Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Bohrer zum Bearbeiten von
Metall.
Technischer Hintergrund
Wenn man in Metall bohrt, wird die Bohrkrone einer großen Beanspruchung
unterworfen. Der Bohrer wird oft schwer abgenutzt, wodurch die Genauigkeit bei der
Herstellung von Löchern schnell beeinträchtigt wird. Eine Möglichkeit,
das Problem zu lösen, war die Verwendung von harten Materialien für die
Herstellung von Bohrkronen. Diese Art von Bohrern ist oft fest, zur gleichen Zeit
aber spröde und läßt oft den Bohrer mit Spänen aus dem härteren
Material überzogen werden, in welchem der Bohrer arbeitet. Dieses Überziehen
mit Spänen bedeutet, daß der Unterschied zwischen der gewünschten
und der erreichten Genauigkeit beim Bohrungsdurchmesser oft erheblich wird.
Ferner werden große Anforderungen an die Betriebsdauer des Bohrers
und die Qualität des Ergebnisses gestellt, wenn man den Bohrer benutzt, insbesondere
im Hinblick auf die gewerbliche Benutzung. EP 0,761,352
offenbart einen Bohrer, der mit einer gewissen Verringerung an Verbrauchsmaterial
ausgestaltet ist und eine leichtere Bearbeitung von Metall einschließt. Dieses
Dokument betrifft Bohrer aus walzengeschmiedetem Stahl, der für gewerbliche
oder andere berufliche Benutzung nicht wirklich verwendbar ist, der aber entwickelt
ist, um das Bedürfnis des niederen Marktanteils zu befriedigen. Jedoch zeigt
EP 0,761,352, daß ein gewisser Aufbau
der Schneidkanten des Bohrers von der zentralen Spitze zu der Außenkante des
Bohrers hin, in welcher Richtung den Schneidkanten des Bohrers eine Neigung nach
oben gegeben ist, ein besseres Bohrloch erzeugt.
Auch DE 31 23 048 offenbart
einen Bohrer mit Bohrkronen, die zur Mittelachse des Bohrers hin geneigt sind. Aufgrund
dieser Gestaltung der Bohrkronen finden die Späne ihren Weg zur Mitte hin anstelle
zum Umfang des Loches, und es wird eine bessere Genauigkeit im Hinblick auf den
Durchmesser des Loches erreicht. Noch eine andere Patentbeschreibung DE
911 799 offenbart einen Bohrer, welcher das oben beschriebene Prinzip verwendet,
um die Späne auf einem besseren Weg während des eigentlichen Bohrens zu
entfernen und somit das Risiko zu reduzieren, daß der Bohrer mit Spänen
überzogen bzw. beschichtet wird. Die Unterlagen der zwei zuletzt genannten
Bohrer zeigen klar, daß sie für Materialien gedacht sind, wie zum Beispiel
Holz, Kunststoff, Beton und Mörtel.
Für Metall und speziell gewerbliche Bearbeitung verschiedener
Metalle sind vollständig andere Metalleigenschaften der Bohrer erforderlich,
da sie auf der einen Seite oft strengeren Qualitätsnormen und Anforderungen
genügen müssen und andererseits einem heftigeren Abrieb und größeren
Kräften unterworfen sind als andere Arten von Bohrern. Beim Bohren in Metall
werden auch die Bohrerspindel und ihre Lager einer großen Beanspruchung infolge
großer radialer Kräfte unterworfen, wodurch es für die Bohrerspindel
notwendig wird, gewartet zu werden oder sogar häufig ausgewechselt zu werden.
Das Problem des Erreichens einer hohen Qualität des bearbeiteten
Materials, ohne gleichzeitig übermäßige Radialkräfte zu erhalten,
welche die Betriebsdauer sowohl der Bohrer als auch der Spindeln verkürzt,
bleibt somit zu lösen, wenn man Metall bohrt.
