Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungssystem
zur Verbindung mindestens eines Wärmetauschers mit mindestens einem Gehäuse
für eine Klimaanlage.
Wärmetauscher, insbesondere Klimageräte, Verdampfer,
Kondensatoren, sind meist in ein Gehäuse integriert. Insbesondere ist das Gehäuse
aus Kunststoff ausgebildet. Das Gehäuse weist zumeist ein Gehäuseoberteil
und ein Gehäuseunterteil auf. Im Zuge von Wartungsarbeiten an dem Klimagerät
muss zumindest ein Gehäuseteil für die Wartungsarbeiten vom Kunststoffgehäuse
abnehmbar sein. Dabei darf der zumindest eine Wärmetauscher eines Klimageräts
seine Position nicht verändern. Insbesondere bei Klimageräten mit Kunststoffgehäuse
ist das Gehäuseunterteil oder das Gehäuseoberteil das tragende Element
und kann nicht entfernt werden.
Darüber hinaus sind Klimageräte mit Blechgehäusen
bekannt. Dabei wird das Gehäuse mit dem Wärmetauscher verschraubt. Der
Wärmetauscher ist insbesondere aus einem Metall mit einer geringen Dichte wie
beispielsweise aus Aluminium oder aus Edelstahl ausgebildet. Das Gehäuse ist
aus Kunststoff oder aus einem Metall mit geringer Dichte wie beispielsweise Aluminium
ausgebildet. Wärmetauscher und Gehäuse weisen zumeist unterschiedliche
Wärmeausdehnungskoeffizienten auf. Im Betriebszustand erfährt das Gehäuse
zumeist eine andere Wärmeausdehnung als der Wärmetauscher.
Dies kann zu Spannungen bzw. Verformungen am Gehäuse
und/oder an dem zumindest ein Wärmetauscher führen. Insbesondere bei einer
Schraubenverbindung zwischen Gehäuse und dem zumindest einen Wärmetauscher
kann der Wärmetauscher im Betriebszustand beschädigt werden.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verbindungssystem
der eingangs beschriebenen Art zur Verbindung mindestens eines Wärmetauschers
mit mindestens einem Gehäuse für eine Klimaanlage zu verbessern.
Die Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Es wird ein Verbindungssystem zur Verbindung mindestens
eines Wärmetauschers mit mindestens einem Gehäuse für eine Klimaanlage,
wobei der mindestens eine Wärmetauscher mit dem mindestens einen Gehäuse
für eine Klimaanlage formschlüssig verbindbar ist, wobei das Verbindungssystem
zumindest ein Steckgabelelement zur Verbindung des zumindest einen Wärmetauschers
mit dem zumindest einen Gehäuse aufweist.
Insbesondere kann das Verbindungssystem zur Verbindung
mindestens eines Wärmetauschers eines Klimageräts wie beispielsweise eines
Verdampfers oder Kondensators mit mindestens einem Gehäuse dienen, insbesondere
zur Verbindung mit dem Gehäuse des Klimageräts dienen. Dabei kann der
Wärmetauscher, insbesondere der Verdampfer oder Kondensator, mit mindestens
einem Gehäuse formschlüssig verbunden sein. Der Wärmetauscher kann
insbesondere mit mindestens einem Gehäuseteil formschlüssig über
ein Steckgabelelement verbunden sein. Das Steckgabelelement kann insbesondere zumindest
ein Gehäuseteil formschlüssig mit dem zumindest einen Wärmetauscher,
insbesondere mit dem Verdampfer und/oder Kondensator, verbinden. Insbesondere kann
das Gehäuse aus Kunststoff oder aus einem Metall mit geringer Dichte wie beispielsweise
aus Aluminium oder aus einem Faserverbundwerkstoff ausgebildet sein.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist das zumindest
eine Steckgabelelement mindestens zwei Zinken auf. Besonders vorteilhaft verbinden
die mindestens zwei Zinken das Gehäuse formschlüssig mit dem zumindest
einen Wärmetauscher.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die
mindestens zwei Zinken einteilig ausgebildet. Das Steckgabelelement ist dadurch
besonders vorteilhaft herstellbar und/oder montierbar und/oder demontierbar. Insbesondere
ist die kraftübertragende Fläche besonders vorteilhaft erhöhbar.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ist dadurch gekennzeichnet,
dass das mindestens eine Steckgabelelement zumindest ein Ringsegment zur Handhabung
