Die vorliegende Erfindung betrifft eine wässrige Reaktionslösung
und ein Verfahren zur Passivierung von Zink- und Zinklegierungen sowie eine Verwendung
einer Verbindung, ausgewählt aus der Gruppe, umfassend Nicotinsäure, deren
Salze und deren Derivate, zur Erzeugung farbiger Passivierungsschichten auf Zink-
und Zinklegierungen.
Metallische Werkstoffe, insbesondere Eisen und Stahl, werden
verzinkt oder verkadmet, um sie vor korrosiven Umwelteinflüssen zu schützen.
Der Korrosionsschutz des Zinks beruht darauf, dass es noch unedler ist als das Grundmetall
und deshalb den korrosiven Angriff zunächst ausschließlich auf sich zieht,
es fungiert als Opferschicht. Das Grundmetall des betreffenden verzinkten Bauteils
bleibt unversehrt, solange es noch durchgehend mit Zink bedeckt ist, und die mechanische
Funktionalität bleibt über längere Zeiträume erhalten als bei
unverzinkten Teilen. Dicke Zinkschichten gewähren natürlich einen höheren
Korrosionsschutz als dünne Schichten - der korrosive Abtrag von dicken Schichten
dauert eben länger.
Der korrosive Angriff auf die Zinkschicht ihrerseits kann
durch das Aufbringen einer Chromatierung stark verzögert werden, und somit
wird auch die Grundmetallkorrosion noch weiter hinausgezogen als durch eine Verzinkung
alleine. Der Korrosionsschutz durch das Schichtsystem Zink/Chromatierung ist erheblich
besser als derjenige, der durch eine nur gleich dicke Zinkschicht gewährt wird.
Ferner wird durch eine Chromatierung auch die optische Beeinträchtigung eines
Bauteils durch Umwelteinflüsse hinausgezogen - auch die Korrosionsprodukte
von Zink, der so genannte Weißrost, wirken sich störend auf das Aussehen
eines Bauteils aus.
Die Vorteile einer aufgebrachten Chromatierung sind so
groß, dass fast jede galvanisch verzinkte Oberfläche zusätzlich auch
chromatiert wird. Der Stand der Technik kennt vier nach ihren Farben benannte Chromatierungen,
die jeweils durch Behandeln (Tauchen, Spritzen, Rollen) einer verzinkten Oberflache
mit der entsprechenden wässrigen Chromatierungslösung aufgebracht werden.
Ferner sind Gelb- und Grünchromatierungen für Aluminium bekannt, die auf
analoge Weise hergestellt werden. Es handelt sich jedenfalls um unterschiedlich
dicke Schichten aus im Wesentlichen amorphem Zink/Chromoxid (bzw. Aluminium/Chromoxid)
mit unstöchiometrischer Zusammensetzung, einem gewissen Wassergehalt und eingebauten
Fremdionen. Bekannt und nach DIN 50960 Teil 1 in Verfahrensgruppen eingeteilt sind:
1) Farblos- und Blauchromatierungen, Gruppen A und B:
Die Blauchromatierungsschicht ist bis zu 80 nm dick, schwach
blau in der Eigenfarbe und weist je nach Schichtdicke eine durch Lichtbrechung erzeugte
goldene, rötliche, bläuliche, grünliche oder gelbe Irisierfarbe auf.
Sehr dünne Chromatschichten fast ohne Eigenfarbe werden als Farbloschromatierungen
(Gruppe A) eingestuft. Die Chromatierungslösung kann in beiden Fällen
sowohl aus sechswertigen als auch aus dreiwertigen Chromaten sowie Gemischen aus
beiden, ferner aus Leitsalzen und Mineralsäuren bestehen. Es gibt fluoridhaltige
und fluoridfreie Varianten. Die Chromatierungslösungen werden bei Raumtemperatur
angewendet. Der Korrosionsschutz von unverletzten Blauchromatierungen (Gruppe B)
beläuft sich auf 10 - 40 h im Salzsprühschrank nach DIN 50021 SS bis zum
ersten Auftreten von Korrosionsprodukten. Die Mindestforderung für die Verfahrensgruppen
A und B nach DIN 50961 Kapitel 10 Tabelle 3 beträgt 8 h für Trommelware
und 16 h für Gestellware.
