Die Erfindung betrifft eine Kleinmengen-Umkehrosmose-Anlage, mit einem
Umkehrosmosemodul, welches eine Membran aufweist und einen Rohwassereinlauf sowie
einen Konzentratauslauf, beide auf der einen Seite der Membran angeordnet, sowie
einen Permeatauslauf, der am Umkehrosmosemodul auf der anderen Seite von der Membran
angeordnet ist. Um Verblockungen der Membran zu vermeiden, muss regelmäßig
das Umkehrosmosemodul durchspült werden oder es muss permanent mit einem deutlichen
Wasserüberschuss betrieben werden, so dass die Permeatausbeute in einem sehr
geringen Verhältnis zur eingesetzten Rohwassermenge steht und der Betrieb der
Umkehrosmose-Anlage dementsprechend wirtschaftlich ungünstig ist. Als Ausbeute
oder auch als Wirkungsgrad wird dabei das Verhältnis von eingesetztem Rohwasser
zu verwertbarem Permeat bezeichnet, z. B. 50%, wenn sich die eingesetzte Rohwassermenge
von 100% in 50% Konzentrat und 50% Permeat aufteilt. Das Verhältnis von verworfenem
Konzentrat zu verwertbarem Permeat kann als Abwasserverhältnis bezeichnet werden,
im vorbeschriebenen Fall also 1:1, was die gleiche Ausbeute bezeichnet.
Als Kleinmengen-Anlage wird dabei eine so genannte „Point of
use"-Anlage bezeichnet, die direkt beim Endverbraucher installiert ist, z. B. in
Restaurants oder privaten Haushalten, und die Permeatmengen von etwa 20 l bis etwa
1.000 l Tagesleistung erzeugen. Eine derartige Anlage ist z. B. in der
EP 0 567 751 B1 beschrieben.
Je nach der lokal vorhandenen Wasserqualität wird bei Umkehrosmose-Anlagen
üblicherweise der Wasserdurchfluss so eingestellt, dass eine Verblockung der
Membran ausgeschlossen ist. Hierzu vorgesehene Mengenregler müssen jeweils
auf die individuellen Verhältnisse der Anlagen eingestellt werden, beispielsweise
in Abhängigkeit von Membrangröße, Wassertemperatur, Wasserqualität
und ähnlichen Einflussgrößen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Umkehrosmose-Anlage dahingehend zu verbessern, dass diese eine möglichst einfache
Installation ermöglicht, mit möglichst geringem Aufwand eine regelmäßige
Durchspülung des Umkehrosmosemoduls sicherstellt, und eine möglichst hohe
Ausbeute erzielt.
Im Gegensatz zu großindustriell eingesetzten Anlagen, bei denen
die Wasserqualität messtechnisch erfasst wird und bei denen in Abhängigkeit
von den Messwerten die Konzentratabgabe mittels Mengeregelventilen beeinflusst wird,
wird vorschlagsgemäß eine erheblich preisgünstigere Ausgestaltung
der Anlagen ermöglicht. Während die großindustriellen Anlagen erhebliche
Durchflussmengen aufweisen, müssten vergleichbare Mengeregelventile nämlich
nach Labormaßstäben genau arbeiten, um an die Kleinmengen-Umkehrosmose-Anlage
angepasst zu sein. In der Praxis kann es erforderlich oder wünschenswert sein,
einen Konzentratfluss im Bereich von unter 50 ml/min einzustellen, und die dazu
erforderliche Mess- und Regeltechnik wäre im Verhältnis zum Preis der
übrigen Anlage unverhältnismäßig teuer.
Diese Aufgabe wird durch eine Umkehrosmoseanlage gelöst, bei
der die Wasserqualität sensorisch erfasst wird und bei Erreichen bestimmter
Grenzwerte ein automatischer Spülvorgang ausgelöst wird. Dies erfolgt
z. B. durch eine ohnehin vorhandene Anlagensteuerung. Insbesondere elektronische
Anlagensteuerungen sind in der Praxis verbreitet, welche z. B. dazu dienen, je nach
Füllstand eines Permeatspeichers die Anlage an- und abzuschalten, oder um unreferenzierte
Spülvorgänge auszulösen, z. B. in vorgegebenen Zeitintervallen.
