Die Erfindung betrifft eine Bauplatte, insbesondere zur Verwendung
im Trockenbau.
Solche Bauplatten sind insbesondere auch in Form so genannter Zementbauplatten
bekannt. Zementbauplatten sind mittels eines Bindemittels auf Basis von Zement erstellt.
Zur Verbesserung der Dämmeigenschaften und zur Verringerung des
Gewichtes solcher Bauplatten ist es bekannt, der Bindemittelmischung ein poröses
Schüttgut, insbesondere in Form von Blähton, Blähschiefer, Blähglas
oder Bims zuzufügen.
Nachteilig ist zum einen die verhältnismäßig hohe Dichte
dieser Komponenten, die üblicherweise im Bereich von 350 bis 700 kg/m3
liegt. Hierdurch ist die Dichte beziehungsweise das Gewicht der Bauplatte nur begrenzt
reduzierbar. Auch die Dämmeigenschaften von Bauplatten, die unter Zuhilfenahme
der vorgenannten, porösen Schüttgüter erstellt sind, sind verbesserungswürdig.
Nachteilig bei der Verwendung der vorgenannte Schüttgüter
ist jedoch insbesondere auch, dass sie international nur bedingt verfügbar
sind, weshalb sie unter hohem logistischen Aufwand zumeist erst an den Ort der Bauplattenerstellung
transportiert werden müssen.
Eine hervorragende Alternative für die vorgenannten, porösen
Schüttgüter würde expandierter Perlit darstellen, da dieser Stoff
eine äußerst geringe Dichte aufweist (Trockenrohdichte (Schüttgewicht)
nur etwa 70 kg/m3) und die Dämmeigenschaften einer unter Verwendung
von expandiertem Perlit erstellten Bauplatte daher nachhaltig verbessert werden
könnten. Vorteilhaft an Perlit ist jedoch insbesondere auch, dass er einen
Blähfaktor von etwa 10 bis 15 aufweist, sich also beim Expandieren von Rohperlit
zu expandiertem Perlit um den vorgenannten Faktor aufbläht. Aufgrund ihrer
geringen Raumeinnahme kann Rohperlie daher mit geringem logistischen Aufwand an
den Verwendungsort transportiert und erst dort expandiert werden.
Es hat in der Praxis daher nicht an Versuchen gefehlt, expandierten
Perlit für den Einsatz in Bauplatten zu verwenden. Ein solcher Einsatz von
Perlit scheiterte bisher insbesondere an der hohen Saugfähigkeit von expandiertem
Perlit, die dazu führte, dass der expandiert Perlit Wasser oder sonstige feuchte
Bestandteile der feuchten Bindemittelmischung aufsaugte. Die Restfeuchte dieser
Bauplatten lag häufig deutlich über 50 %. Dies verursachte erhebliche
Probleme insbesondere beim Trocknen (häufig war eine ausreichende Trocknung
überhaupt nicht erreichbar; im übrigen war eine Trocknung auf die gewünschte
Restfeuchte in vertretbaren Zeiträumen nur unter Zuhilfenahme von Trocknungsanlagen
erreichbar, was mit erheblichen Kosten verbunden war).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Bauplatte zur Verfügung
zu stellen, die unter Verwendung von expandiertem Perlit erstellt ist, wobei die
vorgenannten Probleme nicht auftreten.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Bauplatte mit folgenden
Merkmalen:
- – einer Matrix aus einem abgebundenen, anorganischen Bindemittel;
- – in die Bindemittelmatrix sind Körner aus expandiertem Perlit eingebettet;
- – auf die Körner aus expandiertem Perlit ist eine Hydrophobierung
aufgebracht.
Nach einer bevorzugten Fortbildung dieser Bauplatte weist diese ferner
die folgenden Merkmale auf:
- – in die Bindemittelmatrix ist ein inerter Füllstoff eingebettet;
- – der inerte Füllstoff weist eine Trockenrohdichte auf, die höher
als die Trockenrohdichte des hydrophobierten expandierten Perlit.
Ein zentraler Erfindungsgedanke liegt darin, unmittelbar auf den expandierten
Perlit eine Hydrophobierung aufzubringen. Ein Eindringen von Wasser, insbesondere
Anmachwasser der Bindemittelmischung, oder sonstiger Flüssigkeit in die Körner
aus expandiertem Perlit ist dadurch wirksam verhindert.