2) Gelbchromatierungen, Gruppe C:
Die Gelbchromatierungsschicht ist etwa 0,25 - 1 µm
dick, goldgelb gefärbt und häufig stark rotgrün irisierend. Die Chromatierungslösung
besteht im Wesentlichen aus in Wasser gelösten sechswertigen Chromaten, Leitsalzen
und Mineralsäuren. Die gelbe Farbe rührt von dem signifikanten Anteil
(80 - 220 mg/m2) sechswertigen Chroms her, das neben dem bei der Schichtbildungsreaktion
durch Reduktion erzeugten dreiwertigen Chrom, eingebaut wird. Die Chromatierungslösungen
werden bei Raumtemperatur angewendet. Der Korrosionsschutz von unverletzten Gelbchromatierungen
beläuft sich auf 100 - 200 h im Salzsprühschrank nach DIN 50021 SS bis
zum ersten Auftreten von Korrosionsprodukten. Die Mindestforderung für die
Verfahrensgruppe C nach DIN 50961 Kapitel 10 Tabelle 3 beträgt 72 h für
Trommelware und 96 h für Gestellware.
3) Olivchromatierungen, Gruppe D:
Die typische Olivchromatierungsschicht ist bis zu 1,5 µm
dick, deckend olivgrün bis olivbraun. Die Chromatierungslösung besteht
im Wesentlichen aus in Wasser gelösten sechswertigen Chromaten, Leitsalzen
und Mineralsäuren, insbesondere Phosphaten bzw. Phosphorsäure, und kann
auch Formiate enthalten. In die Schicht werden erhebliche Mengen von Chrom(VI) (300
- 400 mg/m2) eingelagert. Die Chromatierungslösungen werden bei
Raumtemperatur angewendet. Der Korrosionsschutz von unverletzten Olivchromatierungen
beläuft sich auf 200 - 400 h im Salzsprühschrank nach DIN 50021 SS bis
zum ersten Auftreten von Korrosionsprodukten. Die Mindestforderung für die
Verfahrensgruppe D nach DIN 50961 Kapitel 10 Tabelle 3 beträgt 72 h für
Trommelware und 120 h für Gestellware.
4) Schwarzchromatierungen, Gruppe F:
Die Schwarzchromatierungsschicht ist im Grunde eine Gelb-
oder Olivchromatierung, in die kolloidales Silber als Pigment eingelagert ist. Die
Chromatierungslösungen haben in etwa die gleiche Zusammensetzung wie Gelb-
oder Olivchromatierungen und enthalten zusätzlich Silberionen. Auf Zinklegierungsschichten
wie Zn/Fe, Zn/Ni oder Zn/Co lagert sich bei geeigneter Zusammensetzung der Chromatierungslösung
Eisen-, Nickel- oder Cobaltoxid als Schwarzpigment in die Chromatschicht ein, so
dass in diesen Fällen Silber nicht erforderlich ist. In die Chromatschichten
werden erhebliche Mengen Chrom(VI) eingebaut, und zwar je nach dem, ob eine Gelb-
oder eine Olivchromatierung die Basis darstellt, zwischen 80 und 400 mg/m2.
Die Chromatierungslösungen werden bei Raumtemperatur angewendet. Der Korrosionsschutz
von unverletzten Schwarzchromatierungen auf Zink beläuft sich auf 50 - 150
h im Salzsprühschrank nach DIN 50021 SS bis zum ersten Auftreten von Korrosionsprodukten.
Die Mindestforderung für die Verfahrensgruppe F nach DIN 50961 Kapitel 10 Tabelle
3 beträgt 24 h für Trommelware und 48 h für Gestellware. Schwarzchromatierungen
auf Zinklegierungen liegen erheblich oberhalb der genannten Werte.
