| Dokumentenidentifikation |
DE102006012926A1 27.09.2007 |
| Titel |
Werkzeug zum Bearbeiten von Oberflächen und Verfahren zur Herstellung eines solchen Werkzeugs |
| Anmelder |
Dr. Wilh. Müller Diamantmetall Inh. G. Müller KG, 82340 Feldafing, DE |
| Erfinder |
Schulze, Michael, 82340 Feldafing, DE |
| Vertreter |
Fleuchaus & Gallo, 81479 München |
| DE-Anmeldedatum |
21.03.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006012926 |
| Offenlegungstag |
27.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
27.09.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B24D 5/16(2006.01)A, F, I, 20060321, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B24D 18/00(2006.01)A, L, I, 20060321, B, H, DE
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| Zusammenfassung |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Werkzeug mit wenigstens einer Aufnahmevorrichtung und wenigstens einer ringförmigen Bearbeitungsscheibe (4) zum Bearbeiten von Oberflächen, wobei die Aufnahmevorrichtung wenigstens eine Spindel (2) mit einer Steckverbindung und einem Fixierflansch (3) aufweist, zwischen welchen die Bearbeitungsscheibe (4) axial aufgenommen ist. Die Bearbeitungsscheibe (4) weist eine an deren Umfang angeordnete, wenigstens abschnittsweise mit Schleifkörpern bestückte Bearbeitungsfläche (5) auf und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheibe (4) mit der Spindel (2) und dem Fixierflansch (3) stoffschlüssig verbunden ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die folgende Erfindung betrifft ein Werkzeug zum Bearbeiten von Oberflächen
und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Werkzeuges.
Werkzeuge zum Bearbeiten von Oberflächen sind im Stand der Technik
bekannt und dienen unter anderem zum Abrichten von Werkstücken, bei denen mit
einem Werkzeug insbesondere eine Feinbearbeitung der Oberfläche stattfindet.
Hierzu wird das rotierende Abrichtwerkzeug, das u. a. eine definierte Bearbeitungsfläche
aufweist, über den zu bearbeitenden Körper geführt, um das Werkstück
entsprechend den Vorgaben und Toleranzen zu bearbeiten.
Zur Bearbeitung dient bei einem solchen Werkzeug im Wesentlichen die
Bearbeitungsfläche, die als mit Schleifkörpern besetzte Oberfläche
des Werkzeugs Material vom Werkstück abträgt, wobei dies sowohl mit dem
Umfang als auch mit den Seitenflächen des Werkzeuges erfolgen kann.
Nachteilig bei solchen Werkzeugen des Standes der Technik ist es jedoch,
dass die Herstellung eines solchen Werkzeuges sehr aufwendig ist. Dies ist unter
anderem darin begründet, dass die Werkzeuge individuell an die zu bearbeitende
Oberflächenstruktur und -form angepasst werden müssen. Ferner ist es schwierig,
sehr feine Bearbeitungswerkzeuge bereitzustellen, da mit den im Stand der Technik
bekannten Herstellungsverfahren nur Werkzeuge, insbesondere Bearbeitungsscheiben,
zur Verfügung gestellt werden, deren Stabilität und damit deren Präzision
durch die Materialstärke im Außenbereich der Bearbeitungsscheibe und deren
Fähigkeiten begrenzt ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, ein Bearbeitungswerkzeug
bereitzustellen, das wenigstens teilweise die im Stand der Technik bekannten Nachteile
überwindet bzw. verbessert.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Werkzeug zur Bearbeitung
von Oberflächen gemäß Anspruch 1. Ferner wird die Aufgabe auch durch
ein Herstellungsverfahren für ein solches Werkzeug gemäß Anspruch
12 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Werkzeug zum Bearbeiten von Oberflächen
weist wenigstens eine Aufnahmevorrichtung und wenigstens eine kreisförmige
Bearbeitungsscheibe zum Bearbeiten von Oberflächen auf. Die Aufnahmevorrichtung
umfasst vorzugsweise eine Spindel mit einer Steckverbindung, auf welche bevorzugt
wenigstens eine oder eine Vielzahl von Bearbeitungsscheiben axial aufgenommen werden.