bei Montage und/oder Demontage aufweist. Besonders vorteilhaft kann in das zumindest
eine Ringsegment ein Montage- und/oder Demontagewerkzeug wie beispielsweise eine
Zange eingeführt werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung ist das zumindest
eine Steckgabelelement zumindest bereichsweise aus einem Federwerkstoff wie beispielsweise
aus Federdraht ausgebildet, Auf diese Weise wird neben dem Formschluss auch ein
Reibschluss zwischen dem Steckgabelelement und dem Wärmetauscher und/oder dem
Gehäuse hergestellt, so dass das Steckgabelelement besonders vorteilhaft verliersicher
das zumindest eine Gehäuse mit dem zumindest einen Wärmetauscher verbindet.
Das Steckgabelelement kann aus einem Werkstoff, insbesondere aus einem Federwerkstoff,
ausgebildet sein. Das Steckgabelelement kann auch aus unterschiedlichen Werkstoffen
wie beispielsweise aus Kunststoff und/oder Metall, insbesondere Federdraht, ausgebildet
sein.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführung weist das
Gehäuse mindestens ein erstes Nutelement zur Aufnahme zumindest eines Wärmetauschersabschnitts
auf. In die mindestens eine erste Nut kann besonders vorteilhaft ein Abschnitt eines
zumindest einen Wärmetauschers eingreifen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführung weist zumindest
das erste Nutelement mindestens eine Bohrung zur Aufnahme des Steckgabelelements
auf. Das erste Nutelement kann zwei, drei, vier, fünf, sechs, sieben, acht
oder mehr als acht Bohrungen aufweisen. Besonders vorteilhaft können zwei Bohrungen
auf einer Seite der Nutwand eingebracht sein und die zwei anderen Bohrungen gegenüberüberliegend
den zwei ersten Bohrungen auf einer anderen Nutwand eingebracht sein. Das zumindest
eine Steckgabelelement kann besonders vorteilhaft durch die vier Bohrungen der zumindest
einen Nut gesteckt werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das
Gehäuse zumindest ein zweites Nutelement auf. Besonders vorteilhaft ist in
das zweite Nutelement zumindest ein weiteres Steckgabelelement einbringbar.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist das
erste Nutelement und das zweite Nutelement unterschiedliche Breiten auf. Besonders
vorteilhaft kann die breitere der beiden Nutelemente Wärmedehnungen des zumindest
einen Wärmetauschers besonders vorteilhaft aufnehmen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung weist der Wärmetauscher
zumindest einen Wärmetauscherabschnitt auf, der zumindest in das erste Nutelement
des Gehäuses und/oder zumindest in das zweite Nutelement des Gehäuses
zumindest abschnittsweise eingreift und/oder zumindest eine Bohrung zur Aufnahme
des Steckgabelelements aufweist. Auf diese Weise kann der Wärmetauscher mit
dem zumindest einen Gehäuse besonders vorteilhaft verbunden werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist der
zumindest eine Wärmetauscherabschnitt zumindest zwei Bohrungen auf. In die
zumindest zwei Bohrungen ist das Steckgabelelement besonders vorteilhaft einsteckbar.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist der Wärmetauscherabschnitt
zumindest abschnittsweise als zumindest ein Seitenblech des Wärmetauschers
ausgebildet. Besonders vorteilhaft kann der Wärmetauscherabschnitt ein verlängerter
Abschnitt des Seitenblechs sein.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen und aus der Zeichnung.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. Es zeigen:
- Figur 1 :
- Eine isometrische Darstellung eines über zwei Steckgabelelemente mit einem
Wärmetauscher verbundenen Gehäuseabschnitts,
- Figur 2:
- eine Draufsicht eines über zwei Steckgabelelemente mit einem Wärmetauscher
verbundenen Gehäuseabschnitts,
- Figur 3:
- eine Seitenansicht eines über ein Steckgabelelement mit einem Wärmetauscher
verbundenen Gehäuseabschnitts und
- Figur 4:
- eine isometrische Darstellung zweier Steckelemente, die in einen Wärmetauscher
eingesteckt sind.
