Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Pflücken
von Oliven.
Es sind Olivenpflück- bzw. Olivenerntemaschinen bekannt, bei
denen die Äste bzw. Zweige der Olivenbäume geschüttelt werden, um
hierdurch die Oliven von den Ästen bzw. Zweigen zu lösen. Die herabfallenden
Oliven werden dann beispielsweise mit Hilfe von Netzen aufgefangen. Ferner sind
Schlagvorrichtungen bekannt, bei denen die Oliven durch Schlagwirkung von den Ästen
bzw. Zweigen abgetrennt werden. Des weiteren ist es bekannt, Oliven mittels eines
Luftstrahles von den Bäumen zu entfernen.
Diese bekannten Vorrichtungen besitzen einen relativ komplizierten
Aufbau und gewährleisten keine besonders schonende Behandlung des Olivenbaumes
beim Entfernen der Oliven. In der Regel gilt, dass die Effizienz einer derartigen
Pflückvorrichtung um so größer ist, je stärker auf den Baum
eingewirkt wird, so dass es schwierig ist, mit den bekannten Vorrichtungen bei guter
Effizienz eine schonende Behandlung der Olivenbäume zu erreichen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zum Pflücken von Oliven zu schaffen, die bei einem einfachen Aufbau und einer
schonenden Behandlung des Olivenbaumes eine besonders hohe Effizienz besitzt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
zum Pflücken von Oliven gelöst, die die folgenden Bestandteile umfasst:
Eine drehbare Welle, auf der in kammförmiger Anordnung mindestens eine Reihe
von Zinken angeordnet ist;
einen manuellen oder motorischen Antrieb für die Welle, mit dem diese in Drehungen
um ihre Achse versetzbar ist;
ein Drehlager an einem Ende der Welle; und
einen Träger, an dessen einem Ende das Drehlager angeordnet ist, zur manuellen
Handhabung oder zur Lagerung auf einem festen oder beweglichen Gestell,
wobei der Winkel zwischen der Wellenachse und der Trägerachse verstellbar ist.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Vorrichtung arbeitet mit
einer an einem Träger angeordneten Welle, auf der in kammförmiger Anordnung
mindestens eine Reihe von Zinken angeordnet ist. Durch Drehen der Welle tritt die
Zinkenreihe mit den die Oliven tragenden Zweigen des Olivenbaumes in Kontakt und
streift auf diese Weise die Oliven von den Zweigen, die auf den Boden fallen und
dort mit Hilfe von geeigneten Einrichtungen, beispielsweise Netzen, aufgefangen
werden können. Die Zinken sind nach Art eines Kammes im Abstand voneinander
angeordnet, so dass Oliven auch von Zweigen abgestreift werden können, die
zwischen benachbarte Zinken geraten sind. Die rotierende Zinkenreihe löst daher
die Oliven durch Kontakt der Spitzen der Zinken und der Oberseite und Unterseite
der Zinken mit den Zweigen bzw. Oliven, aber auch Kontakt mit den Zweigen bzw. Oliven
zwischen benachbarten Zinken. Nach dem Kontakt werden durch die Weiterdrehung der
Zinkenreihe die Oliven von den Zweigen abgerissen.
Da die erfindungsgemäß ausgebildete Vorrichtung keine Schüttel-
oder Schlagbewegung ausführt, sondern lediglich eine Drehbewegung, ist eine
relativ schonende Behandlung der Olivenbäume sichergestellt. Gleichzeitig wird
durch die rotierende Welle mit der rotierenden Zinkenreihe eine hohe Effizienz beim
Lösen der Oliven von den Bäumen erreicht.
Die erfindungsgemäß ausgebildete Vorrichtung weist einen
manuellen oder motorischen Antrieb für die Welle auf, mit dem diese in Drehungen
um ihre Achse versetzbar ist. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Elektromotor
handeln, dessen Welle in die Welle der Vorrichtung übergeht bzw. diese antreibt.
