Die Erfindung betrifft ein Hausgerät zur Pflege von Wäschestücken,
mit einem Behälter zur Aufnahme von Wäschestücken und einer Prozessluftführung,
welche mit dem Behälter verbunden ist, wobei Prozessluft durch den Behälter
strömt. Das Hausgerät umfasst auch eine Wärmepumpe mit einem ersten
und einem zweiten Wärmetauscher, welche in der Prozessluftführung angeordnet
sind, wobei der erste Wärmetauscher zur Entfeuchtung der aus dem Behälter
austretenden Prozessluft und der zweite Wärmetauscher zur Erwärmung der
Prozessluft vor dem Eintritt in den Behälter ausgebildet ist.
Mit dem Begriff „Prozessluftführung" sind sowohl ein geschlossener
Prozessluftkreislauf als auch eine offene Prozessluftführung umfasst. Mit dem
Begriff „Hausgerät zur Pflege von Wäschestücken" ist jedes
derartige Gerät umfasst, das zum Trocknen von Wäsche eingerichtet ist,
wobei sowohl ein Ablufttrockner, bei dem die Prozessluft in einer offenen Prozessluftführung
nach Berührung mit der Wäsche ins Freie geleitet wird, als auch ein Umlufttrockner,
bei dem die Prozessluft in einem Prozessluftkreislauf geführt wird, umfasst
sind. Die Prozessluftführung soll im Folgenden insbesondere alle Luftkanäle
und Bauteile umfassen, durch die im Betrieb Prozessluft hindurchströmt.
Ein Wärmepumpentrockner, der insbesondere auf dem Prinzip der
Thermo-Elektrik beruht, verfügt zum Ende eines Trocknungsprozesses über
erhebliche Wärmekapazität, da die Flächen der Wärmetauscher
und auch das gesamte Hausgerät im Verlauf des Trocknungsprozesses aufgeheizt
werden. Da die Prozesstemperaturen und damit die Fähigkeit der umgewälzten
Prozessluft zur Aufnahme von Wasser nach einem Abschalten der Wärmepumpe relativ
stark absinken und die für die Abscheidung von Feuchte vorgesehenen Wärmetauscher
in diesem Temperaturbereich einen relativ geringen Beitrag zur Abscheidung von Wasser
aus der Prozessluft liefern, ist die im Hausgerät nach dem Abschalten der Wärmepumpe
gespeicherte Energie nur relativ schwer nutzbar. Ein weiterer Nachteil ist darin
zu sehen, dass die kalte Seite der Wärmepumpe nach deren Abschalten innerhalb
relativ kurzer Zeit durch Wärmeleitung ein ähnliches Temperaturniveau
wie die warme Seite der Wärmepumpe annimmt, so dass dort keine Kondensation
mehr stattfindet. Die gespeicherte Energie trägt somit zur Abführung von
Feuchte aus den zu trocknenden Wäschestücken nicht wesentlich bei.
Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein gattungsgemäßes
Hausgerät zur Pflege von Wäschestücken zu schaffen, bei dem die Trocknung
der in dem Behälter enthaltenen Wäschestücke in verbesserter Weise
erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird durch ein Hausgerät, welches die Merkmale
nach Patentanspruch 1 aufweist, gelöst.
Ein erfindungsgemäßes Hausgerät zur Pflege von Wäschestücken
umfasst einen Behälter zur Aufnahme von Wäschestücken und eine Prozessluftführung,
welche mit dem Behälter verbunden ist, wobei Prozessluft dieser Prozessluftführung
durch den Behälter strömt. Des Weiteren umfasst das Hausgerät eine
Wärmepumpe mit einem ersten und einem zweiten Wärmetauscher, welche in
der Prozessluftführung angeordnet sind, wobei der erste Wärmetauscher
zur Entfeuchtung der aus dem Behälter austretenden Prozessluft und der zweite
Wärmetauscher zur Erwärmung der Prozessluft vor dem Eintritt in den Behälter
ausgebildet ist. Darüber hinaus umfasst das Hausgerät eine Lufttauschvorrichtung,
welche in der Prozessluftführung vor der Wärmepumpe angeordnet ist und
situationsabhängig, insbesondere nach dem Abschalten der Wärmepumpe, zum
Abführen von in der Prozessluftführung enthaltener feuchter Prozessluft
aus der Prozessluftführung und zum Einführen von trockener Luft aus einem
Innenraum des Hausgeräts in die Prozessluftführung ausgebildet ist.
