1. Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zur Individualisierung
eines Schuhs, insbesondere eines Kinderschuhs.
2. Der Stand der Technik
Schuhe sind heutzutage Massenprodukte, bei denen zur Senkung der Produktionskosten
identische Modelle in riesigen Stückzahlen hergestellt werden. Zwar gibt es
eine unüberschaubare Modellvielfalt auf dem Markt. Die Auswahl im Hinblick
auf die äußere Erscheinungsform eines Schuhs ist jedoch im Allgemeinen
auf die vorgegebenen Modelle begrenzt.
Gleichzeitig ist in vielen Breichen der Gesellschaft ein Trend zur
Individualisierung erkennbar. Der Träger eines Schuhs möchte sich mit
seinem Schuh identifizieren und ihn von anderen Schuhen unterscheidbar gestalten.
Beispielsweise bieten große Schuhhersteller seit einiger Zeit die Möglichkeit
an, einen Schuh über das Internet in bestimmten Grenzen zu konfigurieren und
den Namen des Inhabers auf dem Schuh anzuordnen. Eine wirkliche individuelle Gestaltung
des Schuhs ist damit jedoch nicht möglich. Darüber hinaus verlangt der
Konfigurationsvorgang Kenntnisse, die viele Kunden, insbesondere Kindern, fehlen.
Zur Überwindung dieser Nachteile sind im Stand der Technik verschiedene
Ansätze bekannt. So hat die Anmelderin der vorliegenden Patentanmeldung bereits
Mitte der achtziger Jahre Kinderschuhe mit einem weißen Schuhoberteil zusammen
mit einem Satz Stifte vertrieben, mit denen der Schuh individuell gestaltet werden
konnte. Das damit erzielte Ergebnis war jedoch nicht immer ästhetisch befriedigend.
Andere Ansätze, mit denen eine Individualisierung der äußeren
Gestalt ermöglicht wird, sind aus der US 5,673,501
und der US 5,136,726 bekannt. So offenbart
die US 5,673,501 einen Schuh, in dessen
Schaft eine Vielzahl von Befestigungseinrichtungen integriert sind, die ähnlich
wie ein Druckknopf funktionieren und an denen sich je nach den Vorstellungen des
Trägers unterschiedliche Schmuckelemente wie Schleifen o.ä. befestigen
lassen. Allerdings können diese Elemente nur an den wenigen Positionen der
fest vorgegebenen Befestigungseinrichtungen am Schuhschaft angeordnet werden.
In der US 5,136,726 wird ein
Schuh offenbart, dessen nahezu gesamte äußere Oberfläche einen Stoff
aufweist, der zusammen mit einem weiteren Stoff auf der Rückseite eines dekorativen
Elements einen Klettverschluss bildet. Ein oder mehrere dekorative Elemente können
daher fast beliebig auf der Oberfläche des Schuhs verteilt werden. Die Begrenzung
auf einen Stoff, der die eine Seite eines Klettverschlusses bildet, schränkt
jedoch nicht nur den Nutzwert des Schuhs stark ein, sondern auch sein äußeres
Erscheinungsbild. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass das Obermaterial
beim Gebrauch des Schuhs gemäß der US 5,136,726
dauerhaft verschmutzt wird, da es wegen der erforderlichen offenen Struktur sehr
leicht Verunreinigungen aufnehmen kann.
In dem Dokument WO 2004/065 128 A2 wird die Bereitstellung von Bildern
auf Oberflächen beschrieben. Insbesondere geht es um Bildfolien zum Anbringen
auf Schuhen wie etwa Modeschuhen und Freizeitschuhen.
Weiterhin beschreibt die Schrift WO 94/05176 eine Vorrichtung mit
einem rechten und einem linken Element, die jeweils auf einen rechten und linken
Schuh geklebt werden.
Aus der JP 041 61399 A
sind schließlich dünne Metallfolienstücke und Befestigungsmittel
zum Befestigen dieser Stücke an ein Objekt bekannt.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher gemäß eines Aspekts
das technische Problem zugrunde, ein System zur Individualisierung eines Schuhs
bereitzustellen, das einerseits große gestalterische Freiheit für das
Äußere des Schuhs ermöglicht, andererseits einfach zu bedienen ist
und darüber hinaus die praktische Verwendbarkeit des Schuh nicht beeinträchtigt.
3. Zusammenfassung der Erfindung
Die Erfindung ist in dem unabhängigen Patentanspruch 1 definiert.
Mit dem erfindungsgemäßen System lassen sich eine unendliche
Anzahl verschiedener Gesamtgestaltungen des Schuhs in einfachster Weise realisieren,
indem eines oder mehrere zweite Gestaltungselemente an verschiedenen Stellen des
Oberflächenbereichs des Schuhs aufgerubbelt werden. Im Ergebnis gleicht kein
Schuh dem anderen, so dass eine weitestgehende Individualisierung möglich ist.
