Die Erfindung betrifft ein Plattenelement für Wände und
Decken von Gebäuden, welches aus einer Mehrzahl von Lamellen ausgebildet ist,
die mit ihren breitseitigen Oberflächen aneinander anliegen und deren schmalseitige
Oberflächen die parallel zur Hauptebene des Plattenelements liegenden Seitenflächen
des Plattenelements ausbilden, wobei die Lamellen mittels Dübeln miteinander
verbunden sind.
Vorgefertigte Decken- und Wandelemente, welche aus einer Mehrzahl
von nebeneinander angeordneten Lamellen in Form von Brettern oder Kanthölzern
bestehen, sind bekannt. Zur Verbindung der nebeneinanderliegenden Lamellen wurden
u.a. Dübel in Form von Gewindestangen verwendet, welche sich jeweils über
die Gesamtbreite des Plattenelements erstrecken und in vorgebohrte Bohrlöcher
eingedreht sind. Ein Plattenelement dieser Art ist beispielsweise aus der
US 3,172,170 A bekannt. Bei den aus
der AT 003 277 U1 und AT
410 335 B bekannten Plattenelementen wurden Holzdübel zur Verbindung
der nebeneinanderliegenden Lamellen verwendet, die in vorgebohrte Löcher eingepresst
sind, wobei sich die Holzdübel wiederum über die Gesamtbreite des Plattenelements
erstrecken. Daneben sind auch Plattenelemente bekannt, bei welchen jeweils zwei
nebeneinanderliegende Lamellen mittels Dübeln miteinander verbunden werden,
wobei derartige Plattenelemente ein ungünstigeres Quell- und Schwindverhalten
aufweisen.
Die Lamellen derartiger herkömmlicher Plattenelemente bestehen
üblicherweise aus Massivholz. Wenn zumindest eine der beiden Seiten des Plattenelements
im fertigmontierten Zustand eine Sichtseite der Gebäudewand oder Gebäudedecke
bilden soll, so müssen die Lamellen hierbei aus relativ hochwertigem und damit
teurem Holz bestehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Plattenelement der eingangs genannten
Art bereitzustellen, das sich insbesondere zur Ausbildung einer Sichtseite einer
Wand oder Decke eignet und welches kostengünstig ist. Erfindungsgemäß
gelingt dies durch ein Plattenelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Bei einem erfindungsgemäßen Plattenelement sind somit zumindest
auf einer Seite des Plattenelements an den Basisteilen Leisten angeklebt, vorzugsweise
angeleimt, deren von den Basisteilen weggerichtete äußere Oberflächen
die Seitenfläche des Plattenelements ausbilden. Diese mindestens eine von den
äußeren Oberflächen der Leisten gebildete Seitenfläche des Plattenelements
kann im montierten Zustand des Plattenelements eine Sichtfläche der Wand oder
Decke bilden. Hierbei kann das Basisteil aus einem Werkstoff, insbesondere einem
Holz, bestehen, der sich zur Ausbildung einer Sichtseite weniger eignen würde,
beispielsweise aufgrund der Astigkeit oder aufgrund von Verfärbungen oder Rissen
im Holz.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung bestehen sowohl
die Basisteile als auch die angeklebten Leisten aus Holz, wobei gleiche oder unterschiedliche
Holzarten eingesetzt werden können.
Bevorzugterweise werden für die Dübel, die die Lamellen
zusammenhalten, Holzdübel verwendet.
