Die Erfindung betrifft einen Schneideinsatz mit einer prismatischen
Grundform, der eine obere und eine untere Fläche aufweist, die parallel zueinander
angeordnet sind und die durch vier senkrecht hierzu angeordnete Seitenflächen
verbunden sind, von denen zwei gegenüberliegende Seitenflächen vorspringende
und rückspringende Abschnitte aufweisen, die zusammen mit der oberen und der
unteren Fläche jeweils Schneidkanten bilden, und von denen die beiden anderen
gegenüberliegenden Seitenflächen eben und parallel zueinander angeordnet
sind.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur spanenden Bearbeitung
von rotierend bewegten Werkstücken, insbesondere von Kurbelwellen, wobei mindestens
ein Schneideinsatz zunächst in radialer Richtung auf das Werkstück zugestellt
und anschließend in axialer Richtung relativ zu dem Werkstück bewegt wird.
Ein solcher Schneideinsatz und ein solches Verfahren sind beispielsweise
aus de EP 1 087 853 B2 bekannt.
Bereits der DE 41 35 681 C3
ist ein Verfahren zur spanenden Bearbeitung rotationssymmetrischer Werkstückflächen,
insbesondere von Kurbelwellen, zu entnehmen, bei dem die Werkstückfläche
bei der Bearbeitung rotiert und zunächst mittels Schneidplatten grob bearbeitet
und anschließend mittels mindestens einer weiteren Schneidplatte beschichtet
wird, wobei die zu bearbeitende Werkstückfläche bei der Schlichtbearbeitung
durch die weitere in Achsrichtung der Werkstückfläche bewegte Schneidplatte
im Längsdrehverfahren bearbeitet wird. Das die weitere Schneidplatte tragende
Werkzeug wird bei der Schlichtbearbeitung radial zur Werkstückfläche zugestellt,
wobei das Längsdrehen mittels wenigstens zweier axial mit Abstand nebeneinander
liegender, im Wesentlichen gleichzeitig arbeitender Schneiden der weiteren Schneidplatte
erfolgt. Das hierzu verwendete Werkzeug besitzt einen Werkzeuggrundkörper,
auf dem mindestens eine Schneidplatte für die Grobbearbeitung und mindestens
eine weitere Schneidplatte für die Schlichtbearbeitung angeordnet sein soll.
Die genannte weitere Schlichtplatte besitzt für die Längsdreh-Schlichtbearbeitung
wenigstens zwei axial mit Abstand nebeneinander liegende Schneiden, insbesondere
eine Schneidkante mit einem zahnartigen Profil, bei dem eine Vielzahl von mit Abstand
nebeneinander liegenden Schneiden jeweils eine Dreieckform haben. Die durch diese
dreieckförmigen Schneiden gebildeten Spitzen liegen in einer Ebene.
Der DE 41 35 681 C3
ist zu entnehmen, dass ein Werkzeug mit in Umfangsrichtung hintereinander liegenden
Schneidplatten versehen ist, mit denen an einer Kurbelwelle unterschiedliche Bearbeitungen
vorgenommen werden können. Mit einem ersten Satz von beispielsweise vier Schneidplatten
erfolgt eine Schruppbearbeitung, bei der im angegebenen Beispiel in der Draufsicht
auf die Spanfläche viereckige Schneideinsätze radial in Richtung auf eine
Kurbelwelle zugestellt werden. Nachdem im Einstechdrehverfahren die Kurbelwelle
soweit spanend bearbeitet worden ist, dass sich annähernd eine Zapfenumfangsfläche
mit seitlichen Ölbunden ausgebildet hat, wird zum Schlichten eine Schneidplatte
mit mehreren dreieckförmigen Schneidkanten auf das Werkstück zugestellt
und längsaxial zum Längsdrehen bewegt.