Dadurch wird die nach dem Abschalten der Wärmepumpe in dem Hausgerät
gespeicherte Energie für eine Resttrocknung der Wäschestücke genutzt
und dadurch der Trocknungsprozess verbessert, nicht zuletzt deshalb, weil er die
eingesetzte Energie besser zur Trocknung nutzt. Die nach dem Abschalten in der Prozessluftführung
enthaltene warme und feuchte Prozessluft wird somit in einfacher und aufwandsarmer
Weise nach außen abgeleitet, wobei trockene Luft eingeführt und somit
auch nach dem Abschalten der Wärmepumpe die in dem Hausgerät noch vorhandene
Wärme genutzt wird.
Vorzugsweise ist die Prozessluftführung zumindest bereichsweise
als Kanal bzw. als Strömungskanal ausgebildet, welcher Strömungskanal
eine Kanalwand aufweist, wobei in Strömungsrichtung der Prozessluft eine erste
und zumindest eine zweite verschließbare Öffnung in der Kanalwand ausgebildet
sind. Durch eine derartige bewusste Leckage vor der Wärmepumpe kann die restliche
warme feuchte Luft aus dem Hausgerät einfach herausgebracht und durch trockene
Luft aus dem Innenraum des Hausgeräts ersetzt werden.
Vorzugsweise ist die erste verschließbare Öffnung vor und
die zweite verschließbare Öffnung nach dem ersten Wärmetauscher ausgebildet.
Vorzugsweise umfasst die Lufttauschvorrichtung eine erste Klappe zum
Abdecken der ersten Öffnung und eine zweite Klappe zum Abdecken der zweiten
Öffnung. Durch diese Ausgestaltung wird eine mechanisch relativ einfach zu
konzipierende Vorrichtung geschaffen, welche mit einer relativ
geringen Anzahl an Bauteilen einen Luftaustausch in der Prozessluftführung
auskommt.
Vorzugsweise umfasst die Lufttauschvorrichtung eine Betätigungseinrichtung
zum situationsabhängigen Betätigen der Klappen. Es kann vorgesehen sein,
dass lediglich eine Betätigungseinrichtung vorgesehen ist, durch welche beide
Klappen betätigbar sind. Ebenso kann jedoch auch vorgesehen sein, dass jeder
Klappe eine eigene separate Betätigungseinrichtung zugeordnet ist.
Die Betätigungseinrichtung umfasst in bevorzugter Weise zumindest
einen Antrieb, welcher zum Betätigen der Klappe ausgebildet ist. Hier kann
vorgesehen sein, dass mittels eines einzigen Elektromotors beide Klappen betätigbar
sind oder wiederum jeder einzelnen Klappe ein eigener Elektromotor zugeordnet ist.
Der zumindest eine Antrieb ist bevorzugt über eine Steuereinrichtung des Hausgeräts
steuerbar.
In einer weiteren Ausgestaltung umfasst die Betätigungseinrichtung
vorzugsweise zumindest einen thermo-hydraulischen Zylinder, welcher zur Betätigung
der beiden Klappen mit diesen gekoppelt ist. Es kann dabei vorgesehen sein, dass
ein einziger thermo-hydraulischer Zylinder zur Betätigung beider Klappen oder
für jede Klappe ein separater thermo-hydraulischer Zylinder ausgebildet ist.