In dem gegenwärtig bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst
das System eine Mehrzahl zweiter Gestaltungselemente, die jeweils kleinere Abmessungen
als der Oberflächenbereich des Schuhs aufweisen. Dadurch ergibt sich ein hohes
Maß an Flexibilität wo und in welchen Kombinationen die Mehrzahl zweiter
Gestaltungselemente auf dem Oberflächenbereich des Schuhs mit dem ersten Gestaltungselement
angeordnet werden können. Der Oberflächenbereich ist
dabei vorzugsweise auf dem Spann und/oder an den Seiten des Schuhoberteils angeordnet.
Wenn das erstes Gestaltungselement und das zumindest eine zweite Gestaltungselement
thematisch aufeinander abgestimmt sind, ergeben sich in einfacher Weise besonders
vorteilhafte ästhetische Gesamteindrücke.
Der Oberflächenbereich des Schuhs und/oder die Kontaktfläche
sind so ausgebildet, dass das zumindest zweite Gestaltungselement von dem Oberflächenbereich
entfernbar ist, ohne das erste Gestaltungselement zu beschädigen. Das System
umfasst dazu ein Ablösemittel, um das zweite Gestaltungselement von dem Oberflächenbereich
des Schuhs zu entfernen.
Gemäß eines weiteren Aspekts der vorliegenden Erfindung
umfasst das System ferner ein Rubbelelement, mit dem das zweite Gestaltungselement
auf den Oberflächenbereich aufgerubbelt werden kann. Das Rubbelelement weist
vorzugsweise einen Griffbereich und einen Rubbelbereich auf und erweitert sich vom
Griffbereich zum Rubbelbereich hin. Bevorzugt ist ferner, wenn das Rubbelelement
eine Befestigungsöffnung aufweist und damit beispielsweise wie ein Schlüsselanhänger
o.ä. befestigt werden kann.
Das erste Gestaltungselement weist vorzugsweise auf dem Oberflächenbereich
eine Abriebfestigkeit auf, so dass es einem Abriebtest mit einem Sandpapier der
Körnung 280 und einer Anpresskraft von ca. 9,8 N von bevorzugt 200 Zyklen,
besonders bevorzugt 300 Zyklen, im Wesentlichen unbeschadet übersteht. Das
zweite Gestaltungselement weist vorzugsweise Materialeigenschaften auf, so dass
es bei einem Abriebtest mit einem Leinentuch und einer Anpresskraft ca. 9,8 N nach
20–30 Zyklen, besonders bevorzugt 25 Zyklen im Wesentlichen von der Oberfläche
entfernt ist. Die Kombination dieser bevorzugten Materialeigenschaften ermöglicht
in besonders vorteilhafter Weise unterschiedliche zweite Gestaltungselemente wiederholt
auf der Oberfläche anzuordnen und zu entfernen ohne das erste Gestaltungselement
zu beschädigen..
4. Kurze Beschreibung der begleitenden Figuren
Im Folgenden werden Aspekte der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme
auf die begleitenden Figuren genauer erläutert. Diese Figuren zeigen:
1: Eine schematische Gesamtdarstellung einer gegenwärtig
bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems;
2: Eine beispielhafte Darstellung eine individualisierten
Schuhs; und
3: Ein Ausführungsbeispiel eines bevorzugten Rubbelelements
für das erfindungsgemäße System.
5. Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Systems am Beispiel der individuellen Gestaltung eines Kinderschuhs näher erläutert.
Es versteht sich jedoch, dass das erfindungsgemäße System auch zur einfachen
individuellen Gestaltung von anderen Arten von Schuhen verwendet werden kann, unabhängig
von ihrem Einsatzzweck und ihrer Größe.
1 zeigt in einer Übersichtsdarstellung einen Schuh
10 und einen Satz Rubbelbilder 20. Der Schuh 10 weist
ein übliches Schuhoberteil mit einem Spannbereich 11 und Seitenbereichen
12 auf. Auf dem Spannbereich 11 und den Seitenbereichen
12 sind eine Vielzahl von ersten Gestaltungselementen 15 permanent
angeordnet, beispielsweise durch Bedrucken des Obermaterials (Leder, Kunstleder
oder ähnliche Materialien) vor, während oder nach der Herstellung des
Schuhs 10. Das Bedrucken kann durch Siebdruck, Sublimationsdruck oder einen
Transferdruck erreicht werden. Andere Herstellungstechniken sind ebenfalls denkbar.
