| Dokumentenidentifikation |
DE102006014198A1 04.10.2007 |
| Titel |
Öffnungseinrichtung an einer schwenkbaren Klappe oder Haube, insbesondere eines Kraftfahrzeugs |
| Anmelder |
Bayerische Motoren Werke AG, 80809 München, DE |
| Erfinder |
Köstler, Ulrich, 85241 Hebertshausen, DE; Plank, Reinhard, 85368 Moosburg, DE; Fellner, Christian, 85757 Karlsfeld, DE |
| DE-Anmeldedatum |
28.03.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006014198 |
| Offenlegungstag |
04.10.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
04.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
E05F 3/00(2006.01)A, F, I, 20060328, B, H, DE
|
| IPC-Nebenklasse |
E05F 1/10(2006.01)A, L, I, 20060328, B, H, DE
E05D 15/46(2006.01)A, L, I, 20060328, B, H, DE
B62D 25/12(2006.01)A, L, I, 20060328, B, H, DE
|
| Zusammenfassung |
Öffnungseinrichtung an einer schwenkbaren Klappe (1) oder Haube, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, mit zwei schwenkbar verbundenen Schwenkhebeln (3, 4), von denen ein Schwenkhebel (4) ortsfest schwenkbar abgestützt ist und der andere Schwenkhebel (3) an der Klappe (1) oder Haube schwenkbar befestigt ist. Mit einer vorgespannten Linearfeder (7), die an einem Schwenkhebel (4) schwenkbar angelenkt ist und in der Schließlage der von einer Schließeinrichtung verriegelten Klappe (1) oder Haube an der Klappe (1) oder Haube eine elastische Öffnungskraft bewirkt, die nach dem Entriegeln der Klappe (1) oder Haube die Klappe (1) oder Haube zumindest etwas in Richtung ihrer maximalen Offenlage verstellt. Die Klappe (1) oder Haube ist um eine reelle oder virtuelle ortsfeste oder ortsveränderliche Schwenkachse schwenkbar und die Linearfeder (7) ist an dem einen oder anderen Schwenkhebel (4) angelenkt. Die Schwenkachsen (5, 6, 8 bis 13) der Schwenkhebel (3, 4) und der Klappe oder Haube und der Linearfeder (7) sowie der Lenker (14, 15) sind zueinander jeweils etwa parallel angeordnet.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine Öffnungseinrichtung an einer schwenkbaren
Klappe oder Haube, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, mit den im Oberbegriff des
Patentanspruches 1 angegebenen Merkmalen.
Ein derartige Öffnungseinrichtung ist in der DE
37 42 903 A1 an einem Deckel, einer Klappe oder an einer Tür beispielsweise
eines Kraftfahrzeugs vorgesehen und weist eine einzige Gasfeder auf, die einen Gewichtsausgleich
bewirken und als Stoßdämpfer wirken kann. Damit die Gasfeder eine stärkere
Kraft an den Deckel, die Klappe oder an die Tür abgibt, sind zwei schwenkbar
verbundene Schwenkhebel zur Kraftübertragung vorgesehen, von denen ein Schwenkhebel
mit der Gasfeder und der andere Schwenkhebel in einem Abstand von der Schwenkachse
mit dem Deckel, der Klappe oder der Tür jeweils gelenkig verbunden sind. Die
beiden Schwenkachsen eines Schwenkhebels sind zueinander parallel. Die beiden Schwenkachsen
des anderen Schwenkhebels sind zueinander windschief angeordnet, so dass dieser
Schwenkhebel beim Verstellen des Deckels, der Klappe oder der Tür eine taumelnde
räumliche Bewegung ausführt, die einen entsprechenden Freiraum erfordert.
Der bei Verstellbewegungen des Deckels, der Klappe bzw. der Tür taumelnde Schwenkhebel
steht zu einem Bügelhebel des Deckels, der Klappe bzw. der Tür schräg
und bewirkt dadurch an dem Bügelhebel eine Querkraft, die an dem Deckel, der
Klappe bzw. der Tür keine Stützkraft oder Dämpfungskraft bewirken
kann und den Bügelhebel auf Biegung belastet. Die Öffnungseinrichtung
erfordert eine Anordnung der Gasfeder in Fahrzeugquerrichtung und ein Verschwenken
des ersten Schwenkhebels um eine vertikale Achse, wofür ein entsprechender
Bauraum teilweise von dem Bügelhebel wesentlich entfernt erforderlich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Öffnungseinrichtung
an einer schwenkbaren Klappe oder Haube mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruches
1 anzugeben, die einen geringeren Bauraum erfordert und eine größere Wirksamkeit
der Linearfeder ermöglicht.