5) Grünchromatierungen für Aluminium, Gruppe E:
Nach dem Stand der Technik lassen sich dicke Chromatschichten
mit hohem Korrosionsschutz > 100 h im Salzsprühschrank nach DIN 50021 SS
bzw. ASTM B 117-73 bis zum Auftreten von ersten Korrosionsprodukten nach DIN 50961
(Juni 1987) Kapitel 10, insbesondere Kapitel 10.2.1.2, ohne Versiegelung und weitere
besondere Nachbehandlung (DIN 50961, Kapitel 9) nur durch Behandlung mit gelösten
ausgesprochen giftigen Chrom(VI)-Verbindungen herstellen. Dementsprechend enthalten
die Chromatschichten mit den genannten Anforderungen an den Korrosionsschutz noch
diese ausgesprochen giftigen und karzinogenen Chrom(VI)-Verbindungen, die zudem
nicht vollständig in der Schicht immobilisert sind. Die Chomatierung mit Chrom(VI)-Verbindungen
ist hinsichtlich des Arbeitsschutzes problematisch. Der Gebrauch von verzinkten
und mit Chrom(VI)-Verbindungen hergestellten Chromatierungen, wie z.B. die weit
verbreiteten Gelbchromatierungen z.B. auf Schrauben, stellt ein Gefährdungspotential
der Bevölkerung dar und erhöht das allgemeine Krebsrisiko.
Deshalb sind im Stand der Technik Passivierungsverfahren
beschrieben, bei denen auf die Verwendung von Chrom(VI)-Verbindungen ganz oder teilweise
verzichtet wird.
US-Patent 4,384,902
beschreibt insbesondere mit den Beispielen 1, 2, 4 und 5 Passivierungsschichten,
die den Anforderungen im Salzsprühtest genügen. Es handelt sich dabei
in allen Fällen um eine Cer-haltige Schicht, die eine durch das Cer(IV)-lon
hervorgehobene gelbliche Färbung aufweist. Die Beispiele enthalten in der Badlösung
nur Cer(III) sowie Wasserstoffperoxid als Oxidationsmittel. In der Beschreibung
ist diskutiert, dass Wasserstoffperoxid im Sauren zwar kein Oxidationsmittel für
Ce(III) darstellt, dass der pH-Wert an der Oberfläche während der Abscheidung
jedoch so weit ansteigt, dass eine ausreichende Menge Ce(IV) entstehen kann. Die
gelbliche Farbe, die mit der beschriebenen Badzusammensetzung erreicht worden ist,
deutet in der Tat darauf hin, dass eine Oxidation stattgefunden hat, allerdings
nur eine Oxidation von Cer(III) zu Cer(IV). Vierwertiges Cer ist ein noch stärkeres
Oxidationsmittel als sechswertiges Chrom, weshalb Ce(IV) aus Cr(III) das zu vermeidende
Cr(VI) erzeugen wird. Cr(VI) hat eine sehr starke gelbe Farbe und ist als Korrosionsschutzmittel
bekannt. Die in dem
US-Patent 4,384,902
beschriebene Schicht ist somit nicht frei von sechswertigem Chrom.
US-Patent 4,359,348
beschreibt ebenfalls Passivierungsschichten, die den oben genannten Anforderungen
im Salzsprühtest genügen. Auch hier handelt es sich in allen Fällen
um eine Cer-haltige Schicht, die eine durch das Cer(IV)-lon hervorgehobene gelbliche
Färbung aufweist. Dieses Dokument geht daher nicht über
US-Patent 4,384,902
hinaus.
