Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wärmeisolationsmaterial
und Anwendungen dafür.
In den Gehäusen von modernen Haushaltskältegeräten
wird im allgemeinen als Isolationsmaterial ein Polyurethanschaum verwendet. Mit
Pentan aufgeschäumt erreicht das Wärmeleitvermögen dieses Schaums
Werfe von bis hinunter zu 20 mW/K/m. Das Wärmeleitvermögen resultiert
aus drei Wärmetransportmechanismen, Wärmeleitung durch den Feststoffanteil
de Schaums, d. h. das Polyurethan selbst, Wärmeleitung durch die Gase, die
die Poren des Schaums ausfüllen, und Wärmestrahlung. Mögliche Wege,
um den Beitrag der Wärmestrahlung zu minimieren, sind eine Verringerung der
Porengröße oder eine Verstärkung der Strahlungsabsorption oder -reflexion
durch die Porenwände.
Ein üblicher Optimierungsansatz ist, die chemische Zusammensetzung
des aufzuschäumenden Kunstharzes zu optimieren, um die Porengröße
des resultierenden Schaums zu verringern. Ein zweiter Ansatz ist, das Kunstharz
mit Kohlenstoffpartikeln zu beaufschlagen. Auf Grund seines starken Absorptionsvermögens
verringert der Kohlenstoff den Beitrag der Wärmestrahlung zum Gesamt-Wärmeleitvermögen,
andererseits erhöht er die Wärmeleitung des Kunstharzmaterials, dessen
Wärmeleitvermögen durch den Zusatz des Kohlenstoffs zunimmt.
Aufgabe der Erfindung ist, ein Wärmeisolationsmaterial mit einem
porösen Substrat aus einer mit Partikeln beaufschlagten Kunstharzzusammensetzung
zu schaffen, bei dem die Partikel den Wärmetransport durch Strahlung wirksam
begrenzen, ohne gleichzeitig den Wärmefluss durch den Feststoffanteil des Substrats
wesentlich zu erhöhen, und zwar selbst dann, wenn die Partikel aus einem Material
bestehen, das besser wärmeleitend ist als die Kunstharzzusammensetzung, in
die sie eingebettet sind.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die Partikel von im wesentlichem plättchenförmiger Gestalt sind.
In den gegenwärtig als wärmeisolierende poröse Substrate
verbreiteten Polyurethanschäumen ist nämlich etwa 90% des festen Materials
in Streben konzentriert, d. h. in langgestreckten Strukturen, die sich zwischen
drei benachbarten Gasblasen erstrecken. Nur ca. 10% des Feststoffs befindet sich
in Wänden zwischen zwei benachbarten Blasen. Wenn man annimmt, das sich zugesetzte
Partikel homogen im Feststoffanteil des Schaums verteilen, so sind sie folglich
zu 90% in den Streben konzentriert, wo sie die Wärmestrahlung nur wenig beeinflussen,
aber einen erheblichen Beitrag zur Wärmeleitung durch den Feststoff leisten.
Tatsächlich jedoch führen Oberflächenspannungseffekte dazu, dass
sich die Partikel beim Aufschäumen in den Streben anreichern, während
die Wände an Partikeln verarmen.
Der Ansatz der Erfindung liegt darin, durch eine flache Gestalt der
Partikel zu bewirken, dass diese sich besser in die Wände des Substrats einfügen
und somit die Tendenz zur Anreicherung in den Streben verringert wird.
Darüber hinaus kann durch eine ausreichende Größe der
Partikel sichergestellt werden, dass diese nicht ohne Weiteres in die Streben hineinpassen.