Figur 1 zeigt eine isometrische Darstellung eines über zwei Steckgabelelemente
4 mit einem Wärmetauscher 2 verbundenen Gehäuseabschnitts 1.
Der Wärmetauscher 2 ist insbesondere ein Verdampfer
und/oder Kondensator und/oder ein Kühlmittelkühler und/oder ein Abgaskühler
und/oder ein Ölkühler und/oder ein Gaskühler einer Klimaanlage.
Das Gehäuse 1 weist eine Gehäuseplatte 11 und ein Nutelement 3 auf.
Das Nutelement 3 ist im Wesentlichen als U-Profil ausgebildet. Das Nutelement 3
weist eine erste Nutwand 9 und eine zweite Nutwand 10 auf.
Die erste Nutwand 9 ist im Wesentlichen parallel zur zweiten Nutwand 10 angeordnet,
Im Wesentlichen ist die erste Nutwand 9 von der zweiten Nutwand 10 im Abstand der
Nutgrundfläche 12 angeordnet
Die Nutgrundfläche 12 ist im Wesentlichen senkrecht zur ersten Nutwand 9 und/oder
zur zweiten Nutwand 10 angeordnet. Die erste Nutwand 9 und/oder die zweite Nutwand
10 sind im Wesentlichen senkrecht zur Gehäuseplatte 11 angeordnet. Die Nutgrundfläche
12 ist im Wesentlichen parallel zur Gehäuseplatte 11 angeordnet. Die Nutgrundfläche
12 ist im Wesentlichen in einem Abstand von einer nicht näher bezeichneten
Höhe der ersten Nutwand 9 und/oder der zweiten Nutwand 10 angeordnet.
Der Übergang der ersten Nutwand 9 in die Nutgrundfläche
12 bzw. der Übergang der zweiten Nutwand 10 in die Nutgrundfläche 12 ist
im Wesentlichen als Nutphase ausgebildet. Der Übergang der ersten Nutwand 9
in die Nutgrundfläche 12 ist als erste Nutphase 15 ausgebildet.
Der Übergang der zweiten Nutwand 10 in die Nutgrundfläche 12 ist im Wesentlichen
als zweite Nutphase 16 ausgebildet.
Die erste Nutwand 9 weist eine Anzahl von Nutstegen 17 auf. Die Nutstege 17, im
dargestellten Ausführungsbeispiel fünf Nutstege 17, sind aus der ersten
Nutwand 9 ausgebildet.
Aus der zweiten Nutwand 10 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel ebenfalls
fünf Nutstege 17 ausgebildet. Die Nutstege 17 der ersten Nutwand 9 sind im
dargestellten Ausführungsbeispiel gegenüberliegend zu den Nutstegen 17
der zweiten Nutwand 10 angeordnet. Die Nutstege 17 sind aus der ersten Nutwand 9
und/oder aus der zweiten Nutwand 10 im Wesentlichen senkrecht zum nicht näher
bezeichneten Nutrichtungsverlauf des Nutelements 3 ausgebildet.
In einem anderen Ausführungsbeispiel können die Nutstege 17 der ersten
Nutwand 9 gegenüber den Nutstegen 17 der zweiten Nutwand 10 versetzt angeordnet
sein.