Auch aus der US 4,867,616
ist ein Schneideinsatz bekannt, der eine prismenartige Grundform aufweist. Dieser
Schneideinsatz hat zwei im Wesentlichen parallele, obere und untere Flächen
sowie mindestens drei Seitenflächen, die zu den oberen und unteren Flächen
im Wesentlichen senkrecht verlaufen. An der Schnittstelle mindestens einer Seitenfläche
zu der oberen oder unteren Fläche ist eine Schneidkante ausgebildet. Die betreffende
Seitenfläche ist nicht eben und weist abwechselnd angeordnete vorstehende und
rückstehende Abschnitte auf, womit wirksame Abschnitte von Hauptschneidkanten
mindestens im Bereich der vorstehenden Abschnitte ausgebildet sind. Zwischen diesen
Hauptschneidkanten erstrecken sich schräg liegende Nebenschneidkanten, die
gegenüber den Hauptschneidkanten teilweise um 60° und in den Eckenbereichen
um 45° abgewinkelt sind. Weiterhin werden die Spanflächen durch jeden
Abschnitt einer Hauptschneidkante individuell zugeordnete Vertiefungen gebildet,
wobei sich im mittleren Bereich einer Hauptschneidkante ein Winkel zwischen der
Spanfläche und der Hauptfreifläche im Bereich von 62° bis 72°
ergibt.
Diese Schneideinsätze sollen so auf einem Fräswerkzeug montiert
werden, dass ihre Hauptschneidkanten geringfügig überlappen und wechselseitig
die Hauptschneidkanten eines Schneideinsatzes die rückspringenden Bereiche
eines nächstfolgenden Schneideinsatzes abdecken, so dass die Nebenschneidkanten
nur mit ihren unmittelbar an die Hauptschneiden angrenzenden Bereichen mit dem Werkstück
in Eingriff kommen können. Ein entsprechendes Werkzeug ist ausschließlich
für die Zustellung in radialer Richtung vorgesehen, um z. B. Nuten oder dergleichen
in ein Werkstück einzufräsen.
In der EP 1 087 853 B2
wird die Aufgabe gestellt, ein Verfahren zur Bearbeitung von Werkstücken zu
schaffen, bei dem der Schneideinsatz bei der Bearbeitung von Werkstücken nicht
nur radial, sondern auch in axialer Richtung zugestellt werden soll, wobei die entsprechenden
Werkstückflächen rationell und in guter Qualität, d. h. mit geringen
Toleranzen hergestellt werden sollen.
Nach dem dort beschriebenen Verfahren soll zur Herstellung rotationssymmetrischer
Oberflächen mindestens ein Schneideinsatz der eingangs genannten Art verwendet
werden. Insbesondere soll dieser Schneideinsatz durch bestimmte Winkel charakterisiert
sein, nämlich einem ersten Winkel, der zwischen den Spanflächen und der
Ebene der Hauptfreiflächen gebildet wird, welche durch die an die Hauptschneidkante
angrenzende Bereiche der Seitenfläche definiert ist und der zwischen 72°
und 76° liegen soll, ferner einen Winkel zwischen 75° und 70° zwischen
den Nebenschneidkanten und der Hauptschneidkante und einem Neigungswinkel des Schneideinsatzes,
bei dem ein effektiver Freiwinkel von 8° bis 12° gebildet wird. Hervorgehoben
wird, dass die Auswahl solcher Winkel zum einen eine positive Schneidengeometrie
sowohl während der radialen als auch während der axialen Zustellung zum
Werkstück ermöglicht, worüber hinaus auch auftretende Reaktionskräfte
relativ gering gehalten werden könnten. Auch dieses Werkzeug ist lediglich
zur Feinbearbeitung geeignet.
Bei allen nach dem Stand der Technik bekannten Verfahren besteht somit
der Nachteil, dass zunächst zur Fertigung des Lagers einer Kurbelwelle mit
einem ersten Schneideinsatz eine Grobbearbeitung vorgenommen wird. Hierzu wird vielfach
eine sogenannte Dreikantwendeschneidplatte mit einem Eckenradius von 1,2 mm verwendet.
Anschließend wird zur Feinbearbeitung einer der vorbeschriebenen Schneideinsätze
mit einer kammartigen Schneidkante verwendet, mit der die Endkontur des Lagergrundes
im Längsdrehverfahren bearbeitet wird. Um eine Kurbelwelle fertigen zu können,
müssen somit eine bestimmte Anzahl von Schneideinsätzen mit unterschiedlichen
Geometrien und in unterschiedlichen Sorten in Vorrat gehalten werden. Die Zahl der
verschiedenen Arten der Wendeschneidplattenvarianten ist nicht unerheblich, was
nachteiliger Weise eine Verwechselungsgefahr bei der Montage mit kostenträchtiger
Fehlfunktion der montierten Werkzeuge zur Folge haben kann. Durch die Vielzahl der
benötigten Schneideinsätze entstehen auch hohe Rüstzeiten.