Vorteilhaft kann der Spülvorgang als Impulsspülung mit einer
plötzlichen Änderung der Fließgeschwindigkeit oder Fließmenge
ausgeführt werden. Diese Änderungen sowie die dadurch ebenfalls verursachten
Druckschwankungen stellen eine intensive Spülwirkung sicher und eine entsprechend
zuverlässige Reinigung der Membran.
Mit dieser vorgeschlagenen Verfahrensweise ist es möglich, den
Konzentratfluss der Anlage auf ein Mindestmaß zu begrenzen, welches so gering
ist, dass es nicht ausreicht, um die Anlage im Dauerbetrieb zu betreiben. Dadurch,
dass regelmäßig ein Spülzyklus durchlaufen wird, wird die Membran
regelmäßig gereinigt und vor dem Verblocken geschützt, so dass die
Funktionsfähigkeit der Anlage ebenso wie die vorteilhaft hohe Ausbeute auch
auf lange Zeit sichergestellt ist.
Die sensorische Erfassung der Wasserqualität kann beispielsweise
die Qualität des Konzentrats betreffen. Ein Konzentrat-Sensor kann im Gehäuse
vorgesehen sein, in dem auch die Membran angeordnet ist, z. B. an der Membran oder
in die Membran integriert. Diese Nähe zur Membran sichert reaktionsschnelle
Messergebnisse bei einer Änderung der Konzentratqualität.
Eine herstellungstechnisch besonders einfache Anordnung des Sensors,
die keine Änderung am Umkehr-Osmosemodul selbst erfordert, kann in einem Leitungsabschnitt
erfolgen, durch welchen das Konzentrat von der Membran aus geführt wird.
Um die Messung in einem solchen Leitungsabschnitt problemlos und mit
einem aussagekräftigem Ergebnis durchführen zu können, ist vorteilhaft vorgesehen,
einen bestimmten Minimalfluss des Konzentrats als sogenannte Grundspülmenge
einzustellen, so dass der betreffende Leitungsabschnitt stets von Konzentrat durchströmt
wird und die Messung nicht in einer stehenden Flüssigkeit durchgeführt
wird, in der Qualitätsänderungen nur mit großer zeitlicher Verzögerung
erfasst werden können.
Ergänzend kann eine sensorische Erfassung der Rohwasserqualität
erfolgen, so dass ein Qualitätsverhältnis zwischen Rohwasser und Konzentrat
berücksichtigt werden kann.
Beispielsweise können Messwerte wie die elektrische Leitfähigkeit
oder andere Messwerte der Wasserqualität verglichen werden, und bei Erreichen
bestimmter Grenzwerte wird der Spülzyklus ausgelöst.
Dabei geht die Erfindung davon aus, dass eine Qualitätseinbuße
des in einem Speicher angesammelten Permeats selbst dann noch nicht messbar ist,
wenn das Konzentrat schon eine zu geringe Qualität aufweist, um einen weiteren
Betrieb mit dieser Konzentratqualität zuzulassen, beispielsweise kurz bevor
erste Kristallbildungen erfolgen. Die rechtzeitige Durchspülung des Umkehrosmosemoduls
sichert daher also erstens die technische Einsatzfähigkeit des Umkehrosmosemoduls
und insbesondere dessen Membran, und zweitens die gewünschte Wasserqualität
des Permeats.
Alternativ zu der vorbeschriebenen Messung der Konzentratqualität
kann vorgesehen sein, eine sehr genaue Messung der Permeatqualität durchzuführen.
Da im vorerwähnten Speicher stets eine Durchmischung mit bereits dort vorhandenem
Permeat erfolgt und die dort vorgenommene Qualitätsmessung entsprechend träge
ist, kann vorteilhaft die Messung der Permeatqualität in der Membran durchgeführt
werden, z.B. durch einen in die Membran integrierten Leitfähigkeits-Sensor,
oder sie kann an der Membran bzw. in deren Nähe durchgeführt werden. Bei
geringsten Beeinträchtigungen der Permeatqualität kann dann der automatisch
eingeleitete Spülzyklus erfolgen.
Die automatische Anpassung der Anlage an die gegebenen lokalen Verhältnisse
kann auf einfache Weise dadurch erfolgen, dass die Referenzierung der Permeatqualität
nach einem derartigen Spülzyklus vorgenommen wird, so dass abhängig von
der Anlagenbeschaffenheit und der Qualität sowie Temperatur des eingesetzten
Rohwassers jeweils individuelle Qualitätswerte für das Permeat ermittelt
werden, die dann als Referenz für den weiteren Betrieb der Anlage dienen.