Ferner offenbart
GB-A-2 097 024
die Behandlung von Metalloberflächen zur Verbesserung des Korrosionsschutzes
auf Zink und Zinklegierungsoberflächen mit einer wässrigen sauren Lösung,
die ein Oxidationsmittel und wenigstens ein Metall, ausgewählt aus der Gruppe,
bestehend aus Eisen, Kobalt, Nickel, Molybdän, Mangan, Aluminium, Lanthan,
Lanthaniden-Mischungen oder Cerionen oder Mischungen davon und insbesondere Eisen-
und Kobaltionen, enthält. Ferner offenbart
GB-A-2 097 024
die Verwendung von dreiwertigen Chromionen und Eisenionen in Kombination
mit einem zusätzlichen Metall, ausgewählt aus der Gruppe, bestehend aus
den oben genannten Ionen oder Cerionen, jedoch werden hauptsächlich Kombinationen
von Chrom(III) in Kombination mit einem Oxidationsmittel und Cer- oder Lanthanionen
beschrieben.
DE 196 15 664 A1
beschreibt ein Verfahren, Chrom(VI)-freie Passivierungsschichten mit größerer
Schichtdicke und höherem Korrosionsschutz zu erzeugen. Dabei werden der Reaktionslösung
organische Chelatliganden, insbesondere Dicarbonsäuren, Tricarbonsäuren
und Hydroxycarbonsäuren, wie etwa Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure,
Glutarsäure, Adipinsäure, Pimelinsäure, Korksäure, Azelainsäure,
Sebazinsäure, Maleinsäure, Phthalsäure, Terephthalsäure, Ascorbinsäure,
Apfelsäure, Weinsäure, oder Zitronensäure, zugesetzt. Diese Chelatliganden
bilden kinetisch wenig stabile Komplexe mit Chrom(III), aus denen dieses rasch freigesetzt
und mit hoher Reaktionsgeschwindigkeit in die wachsende ZnCrO-Schicht eingelagert
wird. Als zusätzlicher Katalysator werden Metallionen wie etwa zweiwertige
Cobaltionen in Form löslicher Salze zugegeben, die die Reaktionsgeschwindigkeit
und das Dickenwachstum der Chromatschicht steigern sollen. Die derart erzeugten
Passivierungsschichten sind Chrom(VI)-frei und erlauben einen Korrosionsschutz von
bis zu über 100 h, der etwa dem einer herkömmlichen Gelbchromatierung
entspricht. Die so erzeugten Chromatschichten weisen eine grünliche, rot-grün
irisierende Farbe auf. Ein alternatives, in
DE 41 35 524 A1
beschriebenes Verfahren der Passivierung, das auf einem Chrom(III)-Oxalatkomplex
basiert, liefert wiederum einen blauen Passivierungsfilm.
DE 103 05 449 A1
beschreibt ein Stoffgemisch und ein Verfahren zur Erzeugung farbiger Passivierungsschichten,
welche jeweils auf einer Kombination einer Chrom(III)-lonen enthaltenen Reaktionslösung
mit einem Chinolinfarbstoff basieren. Nachteilig ist hier die mangelnde Beständigkeit
des Chinolinfarbstoffes sowohl in der Reaktionslösung als auch in der Passivierungsschicht.
Unter anderem ist dies auf die mangelnde UV-Beständigkeit solcher Verbindungen
zurückzuführen.
Die oben genannten Beispiele zeigen, dass Chrom(III)- Passivierungen
nach wie vor nur begrenzte Anwendungsmöglichkeiten erlauben. Neben dem bei
Blauchromatierungen meist schwachen Korrosionsschutz und dem Risiko von Chrom(VI)-Rückständen
sind insbesondere die begrenzten Möglichkeiten der mit Chrom(III)-Passivierungen
erreichbaren Farbgebung von Nachteil. Die durch Chrom(III)-Passivierung erzeugten
Farben beschränken sich im Wesentlichen auf blaue und grünliche Chromatschichten,
während Gelbchromatierungen auf Chrom(III)-Basis keine einheitliche und kräftige
Gelbfärbung erlauben, sondern zu hellen, deutlich irisierenden oder ins bläuliche
bzw. grünliche gehenden Beschichtungen führen.