Günstigerweise sind die Basisteile der Lamellen mit von mindestens
einer ihrer Breitseiten ausgehenden Schlitzen versehen, die insbesondere parallel
zur Hauptebene des Plattenelements verlaufen können. Diese Schlitze verbessern
die Wärmedämmeigenschaften des Plattenelements. Weiters können diese
Schlitze Entlastungsfunktion zur Aufnahme von Holzspannungen haben, wodurch Verformungen
des Holzes verringert werden.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung werden im Folgenden
anhand der beiliegenden Zeichnung erläutert. In dieser zeigen:
1 eine Schrägsicht eines Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Plattenelements;
2 eine Seitenansicht (Blickrichtung A von
1);
3 eine Ansicht (Blickrichtung B von 2);
4 eine vergrößerte Darstellung einer der
Lamellen im Querschnitt, Schnittlinie C-C von 3.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den 1
bis 4 dargestellt. Das Plattenelement ist aus einer
Mehrzahl von Lamellen 1 ausgebildet, die jeweils die Form eines Bretts
oder länglichen Kantholzes aufweisen. Die Lamellen 1 stehen hochkant
zur Hauptebene 10 des Plattenelements. Die breitseitigen Oberflächen
2, 3 von benachbarten Lamellen 1 liegen jeweils aneinander
an. Die schmalseitigen Oberflächen 4, 5 der Lamellen
1 bilden zusammen die parallel zur Hauptebene 10 liegenden Seitenflächen
bzw. Hauptflächen des Plattenelements. Die Stirnseiten 6,
12 der Lamellen 1 bilden Randseiten des Plattenelements. Die rechtwinklig
hierzu sich erstreckenden Randseiten des Plattenelements werden von den breitseitigen
Oberflächen 2, 3 der am Rand liegenden Lamellen
1 gebildet.
An ihren Breitseiten weisen die Lamellen 1 vorzugsweise ineinandergreifende
Profilierungen auf.
Die Lamellen 1 sind mittels Dübeln 7 miteinander
verbunden. Im gezeigten Ausführungsbeispiel durchsetzt ein jeweiliger Dübel
7 alle Lamellen 1. Derartige Dübel 7, die sich über
die gesamte Ausdehnung des Plattenelements (bezogen auf die Richtung des Plattenelements,
die rechtwinklig zu den Lamellen 1 liegt) erstrecken, sind bevorzugt.
Günstigerweise liegen die Dübel 7 parallel zur
Hauptebene 10 des Plattenelements, d.h. parallel zu den von den schmalseitigen
Seitenflächen 4, 5 der Lamellen 1 gebildeten Seitenflächen
des Plattenelements. Im gezeigten Ausführungsbeispiel liegen die Dübel
7 parallel zueinander und erstrecken sich rechtwinklig zu den Längserstreckungen
der Lamellen 1. Die Dübel 7 können in der zentralen
Hauptebene 10 liegen oder gegenüber dieser versetzt sein (beispielsweise
können zwei Reihen von ober- und unterhalb dieser Hauptebene 10 liegenden
Dübeln 7 vorhanden sein, deren Dübel in Längsrichtung der
Lamellen 1 gesehen zueinander versetzt sind oder direkt übereinander
liegen).).
Eine jeweilige Lamelle 1 weist ein Basisteil 8 und
eine brettförmige Leiste 9 auf, die an eine parallel zur Hauptebene
10 des Plattenelements liegende Seitenfläche 11 des Basisteils
8 angeklebt ist und sich über die gesamte Länge der Lamelle
1 erstreckt. Die rechtwinklig zur Hauptebene 10 des Plattenelements
gemessene Dicke d der Leiste 9 ist kleiner als ihre parallel zur Hauptebene
10 und rechtwinklig zur Längserstreckung der Lamellen 1 gemessene
Breite b. Vorzugsweise beträgt ihre Dicke d weniger als ein Drittel ihrer Breite
b.
Die vom Basisteil 8 weggerichtete äußere Oberfläche
der Leiste 9 bildet eine äußere Oberfläche der Lamelle
1, und zwar eine der schmalseitigen Oberflächen 4,
5 der Lamelle 1. Diese äußere Oberfläche der Leiste
9 bildet somit einen Teil einer der parallel zur Hauptebene 10
liegenden Seitenflächen des Plattenelements.
