Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung von Biogas durch
kontinuierliche Trockenfermentierung stapelbarer Biomasse.
Bei der Gewinnung von Biogas (einer Mischung aus Kohlendioxid und
Methan) durch Fermentation (anaerobe Vergärung/Faulung, Methanisierung) wird
grundsätzlich zwischen Naß- und Trockenfermentation unterschieden.
Bei der Naßfermentation muß die zu verwertende Biomasse
(organischer Abfall) in einem flüssigen Zustand (z. B. als Gülle oder
Klärschlamm) vorliegen oder vor Beginn der Fermentierung wenigstens in einen
pumpenfähigen Zustand gebracht werden, so daß sie einen Feststoffgehalt
von etwa 10 bis 15 Prozent aufweisen. Dabei kann es sich um Schlämme und Suspensionen
aus dem kommunalen und industriellen Bereich handeln, beispielsweise aus der lebensmittelverarbeitenden
Industrie (Brauereien, Zuckerfabriken, etc.).
Bei der Trockenfermentation wird hingegen schüttfähige bzw.
stapelbare Biomasse verwendet, deren Feststoffgehalt über der Pumpfähigkeitsgrenze
liegt. In der Regel können dabei Biomassen mit bis zu 50% Feststoffanteil methanisiert
werde. Beispiele für schüttfähige bzw. stapelbare Biomassen sind
u. a. Abfälle aus der Landwirtschaft, wie Grüngutabfälle, Rasenschnitt,
Gras, Maissilage, Stroh, Festmist oder organischer Hausmüll, d. h. Küchen-
und Speiseabfälle.
Es ist bekannt, Trockenfermentation in einem diskontinuierlichen Verfahren
(sogenanntes Batch-Verfahren) durchzuführen. Dabei wird die Biomasse nach einer
Animpfung mit bereits vergorenem Material mit Radladern in einen garagenförmigen
Fermentationsraum gefüllt. Dort wird die Biomasse unter Luftabschluß vergoren.
Am Ende der Verweilzeit wird der Fermentataionsraum vollständig entleert und
anschließend neu befüllt. Während der Fermentation erfolgt weder
eine Durchmischung der Biomasse, noch wird zusätzliches Material zugeführt.
Die aus der Biomasse sickernde Abtropfflüssigkeit (Perkolat) wird gesammelt
und zur Befeuchtung der Biomasse verwendet. Das entstehende Biogas kann in einem
Blockheizkraftwerk zur Gewinnung von Strom und Wärme genutzt werden.
Ein wesentlicher Nachteil solcher diskontinuierlicher Trockenfermentationsverfahren
ist es, daß für einen kontinuierlichen Betrieb des Blockheizkraftwerks
mehrere Garagen zeitlich versetzt betrieben werden müssen. Ein weiterer Nachteil
von Batch-Verfahren ist die Sicherheitsproblematik beim Öffnen des Fermentationsraumes
nach der Vergärungsphase. Durch den Restbestand an Methangas und ggf. Wasserstoff
im Fermentationsraumes besteht bei der Entleerung durch Radlader Entzündungs-
bzw. Explosionsgefahr.
Daher wurden in der Vergangenheit große Bemühungen unternommen,
ein kontinuierlich arbeitendes Trockenfermentationsverfahren bereitzustellen.
Bei den aus dem Stand der Technik bekannten kontinuierlichen Trockenfermentationsverfahren
werden die Substrate vor dem Einbringen in den Fermentationsraum in der Regel zerkleinert
und/oder verdünnt. Dies dient in erster Linie dazu, sie unter Luftabschluß
in den Fermentationsraum überführen zu können. Nach der Entnahme
aus dem Fermentationsraum werden die Substrate dann wieder verfestigt, beispielsweise
durch Verpressen, so daß nach außen hin der Anschein einer „trockenen"
Fermentation gewahrt bleibt.
Bei anderen kontinuierlich betriebenen Trockenfermentationsverfahren
verbleibt die Biomasse in einem stapelbaren Zustand, wird jedoch in dem Fermentationsraum
kontinuierlich durchmischt, beispielsweise unter Verwendung von Rührwerken
oder dergleichen.