Beispielsweise können die ersten Gestaltungselemente 15 auch durch
Prägen, Stanzen, Aufkleben oder andere Techniken erzeugt werden, in denen nicht
nur eine zweidimensionale Gestaltung der Oberfläche erzielt wird, sondern der
entsprechende Bereich des Schuhs dreidimensional ähnlich wie ein Relief gestaltet
wird. Die Formgebung des Reliefs kann dabei Positionen vorgeben, an denen bevorzugt
zweite Gestaltungselemente 21 anzubringen sind.
In dem in 1 gezeigten Schuh
10 sind beispielhaft einige Sterne und ein Mond als erste Gestaltungselemente
15 an verschiedenen Stellen angeordnet. Zusätzlich können Teile
oder der gesamte gestaltete Bereich des Schuhoberteils, d.h. im vorliegenden Ausführungsbeispiel
der Spann 11 und die Seitenflächen 12, mit einer oder mehreren
Hintergrundfarben o.ä. versehen werden, beispielsweise einer schwarzen Farbe
passend zu den Sternen und dem Mond (in 1 nicht dargestellt).
Alternativ oder zusätzlich zum Spann 11 und den Seitenflächen
12, können auch andere Bereiche des Schuhs, beispielsweise die Zunge
oder Seitenflächen einer Mittelsohle und/oder die Außensohle mit ersten
Gestaltungselementen oder einer Hintergrundfarbe versehen werden (nicht dargestellt).
Die Rubbelbilder werden in an sich bekannter Weise
als ein Set 20 auf einer Folie oder einem ähnlichen Träger bereitgestellt.
Wie durch den gestrichelten Pfeil in 1 dargestellt,
können einzelne Bilder 21 durch Aufrubbeln auf eine gewünschte
Stelle des Spanns 11 und/oder der Seitenflächen 12 übertragen
werden. Durch die Auswahl der zu übertragenden Rubbelbilder sowie deren Anordnung
ergeben sich eine unbegrenzte Anzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, so dass
im Ergebnis jeder mit dem erfindungsgemäßen System gestaltete Schuh
10 ein individuelles Aussehen haben kann. Dies gilt insbesondere deshalb,
weil die Rubbelbilder jeweils deutlich kleiner sind als die zur Verfügung stehende
Fläche auf dem Spann 11 oder an der Seite 12. Gleichzeitig
werden keine hohen Anforderungen an die künstlerischen und/oder handwerklichen
Fähigkeiten des Gestalters gestellt. Beispielsweise kann auch ein Kind ohne
weiteres die Rubbelbilder des Satzes 20 auf dem Spann 11 oder
der Seitenfläche 12 des Schuhs 10 in der gewünschten
Position anordnen.
Vorzugsweise ist der Satz Rubbelbilder 20 thematisch auf
das oder die Gestaltungselemente 15 abgestimmt, die permanent auf dem Obermaterial
des Schuhs 10 angeordnet sind. In 1 zeigt
beispielsweise der Schuh 10 eine Nachtszene und der Satz 20 von
Rubbelbildern enthält Gespenster u.ä.. Andere Kombinationen sind ebenfalls
denkbar.
2 zeigt beispielhaft einen fertig gestalteten Schuh,
der als erstes Gestaltungselement 15 eine Blumenwiese aufweist. In diesem
Ausführungsbeispiel wurden drei dazu passende zweite Gestaltungselemente
21 aufgerubbelt, nämlich ein Ballon, ein Schmetterling und ein Käfer.
Wie man erkennen kann sind im fertigen Schuh aufgerubbelte und vorgegebene Gestaltungselemente
kaum noch zu unterscheiden. Trotz seiner individuellen Gestaltung erfüllt daher
der mit dem erfindungsgemäßen System gestaltete Schuh 10 höchste
Qualitätsansprüche an die Ausführung eines Designs.
Eine besonders gute und dauerhafte Verankerung der Rubbelbilder
21 ergibt sich, wenn der Oberflächenbereich, in dem die Rubbelbilder
angeordnet werden können, sowie die Rubbelbilder selbst bestimmte Materialeigenschaften
aufweisen. Vorzugsweise sind dabei die ersten Gestaltungselemente 15 mit
einem größeren Maß an Abriebfestigkeit angeordnet als die Abriebfestigkeit,
die sich für die aufgerubbelten zweiten Gestaltungselemente ergibt.
