Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft ein Polierwerkzeug, insbesondere
zum rotierenden Antrieb durch eine Werkzeugmaschine gemäß dem Obenbegriff
des Anspruchs 1. Ein solches Werkzeug is aus
WO 89/00092 A
bekannt.
Hintergrund der Erfindung
Unter Polieren versteht man ein Verfahren zur spanenden
Feinbearbeitung von Oberflächen mit geometrisch unbestimmter Schneide, wobei
der Materialabtrag durch ein Poliermittel erfolgt, das aus ungebundenem Mineralpulver
besteht, meist Metalloxide, mit einem hohen Schmelzpunkt und einer geringen Neigung
zur Lösung in Wasser oder Ö1. Für Polierzwecke wird das Mineralpulver
aufgeschlemmt oder durch Mischen mit wärmebeständigen Fetten oder Paraffinen
zu Polierpasten oder Poliermittelsuspensionen verarbeitet.
Für die Herstellung hochgenauer Funktionsflächen
bei Werkstücken erfolgt das Polieren auf einer Läppmaschine oder bei der
Herstellung von optischen Linsen mittels einer Polierschale. Eine solche Polierschale
ist üblicherweise mit einem Poliermittelträger ausgekleidet, der die Poliersuspension
auf dem Werkzeug hält und die Endform der Werkstückoberfläche vorgibt.
Als Poliermittelträger werden dabei Kunststofffolie, Filz, Pech oder Filzflockenpech
verwendet.
Für die dekorative Oberflächenfeinbearbeitung
werden üblicherweise handgeführte Maschinen mit Polierwerkzeugen verwendet,
die keine werkstückspezifische Kontur aufweisen und nicht zur Formgebung des
Werkstücks bestimmt sind. Vielmehr erfolgt hier durch das Polieren meist eine
Nachbearbeitung der 0berfläche für dekorative Zwecke oder die Wiederherstellung
einer solchen Fläche im Reparaturbetrieb (z.B. Aufpolieren von lackierten Teilen,
Auspolieren von Kratzern).
Neben der reinen Handpolitur ist das Polieren mit handgeführten
Maschinen die verbreitetste Anwendung zum Herstellen dekorativer Oberflächen
oder zur Nachbearbeitung. Hierfür sind eine Reihe von Polierwerkzeugen bekannt,
die auf Maschinen ähnlich Schleifböcken oder zum Antrieb durch Handbohrmaschinen,
Winkelschleifern oder Geradschleifern vorgesehen sind.
Stand der Technik
Beispielsweise aus dem Werkzeugkatalog 1998/1999 der Firma
Hch. Perschmann GmbH, Braunschweig, Seiten 462 und 464, sind Polierwerkzeuge bekannt,
bei denen ein als besonders haltbar bezeichneter einstückiger kompakter Filzkörper
in zylindrischer, kegelig zulaufender oder scheibenförmiger Ausgestaltung mit
einem Stahlschaft in einem Durchmesser von 6 mm zum Einspannen in eine Maschine
vorgesehen ist. Dazu wird auch eine entsprechende Schleifpaste zur Verwendung mit
diesen Filzpolierkörpern angeboten.
Aus dem Katalog Maschinen und Werkzeuge für die Oberflächenbearbeitung
der Firma Suhner Abrasive Expert AG, Brugg, Schweiz, Ausgabe 1998, sind massive
Filzpolierscheiben (Typenbezeichnungen FPS 30 bis FPS 200) bekannt, die zusammen
mit Aufnahmedornen zur Befestigung der Filzpolierscheiben mit Maschinen einsetzbar
sind (Type FDv 6-6 und weitere). Weiterhin sind unter den Bezeichnungen FPK0708
bis FPK3035 eine Reihe von konturierten Filzpolierkörpern angeboten, die von
kleinen kugelförmigen Formen des Filzes über verschiedene teilweise kegelige
Ausbildungen bis zu zylindrischen massiven Filzpolierkörpern reichen. Auch
diese Filzpolierkörpern sind mit Schäften zur Montage in üblichen
Bohrfuttern versehen.
