Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Betreiben einer Elektrowerkzeugmaschine
und einer Elektrowerkzeugmaschine nach den Oberbegriffen der unabhängigen Ansprüche.
Bei bekannten Elektrowerkzeugmaschinen wird durch die Betätigung
eines Drückers durch den Finger des Anwenders der elektrische Motor mit Strom
versorgt, der in der Regel proportional oder zumindest monoton ansteigend zur Drückerstellung
ist. Der Motor dreht sich. Steigt nun das vom Motor geforderte Lastmoment so weit
an, dass der Motor zum Stillstand kommt (Blockierfall), so wird im Regelfall bei
unveränderter Drückerstellung die Bestromung des Motors beibehalten. Bekannt
ist auch das Abschalten des Motors durch eine Überlastschaltung, die im Blockierfall
nach einer gewissen Zeit anspricht. Das Ansprechen der Überlastschaltung erfolgt
in der Regel thermisch, z.B. über einen Bimetallschalter oder einen PTC-Widerstand.
Diese Art der Abschaltung weist jedoch erhebliche Nachteile auf.
Sie spricht nicht an, wenn der durch die Drückerstellung vorgegebene
Strom durch den Motor zu gering ist, da sie so auszulegen ist, dass sie auch bei
maximalem Motormoment nicht unmittelbar anspricht, sondern erst nach einer gewissen
Zeit, in der Regel nach einigen Sekunden. Zum Wiedereinschalten des Motors ist dann
häufig ein Wiedereinschaltknopf zu betätigen oder zumindest eine gewisse
Zeitspanne zu warten, bis die Überlastschaltung abgekühlt ist. Diese Zeitspanne
ist zumeist erheblichen Streuungen unterworfen. Aus diesen Gründen wird eine
Überlastschaltung dann bevorzugt, wenn durch die Blockierung des Motors in
kurzer Zeit eine Gefährdung von Personen oder Sachen möglich ist oder
eine Beschädigung des Motors auftreten kann. In allen anderen Fällen wird
die Bestromung im Blockierfall üblicherweise nicht unterbrochen.
Vorteile der Erfindung
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Betreiben einer Elektrowerkzeugmaschine,
bei der ein Werkzeug durch einen elektrischen Motor in Abhängigkeit einer Stellung
eines Schalters zur Leistungsanforderung, insbesondere eines Druckschalters, angetrieben
wird.
Es wird vorgeschlagen, dass eine Rotorlageerfassung zur Erkennung
eines Blockierfalls herangezogen und eine Bestromung des Motors bei Erkennen des
Blockierfalls unterbrochen wird. Es kann vermieden werden, dass eine weitere und
nutzlose Bestromung des Motors im Blockierfall bei einer akkubetriebenen Elektrowerkzeugmaschine
die Akkueinheit im Stillstand entlädt. Dadurch lässt sich die in der Akkueinheit
gespeicherte Energie für mehr Nutzarbeit einsetzen, z.B. lassen sich mehr Schraubungen
durchführen. Außerdem wird die Akkueinheit geschont, da deren Erwärmung
proportional zum Produkt aus Zeit und Strom zum Quadrat ist, d.h. dass eine kurzzeitige
hohe Stromabgabe zu einer deutlich höheren Erwärmung führt als eine
lang andauernde, geringe Stromabgabe. Darüber hinaus gewährleistet eine
unmittelbare Abschaltung des Stroms nach der Blockierung des Einsatzwerkzeugs einen
verbesserten Personen-, Werkstück- und Werkzeugmaschinenschutz. Dies ist besonders
dann vorteilhaft, wenn hohe Blockiermomente auftreten können, die vom Anwender
nicht erwartet und/oder kaum beherrscht werden können. Vorteilhaft ist die
Erfindung besonders für Elektrowerkzeugmaschinen mit einer Akkueinheit zur
Stromversorgung des elektrischen Motors. Die Erfindung ist für alle Arten von
Elektrowerkzeugmaschinen geeignet, besonders bevorzugt für Akkuschrauber und
Akkubohrer.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist darin zu sehen, dass eine Blockierung
des Motors auch dann erkannt wird, wenn der Motor mittels einer Schaltung zur Erfassung
des Motorstroms mit einem einstellbaren Strom versorgt wird. Solche Schaltungen
werden in der Regel zur Begrenzung des Drehmoments eines Elektromotors eingesetzt.
Günstigerweise kann im Blockierfall eine Verbindung zwischen
einer den Motor bestromenden Akkueinheit und dem Motor unterbrochen werden. Die
Akkueinheit wird geschont und kann länger eingesetzt werden.
