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Dokumentenidentifikation DE102006012926A1 27.09.2007
Titel Werkzeug zum Bearbeiten von Oberflächen und Verfahren zur Herstellung eines solchen Werkzeugs
Anmelder Dr. Wilh. Müller Diamantmetall Inh. G. Müller KG, 82340 Feldafing, DE
Erfinder Schulze, Michael, 82340 Feldafing, DE
Vertreter Fleuchaus & Gallo, 81479 München
DE-Anmeldedatum 21.03.2006
DE-Aktenzeichen 102006012926
Offenlegungstag 27.09.2007
Veröffentlichungstag im Patentblatt 27.09.2007
IPC-Hauptklasse B24D 5/16(2006.01)A, F, I, 20060321, B, H, DE
IPC-Nebenklasse B24D 18/00(2006.01)A, L, I, 20060321, B, H, DE   
Zusammenfassung Die vorliegende Erfindung betrifft ein Werkzeug mit wenigstens einer Aufnahmevorrichtung und wenigstens einer ringförmigen Bearbeitungsscheibe (4) zum Bearbeiten von Oberflächen, wobei die Aufnahmevorrichtung wenigstens eine Spindel (2) mit einer Steckverbindung und einem Fixierflansch (3) aufweist, zwischen welchen die Bearbeitungsscheibe (4) axial aufgenommen ist. Die Bearbeitungsscheibe (4) weist eine an deren Umfang angeordnete, wenigstens abschnittsweise mit Schleifkörpern bestückte Bearbeitungsfläche (5) auf und ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheibe (4) mit der Spindel (2) und dem Fixierflansch (3) stoffschlüssig verbunden ist.

Beschreibung[de]

Die folgende Erfindung betrifft ein Werkzeug zum Bearbeiten von Oberflächen und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Werkzeuges.

Werkzeuge zum Bearbeiten von Oberflächen sind im Stand der Technik bekannt und dienen unter anderem zum Abrichten von Werkstücken, bei denen mit einem Werkzeug insbesondere eine Feinbearbeitung der Oberfläche stattfindet. Hierzu wird das rotierende Abrichtwerkzeug, das u. a. eine definierte Bearbeitungsfläche aufweist, über den zu bearbeitenden Körper geführt, um das Werkstück entsprechend den Vorgaben und Toleranzen zu bearbeiten.

Zur Bearbeitung dient bei einem solchen Werkzeug im Wesentlichen die Bearbeitungsfläche, die als mit Schleifkörpern besetzte Oberfläche des Werkzeugs Material vom Werkstück abträgt, wobei dies sowohl mit dem Umfang als auch mit den Seitenflächen des Werkzeuges erfolgen kann.

Nachteilig bei solchen Werkzeugen des Standes der Technik ist es jedoch, dass die Herstellung eines solchen Werkzeuges sehr aufwendig ist. Dies ist unter anderem darin begründet, dass die Werkzeuge individuell an die zu bearbeitende Oberflächenstruktur und -form angepasst werden müssen. Ferner ist es schwierig, sehr feine Bearbeitungswerkzeuge bereitzustellen, da mit den im Stand der Technik bekannten Herstellungsverfahren nur Werkzeuge, insbesondere Bearbeitungsscheiben, zur Verfügung gestellt werden, deren Stabilität und damit deren Präzision durch die Materialstärke im Außenbereich der Bearbeitungsscheibe und deren Fähigkeiten begrenzt ist.

Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, ein Bearbeitungswerkzeug bereitzustellen, das wenigstens teilweise die im Stand der Technik bekannten Nachteile überwindet bzw. verbessert.

Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Werkzeug zur Bearbeitung von Oberflächen gemäß Anspruch 1. Ferner wird die Aufgabe auch durch ein Herstellungsverfahren für ein solches Werkzeug gemäß Anspruch 12 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.