Insbesondere für den Einsatz bei Fahrzeugkarosserien
vor und nach dem Lackieren sind zudem sogenannte Schwabbelscheiben oder Schwabbelglocken
bekannt, bei denen der Polierkörper des Polierwerkzeugs aus einem Paket aufeinandergelegter
und entsprechend der gewünschten Festigkeit miteinander versteppter Baumwolltücher
besteht, die radial zu einer Bohrung eines Aufspannstiftes oder zu einem solchen
Aufspannstift angeordnet sind.
Der wesentliche Vorteil solcher Schwabbelscheiben ist die
noch geringere Übertragung der Werkzeugkontur auf das Werkstück, so daß
selbst bei hochempfindlichen Oberflächen, z.B. Klavierlacken, eine Markenbildung
weitgehend ausgeschlossen werden kann.
Aus
US-3,191,208
sind verschiedene Schwabbelscheiben bekannt, bei denen die Härte
der Scheibe teilweise zusätzlich durch Falten des Baumwolltuches erhöht
ist und bei denen anstelle einer Aufnahmeöffnung für einen Aufspanndorn
ein metallischer Krallentopf vorgesehen ist, auf dessen Krallen, die radial um eine
Befestigungsöffnung zur Verbindung mit einem Aufspanndorn einer Maschine angeordnet
sind, das Tuchpaket mit oder ohne zusätzliche Vernähung oder Versteppung
aufgespießt wird. Dabei sind die Krallen länger ausgebildet, als das Tuchpaket
dick ist, so daß zur axialen Fixierung des Tuchpaketes die Enden der Krallen
nach Aufspießen des Tuchpaketes umgebördelt werden können.
Aus Patent Abstracts of Japan zu
JP 60094271
ist ein Werkzeug bekannt, bei dem einzelne Abschnitte eines Poliertuches
mit einem Glasfaserteller durch ein wärmeaushärtendes Harz derart vergossen
sind, daß jeweils eine geradzahlige Anzahl von Paketen aus zwei bis drei Lagen
des Tuches gebildet und die Pakete schindelförmig auf der Scheibe um ein zentrales
Aufnahmeloch für einen Aufspanndorn herum angeordnet sind. Daraus ergibt sich
eine für Polierwerkzeuge extrem ungewöhnlich große Härte des
Werkzeugs wie bei einer Lamellenschleifscheibe, so dass Zweifel bestehen, ob dort
tatsächlich ein Polierwerkzeug beschrieben ist oder es sich um mit daran gebundene
Schleifmittel versehenes Tuch im Sinne von Schleifleinen handelt und es sich somit
bei dem Werkzeug um eine Ausführungsform der an sich bekannten Lamellenschleifscheibe
handelt.
Aus
DE 199 30 373 A1
ist ein poröses Polierwerkzeug und ein Verfahren zum Polieren einer
Walze bekannt, was ermöglichen soll, eine Walze innerhalb einer zufriedenstellenden
Dimensionsgenauigkeit zu polieren und dabei Vorschubmarkierungen und streifenförmige
Druckeffekte zu vermeiden, wenn die polierte Walze zum Drucken verwendet werden
soll.
Aus
DE 198 43 267 A1
ist eine Polierscheibe bekannt, die eine kurze Faserflorschicht mit starker
Bindung an eine Halteschicht aufweist, und wobei eine Kletthaftschicht auf der Rückseite
der Polierscheibe angebracht ist, um die Polierscheibe an einem entsprechenden Polierteller
ablösbar anzubringen. Als Vorteil wird angegeben, daß es möglich
ist, die Polierscheibe von dem Polierteller abzunehmen und in Haushalts- oder Industriewaschmaschinen
zu waschen und dabei angetrocknetes Poliermittel und Polierstaub zu entfernen. Dabei
soll erreicht werden, daß die Polierscheibe einige Male verwendet werden kann.