Nach einem nebengeordneten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren
zum Betreiben einer Elektrowerkzeugmaschine vorgeschlagen, bei der ein Werkzeug
durch einen elektrischen Motor in Abhängigkeit einer Stellung eines Schalters
zur Leistungsanforderung, insbesondere eines Druckschalters, angetrieben wird, wobei
eine Verbindung einer den Motor bestromenden Akkueinheit zu dem Motor bei Erkennen
eines Blockierfalls unterbrochen wird. Vorteilhaft kann damit eine unnötige
Entladung der Akkueinheit vermieden und eine verbesserte Ausnutzung der Kapazität
und Lebensdauer der Akkueinheit erreicht werden.
Vorteilhaft kann der Blockierfall mittels eines Signals wenigstens
eines einer Motorwelle zugeordneten Drehwinkelsensors detektiert werden. Dazu kann
an der Motorwelle z.B. ein Dauermagnet angeordnet sein, der einen oder mehrere Hallsensoren
stimuliert. Bei einem so genannten EC-Motor mit elektrischer Kommutierung ist dies
besonders vorteilhaft, da eine Rotorlageerfassung für derartige Motoren notwendig
ist und damit keine zusätzlichen Bauelemente zugefügt werden müssen.
Alternativ oder zusätzlich kann der Blockierfall mittels eines
Signals einer Polradspannung des Motors und/oder einer Harmonischen davon erkannt
werden.
Es kann der Blockierfall dann festgestellt werden, wenn innerhalb
einer vorgegebenen Zeitspanne eine Signaländerung unterhalb eines vorgegebenen
Schwellenwerts ist.
Dabei kann die Bestromung unmittelbar nach Erkennen des Blockierfalls
unterbrochen werden. Eine unnötige Entladung der Akkueinheit wird vermieden.
Vorteilhaft wird der Motor erst wieder bestromt, wenn die Position
des Schalters in Richtung auf eine höhere Leistungsanforderung verändert
wird. Der Anwender behält die Kontrolle über die Elektrowerkzeugmaschine
und kann sich auf eine höhere Last einstellen.
Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass der Motor
erst wieder bestromt wird, wenn die Leistungsanforderung erniedrigt und dann wieder
erhöht wird. Dadurch, dass ein erneutes Anlaufen des Motors aus dem Blockierfall
möglich ist, kann z.B. eine Schraube unter Sichtkontrolle des Anwenders weitergedreht
werden. Vor allem bei hohen Last- und Blockiermomenten kann sich der Anwender in
diesem Fall auf die erforderlichen Kräfte einstellen.
Es wird eine Elektrowerkzeugmaschine vorgeschlagen, bei der Antriebsenergie
für ein Werkzeug durch einen elektrischen Motor in Abhängigkeit einer
Stellung eines Schalters zur Leistungsanforderung, insbesondere eines Druckschalters,
bereitgestellt wird und bei der eine Rotorlageerfassung zur Erkennung eines Blockierfalls
vorgesehen ist und eine Elektronikeinheit eine Bestromung des Motors bei Erkennen
des Blockierfalls unterbricht. Zur Stromunterbrechung ist zweckmäßigerweise
eine Leistungselektronik vorgesehen, die vorzugsweise unmittelbar nach dem Erkennen
des Blockierfalls die Bestromung des Motors unterbricht.
Gemäß einem nebengeordneten Aspekt der Erfindung wird eine
Elektrowerkzeugmaschine vorgeschlagen, bei der ein Werkzeug durch einen elektrischen
Motor in Abhängigkeit einer Stellung eines Schalters zur Leistungsanforderung,
insbesondere eines Druckschalters, antreibbar ist, wobei in einem Blockierfall die
Elektronikeinheit eine Verbindung zwischen einer den Motor bestromenden Akkueinheit
und dem Motor unterbricht. Vorteilhaft kann damit eine unnötige Entladung der
Akkueinheit vermieden und eine verbesserte Ausnutzung der Kapazität und Lebensdauer
der Akkueinheit erreicht werden.
Zur Erkennung des Blockierfalls kann wenigstens ein einer Motorwelle
zugeordneter Drehwinkelsensor vorgesehen sein. Dies ist im Fall von EC-Motoren besonders
vorteilhaft, da diese Bauteile bereits zum Betrieb des Motors vorhanden sind.
