Die Säge trennt die Holzwerkstoffbaugruppe 20 wie oben
beschrieben senkrecht zu den Kanälen 24 des Verbundstegs
21 entlang der in Figur gezeigten Linien 25.
Die 2×4-Holzwerkstoffartikel des Beispiels erfüllen konstruktionsbedingt
die Bauspezifikationen für Anwendungen, in denen herkömmliche 2×4-Bauhölzer
als Stützstreben verwendet werden. In einer bevorzugten 2×4-Ausführung
weist der Flansch 23 ein Elastizitätsmodul von mindestens ca. 900,000
lb/in2 auf. Z. B. wird ein Holzwerkstoffelement von nominell 2×4
in einem von Fleetwood Enterprises, Inc., Riverside, Kalifornien, und in HUD-Normen
beschriebenen Prüfverfahren am oberen und unteren Ende (in Kontakt mit der
1S in (3,8 cm) dicken Seitenwand) gestützt und auf ganzer Länge einer
gleichmäßig verteilten Last ausgesetzt. Zum Bestehen eines "Betriebslast"-Tests
darf ein 2×4-Holzwerkstoffelement unter Einwirkung der 2S-fachen "Betriebslast"
nicht sofort brechen. Zum Bestehen des Biegetests darf sich ein 2×4-Holzwerkstoffelement
an seinem Mittelpunkt um nicht mehr als einen maximalen Wert durchbiegen. Die Betriebslast
(Einheit: lb) entspricht der Windlast, welche ca. 15 lb/ft2 (ca. 73 kg/m2)
mal der Länge des Holzbauelements mal dem Abstand der Stützstreben in
einer Wand beträgt. Die zulässige Durchbiegung wird durch die Länge
des 2×4-Holzwerkstoffelements dividiert durch 180 bestimmt. Z. B. beträgt
die Nutzlast bei 2×4-Bauhölzern mit einer Länge von 81,75 in (ca.
2,08 m) und einem Zwischenabstand von 16 in (ca. 40,64 cm) 136 lb (ca. 61,7 kg)
und die zulässige Durchbiegung ca. 0,45 in (ca. 11,43 mm); die Nutzlast bei
2×4-Bauhölzern mit einer Länge von 87,75 in (ca. 2,23 m) und einem
Zwischenabstand von 16 in (ca. 40,64 cm) beträgt 146 lb (ca. 66,3 kg) und die
zulässige Durchbiegung ca. 0,49 in (ca. 12,45 mm); und die Nutzlast bei 2×4-Bauhölzern
mit einer Länge von 96 in (ca. 2,44 m) und einem Zwischenabstand von 16 in
(ca. 40,64 cm) beträgt 160 lb (ca. 72,6 kg) und die zulässige Durchbiegung
ca. 0,53 in (ca. 13,46 mm).
Die gemäß der Erfindung hergestellten Bauelemente weisen
viele verbesserte Merkmale auf. Zunächst garantiert die Erfindung die anfängliche
wie langfristige Maßhaltigkeit der Bauelemente. Die Bauelemente der Erfindung
erfordern auch weniger Materialaufwand als herkömmliche Bauhölzer und
Holzverkleidungen. Die Bauelemente der Erfindung wiegen weniger als herkömmliche
Bauhölzer und Holzverkleidungen. Da die Bauelemente der Erfindung weniger als
herkömmliche Bauhölzer und Holzverkleidungen wiegen, können sie in
größeren Mengen angeliefert werden. Außerdem erfordert die Montage
der Elemente beim Bau eines Gebäudes weniger Arbeitsaufwand, da die Bauelemente
maßhaltig sind und in größeren Mengen angeliefert werden können.
Darüber hinaus kann die Erfindung ein Produkt mit erhöhter Oberflächenreibung
bereitstellen, welche die Nutzung vereinfacht.
Größere Abstände lassen sich mit weniger Stützstreben
überbrücken, weil die Bauelemente der Erfindung mit höherer Festigkeit
als ihre herkömmlichen Bauholzentsprechungen hergestellt werden können.