Aus der
WO 89/00092
ist eine Polierscheibe aus einem Fasermaterial und eine Verwendung einer
solchen Polierscheibe zum Polieren von Uhrengehäusen bekannt. Dazu wird eine
verhältnismäßig schmale Polierscheibe beschrieben, für die als
Besonderheit angegeben ist, dass sie aus einem einzigen massiven Fasermaterial besteht,
wobei die Scheibe vom äußeren Umfang aus in Richtung zum Zentrum hin quer
eingeschnitten ist. Dabei sind in der Scheibe drei radiale Zonen ausgebildet. Die
äußere Zone weist eine Vielzahl solcher Einschnitte auf. Nur jeder zweite
der Einschnitte ist in die radial weiter innenliegende Zone fortgeführt. Die
radial innerste Zone weist keine solchen Einschnitte auf. Weiterhin wird als besonders
bevorzugt angegeben, dass diese Einschnitte nicht genau radial verlaufen, sondern
gegen die Rotationsrichtung gekrümmt sind und die Tangenten des gekrümmten
Einschnittes gegenüber der radialen um einen Winkel &agr; geneigt sind, wobei
der Winkel &agr; von außen nach innen zunimmt. Im Zusammenhang mit einem
Ausführungsbeispiel wurde dort als bevorzugten Wert für den Winkel &agr;
eine Neigung von 20° angegeben. Die Neigung erfolgt dabei so, dass die Tangenten
in Rotationsrichtung am Kern der Scheibe vorbei weisen, d. h. dass die geschlitzten
radial äußeren Teile der Polierscheibe durch die Trägheit bei der
Rotation aufeinandergepresst werden und damit die Polierscheibe in radialer Richtung
besonders hart machen. Die Schlitzung soll dabei eine verbesserte seitliche (axiale)
Beweglichkeit der Scheibe ermöglichen. Weiterhin wird als besonders bevorzugt
angegeben, einen verhältnismäßig harten Filz für die Polierscheibe
zu verwenden. Im Ergebnis wird eine in radialer Richtung sehr harte, dabei in axialer
Richtung verhältnismäßig nachgiebige Polierscheibe erhalten.
Zur Verwendung mit den bekannten und weiter oben beschriebenen
Polierwerkzeugen ist es erforderlich, passend zu der Härte des Filzmaterials
und dessen Porosität eine geeignete Polierpaste auszuwählen, wobei es
insbesondere auf die Art der Fett oder Ölbeimengung ankommt, um ein vorzeitiges
Zusetzen des Polierwerkzeuges zu vermeiden. Ein solches vorzeitiges Zusetzen führt
zu Streifen und Schlieren auf dem Werkstück und kann im Extremfall zu Brandmarken
führen.
Dieses Problem soll vermieden werden bei den in der Gebrauchsmusterschrift
DE-GM 1 940 005 beschriebenen Polierscheiben, bei denen ein angepasstes Poliermittel
in weicher Bindung integriert sein soll. Dazu soll das Textil mit der Poliermitteizubereitung
getränkt oder eine solche z,B. durch Einwickeln in Tuchabschnitte eingebettet
sein. Als wesentlich wird hervorgehoben, dass der tuchige Charakter einer solchen
Polierscheibe wie bei den bekannten aus flachen oder aufgebauschten tuchigen Lagen
aufgebauten Polierscheiben erhalten bleiben soll.
Auch dabei ist wie bei anderen Polierscheiben durch den
Bearbeiter ein angepaßter Anpressdruck einzuhalten, um einerseits die gewünschte
Polierwirkung zu erhalten und andererseits eine Überhitzung zu vermeiden. Eine
solche Überhitzung kann, wie bereits erwähnt, zu Brandmarken auf dem Werkstück
führen oder auch zu einer Verkohlung des Polierfilzes, was wiederum bei zukünftigem
Einsatz des Polierwerkzeuges zu Kratzern auf dem Werkstück führen kann.