Letztendlich haben die Werkzeugkosten einen wesentlichen Einfluss
auf die Herstellungskosten der zu bearbeitenden Werkstücke.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorstehend erwähnten
Nachteile zu vermeiden, insbesondere einen Schneideinsatz zu schaffen, mit dem die
Bearbeitung von rotierend bewegten Werkstücken, wie Kurbel- oder Nockenwellen,
effektiver gestaltet werden kann. Entsprechendes gilt hinsichtlich der Schaffung
eines Verfahrens zur spanenden Bearbeitung solcher Werkstücke.
Diese Aufgabe wird durch den Schneideinsatz nach Anspruch 1 bzw. das
Verfahren nach Anspruch 9 gelöst.
Erfindungsgemäß besitzt der Schneideinsatz eine obere und
eine untere Fläche, die zueinander parallel angeordnet sind sowie vier senkrecht
hierzu angeordnete Seitenflächen, von denen zwei gegenüberliegende Seitenflächen
vorspringende und rückspringende Abschnitte aufweisen und von denen die beiden
anderen gegenüberliegenden Seitenflächen eben und parallel zueinander
angeordnet sind. Mindestens eine durch zwei aneinander grenzende Seitenflächen
gebildete Schneidecke ist als Schneidkante ausgebildet. An die nach dem Stand der
Technik bekannte kammartige Schneidkante schließt sich zu einer Seite eine
Eckenschneide an, die dazu geeignet ist, beim Einstechen das Mittellager in einem
ersten Arbeitsgang plan zu drehen, wonach durch längsaxiale Verschiebung im
Längsdrehen die kammartige Schneidkante ausgenutzt wird. Eine solche Ausbildung
lässt die bisher verwendeten Schneideinsätze mit dreieckiger oder viereckiger
Spanfläche in einer Draufsicht, die im ersten Arbeitsgang zum Einsatz kamen,
vollständig entfallen. Durch den neuen Schneideinsatz wird somit ein Kombinationswerkzeug
geschaffen, dass nicht nur Kostenvorteile bietet, da erheblich weniger Wendeschneidplatten
für die Kurbelwellenbearbeitung benötigt werden, sondern auch Lagerkapazität
einsparen lässt. Durch Verwendung dieser Kombinationswerkzeuge sinkt auch die
Verwechselungsgefahr im Sinne einer Fehlmontage. Schließlich sind die Rüstzeiten
geringer, da anstelle von bisher jeweils zwei Wendeschneidplatten nur eine Wendeschneidplatte
montiert werden muss.
Schließlich wird die Effektivität der Bearbeitung erhöht,
indem die verschiedenen Kassettenvarianten der bisher eingesetzten unterschiedlichen
Schneideinsätze für die Grob- und Feinbearbeitung durch einen Kassettentyp
mit der erfindungsgemäßen Schneidplatte ersetzt werden. Durch die Halbierung
der benötigten Kassetten ergeben sich somit ebenfalls Kostenvorteile. Letztendlich
lässt sich die Bearbeitungszeit innerhalb einer Prozesslinie verkürzen,
da die Schwenkzeit zwischen der Kassette mit einer ersten Wendeschneidplatte und
der Kassette mit der Kamm-Wendeschneidplatte eingespart wird.
Weitere Ausführungsformen sowie Vorteile ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
So ist die erfindungsgemäße Schneidecke rund ausgeführt
und besitzt einen Eckenradius zwischen 0,3 mm und 0,5 mm, vorzugsweise von 0,4 mm.
Eine weitere Optimierung im Sinne einer Wendeschneidplatte wird dadurch erzielt,
dass jeweils zwei diametral gegenüberliegende Schneidecken auf der oberen und
der unteren Fläche angeordnet sind, d. h. pro Schneideinsatz vier Schneidecken
mit vier sich hier anschließenden kammartigen Schneidkanten.