Mit einem Fixierflansch werden die Bearbeitungsscheiben seitlich abgeschlossen und
auf der Aufnahmevorrichtung fixiert. Die Bearbeitungsscheibe selbst weist wenigstens
abschnittsweise Schleifkörper am Umfang auf, welche bevorzugt die Bearbeitungsfläche
bestimmen. Das erfindungsgemäße Werkzeug ist dadurch gekennzeichnet, dass
die Bearbeitungsscheibe mit der Spindel und dem Fixierflansch der Aufnahmevorrichtung
stoffschlüssig verbunden ist.
Gemäß der vorliegenden Erfindung sind insbesondere die Spindel
und der Fixierflansch der Aufnahmevorrichtung derart gestaltet, dass die Bearbeitungsscheibe
vor dem Zusammensetzen der Aufnahmevorrichtung axial aufgeschoben wird und eine
Verbindung zwischen der Spindel mit ihrer Steckverbindung und dem Fixierflansch
durch eine stoffschlüssige Verbindung bereitgestellt wird.
Die Bearbeitungsscheibe weist insbesondere eine zentrale Öffnung
zur Aufnahme der Steckverbindung auf, wobei die Öffnung sowohl kreisförmig,
als auch polygonförmig ist oder andere entsprechende Formen aufweisen kann,
um insbesondere eine ausreichende Basisverbindung zwischen der Aufnahmevorrichtung
und der Bearbeitungsscheibe bereitzustellen.
Es ist hierbei jedoch auch zu beachten, dass aufgrund der hohen Rotationsgeschwindigkeit
der vorliegenden Werkzeuge im Betrieb, insbesondere auf eine gleichmäßige
Massenverteilung zu achten ist, wodurch insbesondere die kreisförmige Öffnung
in der Bearbeitungsscheibe und die entsprechende kreisförmige Ausführungsform
der Steckverbindung von Vorteil sein können.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
weist das Werkzeug eine Vielzahl von Bearbeitungsscheiben auf, die axial in der
Aufnahmevorrichtung aufgenommen sind. Dabei können die Bearbeitungsscheiben
gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform unterschiedliche
Dicken aufweisen und sind bevorzugt miteinander stoffschlüssig verbunden.
Die stoffschlüssige Verbindung der Bearbeitungsscheiben kann
sowohl vor dem Zusammensetzen der Bearbeitungsscheiben mit der Aufnahmevorrichtung
als auch nach dem Zusammensetzen oder mit dem Zusammensetzen der Aufnahmevorrichtung
erfolgen.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
weisen die Bearbeitungsscheiben unterschiedliche Bearbeitungsflächen auf, wobei
beispielsweise die äußere Bearbeitungsscheibe an der nach außen gerichteten
Bearbeitungsfläche wenigstens abschnittsweise Schleifkörper aufweisen
und die mittleren Bearbeitungsscheiben vorzugsweise im Bereich
des Umfangs entsprechende Schleifkörper zum Bearbeiten der Oberflächen
aufweisen kann. Dies kann insbesondere den entsprechenden Anforderungen an die Bearbeitung
eines Werkstücks angepasst werden.
Diese Zusammensetzung verschiedener Bearbeitungsscheiben zu einem
Stapel von Bearbeitungsscheiben, die in einer Aufnahmevorrichtung aufgenommen werden,
hat insbesondere den Vorteil, dass auf die Eigenschaften der Bearbeitungsscheibe
zum Bearbeiten von Oberflächen unterschiedlich Einfluss genommen werden kann
und durch die Verbindung der Bearbeitungsscheiben miteinander eine zusätzliche
Stabilität im Sinne einer „Sandwichbauweise" erzielt werden kann.
So liegt es auch im Sinn der vorliegenden Erfindung, dass unterschiedliche
Schleifkörper für die verschiedenen Bearbeitungsscheiben verwendet werden,
wobei beispielsweise zur Bearbeitung der Seiten gröbere Schleifkörper
verwendet werden als am Umgangsbereich. Auch die Kombination verschiedener Schleifkörperarten
liegt im Sinn der vorliegenden Erfindung.
Die Bearbeitungsscheibe bzw. die Bearbeitungsscheiben sind gemäß
einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
aus wenigstens einem Basismaterial hergestellt, das aus einer Gruppe ausgewählt
ist, die insbesondere Sintermaterialien wie metallische Bronzeverbindungen oder
Kunststoffe wie Phenolharzverbindungen, Keramiken, Kombinationen hieraus und dergleichen
umfassen.