Das Polierergebnis ist somit von einer gewissen Erfahrung
und Übung des Bearbeiters sowie dessen Erfahrungen in geeigneter Auswahl eines
Polierkörpers mit passender Härte sowie ein an das Material des Werkstücks
und den Polierkörper angepaßtes Poliermittel abhängig.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Polierwerkzeug
der eingangs erwähnten Art bereitzustellen, das hinsichtlich seiner Handhabung
und im Hinblick auf ein besseres Arbeitsergebnis verbesserte Eigenschaften aufweist.
Beschreibung der Erfindung
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst
durch ein Polierwerkzeug gemäß Anspruch 1.
Dadurch paßt sich das Polierwerkzeug besonders gut
der Werkstoffkontur an und ermöglicht so auch besonders gut das Polieren von
Rundungen. Ein solches erfindungsgemäßes Polierwerkzeug läßt
sich im Gegensatz zu Schwabbelscheiben auch in kleinen Abmessungen fertigen, so
daß die erfindungsgemäßen Vorteile auch beim Polieren kleinster Werkstücke
oder beim Polieren in Vertiefungen und Löchern nutzen lassen.
Bei Versuchen mit der Erfindung hat sich unvorhergesehener
Weise ergeben, daß die Wärmebelastung von Werkstück und Polierwerkzeug
und das Risiko einer Überhitzung bei einem solchen Werkzeug praktisch nicht
besteht. Dies darauf zurückzuführen, daß beim Aufsetzen einer Lamelle
auf dem Werkstück das äußere Ende der Lamelle in Richtung auf die
nächste Lamelle verlagert wird und beim Lösen des Kontaktes von dem Werkstück
sich wieder in die Ausgangsstellung bewegt, wodurch zur nächstfolgenden Lamelle
ein Spalt zwischen den Lamellen entsteht. Dadurch wird das Polierwerkzeug stets
wie durch ein Gebläse belüftet und dadurch gekühlt. Weiterhin wird
auch ein Teil der kühlen Luft zwischen den Lamellen zur Kontaktstelle mit dem
Werkstück getragen.
Weiterhin kann sich das Poliermittel besser auf der Oberfläche
des Polierwerkzeugs verteilen und die Gefahr des Zusetzens des Filzes und damit
von Schmierstellen auf dem Werkstück einerseits oder das Trockenlaufen des
Polierwerkzeugs auf dem Werkstück andererseits besser vermieden werden.
Schließlich können mit einem solchen erfindungsgemäßen
Polierwerkzeug besonders gut sowohl konkav als auch konvex gekrümmte Oberflächen
bearbeitet werden.
Besonders vorteilhafte Eigenschaften eines erfindungsgemäßen
Polierwerkzeugs im Hinblick auf ausreichende Arbeitsleistung und Standzeit ergeben
sich, wenn die Filzlamellen eine Stärke von etwa 1 mm bis etwa 20 mm aufweisen
und/oder wenn der Filz einen Gehalt an reiner Wolle (tierische Haare) von wenigstens
etwa 30 % und vorzugsweise eine Härte von 0,14 bis 0,68 (W4 bis H5) nach DIN
61200 aufweist. Dabei fallen insbesondere wesentlich weniger Polierrückstände
auf dem Werkstück an, als bei anderen Poliermaterialien.
Bei bestimmten Anwendungsgebieten und Einsatz auf stationären
Maschinen in der Serienbearbeitung kann es zweckmäßig sein, wenn die Filzlamellen
aus Filz unterschiedlicher Dichte bestehen. Dadurch ergibt sich einerseits eine
ausreichende Festigkeit des Werkzeugs, andererseits können Bereiche mit Filz
geringerer Dichte größere Mengen an Poliermittel aufnehmen.