Zusammenfassung der Erfindung
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist somit die Schaffung eines
Bohrers, der eine im Verhältnis zum bekannten Stand der Technik verbesserte
Lösung für das Problem mit den Bohrspänen und ihrer negativen Wirkung
auf die Herstellung von Löchern bietet, ohne gleichzeitig übermäßige
Radialkräfte zu erhalten, wenn man in Metall bohrt. Erfindungsgemäß
wird diese Aufgabe durch einen Bohrer derjenigen Art gelöst, die eingangs dargelegt
ist mit den Merkmalen, die aus Anspruch 1 ersichtlich sind. Bevorzugte Ausführungsformen
des Bohrers ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Somit bezieht sich die Erfindung auf eine Bohrkrone zur Bearbeitung
von Metall, welche eine zentrale Spitze hat, die in Schneidkanten führt, die
sich zum Umfang hin erstrecken, und eine Mittellinie hat, wobei die Bohrkrone einen
Schneidwinkel (&agr;) von 1–20° zwischen der Normalrichtung der Bohrachse
und einer Schneidkante hat, die somit zur Mittellinie (A) hin geneigt ist, und daß
die zentrale Spitze einen Winkel (&eegr;) einer spitzen Rippe von 90 ± 2°
und eine Basis bildet, welche bis zu 23–45% oder vorzugsweise 30–40%
und am meisten bevorzugt etwa ein Drittel des gesamten Durchmessers der Bohrkrone
einnimmt.
Das oben beschriebene Verhältnis zwischen der Erstreckung der
Basis der Bohrkrone und dem Durchmesser der Bohrkrone sowie die Neigung der Schneidkanten
zu der Mitte des Bohrers hin bedeutet, daß die Radialkräfte verringert
sind und gleichzeitig ein Überziehen des Bohrers mit Spänen vermieden
ist. Mit einem Winkel einer spitzen Rippe von 90° wird eine scharf markierte
spitze Rippe erhalten, welche die zentrale Spitze und eine Spanfläche aufweist.
Der Winkel einer spitzen Rippe wird als der Winkel zwischen einer Linie in der Normalrichtung
der Bohrerachse und der spitzen Rippe definiert, welche die Seite
der zentralen Spitze aufweist, und wird hier mit (&eegr;) bezeichnet. Da die Bohrkrone
vorzugsweise doppelschneidend gemacht ist, gibt es genug Raum, um die Späne
zu entfernen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat die Bohrkrone
einen Spitzenwinkel (&bgr;) von 90 ± 10°. Der Spitzenwinkel ist hier
als der Winkel zwischen zwei Linien definiert, die jeweils eine imaginäre Verlängerung
der Zentralspitzenseite bilden, und dieser Spitzenwinkel wird hier mit (&bgr;)
bezeichnet. In diesem Winkelbereich für den Spitzenwinkel hat der Bohrer die
optimale Leistung für die Metallbearbeitung. Metalle, für deren Bearbeitung
die Bohrkrone bevorzugt vorgesehen ist, sind Messing, Kupfer und Leichtmetalle,
wie zum Beispiel Aluminium.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
hat die Bohrkrone einen Schneidwinkel (&agr;) von 10 ± 3° zwischen der
Normalrichtung der Bohrerachse und einer Schneidkante, die somit zu der Mittellinie
(A) hin geneigt ist und diesen Winkel durchgehend bis zum Umfang der Bohrerkrone
beibehält.
Diese Gestaltung der Schneidkanten und der oben definierten Form und
Ausdehnung des Spitzenwinkels bedeutet, daß die zentrale Spitze das Material
zuerst erreicht. Somit werden Vibrationen und Bewegungen der Spindel stabilisiert,
bevor die Schneidkanten mit der Bearbeitung des Materials beginnen. Der Abstand
zwischen der Zentralspitze und den Kantenenden sollte nicht zu lang sein, insbesondere
wenn die Bohrkrone für dünnere Metallbleche verwendet werden soll. Die
zentrale Spitze drückt dann das Metallblech nieder und deformiert es, bevor
die Schneidkanten mit dem Metallblech in Eingriff kommen, und kann sogar verursachen,
daß das Metallblech aufgespaltet wird. Der Winkel der Schneidkanten darf nicht
zu steil sein, denn dies würde die Betriebsdauer der Schneidkanten verkürzen.