Daher wurden wiederholt Versuche unternommen, gelbe Passivierungsschichten
zu erzeugen, die nur einen geringen Chrom(VI)-Anteil aufweisen oder frei von Chrom(VI)
sind. Die intensiv gelbe Färbung bei herkömmlichen Gelbchromatierungen
wird durch Chrom(VI) selbst hervorgerufen.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Lösung sowie ein Verfahren zur Herstellung von Chrom(III)-haltigen und
Chrom(VI)-freien gelben Passivierungsschichten bereitzustellen, die farbintensiv
und langzeitstabil sind.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die wässrige
Reaktionslösung gemäß Anspruch 1, durch das Verfahren zur Passivierung
von Oberflächen aus Zink- und Zinklegierungen aufweisenden Werkstücken
nach Anspruch 13 sowie durch die Verwendung einer Verbindung, ausgewählt aus
der Gruppe, umfassend Nicotinsäure, deren Salze und deren Derivate, zur Erzeugung
farbiger Passivierungsschichten auf Zink- und Zinklegierungen nach Anspruch 18.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
gegeben.
Die Erfindung ist insbesondere geeignet zur Erzeugung gelber,
weitgehend Chrom(VI)-freier Passivierungsschichten auf Zink und Zinklegierungen.
Der Effekt der Gelbpassivierung wird gemäß der vorliegenden Erfindung
durch eine wässrige Reaktionslösung erreicht, die Chrom(III)-lonen, mindestens
eine Säure sowie mindestens eine heteroaromatische Verbindung, ausgewählt
aus der Gruppe, umfassend Nicotinsäure, deren Salze und deren Derivate, erreicht.
Durch den Zusatz der heteroaromatischen Verbindungen werden stabile chemische Zusammensetzungen
zur Passivierung von Zink und Zinklegierungen erhalten. Als bevorzugte heteroaromatische
Verbindung wird Nicotinsäure verwendet. Statt der freien Säure können
auch ihre Salze, insbesondere das Natrium- oder Kaliumsalz, eingesetzt werden. Dies
erleichtert die Auflösung der Säure in wässrigen Lösungen.
Vorteilhafte Konzentrationen der heteroaromatischen Säuren
hängen stark von der gewünschten Farbintensität der Gelbpassivierung
ab und können im allgemeinem bei mindestens 0,5 g/l liegen. Die obere Konzentrationsgrenze
kann 40 g/l, vorzugsweise 30 g/l, betragen. Eine bevorzugte Konzentration der heteroaromatischen
Verbindungen liegt bei mindestens 10 g/l, weiter bevorzugt bei mindestens 15 g/l.
Die Konzentration dieser Verbindungen liegt vorzugsweise bei höchstens 20 g/l.
Allgemein gilt, dass die Gelbfärbung umso intensiver ist je höher der
Gehalt der Nicotinsäure gewählt wird. Bei einer Konzentration von über
20 g/l Nicotinsäure wird jedoch kaum noch eine Zunahme der Farbintensität
beobachtet. Sofern die vorgenannten Konzentrationsgrenzen in mol/l umgerechnet werden,
gelten diese auch für die Salze der Nicotinsäure und für deren Derivate.
Die gelbe Farbe ist unter anderem deshalb von großem
praktischem Nutzen, da sie in der Verarbeitung von Massenteilen, beispielsweise
in der Automobilindustrie, zur Unterscheidung von Werkstücken dient. Beispielsweise
können durch gezielte Einfärbung mit der erfindungsgemäßen Zusammensetzung
rechts- und linkshändige Bauteile zuverlässig und einfach unterschieden
werden. Dies erhöht die Prozesssicherheit enorm, insbesondere bei der Verarbeitung
sehr ähnlicher Bauteile in großen Stückzahlen.
Die erfindungsgemäße Schicht ist jedoch ohne
Oxidationsmittel hergestellt und daher frei von sechswertigem Chrom. Mit derartigen
Schichten versehene Werkstücke weisen eine sehr hohe Korrosionsbeständigkeit
auf, die mit derjenigen von mit einer Gelbchromatierung versehenen verzinkten Oberflächen
vergleichbar oder sogar besser als diese ist.