Die Seitenfläche 11 des Basisteils 8 wird von
der Leiste 9 ganz abgedeckt, so dass von den äußeren Oberflächen
der Leisten 9 zusammen die gesamte Seitenfläche des Plattenelements
gebildet wird. Im gezeigten Ausführungsbeispiel stoßen die Leisten
9 von benachbarten Lamellen 1 mit ihren Schmalseiten aneinander
an, wobei insgesamt eine durchgehende geschlossene Oberfläche des Plattenelements
ausgebildet wird.
Denkbar und möglich wäre es auch, beispielsweise für
Akustikzwecke, zwischen den einzelnen Lamellen 1 von der auf der Seite
der Leisten 9 liegenden Seitenfläche des Plattenelements ausgehende
Schlitze vorzusehen, die sich über einen Teil der Dicke D des Plattenelements
erstrecken.
Die Basisteile 8 erstrecken sich jeweils über den Großteil
der senkrecht zur Hauptebene 10 des Plattenelements gemessenen Dicke D
des Plattenelements. Die in die gleiche Richtung gemessenen Dicken d der Leisten
9 sind dagegen wesentlich kleiner, vorzugsweise beträgt der Wert der
Dicke d der Leisten 9 weniger als 20% des Werts der Dicke D des Plattenelements.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Dicken d aller Leisten
9 gleich groß, wie dies bevorzugt ist.
Die Leisten 9 bestehen vorzugsweise aus Holz, wobei insbesondere
eine Ausbildung aus Massivholz oder aus miteinander verleimten Holzschichten denkbar
und möglich ist. Die Verklebung mit den Basisteilen 8 erfolgt vorzugsweise
mittels eines Leims. Die Leisten 9 könnten somit auch als "Anleimer"
bezeichnet werden.
Die Basisteile 8 bestehen bevorzugterweise ebenfalls aus
Holz, wobei insbesondere eine Ausbildung aus Massivholz oder miteinander verleimten
Holzschichten (Brettschichtholz) denkbar und möglich ist. Für die Basisteile
8 und Leisten 9 können gleiche oder unterschiedliche Holzarten
ausgewählt werden. Beispielsweise können die Basisteile 8 aus
Fichte und die Leisten 9 aus Weißtanne oder Lärche bestehen.
Die Dübel 7 bestehen vorzugsweise ebenfalls aus Holz,
insbesondere einem Hartholz, beispielsweise Buche. Denkbar und möglich wäre
beispielsweise auch eine Ausbildung der Dübel 7 in Form von aus Metall
bestehenden Gewindestangen.
Die Basisteile 8 der Lamellen weisen im gezeigten Ausführungsbeispiel
von einer ihrer breitseitigen Oberflächen 2, 3 ausgehende
Schlitze 13, 14 auf. Diese können günstigerweise parallel
zur Hauptebene 10 des Plattenelements liegen. Es können wie dargestellt
Schlitze 13, 14 mit unterschiedlichen Längen vorhanden sein.
Auch von der anderen der breitseitigen Seitenflächen 2,
3 ausgehende Schlitze könnten vorgesehen sein. Die Schlitze
13, 14 verbessern die Wärmedämmung des Plattenelements.
Auch Spannungen können durch diese Schlitze aufgenommen werden, so dass es
zu geringeren Verformungen des Plattenelements kommt.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel wird eine der beiden Seitenflächen
des Plattenelements von den äußeren Oberflächen 12 der Leisten
9 gebildet. Diese Seitenfläche kann im montierten Zustand des Plattenelements
sichtbar sein, also eine Sichtfläche der vom Plattenelement gebildeten Wand
oder Decke bzw. Wand- oder Deckenabschnitts ausbilden.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung
könnten an den Basisteilen 8 auch beidseitig derartige Leisten
9 angeklebt sein, die das Basisteil 8 jeweils vollständig
überdecken und deren äußere Oberflächen die schmalseitigen Oberflächen
4, 5 der jeweiligen Lamelle 1 und somit insgesamt die
parallel zur Hauptebene 10 liegenden Seitenflächen des Plattenelements
bilden. Bei einem solchen Plattenelement können im montierten Zustand des Plattenelements
beide Seitenflächen des Plattenelements als Sichtflächen eingesetzt werden.
