Die Erfindung betrifft einen Einsatz für eine Bohrvorrichtung,
insbesondere für einen Anschlagbohrsenker oder für eine Druckstempelbuchse,
mit einem im Wesentlichen kreisrunden Grundkörper und einer darin in etwa zentrisch
angeordneten Grundkörperbohrung zur Durchführung eines Bohrers und/oder
eines Senkbohrers.
Beim Einbringen von Bohrungen oder Senkbohrungen in metallische Bauteile
werden im Allgemeinen Späne erzeugt, die infolge der Rotation des Bohrers auf
der zu bearbeitenden Bauteiloberfläche unerwünschte Beschädigungen,
insbesondere Kratz- oder Schleifspuren, hervorrufen können. Die im Bereich
des Flugzeugbaus eingesetzten Aluminiumbleche weisen oftmals empfindliche Oberflächenbeschichtungen
auf, die nicht durch rotierende Späne beschädigt werden dürfen, da
ansonsten aufwändige Nachbearbeitungsschritte erforderlich werden.
Die vorbekannten Ausführungsformen von Druckstempelbuchsen oder
Anschlagbohrsenkern, die beispielsweise für die Einbringung von derartigen
Bohrungen oder Senkbohrungen in Aluminiumbleche verwendet werden, schaffen diesbezüglich
keine Abhilfe.
Die DE 32 22 037 A1
offenbart eine Vorrichtung zum Bohren und/oder Senken von Werkstücken mit einer
an einem Werkstück anbringbaren Bohrlehre, welche an vorbestimmten Positionen
Buchsen zum Einsetzen einer Bohrmaschine aufweist. Hierdurch soll insbesondere die
Wiederholgenauigkeit beim händischen Einbringen von Bohrungen in Werkstücke
gesteigert werden.
Die aus D1 bekannte Bohrlehre weist keinen auf eine Materialstärke
von Null auslaufenden Innenrand auf und ist im Verschleißfall nicht herausnehmbar.
Auch ist eine gleichzeitige Verwendung beim Bohren und Senken nicht vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Beschädigung von Bauteiloberflächen
beim Einbringen von Bohrungen oder Senkbohrungen, insbesondere mit Anschlagbohrsenkern
oder mit Druckstempelbuchsen, durch rotierende Bohrspäne oder dergleichen zu
vermeiden. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Erfindung, den Einsatz so auszugestalten,
dass dieser einfach und kostengünstig herstellbar ist, sich zudem bei Erreichen
der Verschleißgrenze leicht austauschen lässt und die gleichzeitige Verwendung
beim Bohren und Senken erlaubt.
Diese Aufgabe wird durch einen Einsatz mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst, wonach die Unterseite des Grundkörpers zum Schutz einer Oberfläche
eines zu bearbeitenden Bauteils an dieser anliegt und ein Basisdurchmesser der Grundkörperbohrung
gleich oder größer als ein Öffnungsdurchmesser einer Senkbohrung
ist, wobei sich im Bereich eines Innenrandes der konischen Grundkörperbohrung
die Materialstärke des Einsatzes auf einen Wert von Null verringert.
Nach Maßgabe einer vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Einsatzes ist der Grundkörper durch Einpressen in der Bohrvorrichtung lösbar
aufgenommen. Hierdurch kann der Einsatz leicht ausgetauscht werden. Dies ist insbesondere
dann von Bedeutung, wenn der Einsatz durch längeren Gebrauch verschlissen ist
und seine Schutzwirkung infolge dessen nachlässt.
In Gemäßheit einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
weist der Grundkörper zum Einpressen in die Bohrvorrichtung mindestens einen
umlaufenden Steg auf. Diese Ausgestaltung gewährleistet einen festen Sitz des
in die Bohrvorrichtung eingepressten Grundkörpers. Der umlaufende Steg weist
hierzu vorzugsweise einen geringfügig größeren Durchmesser als ein
Innendurchmesser der Bohrvorrichtung, beispielsweise in Gestalt einer Druckstempelbuchse
auf, sodass sich eine leichte Presspassung ergibt. Andere Befestigungsarten, beispielsweise
durch eine am Einsatz angebrachte, umlaufende Rastnase, die in eine entsprechende
umlaufende Vertiefung innerhalb der Bohrvorrichtung zumindest bereichsweise formschlüssig
einbringbar ist, sind gleichfalls möglich.
Nach Maßgabe einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der
Grundkörper des erfindungsgemäßen Einsatzes mit einem weichen Kunststoffmaterial,
insbesondere mit Polyethylen, Polypropylen, PTFE oder dergleichen, gebildet.