Vorzugsweise begrenzen die Schneidecken einen im Wesentlichen halbzylinderförmigen
Abschnitt an den Seitenflächen. Hinsichtlich der kammförmigen Schneidkante,
die grundsätzlich aus dem Stand der Technik bekannt ist, kann auf die aus der
DE 41 35 6841 C3 oder der
EP 0 542 026 B1 bekannte Ausführungsform
oder die Ausführungsform nach EP 1 087
853 B2 zurückgegriffen werden. Vorzugsweise sind jedoch die vorspringenden
und rückspringenden Abschnitte in einer Draufsicht betrachtet trapezförmig
ausgebildet, insbesondere bilden die nebeneinander liegenden vorspringenden Abschnitte
Hauptschneiden, die auf einer Linie liegen und die jeweils seitlich in Nebenschneiden
übergehen, die mit den Hauptschneiden einen Winkel von 120° bis 160°
einschließen. Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung
berührt eine an die durch vorspringende Abschnitte gebildete Schneidkante angelegte
Tangente die Schneidecke in nur einem Punkt.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die an die Schneidecke
sowie an die vorspringenden und rückspringenden Abschnitte angrenzende Spanfläche
unter einem positiven Spanwinkel geneigt, der vorzugsweise zwischen 10° und
20° liegt. Zudem wird die obere und untere Fläche mit einem erhaben ausgebildeten
Mittelplateaubereich versehen, an den sich eine konkav ausgebildete Flanke als Übergangsbereich
zur Spanfläche anschließt. Dieses Mittelplateau dient dazu, zusammen mit
den zwei sich gegenüberliegenden Seitenflächen eine sichere Einspannung
des Schneideinsatzes in einem Schneideinsatzhalter zu gewährleisten. Der Übergangsbereich
dient dazu, die über die Spanfläche ablaufenden Späne derart „aufzubiegen",
dass es zu einem raschen Spanbruch kommt, womit lange Wirr-Späne vermieden
werden.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird der vorbeschriebene
Schneideinsatz zur spanenden Bearbeitung von rotierend bewegten Werkstücken,
insbesondere von Kurbelwellen eingesetzt, wobei mindestens ein Schneideinsatz zunächst
in radialer Richtung auf das Werkstück zugestellt und anschließend in
axialer Richtung relativ zu dem Werkstück bewegt wird. Dieser Schneideinsatz
führt bei der Einstechbewegung ein Plandrehen eines Mittellagers mit anschließend
zur Fertigbearbeitung im Wege einer axialen Bewegung eine Glättbearbeitung
eines zylinderförmigen Zapfens aus.
Weitere Details der Erfindung ergeben sich aus den Zeichnungen. Es
zeigen:
1 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen
Schneideinsatzes und
2 + 3 jeweils Skizzen
über unterschiedliche Bearbeitungsfolgen, die nach dem Stand der Technik oder
mit dem erfindungsgemäßen Schneideinsatz möglich sind.
1 zeigt den erfindungsgemäßen Schneideinsatz
10, der eine obere Fläche 11 sowie eine dieser oberen Fläche
gegenüberliegende Fläche aufweist. Diese Flächen sind zumindest im
Wesentlichen parallel, wobei jeweils auf beiden Seiten ein Mittelplateau
111 eine konkav abfallende Flanke 112 sowie eine Spanfläche
113 beidseits des mittleren Plateaus 111 gebildet werden. Die
Flächen 11 sind von einem Loch 12 zur Aufnahme einer Befestigungsschraube
durchdrungen. Die obere und die untere Flächen 11 werden durch vier
senkrecht hierzu stehende Seitenflächen miteinander verbunden, wobei die sich
gegenüberliegende Seitenflächen 13, die parallel zueinander angeordnet
sind sowie die mit Vorsprüngen und Rücksprüngen ausgebildeten gegenüberliegenden
Flächen 14 die obere und untere Fläche 11 miteinander
verbinden. Das kammartige Profil, das grundsätzlich nach dem Stand der Technik
bekannt ist, besteht aus trapezförmigen Vorsprüngen, die in einer Linie
liegende Hauptschneidkanten 15 aufweisen, welche beidseitig von Nebenschneidenkanten
16 flankiert werden, die zu einem ebenfalls ebenen Grund 17 auslaufen.