Bevorzugt ist der thermo-hydraulische Zylinder über jeweils eine Koppelstange
mit einer Klappe verbunden.
Vorzugsweise weist der thermo-hydraulische Zylinder ein Medium auf,
welches temperaturabhängig sein Volumen ändert und abhängig davon
die Klappen betätigt. Durch diese temperaturabhängige Volumenänderung
des Mediums werden die Koppelstangen entsprechend hin und her bewegt, wodurch auch
die damit verbundenen Klappen geöffnet und geschlossen werden.
Das Medium weist vorzugsweise zumindest anteilig Wachs auf. Bevorzugt
kann vorgesehen sein, dass das Medium ausschließlich Wachs ist. Durch diese
Ausgestaltung kann in relativ kostengünstiger Weise eine Betätigungsvorrichtung
zum Betätigen der Klappen geschaffen werden, welche darüber hinaus auch
relativ verschleißarm ist. Die Erwärmung des Mediums erfolgt insbesondere
über eine separate Heizeinheit, insbesondere eine PTC-Heizeinheit. Vorzugsweise
ist der thermo-hydraulische Zylinder und insbesondere das Medium mit der Wärmepumpe
thermisch gekoppelt, so dass eine Erwärmung des Mediums bevorzugt durch eine
Temperaturübertragung auf das Medium während eines Temperaturausgleichs
zwischen den Wärmetauschern nach dem Abschalten der Wärmepumpe erfolgt.
Vorzugsweise sind Federelemente angeordnet, wobei jedes der Federelemente
mit einer Klappe gekoppelt ist und das Schließen dieser Klappe unterstützt.
Durch die Ausgestaltung der Betätigungseinrichtung mit einem thermo-hydraulischen
Zylinder, welcher als Medium Wachs enthält, kann ein Schmelzen und Ausdehnen
von diesem erreicht werden, wenn eine Umgebungstemperatur um diesen Zylinder eine
Grenztemperatur erreicht bzw. diese überschreitet. Das ausgedehnte Wachs bewegt
dann die Koppelstangen, über die die beiden Klappen geöffnet werden können.
Bei dann wieder sinkender Temperatur verringert sich das Volumen des Wachses und
der oder die Koppelstangen werden Federunterstützt wieder in den Zylinder eingedrückt
und die Klappen geschlossen. Die verschließbaren Öffnungen in der Kanalwand
sind dann bevorzugt dichtend abgedeckt. Ein Vorteil dieser Ausgestaltung ist, dass
die beiden Klappen im Wesentlichen gleichzeitig bedient, also geöffnet oder
geschlossen werden können und darüber hinaus keine zusätzliche Erwärmungsquelle
bzw. ein zusätzliches Steuerungssystem zur Regelung bzw. Ansteuerung der Klappen
benötigt wird. Die Erwärmungsenergie, welche erforderlich ist, um das
Wachs zum Schmelzen und somit zum Ausdehnen zu bringen, wird beim Ausschalten der
Wärmepumpe durch die kalte Seite dieser Wärmepumpe und somit durch den
ersten Wärmetauscher erbracht. Die beiden Wärmetauscher der Wärmepumpe
sind insbesondere über ein thermoelektrisches Modul mit Peltier-Elementen verbunden,
durch welche die Temperatureinstellung der Wärmetauscher erfolgt. Beim Ausschalten
der Wärmepumpe wird somit über diese Peltier-Elemente das Temperaturniveau
der warmen Seite, welche durch den zweiten Wärmetauscher, gegeben ist, gesenkt
und das Temperaturniveau der kalten Seite derart erhöht, dass ein Temperaturausgleich
stattfindet. Nach Ende der Trocknung kühlt sich das gesamte Hausgerät
ab; dabei wird der thermo-hydraulische Zylinder wieder in die Ausgangsstellung zurückgedrückt
und schließt dabei wieder beide Klappen. Ein sofortiger Neustart des Hausgeräts
wird durch eine derartige Konstellation ebenfalls ermöglicht, da die zumindest
beiden Klappen durch die schnelle Abkühlung der kalten Seite der Wärmepumpe
sich sofort wieder schließen würden.