So wird anstelle einer Tendenz zur Anreicherung der Partikel in den Streben eine
Tendenz zu ihrer Anreicherung in den Wänden erzielt. Hierfür beträgt
der mittlere Durchmesser der Partikel vorzugsweise zwischen dem 0,1-fachen und dem
10-fachen des mittleren Durchmessers der Poren. Ist der Durchmesser kleiner als
das 0,1-fache des Porendurchmessers, so passen die Partikel zu gut in die Streben
hinein, um eine Anreicherung in den Wänden zu bewirken. Bei einem Durchmesser
von mehr als dem 10-fachen des mittleren Porendurchmessers kann die Viskosität
einer fließfähigen Kunstharzzusammensetzung, aus der das erfindungsgemäße
Wärmeisolationsmaterial durch Aufschäumen erhalten wird, erhöht sein,
was die Verarbeitbarkeit der fließfähigen Zusammensetzung beeinträchtigt.
Idealerweise entspricht der mittlere Durchmesser der Partikel in etwa
dem mittleren Durchmesser der Poren.
Bei einem typischen Porendurchmesser herkömmlicher Isolationsschäume
von ca. 100 bis 500 Mikrometer kann als bevorzugter mittlerer Durchmesser der Partikel
ein Wert zwischen 10 und 1000 Mikrometer angegeben werden.
Die optimale Dicke der Partikel ist durch zwei Effekte festgelegt.
Um die Wärmeleitfähigkeit des Substrats gering zu halten, sollte auch
die Dicke der Partikel klein sein, zweckmäßigerweise nicht mehr als das
fünffache der Dicke der Streben, besser noch nicht mehr als die einfache Dicke
der Streben. Die Dicke der Streben kann je nach Zusammensetzung des Kunstharzes
zwischen 1 und 50 Mikrometer variieren, so dass sich für die Partikel eine
bevorzugte Dicke von nicht mehr als 10 bis 50 Mikrometer ergibt.
Die Partikel können den Wärmetransport über Strahlung
durch Absorption oder durch Reflexion behindern. Wenn die Partikel aus einem Wärmestrahlung
absorbierenden Material bestehen, sollte ihre Dicke, um eine effiziente Absorption
zu erzielen, in etwa der Absorptionslänge der Wärmestrahlung in dem Material
der Partikel entsprechen, d. h. derjenigen Länge, auf der die Intensität
von sich durch das Material der Partikel ausbreitender Wärmestrahlung auf
1/e abnimmt. Im Falle eines im Wesentlichen durch Reflexion wirksamen Materials
sollte die Dicke der Partikel so gering wie möglich sein.
Gegenstand der Erfindung ist auch eine fließfähige Kunstharzzusammensetzung,
die mit Partikeln von im wesentlichen plättchenförmiger Gestalt beaufschlagt
ist und zu einem Wärmeisolationsmaterial wie oben beschrieben aufschäumbar
ist.
Als Ausführungsbeispiel der Erfindung kann eine solche fließfähige
Kunstharzzusammensetzung eine Zusammensetzung auf der Grundlage von Polyurethanharz
sein, die mit plättchenförmigem graphitischem Material versetzt ist. Bei
dem graphitischen Material kann es sich um kommerziell verfügbaren natürlichen
oder synthetischen Flockengraphit handeln, es kommen aber auch Ruße oder Graphite
in Betracht, die der besseren Beständigkeit der Partikelform wegen in eine
Kunstharzmatrix eingebettet sind. Aus einer solchen partikelbeaufschlagten Kunstharzzusammensetzung
ist das Wärmeisolationsmaterial durch Aufschäumen mit einem Treibgas wie
etwa Pentan in den Fachmann an sich vertrauter Weise erhältlich.
Das Aufschäumen kann in Verbindung mit dem Einspritzen der Kunstharzzusammensetzung
in einen Hohlraum erfolgen, welcher durch das nach dem Einspritzen expandierende
Kunstharz ausgefüllt wird. Ein solcher Hohlraum kann insbesondere ein Gehäuse
für ein Haushaltsgerät sein, dass zunächst mit hohlen Wänden
zusammengefügt wird, und bei dem die partikelbeaufschlagte Harzzusammensetzung
anschließend in den oder die Hohlräume der Wände eingespritzt und
darin expandieren und aushärten gelassen wird.