Die vorliegende Erfindung stellt eine Aluminiumlegierung zum Gießen, insbesondere für das Sandguss- oder Vakuumdruckgussverfahren, bereit mit 6,0-7,5 Gew.-% Silizium, 0,14-0,2 Gew.-% Magnesium, 0,1-0,18 Gew.-% Titan, weniger als 0,005 Gew.-% Eisen und als Rest Aluminium und unvermeidliche Verunreinigungen.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Aluminiumlegierung
für ein Gussteil, ein Verfahren zur Herstellung eines Gussteils, ein Gussteil
sowie die Verwendung der Aluminiumlegierung zur Herstellung eines Gussteils.
Im Automobilbereich werden in zunehmendem Maße Bauteile aus Stahl
durch leichtere Bauteile ersetzt, wodurch sich beispielsweise eine Kraftstoffeinsparung
beim Betrieb des Kraftfahrzeuges erzielen lässt. Dabei existieren jedoch zumindest
die gleichen Anforderungen an die Bauteile aus leichteren Materialien wie an diejenigen
aus Stahl, beispielsweise hinsichtlich der Korrosionsbeständigkeit, Bearbeitbarkeit
und Steifigkeit.
Als Ersatzmaterialien bieten sich hierbei insbesondere Aluminiumlegierungen
an. Aluminiumlegierungen weisen eine hohe Korrosionsbeständigkeit bei gleichzeitig
guten mechanischen Eigenschaften wie Steifigkeit und Bearbeitbarkeit und einem verminderten
Gewicht auf. Zudem lassen sich die Eigenschaften in Aluminiumlegierungen durch die
Aluminiumlegierungsbestandteile beeinflussen.
Zur kostengünstigen Herstellung werden Teile aus Aluminiumlegierungen
bevorzugt gegossen. Um eine gute Gießbarkeit der zumeist geometrisch hoch komplexen
Gussteile zu gewährleisten, muss die Aluminiumlegierung auch das Gießen
dünnwandiger Teile ermöglichen.
Der Zusammensetzung der Legierung kommt hier besondere Bedeutung zu.
Durch diese werden zunächst die Eigenschaften bestimmt, welche in Bezug auf
ein Endprodukt erforderlich sind. Zudem beeinflusst sie jedoch auch die Eigenschaften,
welche die Verarbeitung zum Endprodukt ermöglichen und erleichtern.
So beeinflusst der Siliziumgehalt einer Aluminiumlegierung das Fließvermögen
und damit die Gießbarkeit einer geschmolzenen Legierung. Um eine gute Gießbarkeit
einer Aluminiumlegierung gewährleisten zu können, muss diese folglich
einen Anteil an Silizium enthalten. Der Siliziumgehalt vermindert allerdings auch
die Bruchdehnung sowie die mechanische Festigkeit des Gussteils. Diese sich gegenüberstehenden
Eigenschaften sind jedoch besonders beim Gießen von hochfesten, großen
Gussteilen mit dünnwandigen eilbereichen wichtig.
Die Druckschrift DE 42 15 160
beschreibt eine Aluminium-Druckgusslegierung mit geringer Klebeneigung in der Druckgussform
und hohen Bruchdehnungswerten sowohl vor der Aushärtungsbehandlung als auch
danach, wobei die Legierung 5 bis 12 Gew.-% Silizium, weniger als 0,2 Gew.-% Eisen,
weniger als 0,01 Gew.-% Kupfer, 0 bis 0,8 Gew.-% Magnesium, 0,1 bis 0,5 Gew.-% Kobalt
und weitere zulässige Beimengungen enthält. Der hohe Kobaltgehalt von
0,1 bis 0,5 Gew.-%, bevorzugt von 0,2 bis 0,3 Gew.-%, soll die Klebeneigung in Druckgussformen
vorteilhaft beeinflussen. Die in den Beispielen angegebenen Legierungen weisen hohe
Gehalte von Magnesium im Bereich von über 0,33 Gew.-% auf. Es wird vorgeschlagen,
den Siliziumgehalt zur Verbesserung der Gießeigenschaften sogar auf mehr als
12 Gew.-% einzustellen.
Aus DE 38 23 476 ist eine
Aluminiumlegierung bekannt, die verbesserte Scherschneideigenschaften hat und Folgendes
umfasst: von 8 bis 13 Gew.-% Silizium, von 2,5 bis 6 Gew.-% Kupfer, von 0,3 bis
1,2 Gew.-% Magnesium, von 0,25 bis 1,0 Gesamt-Gew.-% Eisen und/oder Mangan, von
0,005 bis 0,25 Gesamt-Gew.-% Titan und Bor, wobei der Rest aus Aluminium und unvermeidlichen
Verunreinigungen besteht. Es ist angegeben, dass ein Anteil von Magnesium von weniger
als 0,3 Gew.-% die Alterungshärtung der Legierung nachteilig beeinflusst.