Gemäß der Idee der Erfindung haben die Schneidkanten der
Bohrkrone eine Spanfläche bei einer spitzen Rippe, die an dem äußeren
Umfang der Bohrkrone mindestens 0,7 mm beträgt. Da die Kante gerade statt spitz
zulaufend ist, wird die Genauigkeit des Bohrens über längere Zeit beibehalten,
wodurch die Betriebsdauer des Bohrers erhöht wird. Die Ausdehnung der spitzen
Rippe kann selbstverständlich im Hinblick auf das Maß des Bohrers verändert
werden. Die Erstreckung der spitzen Rippe wird auch durch den oben erwähnten
Winkel einer spitzen Rippe bestimmt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hat die Bohrkrone
eine Schneidkante mit einem primären Freiwinkel von 10 ± 3° bezüglich
der Normalrichtung der Bohrerachse. Dieser primäre Freiwinkel wird hier mit
(&phgr;) bezeichnet. Wenn der Primärwinkel des Freiraums bzw. primäre
Freiwinkel größer als die oben angegebene Obergrenze ist, wird die Wärmeerzeugung
während der Bearbeitung sehr hoch. Ein kleinerer Winkel als die oben angegebene
Grenze ist im Hinblick auf die Bearbeitung speziell der oben erwähnten Metalle
ungeeignet. Am meisten bevorzugt sollte der primäre Freiwinkel 10–12°
sein.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausführungsform der
Bohrkrone hat die Schneidkante einen sekundären Freiwinkel von 25 ± 5°
bezüglich der Normalrichtung der Bohrerachse. Dieser sekundäre Freiwinkel
wird hier mit (&thgr;) bezeichnet. Wegen des zweiteiligen Freiraumes, der oben
beschrieben ist, erhält der Bohrer einen kontinuierlicheren Übergang von
den Schneidkanten nach unten zu den schraubenförmigen Führungskanten hin.
Durch diese Ausgestaltung wird ein Raum für das Entfernen von Spänen und
anderen Restprodukten vorgesehen. Durch die Möglichkeit eines schnellen und
wirksamen Entfernens der Späne wird das Risiko örtlicher Fehlstellen und
einer hohen Reibwärme reduziert.
Beide oben erwähnten Freiwinkel haben eine abnehmende Neigung
in Richtung entgegen der Drehrichtung des Bohrers. Der Freiraum kann zum Beispiel
durch Schneiden der Hülloberfläche des Konus in Facetten oder durch Schleifen
dieser Oberfläche geschaffen werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Bohrkrone ist diese
aus Hartmetall hergestellt. Die Bohrkrone weist bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform
einen Diamantabschnitt auf. Auch andere Materialien mit Materialeigenschaften, die
gut genug sind, können für die Herstellung von Bohrkronen der oben erwähnten
Gestaltung verwendet werden. Eine Bohrkrone, die eines oder mehrere der oben erwähnten
Merkmale hat, ist vorzugsweise in einem Spiralbohrer eingeschlossen. Der Steigungswinkel
beträgt vorzugsweise 0–30°, die Erfindung ist aber nicht auf einen
speziellen Steigungswinkel beschränkt. Im Rahmen der Erfindung im Hinblick
auf einen Bohrer oder ein Bohrkrone der oben erwähnten Art können die
oben beschriebenen Merkmale selbstverständlich auch frei kombiniert werden
oder als separate Ausführungsformen gegeben sein.
Derzeit gibt es eine Vielzahl von Bohrerarten, welche Mittel für
eine Innenkühlung haben. Der oben beschriebene Bohrer ist diesbezüglich
keine Ausnahme, kann aber ohne Schwierigkeiten mit Mitteln für eine Innenkühlung
versehen werden. Es gibt zum Beispiel Lösungen, bei denen ein Kühlmittel
in eine Leitung gelangt, die innen in dem Bohrer angeordnet ist. Diese Lösung
kann für diesen Bohrer auch verwendet werden, wenn bei der Produktion solche
Forderungen gestellt werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen.
Nachfolgend wird die Erfindung in größerer Einzelheit anhand
eines Beispieles und unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, bei welchen
1 eine Seitenansicht der Bohrkrone ist,
2 eine Seitenansicht der um 90° gedrehten Bohrkrone
ist und
3 eine Vorderansicht der Bohrkrone ist.