Hierdurch wird eine Beschädigung der Bauteiloberfläche durch
den Einsatz vermieden. Gegebenenfalls kann das Kunststoffmaterial zur Verlängerung
der Standzeit mit einer Faserverstärkung versehen werden. Darüber hinaus
ermöglicht die Verwendung eines Kunststoffmaterials die Herstellung des Einsatzes
in hohen Stückzahlen und auf einfache Art und Weise, beispielsweise im Spritzgussverfahren.
Nach Maßgabe einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist der
Grundkörper des Einsatzes mit einem weichen metallischen Material, insbesondere
mit Aluminium, Messing, Kupfer oder dergleichen, gebildet.
Diese Ausgestaltung gewährleistet im Vergleich zu einem mit einem
Kunststoffmaterial gebildeten Einsatz eine höhere Standzeit. Alternativ kann
der Einsatz auch mit einem metallischen Material gebildet sein, wobei lediglich
im Bereich einer Unterseite des Einsatzes eine dünne Beschichtung aus einem weichen
Kunststoffmaterial, beispielsweise aus Polyethylen, Polypropylen, PTFE oder dergleichen,
aufgebracht ist.
In der Zeichnung zeigt:
1 einen Längsschnitt durch einen erfindungsgemäßen
Einsatz,
2 eine Draufsicht auf den Einsatz und
3 einen Längsschnitt durch eine Druckstempelbuchse
mit eingepresstem Einsatz, wobei der Einsatz an einer Bauteiloberfläche anliegt.
In der Zeichnung sind gleiche konstruktive Elemente jeweils mit derselben
Bezugsziffer versehen.
Die 1 zeigt einen Längsschnitt durch
den erfindungsgemäßen Einsatz 1. Der Einsatz 1 ist mit
einem im Wesentlichen scheibenförmigen Grundkörper 2 gebildet.
Der Grundkörper 2 weist eine konische Grundkörperbohrung
3 auf, die zur Durchführung eines Bohrers bzw. eines Senkbohrers zur
Bearbeitung eines Bauteils dient. Der Einsatz 1 ist in Bezug auf den sich
drehenden Bohrer fest in einer Bohrvorrichtung, insbesondere in Form eines Anschlagbohrsenkers
oder einer Druckstempelbuchse, aufgenommen. Aufgrund der hohen Konizität der
Grundkörperbohrung 3 ist ein Öffnungsdurchmesser 4 der
Grundkörperbohrung 3 erheblich größer als ein Basisdurchmesser
5 der Grundkörperbohrung 3. Mit einer Unterseite
6 liegt der Grundkörper 2 auf einem zu bearbeitenden, in
der 1 nicht dargestellten Bauteil auf. Damit ist die
Bauteiloberfläche, bis auf den zu bearbeitenden Bereich bzw. den Bereich der
Grundkörperbohrung 3, vom Einsatz 1 abgedeckt und damit vollständig
vor Beschädigungen durch rotierende Bohrspäne oder dergleichen geschützt.
Weiterhin weist der Grundkörper 2 einen umlaufenden Steg
7 auf, der zum Einpressen in eine nicht dargestellte Bohrvorrichtung, insbesondere
einen Anschlagbohrsenker eine Druckstempelbuchse oder dergleichen, dient.
Der Grundkörper 2 ist mit einem weichen Kunststoffmaterial,
beispielsweise mit Polyethylen, Polypropylen, PTFE oder dergleichen, gebildet. Darüber
hinaus ist es möglich, den Grundkörper 2 auch mit einem weichen
metallischen Material, beispielsweise mit Aluminium, Messing, Kupfer oder dergleichen
herzustellen. Die Verwendung eines metallischen Materials hat den Vorteil einer
erhöhten Verschleißfestigkeit. Demgegenüber lässt sich der Grundkörper
2 bei der Verwendung eines Kunststoffmaterials in sehr großen Stückzahlen,
zum Beispiel im Spritzgussverfahren kostengünstig herstellen. In einer weiteren
alternativen Ausführungsform lässt sich der Grundkörper
2 mit einem metallischen Material bilden, der im Bereich der Unterseite
6 mit einem gleitfähigen Kunststoffmaterial, insbesondere mit Polyethylen,
Polypropylen, PTFE oder dergleichen, beschichtet wird. Hierdurch lassen sich die
jeweils spezifischen Vorteile einer Vollkunststoffausführung des Grundkörpers
2 mit denen einer Vollmetallausführung des Grundkörpers
2 verbinden.