DE 44 36 481 offenbart eine Aluminiumlegierung,
die unter anderem 2,0 bis 3,3 Gew.-% Silizium, 0,2 bis 0,6 Gew.-% Magnesium und
0,01 bis 0,1 Gew.-% Titan enthält. Es wird angegeben, dass ein Anteil von mehr
als 3,3 Gew.-% Silizium die Bruchdehnung und mechanische Festigkeit verschlechtern
und daher zu vermeiden ist. Die mit dem Zusatz von Silizium einhergehende Beeinträchtigung
der mechanischen Eigenschaften soll durch Zusatz von zumindest 0,2 Gew.-% Magnesium
kompensiert werden. Es wird weiterhin angegeben, dass der Gehalt von Titan 0,1 Gew.-%
nicht überschreiten darf, um die Zähigkeit, Festigkeit, Bruchdehnung usw.
nicht zu verschlechtern.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte
Aluminiumlegierung bereitzustellen, die eine ausreichende Gießbarkeit, insbesondere
großer Gussteile mit dünnwandigen Teilbereichen, bei gleichzeitig hoher
Bruchdehnung, Steifigkeit und mechanischer Festigkeit gewährleistet.
VORTEILE DER ERFINDUNG
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Aluminiumlegierung
mit 6,0–7,5 Gew.-% Silizium, 0,14–0,2 Gew.-% Magnesium, 0,1–0,18
Gew.-% Titan, weniger als 0,005 Gew.-% Eisen, sowie Aluminium als Restbestandteil
gelöst.
Zu den Restbestandteilen zählen auch unvermeidbare Verunreinigungen,
wie sie in Aluminiumlegierungen üblicherweise enthalten sind.
Überraschenderweise zeigt eine Legierung mit obiger Zusammensetzung
ein herausragendes Gießverhalten, das den Guss von großen Gussteilen mit
gleichzeitig kleinsten Verästelungen, beispielsweise Rippen, mit Wanddicken
im Bereich weniger Millimeter ermöglicht, wobei das Gussteil anschließend
eine hohe Steifigkeit aufweist.
Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung
einen Träger einer Fahrzeugkarosserie, insbesondere einen Längsträger,
aus der obigen Aluminiumlegierung.
Ein dritter Aspekt der vorliegenden Erfindung betrifft ein Verfahren
zur Herstellung eines Trägers einer Fahrzeugkarosserie, wobei das Verfahren
ein bekanntes Sandgussverfahren oder ein Vakuumdruckgussverfahren ist.
Gemäß einem letzten Aspekt stellt die vorliegende Erfindung
eine Verwendung der oben genannten Aluminiumlegierung für einen Träger
einer Fahrzeugkarosserie bereit.
Die Zusammensetzung der erfindungsgemäßen Aluminiumlegierung
wird wie folgt erklärt:
Si:
In der Aluminiumlegierung gemäß der oben erwähnten
Zusammensetzung liegt Silizium in einem Anteil von 6,0–7,5 Gew.-% vor. Ein
Siliziumgehalt in diesem Bereich gewährleistet eine gute Gießbarkeit und
ein gutes Erstarrungsverhalten bei gleichzeitig hoher Steifigkeit des resultierenden
Gussteils.
Liegt der Siliziumgehalt der Aluminiumlegierung unterhalb von 6,0
Gew.-%, kann eine gute Gießbarkeit insbesondere feinster Bestandteile von Gussteilen
im Bereich weniger Millimeter, wie beispielsweise Verstärkungsrippen mit einer
Wanddicke von 1–2 mm, nicht mehr gewährleistet werden.
Liegt der Siliziumanteil jedoch oberhalb von 7,5 Gew.-%, nimmt die
mechanische Festigkeit und Steifigkeit des Gussteils stark ab, da eine relativ große
Menge an eutektischem Silizium an den Korngrenzen kristallisiert. Dadurch weist
eine derartige Legierung verschlechterte Bruchdehnung und verschlechterte mechanische
Festigkeit auf.