Aus dem Stand der Technik ist die Massehydrophobierung von Bindemittelmischungen
bekannt, beispielswiese aus EP 0 829 459
B1, um hierdurch ein Eindringen von Feuchtigkeit aus der Bindemittelmischung
in saugfähige Komponenten der Bindemittelmischung zu reduzieren. Durch eine
Massehydrohphobierung kann ein Eindringen von Feuchtigkeit, insbesondere von Anmachwasser
der Bindemittelmischung, in expandierten Perlit jedoch nicht in ausreichendem Umfang
verhindert werden.
Die Restfeuchte der anmeldungsgemäßen Bauplatte kann, ohne
eine weitere Trocknung der Platte, beispielsweise zwischen 10 und 20 Masse-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Bauplatte, liegen.
Aus Versuchen mit unter Verwendung von expandiertem Perlit erstellten
Bauplatten ist das Problem bekannt, dass die Trockenrohdichte der Bauplatte durch
den expandierten Perlit teilweise so weit abnimmt, dass die Bauplatte für zahlreiche
praktische Anwendungen „zu leicht" ist. Eine solche zu leichte Bauplatte
weist die erforderlichen physikalischen Festigkeiten nicht mehr auf. Auch sind diese zu
leichten Bauplatten anfällig gegen Windabriss an Gebäudeaußenseiten.
Ferner wurde bei entsprechenden Bauplatten festgestellt, dass es beim
Abbinden des Bindemittels teilweise zu einem erheblichen Schwinden und daraus resultierenden
Schwindungsrissen in der Bauplatte kam.
Zur Lösung der vorgenannten Probleme liegt ein weiterer zentraler
Erfindungsgedanke darin, in der Bindemittelmischung neben der Komponente der expandierten
Perlitekörnung eine Komponente in Form eines inerten Füllstoffs vorzusehen.
Zum einen kann durch diesen inerten Füllstoff, der eine Trockenrohdichte
aufweist, die höher ist als die Trockenrohdichte des hydrophobierten expandierten
Perlit, die mittlere Dichte beziehungsweise das (Flächen-) Gewicht der Bauplatte
individuell eingestellt beziehungsweise erhöht werden. Wird beispielsweise
ein verhältnismäßig hoher Anteil an expandiertem Perlit eingesetzt
(wodurch die Dichte der Bauplatte erheblich reduziert und deren Dämmeigenschaften
verbessert werden), kann gleichzeitig auch ein relativ höherer Anteil an inertem
Füllstoff eingesetzt werden, wodurch die Dichte der Bauplatte auf einen gewünschten
Wert angehoben werden kann. Entsprechend kann in Abhängigkeit von der gewünschten
Dichte beziehungsweise dem gewünschten (Flächen-)Gewicht der Bauplatte,
sowie in Abhängigkeit von den gewünschten Dämmeigenschaften der Bauplatte
und dem daraus jeweils resultierenden Anteil an expandiertem Perlit in der Bauplatte
die Menge an inertem Füllstoff in der Bauplatte variiert und eingestellt werden.
Zum anderen kann durch den Füllstoff jedoch insbesondere auch
ein übermäßiges Schwinden beim Abbinden des Bindemittels verhindert
werden. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass der Füllstoff
aufgrund seiner inerten Eigenschaften keiner Schwindung unterliegt. Erfindungsgemäß
wurde festgestellt, dass der interte Füllstoff besonders schwindungsfest ist,
wenn der Anteil an Poren unter 0,1 &mgr;m in dem inerten Füllstoff unter
3 % (bezogen auf das Gesamtporenvolumen des inerten Füllstoffs) liegt.
Erfindungsgemäß wurde ferner festgestellt, dass die Festigkeit
einer anmeldungsgemäßen Bauplatte durch eine vermehrte Zugabe von inertem
Füllstoff erhöht werden kann. Dies ist offenbar auf die unter Einsatz
von inertem Füllstoff stark verbesserten Schwindungseigenschaften der Bindemittelmischung
zurückzuführen. Sinkt die Festigkeit der Bauplatte bei einem erhöhten
Anteil an expandiertem Perlit daher ab, kann verstärkt inerter Füllstoff
zugegeben werden, um die Festigkeit wieder anzuheben.