Wird für bestimmte Anwendungen eine größere
Festigkeit des Polierwerkzeugs erwünscht, kann es vorteilhaft sein, wenn zwischen
wenigstens einigen der Filzlamellen eine oder mehrere flexible Zwischenlagen vorgesehen
sind.
Ein besonders gutes Polierergebnis bei stark konturierten
Werkstücken lässt sich erhalten, wenn wenigstens einige der Filzlamellen
jeweils quer zu ihrer Längserstreckung unterteilt sind, vorzugsweise im Abstand
von etwa 3 mm bis etwa 10 mm, wodurch sich eine besonders hohe Flexibilität
des Werkzeugs ergibt.
Für eine gute Arbeitsleistung wird es im allgemeinen
zweckmäßig sein, wenn die Filzlamellen an wenigstens einer Seite mit einem
Trägerkörper dauerhaft verbunden sind und im Bereich dieser Seite lückenlos
aneinandergereiht sind.
Bei besonders wärmeempfindlichen Werkstücken
kann es aber auch vorteilhaft sein, wenn die Filzlamellen an wenigstens einer Seite
mit einem Trägerkörper dauerhaft verbunden sind und im Bereich dieser
Seite voneinander mit einem Abstand aneinandergereiht sind.
Wird eine große Festigkeit des Polierwerkzeugs bei
Verwendung eines relativ wenig dichten Filzes erwünscht, kann es zweckmäßig
sein, wenn wenigstens einige der Filzlamellen mit oder ohne Zwischenlagen zu Gruppen
zusammengefaßt und innerhalb der Gruppen untereinander verbunden sind zur Bildung
von Filzlamellenpaketen.
Für die rationelle Bearbeitung weitgehend ebener Flächen
mit einem Winkelschleifer ist es vorteilhaft, wenn der Trägerkörper aus
einer Scheibe gebildet und die Scheibe als kunstharzgebundener Glasfaserteller oder
im wesentlichen aus einem Kunststoff, vorzugsweise einem faserverstärkten Kunststoff,
aus Aluminium, einem Hartpapier (Fibermaterial) oder aus Stahl hergestellt ist,
insbesondere, wenn die Filzlamellen entlang des Umfangs der Scheibe, vorzugsweise
diesen radial überragend, auf der axialen Stirnseite der Scheibe angeordnet
sind.
Darüber hinaus können mit einer solchen Ausführungsform
auch besonders gut Innenkantenbereiche poliert werden.
Insbesondere für den stationären Einsatz, bei
dem das Werkstück z.B. von Hand an ein Polierwerkzeug geführt wird, ist
es zweckmäßig, wenn die Filzlamellen im wesentlichen annähernd radial
an einem Trägerkörper befestigt sind.
Für die Verbindung mit einer Antriebsmaschine über
einen herkömmlichen Aufspanndorn ist es zweckmäßig, wenn der Trägerkörper
wenigstens ein Loch zur Aufnahme eines Aufnahmedornes zur Verbindung mit einer Antriebsmaschine
aufweist.
Beim Einsatz größerer Polierwerkzeuge vorzugsweise
auf stationären Maschinen ist es für eine sichere Lagerung und die Übertragung
größerer Antriebsleistungen zweckmäßig, wenn der Trägerkörper
wenigstens ein Loch zur Aufnahme einer Antriebswelle und vorzugsweise in axialer
Richtung entlang des Loches eine Nut für einen Mitnehmer aufweist.
Für den Einsatz auf herkömmlichen Bohrmaschinen,
biegsamen Wellen oder Geradschleifern ist es zweckmäßig, wenn zur Verbindung
des Polierwerkzeugs mit einer Antriebsmaschine ein drehfest mit dem Trägerkörper
verbundener Schaft vorgesehen ist, insbesondere besonders kostengünstig in
der Herstellung, wenn der Trägerkörper aus einem Kunstharzkörper
besteht, in den die Filzlamellen und der Schaft direkt eingebettet sind. Fertigungstechnisch
besonders einfach ist es dabei, wenn der Trägerkörper durch zumindest
teilweises Vergießen eines zwischen den zueinander positionierten Filzlamellen
und dem Schaft gebildeten Raumes mit einem Kunststoff oder Kunstharz gebildet ist.