Vorzugsweise ist die Zuluft bzw. die trockene Luft aus dem Innenraum
des Hausgeräts in die Prozessluftführung einsaugbar. Die Zuführung
dieser Zuluft ist deshalb vorteilhaft, da die im Innenraum des Hausgeräts vorhandene
Luft bereits vorgewärmt ist und dadurch den weiteren Trocknungsprozess begünstigt.
Die durch die Lufttauschvorrichtung aus der Prozessluftführung abzuführende
feuchte Luft wird bevorzugt aus dem Hausgerät herausgeführt, vorzugsweise
nach hinten. Dazu ist vorzugsweise ein Abführungskanal vorgesehen, welcher
an die entsprechende verschließbare Öffnung des Kanals der Prozessluftführung
mündet. Auch für die Zuführung der trockenen Luft
kann ein Zuführkanal vorgesehen sein, welcher an die entsprechende verschließbare
Öffnung des Kanals der Prozessluftführung mündet.
In einer weiteren Ausführung umfasst die Betätigungseinrichtung
zumindest ein Bimetallelement, welches mit den Klappen gekoppelt ist, wobei abhängig
von der temperaturabhängigen Formveränderung des Bimetallelements die
Klappen betätigbar sind. Dadurch kann ebenfalls eine sehr einfache Ausgestaltung
realisiert werden, durch das steuerungs- und versorgungsunabhängig ein Betätigen
der Klappen ermöglicht werden kann. Das Bimetallelement verbiegt sich abhängig
von seiner Temperatur, wobei dadurch die beiden Klappen betätigbar sind.
In bevorzugter Weise ist das Hausgerät als Wäschetrockner
ausgebildet. Bevorzugt ist der Wäschetrockner als Umlufttrockner ausgebildet
und durch die Erfindung als Hybrid weitergebildet. Dieser Hybrid arbeitet zunächst
als Umlufttrockner und schaltet in einem späteren Betriebsstadium, wenn die
zu bearbeitende Wäsche schon relativ trocken ist und der Kondensationsprozess
an Wirksamkeit verliert, auf eine Art Ablufttrockner um. Wesentlich dabei ist, dass
dann erwärmte trockene Frischluft aus dem Innenraum des Wäschetrockners
in die Prozessluftführung geleitet wird.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
der schematischen Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigen:
1 eine schematische Darstellung eines Wäschetrockners;
2 eine perspektivische Darstellung eines Teilbereichs
des Wäschetrockners;
3 eine schematische Darstellung eines ersten Ausschnitts
gemäß der Darstellung in 2; und
4 eine schematische Darstellung eines weiteren Ausschnitts
der Darstellung gemäß 2.