Die 2 zeigt eine Draufsicht auf den erfindungsgemäßen
Einsatz. Der Grundkörper 2 des Einsatzes 1 ist im Wesentlichen
kreisrund ausgebildet. Die Grundkörperbohrung 3 ist in etwa zentrisch
in den Grundkörper 2 eingebracht. Der Einsatz 1 weist einen
Außendurchmesser 8 auf. Der Außendurchmesser 8 beträgt
in einer bevorzugten Ausführungsform des Einsatzes 1 etwa zwischen
5 mm und 50 mm.
Die 3 zeigt einen Längsschnitt durch
eine Druckstempelbuchse als Bohrvorrichtung mit eingepresstem Einsatz
1. Innerhalb einer Druckstempelbuchse 9 ist ein Bohrer
11 mit einem Bohrabschnitt und einem Senkabschnitt in Richtung des Pfeils
10 zur Einbringung einer Bohrung in ein zu bearbeitendes Bauteil
12 auf- und abbewegbar aufgenommen.
Mittels des unter einer leichten Vorspannung stehenden Steges
7 wird der Grundkörper 2 des Einsatzes 1 in der
Druckstempelbuchse 9 als Bohrvorrichtung gehalten. Infolge der zwischen
dem Steg 7 und der Druckstempelbuchse 9 bestehenden leichten Presspassung
lässt sich der Grundkörper 2 im Bedarfsfall – beispielsweise
bei Erreichen der Verschleißgrenze – leicht aus der Druckstempelbuchse
9 herausnehmen und durch einen neuen ersetzen.
Die Unterseite 6 des Grundkörpers 2 liegt an
einer Oberfläche 13 des zu bearbeitenden Bauteils 12 an und
schützt diese damit vor Beschädigungen durch rotierende Bohrspäne
im Bearbeitungsbereich. Durch das Absenken des Bohrers 11 wird –
beispielsweise im Fall eines kombinierten Bohrsenkers – mit einem Bohrabschnitt
zunächst eine Bauteilbohrung 14 mit einem Durchmesser 15
in das Bauteil 12 eingebracht und anschließend mit einem Senkabschnitt
die eigentliche Senkbohrung 16 mit dem Öffnungsdurchmesser
17 im Bauteil 12 gebildet.
Der Basisdurchmesser 5 der Grundkörperbohrung
3 ist hierbei erfindungsgemäß größer oder gleich dem
Öffnungsdurchmesser 17 der Senkbohrung 16 bzw. im Fall einer
einfachen, zylindrischen Bohrung dem Durchmesser 15 der Bohrung
14 im Bauteil 12. Hierdurch ist gewährleistet, dass die Oberfläche
13 des Bauteils 12 bis auf den Bearbeitungsbereich, der im Wesentlichen
der Fläche der Grundkörperbohrung 3 entspricht, vollständig
von dem Grundkörper 2 bedeckt ist und somit gegen Beschädigungen
infolge rotierender Bohrspäne geschützt ist.
Die Grundkörperbohrung 3 ist bevorzugt stark konisch
ausgebildet. Hierdurch verringert sich die Materialstärke des Einsatzes
1 im Bereich eines Innenrandes 18 auf einen Wert von Null. Aufgrund
dieser hohen Konizität der Grundkörperbohrung 3 ist ein sicherer
und genauer Bohrvorgang gewährleistet, da ein Bohrer in einer zylindrischen
(Führungs-)Bohrung gemeinhin leichter verklemmt als in einer konisch ausgebildeten
(Führungs-)Bohrung. Weiterhin ist durch die Konizität der Grundkörperbohrung
3 gewährleistet, dass auch Bohrer mit einem großen Außendurchmesser
bzw. einem größeren Senkdurchmesser den Grundkörper 2 des
Einsatzes 1 nicht durch Materialabtrag beschädigen bzw. hierdurch
einen unerwünscht hohen und schnellen, vorzeitigen Verschleiß bewirken.
Mittels des erfindungsgemäß ausgebildeten Einsatzes
1 lassen sich Bohrungen bzw. Senkbohrungen in Bauteile mit empfindlichen
Oberflächen auf einfache Art und Weise ohne die Gefahr von Beschädigungen
durch rotierende Bohrspäne oder dergleichen einbringen, die ansonsten zu einem
erheblichen Nachbearbeitungsaufwand führen würden.
- 1
- Einsatz
- 2
- Grundkörper
- 3
- Grundkörperbohrung
- 4
- Öffnungsdurchmesser
- 5
- Basisdurchmesser
- 6
- Unterseite
- 7
- Steg
- 8
- Außendurchmesser
- 9
- Druckstempelbuchse
- 10
- Pfeil
- 11
- Bohrer
- 12
- Bauteil
- 13
- Oberfläche
- 14
- Bohrung (Bauteil)
- 15
- Durchmesser
- 16
- Senkbohrung (Bauteil)
- 17
- Öffnungsdurchmesser
- 18
- Innenrand