Der zur Durchführung verwendete pH-Wert der Reaktionslösung
kann beispielsweise mindestens etwa 1,5 betragen, vorzugsweise mindestens etwa 1,8.
Die obere pH-Grenze kann bei 3,0, vorzugsweise bei 2,2, liegen. Dabei kann der gewünschte
pH-Wert durch Zugabe von Wasserstoffionen, d.h. durch Zugabe der mindestens einen
Säure, vorzugsweise Salpetersäure oder einer anderen Mineral- oder Carbonsäure,
erzeugt und anschließend mit Natronlauge exakt eingestellt werden.
Die Konzentration der gelösten Chrom(III)-lonen kann
mindestens 0,2 g/l, vorzugsweise mindestens 1 g/l, betragen. Sie kann in einem Bereich
bis maximal 30 g/l, vorzugsweise bis maximal 5 g/l, liegen. Grundsätzlich können
die Chrom(III)-Verbindungen auch in einer Konzentration bis zur Sättigungsgrenze
in der Reaktionslösung enthalten sein. Als Quelle für die Chrom(III)-lonen
kann Chromchlorid (CrCl3), Chromnitrat (Cr(NO3)3),
Chromsulfat (Cr2(SO4)3) oder ein anderes wasserlösliches
Chrom(III)-Salz verwendet werden.
Als Katalysatoren können 2- bis 6-wertige Metallionen
mindestens eines Elements, wie von Aluminium, Cobalt, Nickel, Eisen, Gallium, Indium,
den Lanthaniden, Zirkonium, Scandium, Titan, Vanadium, Chrom, Mangan, Kupfer, Zink,
Yttrium, Niob, Molybdän, Hafnium, Tantal und Wolfram, in der Reaktionslösung
enthalten sein. Diese Metallionen können der Reaktionslösung als lösliche
Salze zugegeben werden, vorzugsweise als Nitrate, Sulfate oder Halogenide. In einer
bevorzugten Ausführungsform sind Cobalt(II)-lonen in einer Konzentration von
mindestens etwa 0,1 g/l enthalten. Deren Konzentration kann vorzugsweise bis zu
5 g/l reichen. Dabei stellen wasserhaltige oder wasserfreie Cobaltnitrate (Co(NO3)2),
Cobaltsulfate (CoSO4) oder Cobaltchlorid (CoCl2) Beispiele
für geeignete Cobalt(II)-Quellen dar.
Weiterhin kann die chemische Zusammensetzung mindestens
ein säurestabiles wasserlösliches Silikat enthalten, um die passivierenden
Eigenschaften zu verbessern und der Passivierungsschicht eine höhere Härte
zu verleihen. Die Konzentration beträgt bevorzugt mindestens 0,5 g/l. Die obere
Konzentrationsgrenze liegt vorzugsweise bei 10 g/l. Diese Konzentrationswerte beziehen
sich jeweils auf SiO2. Verwendbare Silikate können sowohl anorganisch
als auch organisch sein, sofern sie in der Reaktionslösung löslich sind.
Organische Silikate sind wegen deren stabilisierender Eigenschaft hinsichtlich der
Badstandzeit vorzuziehen. Verwendbare anorganische Silikate können säurestabile
kolloidale Lösungen von Siliziumdioxid sein. Organische Silikate können
ebenfalls eingesetzt werden. Derartige Silikate können insbesondere Tetramethylammoniumsilikat,
Phenyltrimethylammoniumsilikat, -disilikat und -trisilikat sowie Benzyltrimethylammoniumsilikat
und -disilikat sein. Geeignet sind organische Silikate mit der allgemeinen chemischen
Formel ROR':xSiO2:yH2O, wobei R ein quarternäres Ammoniumradikal
ist, das mit vier organischen Resten substituiert ist, die ausgewählt sind
aus der Gruppe, umfassend Alkyl-, Alkylen-, Alkanol-, Aryl-, Aralkyl-Reste und deren
Mischungen, wobei R' entweder R oder Wasserstoff ist und wobei x=1-3 und y=0-15.