Die Welle ist über ein Drehlager an einem Ende der Welle gelagert,
wobei dieses Drehlager vom Antrieb für die Welle gebildet sein kann. Das Drehlager
ermöglicht eine rotatorische Bewegung der mindestens einen Zinkenreihe. Es
ist an einem Ende eines Trägers angeordnet, der zur manuellen Handhabung dient
oder auf einem festen oder beweglichen Gestell angeordnet ist. Das bewegliche Gestell
kann beispielsweise von einem geeigneten Fahrzeug gebildet sein, so dass die erfindungsgemäße
Vorrichtung sowohl manuell gehandhabt als auch über ein Fahrzeug betätigt
werden kann. Eine Lagerung des Trägers auf einem festen Gestell ist auch möglich.
Ein weiteres Merkmal der Erfindung besteht darin, dass der Winkel
zwischen der Wellenachse und der Trägerachse verstellbar ist. Auf diese Weise
kann die rotierende Welle mit der Zinkenreihe in beliebige Winkelstellungen relativ
zum Träger gebracht werden, so dass in verschiedenen Lagen sämtliche Zweige
eines Olivenbaumes erreicht werden können.
Vorzugsweise ist die Welle in Vertikalrichtung relativ zum Träger
verschwenkbar und feststellbar. Dabei können Welle und Träger beispielsweise
einen Winkel von etwa 90° miteinander bilden, der einer bequemen Arbeitsstellung
entspricht. Eine Vergrößerung bzw. Verkleinerung des Winkels ist durch
den vorgesehenen Schwenkmechanismus möglich, so dass die Welle vorzugsweise
so weit verschwenkt werden kann, bis sie in Fortsetzung der Trägerachse
angeordnet ist, und in entgegengesetzter Richtung so weit, bis sie einen minimalen
Winkel mit der Trägerachse bildet.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Welle
in Horizontalrichtung um den Träger drehbar und in einer bestimmten Drehstellung
fixierbar. Auch hierdurch ist es möglich, eine Anpassung der rotierenden Welle
an verschiedene Positionen von Zweigen und Ästen des Olivenbaumes zu erreichen.
Vorzugsweise ist die Welle sowohl in Vertikalrichtung als auch in Horizontalrichtung
relativ zum Träger verschwenkbar und drehbar angeordnet. Es versteht sich,
dass eine Fixierung in den gewünschten Stellungen möglich ist.
Zweckmäßigerweise sind die Zinken der Reihe wie bei einem
Kamm in gleichen Abständen voneinander angeordnet. Die Zinken können geradlinig
oder gekrümmt ausgebildet sein. Mehrere Zinkenreihen werden bevorzugt, wobei
bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform auf der Welle drei Reihen von
Zinken in gleichen Abständen voneinander angeordnet sind. Hierdurch treten
die Oliven an den Zweigen des Olivenbaumes bei einer Umdrehung der Welle mehrfach,
in diesem Fall dreifach, mit Zinken in Eingriff, so dass die Beaufschlagung der
Zweige verstärkt und der gewünschte Abstreifeffekt erhöht wird. Bei
der Ausführungsform mit den drei Zinkenreihen sind somit die Reihen in einem
Abstand von 120° voneinander angeordnet.
Ein besonders effizienter Abstreifeffekt wird erreicht, wenn die Zinken
in Drehrichtung vorwärts gekrümmt sind.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung sieht vor, dass die
Zinken an ihren Enden gespalten, insbesondere V-förmig ausgebildet sind. Diese
Ausführungsform ermöglicht ebenfalls eine effiziente Trennung der Oliven
von den Zweigen.
Die mindestens eine Zinkenreihe, die auf der Welle angeordnet ist,
ist vorzugsweise geradlinig angeordnet, d.h. parallel zur Wellenachse. Eine weitere
Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die mindestens
eine Zinkenreihe schraubenlinienförmig auf der Welle angeordnet ist, d.h. die
Ansatzpunkte der Zinken auf dem Wellenumfang in der Form einer Schraubenlinie um
den Umfang herum laufen.
Die Zinken einer Reihe sind vorzugsweise gleich lang ausgebildet.
