Die Erfindung bezieht sich auf eine Sockelleiste zum Anbringen zwischen
Boden und Wand eines Raumes.
Derartige Sockelleisten sind an sich in verschiedenen Ausführungen,
beispielsweise mit rechteckigem Querschnitt oder mit rechtwinklig zueinander stehenden
Schenkeln und geschwungener Außenseite, bekannt, wobei vorzugsweise im Kantenbereich
zwischen Boden und Wand auch ein Freiraum gebildet sein kann. Die Sockelleiste verdeckt
im Kantenbereich störende Ränder des Bodens und der Wand und bildet einen
optisch ansprechenden Übergang und hat auch eine Schutzfunktion.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sockelleiste bereit
zu stellen, die erweiterte Funktionen erfüllt.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
Hierbei ist vorgesehen, dass diese mit einer Leuchtvorrichtung versehen ist.
Die Sockelleiste bietet eine nicht störende und dabei optisch
ansprechende Aufnahme für die Leuchtvorrichtung und kann z. B. als dezente
Zusatzbeleuchtung zu einer Raumbeleuchtung oder zur optischen Führung beispielsweise
in einem Flurbereich oder in einem Kinderzimmer genutzt werden.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung mit optisch ansprechender Integrationsmöglichkeit
der Leuchtvorrichtung für die Sockelleiste besteht darin, dass die Leuchtvorrichtung
einen Licht leitenden und nach außen abstrahlenden Lichtleitkörper aufweist.
Dabei bestehen für die Lichtführung und Lichtabgabe vorteilhafte
Ausgestaltungsvarianten darin, dass der Lichtleitkörper als Lichtleiste oder
Leistenstück ausgebildet ist, die in eine an ihn geometrisch angepasste Ausnehmung
der Sockelleiste eingesetzt ist.
Die Lichtabstrahlung, beispielsweise eine flächige Lichtabstrahlung,
kann dadurch gestaltet werden, dass der Lichtleitkörper auf seiner das Licht
abstrahlenden Außenseite und/oder in seinem Inneren eine Licht streuende Struktur
aufweist.
Der Aufbau und die Leuchtfunktion werden ferner dadurch begünstigt,
dass die Leuchtvorrichtung als Leuchtmittel mindestens eine Leuchtdiode aufweist.
Weitere vorteilhafte Maßnahmen für den Aufbau bestehen darin,
dass in dem Lichtleitkörper und/oder in der Sockelleiste an den Lichtleitkörper
angrenzend eine Aufnahmefür das oder die Leuchtmittel ausgebildet ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
1 eine im Kantenbereich zwischen Boden und Wand angeordnete
Sockelleiste mit Beleuchtungsvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
2 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Sockelleiste
mit Beleuchtungsvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
3 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Sockelleiste
mit Beleuchtungsvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
4 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Sockelleiste
mit Beleuchtungsvorrichtung in perspektivischer Ansicht,
5 eine Sockelleiste mit Beleuchtungsvorrichtung von
der Rückseite in perspektivischer Ansicht,
6 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Sockelleiste
mit Beleuchtungsvorrichtung von der Rückseite in perspektivischer Ansicht,
7 eine Ansicht einer Sockelleiste mit Beleuchtungsvorrichtung
von der Stirnseite,
8 die Sockelleiste nach 7
in Draufsicht, und
9 ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine
Sockelleiste mit Beleuchtungsvorrichtung im Querschnitt.
1 zeigt eine in dem Kantenbereich zwischen Boden und
Wand 2 angeordnete beleuchtete Sockelleiste 1 rechteckigen Querschnitts
mit integrierter Beleuchtungsvorrichtung. In der eigentlichen Sockelleiste
10 ist in deren unterem Randbereich in einer Ausnehmung 11 ein
zumindest auf seiner sichtbaren Außenseite rechteckförmiger Lichtleitkörper
20 eingesetzt, der auf seiner Licht abgebenden Außenfläche bündig
mit der betreffenden Außenfläche der Sockelleiste 10 abschließt.
Der zumindest auf seiner Außenseite leistenartig ausgebildete Lichtleitkörper
20 besitzt eine leisten- oder bandförmige Lichtaustrittsfläche,
die sich längs in Richtung der Sockelleiste 10 erstreckt.
Bei dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist ein ähnlicher Lichtleitkörper 20 wie in 1
mehr in den mittleren Bereich der dem Raum zugekehrten Frontseite der Sockelleiste
10 ebenfalls in einer dort angeordneten, an den Lichtleitkörper
20 angepassten Ausnehmung eingesetzt und erstreckt sich
ebenfalls in Längsrichtung der Sockelleiste 10.
