Die Erfindung betrifft Platten, insbesondere Bodenplatten für
einen Hohlraumboden, wobei die einzelnen Bodenplatten durch eine Verzahnung miteinander
verbunden sind.
Aus DE 299 07 178 ist ein
Hohlraumboden bekannt, bei dem Bodenplatten über eine Verzahnung miteinander
verbunden und auf Stützen über einem Rohfußboden angeordnet sind.
Die Flanken der längs der Stirnseiten der Bodenplatten angeordneten Zähne
und Nuten weisen einen Winkel zur Ebene der Plattenoberfläche auf, um den Eingriff
der Zähne in die entsprechend geformten Nuten an der benachbarten Platte zu
erleichtern. Wenn bei einer solchen Verzahnung die Platten 1' und
2' nicht dicht aneinander liegen, wie 3 zeigt,
ergibt sich senkrecht zur Plattenebene ein Spiel X zwischen Zahnflanken und Nutflanken,
sodass sich beim Verlegen des Bodens an der Oberfläche der Platten ein Versatz
V zwischen benachbarten Platten ergeben kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verzahnung der Bodenplatten
so auszubilden, dass beim Verlegen des Bodens ein Versatz an der Oberfläche
der Platten relativ zueinander minimiert bzw. verhindert wird, auch wenn die einzelnen
Bodenplatten stirnseitig nicht dicht aneinander liegen und die Verzahnung schräge
Zahn- und Nutflanken aufweist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass an wenigstens einem Führungszahn der
Verzahnung ein Neigungswinkel der Zahnflanken wenigstens abschnittsweise kleiner
als der Neigungswinkel der übrigen Zahnflanken vorgesehen ist, wird ein möglicher
Versatz benachbarter Platten senkrecht zur Plattenoberfläche minimiert bzw.
ausgeschaltet, auch wenn die beiden Platten stirnseitig nicht dicht aneinander liegen,
weil der flache Neigungswinkel der Flanken des Führungszahns in Verbindung
mit einer entsprechend geformten Flanke an einer Führungsnut nur ein minimales
Spiel zwischen Zahnflanke und Nutflanke zulässt, auch wenn an den anderen Zähnen
ein größerer Abstand zwischen den benachbarten Flanken vorhanden ist.
Die Erfindung wird beispielsweise anhand der Zeichnung näher
erläutert. Es zeigen
1 einen Querschnitt durch benachbarte Bodenplatten mit
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung, wobei sich die beiden benachbarten
Platten in einem Abstand voneinander befinden,
2 die Bodenplatten nach 1
im Eingriff miteinander, und
3 eine Darstellung einer bekannten Verzahnung mit nicht
aneinander liegenden Bodenplatten.
1 zeigt in einem Querschnitt senkrecht zur Plattenoberfläche
1a und 2a die Ausgestaltung der Verzahnung an zwei benachbarten
Bodenplatten 1 und 2. Die in 1 wiedergegebene
Verzahnung an der Bodenplatte 2 entspricht der Formgebung der Verzahnung
auf der nicht dargestellten linken Stirnseite der Bodenplatte 1 und die
Form der Verzahnung der Bodenplatte 1 entspricht der an der nicht dargestellten
rechten Stirnseite der Bodenplatte 2 ausgebildeten Verzahnung.
An der Bodenplatte 1 sind zwei im Querschnitt etwa trapezförmige
Zähne 1.1 und 1.2 ausgebildet, deren Zahnflanken
1.1a und 1.2a einen Winkel von beispielsweise 15° zur Oberfläche
1a der Platte aufweisen. Zwischen den beiden Zähnen 1.1 und
1.2 ist ein Führungszahn 1.3 ausgebildet, dessen Flanken
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel auf dem innen liegenden Abschnitt
1.3a einen Neigungswinkel von etwa 2° und auf einem äußeren
Abschnitt 1.3b einen Neigungswinkel von beispielsweise etwa 19° aufweisen.
In entsprechender Weise ist an der gegenüberliegenden Bodenplatte
2 eine Führungsnut 2.3 zur Aufnahme des Führungszahns
1.3 zwischen Zähnen 2.4 und 2.5 ausgebildet, die
auf dem äußeren Abschnitt 2.3a ihrer Flanken einen Neigungswinkel
von 2° und auf dem innen liegenden Abschnitt 2.3b einen Neigungswinkel
von 19° entsprechend den Neigungswinkeln der Flanken am Führungszahn
1.3 aufweisen. Die Tiefe der Führungsnut 2.3 entspricht der
Höhe des Führungszahns 1.3.