Die anmeldungsgemäße Bauplatte kann grundsätzlich auf
Basis eines beliebigen anorganischen Bindemittels erstellt sein. Bevorzugt kann
ein Bindemittel in Form von Zement, besonders bevorzugt Portlandzement, zum Beispiel
CEM I 32,5 R, CEM I 42,5 R oder CEM I 52,5 R, verwendet sein.
Das abgebundene Bindemittel bildet eine Matrix aus, in die eine oder
weitere Komponenten der Bindemittelmischung, aus denen die anmeldungsgemäße
Bauplatte erstellt ist, eingebettet sind.
Eine der weiteren Komponenten sind die Körner aus expandiertem
Perlit. Diese Körner aus expandiertem Perlit können beispielsweise eine
Korngröße im Bereich von größer 0 mm bis 6 mm aufweisen. Besonders
bevorzugt liegt der expandierte Perlit in einer Korngröße im Bereich von
0,1 mm bis 3 mm vor. Die Körner aus expandiertem Perlit können beispielsweise
auch in einer Korngröße im Bereich von 0,1 mm bis 6 mm, von 0,5 mm bis
6 mm, von 1 mm bis 6 mm, von 0,5 mm bis 3 mm, oder von 1 mm bis 3 mm vorliegen.
Bevorzugt weisen die größten Körner aus expandiertem
Perlit eine Korngröße auf, die kleiner ist als ein Drittel der Bauplattendicke.
Die Trockenrohdichte (Schüttgewicht) des zur erfindungsgemäßen
Vorhydrophobierung verwendeten, expandierten Perlit (ohne aufgebrachte Hydrophobierung)
kann beispielsweise im Bereich von 40 bis 100 kg/m3 liegen, also beispielsweise
bei 60 bis 80 kg/m3. Die Trockenrohdichte des hydrophobierten Perlit
kann beispielsweise im Bereich von 50 bis 150 kg/m3 liegen, also beispielsweise
auch im Bereich von 70 bis 100 kg/m3.
Erfindungsgemäß ist auf die Körner aus expandiertem
Perlit eine Hydrophobierung aufgebracht. Beispielsweise kann auf die Körner
aus expandiertem Perlit eine Hydrophobierung in Form von Wachs, Silikon, bevorzugt
beispielsweise in Form von Silikonöl, oder in Form von Natrium-Oleat aufgebracht
sein. Die Hydrophobierung kann bevorzugt in flüssiger Form, beispielsweise
in Form einer wässrigen Emulsion, zum Beispiel in Form eines flüssigen
Natrium-Oleats oder in Form einer wässrigen Emulsion eines Polydimethylsiloxans
aufgebracht werden.
Die entsprechend bereits vorhydrophobierten Körner aus expandiertem
Perlit werden anschließend in die Bindemittelmischung eingebracht.
Erfindungsgemäß vorhydrophobierte Körner aus Perlit
können insbesondere dadurch gekennzeichnet sein, dass sie mit einer hydrophobierten
„Außenhaut" in der Bindemittelmatrix vorliegen, wobei gleichzeitig in
das Innere der Körner keine Bestandteile der Bindemittelmischung, insbesondere keine
flüssigen Bestandteile, eingedrungen sind.
Statt Körnern aus expandiertem Perlit können in äquivalenter
Weise kumulativ oder alternativ auch Körner aus expandiertem Vermiculite oder
Schaumglas eingesetzt werden. Für Körner aus expandiertem Vermiculite
und Schaumglas gelten die hier gemachten Ausführungen zu expandiertem Perlit
entsprechend.
Ergänzend kann vorgesehen sein, dass die Bindemittelmischung
zusätzlich massehydrophobiert ist. Dabei kann die Bindemittelmischung beispielsweise
durch Wachs, Silikon oder durch ein Natrium-Oleat hydrophobiert sein. Durch die
Massehydrophobierung der Bindemittelmischung ist die abgebundene Bindemittelmischung
und damit die Bauplatte wirksam gegen ein Eindringen von Feuchtigkeit geschützt.
Als weitere Komponente enthält die Bindemittelmischung, aus der
die anmeldungsgemäße Bauplatte erstellt ist, inerten Füllstoff. Grundsätzlich
kann ein beliebiger inerter Füllstoff verwendet werden, dessen Trockenrohdichte
höher ist als die Trockenrohdichte des hydrophobierten expandierten Perlit.