Als Schleifkörper, die zur Bearbeitung der Oberfläche verwendet
werden und die Bearbeitungsflächen vorzugsweise bilden, werden Schleifkörper
aus einer Gruppe ausgewählt, die insbesondere Diamantnadeln wie beispielsweise
PKD-, MKD-, CVD-, CBN-Nadeln, metallgebundene Diamanten, kunststoffgebundene Diamanten,
keramisch gebundene Diamanten, metallgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen
Bornitrid, kunststoffgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen Bornitrid, Kombinationen
hieraus und dergleichen umfasst.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform weist
die Bearbeitungsfläche am fertigen Werkzeug ein vorgegebenes Außenprofil
auf, das zur formgebenden Bearbeitung der Werkstücksoberfläche verwendet
wird.
Die Schleifkörper für das Werkzeug, welche die Bearbeitungsfläche
bilden, sind gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform
im Wesentlichen stoffschlüssig mit der Bearbeitungsscheibe verbunden. Dies
kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Schleifkörper mit einer metallischen
oder einer Kunststoffverbindung auf der Bearbeitungsscheibe fixiert werden oder
gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform bei der
Herstellung der Bearbeitungsscheibe bereits mit dieser stoffschlüssig verbunden
werden.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
weist die Bearbeitungsscheibe in axialer Richtung unterschiedliche Materialschichten
und Materialarten auf, die insbesondere in der Art aufeinander abgestimmt sind,
dass durch die Kombination der verschiedenen Materialdichten, sowohl die notwendigen
Festigkeitseigenschaften der Bearbeitungsscheibe als auch insbesondere im Hinblick
auf die Bearbeitung von Oberflächen und der hierbei entstehenden Wärme
eine ausgleichende Abführung der Wärme vom Werkstück über die
Bearbeitungsscheibe und die Aufnahmevorrichtung bereitgestellt wird.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
können durch die Zusammensetzung verschiedener Bearbeitungsscheiben zu einem
Paket auch Hohlräume, insbesondere in radialer Richtung bereitgestellt werden,
die beispielsweise für den Transport von Kühlmedien für die Bearbeitung
in entsprechenden Maschinen verwendet werden können.
Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen eines Werkzeuges
mit wenigstens einer Bearbeitungsscheibe und einer Aufnahmevorrichtung, welche wenigstens
eine Spindel und einen Fixierflansch aufweist.
Das Verfahren umfasst die Herstellung wenigstens einer Bearbeitungsscheibe,
insbesondere durch Verdichten und Verfestigen wenigstens eines schleifkörperenthaltenden
Basismaterials. Solch ein Basismaterial kann beispielsweise ein Sintermaterial wie
eine metallische Bronzeverbindung, Kunststoffe wie Phenolharzverbindungen, Keramiken,
Kombinationen hieraus und dergleichen sein.
Nach dem Herstellen der Bearbeitungsscheibe wird diese mit der Spindel
der Aufnahmevorrichtung zusammengesetzt und ausgerichtet. Dies kann vorzugsweise
warm erfolgen, wobei insbesondere die Spindel mit einem ersten Verbindungsmaterial
benetzt ist, um eine stoffschlüssige Verbindung der Aufnahmevorrichtung mit
der Bearbeitungsscheibe bereitzustellen.
Nach dem Zusammensetzen der Spindel und der Bearbeitungsscheibe wird
der Fixierflansch der Aufnahmevorrichtung, welcher ebenfalls mit einem zweiten Verbindungsmaterial
benetzt ist, auf die Spindel in der Art aufgesetzt, dass die Bearbeitungsscheibe
zwischen Spindel und Fixierflansch angebracht ist. Im Anschluss hieran werden die
beiden Verbindungsmaterialien ausgehärtet, wobei dies insbesondere
auch durch das Abkühlen des Werkzeuges erfolgen kann.
Nach dem Zusammensetzen der Aufnahmevorrichtung und der Bearbeitungsscheibe
wird das Werkzeug einer formgebenden Bearbeitung unterzogen, wobei dies insbesondere
erst nach dem vollständigen Aushärten des Verbindungsmaterials erfolgt.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird vor dem Zusammensetzen des Werkzeugs eine Vielzahl
von Bearbeitungsscheiben hergestellt, die jeweils vorzugsweise mit wenigstens einem
dritten Verbindungsmaterial benetzt werden und hierdurch miteinander stoffschlüssig
verbunden werden. Dabei kann die Zusammensetzung der Bearbeitungsscheiben sowohl
vor dem Zusammensetzen der Aufnahmevorrichtung als auch beim Zusammensetzen der
Aufnahmevorrichtung mit den Bearbeitungsscheiben und dem Fixierflansch erfolgen.