Die der Führungsnut 2.3 benachbarten Zähne
2.4 und 2.5 haben jeweils auf der von der Führungsnut
2.3 abliegenden Flanke einen Neigungswinkel von 15° entsprechend den
Zahnflanken an den Zähnen 1.1 und 1.2 der Platte
1, während sie auf den die Führungsnut 2.3 begrenzenden
Flanken eine den Flanken des Führungszahns 1.3 entsprechende Formgebung
haben.
Die Basis des Führungszahns 1.3 ist vorzugsweise größer
als die des benachbarten Zahns 1.1. Beispielsweise hat die Basis des Führungszahns
1.3 eine Breite von 7,5 mm, während der Zahn 1.1 eine Breite
der Basis von 6,75 mm aufweist.
Die Eingriffstiefe der Zähne bzw. die Zahnhöhe beträgt
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel 4,2 mm. Die Stirnfläche der
Zähne 1.1 und 1.2 und der gegenüberliegende Nutboden
haben eine Abmessung von z. B. 4,5 mm.
Bei dem in 1 unteren Zahn 1.2
der Platte 1 erstreckt sich die äußere Flanke
1.2a bis auf etwa die halbe Zahnhöhe, wobei sich ein Abschnitt
1.2b senkrecht zur Plattenoberfläche erstreckt, sodass die an der
Unterseite der Platte 1 ausgebildete, nach unten offene Nut nur die halbe
Tiefe der Nuten zwischen den Zähnen 1.1 und 1.2 aufweist.
In entsprechender Weise ist an der Oberseite in 1 ein
Zahn 1.4 ausgebildet, der nur die halbe Höhe des benachbarten Zahns
1.1 hat und von der Oberfläche 1a begrenzt wird. Somit sind
die jeweils äußeren Bereiche der Verzahnung nur etwa über die Hälfte
der Zahnhöhe bzw. Nuttiefe ausgebildet, wobei die Außenränder der
Bodenplatten 1 und 2 mit ihren Stirnflächen 1.2b
aneinander liegen und keinen Zwischenraum bilden, wie 2
zeigt, während die Stirnfläche der Zähne am gegenüberliegenden
Nutboden nicht anliegt.
Der innen liegende Flankenabschnitt 1.3a am Führungszahn
1.3 bzw. der äußere Flankenabschnitt 2.3a an der Führungsnut
2.3 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel über die Hälfte
der Zahnhöhe ausgebildet, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
2,1 mm beträgt. In entsprechender Weise ist am Führungszahn
1.3 der äußere Flankenabschnitt 1.3b und der innere
Flankenabschnitt 2.3b an der Führungsnut über eine Höhen-
bzw. Tiefenabmessung von 2,1 mm ausgebildet.
Es ist auch möglich, den verringerten Neigungswinkel von beispielsweise
2° an den Flanken des Führungszahns 1.3 bzw. an den Flanken der
Führungsnut 2.3 über die gesamte Zahnhöhe bzw. Nuttiefe
auszubilden. Die dargestellte Ausführungsform mit vergrößerter Neigung
des äußeren Flankenabschnitts 1.3b am Führungszahn erleichtert
den Eingriff an der benachbarten Platte, kann aber auch entfallen.
Vorzugsweise werden die verzahnten Stirnflächen der Bodenplatten
1 und 2 mittels eines Klebemittels miteinander verklebt. Als vorteilhaft
hat sich ein Klebemittel erwiesen, das eine kurze Abbindezeit hat und durch seine
quellende Wirkung eine schnelle Belastbarkeit des Bodens gewährleistet. Die
Verzahnung ist vorzugsweise so ausgebildet, dass sich im Eingriffszustand nach
2 ein Zwischenraum zwischen Nutgrund und Stirnseite
eines Zahns ergibt, der beispielsweise 0,1–0,2 mm betragen kann. Hierdurch
ergibt sich eine Druckentlastung bei der Verbindung der Bodenplatten. Überschüssiges
Klebemittel, das durch die aneinander liegenden Zahnflanken in den Nutgrund verdrängt
wird, kann in dem so ausgebildeten Zwischenraum aufgenommen werden. 2
zeigt den Eingriffszustand der Platten 1 und 2, wobei die Zahn-
und Nutflanken dicht aneinander liegen. Es ist aber auch möglich, dass sich
zwischen Zahn- und Nutflanken eine Kleberschicht befindet.
Die Dicke der Bodenplatten kann 40–60 mm bei einem Kantenmaß
von z. B. 600 × 600 mm oder 600 × 1200 mm betragen. Das für die Bodenplatten
verwendete Material besteht vorzugsweise aus Gipsfasermaterial, das aus 90–97
% Recycling-Produkten wie Altpapier bestehen kann. Vorzugsweise werden Bodenplatten
aus Kalziumsulfat verwendet. Es können aber auch andere Materialien für
die beschriebenen Bodenplatten verwendet werden. Bevorzugt wird eine Mischung aus
Kraftpapier und Gips bzw. Gipsfasermaterial.