Das erfindungsgemäße Werkzeug zum Bearbeiten von Oberflächen weist wenigstens eine Aufnahmevorrichtung und wenigstens eine kreisförmige Bearbeitungsscheibe zum Bearbeiten von Oberflächen auf. Die Aufnahmevorrichtung umfasst vorzugsweise eine Spindel mit einer Steckverbindung, auf welche bevorzugt wenigstens eine oder eine Vielzahl von Bearbeitungsscheiben axial aufgenommen werden. Mit einem Fixierflansch werden die Bearbeitungsscheiben seitlich abgeschlossen und auf der Aufnahmevorrichtung fixiert. Die Bearbeitungsscheibe selbst weist wenigstens abschnittsweise Schleifkörper am Umfang auf, welche bevorzugt die Bearbeitungsfläche bestimmen. Das erfindungsgemäße Werkzeug ist dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheibe mit der Spindel und dem Fixierflansch der Aufnahmevorrichtung stoffschlüssig verbunden ist.

Gemäß der vorliegenden Erfindung sind insbesondere die Spindel und der Fixierflansch der Aufnahmevorrichtung derart gestaltet, dass die Bearbeitungsscheibe vor dem Zusammensetzen der Aufnahmevorrichtung axial aufgeschoben wird und eine Verbindung zwischen der Spindel mit ihrer Steckverbindung und dem Fixierflansch durch eine stoffschlüssige Verbindung bereitgestellt wird.

Die Bearbeitungsscheibe weist insbesondere eine zentrale Öffnung zur Aufnahme der Steckverbindung auf, wobei die Öffnung sowohl kreisförmig, als auch polygonförmig ist oder andere entsprechende Formen aufweisen kann, um insbesondere eine ausreichende Basisverbindung zwischen der Aufnahmevorrichtung und der Bearbeitungsscheibe bereitzustellen.

Es ist hierbei jedoch auch zu beachten, dass aufgrund der hohen Rotationsgeschwindigkeit der vorliegenden Werkzeuge im Betrieb, insbesondere auf eine gleichmäßige Massenverteilung zu achten ist, wodurch insbesondere die kreisförmige Öffnung in der Bearbeitungsscheibe und die entsprechende kreisförmige Ausführungsform der Steckverbindung von Vorteil sein können.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform weist das Werkzeug eine Vielzahl von Bearbeitungsscheiben auf, die axial in der Aufnahmevorrichtung aufgenommen sind. Dabei können die Bearbeitungsscheiben gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform unterschiedliche Dicken aufweisen und sind bevorzugt miteinander stoffschlüssig verbunden.

Die stoffschlüssige Verbindung der Bearbeitungsscheiben kann sowohl vor dem Zusammensetzen der Bearbeitungsscheiben mit der Aufnahmevorrichtung als auch nach dem Zusammensetzen oder mit dem Zusammensetzen der Aufnahmevorrichtung erfolgen.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform weisen die Bearbeitungsscheiben unterschiedliche Bearbeitungsflächen auf, wobei beispielsweise die äußere Bearbeitungsscheibe an der nach außen gerichteten Bearbeitungsfläche wenigstens abschnittsweise Schleifkörper aufweisen und die mittleren Bearbeitungsscheiben vorzugsweise im Bereich des Umfangs entsprechende Schleifkörper zum Bearbeiten der Oberflächen aufweisen kann. Dies kann insbesondere den entsprechenden Anforderungen an die Bearbeitung eines Werkstücks angepasst werden.

Diese Zusammensetzung verschiedener Bearbeitungsscheiben zu einem Stapel von Bearbeitungsscheiben, die in einer Aufnahmevorrichtung aufgenommen werden, hat insbesondere den Vorteil, dass auf die Eigenschaften der Bearbeitungsscheibe zum Bearbeiten von Oberflächen unterschiedlich Einfluss genommen werden kann und durch die Verbindung der Bearbeitungsscheiben miteinander eine zusätzliche Stabilität im Sinne einer „Sandwichbauweise" erzielt werden kann.

So liegt es auch im Sinn der vorliegenden Erfindung, dass unterschiedliche Schleifkörper für die verschiedenen Bearbeitungsscheiben verwendet werden, wobei beispielsweise zur Bearbeitung der Seiten gröbere Schleifkörper verwendet werden als am Umgangsbereich. Auch die Kombination verschiedener Schleifkörperarten liegt im Sinn der vorliegenden Erfindung.

Die Bearbeitungsscheibe bzw. die Bearbeitungsscheiben sind gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aus wenigstens einem Basismaterial hergestellt, das aus einer Gruppe ausgewählt ist, die insbesondere Sintermaterialien wie metallische Bronzeverbindungen oder Kunststoffe wie Phenolharzverbindungen, Keramiken, Kombinationen hieraus und dergleichen umfassen.