Bevorzugt kann ein inerter Füllstoff in Form von Gesteinsmehl, besonders bevorzugt
in Form von Kalksteinmehl eingesetzt werden. Allgemein können einer oder mehrere
der folgenden inerten Füllstoffe, die bevorzugt in Form von Mehl oder in feinkörniger
Form eingesetzt werden, verwendet werden: Kalksteinmehl, Sand, Grauwacke, Basalt,
Dolomit, vulkanisches Gestein, Schiefer (Tonschiefer) oder Recyclingmaterial aus
der Produktion der anmeldungsgemäßen Bauplatte.
Ein „inerter" Füllstoff ist anmeldungsgemäß
vorgesehen, um das Abbindeverhalten des Bindemittels beziehungsweise der Bindemittelmischung
nicht nachteilig zu beeinflussen beziehungsweise dieses sogar verbessern zu können.
So verbessert der inerte Füllstoff, wie oben dargestellt, die Schwindungseigenschaften
der Bindemittelmischung.
Was unter einem „inerten" Füllstoff verstanden wird, ist
dem Fachmann auf dem Gebiet der Bindemittel hinlänglich bekannt, so dass auf
eine weitergehende Definition hier verzichtet werden kann. Insbesondere ist hierdurch
bekanntermaßen zum Ausdruck gebracht, dass ein Füllstoff keine hydraulischen
oder latent hydraulischen Eigenschaften aufweist oder dass der Füllstoff keine
maßgeblichen chemischen Reaktionen in der Bindemittelmischung zeigt.
Die Trockenrohdichte (Schüttgewicht) des inerten Füllstoffes
kann zum Beispiel im Bereich von 150 bis 1500 kg/m3 liegen, also beispielsweise
auch im Bereich von 300 bis 1000 kg/m3 oder von 350 bis 800 kg/m3.
Neben Bindemittel, hydrophobiertem expandiertem Perlit und gegebenenfalls
inertem Füllstoff kann die Bindemittelmischung beziehungsweise die daraus erstellte
anmeldungsgemäße Bauplatte eine oder mehrere weitere Komponenten enthalten.
Beispielsweise kann die Bindemittelmischung zusätzliche Anteile an einem puzzolanisch
oder latent hydraulischen Stoff, wie beispielsweise Flugasche enthalten.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist die Bauplatte auf
wenigstens einer, bevorzugt auf beiden Hauptoberflächen (also den beiden großen
Flächen der Bauplatte) Deckschichten auf. Eine solche Deckschicht kann beispielsweise
aus einem abgebundenen anorganischen Bindemittel, bevorzugt einem Bindemittelschlicker
bestehen. Bevorzugt kann in diesem Bindemittel eine Armierung, insbesondere in Form
einer Fasermatte eingebettet sein.
Diese Deckschichten decken den „Kern" der Bauplatte, der wie
oben beschrieben ausgeführt ist, nach außen hin ab. Das Bindemittel der
Deckschichten besteht dabei bevorzugt aus dem gleichen Bindemittel wie der „Kern"
der Bauplatte, also bevorzugt aus einem Portlandzement.
Die Fasermatte ist bevorzugt aus vor Alkaliätzung geschützten
Glasfasern (Coatings) oder alkaliresistenten Glasfasern erstellt. Die Fasermatte
kann insbesondere auch allein in Rand- beziehungsweise Kantenbereichen der Bauplatte
vorgesehen sein, um die Kanten zu festigen.
Durch die Deckschichten können insbesondere die Außenseiten
der Bauplatte vorteilhaft gestaltet werden. So kann der Bauplatte mittels einer
aus einem Bindemittelschlicker erstellten Deckschicht eine optisch ansprechende,
glatte Oberfläche verliehen werden.
Das Bindemittel der Deckschichten kann massehydrophobiert sein, beispielsweise
durch Wachs, Silikon oder durch ein Natrium-Oleat. Durch die Massehydrophobierung
der Deckschichten ist die Bauplatte besonders wirksam gegen ein Eindringen von Feuchtigkeit
geschützt.