Sowohl ein Zerkleinern und/oder Verdünnen der Biomasse, als auch
eine kontinuierliche Durchmischung der Biomasse ist mit einem vergleichsweise hohen
technischen Aufwand verbunden und erhöht die Fehleranfälligkeit der Anlage.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine besonders
einfache Technologie zur Erzeugung von Biogas durch kontinuierliche Trockenfermentierung
stapelbarer Biomasse bereitzustellen.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
Danach ist eine Vorrichtung mit einem Fermentationsraum, mit einer Einbringeinheit
zum Einbringen der Biomasse in den Fermentationsraum, mit einer Bewegungseinheit
zum Bewegen der Biomasse von einer Einbringposition zu einer Entnahmeposition und
mit einer Entnahmeeinheit zum Entnehmen der Biomasse aus dem Fermentationsraum vorgesehen,
die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Bewegungseinheit zum Bewegen der Biomasse
in gestapelter Form ausgebildet ist.
Das entsprechende Verfahren zur Erzeugung von Biogas durch kontinuierliche
Trockenfermentierung stapelbarer Biomasse umfaßt die Schritte: Einbringen der
Biomasse in einen Fermentationsraum, Bewegen der Biomasse von einer Einbringposition
zu einer Entnahmeposition und Entnehmen der Biomasse aus dem Fermentationsraum,
und ist dadurch gekennzeichnet, daß die Biomasse in gestapelter
Form bewegt wird.
Die Begriffe Fermentierung und Fermentation werden inhaltsgleich verwendet.
Unter dem Begriff „Trockenfermentierung" wird dabei die Fermentation feststoffreichen
Materials verstanden, insbesondere die Fermentation von Material, dessen Trockensubstanzgehalt
über der Pumpfähigkeitsgrenze liegt.
Unter dem Begriff „kontinuierliche Fermentierung" wird dabei
eine Fermentation verstanden, bei der ein kontinuierliches oder semi-kontinuierliches
Einbringen von Biomasse in den Fermentationsraum erfolgt derart, daß Biogas
kontinuierlich erzeugt und entnommen werden kann.
Unter dem Begriff „stapelbare Biomasse" wird Biomasse, also
methanisierbares biologisches Material jedweder Art verstanden, welches sich übereinanderschichten
läßt in einer Art und Weise, daß ein turmartiges Gebilde (Stapel)
entsteht. Die Biomasse kann dabei in voneinander beabstandeten Einzelstapeln oder
in einem langgestreckten, kontinuierlichen Stapelfluß angeordnet sein. Die
Höhe der Einzelstapel bzw. des Stapelflusses muß dabei nicht einheitlich
sein. Unter der Formulierung „in gestapelter Form" wird eine Anordnung in
einem solchen Stapel verstanden.
Eine grundlegende Überlegung der Erfindung besteht darin, den
aus den herkömmlichen Batch-Verfahren bekannten Ansatz einer Fermentation stapelbaren
Materials ohne vorherige Zerkleinerung bzw. Verdünnung und ohne kontinuierliche
Durchmischung während des Gärvorgangs auf ein kontinuierliches Verfahren
zu übertragen. Hierfür wird die Idee, die Biomasse in gestapelter Form
zu vergären, aufgegriffen und mit einer Bewegung der gestapelten Biomasse kombiniert
derart, daß sich die Biomasse in gestapelter Form von der Einbringposition
zu einer Entnahmeposition durch den Fermentationsraum hindurchbewegt. Dadurch wird
ein Verfahren zur Biogaserzeugung geschaffen, das nicht die Nachteile des Batch-Verfahrens
aufweist. Zugleich entfallen sämtliche aufwendigen Aufbereitungs- und Durchmischungstechniken,
wie sie aus anderen kontinuierlichen Trockenfermentierungsverfahren bekannt sind.
Mit Hilfe der vorliegenden Erfindung wird somit auf einfache Art und
Weise eine kontinuierliche Erzeugung von Biogas aus stapelbarer Biomasse mittels
Trockenfermentation sichergestellt. Durch die robuste Technik wird dabei die Fehleranfälligkeit
deutlich verringert. Es hat sich gezeigt, daß trotz einer fehlenden dauerhaften
Durchmischung mit Hilfe des vorliegenden Verfahrens eine nahezu vollständige
Verwertung des Biomassesubstrats möglich ist. Die erfindungsgemäße
Technologie ist daher nicht nur besonders preiswert, sondern zudem auch besonders
wirtschaftlich.
Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Biomasse von der Einbringposition
zu einer Entnahmeposition eine Horizontalbewegung durch den Fermentationsraum hindurch
vollführt. Hierzu ist der Fermentationsraum vorzugsweise nach Art eines liegenden,
langgestreckten Hohlkörpers ausgeführt, wobei die Einbringposition an
dem einen Ende des Fermentationsraumes und die Entnahmeposition an dem anderen Ende
des Fermentationsraumes angeordnet ist, so daß trotz der Bewegung der Biomasse
eine ausreichende Verweilzeit erreicht wird. Eine horizontale Bewegung ist sehr
einfach zu verwirklichen und bedarf keiner aufwendigen mechanischen Mittel. Zugleich
wird damit sichergestellt, daß das Biomasse-Material sich im wesentlichen immer
an ein und derselben Stelle des Stapels und damit an einer definierten Position
im Vergärungsprozeß befindet. Ein unbeabsichtigtes Verrutschen der Biomasse
in Bewegungsrichtung und damit eine vorzeitige Entnahme bzw. ein zu langes Verweilen
in dem Fermentationsraum wird vermieden.
Um eine besonders gleichmäßige Bewegung der Biomasse durch
den Fermentationsraum zu erreichen, hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen,
die Bewegungseinheit mit einem fremdkraftbetriebenen Antrieb auszustatten. Dabei
handelt es sich insbesondere um einen Elektromotor. Der Antrieb dient in einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung zum Bewegen einer Plattform, auf der die Biomasse
in gestapelter Form aufliegt. Als ganz besonders vorteilhaft hat sich eine Ausführungsform
der Erfindung erwiesen, bei der die Plattform einen Teil eines Schubbodens, eines
Kratzbodens oder eines Förderbandes bildet.
Besonders vorteilhaft ist es zudem, wenn die Einbringeinheit und die
Entnahmeeinheit zum Fermentationsraum hin gasdicht ausgeführt sind und die
Einbringeinheit und/oder die Entnahmeeinheit zu diesem Zweck eine Fördereinrichtung
umfaßt zur Durchleitung von Biomasse durch einen mit Flüssigkeit gefüllten
Abdichtbehälter. Damit kann auf besonders einfache und zuverlässige Weise
ein unbeabsichtigter Gasverlust verhindert werden. Wird als Flüssigkeit Perkolat
verwendet, dient die Fördereinrichtung in der Einbringeinheit zugleich zum
Anfeuchten der Biomasse.
Von besonderem Vorteil ist es, daß die Biomasse ohne Vorbehandlung
in den Fermentationsraum eingebracht werden kann. Unter „Vorbehandlung" wird
hier nicht das Anfeuchten mit Perkolat oder dergleichen verstanden, sondern ein
Zerkleinern oder Verdünnen etc. Insbesondere ist es von Vorteil,
daß selbst Biomasse, die mit Fremdkörpern versehen ist, in den Fermentationsraum
eingeführt und vergoren werden kann, ohne daß dies zu einer Beeinflussung
des Gärvorgangs führt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
der Zeichnungen näher erläutert. Hierbei zeigt die einzige Figur eine
stark vereinfachte schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Trockenfermenters
mit ihren wesentlichen Bestandteilen in einem Längsschnitt.
Der Trockenfermenter 1 umfaßt einen Fermentationsraum
2, eine Einbringeinheit 3 zum Einbringen des Biomassesubstrats
4 in den Fermentationsraum 2, eine Bewegungseinheit
5 zum Bewegen des Biomassesubstrats 4 von der Einbringposition
6 zu einer Entnahmeposition 7 und eine Entnahmeeinheit
8 zum Entnehmen des Biomassesubstrats 4 aus dem Fermentationsraum
2.