Beschreibung einer Ausführungsform
1 ist eine Seitenansicht einer Bohrkrone 1
gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Die Bohrkrone
1 ist hauptsächlich für die Bearbeitung von Messung, Kupfer und
Leichtmetallen gedacht, wie zum Beispiel Aluminium. Auch Legierungen mit Leichtmetall
werden als Leichtmetalle betrachtet. Die Bohrkrone ist in vorteilhafter Weise bei
einem Bohrer eingeschlossen, der aus einem Stück aus Hartmetall oder einem
ähnlichen Material hergestellt ist. Der Bohrer ist in zweckmäßiger
Weise geschliffen, um seine richtige Form zu erreichen.
In der Figur ist die zentrale Spitze 2 von der Seite gezeigt
und hat einen Winkel (&eegr;) einer spitzen Rippe von im wesentlichen 90°.
Der Winkel (&eegr;) einer spitzen Rippe ist als der Winkel zwischen einer Linie
in der normalen Richtung B der Bohrerachse und dem Schärfen 7 definiert,
welches die zentrale Spitze 2 und die Spanfläche 6 aufweist.
Ferner wird die Neigung des primären (&phgr;) und des sekundären
(&thgr;) Freiwinkels aus dieser Figur deutlich. Der primäre Freiwinkel erstreckt
sich abfallend nach unten in einer Richtung entgegen der Drehrichtung des Bohrers
unter einem Winkel von vorzugsweise 10–12°. Der sekundäre Freiwinkel,
welcher hier direkt dem primären Winkel folgt, hat einen größeren
Freiwinkel und beträgt vorzugsweise etwa 25°. Diese Winkel sind nur als
Beispiele der bevorzugten Ausführungsform angegeben und sollten nicht als die
Erfindung beschränkend betrachtet werden. Um den oben beschriebenen Freiwinkel
zu erhalten, kann die Hülloberfläche des Konus der Bohrerkrone geschliffen
bzw. gewalzt sein, oder die Bohrerkrone kann in Facetten geschnitten sein.
Beide diese Winkel werden von einer Normallinie B zu der Mittelachse
und in der entgegengesetzten Richtung relativ zur Vortriebsrichtung des Bohrers
definiert. Die Definition ergibt sich aus 1.
2 zeigt die Bohrkrone 1 von derjenigen Seite,
die um ihre Achse (A) um 90° gedreht ist. Die zentrale Spitze 2 hat
hier ihre verjüngende Seite mit einem Spitzenwinkel (&bgr;) von im wesentlichen
90°. Die Schneidkanten 3, die auch einen Winkel einer spitzen Rippe
von 90° haben, zeigen in der Figur eine Erstreckung, die zu der Mittellinie
hin geneigt ist. Dieser Winkel, der den Winkel der Schneikanten definiert und auch
Schneidwinkel (&agr;) bezeichnet wird, beträgt bei einer bevorzugten Ausführungsform
im wesentlichen 10°. Die Spanfläche 6 erstreckt sich im wesentlichen
eben entlang der Schneidkante 3. Die im wesentlichen ebene Spanfläche
hat eine Erstreckung in der Vortriebsrichtung des Bohrers von etwa 1 mm durchgehend
hinaus zum Umfang des Bohrers, selbstverständlich hängt die Erstreckung
aber auch von dem Bohrermaß ab.
Bei dieser Ausführungsform bildet die Bohrkrone einen Teil eines
Spiralbohrers. Der Steigungswinkel der Führungskanten 8 bildet bei
einer bevorzugten Ausführungsform einen Winkel von 25–30° relativ
zur Erstreckungsrichtung der Bohrerachse.
3 zeigt die Vorderseite der Bohrkrone, wobei sich das
Verhältnis zwischen der Basis der zentralen Spitze 2 und dem Gesamtdurchmesser
der Bohrkrone deutlich ergibt. Bei einer bevorzugten Ausführungsform beträgt
dieses Verhältnis der Erstreckung bzw. Verlängerung der Basis der zentralen
Spitze zu dem Gesamtdurchmesser der Bohrkrone etwa ein Drittel.