Bevorzugt liegt der Siliziumanteil im Bereich von 6,5 bis 7,5 Gew.-%.
Mg
Magnesium wird der Legierung als Mischkristallbildner zugegeben. Die
Zugabe von Magnesium fördert die Bildung von präzipitiertem Mg2Si
in der Aluminiumlegierung. Durch das Vorliegen von Mg2Si wird die mechanische
Festigkeit wie z.B. die Zugfestigkeit des Gussteils aus der Aluminiumlegierung verbessert.
Steigt jedoch der Magnesiumgehalt über 0,2 Gew.-%, wird die Bruchdehnung und
die Schlagzähigkeit merklich vermindert. Bei einem Gehalt von weniger als 0,14
Gew.-% kann die mechanische Festigkeit des Gussteils nicht mehr in ausreichendem
Maße verbessert werden.
Fe:
Der Gehalt an Eisen in der erfindungsgemäßen Legierung soll
so gering wie möglich gehalten werden. Es handelt sich um eine annähernd
eisenfreie Legierung. Der geringe Eisengehalt ermöglicht die vereinfachte Verarbeitung
beispielsweise durch das Sandgussverfahren. Daher soll der Gehalt an Eisen in der
vorliegenden Erfindung weniger als 0,005 Gew.-% betragen.
Ti + B:
Durch die gleichzeitige Verwendung von Titan und Bor als so genanntes
Kornfeinungsmittel in der Aluminiumlegierung wird das Gussgefüge raffiniert.
Dadurch können Verunreinigungen und Schrumpfungen, die an den Korngrenzen präzipitiert
sind, fein dispergiert werden, wodurch die mechanischen Eigenschaften des Gussteils
aus der Aluminiumlegierung verbessert werden können. Die erwähnten Eigenschaften
werden erreicht, wenn der Anteil an Titan und Bor im Bereich von 0,1–0,18
Gew.-% für Titan sowie 0,0004–0,0015 Gew.-% für Bor liegen.
P:
In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
liegt der Phosphorgehalt der Aluminiumlegierung unterhalb von 0,006 Gew.-%. Durch
die Zugabe von Phosphor reagieren Verunreinigungen wie Natrium, Strontium, Antimon
und Kalzium mit Phosphor und tragen nicht zum Raffinieren von eutektischem Silizium
bei. Der Gehalt an Phosphor wird daher unterhalb von 0,006 Gew.-% gehalten.
Sb, Co:
Es wird weiterhin erfindungsgemäß bevorzugt, dass der Anteil
an Antimon und/oder Kobalt jeweils weniger als 0,001 Gew.-% beträgt.
Sr:
Strontium wird zur Veredelung der Legierung eingesetzt. Dabei trägt
Strontium wesentlich dazu bei, dass die Legierung die bevorzugten Eigenschaften
entfalten kann. Das eutektische Silizium wird durch das Strontium raffiniert.
Neben den Veredelungsmitteln wie P, Na, Sr, Sb oder Co sind andere
Verunreinigungen in einer Aluminiumlegierung unvermeidlich. Erfindungsgemäß
sind diese Verunreinigungen so gering wie möglich. Als Ausgangsmaterial zur
Herstellung einer erfindungsgemäßen Legierung kann AlSi5Mg oder AlSi7MgTi
dienen.
In einer Ausführungsform der Erfindung besteht die Aluminiumlegierung
aus 6,0–7,5 Gew.-% Silizium, 0,14–0,2 Gew.-% Magnesium, 0,1–0,18
Gew.-% Titan, weniger als 0,005 Gew.-% Eisen, sowie Aluminium als Restbestandteil.
In weiteren Ausführungsformen besteht die erfindungsgemäße Legierung
zusätzlich aus einem oder mehreren der oben genannten Elemente (P, Na, Sr,
Sb, Co) in den jeweils angegebenen Mengenanteilen.
Auch hier gilt, dass zu den Restbestandteilen auch unvermeidbare Verunreinigungen
zählen, wie sie in Aluminiumlegierungen üblicherweise enthalten sind.
Die Aluminiumlegierung gemäß der Erfindung kann verwendet
werden, um ein Gussteil, insbesondere ein Gussträgerteil oder einen Träger
einer Fahrzeugkarosserie, herzustellen. Dabei erlauben die Eigenschaften, insbesondere
die vorteilhafte Gießbarkeit der Legierung, eine Ausgestaltung des Gussteils
derart, dass selbst feine Verstrebungen des Gussteils mit einer Wanddicke im Bereich
von wenigen Millimetern, wie beispielsweise Verstärkungsrippen im Bereich von
1–2 mm, gegossen werden können. Anschließend zeigt das Gussteil
eine hohe Steifigkeit.