Die Holzwerkstoffausführungen der Erfindung können integrierte Schächte
zur Aufnahme von Verkabelungen und Rohrleitungen aufweisen, wodurch der Arbeitsaufwand
für das Durchbohren herkömmlicher Bauhölzer entfällt. Außerdem
weisen die Mehrschicht-Holzwerkstoffbauelemente der Erfindung integrierte Hohlräume
zwecks effizienterer Wärme- und Schalldämmung auf. Die Erfindung ermöglicht
auch die Konstruktion von Bauelementen mit inhärenten Eigenschaften wie Farbgebung
nach Kundenwünschen sowie Beständigkeit gegen Feuer, Insekten, Wasser,
UV-Strahlung und Bakterien. Außerdem sind die Bauelemente umweltfreundlich,
da sie einen schonenderen Umgang mit Bauholz sowie dessen Verwendung in minderer
Qualität ermöglichen sowie leicht zerkleinert und entsorgt oder wiederverwendet
werden können. Schließlich ermöglicht die Erfindung einen hocheffizienten
Herstellungsablauf, da gleichzeitig viele Holzwerkstoffelemente fließbandmäßig
hergestellt werden können und viele gleiche Verfahrensschritte auf die Herstellung
unterschiedlicher Bauelemente wie Holzwerkstoffelemente und Stützstreben anwendbar
sind.
Vorstehende detaillierte Beschreibung dient nur dem besseren Verständnis
und es ergeben sich aus ihr keine unnötigen Einschränkungen, da Modifizierungen
im Rahmen der Erfindung für Fachleute ersichtlich sind.
Anspruch[de]
Nicht planar geformter Verbundsteg (21) zur Verwendung in einem
formbeständigen Verbundbauelement, wobei der Verbundsteg (21) mindestens
einen ersten Teil mit einer ersten äußeren Zone (33a–c)
mit einem ersten Sattel aufweist, eine zweite äußere Zone (33d–f),
welche in einer Ebene mit Abstand zur Ebene der ersten äußeren Zone (33a–c)
angeordnet ist, und zwei abgewinkelten Zonen (34) mit einem zweiten Sattel,
wobei die abgewinkelten Zonen (34) zwischen den äußeren Zonen
(33a–f) und an sie anschließend angeordnet sind und der erste
Sattel in der Mitte der ersten äußeren Zone (33a–c) kürzer
ist als der zweite Sattel in der Mitte der abgewinkelten Zonen (34).Verbundsteg nach Anspruch 1, wobei die zweite äußere Zone
(33d–f) einen Sattel aufweist, der etwa ebenso
lang ist wie der zweite Sattel.Verbundsteg nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Sattel der abgewinkelten
Zonen (34) von der ersten äußeren Zone (33a–c)
auf eine benachbarte zweite äußere Zone (33d–f) zuläuft.Verbundsteg nach einem der vorstehenden Ansprüche, der weiterhin
ein gekrümmtes Übergangsteil (35) zwischen einer Oberfläche
einer abgewinkelten Zone (34) und einer Oberfläche einer äußeren
Zone (33a–f) aufweist.Verbundsteg nach Anspruch 4, wobei der Sattel des Verbundstegs (21)
stufig von einer abgewinkelten Zone (34) in eine äußere Zone
(33a–f) über das gekrümmte Übergangsteil (35)
übergeht.Verbundsteg nach Anspruch 5, wobei eine Einziehtiefe des nicht planar
geformten Verbundstegs (21) größer ist als der Sattel jeder Zone
(33a–f, 34).Verbundsteg nach Anspruch 6, wobei der nicht planar geformte Verbundsteg
(21) eine im wesentlichen einheitliche Dichte aufweist.Verbundsteg nach Anspruch 7, wobei die Dichte des nicht planar geformten
Verbundstegs (21) an einer äußeren Zone (33a–f)
mindestens rund 75 % der Dichte des nicht planar geformten Verbundstegs (21)
an einer abgewinkelten Zone (34) aufweist.Verbundsteg nach Anspruch 8, wobei die Dichte des nicht planar geformten