Für den Einsatz auf anderen Maschinen und insbesondere
bei dem Bedürfnis nach einer Schnellwechseleinrichtung, z.B. in der Serienbearbeitung,
kann es günstig sein, wenn der Trägerkörper oder der Schaft ein ein-
oder mehrgängiges Schrauben- oder Muttergewinde umfaßt, wobei das Gewinde
vorzugsweise ein Steilgewinde, ein Rechteck- oder ein Trapezgewinde ist.
Die erfindungsgemäßen Vorteile insbesondere im
Hinblick auf die Werkstückschonung lassen sich besonders gut erhalten, wenn
die Filzlamellen im wesentlichen stehend auf einem Trägerkörper angeordnet
sind.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung soll im folgenden anhand von in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen:
- Figur 1:
- ein erfindungsgemäßes Polierwerkzeug in Seitenansicht im Teilschnitt;
- Figur 2:
- ein erfindungsgemäßes Polierwerkzeug wie in Figur 1 in Frontansicht:
- Figur 3:
- ein weiteres erfindungsgemäßes Polierwerkzeug wie in Figur 1 in Frontansicht;
- Figur 4:
- das erfindungsgemäße Polierwerkzeug wie in Figur 2 in Rückansicht
auf die Antriebsseite;
- Figur 5:
- das weitere erfindungsgemäße Polierwerkzeug wie in Figur 3 in Rückansicht
auf die Antriebsseite;
- Figur 6:
- ein weiteres erfindungsgemäßes Polierwerkzeug in Seitenansicht im
Teilschnitt;
- Figur 7:
- das weitere erfindungsgemäße Polierwerkzeug wie in Figur 6 in Frontansicht;
- Figur 8:
- das weitere erfindungsgemäße Polierwerkzeug wie in Figur 6 in Rückansicht
auf die Antriebsseite;
- Figur 9:
- ein weiteres erfindungsgemäßes Polierwerkzeug in Seitenansicht im
Teilschnitt;
- Figur 10:
- das weitere erfindungsgemäße Polierwerkzeug wie in Figur 9 in Ansicht
auf eine Stirnseite; und
- Figur 11:
- eine weitere Ausführungsform des Polierwerkzeugs ähnlich dem in Figur
1.
Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
der Erfindung
Das in Figur 1 gezeigte erfindungsgemäße Polierwerkzeug
umfaßt einen vollen (nicht hohlen) Polierkörper 1 im wesentlichen aus
einem Filz, der vielfach mit Schlitzen 2 versehen unterteilt ist, wobei die Schlitze
2 zwischen einer Vielzahl von vollen (nicht hohlen) Filzlamellen 3 gebildet sind.
Unter einem vollen Polierkörper 1 oder einer vollen Filzlamelle 3 soll hier
verstanden werden, dass keine über die normale Porosität des verwendeten
Filzes hinaus größere Hohlräume oder Löcher vorhanden sein sollen.
Wie gut auch in den Figuren 2 und 3 zu erkennen ist, sind
die Filzlamellen 3 im wesentlichen annähernd radial an einem Trägerkörper
4 befestigt, vorzugsweise im wesentlichen radial stehend ausgerichtet.
Zum rotierenden Antrieb durch eine Werkzeugmaschine ist
z.B. zur Verbindung des Polierwerkzeugs mit einem üblichen Spannfutter einer
Antriebsmaschine ein drehfest mit dem Trägerkörper 4 verbundener Schaft
5 vorgesehen. Der Schaft 5 weist zweckmäßig einen der üblichen Durchmesser
von 6 mm, 8 mm oder 12 mm auf, je nach Größe des Polierwerkzeugs und der
Antriebsmaschine.