Sie können jedoch auch verschieden lang sein. So wird eine Ausführungsform
bevorzugt, bei der die Zinken einer Reihe von beiden Enden aus nach innen kürzer
ausgebildet sind. Bei dieser Ausführungsform weist daher die Welle in ihrer
Längsmitte kürzere Zinken als in ihren beiden axialen Endbereichen auf.
Eine andere Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass sich der Durchmesser der Welle von beiden Enden aus nach innen, d.h. axial
zur Mitte hin, verjüngt. Hierbei wird bei gleich langen Zinken ein ähnlicher
Effekt erzielt wie bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform, bei der
kürzere Zinken im mittleren Bereich der Welle angeordnet sind. Die beiden zuletzt
beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung ermöglichen eine besonders
schonende Kontaktierung von gekrümmten Ästen bzw. Zweigen oder Bäumen,
da die Enden der Zinken einer Reihe entlang einer gekrümmten Linie angeordnet
sind.
Bei noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die
Zinken an ihren Enden hakenförmig ausgebildet. Hierdurch wird die Effizienz
beim Lösen der Oliven weiter verbessert.
Noch eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus,
dass zwei gegenüberliegende Zinkenreihen auf der Welle angeordnet sind, die
insgesamt S-förmig ausgebildet sind. Beide Zinkenreihen bilden daher zusammen
ein S, wobei sich die Welle so dreht, dass die Zinken beider Reihen in Drehrichtung
vorwärts gekrümmt sind.
Was die Ausbildung des Trägers anbetrifft, so kann dieser im
einfachsten Fall als gerade oder gekrümmte Stange ausgebildet sein, an deren
einem Ende das Drehlager für die Welle angeordnet ist. Bei dieser Ausführungsform
kann die Winkelverstellung zwischen Träger und Welle auf beliebige Weise erfolgen,
beispielsweise über Schwenkzylinder zum Verschwenken der Welle, Drehantriebe
zum Drehen der Welle relativ zum Träger etc. Die Erfindung ist hierbei nicht
auf bestimmte Ausführungsformen beschränkt, und der Fachmann kann je nach
Anwendungsfall eine geeignete Ausführungsform auswählen. Vorzugsweise
ist hierbei am Trägerende ein Motor (Elektromotor) angeordnet, der den Antrieb
und das Drehlager für die Welle bildet.
Eine andere Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch
aus, dass der Träger als Gelenkarm ausgebildet ist, der aus mehreren gelenkig
miteinander verbundenen Trägerabschnitten besteht, die beispielsweise über
Stellzylinder relativ zueinander verschwenkt werden können. Eine andere Ausführungsform
zeichnet sich dadurch aus, dass der Träger als Teleskoparm ausgebildet ist
und somit in Längsrichtung ausfahrbar und zurückziehbar ist. Kombinationen
beider Ausführungsformen sind möglich. So wird eine Ausführungsform
besonders bevorzugt, bei der der Träger im unteren Bereich als Teleskoparm
und im oberen Bereich als Gelenkarm ausgebildet ist.
Noch eine andere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung im Abstand von der Welle eine am Träger
angebrachte stationäre kammförmige Einrichtung zum Wegbewegen von Ästen
und Zweigen aufweist. Mit dieser Einrichtung kann daher ein zum Rotierenlassen der
Welle mit der mindestens einen Zinkenreihe benötigter Freiraum geschaffen werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit der Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung einer manuell betätigbaren
Vorrichtung zum Pflücken von Oliven in der Seitenansicht;
2 eine schematische vergrößerte Darstellung
einer Olivenpflückvorrichtung, die im wesentlichen der in 1
gezeigten Vorrichtung entspricht, in der Seitenansicht;
3 einen Querschnitt durch eine erste Ausführungsform
einer mit Zinken versehenen Welle, die bei der Olivenpflückvorrichtung zum
Einsatz kommt;
4 einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform
einer mit Zinken versehenen Welle;
5 einen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform
einer mit Zinken versehenen Welle;
6 zwei Seitenansichten noch von weiteren Ausführungsformen
von mit Zinken versehenen Wellen;
7 eine Seitenansicht einer mit Zinken versehenen Welle,
wobei im oberen und unteren Teil zwei verschiedene Ausführungsformen in Bezug
auf die Ausbildung und Anordnung der Welle und der Zinken gezeigt sind; und
8 eine schematische Teilseitenansicht noch einer anderen
Ausführungsform einer Olivenpflückvorrichtung.
Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform
einer Olivenpflückvorrichtung handelt es sich um ein manuell handhabbares Gerät,
das von einem Benutzer an einem Handgriff 9 ergriffen und gehandhabt werden
kann. Am Handgriff 9 sind entsprechende Betätigungselemente (Schalter,
Druckknöpfe- etc.) für das Gerät vorgesehen, die hier im einzelnen
nicht dargestellt sind. Ferner sind am Handgriff oder an anderen Stellen des Gerätes
Primärbatterien oder Sekundärbatterien (wiederaufladbare Batterien) untergebracht,
die den elektrischen Strom zur Betätigung des Gerätes zur Verfügung
stellen. Auch dies ist im einzelnen nicht dargestellt. Ferner sind die entsprechenden
stromführenden Leitungen zu den Antrieben (Motoren) nicht dargestellt.
Die in 1 in Seitenansicht schematisch
dargestellte Vorrichtung zum Pflücken von Oliven besitzt einen Träger
5, der im unteren Teil als Teleskoparm 8 und im oberen Teil als
Gelenkarm 40 ausgebildet ist. Der Gelenkarm weist ein Gelenk
7 auf, das Armabschnitte gelenkig miteinander verbindet. Über einen
entsprechenden Stellzylinder 6 können die Armabschnitte relativ zueinander
verschwenkt werden.
Der Teleskoparm 8 ist in bekannter Weise ausgebildet und
weist ein- und ausfahrbare Armabschnitte auf, so dass die axiale Länge des
Trägers 5 vergrößert oder verkleinert werden kann.
Am Ende des letzten Armabschnittes des Gelenkarmes 6 ist
eine Erweiterung vorgesehen, auf der ein Drehgelenk 4 angeordnet ist. Mit
Hilfe dieses Drehgelenkes 4 kann ein Elektromotor 3 mit einer
in Verlängerung seiner Antriebswelle angeordneten Zinkenwelle 1 gedreht
werden. Die entsprechenden Antriebseinrichtungen für das Drehgelenk
4 sind nicht dargestellt.
Durch Betätigung des Elektromotors 3 wird die Zinkenwelle
1 in Drehungen versetzt. Diese weist auf ihrem Umfang zwei kammförmig
angeordnete Reihen von Zinken 2 auf, die entgegengesetzt zueinander am
Umfang der Welle 1 angeordnet sind und in Drehrichtung vorwärts gekrümmt
sind. Beide Zinkenreihen bilden daher zusammen im Schnitt etwa ein S. Die Drehrichtung
der Welle 1 ist durch den dargestellten Pfeil angedeutet.
2 zeigt einen Teil der Vorrichtung der 1
schematisch in größerem Maßstab. Durch Betätigung der Vorrichtung
kann der Träger 5 über den Teleskoparm 8 verlängert
oder verkürzt werden, kann die Zinkenwelle 1 durch Verschwenken des
Gelenkarmes 40 relativ zum Träger in Vertikalrichtung verschwenkt
werden (wie bei 20 gezeigt) und kann die Zinkenwelle 1 durch Betätigung
des Drehgelenkes 4 in Horizontalrichtung in Bezug auf den Träger gedreht
werden. Durch Ein- und Ausschalten der Vorrichtung wird die Zinkenwelle
1 in Drehungen versetzt und gestoppt.
Bei Benutzung der Vorrichtung wird der Träger durch Ausfahren
des Teleskoparmes 8 auf eine geeignete Länge gebracht. Ferner wird
die Welle durch Verschwenken des Gelenkarmes 30 und/oder durch Betätigung
des Drehgelenkes 4 in eine geeignete Winkelstellung zum Träger
5 gebracht. Danach wird die Zinkenwelle 1 in Drehungen versetzt,
so dass die beiden Zinkenreihen 2 die Oliven von den Zweigen abstreifen.