Die Nutstege 17 sind einteilig mit dem Gehäuse 1 ausgebildet. Die Nutstege
17 dienen im Wesentlichen der Versteifung des Gehäuses 1 bzw. der Versteifung
des Nutelements 3.
Das Gehäuse 1 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel
acht Nutbohrungen 5 auf. Vier Nutbohrungen 5 sind in die erste Nutwand 9 eingebracht.
Vier Nutbohrungen 5 sind in die zweite Nutwand 10 eingebracht.
Die Nutbohrungen 5 der ersten Nutwand 9 sind im Wesentlichen
senkrecht zum nicht näher bezeichneten Verlauf des Nutelements 3 in die erste
Nutwand 9 und/oder die zweite Nutwand 10 eingebracht. Die Nutbohrungen 5 der ersten
Nutwand 9 sind benachbart zur Gehäuseplatte 11 in die erste Nutwand 9 eingebracht.
Die Nutbohrungen 5 der zweiten Nutwand 10 sind benachbart zur Gehäuseplatte
11 in die zweite Nutwand 10 eingebracht.
In einem anderen als dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Nutbohrungen 5 in einem Abstand zur Gehäuseplatte 11 von 0,1mm bis
zur Höhe der ersten Nutwand 9 und/oder bis zur Höhe der zweiten Nutwand
10 in die erste Nutwand 9 oder in die zweite Nutwand 10 eingebracht.
Das Gehäuse 1 sowie die Gehäuseplatte 11 und/oder
das Nutelement 3 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel aus Kunststoff ausgebildet.
In einem anderen Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse 1, die Gehäuseplatte
11 und/oder das Nutelement 3 aus einem Material mit einer geringen Dichte wie beispielsweise
aus einem Metall mit einer geringen Dichte wie Aluminium ausgebildet.
In einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse
1 und/oder die Gehäuseplatte 11 und/oder das Nutelement 3 aus einem Faserverbundwerkstoff
ausgebildet.
Das Gehäuse 1 und/oder das Nutelement 3 ist durch
ein urformendes Fertigungsverfahren wie beispielsweise Gießen hergestellt.
Das Gehäuse 1 und/oder das Nutelement 3 kann dabei durch Kunststoffgießen,
insbesondere Kunststoffspritzgießen, oder durch Metallgießen, insbesondere
Metallspritzgießen, hergestellt werden.
In einem anderen Ausführungsbeispiel ist das Nutelement 3 in das Gehäuse
1 durch ein umformendes Fertigungsverfahren wie beispielsweise Stanzen, Pressen,
Prägen usw. eingebracht.
Der Wärmetauscher 2 ist im Wesentlichen aus einem
Material mit einer geringen Dichte wie beispielsweise aus Aluminium ausgebildet.
Der Wärmetauscher 2 weist zumindest einen Wärmetauscherabschnitt, insbesondere
zwei Wärmetauscherabschnitte 18 auf. Der zumindest eine Wärmetauscherabschnitt
18 ist insbesondere eine Seitenwand 19. Insbesondere weist der Wärmetauscher
2 zwei Wärmetauscherabschnitte 18 auf, insbesondere zwei Seitenwände 19.
Die Seitenwand 19 ist im Wesentlichen als Platte ausgebildet. Die Seitenwand 19
weist maximal eine Breite auf, die nur unwesentlich kleiner als der Abstand zwischen
der ersten Nutwand 9 und der zweiten Nutwand 10 ist.
In einem anderen Ausführungsbeispiel ist die Breite
BSW der Seitenwand 19 kleiner als die Breite BN des Nutelements 3. Die Differenz
BN-BSW dient der Aufnahme der Wärmeausdehnung des Wärmetauschers 2. Die
Seitenwand 19 ist im Wesentlichen aus einem Material mit einer geringen Dichte,
insbesondere aus Aluminium, ausgebildet. Die Seitenwand 19 hat nicht sichtbare und
nicht weiter bezeichnete Bohrungen, die im Wesentlichen wie die Nutbohrungen 5 ausgebildet
sind. Die Seitenwand 19 ist im Wesentlichen parallel zum Nutelement 3 angeordnet.