Vorzugsweise können beim gleichzeitigen Zusammensetzen der Bearbeitungsscheiben
mit der Aufnahmevorrichtung einheitliche Verbindungsmaterialien verwendet werden,
um insbesondere einen gleichmäßigen Aushärtevorgang bereitzustellen.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens, werden die Verbindungsmaterialien aus
einer Gruppe von Materialien ausgewählt, die insbesondere Lötzinn mit
einer vorgegebenen Schmelztemperatur, Schweißmaterialien, Kunststoff Klebstoffe,
insbesondere Harze, metallische Klebstoffe, Kombinationen hieraus und dergleichen
umfasst. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird als
Verbindungsmaterial Lötzinn verwendet, dessen Schmelztemperatur zwischen ca.
100°C und 350°C, insbesondere zwischen 240°C und 300°C oder
besonders bevorzugt bei ca. 270°C oder ca. 140° C liegt.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
ist das Sintermaterial eine Bronzeverbindung, welche in ungesintertem Zustand eine
vorgegebene Partikelverteilung aufweist.
Die Schleifkörper, die zur Bildung der Bearbeitungsfläche
verwendet werden, sind gemäß der vorliegenden Erfindung auch aus einer
Gruppe von Schleifkörpern ausgewählt, die Diamantnadeln wie z.B. PKD-,
MKD-, CVD-, CBN-Nadeln, metallgebundene Diamanten, kunststoffgebundene Diamanten,
keramisch gebundene Diamanten, metallgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen
Bornitrid, kunststoffgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen Bornitrid, Kombinationen
hieraus und dergleichen aufweist.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
des vorliegenden Verfahrens wird das Werkzeug während des Aushärtens des
Verbindungsmaterials wenigstens axial gehalten oder ist axial eingespannt. Hierdurch
wird u. a. sichergestellt, dass die Bauteile des Werkzeugs während des Verbindungsvorgangs
in einer vorgegebenen Position gehalten bzw. fixiert werden.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
des vorliegenden Verfahrens werden die Schleifkörper bzw. die Bearbeitungsflächen
der Bearbeitungsscheiben nach dem Aushärten des Verbindungsmaterials profiliert.
Als Profilierung wird hierbei eine Bearbeitung der Bearbeitungsflächen
verstanden, die anschließend eine definierte Bearbeitung der Oberflächen
eines Werkstückes ermöglicht.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird insbesondere die Aufnahmevorrichtung im Bereich
der Bearbeitungsscheibe nach dem Aushärten durch ein zerspanendes Bearbeitungsverfahren
überarbeitet, wobei insbesondere der Übergang zwischen der Aufnahmevorrichtung
zum freien Bereich der Bearbeitungsscheiben derart bearbeitet wird, dass insbesondere
auch feine Bearbeitungsflächen der Bearbeitungsscheibe freigelegt werden können.
Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Bearbeitung des Werkzeuges und insbesondere
der Bearbeitungsscheiben in der Art, dass sowohl das Werkzeug in axialer, als auch
in radialer Richtung einen vorgegebenen Rundlaufwert erzielt.
Die Erfindung umfasst ferner auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen
Werkzeuges gemäß einem der vorstehenden Ausführungsformen für
die Bearbeitung von Werkstück-Oberflächen insbesondere von Werkstücken,
die beispielsweise aus Metall, Keramik, Kunststoffen, oder dergleichen hergestellt
sind, in einer CNC-, einer mechanischen, einer optisch gesteuerten oder dergleichen
Bearbeitungsmaschine.
Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Werkzeug anhand einer
bevorzugten Ausführungsform beschrieben, wobei darauf hingewiesen wird, dass
selbstverständlich Abwandlungen hiervon auch im Sinn der vorliegenden Erfindung
liegen.
So zeigen:
1 den Querschnitt durch eine erste Ausführungsform
für ein Werkzeug der vorliegenden Erfindung;
2 eine Draufsicht auf eine Bearbeitungsscheibe der
vorliegenden Erfindung;
3 eine vergrößerte Seitenansicht der Bearbeitungsscheibe
aus 2; und 4 eine schematisierte
Explosionsdarstellung einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Werkzeuges.
