Die Erfindung betrifft eine Bügelmaschine mit einer Steuer- und
Regeleinrichtung und in der Steuer- und Regeleinrichtung abgespeicherten Programm-Modulen.
Als Bügelmaschine werden hierbei allgemein Maschinen zur Formgebung
von Textilien, wie Pressautomaten, Finisher, beispielsweise Formfinisher, Hemdenfinisher,
Tunnelfinisher, Hosentopper, etc., verstanden. Derartige Bügelmaschinen werden
zur Formgebung von Kleidungsstücken bzw. Textilien während oder nach der
Herstellung sowie nach Wasch- und Reinigungsvorgängen eingesetzt. Je nach Anwendungsfall
durchlaufen die Kleidungsstücke bzw. Textilien in der Bügelmaschine ein
mehr oder weniger komplexes Behandlungsprogramm. Dabei können Parameter, wie
beispielsweise Temperatur, Temperaturverlauf, Dampfzuführung bzw. Luftzuführung,
variiert werden. Üblicherweise werden diese Anforderungen vor der Fertigung
einer Bügelmaschine spezifiziert und die Bügelmaschine mit einem mehr
oder weniger umfangreichen Programmpaket, bestehend aus mehr oder weniger Programm-Modulen,
ausgestattet.
Ein Nachteil einer derartigen Bügelmaschine besteht daher darin,
dass eine nachträgliche Aufrüstung mit weiteren Programmfunktionen relativ
aufwändig ist. So wird beispielsweise ein Techniker vor Ort benötigt,
der eine Aufrüstung vornimmt.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bügelmaschine
bereitzustellen, die eine einfache Aufstockung der Programmfunktionen erlaubt, günstig
in der Herstellung ist und damit auch verhältnismäßig niedrige Anschaffungskosten
verursacht.
Hierzu ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Programm-Module
verriegelt sind und die Bügelmaschine mindestens einen Schlüssel zum Freischalten
einzelner oder mehrerer schlüsselspezifischer Programm-Module aufweist.
Zwar ist aus der DE 100 15
103 A1 bereits bekannt, Druckmaschinen nachträglich mit Softwarekomponenten
auszustatten, um die Druckmaschinen auf den neuesten technischen Stand zu bringen.
Hierzu wird dem Druckmaschinenbetreiber mit der Softwarekomponente eine Freigabeidentifikationsnummer
übermittelt. Diese Freigabeidentifikationsnummer wird in einen der Druckmaschine
zugeordneten Rechner eingegeben und mit einer Identifikation der Maschine und einer
Identifikation der Software verarbeitet.
Wenn eine Übereinstimmung festgesellt wird, so wird die Software
freigegeben. Der Einsatz eines Schlüssel-Bauteils zur Freischaltung von Software
wird in dieser Druckschrift allerdings negativ bewertet. Durch die Notwendigkeit
der Eingabe der Freigabeidentifikationsnummer wird eine zusätzliche Fehlerquelle
beim Freischalten der Software geschaffen.
Auch in der DE 103 30 191
A1 wird ein System bzw. ein Verfahren beschrieben, um Software freizuschalten.
Allerdings werden hier für verschiedene Softwarekomponenten verschiedene Lizenzschlüssel
benötigt, die über einen zentralen Schlüsselmanager verwaltet werden.
Für jede freizuschaltende Softwarekomponente ist also ein Lizenzschlüssel
notwendig, sowie ein übergeordneter Lizenzschlüsselmanager, der die einzelnen
Lizenzschlüssel verwaltet.