Diese Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
Die beiden schwenkbar miteinander verbundenen Schwenkhebel übertragen
und verstärken die Vorspannkraft der Linearfeder auf die Klappe oder Haube
und bewirken dadurch eine erhebliche Öffnungskraft an der geschlossenen und
danach geöffneten Klappe oder Haube selbst dann, wenn die Linearfeder beispielsweise
aus Platzgründen derart ungünstig angeordnet ist, dass ihre Kraftrichtung
durch die reelle oder virtuelle Schwenkachse der Klappe oder Haube verläuft.
Nachdem die Schwenkachsen der Schwenkhebel und der Klappe oder Haube und der Linearfeder
zueinander jeweils etwa parallel angeordnet sind, kann die Vorspannkraft der Linearfeder
ohne eine die Schwenklagerung der Klappe oder Haube belastende Querkraft die entriegelte
Klappe oder Haube teilweise oder vollständig anheben und danach in der betreffenden
Öffnungslage abstützen. Die Klappe oder Haube, die Schwenkhebel und die
Linearfeder führen beim Verstellen der Klappe oder Haube keine Querbewegungen
aus, so dass für eine Verstellbarkeit dieser Bauteile lediglich ein geringer
Bauraum erforderlich ist. Die Klappe oder Haube kann um eine reelle oder virtuelle
ortsfeste oder ortsveränderliche Schwenkachse schwenkbar sein. Die Schwenklagerung
der Klappe oder Haube ist beispielsweise bei einer Verwendung an der Fronthaube
oder Heckklappe eines Kraftfahrzeugs besonders vorteilhaft, da bei einer anderen
Anordnung der Linearfeder, bei der diese schon durch ihre Einbaulage an der Klappe
oder Haube eine Kraft in Öffnungsrichtung der Klappe oder Haube bewirken würde,
die Linearfeder an der Klappe oder Haube an einer Stelle angelenkt werden müsste,
die eine Schwächung der die Klappe oder Haube stützenden Struktur bewirken
würde. Bei einer alternativen Verlagerung der von der Klappe oder Haube entfernten
Gelenkstelle der Linearfeder nach unten würde der Motorraum bzw. Kofferraum
des Kraftfahrzeugs eingeengt. Eine alternative Absenkung der reellen Schwenkachse
der Motorhaube oder Heckklappe nach unten käme in Konflikt mit der Fahrzeugstruktur.
Mit der erfindungsgemäßen Öffnungseinrichtung kann die Linearfeder
platzsparend beispielsweise in einer Einbaulage angeordnet werden, in der die Kraft
der Linearfeder etwa durch die reelle oder virtuelle Schwenkachse der geschlossenen
Klappe oder Haube verläuft oder an der Klappe oder Haube ein Schließmoment
bewirken würde, wenn die Linearfeder direkt an der Klappe oder Haube angreifen
würde. Ein Schließen der Klappe oder Haube ist erleichtert, da die Vorspannkraft
der Linearfeder das Gewicht der Klappe oder Haube vollständig oder teilweise
stützt.
Drei Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand einer Zeichnung
näher erläutert. Es zeigen
1 ein erstes Ausführungsbeispiel mit einer über
ein Viergelenk schwenkbaren Heckklappe eines Kraftfahrzeugs in einer der maximalen
Offenlage der Heckklappe entsprechenden Lage,
2 eine 1 entsprechende
Ansicht von der anderen Fahrzeugseite,
3 die den vorhergehenden Figuren entsprechende
Öffnungseinrichtung in einer der Schließlage der Heckklappe entsprechenden
Lage,
4 ein zweites Ausführungsbeispiel mit einer um
eine reelle ortsfeste Schwenkachse schwenkbaren Heckklappe eines Kraftfahrzeugs
in einer der maximalen Offenlage der Heckklappe entsprechenden Lage,
5 die 4 entsprechende
Öffnungseinrichtung in einer der Schließlage der Heckklappe entsprechenden
Lage und
6 ein drittes Ausführungsbeispiel mit einer über
ein Viergelenk schwenkbaren Heckklappe eines Kraftfahrzeugs in einer der maximalen
Offenlage der Heckklappe entsprechenden Lage, bei dem die Heckklappe für Montage-
und/oder Reparaturzwecke manuell über Ihr maximale Offenlage hinaus aufschwenkbar
ist.