In 1 ist ein Querschnitt durch eine erste
erfindungsgemäße Ausführungsform eines Werkzeuges zum Bearbeiten
von Oberflächen gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Dabei
umfasst das Werkzeug 1 eine Aufnahmevorrichtung, die aus einer Spindel
2 und einem Fixierflansch 3 zusammengesetzt ist. Die Spindel weist
eine axiale Öffnung 7 auf, die zur Aufnahme in einer entsprechenden
Werkzeugmaschine dient. Am rechten Ende der Spindel ist gemäß der hier
dargestellten Ausführungsform, eine Bearbeitungsscheibe 4 zwischen
dem schrägen Abschnitten 8 der Spindel und dem Fixierflansch
3 eingebracht. Die Bearbeitungsscheibe 4 besteht aus einem Grundkörper
6 und einer, gemäß der hier dargestellten Ausführungsform,
rechteckig ausgebildeten Bearbeitungsfläche 5, die im Wesentlichen
aus einem Trägermaterial und dem hierin bzw. hieran fixierten Schleifkörpern
besteht.
Sowohl der Fixierflansch 3, als auch der schräge Abschnitt
der Spindel 8, verjüngen sich zum Bereich der Bearbeitungsfläche
5 der Bearbeitungsscheibe 4, wobei gemäß der hier dargestellten
Ausführungsform eine Verjüngung vorgesehen ist, die einen Winkel &agr;
einnimmt, der zwischen 0° und 180°, bevorzugt zwischen 15° und 90°
und besonders bevorzugt bei ca. 30° liegt.
Entsprechend der gewünschten Form für die Bearbeitung einer
Oberfläche, weist die Bearbeitungsfläche 5 gemäß der
hier dargestellten Ausführungsform einen rechteckigen Querschnitt auf, wobei
es selbstverständlich auch im Sinn der vorliegenden Erfindung liegt, dass dieser
Bereich entsprechend der Oberflächenstruktur des zu bearbeitenden Werkstückes
angepasst wird und insbesondere auch abgerundet bzw. spitz zulaufend oder dergleichen
ausgeführt sein kann.
Das Werkzeug 1 der in 1 dargestellten
Ausführungsform ist beispielsweise aus einem Werkstoff hergestellt, der insbesondere
Metall, wie 11SMn30-Stahl, St37, C15, Bronze, Bronzelegierungen, Aluminium, rostfreier
Stahl, Kunststoff, Keramik, Verbundwerkstoff, Kombinationen hieraus oder dergleichen
ist.
2 zeigt eine Bearbeitungsscheibe gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform, bei welcher der Durchbruch 10 zu erkennen
ist, der dazu dient, die Scheibe auf die Spindel 2 aufzuschieben. Ferner
ist auch der Grundkörper 6 der Bearbeitungsscheibe und, gemäß
der hier dargestellten Ausführungsform, die Bearbeitungsfläche zu erkennen,
wobei am äußeren Umfang Diamantnadeln eingesetzt sind. Solche Diamantnadeln
werden vorzugsweise beim Sintern der Bearbeitungsscheibe bereits stoffschlüssig
mit dem Basismaterial verbunden und nach dem Zusammensetzen mit der Aufnahmevorrichtung
bearbeitet, um insbesondere ein Profil im Bearbeitungsbereich bereitzustellen, das
den gewünschten Formen zur Bearbeitung eines Werkstückes entspricht.
3 ist eine Seitenansicht der Bearbeitungsscheibe aus
2 in einer vergrößerten Darstellung, wobei
im Wesentlichen das Basismaterial der Bearbeitungsscheibe und der Durchbruch
10 zu erkennen sind.
4 ist eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren
besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer Explosionsdarstellung,
bei der anstatt einer einzelnen Bearbeitungsscheibe beispielsweise drei Bearbeitungsscheiben
4, 4b, 4c auf der Spindel 2 platziert werden.
Dabei werden sie entsprechend der zuvor dargestellten Ausführungsform aus
1 auch mittels eines Fixierflansches 3 rechtsseitig
abgeschlossen.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind
die Bearbeitungsscheiben 4a, 4b und 4c vor der Montage
auf der Aufnahmevorrichtung, voneinander getrennt und werden beispielsweise mit
Lötzinn vor dem Zusammenbau benetzt und anschließend auf der Spindel angebracht,
ausgerichtet und von dem Fixierflansch 3 rechtsbündig abgeschlossen.