In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
In einer schematischen Blockbilddarstellung in 1
sind die für die vorliegende Erläuterung wesentlichen Elemente eines Hausgeräts
1 zur Pflege von Wäschestücken dargestellt. Das Hausgerät
1 zur Pflege von Wäschestücken ist als Wäschetrockner
1 ausgebildet. Angeordnet in einem Innenraum 1a, welcher von einem
Gehäuse 1b von der Umgebung des Wäschetrockners 1 abgegrenzt
ist, umfasst der Wäschetrockner 1 einen drehbaren Behälter
2 (Trommel) zur Aufnahme von Wäschestücken. Der Behälter
2 ist in einer Prozessluftführung 3, welche als Prozessluftkreislauf
3 ausgebildet ist und von einem Gebläse 4 angetrieben wird,
angeordnet. Dabei durchströmt die in dem Prozessluftkreislauf 3 strömende
Prozessluft auch den Behälter 2. Die durch den Behälter
2 geleitete Trockenluft bzw. Prozessluft durchläuft nach dem Austritt
aus dem Behälter 2 einen ersten Wärmetauscher 5 zu ihrer
Entfeuchtung, wobei der erste Wärmetauscher als kalte Seite 5 einer
thermoelektrischen Wärmepumpe 5, 6, 7 ausgebildet
ist. Die in der Prozessluft enthaltene Feuchtigkeit kondensiert im ersten Wärmetauscher
5; sie wird dort von der Prozessluft getrennt und in ein Sammelgefäß
8 abgeführt. Die aus dem ersten Wärmetauscher 5 austretende
Prozessluft durchströmt dann einen zweiten Wärmetauscher 6 zu
ihrer Erwärmung, wobei der zweite Wärmetauscher 6 als warme Seite
6 derselben Wärmepumpe 5, 6, 7 ausgebildet
ist. Kernstück der Wärmepumpe 5, 6, 7 ist ein
thermoelektrisches Modul 7, welches Peltier-Elemente enthält, die
im Betrieb von elektrischem Strom durchflossen werden und dabei eine für die
Funktion der Wärmepumpe 5, 6, 7 erforderliche Temperaturdifferenz
zwischen der kalten Seite 5 und der warmen Seite 6 erzeugen. Hinter
dem zweiten Wärmetauscher 6 gelangt die Prozessluft zurück in
den Behälter 2, womit der Prozessluftkreislauf 3 geschlossen
ist. Innerhalb des Behälters 2 kommt die erhitzte Prozessluft mit
den zu trocknenden Wäschestücken in Berührung und nimmt dabei Feuchtigkeit
auf.
Aus dem Innenraum 1a führt ein Abführungskanal
1c aus dem Gehäuse 1b heraus in eine Umgebung des Wäschetrockners
1. Der Abführungskanal 1c kann dazu dienen, Kühlluft
für einen (nicht dargestellten) zusätzlichen, herkömmlichen Wärmetauscher
zur weiteren Abkühlung der im Kreislauf 3 strömenden Prozessluft
aus dem Gehäuse 1b abzuführen.
Der Wäschetrockner 1 umfasst des Weiteren eine Lufttauschvorrichtung
10, welche vor und hinter dem ersten Wärmetauscher 5 an den
Prozessluftkreislauf 3 angeschlossen ist und nach dem Abschalten der Wärmepumpe
5, 6, 7 zum Abführen von in dem Prozessluftkreislauf
3 enthaltenen feuchten Prozessluft einerseits und zum Einführen trockener
Luft aus einem Innenraum 1a des Wäschetrockners 1 in den
Prozessluftkreislauf 3 ausgebildet ist.
Zur Durchführung dieses Luftaustausches sind an einer äußeren
Kanalwand 31 des als Strömungskanal 3 ausgebildeten Prozessluftkreislaufs
3 verschließbare Öffnungen 31a und 31b ausgebildet.
Die Öffnung 31a liegt, in Richtung der strömenden Prozessluft
gesehen, vor, und die Öffnung 31b hinter dem ersten Wärmetauscher
5; der zweite Wärmetauscher 6 folgt auf die Öffnung
31b im Prozessluftkreislauf 3. Die Lufttauschvorrichtung
10 umfasst zwei Klappen 10a und 10b, welche zum Öffnen
und Schließen der Öffnung 31a bzw.
31b angeordnet und entsprechend betätigbar sind. Die Klappe
10a öffnet sich in den Abführungskanal 1c; wird sie
geöffnet, so gelangt Prozessluft aus dem Kreislauf 3 in den Abführungskanal
1c und durch diesen aus dem Gehäuse 1b heraus in die Umgebung
des Wäschetrockners 1. Die Klappe 10b öffnet sich zum
Innenraum 1a; wird sie geöffnet, so kann Luft aus dem Innenraum
1a in den Prozessluftkreislauf 3 gelangen. Es versteht sich, dass
das Gehäuse 1b gemäß üblicher Praxis den Wäschetrockner
1 nicht luftdicht gegen seine Umgebung abschließt; vielmehr wird Luft,
die über die Klappe 10c in den Prozessluftkreislauf 3 abgezogen
wird, durch eindringende Luft aus der Umgebung ersetzt. Allerdings ist das Gehäuse
1b gemäß üblicher Praxis dicht genug, um zu ermöglichen,
dass sich die darin befindliche, vom Prozessluftkreislauf 3 aber getrennte
Luft gegenüber der Luft in der Umgebung deutlich erwärmt. Nachfolgend
wird beschrieben, wie dies vorteilhaft genutzt werden kann.