Besonders bevorzugt ist eine Anordnung, in der die ersten Gestaltungselemente
einem Abriebtest nach DIN EN-ISO 11640 mit einem Sandpapier der Körnung 280
im Wesentlichen ohne sichtbare Beschädigung standhalten. Dazu wird ein mit
dem Sandpapier versehener Stempel bei einer Anpresskraft von 9,8 N über dem
Oberflächenbereich hin- und herbewegt und danach die ersten Gestaltungselemente
auf sichtbare Schäden untersucht. Der Siebdruck oder das ansonsten verwendete
Verfahren zum Aufbringen der ersten Gestaltungselemente 15 sollte dabei
bevorzugt so ausgebildet sein, dass dieser Test bei 200, vorzugsweise 300 Bewegungszyklen
bestanden wird, d.h. im Wesentlichen keine Beschädigungen der ersten Gestaltungselemente
15 mit dem Auge erkennbar sind.
Die aufgerubbelten zweiten Gestaltungselemente 21 weisen
vorzugsweise Materialeigenschaften auf, so dass sich eine deutlich geringere Abriebfestigkeit
ergibt. Hier ist es bevorzugt, wenn bei einem Abriebtest nach DIN EN-ISO 11640 mit
einem Leinentuch und wiederum einem Stempel mit einer Anpresskraft von 9,8 N nach
20–30 Zyklen, vorzugsweise nach 25 Zyklen, das zweite Gestaltungselement
21 im Wesentlichen von der Oberfläche entfernt ist, so dass andere
Gestaltungselemente 21 aufgebracht werden können. Die angegebenen
bevorzugten Werte der Abriebfestigkeit der ersten und zweiten Gestaltungselemente
15 bzw. 21 ermöglichen die Realisierung vieler unterschiedlicher
ästhetischer Gesamteindrücke des Schuhs mit dem erfindungsgemäßen
System. Alternativ ist es jedoch auch denkbar, einen Klarlack zu dem erfindungsgemäßen
System hinzuzufügen, mit dem einmal aufgerubbelte Bilder 21 überstrichen
werden, um sie dauerhaft gegen Beschädigungen zu schützen (nicht dargestellt).
Möglich ist jedoch auch eine abgewandelte Ausführungsform,
bei der die Rubbelbilder 21 noch leichter entfernbar sind, beispielsweise
durch eine andere Oberflächenbeschaffenheit des entsprechenden Oberflächenbereichs
des Schuhs 10 oder durch eine andere Zusammensetzung des Kontaktfläche
eines Rubbelbilds. Das Entfernen eines Rubbelbildes kann auch durch mechanisches
Abkratzen oder die Verwendung eines geeigneten Lösungsmittels, beispielsweise
eines handelsüblichen Nagellackentferners, herbeigeführt werden. In diesem
Fall kann der Schuh über seine Lebensdauer hinweg besonders einfach mehrfach
erneut gestaltet werden. In diesem Fall kann es vorteilhaft sein, wenn die mit den
ersten Gestaltungselementen 15 versehenen Bereiche des Schuhs zusätzlich
mit einer Beschichtung versehen sind, die eine unbeabsichtigte Beschädigung
beim Entfernen der Rubbelbilder verhindert. Diese Beschichtung kann durch unterschiedliche
Techniken aufgebracht werden, beispielsweise durch Aufsprühen oder in einem
Laminierungsprozess.
3 zeigt ein bevorzugtes Werkzeug 30 zum Aufrubbeln,
das in etwa die Form einer miniaturisierten, verbeulten Spraydose hat. Der untere
Rand 31 des Werkzeugs 30 bildet dabei den Rubbelbereich, der ein
kontrolliertes Ubertragen eines Rubbelbilds 21 auf die gewünschte
Stelle des Spanns 11 oder eines Seitenbereichs 12 o.ä. ermöglicht,
indem das Rubbelbild aufgelegt wird und von oben auf der Trägerfolie
hin und her gerubbelt wird. Der obere Bereich 32 des Rubbelwerkzeugs
30 dient dabei vorzugsweise als Griffbereich und lässt sich aufgrund
seiner geringen Abmessungen besonders leicht von Kinderhänden erfassen.
Oberhalb des Griffbereichs 32 ist vorzugsweise ein Befestigungsvorsprung
33 angeordnet, der eine Öffnung 34 aufweist. Damit kann das
kleine Werkzeug 30 beispielsweise an einem Schlüsselbund befestigt
werden. Allerdings ist die Verwendung dieses bevorzugten Werkzeugs nicht zwingend.
Andere Rubbelwerkzeuge, wie zum Beispiel geeignete Holzplättchen lassen sich
ebenfalls verwenden. Gegebenenfalls kann auch ganz darauf verzichtet werden und
die Rubbelbilder werden mit den Fingernägeln o.ä. aufgerubbelt.
Das Rubbelwerkzeug 30 wird bevorzugt aus einem hinreichend
weichen Kunststoff gefertigt, um eine Beschädigung der ersten Gestaltungselemente
15 beim Aufrubbeln zu vermeiden.