Die Komponenten der anmeldungsgemäßen Bauplatte können
beispielsweise im Bereich der folgenden Massenanteile (bezogen auf die Gesamtmasse
der Bauplatte) liegen:
- – Bindemittel im Bereich von 10 bis 40 Masse-%, also beispielsweise auch
im Bereich von 15 bis 35 Masse-% oder im Bereich von 20 bis 30 Masse-%;
- – Hydrophobierter expandierter Perlit im Bereich von 3 bis 30 Masse-%,
also beispielsweise auch im Bereich von 5 bis 20 oder im Bereich
von 5 bis 15 Masse-%;
- – gegebenenfalls Wasser (Restfeuchte) im Bereich von 0 bis 20 Masse-%,
also beispielsweise auch im Bereich von 5 bis 20 Masse-% oder im Bereich von 10
bis 15 Masse-%;
- – gegebenenfalls weitere Komponenten im Bereich von 0 bis 70 Masse-%,
also beispielsweise auch im Bereich von 20 bis 60 Masse-% oder im Bereich von 30
bis 60 Masse-%.
Bei einer unter zusätzlicher Verwendung von inertem Füllstoff
erstellten anmeldungsgemäßen Bauplatte können die Komponenten beispielsweise
im Bereich der folgenden Massenanteile (bezogen auf die Gesamtmasse der Bauplatte)
liegen:
- – Bindemittel im Bereich von 10 bis 40 Masse-%, also beispielsweise auch
im Bereich von 15 bis 35 Masse-% oder im Bereich von 20 bis 30 Masse-%;
- – Hydrophobierter expandierter Perlit im Bereich von 3 bis 30 Masse-%,
also beispielsweise auch im Bereich von 5 bis 20 oder im Bereich von 5 bis 15 Masse-%;
- – Inerter Füllstoff im Bereich von 10 bis 70 Masse-%, also beispielsweise
auch im Bereich von 20 bis 60 Masse-%, im Bereich von 30 bis 60 Masse-% oder im
Bereich von 40 bis 60 Masse-%;
- – gegebenenfalls Wasser (Restfeuchte) im Bereich von 0 bis 20 Masse-%,
also beispielsweise auch im Bereich von 5 bis 20 Masse-% oder im Bereich von 10
bis 15 Masse-%;
- – gegebenenfalls weitere Komponenten im Bereich von 0 bis 20 Masse-%,
also beispielsweise auch im Bereich von 2 bis 15 Masse-%.
Während bisher gattungsgemäße Bauplatten in einem Dichtebereich
von etwa 1.000 bis 1.200 kg/m3 herstellbar waren, lässt sich die
anmeldungsgemäße Bauplatte beispielsweise in einem Dichtebereich von 300
bis 1.200 kg/m3 konfektionieren. Bevorzugt weist die Bauplatte eine Dichte
im Bereich von 350 bis 1.000 kg/m3, also beispielsweise auch im Bereich
von 400 bis 900 kg/m3 oder von 500 bis 800 kg/m3 auf.
Die vorstehenden sowie die sonstigen Dichte- und Gewichtsangaben in
dieser Anmeldung verstehen sich als Angaben bezogen auf die Trockenrohdichte des
Produktes.
Bei Bauplatten spielt häufig auch das Flächengewicht eine
wichtige Rolle. Bei einer Dicke einer anmeldungsgemäßen Bauplatte im Bereich
von 10 bis 15 mm, also beispielsweise bei einer Dicke von 12,5 mm, lassen sich beispielsweise
anmeldungsgemäße Bauplatte mit einem Gewicht pro Fläche im Bereich
von 4 bis 15 kg/m2 konfektionieren, also beispielsweise auch in einem
Bereich von 5 bis 13 kg/m2, von 5 bis 12 kg/m2 oder von 6
bis 10 kg/m2.
Eine beispielhafte Zusammensetzung einer anmeldungsgemäßen
Bauplatte lautet wie folgt:
- – Portlandzement: 24,1 Masse-%
- – Expandierter hydrophobierter Perlit (Hydrophobierung in Form von Silikonöl;
Korngröße Perlite 0,1 – 3 mm): 9,8 Masse-%
- – Kalksteinmehl: 49,5 Masse-%
- – Restfeuchte: 16,6 Masse-%.
Eine beispielhafte Zusammensetzung einer auf die anmeldungsgemäße
Bauplatte aufzubringenden Deckschicht lautet beispielsweise wie folgt:
- – Portlandzement: 20,0 Masse-%
- – Kalksteinmehl: 60,0 Masse-%
- – Glasfasermatte: 7,7 Masse-%
- – Restfeuchte: 12,3 Masse-%.