Verbundstegs (21) an der ersten äußeren Zone (33a–c)
mindestens rund 75 % der Dichte des nicht planar geformten Verbundstegs (21)
an der zweiten äußeren Zone (33d–f) aufweist.Verbundsteg nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei der nicht planar
geformte Verbundsteg (21) Grobspanplatten enthält.Verbundsteg nach Anspruch 10, wobei die äußeren Zonen (33a–f)
und die abgewinkelten Zonen (34) mindestens ein Profil festlegen.Verbundsteg nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei sich die abgewinkelten
Zonen (34) in einem Winkel zwischen ca. 30° und 60° relativ zur
Ebene der ersten äußeren Zone (33a–c) erstrecken.Verbundsteg nach einem der Ansprüche 1 bis 12, wobei der geformte
Verbundsteg (21) eine spezifische Dichte im Bereich von 0,60 bis 0,90 aufweist.Ein formbeständiges Verbundbauelement, aufweisend
a) einen nicht planar geformten Verbundsteg (21) nach einem der vorstehenden
Ansprüche, und
b) einen an einer äußeren Oberfläche der ersten äußeren
Zone des Verbundstegs (21) angeordneten Flansch.Verfahren zur Herstellung eines nicht planar geformten Verbundstegs
(21) zur Verwendung in einem Verbundbauelement, wobei das Verfahren folgende
Schritte aufweist:
a) Herstellung eines Vlieses aus einem Holzwerkstoff;
b) Einlegen des Vlieses in eine Gesenkpresse (26), wobei die Gesenkpresse
(26) eine nicht planare Konfiguration mit mindestens zwei äußeren
Zonen und mindestens zwei abgewinkelten Zonen aufweist;
c) Schließen der Gesenkpresse (26) zur Bildung eines Gesenkspalts,
wobei der Gesenkspalt sich an mindestens einer der äußeren Zonen vom Gesenkspalt
an den abgewinkelten Zonen unterscheidet; und
d) Festigung dieses Vlieses unter Druck und Temperatur zu einem geformten Verbundsteg
(21) mit mindestens einem Teil mit einer ersten äußeren Zone
(33a–c) mit einem ersten Sattel, einer zweiten äußeren
Zone (33d–f) mit einem zweiten Sattel, den beiden zwischen den äußeren
Zonen (33a–f) und an sie anschließend angeordneten abgewinkelten
Zonen (34), und wobei der erste Sattel in der Mitte der ersten äußeren
Zone (33a–c) kürzer ist als der zweite Sattel in der Mitte
der abgewinkelten Zonen (34).Verfahren nach Anspruch 15, wobei der Holzwerkstoff Holzfasern vorzugsweise
mit Faserlängen von ca. 10 cm bis 15 cm enthält.Verfahren nach Anspruch 15 oder 16, wobei der Gesenkspalt an einer äußeren
Zone kürzer ist als der Gesenkspalt an den abgewinkelten Zonen und worin vorzugsweise
der Gesenkspalt an der zweiten äußeren Zone mindestens
ebenso lang ist wie der Gesenkspalt an den abgewinkelten Zonen.Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, wobei die Oberfläche
des geformten Verbundstegs bis zu ca. 75 %, vorzugsweise ca. 15 % bis ca. 25 % größer
ist als die Oberfläche des Vlieses.Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 18, wobei die Holzfasern
innerhalb der Vliesmatrix verstreut werden, so dass sie grob der Gesenkkonfiguration
in Schritt c) entsprechen.Verfahren zur Herstellung eines Verbundbauelements, aufweisend die Schritte:
i. Herstellung eines nicht planar geformten Verbundstegs (21) nach einem
der Ansprüche 17 bis 19; und
ii. Verbinden des Verbundstegs mit mindestens einem Flansch zum Aufbau des Verbundbauelements.