Die Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Begrenzung des
Vorschubes bei einem Bohrvorgang, wobei die Einrichtung sowohl in Verbindung mit
einer Handbohrmaschine als auch mit einem numerisch gesteuerten Fertigungsautomaten
betrieben werden kann. Eine derartige Einrichtung besteht beispielsweise aus einem
zylindrischen Gehäuse mit einer darin koaxial angeordneten drehbar gelagerten
Achse mit einem antriebseitigen und einem werkzeugseitigen Ende, die in axialer
Richtung eine begrenzte Verschiebbarkeit aufweist. Das antriebseitige Ende der Achse
ist so ausgebildet, dass es in ein Bohrfutter einer Handbohrmaschine bzw. in eine
entsprechende Aufnahme eines Fertigungsautomaten einspannbar ist. Das werkzeugseitige
Ende der Achse ist mit einem Innengewinde versehen, in das ein entsprechendes Bohrwerkzeug
eingeschraubt werden kann. In Verbindung mit Einrichtungen der genannten Art werden
so genannte Stufenbohrer als Bohrwerkzeug verwendet, die einen Bohrer und einen
Senker in sich vereinen. Das Bohrwerkzeug ist von einem gehäusefesten Anschlagkorb
mit seitlichen Öffnungen umgeben, der zu Beginn des Bohrvorganges an einem
Werkstück zur Anlage kommt. Beim Bohren anfallende Späne sollen den Anschlagkorb
durch die seitlichen Öffnungen verlassen. Zur Begrenzung des Bohrvorschubes
in Richtung zum Werkstück hin ist innerhalb des Gehäuses ein einstellbarer
Anschlag vorgesehen. Derartige Einrichtungen werden verwendet, um beim Herstellen
von Bohrungen mit einer Senkung reproduzierbare Senktiefen sicherzustellen. Hierbei
kann einerseits eine zu tiefe Senkung zu Ausschuss führen, andererseits macht
eine Senkung mit zu geringer Tiefe eine aufwendige Nacharbeit erforderlich.
Bei Einrichtungen der vorgenannten Art ist von Nachteil, dass die
anfallenden Späne in Abhängigkeit vom zu bearbeitenden Werkstoff zu unerwünschten
Nebenwirkungen führen, wenn die betreffenden Werkstücke eine empfindliche
Oberfläche aufweisen. Diese unerwünschte Wirkung besteht darin, dass insbesondere
beim Bohren der Senkung Fließspäne entstehen, die sich um das Werkzeug
wickeln und so zu Wickelspänen oder Spänewicklern führen. Dabei werden
die Spänewickler durch das Bohrwerkzeug herumgewirbelt, so dass der rotierende,
um das Bohrwerkzeug gewickelte Fließspan unkontrollierte Bewegungen ausführt
und dabei die Oberfläche des Werkstücks mehr oder weniger durch Kratzer
beschädigt. Die Beseitigung der hierdurch entstehenden Kratzer verursacht einen
erheblichen Aufwand an Mehrarbeit. Zusätzlich ergibt sich eine Störung
im Arbeitsablauf dadurch, dass die Spänewickler nach jedem Bohrzyklus von Hand
entfernt werden müssen.
Die EP 0 346 231 B1
(entspricht der DE 689 02 953 T2)
offenbart eine Bohrmaschine mit einem Körper, in dem eine Werkzeughalterspindel
drehbar um eine Bohrachse und gleitend entlang dieser Achse montiert ist. Der Körper
der Bohrmaschine trägt eine Berührungsnase, die geeignet ist, entlang
dieser Achse gegen eine elastische Vorrichtung zu gleiten, wenn diese Berührungsnase
sich auf ein zu bohrendes Teil stützt, so dass die elastische Vorrichtung dann
über die Berührungsnase eine Druckwirkung auf das Teil ausübt. Außerdem
umfasst die Bohrmaschine einen Rückschrittdetektor für die Berührungsnase,
der geeignet ist, einen Bohrzyklus bei einem vorgegebenen Gleiten der Berührungsnase
gegen die elastische Vorrichtung auszuüben.
Es liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung der
vorgenannten Art derart weiterzubilden, dass Beschädigungen von Werkstückoberflächen
durch Spänewickler sicher vermieden werden.