Ein bevorzugtes Gussteil der vorliegenden Erfindung ist ein Träger
als Gussteil mit einer Federbeinaufnahme und mehreren Verstärkungsrippen.
Ein bevorzugtes Verfahren zur Herstellung eines Gussteils aus einer
erfindungsgemäßen Aluminiumlegierung ist ein Sandgussverfahren oder ein
Vakuumdruckgussverfahren.
Beim Sandgussverfahren handelt es sich um ein Einmalformverfahren,
bei dem die Schmelze der Aluminiumlegierung in eine Sandform gegossen wird. Der
eingeformte Sand kann nur einmal verwendet werden und wird nach der Erstarrung der
Gussteile zerstört.
Das Sandgussverfahren zeichnet sich durch vergleichsweise geringe
Formkosten und die Herstellbarkeit von komplizierten Geometrien und Hinterschneidungen
aus.
Beim Druckguss wird die flüssige Schmelze der Aluminiumlegierung
unter hohem Druck von circa 10 bis 200 MPa und mit einer sehr hohen Geschwindigkeit
von bis zu 120 m/s in eine Druckgussform gedrückt, in der sie dann erkaltet.
ZEICHNUNGEN
Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren der Zeichnungen näher erläutert.
Von den Figuren zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht eines Trägers einer
Fahrzeugkarosserie mit Verstärkungsrippen, hergestellt aus einer Aluminiumlegierung
gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
2 einen Schnitt A-A der Anordnung aus 1.
BESCHREIBUNG BEVORZUGTER AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
Im Folgenden wird ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Aluminiumlegierung
dargestellt. Die Massenanteile sind in Prozent nach der Analyse durch Funkenspektrometrie
angegeben. Als Ausgangslegierung für die in Tabelle 1 dargestellte Legierung
diente AlSi7MgTi.
Tabelle 1
Zur Herstellung der erfindungsgemäßen Aluminiumgusslegierungen
sowie der Werkstücke können vom Fachmann die üblichen Verfahren,
soweit hier nicht anders bestimmt, verwendet werden.
Bei einem Zugversuch mit einer Flachzugprobe der oben genannten Legierung
zeigte die Probe eine Dehngrenze RP0,2 von über 150 MPa, eine Zugfestigkeit
Rm von über 220 MPa sowie eine Bruchdehnung A5 von über
10%. Die Bruchdehnung A5 gibt dabei die Bruchdehnung einer proportionalen
Probe an. Diese Materialkennwerte belegen die vorteilhaften Eigenschaften der Legierung.
1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Trägers
1 einer Fahrzeugkarosserie mit Verstärkungsrippen 2. Der
Träger wird aus einer erfindungsgemäßen Aluminiumlegierung nach dem
Sandgussverfahren gegossen. Es ist jedoch auch möglich, den Träger
1 nach dem Vakuumdruckgussverfahren oder dem Niederdrucksandgussverfahren
herzustellen.
Vorzugsweise ist der Träger 1 als Längsträger
im Bereich eines Fahrzeughinterwagens angeordnet und besitzt an seinem einen Ende
1a eine Aufnahme für eine Sitzmulde sowie an seinem anderen Ende
1b eine Federbeinaufnahme für einen Teil einer Radaufhängung.
Dabei nimmt der Träger 1 insbesondere Kräfte aus der Radaufhängung
sowie Seitenaufprallkräfte, die sich bei einem Fahrzeugseitenaufprall ergeben,
auf. Der Träger 1 ist mit Verstärkungsrippen
2 zur Erhöhung dessen Festigkeit und Steifigkeit versehen. Insbesondere
sind quer zum Fahrzeug verlaufende Verstärkungsrippen 2 vorgesehen,
welche Biege- und Torsionsmomente, die sich beispielsweise aus einem Seitenaufprall
ergeben, aufnehmen.