Als weitere Alternative beim Betreiben der Umkehrosmose-Anlage kann
die Änderung der gelösten Stoffe, also der Ausfilterrate der Umkehrosmose-Anlage
über Sensoren im Rohwasser und im Permeat verglichen werden, und in Abhängigkeit
von dem ermittelten Verhältnis kann der Spülzyklus automatisch aktiviert
werden. Alternativ kann die Änderung der Ausfilterrate anhand von Vergleichsmessungen
von Konzentrat und Permeat ermittelt werden.
Vorteilhaft kann eine Benutzerschnittstelle vorgesehen sein, so dass
der Betreiber der Umkehrosmose-Anlage den Grenzwert einstellen kann, der zur Auslösung
des Spülvorgangs dient, z. B. die Höhe der maximalen Anreicherung im Konzentrat,
und so dass der Betreiber der Umkehrosmose-Anlage die Dauer der Spülphase beeinflussen
kann. Auf diese Weise lässt sich die Umkehrosmoseanlage vom Benutzer bzw. bei
Inbetriebnahme von Servicepersonal auf die lokale Wasserhärte einstellen, was
eine weitere Optimierung der Ausbeute ermöglicht, also des Verhältnisses
von eingesetztem Rohwasser bzw. verworfenem Konzentrat auf der einen Seite und gewonnenem
Permeat auf der anderen Seite.
Aus den ermittelten Messwerten für das Permeat und das Konzentrat
bzw. für das Permeat und das Rohwasser, bzw. für alle drei erwähnten
Messgrößen kann auch eine Auswertung der Filterwirkung durchgeführt
werden, welche prozentual oder über einen Schwellwert beispielsweise auf einem
für den Benutzer einsehbaren Display, angegeben werden kann.
Mittels der vorgeschlagenen Ausgestaltung der Umkehrosmose-Anlage
ist es möglich, die Anlage in Betrieb zu nehmen ohne sie vorher durch Auswahl
und Zusammenstellung bestimmter technischer Komponenten auf den jeweiligen Einsatzort
abzustimmen. Es kann vielmehr ggf. vorgesehen sein, vor Ort noch einen bestimmten
Härtebereich des eingesetzten Rohwassers zu wählen. Anschließend
regelt die Anlage sich immer automatisch auf die bestmögliche Ausbeute ein.
Anlagentechnisch ist wirtschaftlich vorteilhaft, dass lediglich ein
einziges Spülsystem für einen weiten Leistungsbereich von Umkehrosmose-Anlagen
benötigt wird, was die Kosten für Herstellung und Lagehaltung bei dem
Hersteller der Umkehrosmose-Anlagen deutlich verringert. Zudem wird es für
den Betreiber in wirtschaftlich vorteilhafter Weise möglich, deutlich bessere
Ausbeutewerte zu erzielen als mit „starr" auf bestimmte Betriebsbedingungen
eingestellte Anlagen.
Die Kosten einer vorschlagsgemäß selbstregelnden, automatisch
die Spülvorgänge auslösenden Umkehrosmose-Anlage liegen dabei nach
derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen kaum höher als die einer handelsüblichen
Umkehrosmose-Anlage mit einer handelsüblichen Spülautomatik und einem Leitwert-Komparator.
Selbst bei einer Verzehnfachung der Membranleistung kann die Grundkonfiguration
der Anlage unverändert bleiben, da eine automatische Anpassung an die jeweiligen
Bedingungen erfolgt. Diese Verzehnfachung der Membranleistung kann beispielsweise
ermöglicht werden, indem eine Gehäuse-Ausführung des Umkehr-Osmose-Moduls
mit unterschiedlichen Membran-Einsätzen verwendet wird, also mit unterschiedlich
großen wirksamen Membranflächen, was auch bei derzeitig handelsüblichen
Umkehr-Osmose-Modulen möglich ist. Bei vorschlagsgemäß ausgestalteten
Anlagen ist diese Änderung allerdings besonders einfach möglich, ohne
jeweils eine Änderung oder Anpassung der gesamten Anlage vornehmen zu müssen.
Für den Hersteller ist vorteilhaft, dass beispielsweise nicht
20 oder mehr unterschiedliche Konzentratregler vorgehalten werden müssen, um
die jeweils auszuliefernde Umkehrosmose-Anlage an die jeweilige örtliche Wasserqualität
anzupassen, die beim Kunden vorgefunden wird.