Die in 1 bis 3
dargestellte Öffnungseinrichtung ist gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
an einer schwenkbaren Heckklappe eines Kraftfahrzeugs vorgesehen. Von der Heckklappe
ist in den Figuren lediglich ein Verbindungselement 1 dargestellt, das
mit der Heckklappe verbunden oder zu verbinden ist. Die Öffnungseinrichtung
weist zwei in einer gemeinsamen Schwenkachse 2 schwenkbar verbundene Schwenkhebel
3, 4 auf, von denen ein Schwenkhebel 4 um eine an der
Fahrzeugkarosserie ortsfeste Schwenkachse 5 schwenkbar abgestützt
ist. Der andere Schwenkhebel 3 ist in einem Abstand von der gemeinsamen
Schwenkachse 2 um eine Schwenkachse 6 an der Heckklappe
1 schwenkbar befestigt.
Eine teleskopisch längenveränderliche Gasdruckfeder bildet
eine vorgespannte Linearfeder 7, die einerseits an einem mittleren Bereich
des Schwenkhebels 4 um eine Schwenkachse 8 und andererseits um
eine karosseriefeste Schwenkachse 9 jeweils schwenkbar befestigt ist. Die
Heckklappe 1 ist um eine virtuelle ortsveränderliche Schwenkachse
schwenkbar, die durch den ideellen Schnittpunkt der beiden Verbindungsgeraden durch
die Schwenkachsen 10, 11 bzw. 12, 13 von zwei
ein Viergelenk bildenden Lenkern 14, 15 gebildet ist. Dabei sind
die Schwenkachsen 11, 13 der Lenker 14, 15 karosseriefest
und die anderen Schwenkachsen 10, 12 der Lenker 14,
15 in einem Abstand voneinander an dem Verbindungselement 1 der
Heckklappe ausgebildet. Die Schwenkachsen 2, 5, 6 und
8 bis 13 der Schwenkhebel 3, 4 und der Lenker
14, 15 sowie der Linearfeder 7 sind im wesentlichen zueinander
parallel angeordnet.
In 3 befinden sich die Teile der Öffnungseinrichtung
in einer Lage, die der Schließlage der Heckklappe 1 entspricht. In
dieser Schließlage bewirkt die vorgespannte Linearfeder 7 über
die kraft- bzw. momentübersetzenden Lenker 14, 15 eine nach
oben gerichtete Öffnungskraft an der in der Schließlage über eine
nicht dargestellte Verriegelungseinrichtung verriegelten Heckklappe 1,
die dadurch nach einer Entriegelung selbsttätig nach oben in die in den
1 und 2 dargestellte maximale
Offenlage verstellt wird. Die Vorspannkraft der Linearfeder 7 ist ausreichend,
um die Heckklappe 7 in die maximale Öffnungslage zu schwenken und
in dieser Öffnungslage festzuhalten bzw. ausreichend zu stützen.
In 1 ist die Öffnungseinrichtung
in einer der maximalen Offenlage der Heckklappe entsprechenden Lage von einer Seite
und in 2 von der anderen Seite dargestellt.
In der 3 entsprechenden Schließlage
und in der den 1 und 2
entsprechenden maximalen Offenlage jeweils der Heckklappe 1 ist die Längsachse
der Linearfeder 7 etwa senkrecht zur virtuellen Schwenkachse der Heckklappe
1 angeordnet und weist keinen oder einen geringen Abstand zur virtuellen
Schwenkachse der Heckklappe 1 auf, die durch den ideellen Schnittpunkt
der beiden Verbindungsgeraden durch die Schwenkachsen 10, 11 bzw.
12, 13 der zwei ein Viergelenk bildenden Lenkern 14,
15 gebildet ist. Bei einer Schwenkbewegung der Heckklappe 1 verändert
sich die Lage der virtuellen Schwenkachse entsprechend, die somit ortsveränderlich
ist.
Der um eine ortsfeste Schwenkachse 5 schwenkbare Schwenkhebel
4 ist in der Schließlage der Heckklappe 1 etwa horizontal
oder, gegenüber einer horizontalen Ebene etwas schräg nach oben geneigt
angeordnet.
Die ideellen Verbindungsgeraden jeweils zwischen der gemeinsamen Schwenkachse
2 der Schwenkhebel 3, 4 und einerseits der ortsfesten
Schwenkachse 5 eines Schwenkhebels 4 und andererseits der an der
Heckklappe 1 vorgesehenen Schwenkachse 6 des anderen Schwenkhebels
3 sind V-förmig mit zur Linearfeder 7 gerichteter Basis angeordnet.