Der Wärmetauscherabschnitt der Seitenwand 19 berührt zumindest abschnittsweise
das Nutelement 3.
In einem anderen Ausführungsbeispiel kann die Seitenwand 19 bzw. der Wärmetauscherabschnitt
18 unter einem kleinen Winkel zum Nutelement 3 angeordnet sein.
In einem anderen Ausführungsbeispiel weist das Nutelement 3 einen Winkel größer
als 90° zur Gehäuseplatte 11 auf. Durch die Nutbohrung 5 und die nicht
sichtbar und nicht bezeichnete Bohrung in der Seitenwand 19 bzw. im Wärmetauscherabschnitt
18 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Steckgabelelemente 4 gesteckt.
Die zwei Steckgabelelemente 4 verbinden den Wärmetauscher 2, insbesondere den
Wärmetauscherabschnitt 18, formschlüssig mit dem Gehäuse 1, insbesondere
mit der ersten Nutwand 9 und/oder mit der zweiten Nutwand 10.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse 1 nur ein Nutelement
3 auf.
In einem anderen Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse 1 zwei, drei, vier
oder mehr Nuten 3 auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Steckgabelelemente
4 in das Gehäuse 1 und/oder in den Wärmetauscherabschnitt 18 eingesteckt.
In einem anderen Ausführungsbeispiel ist nur ein Steckgabelelement oder mehr
als zwei Steckgabelelemente 4 in die erste Nutwand 9 und/oder die zweite Nutwand
10 des Gehäuses 1 eingesteckt.
In einem anderen Ausführungsbeispiel sind in ein erstes Nutelement 3 ein, zwei,
drei oder mehr Steckgabelelemente 4 eingesteckt oder einsteckbar. In ein Nutelement
3 oder in zweite, drei, vier, fünf usw. Nutelemente 3 sind ein, zwei, drei
oder mehr Steckgabelelemente 4 eingesteckt oder einsteckbar.
Das zumindest eine Steckgabelelement 4, insbesondere die
Steckgabelelemente, weisen zumindest ein Ringsegment 6 auf. Das Ringsegment kann
zwischen einem 1/4-Ringsegment und einem 9/10-Ringsegment, insbesondere als 1/2-Ringsegment
bis 3/4-Ringsegment ausgebildet sein. Ein Ringsegmente 6 ist dabei als Abschnitt
eines ganzen Ringes aufzufassen, der insbesondere 360° umfasst, was einem 1/1-Ringsegment
6 entspricht.
Das Ringsegment 6 geht in eine erste Zinke 7 und eine zweite
Zinke 8 über. Die erste Zinke 7 weist eine erste Zinkenspitze 13 auf. Die zweite
Zinke 8 weist eine zweite Zinkenspitze 14 auf. Die erste Zinkenspitze 13 und/oder
die zweite Zinkenspitze 14 sind im Wesentlichen als spitzer Kegel ausgebildet Die
erste Zinke 7 und/oder die zweite Zinke 8 sind im Wesentlichen als zylindrisches
Drahtelement ausgebildet.
In einem anderen Ausführungsbeispiel weist die erste Zinke 7 und/oder die zweite
Zinke 8 einen ovalen und/oder einen rechteckigen und/oder einen quadratischen und/oder
einen runden Querschnitt und/oder eine Kombination der zuvor genannten Formen auf.
Das Ringsegment 6 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel einen runden Querschnitt
auf.
In einem anderen Ausführungsbeispiel weist das Ringsegment 6 einen ovalen und/oder
einen rechteckigen und/oder einen dreieckigen und/oder einen Querschnitt aus einer
Kombination der zuvor genannten Formen auf.