3 zeigt einen Querschnitt durch die Welle
1 mit den zwei gegenüberliegenden Reihen von Zinken 2. Die
Drehrichtung ist durch Pfeile angedeutet. Die Zinken sind, wie bereits erwähnt,
in Drehrichtung vorwärts gekrümmt ausgebildet.
4 zeigt einen Querschnitt durch eine Welle
1 einer anderen Ausführungsform, die drei Reihen von in Drehrichtung
vorwärts gekrümmten Zinken 2 besitzt.
Bei der in 5 im Querschnitt dargestellten
Welle 1 sind zwei Reihen von Zinken 2 diametral gegenüberliegend
angeordnet. Hierbei sind die Zinken 2 an ihren Enden V-förmig gespalten,
so dass sich jeweils zwei gleich gekrümmt nach außen verlaufende Zinkenenden
21 ergeben.
6 zeigt in der Seitenansicht zwei Ausführungsformen
von Wellen 1, bei denen die Zinkenreihen nicht parallel zur Wellenachse
angeordnet sind, sondern sich schraubenförmig um die Welle herum erstrecken.
Bei der in 6 oben dargestellten Ausführungsform
sind hierbei die Zinken 22 der beiden Reihen von außen nach innen
kürzer ausgebildet. Bei der unteren Ausführungsform weisen die Zinken
23 der beiden schraubenlinienförmig angeordneten Reihen zwei verkürzte
Bereiche jeweils zwischen der Mitte und den beiden Enden der Welle auf.
7 zeigt schematisch in der Seitenansicht eine Welle
30, die als Doppelkonus ausgebildet ist, d.h. von den beiden Enden zur
Mitte hin einen sich verringernden Durchmesser aufweist. Im oberen Bereich besitzt
die Welle hierbei im Schnitt eine geradlinige Begrenzungslinie, während die
Begrenzungslinie im unteren Bereich gekrümmt ist. Die Welle kann so ausgebildet
sein, wie dies im oberen oder im unteren Bereich gezeigt ist.
Im unteren Bereich der 7 besitzt die
Welle geradlinige Zinken 32, während sie bei der Darstellung im oberen
Bereich gekrümmt ausgebildete Zinken 31 besitzt, welche bei dieser
Ausführungsform zum freien Ende der Welle hin gekrümmt sind.
8 zeigt in schematischer Seitenansicht einen Teil einer
weiteren Ausführungsform einer Olivenpflückvorrichtung, bei der zusätzlich
zu den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen am Träger
5 im Abstand von der Welle 1 eine stationäre kammförmige
Einrichtung 10 mit Zinken 11 zum Wegbewegen von Ästen und
Zweigen angeordnet ist.
Anstelle der vorstehend beschriebenen manuell handhabbaren Ausführungsformen
kann die Vorrichtung auch auf einem geeigneten Fahrzeug angeordnet sein oder selbstverfahrbar
ausgebildet sein. Geeignete Ausführungsformen hierfür, wie Fahrgestelle,
Lagereinrichtungen, Stützvorrichtungen etc., sind dem Fachmann bekannt und
werden an dieser Stelle nicht mehr im einzelnen erläutert. Eine derartige als
Fahrzeug ausgebildete Vorrichtung kann beispielsweise eine geeignete Führerkabine
aufweisen, in der eine Bedienungsperson sitzt und die entsprechenden Funktionen
der Vorrichtung über ein mit Schaltern, Hebeln, Druckknöpfen etc. versehenes
Bedienungspult initiieren kann.
Die Dimensionen und Materialien für die Vorrichtung können
vom Fachmann in Anpassung an die jeweiligen Anwendungsfälle in geeigneter Weise
ausgewählt werden. Beispielsweise kann die Länge der Zinkenwelle 1,5 m
betragen. Die Breite der Zinkenwelle über alles kann beispielsweise 0,25 m
betragen.