Die ortsfesten Schwenkachsen 5, 9, 11 und
13 der Lenker 14, 15, des Schwenkhebels 4 und
der Linearfeder 7 sind an einer Konsole 16 ausgebildet, die karosseriefest
angeordnet oder zu befestigen ist.
Den 1 bis 3
ist nicht entnehmbar, dass die Bauteile der Öffnungseinrichtung bei geschlossener
Heckklappe 1 im wesentlichen in einer oben offenen Wasserrinne angeordnet
sind, die im vorderen oberen Seitenbereich eines hinteren Gepäckraumes ausgebildet
ist. Die Heckklappe 1 ist über zwei seitlich gegenüber liegende
Öffnungseinrichtungen verstellbar, die jeweils der beschriebenen Öffnungseinrichtung
entsprechen.
Ein zweites Ausführungsbeispiel der Öffnungseinrichtung
ist in den 4 und 5 dargestellt,
das mit dem ersten Ausführungsbeispiel weitgehend übereinstimmt. Zur Vermeidung
von Wiederholungen sind zwischen den Ausführungsbeispielen vergleichbare Bauteile
mit einer gleichen Bezugszahl und zur Unterscheidung beim zweiten Ausführungsbeispiel
mit einem hochgestellten Zeichen versehen.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist die Heckklappe
1' von der vorgespannten Linearfeder T um eine reelle ortsfeste Schwenkachse
17 aus der in 5 dargestellten Schließlage
in die in 4 dargestellte maximale Offenlage selbsttätig
schwenkbar, wenn die Heckklappe 1' in der Schließlage von der nicht
dargestellten Verriegelungseinrichtung manuell oder über einen Funkbefehl ferngesteuert
entriegelt wurde. Eine entsprechende Öffnungskraft wird von der vorgespannten
Linearfeder T über die beiden Schwenkhebel 3', 4' an der
Heckklappe 1' bewirkt, wobei die beiden Schwenkhebel 3',
4' kraft- und momentübersetzend wirken.
Die Schwenkachsen 2', 5', 6',
8', 9' und 17' der Schwenkhebel 3',
4' und der Lenker 14', 15' sowie der Linearfeder
7' und der Heckklappe 1' sind im wesentlichen zueinander parallel
angeordnet.
Der um eine ortsfeste Schwenkachse 5' schwenkbare Schwenkhebel
4' ist in der Schließlage der Heckklappe 1' etwa horizontal
oder gegenüber einer horizontalen Ebene etwas schräg nach oben geneigt
angeordnet. Von diesem Schwenkhebel 4' steht ein Hebelarm 18'
nach oben ab, an dessen Endbereich die durch eine Gasdruckfeder gebildete Linearfeder
T angelenkt ist.
Die ideellen Verbindungsgeraden jeweils zwischen der gemeinsamen Schwenkachse
2' der beiden Schwenkhebel 3', 4' und einerseits der
ortsfesten Schwenkachse 5' des Schwenkhebels 4' und andererseits
der an der Heckklappe 1' vorgesehenen Schwenkachse 6' des anderen
Schwenkhebels 3' sind V-förmig mit zur Linearfeder 7' gerichteter
Basis angeordnet. Die Kraft- und Momentübersetzung der Schwenkhebel
3', 4' ermöglicht eine flache, beispielsweise horizontale
Anordnung der Linearfeder 7' in der Schließlage der Heckklappe
1' beispielsweise in der zum ersten Ausführungsbeispiel angegebenen
Wasserrinne des Kraftfahrzeugs.
Die ortsfesten Schwenkachsen 5', 17' der Heckklappe
1' und des Schwenkhebels 4' sind an einer Konsole 16'
ausgebildet, die karosseriefest angeordnet oder zu befestigen ist.
Das in 6 dargestellte dritte Ausführungsbeispiel
der Öffnungseinrichtung ist zu dem ersten Ausführungsbeispiel ähnlich
ausgebildet. Zur Vermeidung von Wiederholungen sind zwischen dem ersten und dritten
Ausführungsbeispiel vergleichbare Bauteile mit einer gleichen Bezugszahl und
zur Unterscheidung beim dritten Ausführungsbeispiel mit einem zugeordneten
hochgestellten Zeichen versehen, das unterschiedlich zu dem hochgestellten Zeichen
des zweiten Ausführungsbeispiels ist.