Als Schleifkörper, die zur Bearbeitung der Oberfläche verwendet werden und die Bearbeitungsflächen vorzugsweise bilden, werden Schleifkörper aus einer Gruppe ausgewählt, die insbesondere Diamantnadeln wie beispielsweise PKD-, MKD-, CVD-, CBN-Nadeln, metallgebundene Diamanten, kunststoffgebundene Diamanten, keramisch gebundene Diamanten, metallgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen Bornitrid, kunststoffgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen Bornitrid, Kombinationen hieraus und dergleichen umfasst.

In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Bearbeitungsfläche am fertigen Werkzeug ein vorgegebenes Außenprofil auf, das zur formgebenden Bearbeitung der Werkstücksoberfläche verwendet wird.

Die Schleifkörper für das Werkzeug, welche die Bearbeitungsfläche bilden, sind gemäß einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform im Wesentlichen stoffschlüssig mit der Bearbeitungsscheibe verbunden. Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Schleifkörper mit einer metallischen oder einer Kunststoffverbindung auf der Bearbeitungsscheibe fixiert werden oder gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform bei der Herstellung der Bearbeitungsscheibe bereits mit dieser stoffschlüssig verbunden werden.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Bearbeitungsscheibe in axialer Richtung unterschiedliche Materialschichten und Materialarten auf, die insbesondere in der Art aufeinander abgestimmt sind, dass durch die Kombination der verschiedenen Materialdichten, sowohl die notwendigen Festigkeitseigenschaften der Bearbeitungsscheibe als auch insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitung von Oberflächen und der hierbei entstehenden Wärme eine ausgleichende Abführung der Wärme vom Werkstück über die Bearbeitungsscheibe und die Aufnahmevorrichtung bereitgestellt wird.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform können durch die Zusammensetzung verschiedener Bearbeitungsscheiben zu einem Paket auch Hohlräume, insbesondere in radialer Richtung bereitgestellt werden, die beispielsweise für den Transport von Kühlmedien für die Bearbeitung in entsprechenden Maschinen verwendet werden können.

Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen eines Werkzeuges mit wenigstens einer Bearbeitungsscheibe und einer Aufnahmevorrichtung, welche wenigstens eine Spindel und einen Fixierflansch aufweist.

Das Verfahren umfasst die Herstellung wenigstens einer Bearbeitungsscheibe, insbesondere durch Verdichten und Verfestigen wenigstens eines schleifkörperenthaltenden Basismaterials. Solch ein Basismaterial kann beispielsweise ein Sintermaterial wie eine metallische Bronzeverbindung, Kunststoffe wie Phenolharzverbindungen, Keramiken, Kombinationen hieraus und dergleichen sein.

Nach dem Herstellen der Bearbeitungsscheibe wird diese mit der Spindel der Aufnahmevorrichtung zusammengesetzt und ausgerichtet. Dies kann vorzugsweise warm erfolgen, wobei insbesondere die Spindel mit einem ersten Verbindungsmaterial benetzt ist, um eine stoffschlüssige Verbindung der Aufnahmevorrichtung mit der Bearbeitungsscheibe bereitzustellen.

Nach dem Zusammensetzen der Spindel und der Bearbeitungsscheibe wird der Fixierflansch der Aufnahmevorrichtung, welcher ebenfalls mit einem zweiten Verbindungsmaterial benetzt ist, auf die Spindel in der Art aufgesetzt, dass die Bearbeitungsscheibe zwischen Spindel und Fixierflansch angebracht ist. Im Anschluss hieran werden die beiden Verbindungsmaterialien ausgehärtet, wobei dies insbesondere auch durch das Abkühlen des Werkzeuges erfolgen kann.