Das Trapezprofil wiederholt sich im vorliegenden Fall sechsfach, wobei alle Hauptschneidkanten
15 ebenso auf eine Linie liegen, die auch gleichzeitig eine Tangente an
die Schneidecke 18 bildet. Diese Schneidecke 18 ist über
die gesamte Seitenfläche 14 als im Wesentlichen halbzylinderförmiger
Körper ausgebildet, wobei der Schneideckenradius 0,4 mm beträgt. Solche
Schneidecken 18 sind auf jeder Seite diametral gegenüberliegend ausgebildet,
so dass vier nutzbare kammprofilartige Schneiden und vier Schneidecken gebildet
werden.
Die Vorteile der vorliegenden Erfindung werden anhand der
2 und 3 deutlich. In
2 sind die Bearbeitungsschritte dargestellt, die zur
Fertigung eines Mittellagers einer Kurbelwelle erforderlich sind. Hierzu wird in
einem ersten Schritt nach 2 eine in der Draufsicht
dreieckförmige Wendeschneidplatte 20 verwendet, die einen Eckenradius
von beispielsweise 1,2 mm besitzt und mit der eine im Bild links dargestellte Wange
21 plangedreht wird. Nach der Einstechbewegung, bei der das Werkzeug
20 radial auf das Werkstück zugeführt wird (in der Zeichnung
von oben nach unten) wird das Werkzeug 20 anschließend gemäß
dem gekrümmten Teil 22 nach rechts geführt und längsdrehend
entlang einer Zapfenoberfläche geführt. Hiernach wird das Werkzeug
20 ausgeschwenkt und ein weiteres Werkzeug 23 derselben Kontur
zur Bearbeitung und Fertigung einer Wange 24 eingeführt. Die Bewegung
aus einem radial Einstechen sowie einem Einschwenken ist durch Pfeil 25
schematisch deutlich gemacht. Auf diese Weise wird zunächst eine Grobbearbeitung
vorgenommen, wonach ein Werkzeug 26 mit einer kammartigen
Schneidkante, die kürzer als die längsaxiale Erstreckung des Lagergrundes
ist, eingeführt und anschließend wie durch Pfeile 27 ersichtlich
zum längsaxialen Drehen über den Lagergrund geführt wird. Deutlich
verkürzte Bearbeitungszeiten ergeben sich hingegen wenn gemäß
3 mit einem erfindungsgemäßen Werkzeug
10 gearbeitet wird, das die Werkzeuge 20 bzw. 23 und
26 kombiniert. Der Schneideinsatz 10 wird in der in
3 dargestellten Weise zunächst radial zugestellt,
wobei die Schneidecke 18 zum Plandrehen eines Mittellagers verwendet wird.
Durch anschließendes Einschwenken, wie durch die Pfeilfolge 28 ersichtlich,
wird das Werkzeug über den Lagergrund geführt, womit dieser etwa bis zur
Hälfte fertig bearbeitet wird. Anschließend wird ein weiteres Werkzeug
10 in derselben Weise radial zugestellt und nach Fertigung des plangedrehten
Mittellagers gemäß der Pfeilfolge 29 längsaxial über
den Lagergrund geführt, so dass sich insgesamt eine vollständig bearbeitete
Lagerfläche ergibt. Mit dem Schneideinsatz 10 können somit zwei
kombinierte Bewegungen vorgenommen werden, welche die bisher notwendigen Werkzeuge
20 bzw. 23 und 26 ersetzen. Dies vereinfacht die Lagerhaltung
und verkürzt die Bearbeitungszeit.
Der Schneideinsatz 10 ist für die Bearbeitung von Nicht-Eisenmetallen,
Eisen und Guss, insbesondere für Kurbelwellenbearbeitung geeignet. Der Schneideinsatz
10 kann aus einem unbeschichteten Hartmetall oder Cermet oder entsprechend
beschichteten Werkstoffen je nach Werkstück und Bearbeitungsparametern bestehen.