Das Ringsegment 6 ist einteilig mit der ersten Zinke 7
und/oder der zweiten Zinke 8 ausgebildet. Das Ringsegment 6 weist einen ersten nicht
näher bezeichneten Ringsegmentabschnitt und einen zweiten nicht näher
bezeichneten Ringsegmentabschnitt auf. Der nicht näher bezeichnete erste Ringsegmentabschnitt
geht im dargestellten Ausführungsbeispiel in die erste Zinke 7 über. Dabei
weist die erste Zinke zunächst einen nicht näher bezeichneten bogenförmigen
Abschnitt auf, der in einen nicht näher bezeichneten geraden Zinkenabschnitt
übergeht.
Der zweite nicht näher bezeichnete Ringsegmentabschnitt geht in die zweite
Zinke 8 über. Dabei weist die zweite Zinke 8 zumindest einen nicht näher
bezeichneten Zinkenabschnitt auf, der bogenförmig ausgebildet ist. Der bogenförmige
nicht näher bezeichnete Zinkenabschnitt geht in einen geraden Zinkenabschnitt
der zweiten Zinke 8 über.
Der gerade nicht näher bezeichnete Abschnitt der ersten Zinke 7 läuft
spitz zu und bildet die ersten Zinkenspitze 13. Der nicht näher bezeichnete
gerade Zinkenabschnitt der zweiten Zinke 8 läuft spitz zu und bildet die zweite
Zinkenspitze 14. Die erste Zinke 7 und die zweite Zinke 8 sind im Wesentlichen parallel
zueinander angeordnet.
Das Steckgabelelement 4 ist im Wesentlichen aus Stahl ausgebildet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Steckgabelelement 4 aus einem
Federstahl ausgebildet.
Das Steckgabelelement 4 wird durch ein umformendes Fertigungsverfahren
wie beispielsweise Stanzen, Pressen, Biegen usw. in seine Form gebracht. In einem
anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel wird das Steckgabelelement
4 durch ein urformendes Fertigungsverfahren wie beispielsweise Gießen hergestellt.
Das Steckgabelelement 4 wird durch die Nutbohrungen 5 des Gehäuses 1 und durch
die nicht sichtbaren Bohrungen der Seitenwand 19 bzw. des Wärmetauscherabschnitts
18 gesteckt.
Nach der Montage ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
das Steckgabelelement 4 im Wesentlichen parallel zur Gehäuseplatte 11 angeordnet.
In einem anderen Ausführungsbeispiel weist das Steckgabelelement 4 einen Winkel
zwischen 0° und 80°, insbesondere zwischen 0° und 30° zur Gehäuseplatte
11 auf.
Figur 2 zeigt eine Draufsicht eines Ober zwei Steckgabelelemente mit einem
Wärmetauscher verbundenen Gehäuseabschnitts. Gleiche Merkmale sind mit
den gleichen Bezugszeichen versehen wie in Figur 1.
Figur 3 zeigt eine Seitenansicht eines über ein Steckgabelelement 4
verbundenen Gehäuseabschnitts 1 mit einem Wärmetauscher 2 auf. Gleiche
Merkmale sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen wie in den vorherigen Figuren.
Das Nutelement 3 weist einen Nutfreiraum 30 auf. Der Nutfreiraum
hat eine Breite BN. Der Nutfreiraum 30 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
balkenförmig mit einem rechteckförmigen Balkenquerschnitt ausgebildet.
In einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel kann der Nutfreiraum
einen runden und/oder ovalen und/oder v-förmigen Querschnitt aufweisen.
In die Seitenwand 19 sind im Bereich des Wärmetauscherabschnitts
18 zumindest eine Bohrung 31, insbesondere für jeweils ein Steckgabelelement
4 zwei Bohrungen 31 eingebracht.
Die Bohrung 31 weist einen Durchmesser auf, der im Wesentlichen
leicht größer als der nicht weiter bezeichnete Durchmesser der zweiten
Zinke 8 und der nicht sichtbaren ersten Zinke 7 ist. Auf diese Weise kann das Steckgabelelement
4 durch die Bohrung 31 hindurchgesteckt werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
weist die Seitenwand 19 im Bereich des Wärmetauscherabschnitts 18 eine Breite
BSW auf.