In 6 ist die Öffnungseinrichtung
in einer Zwischenlage dargestellt, die einer Zwischenstellung der Heckklappe
1'' bei einem durch die vorgespannte Linearfeder 7'' selbsttätig
bewirkten kontinuierlichen Verstellen der entriegelten Heckklappe 1'' von
der Schließlage in die maximale Offenlage entspricht. Die gemeinsame Schwenkachse
2'' der beiden Schwenkhebel 3'', 4'' ist durch einen
von einem Schwenkhebel 3'' seitlich abstehenden Zapfen 20'' gebildet,
der in einem Langloch 19'' in dem anderen Schwenkhebel 4'' verstellbar
und durch die Schwerkraft der Heckklappe 1'' gegen einen Endbereich des
Langloches 19'' belastet ist. Zusätzlich kann eine lösbare Arretiereinrichtung
vorgesehen sein, die den Zapfen 20'' in dem Langloch 19'' normal
festhält oder manuell freigibt, wenn die Heckklappe 1'' zu Reparatur-
oder Montagezwecken über ihre maximale Offenlage hinaus aufgeschwenkt wird
und sich dabei der Zapfen 20'' in dem Langloch 19'' verstellt.
Die ortsfesten Schwenkachsen 5'', 9'', 11'',
13'' und 16'' des Schwenkhebels 4'', der Lenker
14'', 15'' und der Linearfeder 7'' sind an einer Konsole
16'' ausgebildet, die ortsfest angeordnet oder zu befestigen ist. Die Schwenkachsen
2'', 5'', 6'', 8'' bis 13'' der Schwenkhebel
3'', 4'' und der Lenker 14'', 15'' sowie der
Linearfeder 7'' sind im wesentlichen zueinander parallel angeordnet.
Bei den Ausführungsbeispielen wird jeweils die entriegelte Heckklappe
von einer vorgespannten Linearfeder selbsttätig bis in die maximale Offenlage
verstellt. Bei alternativen Ausführungen könnte die Heckklappe bzw. die
Klappe oder Haube von der Linearfeder auch lediglich in eine teilweise geöffnete
Offenlage und danach manuell oder motorisch in die maximale Offenlage verstellbar
sein. Bei einer anderen alternativen Ausführung bewirkt die Linearfeder lediglich
einen vollständigen oder unvollständigen Gewichtsausgleich zur Schwerkraft
der Klappe oder Haube. Ein Anheben der in der Schließlage entriegelten Klappe
oder Haube zumindest teilweise in Richtung der maximalen Offenlage kann über
wenigstens ein anderes Federelement, beispielsweise eine in Schließlage vorgespannte
Klappen- bzw. Haubendichtung erfolgen. Die Linearfeder könnte auch an dem anderen
Schwenkhebel oder an einem die gemeinsame Schwenkachse der beiden Schwenkhebel bildenden
Bauteil angelenkt sein. Die eine virtuelle ortsveränderliche Schwenkachse für
die Heckklappe bzw. die Klappe oder Haube bildende Schwenklagerung der Heckklappe
bzw. Klappe oder Haube kann von den Ausführungsbeispielen
abweichend auch durch ein anderes Mehrgelenk, beispielsweise ein Sieben- oder Zehngelenk
gebildet sein. Die Form und Länge der Schwenkhebel bzw. Lenker bzw. die Länge
und der erreichbare Längenhub der Linearfeder können von einem Fachmann
nach seinen Gesichtspunkten vorgegeben werden. Die Linearfeder kann eine beliebige
Zug- oder Druckfeder beispielsweise mit einer Metallfeder und/oder einem komprimierten
Gasvolumen sein.
|
| Anspruch[de] |
|
Öffnungseinrichtung an einer schwenkbaren Klappe oder Haube, insbesondere
eines Kraftfahrzeugs, mit zwei schwenkbar verbundenen Schwenkhebeln, von denen ein
Schwenkhebel ortsfest schwenkbar abgestützt ist und der andere Schwenkhebel
an der Klappe oder Haube schwenkbar befestigt ist, und einer vorgespannten Linearfeder,
die an einem Schwenkhebel schwenkbar angelenkt ist und in der von einer Schließeinrichtung
verriegelten Schließlage der Klappe oder Haube an der Klappe oder Haube eine
elastische Kraft in Öffnungsrichtung bewirkt, dadurch gekennzeichnet,
dass die Klappe (1, 1', 1'') oder Haube um eine reelle
oder virtuelle ortsfeste oder ortsveränderliche Schwenkachse (17')
schwenkbar ist, und die Linearfeder (7, 7', 7'') an dem
einen oder anderen Schwenkhebel (4, 4', 4'') angelenkt
ist, und die Schwenkachsen (5, 6, 8 bis 13,
2', 5', 6', 8', 9', 17',
5'', 9'', 11'', 13'', 16'') der Schwenkhebel
(3, 4, 3', 4', 3'', 4'' )
und der Klappe (1') oder Haube und der Linearfeder (7,
7', 7'') sowie der Lenker (14, 15,
14'', 15'') zueinander jeweils etwa parallel angeordnet sind.
Öffnungseinrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass in der Schließlage der Klappe (1, 1', 1'')
oder Haube die Längsachse der Linearfeder (7, 7',
7'') etwa senkrecht zur reellen oder virtuellen Schwenkachse (17')
der Klappe (1, 1', 1'') oder Haube angeordnet ist und
keinen oder einen geringen Abstand zur reellen oder virtuellen Schwenkachse (17')
aufweist.
Öffnungseinrichtung nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Klappe (1') oder Haube um eine reelle ortsfeste Schwenkachse (17')
schwenkbar ist.
Öffnungseinrichtung nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Klappe (1, 1'') oder Haube über ein Viergelenk oder
Siebengelenk oder Zehngelenk schwenkbar ist, das eine virtuelle ortsveränderliche
Schwenkachse für die Klappe (1, 1'') oder Haube bildet.
Öffnungseinrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Linearfeder (7, 7',
7'') eine Gasdruckfeder ist, die an ihrem von dem Schwenkhebel (4,
4', 4'') abgewandten Endbereich um eine ortsfeste Schwenkachse
(9, 9', 9'') schwenkbar ist.
Öffnungseinrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der um eine ortsfeste Schwenkachse (5,
5', 5'') schwenkbare Schwenkhebel (4, 4',
4'') in der Schließlage der Klappe (1, 1',
1'') oder Haube etwa horizontal oder gegenüber einer horizontalen
Ebene etwas schräg nach oben geneigt angeordnet ist oder zusätzlich von
diesem Schwenkhebel (4') ein Hebelarm (18') nach oben absteht,
an dem die Linearfeder (7') oder gegebenenfalls die Gasdruckfeder angelenkt
ist.
Öffnungseinrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass die ideellen Verbindungsgeraden jeweils zwischen der
gemeinsamen Schwenkachse (2, 2', 2'') der Schwenkhebel
(3, 4 bzw. 3', 4' bzw. 3'',
4'') und einerseits der ortsfesten Schwenkachse (5,
5', 5'') eines Schwenkhebels (4, 4',
4'') und andererseits der an der Klappe (1, 1',
1'') oder Haube vorgesehenen Schwenkachse (6, 6',
6'') des anderen Schwenkhebels (3, 3', 3'')
V-förmig mit zur Linearfeder (7, 7', 7'') gerichteter
Basis angeordnet sind.
Öffnungseinrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die Linearfeder (7, 7',
7'') oder eine Motoreinrichtung die entriegelte Klappe (1,
1', 1'') oder Haube aus ihrer durch die Linearfeder (7,
7', 7'') bewirkten teilweise geöffneten Lage bis in ihre
maximale Offenlage verstellt.
Öffnungseinrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass die gemeinsame Schwenkachse (2'') der beiden
Schwenkhebel (3'', 4'') durch einen von einem Schwenkhebel (3'')
seitlich abstehenden Zapfen (20'') gebildet ist, der in einem Langloch
(19'') in dem anderen Schwenkhebel (4'') verstellbar und durch
die Schwerkraft der Klappe (1'') oder Haube gegen einen Endbereich des
Langloches (19'') belastet ist oder zusätzlich eine lösbare Arretiereinrichtung
vorgesehen ist, die den Zapfen in dem Langloch normal festhält oder manuell
freigibt, wenn die Klappe oder Haube zu Reparatur- oder Montagezwecken über
ihre maximale Offenlage hinaus aufgeschwenkt wird und sich dabei der Zapfen in dem
Langloch verstellt.
Öffnungseinrichtung nach einem der Patentansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass die ortsfesten Schwenkachsen (5,
9, 11, 13, 5', 17', 5'',
9'', 11'', 13'' und 16'') der Öffnungseinrichtung
insgesamt oder größtenteils an einer Konsole (16, 16',
16'') ausgebildet sind, die ortsfest angeordnet oder zu befestigen ist.
|
|
Patent Zeichnungen (PDF)
|