Bei der Verwendung von Lötzinn liegt es im Sinn der vorliegenden Erfindung,
dass zur Fixierung der Bearbeitungsscheiben untereinander und zur Fixierung der
Bearbeitungsscheiben mit der Aufnahmevorrichtung eine Temperatur gewählt wird,
bei der eine gleichmäßige Verteilung des flüssigen Lötzinnes
insbesondere auch in Kombination mit Flussmittel gewährleistet ist und bei
der während des Aushärtungsvorganges insbesondere die Außenbereiche
der Spindel und des Fixierflansches fixiert bzw. eingespannt (Pfeile F) werden,
um eine definierte Lage der Bearbeitungsscheiben zueinander und zur Aufnahmevorrichtung
zu gewährleisten.
Es sei ferner angemerkt, dass gemäß der vorliegenden Erfindung
insbesondere die Aufnahmevorrichtung, aber auch die Bearbeitungsscheiben vor dem
Zusammensetzen als Rohform vorliegen und erst nach dem Aushärten des Verbindungsmittels
in eine gewünschte Form gebracht werden. Dies betrifft insbesondere auch den
schrägen Bereich 8 der Spindel 2 (Winkel &bgr; zwischen
5° und 35°, bevorzugt bei ca. 15°), und den schrägen Bereich
des Fixierflansches 3, wobei es auch im Sinn der vorliegenden Erfindung
ist, dass die noch unbearbeiteten Bearbeitungsflächen der Bearbeitungsscheiben
in oder nach diesem Vorgang auch profiliert werden, d. h. eine vorgegebene Form
erhalten. Dies kann beispielsweise durch Schleifen mittels Diamantscheiben erfolgen.
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| Anspruch[de] |
Werkzeug (1) mit wenigstens einer Aufnahmevorrichtung und wenigstens
einer ringförmigen Bearbeitungsscheibe (4) zum Bearbeiten von Oberflächen,
wobei die Aufnahmevorrichtung wenigstens eine Spindel (2) mit einer Steckverbindung
und einem Fixierflansch (3) aufweist, zwischen welchen die Bearbeitungsscheibe
(4) axial aufgenommen ist, und
wobei die Bearbeitungsscheibe (4) eine an deren Umfang angeordnete, wenigstens
abschnittsweise mit Schleifkörpern bestückte Bearbeitungsfläche (5)
aufweist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Bearbeitungsscheibe (4) mit der Spindel (2) und dem Fixierflansch
(3) stoffschlüssig verbunden ist.
Werkzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Bearbeitungsscheibe (4) eine zentrale Öffnung (10) zur Aufnahme
der Steckverbindung aufweist.
Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Bearbeitungsscheiben (4a,
4b, 4c) in der Aufnahmevorrichtung axial aufgenommen sind.
Werkzeug gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Bearbeitungsscheiben (4a, 4b, 4c) unterschiedliche Dicken
aufweisen.
Werkzug gemäß einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
dass die Bearbeitungsscheiben (4a, 4b, 4c) stoffschlüssig
miteinander verbunden sind.
Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
dass die miteinander verbundenen Bearbeitungsscheiben (4a, 4b,
4c) Bearbeitungsflächen (5) aufweisen, die am äußeren
Umfang und/oder am Seitenbereich der Scheibe angeordnet sind.
Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheibe (4) aus wenigstens einem Basismaterial
hergestellt wird, das aus einer Gruppe ausgewählt ist, die Sintermaterialien,
metallische Bronzeverbindungen, Kunststoffe wie Phenolharzverbindungen, Keramiken,
Kombinationen hieraus und dergleichen aufweist.
Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schleifkörper aus einer Gruppe ausgewählt sind,
die Diamantnadeln wie zum Beispiel PKD-, MKD-, CVD-, CBN-Nadeln, metallgebundene
Diamanten, kunststoffgebundene Diamanten, keramisch gebundene Diamanten, metallgebundenen
Bornitrid, insbesondere kubischen Bornitrid, kunststoffgebundenen Bornitrid, insbesondere
kubischen Bornitrid, Kombinationen hieraus und dergleichen aufweist.
Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsfläche (5) ein vorgegebenes Außenprofil
zur formgebenden Bearbeitung einer Werkstückoberfläche aufweist.
Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schleifkörper im Wesentlichen stoffschlüssig
mit der Bearbeitungsscheibe (4) verbunden sind.
Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheibe (4) in axialer Richtung unterschiedliche
Materialschichten aufweist.
Verfahren zum Herstellen eines Werkzeugs (1) mit wenigstens
einer Bearbeitungsscheibe (4) und einer Aufnahmevorrichtung, welche wenigstens
eine Spindel (2) und einen Fixierflansch (3) aufweist, mit den
Schritten:
– Herstellen wenigstens einer Bearbeitungsscheibe (4,
4a, 4b, 4c) durch Verdichten und Verfestigen wenigstens
eines Schleifkörper enthaltenden Basismaterials;
– Zusammensetzen und Ausrichten der vorzugsweise warmen, mit einem ersten
Verbindungsmaterial benetzten Spindel (2) mit der wenigstens einen Bearbeitungsscheibe
(4, 4a, 4b, 4c);
– Aufsetzten des mit einem zweiten Verbindungsmaterial benetzten Fixierflansches
auf die Spindel (2) in der Art, dass die Bearbeitungsscheibe (4,
4a, 4b, 4c) zwischen Spindel (2) und Fixierflansch
(3) angeordnet ist;
– Aushärten des ersten und zweiten Verbindungsmaterials, insbesondere
durch Abkühlen, des Werkzeugs (1);
– Formgebende Bearbeitung des Werkzeugs, insbesondere der Bearbeitungsscheibe
(4) nach dem Aushärten des Verbindungsmaterials.
Verfahren gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass
das eine Vielzahl von Bearbeitungsscheiben (4, 4a, 4b,
4c) hergestellt werden, die mit einem dritten Verbindungsmaterial benetzt
und miteinander stoffschlüssig verbunden werden.
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Basismaterial aus einer Gruppe ausgewählt
ist, die Sintermaterial, wie beispielsweise metallische Bronzeverbindungen, Kunststoffe
wie Phenolharzverbindungen, Keramiken, Kombinationen hieraus und dergleichen aufweist.
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, dass das erste und/oder zweite und/oder dritte Verbindungsmaterial
aus einer Gruppe von Materialien ausgewählt ist, die Lot, insbesondere Lötzinn
mit einer vorgegebenen Schmelztemperatur, Schweißmaterial, Kunststoff-Klebstoffe,
insbesondere Harze, metallische Klebstoffe, Kombinationen hieraus und dergleichen
umfasst.
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, dass das erste und/oder zweite und/oder dritte Verbindungsmaterial
Lötzinn ist, das eine Schmelztemperatur zwischen ca. 100°C und 350°C,
insbesondere zwischen 240°C und 300°C oder bevorzugt bei ca. 270°C
oder ca. 140°C aufweist.
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, dass das Sintermaterial eine Bronzeverbindung ist, welche im ungesinterten
Zustand eine vorgegebene Partikelgrößenverteilung aufweist.
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schleifkörper aus einer Gruppe ausgewählt sind,
die Diamantnadeln wie zum Beispiel PKD-, MKD-, CVD-, CBN-Nadeln, metallgebundene
Diamanten, kunststoffgebundene Diamanten, keramisch gebundene Diamanten, Kombinationen
hieraus und dergleichen aufweist.
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, dass das Werkzeug (1) während des Aushärtens
des Verbindungsmaterials axial gehalten oder eingespannt wird.
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, dass die Schleifkörper nach dem Aushärten des Werkzeugs
profiliert werden.
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, dass die Aufnahmevorrichtung insbesondere im Bereich der Bearbeitungsscheibe
(4) durch ein spanendes Bearbeitungsverfahren überarbeitet wird.
Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bearbeitung des Werkzeugs (1) und insbesondere
der Bearbeitungsscheibe in der Art erfolgt, dass das Werkzeug sowohl in axialer,
als auch radialer Richtung einen vorgegebenen Rundlaufwert einhält.
Verwendung eines Werkzeugs (1), welches gemäß wenigstens
einem der Ansprüche 12 bis 22 hergestellt wurde, für die Bearbeitung von
Werkstückoberflächen, insbesondere von Werkstücken in einer CNC-,
einer mechanischen, einer optisch gesteuerten oder einer dergleichen Bearbeitungsmachine.
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