Zur Erkennung des Blockierfalls kann zusätzlich oder alternativ
eine Polradspannung des Motors und/oder einer Harmonischen davon detektierbar sein.
Zeichnung
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Die
Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale
in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch
einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
Dabei zeigen:
1 eine bevorzugte Elektrowerkzeugmaschine mit einer
Anwenderfunktion gemäß 2 und
2 ein Blockschaltbild zu einer bevorzugten Anwenderfunktion.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
1 zeigt eine bevorzugte Elektrowerkzeugmaschine
100 mit einer in einem Handgriff 110 angeordneten Akkueinheit
14, deren Verbindung zu einem Motor 10 im Blockierfall durch eine
Elektronikeinheit 16 unterbrechbar ist. Zum Einschalten der Elektrowerkzeugmaschine
100 ist ein Schalter 120 am Handgriff 110 einschaltbar.
Bei Erkennen eines Blockierfalls ist trotz des gedrückten Schalters
120 die Bestromung des Motors 10 durch die Akkueinheit
14 zumindest teilautomatisiert unterbrechbar.
Das in 2 dargestellte Blockschaltbild
zur Realisierung einer Anwenderfunktion im Blockierfall für bevorzugte akkubetriebene
Elektrowerkzeugmaschinen erläutert eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung.
Der vorzugsweise als EC-Motor ausgebildete elektrische Motor
10 umfasst eine Leistungselektronik 12. Zur elektrischen Versorgung
der Elektrowerkzeugmaschine dient eine Akkueinheit 14. Der als EC-Motor
ausgebildete Motor 10 umfasst eine Rotorlage-Erfassungseinheit
20, mit der die Rotorlage eines Rotors des Motors 10 erfasst werden
kann. Die Elektrowerkzeugmaschine ist z.B. ein Akkuschrauber.
Die Elektronikeinheit 16 zur Steuerung und Regelung der Elektrowerkzeugmaschine
erhält Signale der Rotorlage-Erfassungseinheit 20,
anhand derer der als EC-Motor ausgebildete Motor 10 im Normalbetrieb angesteuert
wird.
Ein Anwender gibt über einen als Drücker ausgebildeten Schalter
18 eine Leistungsanforderung an die Elektronikeinheit 16, wenn
er z.B. eine Schraube in ein Werkstück eindrehen will, die mit einem Schraubwerkzeug
der Elektrowerkzeugmaschine in Wirkverbindung gebracht worden ist. Die Position
des als Drücker ausgebildeten Schalters 18 ist kennzeichnend für
die Größe der Leistungsanforderung durch den Anwender. Wird der als Drücker
ausgebildete Schalter 18 in seine maximale Endstellung gedrückt, ist
die Leistungsanforderung maximal, in einer Mittelstellung ist sie entsprechend geringer.
Die Erfassung der Rotorlage durch die Rotorlage-Erfassungseinheit
20 erlaubt die Erkennung eines Blockierfalls, nach der eine Bestromung
des Motors 10 durch die Leistungselektronikeinheit 12 unterbrochen
wird. Vorzugsweise erfolgen mit der Elektronikeinheit 16 die Blockiererkennung,
die Abschaltung der Bestromung und die Wiederaufnahme der Bestromung des Motors
10, wobei die Leistungselektronikeinheit 12 entsprechend angesteuert
wird.
Der Blockierfall kann mittels eines Signals wenigstens eines einer
Motorwelle zugeordneten Drehwinkelsensors detektiert werden und/oder drehwinkelsensorlos
mittels eines Signals einer Polradspannung des Motors 10 und/oder einer
Harmonischen davon erkannt werden.
Der Blockierfall wird festgestellt, wenn innerhalb einer vorgegebenen
Zeitspanne eine Signaländerung unterhalb eines vorgegebenen Schwellenwerts
erfolgt, insbesondere, wenn der betreffende Signalwert sich nicht ändert. Im
Blockierfall dreht der Motor 10 nicht weiter, so dass sich z.B. der Drehwinkel
nicht mehr ändert. Unmittelbar nach Erkennen des Blockierfalls wird die Bestromung
des Motors 10 durch die Elektronikeinheit 16 unterbrochen.
Der Motor 10 wird erst wieder bestromt, wenn die Position
des Schalters 18 in Richtung auf eine höhere Leistungsanforderung
verändert wird oder dieser ganz losgelassen und dann wieder betätigt wird.
Der Anwender kann die Schraubung unter Sicht kontrolliert weiterführen und
ist auf die höhere Last und die zu erwartenden Kräfte vorbereitet.