Ein weiterer Vorteil der vorschlagsgemäßen Anlage besteht
in der automatischen Anpassung der Anlage an unterschiedliche Rohwasserqualitäten
und Rohwassertemperaturen.
Im Gegensatz zu einer auf die örtliche Wasserqualität hin
konfektionierten, jedoch „starr" konfektionierten Anlage, bei der beispielsweise
durch die Auswahl und Einstellung des jeweiligen Konzentratreglers eine derartige
Anpassung vorgenommen worden ist, wird beim Betrieb einer vorschlagsgemäßen
Anlage auch bei sich ändernden Rohwasserqualitäten automatisch eine Anpassung
der Anlage erfolgen, indem je nach den jeweiligen Gegebenheiten jeweils rechtzeitig
die Durchspülung des Umkehrosmosemoduls erfolgt, so dass jeweils der optimale
Schnittpunkt zwischen möglichst hoher Ausbeute einerseits und möglichst
hoher Permeat-Wasserqualität andererseits eingehalten wird.
Ausführungsbeispiele vorschlagsgemäßer Kleinmengen-
Umkehrosmose-Anlagen werden anhand der rein schematischen Darstellungen nachfolgend
näher erläutert. Dabei zeigt
1 eine einfache Anlage,
2 eine Anlage mit einer Konzentrat-Rückführung,
und
3 eine Anlage mit einer Permeatpumpe.
In den Zeichnungen ist mit 1 ein Vorfilter bezeichnet, in
den entsprechend der eingezeichneten Pfeilrichtung Rohwasser geführt wird,
beispielsweise aus einem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz. Das gefilterte
Rohwasser gelangt zu einem Rohwasser-Magnetventil 2, zu einem Rohwassersensor
3 und von dort in ein Umkehrosmosemodul 4. Das Rohwasser-Magnetventil
2 wird bedarfsabhängig mittels einer elektronischen Anlagensteuerung
automatisch geöffnet und wieder geschlossen.
Durch die Membran des Moduls 4 hindurchgetretenes Permeat
gelangt zu einem Permeatsensor 5 und von dort zur weiteren Verwendung.
Es kann direkt verwendet werden oder in einem Speicher zwischengelagert werden.
Am Umkehrosmosemodul 4 fällt zudem Konzentrat an, welches
einem Konzentratsensor 6 passiert und zu einem Durchflussbegrenzer
7 gelangt, der auch als Druckhalteventil für das Umkehrosmosemodul
4 dient.
Eine Umgehungsleitung 8 führt das Konzentrat am Durchflussbegrenzer
7 vorbei zu einer Auslassleitung 9, sofern ein Spülwasser-Magnetventil
10 geöffnet ist. Grundsätzlich ist das Spülwasser-Magnetventil
10 geschlossen. Es wird automatisch durch die Anlagensteuerung geöffnet
und geschlossen. Das geöffnete Magnetventil 10 ermöglicht den
kurzfristigen Auslass größerer Konzentratmengen, so dass in einer Art
Impulsspülung das Umkehrosmosemodul 4 insbesondere dessen Membran,
gespült werden kann.
Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann das
Magnetventil 10 mit dem Durchflussbegrenzer 7 zusammengefasst
sein, so dass der erforderliche Installationsaufwand verringert werden kann.
In 2 ist eine Anlage dargestellt, die
grundsätzlich wie die Anlage von 1 aufgebaut ist,
jedoch mit einer zusätzlichen Pumpe 11 zur Druckerhöhung ausgestattet
ist. Diese Pumpe 11 erhöht den Druck im Umkehrosmosemodul
4 über den normalen Druck des öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetzes
hinaus. Hierdurch wird es möglich, über den Durchflussbegrenzer
7 das Konzentrat vor die Druckerhöhungspumpe 11 gegen den
im Trinkwasserversorgungsnetz herrschenden Druck zurückzuführen. Im Umkehrosmosemodul
4 kann daher eine hohe Überströmung erzeugt werden, ohne einen
dementsprechend hohen Verbrauch an Rohwasser, also ohne entsprechend hohe Wasserverluste
an der Auslassleitung 9. Die Konzentratqualität lässt sich mittels
des Konzentratsensors 6 erfassen, so dass bei entsprechenden Konzentratwerten
durch Öffnung des Spülwassermagnetventils 10 ein Spülvorgang
eingeleitet werden kann. Die für dieses in 2 dargestellte
Ausführungsbeispiel verwendete Anlagensteuerung ist gegenüber der für
das Ausführungsbeispiel der 1 verwendbaren Anlagensteuerung
vorteilhaft derart erweitert, dass sie die Ansteuerung der Druckerhöhungspumpe
11 beinhaltet.