Diese Aufgabe wird nach Anspruch 1 dadurch gelöst, dass der Anschlagkorb
einen Spanbrecher zum Brechen der Späne mit einem gehäuseseitigen Ende
und einem freien Ende derart aufweist, dass er sich annähernd parallel und
unmittelbar benachbart zur Werkstückoberfläche von außen annähernd
radial zum Bohrwerkzeug (Stufenbohrer) hin derart erstreckt, dass sein freies Ende
den Senker fast berührt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
angegeben. Durch die Erfindung werden Beschädigungen der Oberfläche von
Werkstücken verhindert, so dass entsprechende Nacharbeiten vermieden werden.
Außerdem entfällt das bisher nach jedem Bohrzyklus notwendige Entfernen
der Wickelspäne von dem Bohrwerkzeug.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und anhand der Beschreibung
näher erläutert. Es zeigen
1 eine Schnittdarstellung einer Einrichtung zur Begrenzung
des Vorschubes mit einer Handbohrmaschine,
2 einen Teilschnitt der Einrichtung nach
1 zu Beginn des Bohrvorganges,
3 die Einrichtung nach 2
während des Bohrvorganges und
4 die Einrichtung nach 3
am Ende des Bohrvorganges.
1 zeigt eine Einrichtung 1 bekannter Art zur
Begrenzung des Vorschubes beispielsweise in Verbindung mit einer Handbohrmaschine,
wobei die Einrichtung 1 ein Gehäuse 2 und eine darin drehbar gelagerte
Achse 3 mit einem erweiterten Teil 3a und einem Schaftteil
3b aufweist. Zur Lagerung der Achse 3 dient ein unteres Nadellager
4 und ein oberes Nadellager 5. Die Achse 3 ist in ihrer
oberen Position dargestellt. In dieser Position liegt ein auf der Achse
3 angeordneter Axialsicherungsring 6 am gehäusefesten Teil
4a des Nadellagers 4 an. Das untere Ende des erweiterten Teils
3a bildet eine Schulter, an der ein Axialkugellager 7 anliegt.
Auf dieses Axialkugellager 7 wirkt im Bild von unten eine Druckfeder
8, die sich ihrerseits mit ihrem unteren Ende gegen den gehäusefesten
Teil 4a des Nadellagers 4 abstützt. Innerhalb des Gehäuses
2 ist ein in axialer Richtung einstellbarer Anschlag 9 angeordnet.
Die Druckfeder 8 ist so dimensioniert, dass die Achse 3 infolge
einer Vorspannung sicher in der gezeigten Position gehalten wird. Den unteren Teil
des Gehäuses 2 bildet ein Anschlagkorb 2a. Dieser ist auf
ein Werkstück 10 aufgesetzt, das gleichzeitig mit einem weiteren Werkstück
11 zu durchbohren ist. Als Bohrwerkzeug dient ein Stufenbohrer
12, der in das untere Ende der Achse 3 eingeschraubt ist. In dem
Anschlagkorb 2a ist ein gehäusefester Stift 13 mit einem
gehäuseseitigen Ende und einem freien Ende so angeordnet ist, dass er sich
annähernd parallel und unmittelbar benachbart zur Oberfläche des Werkstücks
10 von außen annähernd radial zum Bohrwerkzeug hin erstreckt.
Auf den Stufenbohrer 12 ist ein Kegel 14 aufgeschoben
und fixiert. Zum Antrieb der Einrichtung 1 dient eine Handbohrmaschine
15 mit einem Bohrfutter 16 und einem Druckluftanschluß
17. Soll nun eine Bohrung an den Werkstücken 10 und
11 angebracht werden, so wird die Achse 3 bei rotierendem Stufenbohrer
12 mittels des Griffes der Handbohrmaschine 15 gegen die Kraft
der Druckfeder 8 zum Werkstück 10 hin vorgeschoben. Dabei
folgen das Nadellager 5 und das Axialkugellager 7 der Vorschubbewegung
der Achse 3. Wenn das Axialkugellager 7 den Anschlag
9 berührt, ist die anhand des Anschlages 9 eingestellte Endposition
des Vorschubes erreicht.