Derartige organische Silikate können mit üblichen chemischen Methoden
synthetisiert werden. Beispielsweise sind Synthesemethoden von Merrill und Spencer,
"Some Quaternary Ammonium Silicates", Journal of Physical and Colloid Chemistry,
55, 187 (1951) sowie in
US-Patent 3,993,548
beschrieben.
Als weitere Komponenten bzw. Leitionen kann die Reaktionslösung
Halogenide, insbesondere Chlorid und Fluorid, Sulfationen, Nitrationen, Phosphorsäure,
Phosphorsäureester oder Phosphationen, Silikationen, Kieselsäuren, Aminosäuren,
Amine und Tenside enthalten. Geeignete Tenside sind beispielsweise aliphatische
Fluorcarbonsulfonate, wie etwa die Produkte Fluorad® von 3M Comp., US, etwa
Fluorad FC 98. Zusätzlich können Komplexbildner für Chrom(III)-lonen,
wie Malonsäure und Oxalsäure, vorhanden sein.
Mit der erfindungsgemäßen Reaktionslösung
können vorzugsweise Werkstücke mit Oberflächen aus Zink- oder Zinklegierungen
mit einer Passivierungsschicht versehen werden. Dabei sind sowohl Werkstücke
passivierbar, die mit einem durch alkalische cyanidische oder durch saure nicht-cyanidische
elektrolytische Zinkabscheidung erzeugten Zinküberzug versehen sind, als auch
Werkstücke, die mittels einer Schmelze verzinkt sind oder die überhaupt
aus Zink oder aus einer Zinklegierung bestehen. Zinklegierungen an den Werkstückoberflächen
können beispielsweise Zn/Fe-, Zn/Ni- und Zn/Co-Legierungen sein. Weiterhin
können mit der Reaktionslösung auch Werkstücke in erfindungsgemäßer
Weise behandelt werden, an denen zusätzlich zu den Zink- oder Zinklegierungsoberflächen
auch Oberflächen frei liegen, die nicht aus Zink oder einer Zinklegierung bestehen,
beispielsweise Eisen enthaltende Oberflächen wie Stahloberflächen. Diese
weiteren Oberflächen können zusammen mit den Zink- oder Zinklegierungsoberflächen
passiviert werden. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass die
erfindungsgemäße Reaktionslösung auch zur Passierung von Aluminium-,
Aluminiumlegierungsoberflächen sowie Oberflächen, die aus Cadmium bestehen,
zu verwenden.
Das Passivierungsverfahren umfasst das In-Kontakt-Bringen
der Oberflächen aus Zink- oder Zinklegierungen aufweisenden Werkstücke
mit der Reaktionslösung. Die Reaktion erfolgt bevorzugt ab einer Mindestbadtemperatur
von ca. 10°C. Die obere Badtemperatur kann beispielsweise 80°C betragen.
Besonders bevorzugte Badtemperaturen liegen im Bereich von 30°C bis 50°C.
Die Werkstücke können mit der Reaktionslösung
bevorzugt durch Tauchen in Kontakt gebracht werden, d.h. die Werkstücke werden
in die in einem Behälter befindliche Reaktionslösung eingetaucht. Hierzu
können die Werkstücke entweder an Gestellen gehalten werden und mit den
Gestellen in die Reaktionslösung eintauchen oder sich in einer Trommel oder
auf einer Horde befinden und mit der Trommel oder der Horde in die Reaktionslösung
eintauchen. In einer alternativen Verfahrensweise werden die Werkstücke auch
durch Spritztauchen mit der Reaktionslösung in Kontakt gebracht. In einer weiteren
Verfahrensweise werden die Werkstücke auch durch Sprühen mit der Reaktionslösung
in Kontakt gebracht. Ferner können die Werkstücken auch mit der Reaktionslösung
beschwallt werden, etwa mittels einer Düse, aus der ein Schwall der Reaktionslösung
austritt. Eine noch andere Behandlungsweise besteht darin, die Reaktionslösung
durch Pinseln, Rollen oder eine andere Auftragstechnik auf die Werkstückoberflächen
aufzubringen. Die Behandlung kann in herkömmlichen Anlagen stattfinden, in
denen die Werkstücke chargenweise behandelt werden, oder in Durchlaufanlagen,
durch die die Werkstücke kontinuierlich hindurchgeführt und dabei behandelt
werden.