Der Fermentationsraum 2 ist nach Art eines liegenden, langgestreckten
Hohlkörpers 9 aus gasdichtem Kunststoff oder einem anderen geeigneten
Material ausgeführt, wobei die Einbringposition 6 an dem einen Ende
11 des Fermentationsraumes 2 und die Entnahmeposition
7 an dem gegenüberliegenden anderen Ende 12 des Fermentationsraumes
2 angeordnet ist.
Der Fermentationsraum 2 ist dabei modular aufgebaut und besteht
in dem hier dargestellten Beispiel aus zwei Raummodulen 13, 14,
die in Modullängsrichtung 15 hintereinander angeordnet und aneinander
gekoppelt sind. Besonders vorteilhaft sind dabei Raummodule 13,
14 mit einer Länge von 3 bis 5 Metern, die sich vergleichsweise einfach
transportieren lassen. Durch diese Modulbauweise ist der Trockenfermenter
1 auch transportabel. Zugleich kann er besonders einfach auf- und abgebaut
werden. Ein typischer Fermentationsraum 2 weist dabei eine Breite von etwa
3 Metern und eine Länge von etwa 15 bis 20 Metern auf.
Die Anzahl der verwendeten Raummodule 13, 14 ist
ebenso wie dessen Länge nicht begrenzt. Der Fermentationsraum 2 ist
somit je nach Bedarf modular erweiterbar. Je nach Anforderungen und Verweildauer
des Biomassesubstrats 4 in dem Trockenfermenter 1 können
daher sehr kurze Trockenfermenter 1, als auch sehr lange Trockenfermenter
1 unter Verwendung identischer Raummodule 13, 14 bereitgestellt
werden. Zugleich kann auch die Verweilzeit des Biomassesubstrats 4 in dem
Fermentationsraum 2 beliebig eingestellt werden.
Für eine Erweiterung des Fermentationsraumes 2 müssen
lediglich die Stirnseiten 16, 17 der Raummodule 13,
14 angepaßt werden. Hierzu sind diese vorzugsweise derart ausgebildet,
daß eine Umwandlung von einer den Fermentationsraum 2 abschließenden
Stirnseite 16 in eine offene Stirnseite 17 zur Verbindung mit
einem benachbarten Raummodul 13, 14 schnell und einfach möglich
ist, beispielsweise mit Hilfe von gasdicht schließenden Türen und entsprechenden
Verriegelungsvorrichtungen.
Jedem Raummodul 13, 14 ist eine separate Bewegungseinheit
5 zugeordnet. Jede Bewegungseinheit 5 ist derart ausgebildet,
daß das Biomassesubstrat 4 in gestapelter Form horizontal durch das
Raummodul 13, 14 bewegt wird. Hierzu umfaßt die Bewegungseinheit
5 eine Anzahl von parallel zueinander angeordneter Schubböden
18, auf deren Plattformen 19 das Biomassesubstrat 4 in
gestapelter Form aufliegt, und die von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben
werden.
Der Fermentationsraum 2 insgesamt ist gasdicht ausgeführt,
um einen Verlust des erzeugten Biogases zu verhindern. Hierzu ist auch eine gasdichte
Einbringung und eine gasdichte Entnahme von Biomassesubstrat 4 vorgesehen.
Die Einbringeinheit 3 und/oder die Entnahmeeinheit 8 umfaßt
zu diesem Zweck eine Fördereinrichtung 21 zur Durchleitung von Biomassesubstrat
4 durch einen mit Perkolat 22 gefüllten Abdichtbehälter
23. Die Fördereinrichtung 21 umfaßt beispielsweise eine
erste Förderschnecke 24, die Biomassesubstrat 4 in den gefüllten
Abdichtbehälter 23 einführt, eine zweite Förderschnecke
25, die Biomassesubstrat 4 von dem Abdichtbehälter
23 in den Fermentationsraum 2 überführt und eine in
dem Abdichtbehälter 23 angeordnete Übergabestation
26 zur Übergabe des Biomassesubstrats 4 von der ersten Förderschnecke
24 an die zweite Förderschnecke 25. Die zweite Förderschnecke
25 ist dabei vorzugsweise als doppelwandige Schnecke ausgeführt derart,
daß das aus dem Rbdichtbehälter 23 mitgenommen Perkolat
22 nicht mit dem Biomassesubstrat 4 in den Fermentationsraum
2 überführt, sondern in den Abdichtbehälter 23
zurückgeführt wird.