Nach dem Zusammensetzen der Aufnahmevorrichtung und der Bearbeitungsscheibe wird das Werkzeug einer formgebenden Bearbeitung unterzogen, wobei dies insbesondere erst nach dem vollständigen Aushärten des Verbindungsmaterials erfolgt.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird vor dem Zusammensetzen des Werkzeugs eine Vielzahl von Bearbeitungsscheiben hergestellt, die jeweils vorzugsweise mit wenigstens einem dritten Verbindungsmaterial benetzt werden und hierdurch miteinander stoffschlüssig verbunden werden. Dabei kann die Zusammensetzung der Bearbeitungsscheiben sowohl vor dem Zusammensetzen der Aufnahmevorrichtung als auch beim Zusammensetzen der Aufnahmevorrichtung mit den Bearbeitungsscheiben und dem Fixierflansch erfolgen. Vorzugsweise können beim gleichzeitigen Zusammensetzen der Bearbeitungsscheiben mit der Aufnahmevorrichtung einheitliche Verbindungsmaterialien verwendet werden, um insbesondere einen gleichmäßigen Aushärtevorgang bereitzustellen.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, werden die Verbindungsmaterialien aus einer Gruppe von Materialien ausgewählt, die insbesondere Lötzinn mit einer vorgegebenen Schmelztemperatur, Schweißmaterialien, Kunststoff Klebstoffe, insbesondere Harze, metallische Klebstoffe, Kombinationen hieraus und dergleichen umfasst. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird als Verbindungsmaterial Lötzinn verwendet, dessen Schmelztemperatur zwischen ca. 100°C und 350°C, insbesondere zwischen 240°C und 300°C oder besonders bevorzugt bei ca. 270°C oder ca. 140° C liegt.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Sintermaterial eine Bronzeverbindung, welche in ungesintertem Zustand eine vorgegebene Partikelverteilung aufweist.

Die Schleifkörper, die zur Bildung der Bearbeitungsfläche verwendet werden, sind gemäß der vorliegenden Erfindung auch aus einer Gruppe von Schleifkörpern ausgewählt, die Diamantnadeln wie z.B. PKD-, MKD-, CVD-, CBN-Nadeln, metallgebundene Diamanten, kunststoffgebundene Diamanten, keramisch gebundene Diamanten, metallgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen Bornitrid, kunststoffgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen Bornitrid, Kombinationen hieraus und dergleichen aufweist.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des vorliegenden Verfahrens wird das Werkzeug während des Aushärtens des Verbindungsmaterials wenigstens axial gehalten oder ist axial eingespannt. Hierdurch wird u. a. sichergestellt, dass die Bauteile des Werkzeugs während des Verbindungsvorgangs in einer vorgegebenen Position gehalten bzw. fixiert werden.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des vorliegenden Verfahrens werden die Schleifkörper bzw. die Bearbeitungsflächen der Bearbeitungsscheiben nach dem Aushärten des Verbindungsmaterials profiliert.

Als Profilierung wird hierbei eine Bearbeitung der Bearbeitungsflächen verstanden, die anschließend eine definierte Bearbeitung der Oberflächen eines Werkstückes ermöglicht.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird insbesondere die Aufnahmevorrichtung im Bereich der Bearbeitungsscheibe nach dem Aushärten durch ein zerspanendes Bearbeitungsverfahren überarbeitet, wobei insbesondere der Übergang zwischen der Aufnahmevorrichtung zum freien Bereich der Bearbeitungsscheiben derart bearbeitet wird, dass insbesondere auch feine Bearbeitungsflächen der Bearbeitungsscheibe freigelegt werden können.

Gemäß einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung erfolgt die Bearbeitung des Werkzeuges und insbesondere der Bearbeitungsscheiben in der Art, dass sowohl das Werkzeug in axialer, als auch in radialer Richtung einen vorgegebenen Rundlaufwert erzielt.

Die Erfindung umfasst ferner auch die Verwendung eines erfindungsgemäßen Werkzeuges gemäß einem der vorstehenden Ausführungsformen für die Bearbeitung von Werkstück-Oberflächen insbesondere von Werkstücken, die beispielsweise aus Metall, Keramik, Kunststoffen, oder dergleichen hergestellt sind, in einer CNC-, einer mechanischen, einer optisch gesteuerten oder dergleichen Bearbeitungsmaschine.

Nachfolgend wird das erfindungsgemäße Werkzeug anhand einer bevorzugten Ausführungsform beschrieben, wobei darauf hingewiesen wird, dass selbstverständlich Abwandlungen hiervon auch im Sinn der vorliegenden Erfindung liegen.