Werden die Werkstücke durch Tauchen in der Reaktionslösung
behandelt, kann die Behandlungszeit in einem Bereich von 20 bis 200 s liegen; in
einer bevorzugten Ausführungsform liegt sie in einem Bereich von etwa 30 s
bis etwa 90 s. Je nach der Technik, mit der die Werkstücke mit der Reaktionslösung
in Kontakt gebracht werden, können auch längere oder kürzere Behandlungszeiten
erforderlich werden.
Zur Durchführung der erfindungsgemäßen Passivierung
werden die Werkstücke vor dem In-Kontakt-Bringen mit der Reaktionslösung
gegebenenfalls zunächst gereinigt. Dies kann allerdings dann entfallen, wenn
die Werkstücke unmittelbar nach dem elektrolytischen Verzinken und anschließenden
Abspülen der Verzinkungslösung mit der Reaktionslösung in Kontakt
gebracht werden. Nach Abschluss des erfindungsgemäßen Passivierungsverfahrens
werden die Werkstücke vorzugsweise getrocknet, beispielsweise mit warmer Luft.
Zusätzlich können die Werkstücke vor dem Trocknen auch gespült
werden, um überschüssige Reaktionslösung von der Oberfläche
zu entfernen.
Die nachstehenden Beispiele dienen zur näheren Erläuterung
der Erfindung:
Beispiel 1:
Es wurde eine Reaktionslösung mit folgender Zusammensetzung
hergestellt:
- 2 g/l Cr(III) als Chromnitrat
- 1,5 g/l Ammoniumhydrogenfluorid
- 1 ml/l Salpetersäure (konz.)
- 10 g/l Nicotinsäure als Natriumsalz
- in Wasser
Der pH-Wert der Reaktionslösung wurde mit Salpetersäure
oder Natronlauge auf pH 2,0 eingestellt. Die Lösung wurde auf 45°C erwärmt.
Verzinkte Teile wurden an einem Gestell gehalten für 60 Sekunden in die Reaktionslösung
eingetaucht, anschließend abgespült und getrocknet. Die resultierende
Passivierungsschicht wies eine einheitliche gelb-grün irisierende Farbgebung
auf. Ihre Korrosionsbeständigkeit nach DIN 50021 SS wurde zu ca. 72 h bis zum
ersten Auftreten von Weißkorrosion bestimmt.
Beispiel 2:
Der Versuch gemäß der Beschreibung von Beispiel
1 wurde wiederholt, wobei der Lösung zusätzlich 0,5 g/l Cobalt(II)-Nitrat
zugesetzt wurden. Die Korrosionsbeständigkeit der Schicht nach DIN 50021 SS
wurde zu 96 h bis zum Auftreten von Weißkorrosionen bestimmt.
Beispiel 3:
Der Versuch gemäß der Beschreibung von Beispiel
1 wurde wiederholt, wobei die Zusammensetzung wie folgt verändert wurde:
- 3 g/l Cr(III) als Chromnitrat
- 2 g/l Natriumfluorid
- 1 ml/l Salpetersäure (konz.)
- 1 g/l Malonsäure
- 5 g/l Nicotinsäure als Natriumsalz
- in Wasser
Die resultierende Passivierungsschicht wies eine einheitliche
gelb-grün irisierende Farbgebung auf. Ihre Korrosionsbeständigkeit nach
DIN 50021 SS wurde zu ca. 96h bis zum ersten Auftreten von Weißkorrosion bestimmt.