Eine derartige Ausbildung kann beispielsweise für Zwischenwände günstig
sein.
Die parallel zur Hauptebene 10 des Plattenelements und rechtwinklig
zur Längserstreckung der Lamellen 1 gemessenen Breiten c der einzelnen
Lamellen 1 können beispielsweise im Bereich zwischen 3 cm und 12 cm
liegen. Die Dicke D des Plattenelements kann beispielsweise im Bereich zwischen
5 cm und 30 cm liegen. Die Dicke d der Leisten 9 kann beispielsweise im
Bereich zwischen 4 mm und 20 mm liegen.
Die Breiten der Schlitze 13, 14 können beispielsweise
im Bereich zwischen 2 mm und 6 mm liegen. Die Abstände zwischen den Schlitzen
13, 14 betragen vorzugsweise jeweils 20 mm.
Die Breite und Länge des Plattenelements kann je nach den jeweiligen
Anforderungen ausgebildet werden. Die in Richtung der Lamellen 1 gemessene
Länge kann beispielsweise im Bereich zwischen 1 m und 15 m liegen, die Breite
rechtwinklig zur Längserstreckung der Lamellen 1 gemessene Breite
liegt beispielsweise im Bereich zwischen 0,15 m und 3 m.
Die Abstände zwischen den Dübeln 7 können
beispielsweise im Bereich zwischen 40 und 80 cm liegen.
Durch die Basisteile kann eine ausreichende Tragfähigkeit des
Plattenelements gemäß den statischen Erfordernissen erreicht werden. Durch
die Leisten 9 kann eine Sichtfläche mit einem ansprechenden Äußeren
ausgebildet werden. Weiters können die Leisten 9 zweckmäßige
Nutzungseigenschaften für die Sichtfläche des Plattenelements aufweisen,
beispielsweise hinsichtlich der Härte ihrer äußeren Oberfläche
12.
Durch die erfindungsgemäßen Plattenelemente kann somit gleichzeitig
in vorteilhafter Weise eine Trag- und eine Sichtfunktion erreicht werden.
Zur Herstellung eines Plattenelements gemäß der gezeigten
Ausbildungsform der Erfindung werden zunächst die Leisten 9 mit den
Basisteilen 8 mittels eines geeigneten Klebstoffs, insbesondere eines Leims
verbunden. Die so ausgebildeten Lamellen werden gehobelt und in gewünschter
Weise profiliert und die vorzugsweise vorhandenen Schlitze 13,
14 werden gefräst.
Im Weiteren werden die Lamellen 1 in einer entsprechenden
Anlage zusammengepresst und die Bohrungen 15 für die Dübel
7 werden gebohrt. Vorzugsweise werden die Bohrungen 15 mit Durchmessern
ausgebildet, die etwas geringer sind als die Durchmesser der Dübel
7, beispielsweise ca. 2–5% geringer. In der Folge werden die Dübel
7 eingepresst. Durch die Haftreibung zwischen den Dübeln
7 und den Lamellen 1 kann eine ausreichende Verbindung zwischen
den Lamellen 1 erreicht werden, ohne dass weitere Hilfsmittel erforderlich
sind. Zusätzliche Verklebungen können aber vorgesehen werden, falls gewünscht.
Die so hergestellten Plattenelemente können noch auf das gewünschte Format
zugeschnitten werden.
- 1
- Lamelle
- 2
- breitseitige Oberfläche
- 3
- breitseitige Oberfläche
- 4
- schmalseitige Oberfläche
- 5
- schmalseitige Oberfläche
- 6
- Stirnseite
- 7
- Dübel
- 8
- Basisteil
- 9
- Leiste
- 10
- Hauptebene
- 11
- Seitenfläche
- 12
- Stirnseite
- 13
- Schlitz
- 14
- Schlitz
- 15
- Bohrung