2 zeigt den im Bild unteren Teil der Einrichtung
1 nach 1 in einer Teilansicht mit dem Gehäuse
2, dem Anschlagkorb 2a, der Achse 3, den Werkstücken
10 und 11, dem Bohrwerkzeug 12, dem Kegel 13
und dem Stift 14. Der Stufenbohrer 12 dient gleichzeitig zum Bohren
und zum Senken und weist demgemäß einen Spiralbohrer 12a und
einen Senker 12b auf. Um bei der Herstellung von Senkbohrungen an den Werkstücken
10 und 11 Beschädigungen durch entstehende Späne zu
vermeiden, ist die Einrichtung 1 erfindungsgemäß mit dem Stift
13 und dem Kegel 14 versehen. Hierbei übernimmt der Stift
13 die Funktion eines Spanbrechers. Der Stift 13 besteht in der
gezeigten Ausführung der Erfindung aus einem geeigneten Kunststoff, beispielsweise
aus Polyamid und ist so angeordnet ist, dass er sich annähernd parallel und
unmittelbar benachbart zur Werkstückoberfläche von außen annähernd
radial zum Bohrwerkzeug 12 hin erstreckt. Infolge der Anordnung des Stiftes
13 werden beim Bohren bzw. Senken entstehende Fließspäne immer
wieder abgebrochen, so dass deren Bruchstücke den Anschlagkorb 2a
nach außen verlassen können und die Entstehung von Spänewicklern
vermieden wird. Der Stift 13 hat eine konische Form und ist seitens des
Anschlagkorbes in eine entsprechende konisch geformte Aufnahmebohrung eingepreßt
und wird hier durch Selbsthemmung sicher gehalten. Mit dem Kegel 14 wird
erreicht, dass die besagten Bruchstücke der Späne nicht in den oberen
Teil des Anschlagkorbes 2a gelangen können. Die gezeigte Position
15 des Spiralbohrers 12a markiert dessen Grundstellung.
3 zeigt die Einrichtung nach 2,
wobei der Stufenbohrer 12 bereits so weit vorgeschoben ist, dass der Spiralbohrer
12a die Werkstücke 10 und 11 durchbohrt hat. Dabei
hat der Stift 13 bereits als Spanbrecher gewirkt, so dass die anfallenden
Fließspäne in kleine Bruchstücke zerlegt wurden. Der Weg, auf dem
die Bruchstücke den Anschlagkorb 2a verlassen, ist durch die Pfeile
17 angedeutet. Zur Vorbereitung der Einrichtung 1 zum Bohren einer
Serie bestimmter Senkbohrungen wird der entsprechende Stufenbohrer 12 eingesetzt.
Dabei wird auch der Stift 13 jeweils erneuert. In der gezeigten Position
16 des Stufenbohrers 12 berührt dieser mit dem Senker
12b gerade den neu eingesetzten Stift 13.
4 zeigt die Einrichtung nach 3,
wobei der Stufenbohrer 12 mit dem Spiralbohrer 12a und dem Senker
12b die Endposition des Vorschubes erreicht hat. In dieser gezeigten Position
18 ist eine Bohrung mit einer Senkung im Werkstück 10 gerade
fertiggestellt. Dabei entspricht die Senktiefe genau dem Wert, der mittels des Anschlages
9 nach 1 eingestellt ist. Beim Übergang
von der Position 16 gemäß 3 zur
Position 18 gemäß 4 wird das bisherige
Ende des Stiftes 13 abgetrennt. Die neu entstandene Form des Stiftes
13, wobei dieser den Senker 12b gerade berührt, wird für
alle weiteren Bohrungen beibehalten, bis der Stufenbohrer 12 ausgetauscht
wird. Erst dann wird wieder ein neuer Stift 13 eingesetzt. Hierdurch entfällt
eine spezielle Vorbereitung des Stiftes auf den jeweils vorliegenden Fall; vielmehr
ergibt sich die erforderliche Form des Stiftes 13 automatisch bei der Benutzung
der Einrichtung 1.
5 zeigt einen Teilschnitt des Anschlagkorbes
2a mit einer Ausgestaltung der Erfindung, die darin besteht, dass der Anschlagkorb
2a eine Stellschraube 19 zum Brechen der Späne aufweist.
Hierbei ist an der betreffenden Stelle des Anschlagkorbes 2a ein Innengewinde
angeordnet, das die Stellschraube 19 aufnimmt. Die Einstellung der Stellschraube
19 wird so vorgenommen, dass sich zwischen dem freien Ende der Schraube
19 und dem Senker entsprechend Position 18 gemäß
4 ein minimaler Luftspalt ergibt. Diese Einstellung
muß erst wieder geändert werden, wenn ein Stufensenker
mit einem anderen Senkerdurchmesser zum Einsatz kommt.
Aufgrund der Erfindung werden Beschädigungen an Werkstückoberflächen
und Störungen im Arbeitsablauf wirksam vermieden.