Die Vorteile der vorliegenden Erfindung sind, dass jede Bügelmaschine
einen identischen Satz Programm-Module erhält. Somit ist eine einfache Fertigung
möglich. Über den Schlüssel werden nur die gewünschten Programm-Module
freigeschaltet. Möchte ein Kunde eine möglichst kostengünstige Bügelmaschine
erwerben, so wird nur ein kleiner Teil der Programm-Module zugänglich. Falls
im späteren Betrieb der Bügelmaschine doch mehr Programme benötigt
bzw. gewünscht werden, ist durch einen anderen bzw. einen zusätzlichen
Schlüssel ein leichtes Aufstocken der Programm-Module möglich. Da die
Schlüssel lediglich in die Bügelmaschine eingesteckt werden müssen,
ist eine leichte Bedienung gewährleistet.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen,
dass der Schlüssel ein Cryptomemory-Schlüssel ist. Dieser Schlüssel
ermöglicht eine günstige Herstellung und eine sichere Verschlüsselung
der Softwarefreischaltung. Zudem ist ein Kopierschutz des Schlüssels gewährleistet.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Schlüssel
ein USB-Stick ist. Auf diese Weise ist eine besonders leichte Handhabung des Schlüssels
gewährleistet.
Gemäß einer weiteren Variante kann vorgesehen werden, dass
der Schlüssel funktionsrelevante Bestandteile eines oder mehrerer Programm-Module
enthält. Somit ist ein Betrieb der Bügelmaschine ohne den Schlüssel
nicht möglich, Dadurch wird vermieden, dass mit einem Schlüssel gleichzeitig
mehrere Bügelmaschinen freigeschaltet werden können.
Weiterhin kann vorgesehen werden, dass der Schlüssel maschinenspezifische
Merkmale einer Bügelmaschine speichert. Somit ist der Schlüssel nur bei
einer bestimmten Bügelmaschine einsetzbar. Der Betrieb anderer Bügelmaschinen
mit demselben Schlüssel ist nicht möglich.
Im Folgenden werden Ausführungsformen der Erfindungen anhand
einer Zeichnung näher erläutert. Die einzige Figur zeigt eine schematische
Darstellung einer Bügelmaschine.
In 1 ist eine schematische Darstellung
einer Bügelmaschine 1 gezeigt. Die Bügelmaschine 1 umfasst
einen Grundkörper 2, in den das Bügelgut eingebracht und geglättet
wird, und eine Steuer- und Regeleinrichtung 3. In der Steuer- und Regeleinrichtung
3 sind verschiedene Programm-Module abgespeichert. Vorzugsweise umfasst
jede Bügelmaschine 1 einen vollständigen Satz von Programm-Modulen.
Diese Programm-Module sind verriegelt und werden mit einem Schlüssel
4 freigeschaltet. Ein Schlüssel 4 kann ein einzelnes oder
auch mehrere schlüsselspezifische Programm-Module frei schalten. Es ist auch
möglich, dass zur Freischaltung mehrerer Programm-Module mehrere Schlüssel
eingesetzt werden müssen. Ist eine nachträgliche Aufrüstung der Bügelmaschine
gewünscht, d.h. sollen zusätzliche Programm-Module aktiviert werden, so
ist dies einfach durch den Austausch des Schlüssels 4 bzw. durch das
Anbringen weiterer Schlüssel möglich. Die Programm-Module können
dabei nahezu beliebig miteinander kombiniert werden.
Bei den Schlüsseln kann es sich um Cryptomemory-Schlüssel
oder um USB-Sticks handeln. Es ist auch denkbar, dass andere Schlüssel eingesetzt
werden.
Auf dem Schlüssel 4 können funktionsrelevante Bestandteile
einzelner oder mehrerer Programm-Module enthalten sein. Wird der Schlüssel
4 von der Bügelmaschine 1 entfernt, so ist somit kein Betrieb
der Bügelmaschine 1 mehr möglich.
Weiterhin kann der Schlüssel 4 maschinenspezifische
Merkmale einer Bügelmaschine 1 speichern. Über diese Merkmale
identifiziert der Schlüssel 4 die Bügelmaschine 1. Wird
der Schlüssel 4 in eine andere Bügelmaschine eingesteckt, so
kann er die Bügelmaschine nicht identifizieren und ein Betrieb ist nicht möglich.
Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass nur eine Bügelmaschine
mit diesem Schlüssel betrieben werden kann.