Dazu umfasst die Lufttauschvorrichtung 10 eine Betätigungseinrichtung,
welche einen thermo-hydraulischen Zylinder 10c umfasst, der zum Betätigen
beider Klappen 10a und 10b angeordnet ist. Der thermo-hydraulische
Zylinder 10c ist über Koppelstangen 10d und 10e
mit den Klappen 10a bzw. 10b verbunden. Es kann auch vorgesehen
sein, dass die Lufttauschvorrichtung 10 zwei separate thermo-hydraulische
Zylinder aufweist, von denen einer über eine Koppelstange mit der ersten Klappe
10a und der zweite über eine weitere Koppelstange mit der zweiten
Klappe 10b verbunden ist.
Der thermo-hydraulische Zylinder 10c enthält ein Medium,
weiches temperaturabhängig sein Volumen ändert. Vorliegend ist das Medium
als Wachs 10f ausgebildet, welches schmilzt und sich ausdehnt, wenn die
Umgebungstemperatur um den thermo-hydraulischen Zylinder 10c eine Grenztemperatur
erreicht bzw. überschreitet. Dabei ist der thermo-hydraulische Zylinder
10c und insbesondere das Wachs 10f thermisch mit der Wärmepumpe
5, 6, 7 und insbesondere mit dem ersten Wärmetauscher
5 gekoppelt. Die Erwärmungsenergie für das Wachs 10f
zum Schmelzen bzw. zum Ausdehnen von diesem wird dann beim Ausschalten der Wärmepumpe
5, 6, 7 durch die kalte Seite 5 erbracht, die
durch Wärmeleitung auf die Temperatur des thermoelektrischen Moduls
7 gebracht wird. Durch diese Ausdehnung des Wachses 10f werden
die beiden Koppelstangen 10d und 10f bewegt und die damit verbundenen
Klappen 10a und 10b im Wesentlichen gleichzeitig geöffnet
– dies ist in 1 entsprechend dargestellt. Dadurch
kann die in dem Prozessluftkreislauf 3 noch enthaltene restliche warme
feuchte Luft aus dem Wäschetrockner 1 hinausgebracht und trockene
Luft aus dem Innenraum 1a des Wäschetrockners 1 hereingesaugt
werden. Die nach dem Abschalten der Wärmepumpe im Wäschetrockner
1 gespeicherte Energie kann dadurch für die Resttrocknung der in dem
Behälter 2 enthaltenen Wäschestücke genutzt werden. Nach
dem Ende der Trocknung kühlt sich der gesamte Wäschetrockner
1 ab und der thermo-hydraulische Zylinder 10c wird wieder in die
Ausgangsstellung zurückgedrückt, da sich das Wachs 10f zusammenzieht
und dadurch die Kolbenstange 10d und 10e entsprechend betätigt.
Dadurch werden die Klappen 10a und 10b wieder geschlossen.
Der thermo-hydraulische Zylinder 10c ist beheizbar durch
ein Heizelement 11, welches insbesondere als elektrisch betreibbares PTC-Heizelement
11 ausgebildet ist. Besonders bevorzugt ist es allerdings, den Zylinder
10c mit der kalten Seite 5 der Wärmepumpe 5,
6, 7 thermisch zu koppeln, um ihn zu beheizen, wenn die kalte
Seite 5 sich nach dem Abschalten der Wärmepumpe 5,
6, 7 durch Temperaturausgleich erwärmt.