So zeigen:

1 den Querschnitt durch eine erste Ausführungsform für ein Werkzeug der vorliegenden Erfindung;

2 eine Draufsicht auf eine Bearbeitungsscheibe der vorliegenden Erfindung;

3 eine vergrößerte Seitenansicht der Bearbeitungsscheibe aus 2; und 4 eine schematisierte Explosionsdarstellung einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeuges.

In 1 ist ein Querschnitt durch eine erste erfindungsgemäße Ausführungsform eines Werkzeuges zum Bearbeiten von Oberflächen gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt. Dabei umfasst das Werkzeug 1 eine Aufnahmevorrichtung, die aus einer Spindel 2 und einem Fixierflansch 3 zusammengesetzt ist. Die Spindel weist eine axiale Öffnung 7 auf, die zur Aufnahme in einer entsprechenden Werkzeugmaschine dient. Am rechten Ende der Spindel ist gemäß der hier dargestellten Ausführungsform, eine Bearbeitungsscheibe 4 zwischen dem schrägen Abschnitten 8 der Spindel und dem Fixierflansch 3 eingebracht. Die Bearbeitungsscheibe 4 besteht aus einem Grundkörper 6 und einer, gemäß der hier dargestellten Ausführungsform, rechteckig ausgebildeten Bearbeitungsfläche 5, die im Wesentlichen aus einem Trägermaterial und dem hierin bzw. hieran fixierten Schleifkörpern besteht.

Sowohl der Fixierflansch 3, als auch der schräge Abschnitt der Spindel 8, verjüngen sich zum Bereich der Bearbeitungsfläche 5 der Bearbeitungsscheibe 4, wobei gemäß der hier dargestellten Ausführungsform eine Verjüngung vorgesehen ist, die einen Winkel &agr; einnimmt, der zwischen 0° und 180°, bevorzugt zwischen 15° und 90° und besonders bevorzugt bei ca. 30° liegt.

Entsprechend der gewünschten Form für die Bearbeitung einer Oberfläche, weist die Bearbeitungsfläche 5 gemäß der hier dargestellten Ausführungsform einen rechteckigen Querschnitt auf, wobei es selbstverständlich auch im Sinn der vorliegenden Erfindung liegt, dass dieser Bereich entsprechend der Oberflächenstruktur des zu bearbeitenden Werkstückes angepasst wird und insbesondere auch abgerundet bzw. spitz zulaufend oder dergleichen ausgeführt sein kann.

Das Werkzeug 1 der in 1 dargestellten Ausführungsform ist beispielsweise aus einem Werkstoff hergestellt, der insbesondere Metall, wie 11SMn30-Stahl, St37, C15, Bronze, Bronzelegierungen, Aluminium, rostfreier Stahl, Kunststoff, Keramik, Verbundwerkstoff, Kombinationen hieraus oder dergleichen ist.

2 zeigt eine Bearbeitungsscheibe gemäß einer bevorzugten Ausführungsform, bei welcher der Durchbruch 10 zu erkennen ist, der dazu dient, die Scheibe auf die Spindel 2 aufzuschieben. Ferner ist auch der Grundkörper 6 der Bearbeitungsscheibe und, gemäß der hier dargestellten Ausführungsform, die Bearbeitungsfläche zu erkennen, wobei am äußeren Umfang Diamantnadeln eingesetzt sind. Solche Diamantnadeln werden vorzugsweise beim Sintern der Bearbeitungsscheibe bereits stoffschlüssig mit dem Basismaterial verbunden und nach dem Zusammensetzen mit der Aufnahmevorrichtung bearbeitet, um insbesondere ein Profil im Bearbeitungsbereich bereitzustellen, das den gewünschten Formen zur Bearbeitung eines Werkstückes entspricht.

3 ist eine Seitenansicht der Bearbeitungsscheibe aus 2 in einer vergrößerten Darstellung, wobei im Wesentlichen das Basismaterial der Bearbeitungsscheibe und der Durchbruch 10 zu erkennen sind.

4 ist eine schematische Schnittdarstellung einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung in einer Explosionsdarstellung, bei der anstatt einer einzelnen Bearbeitungsscheibe beispielsweise drei Bearbeitungsscheiben 4, 4b, 4c auf der Spindel 2 platziert werden. Dabei werden sie entsprechend der zuvor dargestellten Ausführungsform aus 1 auch mittels eines Fixierflansches 3 rechtsseitig abgeschlossen.

Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die Bearbeitungsscheiben 4a, 4b und 4c vor der Montage auf der Aufnahmevorrichtung, voneinander getrennt und werden beispielsweise mit Lötzinn vor dem Zusammenbau benetzt und anschließend auf der Spindel angebracht, ausgerichtet und von dem Fixierflansch 3 rechtsbündig abgeschlossen. Bei der Verwendung von Lötzinn liegt es im Sinn der vorliegenden Erfindung, dass zur Fixierung der Bearbeitungsscheiben untereinander und zur Fixierung der Bearbeitungsscheiben mit der Aufnahmevorrichtung eine Temperatur gewählt wird, bei der eine gleichmäßige Verteilung des flüssigen Lötzinnes insbesondere auch in Kombination mit Flussmittel gewährleistet ist und bei der während des Aushärtungsvorganges insbesondere die Außenbereiche der Spindel und des Fixierflansches fixiert bzw. eingespannt (Pfeile F) werden, um eine definierte Lage der Bearbeitungsscheiben zueinander und zur Aufnahmevorrichtung zu gewährleisten.

Es sei ferner angemerkt, dass gemäß der vorliegenden Erfindung insbesondere die Aufnahmevorrichtung, aber auch die Bearbeitungsscheiben vor dem Zusammensetzen als Rohform vorliegen und erst nach dem Aushärten des Verbindungsmittels in eine gewünschte Form gebracht werden. Dies betrifft insbesondere auch den schrägen Bereich 8 der Spindel 2 (Winkel &bgr; zwischen 5° und 35°, bevorzugt bei ca. 15°), und den schrägen Bereich des Fixierflansches 3, wobei es auch im Sinn der vorliegenden Erfindung ist, dass die noch unbearbeiteten Bearbeitungsflächen der Bearbeitungsscheiben in oder nach diesem Vorgang auch profiliert werden, d. h. eine vorgegebene Form erhalten. Dies kann beispielsweise durch Schleifen mittels Diamantscheiben erfolgen.


Anspruch[de]
Werkzeug (1) mit wenigstens einer Aufnahmevorrichtung und wenigstens einer ringförmigen Bearbeitungsscheibe (4) zum Bearbeiten von Oberflächen,

wobei die Aufnahmevorrichtung wenigstens eine Spindel (2) mit einer Steckverbindung und einem Fixierflansch (3) aufweist, zwischen welchen die Bearbeitungsscheibe (4) axial aufgenommen ist, und

wobei die Bearbeitungsscheibe (4) eine an deren Umfang angeordnete, wenigstens abschnittsweise mit Schleifkörpern bestückte Bearbeitungsfläche (5) aufweist,

dadurch gekennzeichnet, dass

die Bearbeitungsscheibe (4) mit der Spindel (2) und dem Fixierflansch (3) stoffschlüssig verbunden ist.
Werkzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheibe (4) eine zentrale Öffnung (10) zur Aufnahme der Steckverbindung aufweist. Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl von Bearbeitungsscheiben (4a, 4b, 4c) in der Aufnahmevorrichtung axial aufgenommen sind. Werkzeug gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheiben (4a, 4b, 4c) unterschiedliche Dicken aufweisen. Werkzug gemäß einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheiben (4a, 4b, 4c) stoffschlüssig miteinander verbunden sind. Werkzeug gemäß einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die miteinander verbundenen Bearbeitungsscheiben (4a, 4b, 4c) Bearbeitungsflächen (5) aufweisen, die am äußeren Umfang und/oder am Seitenbereich der Scheibe angeordnet sind. Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheibe (4) aus wenigstens einem Basismaterial hergestellt wird, das aus einer Gruppe ausgewählt ist, die Sintermaterialien, metallische Bronzeverbindungen, Kunststoffe wie Phenolharzverbindungen, Keramiken, Kombinationen hieraus und dergleichen aufweist. Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifkörper aus einer Gruppe ausgewählt sind, die Diamantnadeln wie zum Beispiel PKD-, MKD-, CVD-, CBN-Nadeln, metallgebundene Diamanten, kunststoffgebundene Diamanten, keramisch gebundene Diamanten, metallgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen Bornitrid, kunststoffgebundenen Bornitrid, insbesondere kubischen Bornitrid, Kombinationen hieraus und dergleichen aufweist. Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsfläche (5) ein vorgegebenes Außenprofil zur formgebenden Bearbeitung einer Werkstückoberfläche aufweist. Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifkörper im Wesentlichen stoffschlüssig mit der Bearbeitungsscheibe (4) verbunden sind. Werkzeug gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitungsscheibe (4) in axialer Richtung unterschiedliche Materialschichten aufweist. Verfahren zum Herstellen eines Werkzeugs (1) mit wenigstens einer Bearbeitungsscheibe (4) und einer Aufnahmevorrichtung, welche wenigstens eine Spindel (2) und einen Fixierflansch (3) aufweist, mit den Schritten:

– Herstellen wenigstens einer Bearbeitungsscheibe (4, 4a, 4b, 4c) durch Verdichten und Verfestigen wenigstens eines Schleifkörper enthaltenden Basismaterials;

– Zusammensetzen und Ausrichten der vorzugsweise warmen, mit einem ersten Verbindungsmaterial benetzten Spindel (2) mit der wenigstens einen Bearbeitungsscheibe (4, 4a, 4b, 4c);

– Aufsetzten des mit einem zweiten Verbindungsmaterial benetzten Fixierflansches auf die Spindel (2) in der Art, dass die Bearbeitungsscheibe (4, 4a, 4b, 4c) zwischen Spindel (2) und Fixierflansch (3) angeordnet ist;

– Aushärten des ersten und zweiten Verbindungsmaterials, insbesondere durch Abkühlen, des Werkzeugs (1);

– Formgebende Bearbeitung des Werkzeugs, insbesondere der Bearbeitungsscheibe (4) nach dem Aushärten des Verbindungsmaterials.
Verfahren gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Vielzahl von Bearbeitungsscheiben (4, 4a, 4b, 4c) hergestellt werden, die mit einem dritten Verbindungsmaterial benetzt und miteinander stoffschlüssig verbunden werden. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Basismaterial aus einer Gruppe ausgewählt ist, die Sintermaterial, wie beispielsweise metallische Bronzeverbindungen, Kunststoffe wie Phenolharzverbindungen, Keramiken, Kombinationen hieraus und dergleichen aufweist. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder zweite und/oder dritte Verbindungsmaterial aus einer Gruppe von Materialien ausgewählt ist, die Lot, insbesondere Lötzinn mit einer vorgegebenen Schmelztemperatur, Schweißmaterial, Kunststoff-Klebstoffe, insbesondere Harze, metallische Klebstoffe, Kombinationen hieraus und dergleichen umfasst. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und/oder zweite und/oder dritte Verbindungsmaterial Lötzinn ist, das eine Schmelztemperatur zwischen ca. 100°C und 350°C, insbesondere zwischen 240°C und 300°C oder bevorzugt bei ca. 270°C oder ca. 140°C aufweist. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Sintermaterial eine Bronzeverbindung ist, welche im ungesinterten Zustand eine vorgegebene Partikelgrößenverteilung aufweist. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifkörper aus einer Gruppe ausgewählt sind, die Diamantnadeln wie zum Beispiel PKD-, MKD-, CVD-, CBN-Nadeln, metallgebundene Diamanten, kunststoffgebundene Diamanten, keramisch gebundene Diamanten, Kombinationen hieraus und dergleichen aufweist. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug (1) während des Aushärtens des Verbindungsmaterials axial gehalten oder eingespannt wird. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleifkörper nach dem Aushärten des Werkzeugs profiliert werden. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmevorrichtung insbesondere im Bereich der Bearbeitungsscheibe (4) durch ein spanendes Bearbeitungsverfahren überarbeitet wird. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Bearbeitung des Werkzeugs (1) und insbesondere der Bearbeitungsscheibe in der Art erfolgt, dass das Werkzeug sowohl in axialer, als auch radialer Richtung einen vorgegebenen Rundlaufwert einhält. Verwendung eines Werkzeugs (1), welches gemäß wenigstens einem der Ansprüche 12 bis 22 hergestellt wurde, für die Bearbeitung von Werkstückoberflächen, insbesondere von Werkstücken in einer CNC-, einer mechanischen, einer optisch gesteuerten oder einer dergleichen Bearbeitungsmachine.






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