Die zweite Förderschnecke 25 ist vorzugsweise derart
weit über den Schubböden 18 positioniert, daß das in den
Fermentationsraum 2 eingebrachte Biomassesubstrat 4 unter dem
Einfluß der Schwerkraft auf die Schubböden 18 herabfällt.
Nach dem Transport durch die Förderschnecken 24, 25 und vor
der Ablagerung in Stapelform wird das Biomassesubstrat 4 somit aufgelockert
und es ergeben sich Stapel gleichmäßiger Dichte und Beschaffenheit. Um
ein möglichst gleichmäßiges Durchmischen des Biomassesubstrats
4 vor der Stapelbildung und ein möglichst homogenes Aufbringen auf
den Schubböden 18 zu erreichen, kann am Ende der zweiten Förderschnecke
25 auch eine zusätzliche Auflockerungs- und/oder Verteilvorrichtung
vorgesehen sein, beispielsweise in Form einer Walze oder dergleichen.
Das Einbringen des Biomassesubstrats 4 erfolgt je nach Betriebsart
semi-kontinuierlich, d. h. in definierten Zeitintervallen portionsweise, oder kontinuierlich.
Im Gegensatz zu vielen anderen Trockenfermentern sind keine separaten Einbringungs-
oder Entnahmekammern vorgesehen, Statt dessen erfolgt das Einbringen und die Entnahme
des Biomassesubstrats 4 direkt in den bzw. aus dem Fermentationsraum
2. Nach dem Einbringen des nicht vorbehandelten Biomassesubstrats
4, beispielsweise ungehäckseltem Gras, an der einen Stirnseite
16 des Fermentationsraumes 2 wird das Biomassesubstrat
4 in gestapelter Form von der Einbringposition 6 in Prozeßrichtung
27 zu einer Entnahmeposition 7 an der gegenüberliegenden
Stirnseite 16 des Fermentationsraumes 2 bewegt und dort wieder
entnommen. Die Prozeßrichtung 27 entspricht dabei der Modullängsrichtung
15 der Raummodule 13, 14. Die Verweildauer beträgt
zumeist mehrere Wochen, beispielsweise 30 Tage.
Die Entnahme des Biomassesubstrats 4 erfolgt entsprechend
dem Einbringen (siehe oben). Das entnommene Biomassesubstrat 4 kann beispielsweise
als Dünger in der Landwirtschaft verwendet werden.
Während des Fermentationsprozesses wird Biogas erzeugt, das sich
oberhalb des Biomassesubstrats 4 in dem Fermentationsraum 2 sammelt
und von dort über eine Anzahl von Ableitungen 28 zu einem Blockheizkraftwerk
(BHKW) geleitet wird. Vorzugsweise ist dabei in jedem Raummodul 13,
14 eine Ableitung 28 vorgesehen. In dem BHKW wird durch Verbrennung
des Biogases elektrische Energie erzeugt. Zugleich wird die entstehende Abwärme
zu Heizzwecken verwendet.
Werden, wie in der dargestellten Ausführung, mehrere Raummodule
13, 14 verwendet, so sind diese vorzugsweise in Modullängsrichtung
15 vertikal versetzt zueinander angeordnet derart, daß das Biomassesubstrat
4 von den Schubböden 18 des ersten Raummoduls 13
auf die Schubböden 18 des zweiten Raummoduls 14 herabfällt
und sich hierdurch aufgelockert und neu durchmischt. Zusätzliche kann an der
Stelle des Versatzes 29 am Ende des ersten Raummoduls 13 eine
Auflockerungs- und/oder Verteilvorrichtung vorgesehen sein, beispielsweise in Form
einer Walze 31 oder dergleichen. Dadurch wird das Biomassesubstrat
4 vollständig so durchmischt, daß inaktive Zonen vermieden werden.