Die Dichte des verwendeten Materials beträgt 1250 bis 1800 kg/m3,
vorzugsweise 1750 kg/m3.
Die Bodenplatten 1 und 2 sind vorzugsweise quadratisch
ausgebildet, wobei das Verzahnungsprofil der Bodenplatte 1 in
1 an zwei benachbarten, im Winkel zueinander liegenden
Stirnseiten ausgebildet ist, während an den beiden anderen Stirnseiten der
gleichen Bodenplatte 1 das Verzahnungsprofil der Bodenplatte
2 in 1 ausgebildet ist. Hierdurch ist eine
Verwendung von Anschnittplatten (Restplatten) durch Verdrehen möglich.
Die verzahnten und miteinander verklebten Bodenplatten werden auf
höhenverstellbaren Stützen über einem Rohfußboden aufgestellt,
wobei jeweils an den vier aneinander liegenden Ecken benachbarter Bodenplatten eine
Stütze vorgesehen wird, die eine entsprechende Auflagefläche für
die vier Ecken der benachbarten Bodenplatten aufweist. Vorzugsweise wird die Auflagefläche
der Stützen so ausgelegt, dass die Bodenplatten auf der Auflagefläche
aufgeklebt werden können.
Die beschriebene Verzahnung von benachbarten Platten kann auch bei
anderen Verkleidungsplatten vorgesehen werden, sie ist nicht auf Bodenplatten beschränkt.
Es können auch zwei Führungszähne an der Stirnseite
einer Platte vorgesehen werden, je nach Ausgestaltung der Zahnbreite und Plattendicke.
Beim Zusammensetzen der Platten erleichtert der vordere Abschnitt
des Führungszahns mit größerem Flankenwinkel den Eingriff der Verzahnung
ineinander, während der innen liegende Flankenabschnitt 1.3a mit verringertem
Neigungswinkel eine Zentrierung des Eingriffs ergibt. Durch die abgesetzte Ausgestaltung
des Flankenwinkels am Führungszahn 1.3 ergibt sich somit ein leichteres
Zusammensetzen benachbarter Platten im Verhältnis zu einem Führungszahn
1.3, der über die gesamte Flankenhöhe einen verringerten Neigungswinkel
aufweist.
Der Führungszahn 1.3 dient vor allem in der Klebephase
zur optimalen Zentrierung der darunter und darüber liegenden Klebezapfen
1.1 und 1.2. 2 zeigt ein Spiel von
0,05 mm zwischen den Flanken der Klebezähne 1.1 und
1.2 und der zugeordneten Nutflanke. Dieses Spiel von 0,05 mm dient zur
Aufnahme eines dünnen Kleberfilms. Wenn die Klebefuge kleiner ist, wird sich
das gesamte Klebermaterial in dem durch den Aufnahmespalt von 0,2 mm zwischen Stirnseite
des Zahns und Nutboden gebildeten Raum ansammeln, sodass an den Zahnflanken keine
Verklebung mehr stattfindet. Dies wird durch das geringe Spiel von 0,05 mm verhindert.
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass im Wesentlichen über die gesamte
Fläche der Verzahnung eine Klebeverbindung stattfindet. Das Spiel zwischen
Zahn- und Nutflanken im Eingriffszustand, bei dem die äußeren Ränder
der Platten dicht aneinander liegen, wie 2 zeigt, kann
zwischen etwa 0,05 bis etwa 0,15 mm betragen.
Der geringfügige Abstand von ca. 0,05 bis 0,1 mm zwischen Zahn-
und Nutflanken wird vorzugsweise auch an dem äußeren Abschnitt
1.3b des Führungszahns 1.3 und dem Abschnitt 2.3b
der Führungsnut 2.3 vorgesehen.
Anstelle der dargestellten Trapezform der Zähne kann auch eine
gerundete Zahnform vorgesehen werden, wobei vor allem die Ecken der Zähne abgerundet
sein können.
Die in 1 wiedergegebenen Maßangaben
stellen ein Ausführungsbeispiel dar. Sie können variiert werden, insbesondere
auch hinsichtlich des Unterschieds im Neigungswinkel zwischen den stärker geneigten
Zahn- und Nutflanken und dem geringeren Neigungswinkel der Flanken am Führungszahn.
Auch kann die Zahnbreite und die Zahntiefe je nach Plattenstärke variieren.
Bei einer Plattenstärke von etwa 60 mm kann ein weiterer Klebezahn entsprechend
den Zähnen 1.1 und 1.2 vorgesehen werden, auf dessen Flanken
und Stirnseite eine Klebeverbindung vorgesehen wird.