Die vorliegende Erfindung betrifft eine Anordnung zur Lagerung eines
umlaufenden Flyerflügels in einem Maschinenrahmen.
Es sind Vorspinnmaschinen oder dgl. mit Flyerflügel bekannt,
bei denen die mit einem Flyerflügel verbundenen Wellen über jeweils zwei
Wälzlager fliegend in einer Flügelbank der Maschine gelagert sind (DE
40 04 524 C2). Der Antrieb für die Flügel ist als sogenannter
Gruppenantrieb ausgebildet, der eine Mehrzahl von elektrischen Antriebsmotoren enthält,
die jeweils zum Antrieb einer Gruppe von Flügeln ausgebildet sind. Zum Antrieb
dient ein Zahnriemen, der um eine zwischen den beiden Lagern angeordnete Zahnriemenscheibe
geschlungen ist, die drehfest mit einem Flügel verbunden ist. In der Regel
sind die Flyerflügel selbst aus Kunststoff oder Leichtmetall gefertigt und
werden bei der Herstellung an die separat gefertigten Wellen angegossen oder angespritzt.
Der Einbau der Welle, der Lager und der Riemenscheibe in die Flügelbank ist
schwierig und zeitaufwendig.
Es sind auch Vorspinnmaschinen mit doppelt gelagerten Flügeln
bekanntgeworden, oben mittels des in einem Steg sitzenden Lagers an der Streckwerksbank,
unten über die Lagerung einer Flügelhülse in der Maschinenwandung
(DE-PS 12 35 780). Der Antrieb des Flügels erfolgt von einer ortsfesten Welle
aus über ein auf dieser Welle sitzendes Schraubenrad und einen am unteren Rand
der Flügelhülse angebrachten, als Schraubenrad ausgebildeten Zahnkranz
auf die Flügelhülse und von dort auf den Flügel. Auch diese bekannte
Ausführung ist aufwendig – weist eine Vielzahl von Einzelteilen auf
– und ist nur sehr schwierig zu montieren.
Lagerungen für umlaufende Flyerflügel der genannten Art
sind auch aus der GB 570 315, aus der DE-PS
853 403, aus der GB 344 270 und aus der
GB 513 023 bekannt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung zur Lagerung
eines umlaufenden Flyerflügels zu schaffen, die aus wenigen Einzelteilen besteht,
einfach zu fertigen und zu montieren ist.
Diese Aufgabe wird nach der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst,
dass ein im Maschinenrahmen festgelegter Bolzen vorgesehen ist, auf dem der Flyerflügel
über eine Lagerung drehbar gelagert ist, wobei der Bolzen mit einer zentralen
Bohrung versehen ist, in der ein Führungsröhrchen für den Luntenlauf
drehbar angeordnet ist. Hiermit wird der Lauf der Lunte zu dem Flyerflügel
gewährleistet.
Gemäß einer Fortbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass
das Führungsröhrchen am oberen Ende mittels eines Lagers im Bolzen abgestützt
ist.
Auf diese Weise kann die Lagerung und der Flügel bereits auf
dem Bolzen vormontiert und diese vormontierte Einheit in eine entsprechende Öffnung
im Maschinenrahmen oder in der Flügelbank eingesetzt und festgeschraubt werden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Lagerung unmittelbar
in einer zentrischen Ausnehmung in der Nabe des Flyerflügels eingesetzt. Diese
zentrische Ausnehmung ist vorzugsweise als Sackloch ausgebildet und am offenen Ende
mit einem Deckel oder dgl. verschlossen. Dadurch ist die Lagerung allseitig abgedichtet,
so dass kein Lagerschmiermittel aus- oder Schmutz etc. in den Lagerraum eintreten
kann.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Nabe des Flyerflügels
auf der Mantelfläche im Bereich der Lagerung mit einem zylindrischen Absatz
versehen, der als Riemenscheibe für den Antriebsriemen dient. Dieser Absatz
kann einstückig mit dem Flyerflügel ausgebildet sein, er kann außerdem
auch mit am Umfang verteilten Zahnprofilen versehen sein, wenn ein Zahnriemen zum
Antrieb verwendet werden soll.
Bei dieser erfindungsgemäßen Anordnung sind sowohl Lagergehäuse
als auch Riemenscheibe integrierte Teile des Flyerflügels. Damit ist die Zahl
der Einzelteile reduziert, auch ergibt sich dadurch eine einfache Fertigung und
Montage der Einzelteile. Der Flyerflügel mit der vormontierten Lagerung lässt
sich in einfacher Weise in den Maschinenrahmen (Flügelbank) einsetzen und befestigen.
Der Lagerinnenraum ist bei dieser Anordnung abgeschlossen. Insbesondere durch den
geschlossenen Boden der Ausnehmung in der Nabe zur Aufnahme der Lager kann nach
unten kein Schmiermittel austreten. Somit wird eine Verschmutzung der Ware wirkungsvoll
vermieden.
Ganz generell lässt sich mit dieser erfindungsgemäßen
Lageranordnung eine höhere Gebrauchsdauer und höhere Betriebssicherheit
bei niedrigen Kosten erreichen.
Die Erfindung soll anhand zweier in den beiliegenden Zeichnungen dargestellter
Ausführungsbeispiele näher beschrieben werden.
Es zeigen:
1 ein Ausführungsbeispiel einer Lagerung für
einen Flyerflügel ohne Luntenlauf durch den Bolzen und
2 ein Ausführungsbeispiel mit einem Luntenlauf
durch den Bolzen jeweils im Teilschnitt.
Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche Teile.
Der nur teilweise dargestellte Flyerflügel 1 ist mit
einer zentrischen Ausnehmung 2 in der Nabe 3 ausgebildet, in der
auf abgestuften Absätzen 4 und 5 die beiden Wälzlager
6 und 7 eingesetzt sind. Die beiden Wälzlager 6
und 7 sitzen mit ihren Innenringen auf ebenfalls abgesetzten Absätzen
8 und 9 eines Bolzens 10. Dieser Bolzen 10 weist
an seinem freien Ende einen Gewindeabschnitt 11 auf, auf dem nach dem Einsetzen
des Bolzens 10 in eine Ausnehmung 12 im Maschinenrahmen
13 eine Mutter 14 aufgeschraubt wird, die den Bolzen
10 festlegt. Die Ausnehmung 2 ist als Sacklochbohrung ausgebildet,
d.h. sie ist nach einer Seite durch einen Boden 15 der Nabe 3
abgeschlossen. Am offenen Ende ist ein Deckel 16 eingesetzt, so daß
die die Wälzlager 6 und 7 aufnehmende Ausnehmung
2 allseitig abgeschlossen ist. Es kann somit weder Schmiermittel aus der
Ausnehmung 2 austreten, noch Schmutz, Fasern oder dgl. eintreten.
Um eine vorgespannte Lagerung zu schaffen, ist zwischen den beiden
Wälzlagern 6 und 7 ein Tellerfederpaket 17 angeordnet,
das sich einerseits am Innenring des Wälzlagers 7 und andererseits
an einem Absatz 18 bzw. Bund 19 des Bolzens 10 abstützt.
Auf der Mantelfläche im Bereich eines der beiden Wälzlager 6
ist die Nabe 3 des Flyerflügels 1 als zylindrischer Absatz
20 mit einem Zahnprofil 21