Der thermo-hydraulische Zylinder 10c und das darin enthaltende
Wachs 10f sind auch zu verstehen als Symbole für einen alternativen
Antrieb, welcher zum Beispiel ein Elektromotor oder eine Kombination aus zwei Elektromotoren
mit entsprechender Transmission zum Betätigen der Klappen 10a und
10b sein kann.
Die Klappen 10a und 10b sind jeweils durch ein Federelement
12 belastet, um ein sicheres Schließen zu gewährleisten. Es sei
bemerkt, dass je nach Ausbildung der Lufttauschvorrichtung solche Federelemente
12 nicht erforderlich sein müssen. Alternativ oder zusätzlich
kann an Stelle jedes Federelements 12 ein Bimetallelement 12 vorgesehen
sein, dass die Bewegung der Klappe 10a oder 10b statt des thermo-hydraulischen
Zylinders 10c steuert.
In 2 ist eine perspektivische Schnittdarstellung
einer Bodengruppe des Wäschetrockners 1 gezeigt, in der vorliegend
der wesentliche Teilbereich des Prozessluftkreislaufes 3 dargestellt ist.
Die Prozessluft strömt dabei gemäß der gezeigten Pfeildarstellung
in dem Prozessluftkreislauf 3 zunächst durch den ersten Wärmetauscher
5, wird dann durch den zweiten Wärmetauscher 6 geleitet und
tritt dann in Richtung zum Behälter 2 wieder aus. Die beiden Klappen
10a und 10b sind als eckige Elemente an der Kanalwand
31 des Prozessluftkreislaufs 3 dargestellt. Sowohl die Anzahl
als auch die Formgebung dieser Klappen 10a und 10b ist lediglich
beispielhaft.
In 3 ist eine weitere schematische Darstellung
eines Teilbereichs von 2 gezeigt. Es ist dabei eine
geöffnete erste Klappe 10a gezeigt, welche derart konzipiert ist,
dass sie nach außen geöffnet wird. Es kann auch vorgesehen sein, dass
dieses Öffnen der ersten Klappe 10a derart erfolgt, dass sie in das
innere des Prozessluftkreislaufes 3 bewegt wird.
Dabei ist die erste Klappe 10a in einem Bereich des Prozessluftkreislaufes
3 angeordnet, in welchem dieser zur Umlenkung der Prozessluft um etwa 180°
ausgebildet ist. Die Ankopplung eines nicht dargestellten Abführungskanals
kann in diesem Bereich relativ einfach und platzoptimiert erfolgen, so dass dadurch
die warme feuchte Luft einfach aus dem Wäschetrockner 1 herausgeführt
werden kann.
In 4 ist eine weitere schematische Schnittdarstellung
eines Teilausschnitts der Darstellung gemäß 2
gezeigt. Die zweite Klappe 10b ist dabei ebenfalls an einem weiteren Umkehrbereich
des Prozessluftkreislaufes 3 an der äußeren Kanalwand
31 angeordnet. Auch diese zweite Klappe 10b ist in einer geöffneten
Stellung dargestellt, wobei auch hier das Öffnen nach außen erfolgt. Bevorzugt
sind die beiden Klappen 10a und 10b derart angeordnet, dass ein
Luftstrom ausgebildet werden kann, welcher einerseits die warme feuchte Luft zuverlässig
aus dem Prozessluftkreislauf 3 herausführt und andererseits warme
trockene Luft aus dem Innenraum 1a des Wäschetrockners 1
einführt. Bevorzugt kann dabei durch die Anordnung der Klappen 10a
und 10b ein sich selbst erzeugender Luftstrom eingestellt werden, welcher
durch ein Ansaugen der warmen trockenen Luft aus dem Innenraum 1a des Wäschetrockners
1 noch verstärkt werden kann.