Bei dem in 3 gezeigten weiteren Ausführungsbeispiel
sind mehrere in Längsrichtung der Sockelleiste kürzere Lichtleitkörper
20 oder Segmente eines einstückigen Lichtleitkörpers
20 mit ihren Lichtleitflächen ebenfalls im unteren Bereich der frontseitigen
Sockelfläche Licht abgebend eingesetzt. Zumindest die Licht abgebende Fläche
des Lichtleitkörpers 20 ist mit einer Licht streuenden Struktur versehen,
um das Licht in gewünschter Weise in den umgebenden Raumbereich abzustrahlen.
Derartige Streueffekte zum Beeinflussen der räumlichen Lichtabstrahlwinkel
können anstelle auf der Außenseite oder zusätzlich zu der Außenseite
auch im Inneren des Lichtleitkörpers 20 als Streuzentren angeordnet
sein. Derartige Licht streuende Strukturen bzw. Streuzentren können auch bei
den übrigen gezeigten Ausführungsbeispielen vorgesehen sein. Die Lichtleitkörper
20 an sich können aus klarem oder trübem Licht leitendem Material
hergestellt sein.
Bei dem in 4 gezeigten Ausführungsbeispiel
ist der Lichtleitkörper 20 mit seiner Licht abstrahlenden Fläche
im Oberseitenbereich der Sockelleiste 10 bündig mit der angrenzenden
Fläche angeordnet.
Wie die 5 bis 9
erkennen lassen, ist in eine Aufnahme 22 in dem Lichtleitkörper
20 oder aber in einer derartigen Aufnahme in der Sockelleiste
10 in der Nähe des Lichtleitkörpers 20 mindestens ein
Leuchtmittel, vorzugsweise in Form einer Leuchtdiode 21 angeordnet. Die
Leuchtdiode 21 wird z. B. in einem jeweiligen Sockel oder in einer gemeinsamen
Sockelanordnung gehalten, wobei das von ihr abgegebene Licht möglichst vollständig
in den Lichtleitkörper 20 eingebracht wird. Die über die Rückseite
der Sockelleiste 10 vorstehenden Bereiche der Beleuchtungsanordnung können
z. B. in einer Aussparung in der Wand untergebracht werden oder, wie 9
zeigt, in einer einen Freiraum bildenden Aussparung auf der Rückseite der Sockelleiste
10. Die Licht abgebende Fläche ist auch bei nicht ebenen Flächen
der Sockelleiste vorzugsweise an den Verlauf der dem Raum zugekehrten Außenfläche
der Sockelleiste 10 angepasst, so dass sich keine störenden Übergänge
wie Rillen oder Kanten ergeben.
Die Leuchtdioden 21 können zur Abgabe von Licht unterschiedlicher
Farbe entweder durch entsprechende Ausbildung der einzelnen Leuchtdioden oder durch
Wahl unterschiedlicher Leuchtdioden und jeweils entsprechende Ansteuerung ausgelegt
sein. Auch ergeben sich mit den eine hohe Lebensdauer aufweisenden Leuchtdioden
21 gute Steuerungsmöglichkeiten der Lichtstärke, so dass z. B.
nachts in einem Kinderzimmer ein schwaches Dämmerlicht eingestellt werden kann,
das lediglich zur Orientierung dient. Außerdem ergibt sich mit der beleuchteten
Sockelleiste 1 die Möglichkeit einer Hintergrundbeleuchtung oder Ergänzungsbeleuchtung.
Die Sockelleiste kann insgesamt mit integrierter Beleuchtungsvorrichtung hergestellt
werden, die über eine einfache Kupplungsvorrichtung mit einer elektrischen
Energieversorgung verbunden werden kann.
Zum Herstellen der beleuchteten Sockelleiste 1 wird z. B.
in eine handelsübliche Sockelleiste 10 die Ausnehmung 11
bzw. ein Schlitz gefräst. In die Ausnehmung 11wird als Lichtleitkörper
20 ein Acryl- oder Glasplattenkörper eingepasst. In den Lichtleitkörper
20 werden als Aufnahmen 22 Bohrungen oder Ausfräsungen eingebracht,
in die die Leuchtmittel nicht sichtbar eingebaut werden.
Als Sockelleisten 10 eignen sich solche aus Holz, Kunststoff
oder Metall in unterschiedlichen Farben und Querschnittsformen bis hin zu Stein-
und Kunststofffliesen.
Zur Steuerung des Lichts ist abhängig von dem Leuchtmittel eine
entsprechende Betriebsspannung von z. B. 3 V bis 230 V möglich. Außer
der Variation der Lichtstärke und Lichtfarbe sind auch andere Effekte durch
die Steuerung erreichbar, beispielsweise Blinklicht, Lauflicht oder abwechselnd
unterschiedliche Farben. Die jeweilige Einstellung der Steuerbetriebsart kann dabei
fernbedienbar ausgestaltet sein.