Oberhalb der Schubböden 18 sind Sprühvorrichtungen
32 angeordnet, aus denen Perkolat 22 über das sich durch
den Fermentationsraum hindurch bewegende Biomassesubstrat versprüht wird. Dadurch
wird das Biomassesubstrat 4 ständig feucht gehalten, so daß optimale
Bedingungen für eine Vergärung erreicht werden.
Das Perkolat 22 wird, nachdem es durch das gestapelte Biomassesubstrat
4 hindurchgesickert ist, von einem Sammelsystem 33 unterhalb der
Schubböden 18 aufgefangen und zum Versorgen der Sprühvorrichtungen
32 erneut dem Perkolatkreislauf zugeführt. Zugleich werden über
das Sammelsystem 33 die Abdichtbehälter 23 mit Perkolat
22 befüllt. In dem Sammelsystem 33 können Filter vorgesehen
sein zum Konzentrieren des Perkolats 22 vor einem erneuten Ausbringen.
Mit der im BHKW erzeugten Wärmeenergie wird der Fermentationsraum
2 über eine Heizanlage beheizt. Die Heizanlage umfaßt dabei vorzugsweise
mit heißem Wasser befüllte Heizungsrohre oder -platten 34, die
unterhalb der Schubböden 18 und/oder an bzw. in den Wänden des
Fermentationsraumes 2 angeordnet sind. Diese gewährleisten, daß
das Biomassesubstrat 4 eine optimale Betriebstemperatur in einem Bereich
von 34°C bis 37°C aufweist. Zugleich kann auch der Perkolatkreislauf beheizt
werden, so daß auch das Perkolat 22 eine optimale Betriebstemperatur
aufweist. Alternativ oder zusätzlich zu der Heizung kann der Fermentationsraum
2 auch wärmeisoliert sein.
Neben der Temperatur des Perkolats 22 und des Biomassesubstrats
4 können durch Einführöffnungen auch Zusatzstoffe in den
Prozeß eingeführt werden, wie beispielsweise Kalk, um eine Versäuerung
zu verhindern. Diese Einführöffnungen können an beliebigen Stellen
des Fermentationsraumes 2 vorgesehen sein. Insbesondere weist aber jedes
Raummodul 13, 14 an seinen Stirnseiten 16,
17 eine Einbring- bzw. Entnahmeöffnung auf, die auch zu diesem Zweck
verwendet werden kann.
Der erfindungsgemäße Trockenfermenter 1 wird über
ein rechnergestütztes Steuerungssystem gesteuert. Vorzugsweise können
dabei das Einbringen und die Entnahme von Biomassesubtrat 4, der Perkolatkreislauf,
die Heizung sowie weitere Prozeßparameter für jedes Raummodul
13, 14 einzeln eingestellt werden. Durch eine kontinuierliche
Überwachung von Prozeßparametern, vorzugsweise getrennt nach Raummodulen
13, 14, kann eine optimale Gasausbeute erzielt werden. So kann
beispielsweise auf eine veränderte Zusammensetzung der zugeführten Biomassesubstrats
reagiert werden, indem in einem vorderen Raummodul 13 andere Betriebsbedingungen
eingestellt werden, als in einem hinteren Raummodul 14.
- 1
- Trockenfermenter
- 2
- Fermentationsraum
- 3
- Einbringeinheit
- 4
- Biomassesubstrat
- 5
- Bewegungseinheit
- 6
- Einbringposition
- 7
- Entnahmeposition
- 8
- Entnahmeeinheit
- 9
- Hohlkörper
- 10
- (frei)
- 11
- erstes Ende
- 12
- zweites Ende
- 13
- erstes Raummodul
- 14
- zweites Raummodul
- 15
- Modullängsrichtung
- 16
- erste Stirnseite
- 17
- zweite Stirnseite
- 18
- Schubboden
- 19
- Plattform
- 20
- (frei)
- 21
- Fördereinrichtung
- 22
- Perkolat
- 23
- Abdichtbehälter
- 24
- erste Förderschnecke
- 25
- zweite Förderschnecke
- 26
- Übergabestation
- 27
- Prozeßrichtung
- 28
- Biogasableitung
- 29
- Versatz
- 30
- (frei)
- 31
- Walze
- 32
- Sprühvorrichtung
- 33
- Sammelsystem
- 34
- Heizung