Wie in den Figuren 1 und insbesondere in Figuren 4 und
5, die die Ansicht auf die Antriebsseite des Polierwerkzeugs zeigen, gut zu erkennen
ist, kann dabei der Trägerkörper 4 aus einem Kunstharzkörper bestehen,
in den die Filzlamellen 3 und der Schaft 5 direkt eingebettet sind, der vorzugsweise
durch zumindest teilweises Vergießen eines zwischen den zueinander positionierten
Filzlamellen 3 und dem Schaft 5 gebildeten Raumes 6 mit einem Kunststoff oder Kunstharz
gebildet ist.
Der Polierkörper 1 kann bei der in Figur 1 gezeigten
Ausführungsform der Erfindung durchaus einen Außendurchmesser von über
100 mm und eine Länge in axialer Richtung von 150 mm aufweisen, andererseits
kann er auch nur einen Durchmesser von 30 mm und beispielsweise eine Länge
von 10 mm aufweisen, je nach erwünschten Einsatzzweck. Entsprechend hat es
sich als zweckmäßig herausgestellt, eine Stärke der Lamellen 3 von
etwa 1 mm bis etwa 20 mm vorzusehen, vorzugsweise im Bereich von etwa 3 mm bis etwa
20 mm.
Für die meisten Anwendungen wird es vorteilhaft sein,
die Filzlamellen 3 an der wenigstens einen Seite, an der sie mit dem Trägerkörper
4 dauerhaft verbunden sind, dort lückenlos aneinanderzureihen.
Für bestimmte Anwendungen ist es aber auch möglich,
die Filzlamellen 3 an der Seite, an der sie mit dem Trägerkörper 3 verbunden
sind, voneinander mit einem Abstand aneinanderzureihen.
Werden, wie in Figur 2 und 4 gezeigt, die Filzlamellen
3 mit rechteckigem Querschnitt auf dem Trägerkörper 4 montiert, ergibt
sich, daß die Schlitze 2 oder Spalte an der radialen Außenseite relativ
groß sind, wodurch sich ein relativ weicher Polierkörper 1 mit besonders
guter Kühlung ergibt.
Werden die Filzlamellen 3 im radial inneren Bereich zusammengepreßt,
wie in Figur 3 und 5 gezeigt, ergibt sich, daß die Schlitze 2 oder Spalte an
der radialen Außenseite relativ eng sind und sich ein relativ fester Polierkörper
1 ergibt.
Insbesondere für die rationelle Bearbeitung weitgehend
ebener Flächen mit einem Winkelschleifer ist eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Polierwerkzeugs so ausgebildet, daß der Trägerkörper
aus einer Scheibe 7 gebildet ist. Die Scheibe 7 kann zweckmäßig als harzgebundener
Glasfaserteller oder aus einem Kunststoff, vorzugsweise einem faserverstärkten
Kunststoff, aus Aluminium, einem Hartpapier (Fibermaterial) oder aus Stahl hergestellt
sein. Ein solches Polierwerkzeug ist in den Figuren 6, 7 und 8 dargestellt.
Die Scheibe 7 weist z.B. ein Loch 8 zur Aufnahme eines
üblichen Aufnahmedornes zur Verbindung mit einer Antriebsmaschine auf. Bei
der Herstellung aus einem faserverstärkten Kunststoff ist der Rand des Loches
8 zweckmäßig mit einer Metallöse 9 verstärkt, um einen sicheren
zentrischen Sitz zu garantieren.
Die Filzlamellen 3 sind entlang des Umfangs auf der axialen
Stirnseite 10 der Scheibe 7 angeordnet, wie gut in Figur 7 und 6 zu erkennen ist.