Eine beispielhafte Zusammensetzung einer anmeldungsgemäßen
Bauplatte, die auf ihren beiden Hauptoberflächen mit je einer Deckschicht versehen
ist, lautet beispielsweise wie folgt:
- – Portlandzement: 23,3 Masse-%
- – Expandierter hydrophobierter Perlit (Hydrophobierung in Form von Silikonöl;
Korngröße Perlite 0,1–3 mm): 10,0 Masse-%
- – Kalksteinmehl: 52,4 Masse-%
- – Glasfasermatte: 1,3 Masse-%
- – Restfeuchte: 13 Masse-%.
Die anmeldungsgemäße Bauplatte kann beispielsweise eine
Dicke im Bereich von 10 bis 15 mm aufweisen, beispielsweise eine Dicke von 12,5
mm.
Die Deckschichten können beispielsweise jeweils eine Dicke im
Bereich von 0,5 bis 3 mm aufweisen, beispielsweise also auch eine Dicke von 1 mm.
Eine also 12,5 mm dicke Platte kann mithin beispielsweise einen „Kern" in
einer Dicke von 10,5 mm aufweisen, der auf seinen beiden Hauptoberflächen je
eine Deckschicht mit einer Dicke von jeweils 1 mm aufweist.
Die anmeldungsgemäße Bauplatte ist insbesondere zur Verwendung
im Trockenbau geeignet, zum Beispiel als Wand- oder Bodenplatte, insbesondere beispielsweise
auch als Putzträgerplatte.
Sämtliche der vorgenannten Merkmale der anmeldungsgemäßen
Bauplatte können einzeln oder in Kombination beliebig miteinander kombiniert
werden.
Ein Ausführungsbeispiel einer anmeldungsgemäßen Bauplatte
wird anhand der nachfolgenden Figurenbeschreibung näher erläutert.
Dabei zeigt, stark schematisiert,
1 einen Ausschnitt aus einem Querschnitt durch eine
anmeldungsgemäße Bauplatte in seitlicher Schnittansicht.
In 1 ist ein Schnitt durch eine Bauplatte
1 dargestellt, die aufgebaut ist aus einem Kern 3, auf dessen
eine Hauptoberflächen 9 (hier die obere) sowie die zweite Hauptoberfläche
11 (hier die untere) je eine Deckschicht 5 (oben) und eine Deckschicht
7 (unten) aufgebracht ist.
Der Kern 3 der Bauplatte 1 ist erstellt aus einer
Bindemittelmischung, die aus Portlandzement, mit Silikonöl hydrophobiertem
expandiertem Perlit und Kalksteinmehl zusammengesetzt ist. Ferner ist der Kern
3 der Bauplatte 1 mittels Natrium-Oleat massehydrophobiert.
In dem Kern 3 der Bauplatte 1 bildet der abgebundene
Portlandzement eine Matrix 13, in die die Körner aus hydrophobiertem
expandiertem Perlit 15 sowie das Kalksteinmehl 17 als inerter
Füllstoff eingebettet sind.
Der Kern 3 der Bauplatte 1 weist hier eine Dicke
von 10,5 mm auf.
Wie in 1 dargestellt, weisen die Körner
aus hydrophobiertem expandiertem Perlit 15 jeweils eine Außenhaut
16 aus Hydrophobiermittel auf, die ein Eindringen von Flüssigkeit
in die Körner aus Perlit 15 verhindert.
Entlang ihrer beiden Hauptoberflächen 9 und
11 weist die Bauplatte 1 je eine Deckschicht 5,
7 auf, die den Kern 3 nach außen jeweils vollständig
abdecken.
Die Deckschichten 5, 7 sind je 1 mm dick und sind
erstellt aus Portlandzement, in dem jeweils eine Glasfasermatte 19,
21 eingebettet ist. Die Deckschichten 5, 7 sind durch
eine Silikonöl-Emulsion massehydrophobiert.
Im Ausführungsbeispiel sind die „Grenzen" 23,
25 zwischen den Deckschichten 5, 7 und dem Kern
3 der Anschaulichkeit halber als scharfe Trennlinie angegeben. In der praktischen
Ausführung können die Deckschichten jedoch auch „fließend"
in den Kern übergehen, so dass eine scharfe Grenzlinie nicht immer auszumachen
ist.