3 zeigt eine Anlage, wie sie grundsätzlich mit
der Anlage von 1 vergleichbar ist. Das Permeat gelangt
hinter dem Permatsensor 5 in eine Permeatpumpe 12. Von dieser
wird das Permeat in einen Druckspeicher 13 gefördert. Wenn das Permeat
verwendet wird, gelangt es durch einen Nachfilter 14, in welchem es nachbehandelt
wird und anschließend aus einem Entnahmehahn 15 unter Druck entnommen
werden kann.
Zum Antrieb der Permeatpumpe 12 wird die Energie, insbesondere
der Druck, des Konzentrats genutzt: Eine Membran 16 trennt eine Konzentratkammer
17 innerhalb der Permeatpumpe 12 von einer Permeatkammer
18. Zur Ansteuerung der Permeatpumpe 12 dienen Steuerventile
19 und 20. Diese werden wechselseitig, nämlich positionsabhängig
von der Stellung der Membran 16, gesteuert. Auf Seiten der Permeatkammer
18 dienen die Pumpenventile 21 und 22 als Rückschlagventile
zur Förderung des Permeats in den Speichertank 13.
Das durch die Membran im Umkehrosmosemodul 4 getretene Permeat
füllt die Permeatkammer 18 der Permeatpumpe 12, wobei das
Permeat durch das Pumpenventil 22 in die Permeatkammer 18 gelangt.
Die Membran 16 der Permeatpumpe 12 wird dabei nach links, also
in die Konzentratkammer 17 hinein, ausgelenkt. Das Steuerventil
19 ist in dieser Phase geschlossen. Das Steuerventil 20 hingegen
ist geöffnet, so dass die zunehmende Permeatmenge innerhalb der Permeatpumpe
12 das Konzentrat aus der Konzentratkammer 17 zur Auslassleitung
9 verdrängt.
Durch Umsteuern der Ventile 19 und 20 wird dieser
Vorgang beendet, wenn die Membran 16 ihre vorgesehene nach links ausgelenkte
Endstellung erreicht hat. Hierzu kann eine sensorische Verbindung zwischen den Ventilen
19 und 20 einerseits und der Membran 16 andererseits
vorgesehen sein. Da das Ventil 20 nun geschlossen und somit die Verbindung
zur Auslassleitung 9 unterbrochen ist, fließt Konzentrat über
das offene Ventil 19 in die Konzentratkammer 17 der Permeatpumpe
12. Dabei wird die Membran 16 aus ihrer maximal nach links ausgelenkten
Stellung nach rechts zurückgedrückt. Das in der Permeatkammer
18 angesammelte Permeat wird hierdurch über das Pumpenventil
21 aus der Permeatpumpe herausgedrängt und fließt in den Speichertank
13. Dieser Vorgang dauert solange, bis die Membran 16 bis in ihre
nach rechts ausgelenkte Endstellung bewegt wurde und das Permeat aus der Permeatkammer
größtenteils herausgefördert und in den Speichertank 13
gefördert ist. Anschließend, wenn die Ventile 19 und
20 erneut umgesteuert und der vorbeschriebene Füllvorgang der Permeatkammer
18, gleichzeitig die Leerung der Konzentratkammer 17, von vorn
beginnt.
Die vorbeschriebenen Vorgänge können sich grundsätzlich
solange wiederholen, bis der Druck im Speichertank 13 den Eingangsdruck
der Wasserversorgung, also des öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetzes, erreicht
hat oder bis die Zufuhr zum Umkehrosmosemodul 4 über das Magnetventil
2 geschlossen wird. Das Magnetventil 2 kann beispielsweise über
einen Druckschalter 23 angesteuert werden. Da die wirksame Oberfläche
der Membran 16 zu den beiden Konzentrat- und Permeatkammern 17
und 18 gleich groß ist, wird die gleiche Menge Konzentrat abgegeben
wie als Permeatmenge in den Speichertank 13 gefördert wird. Dieser
Konzentratfluss ermöglicht es, die Konzentratqualität am Konzentratsensor
6 zu erfassen.