Der Nutfreiraum 30 weist eine Breite BN auf. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel ist die Breite BN größer als die Breite BSW der
Seitenwand 19. Insbesondere ist die Breite BN das Dreifache der Breite BSW. Auf
diese Weise kann der Nutfreiraum 30 Wärmedehnungen des Wärmetauschers
2 aufnehmen. In einem anderen Ausführungsbeispiel ist die Breite BN des Nutelements
3 das ein- bis sechsfache, insbesondere das ein- bis dreifache, insbesondere das
ein- bis zweifache, insbesondere das ein- bis 1,5-fache, insbesondere 1- bis 1,25-fache
der Breite BSW der Seitenwand 19.
Figur 4 zeigt eine isometrische Darstellung zweier Steckgabelelemente 4,
die in einen Wärmetauscher 2 eingesteckt sind. Gleiche Merkmale sind mit den
gleichen Bezugszeichen versehen wie in den vorherigen Figuren.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Steckgabelelemente
4 durch jeweils zwei Bohrungen 31 in den Wärmetauscherabschnitt 18 der Seitenwand
19 des Wärmetauschers 2 eingesteckt. Ein Steckgabelelement 4 weist ein Ringelement
6 auf, das in einen ersten Zinkenbogen 41 und in einen zweiten Zinkenbogen 42 übergeht.
Der erste Zinkenbogen 41 geht in die erste Zinke 7 über.
Die erste Zinke 7 ist im Wesentlichen gerade ausgebildet. Der zweite Zinkenbogen
42 geht in die zweite Zinke 8 über. Die zweite Zinke 8 ist im Wesentlichen
gerade ausgebildet. Die erste Zinke 7 geht in eine erste Zinkenspitze 13 über.
Die zweite Zinke 8 geht in eine zweite Zinkenspitze 14 über.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel bilden der ersten Zinkenbogen 41 und der
zweite Zinkenbogen 42 nicht näher bezeichnete Teilsegmente eines nicht näher
bezeichneten Kreises.
In einem anderen Ausführungsbeispiel kann der Zinkenbogen 41 durch ein gerades
Element ersetzt sein. In einem anderen Ausführungsbeispiel kann der zweite
Zinkenbogen 42 durch ein gerades Element ersetzt sein.
In einem anderen Ausführungsbeispiel weist die erste Zinke 7 einen Winkel zu
einem geraden Zinkenabschnitt auf, der in das Ringsegment 6 übergeht. In einem
anderen Ausführungsbeispiel weist die zweite Zinke 8 einen Winkel zu einem
geraden Zinkenabschnitt auf, der in das Ringsegment 6 übergeht.
In einem anderen Ausführungsbeispiel ist das Gehäuse
eine Lüfterzarge, die über das Steckgabelelement mit zumindest einem Wärmetauscher
und/oder einem Wärmetauschermodul verbindbar ist.
In einem anderen Ausführungsbeispiel sind mindestens
zwei Wärmetauscher mit dem Steckgabelelement verbindbar. Die Wärmetauscher
können ein Kühlmittelkühler, ein Abgaskühler, ein Ladeluftkühler,
ein Ölkühler, ein Gaskühler für eine Klimaanlage oder ein Verdampfer
für eine Klimaanlage sein. Die zuvor aufgezählten mindestens zwei Wärmetauscher
können ein Kühlmodul bilden.
In einem anderen nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
werden zwei Gehäuseteile eines nicht näher bezeichneten Gehäuses
mit dem Steckgabelelement verbunden.
Die Merkmale der verschiedenen Ausführungsbeispiele
sind beliebig miteinander kombinierbar. Die Erfindung ist auch für andere als
die gezeigten Gebiete einsetzbar.