2 illustriert einen Schnitt A-A der Anordnung aus
1. Dabei zeigt der Schnitt A-A lediglich einen Querschnitt
einer der drei Verstärkungsrippen 2, welche im Wesentlichen identisch
ausgebildet sind. Die Verstärkungsrippen 2 erstrecken sich in etwa
senkrecht von einem Basiselement 3, welches eine Dicke D1 und eine Länge
L, wie in 1 gezeigt, aufweist, und besitzen eine Höhe
H bezogen auf eine Oberfläche 3 des Basiselements 3. Ferner
verjüngen sich die Verstärkungsrippen 2 in einer Richtung weg
von der Oberfläche 3a des Basiselements 3 und weisen daher
bezogen auf ihren Querschnitt ein dünneres Ende 2b mit einer Dicke
D2 sowie einen Verjüngungswinkel W auf. Des Weiteren weisen die Verstärkungsrippen
2 an ihrem dünneren Ende 2b sowie in ihrem Anbindungsbereich
2a an dem Basiselement 3 Radien R1 bzw. R2 auf.
Mittels der erfindungsgemäßen Aluminiumlegierung und insbesondere
mittels ihrer hohen Gießbarkeit ist es möglich, die Verstärkungsrippen
2 mit einem sehr hohen und gleichzeitig schmalen Querschnitt auszubilden,
wobei die Höhe H in etwa 20 Millimeter und der Verjüngungswinkel lediglich
in etwa 6 Grad beträgt. Das dünnere Ende 2b weist lediglich eine
Dicke von etwa 1 bis 1,5 Millimeter auf.
Besonders vorteilhaft ist der sehr hohe und gleichzeitig schmale Querschnitt
der Verstärkungsrippen 2 bei der Aufnahme von Biegemomenten in einer
Ebene quer zum Fahrzeug auf Grund des hohen Flächenträgheitsmoments des
Querschnitts.
Darüber hinaus lassen sich die Radien R1 und R2 mit nur etwa
0,75 Millimeter an dem dünneren Ende 2b bzw. etwa 2 Millimeter in
dem Anbindungsbereich 2a an dem Basiselement 3 ausbilden. Des
Weiteren beträgt die Dicke Dl des Basiselements 3 gerade mal etwa
4 Millimeter bei einer Länge L von etwa 1200 Millimetern des Basiselements
3. Die geringen Radien R1, R2 sowie das dünn, aber verhältnismäßig
groß ausgebildete Basiselement 3 bei verhältnismäßig
hohen Verstärkungsrippen 2 schafft einen sehr verwindungssteifen sowie
hochfesten Träger 1 bei sehr geringem Gewicht. Dazu trägt auch
insbesondere die hohe Festigkeit und Steifigkeit der verwendeten Aluminiumlegierung
bei.
Obwohl die Erfindung vorstehend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele
dargelegt wurde, soll die Erfindung nicht darauf beschränkt sein. Vielmehr
ist es dem Fachmann möglich, beispielsweise den Siliziumgehalt der Legierung
innerhalb der vorgegebenen Grenzen zu erhöhen, um eine höhere Gießbarkeit
zu erreichen. Die vorliegende Erfindung wird in ihrem Umfang lediglich durch die
beiliegenden Ansprüche definiert.
Anspruch[de]
Aluminiumlegierung zum Giessen eines Gussteils, mit
– 6,0–7,5 Gew.-% Silizium,
– 0,14–0,2 Gew.-% Magnesium,
– 0,1–0,18 Gew.-% Titan,
– weniger als 0,005 Gew.-% Eisen, und
– Aluminium als Restbestandteil.Aluminiumlegierung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Aluminiumlegierung AlSi5Mg oder AlSi7MgTi als Ausgangslegierung aufweist.Aluminiumlegierung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
zusätzlich Phosphor enthalten ist, und der Gehalt an Phosphor weniger als 0,006
Gew.-% beträgt.Aluminiumlegierung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich Bor enthalten ist, und der Gehalt an
Bor im Bereich von 0,0004 bis 0,0015 Gew.-% liegt.Aluminiumlegierung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich Antimon und/oder Kobalt enthalten sind,
und der Gehalt an Antimon und/oder Kobalt jeweils weniger als 0,001 Gew.-% beträgt.Träger einer Fahrzeugkarosserie aus einer Aluminiumlegierung nach
wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche.Träger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger
als Gussteil mit einer Federbeinaufnahme und Verstärkungsrippen gießbar
ist.Verfahren zur Herstellung eines Trägers nach einem der Ansprüche
7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Verfahren ein Sandgussverfahren oder
ein Vakuumdruckgussverfahren verwendet wird.Verwendung einer Aluminiumlegierung nach wenigstens einem der vorhergehenden
Ansprüche 1 bis 5 für einen gegossenen Träger einer Fahrzeugkarosserie.