Dabei sind die Lamellen 7 so angeordnet, daß sie den Rand 11 der Scheibe 7
radial außen um ein Stück 12 überragen. Dies kann man gut in der
Figur 8 sehen, die eine Ansicht des Polierwerkzeugs von der Maschinenseite aus gesehen
zeigt.
Dadurch können mit einer solchen Ausführungsform
auch besonders gut Innenkantenbereiche poliert werden, da dieses Polierwerkzeug
bis in die Ecken reicht.
Speziell für den Einsatz an Stationärmaschinen
geeignet ist ein erfindungsgemäßes Polierwerkzeug in Walzenform, wie in
Figur 9 gezeigt. Gegenüber der zuerst beschriebenen Ausführungsform unterscheidet
sich dieses Werkzeug vor allem dadurch, daß die Lamellen 3 auf einem Kern 13
befestigt sind, in den entweder direkt oder mittels einer Hülse (nicht dargestellt)
ein durchgehendes Loch 14 zur Aufnahme einer Antriebswelle der Werkzeugmaschine
eingeformt ist.
Diese Ausführungsform kann wirtschaftlich sinnvoll
in Größen bis wenigstens zu einem Außendurchmesser von 120 mm und
entsprechend großen Breiten hergestellt werden. Für die Übertragung
einer angepaßten Antriebsleistung ist dann günstig, vorzugsweise in axialer
Richtung entlang des Loches 14 eine Nut 15 für einen Mitnehmer der Antriebsmaschine
vorzusehen, z.B. eine Paßfeder. Eine solche Nut 15 ist gut in Figur 10 zu erkennen.
Bei entsprechendem Leistungsbedarf können auch mehrere solcher Nuten vorgesehen
sein.
Allgemein können solche Ausführungsformen auch
mit anderen Antriebsaufnahmen und mit einem Außendurchmesser von bis zu 300
mm versehen sein.
Bei allen Ausführungsformen ist es günstig, daß
der Filz einen Gehalt an reiner Wolle von wenigstens etwa 30 % aufweist.
Auch können die Filzlamellen 3 aus Filz unterschiedlicher
Dichte bestehen und zur Versteifung des Werkzeugs zwischen wenigstens einigen der
Filzlamellen 3 eine oder mehrere (nicht dargestellte) Zwischenlagen vorgesehen sein.
Solche Zwischenlagen können aus einem geeigneten flexiblen Material bestehen,
einschließlich Filz. Auch können zur Erzielung einer größeren
Härte des Polierkörpers 1 wenigstens einige der Filzlamellen 3 mit oder
ohne Zwischenlagen zu Gruppen zusammengefaßt und innerhalb der Gruppen untereinander
verbunden sein, z.B. durch Vernähen, zur Bildung von Filzlamellenpaketen.
Das Loch 8 der Scheibe 7 oder das Loch 14 des Walzenförmigen
Polierwerkzeugs können ein je nach Antriebsmaschine ein Muttergewinde enthalten.
Entsprechend kann der Schaft 5 mit einem Schraubengewinde versehen sein. Die Gewinde
können dabei ein- oder mehrgängig und insbesondere ein Steilgewinde, ein
Rechteck- oder ein Trapezgewinde sein.
Ein besonders gutes Polierergebnis vor allem bei stark
konturierten Werkstücken lässt sich erhalten, wenn wenigstens einige der
Filzlamellen 3 jeweils quer zu ihrer Längserstreckung durch Querschlitze 16
unterteilt sind, wie in Figur 11 zu sehen. Die Querschlitze 16 können sich
von der radial äußeren Seite der Filzlamellen 3 über einen Teil der
Tiefe der Filzlammellen 3 erstrecken oder auch bis zum Grund durchgehen. Vorzugsweise
sind die Querschlitze 16 im Abstand von etwa 3 mm bis etwa 10 mm angeordnet, wodurch
sich nach Art einer Bürste eine besonders hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit
der Filzlamellen an die Werkstückkontur ergibt.