Die Erfindung betrifft ein beheiztes Haushaltsgerät gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1, insbesondere ein Bügeleisen.
Bei derartigen Geräten z.B. zur Wärmebehandlung von Arbeitsgut,
wie Lebensmitteln, Haaren oder Textilien besteht das Problem, dass ein beheizter
Bereich gegen einen unbeheizten Bereich wie z.B. einen Bedienbereich des Gerätes
oder angrenzende Möbel thermisch isoliert werden muss. Diese Isolierung wird
dabei durch verschiedene Maßnahmen erreicht wie z.B. verspiegelte Flächen,
Lufträume, die durchlüftet sein können, Isoliermatten aus Glas- oder
Mineralwolle oder durch Wände aus einem ausreichend temperaturbeständigen
Material wie Blech oder temperaturbeständigem Kunststoff. Diese Konstruktionsmaßnahmen
werden mehr oder weniger kombiniert eingesetzt und nehmen einen erheblichen Raum
ein, was den nutzbaren Arbeitsraum einschränkt oder die Baugröße
des Geräts erhöht und die Formgestaltungsmöglichkeiten einengt. Ferner
lassen alle diese Isoliermaßnahmen doch noch erhebliche Wärmeverluste
zu, was den Energieverbrauch des Gerätes erhöht.
Zum Beispiel ist bei einem bekannten Dampfbügeleisen an der Oberseite
einer Sohlenplatte mit einem eingegossenen Rohrheizkörper eine Dampfkammer
angeordnet. Über deren Deckwand ist ein etwa zwei Zentimeter hoher und mit
einem Abzugsdom versehener, durchlüfteter Raum zu thermischen Isolierung ausgebildet
über dem dann der Wassertank angeordnet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Nachteile des bekannten
Standes der Technik zu vermeiden und insbesondere den Raumbedarf der Isolierung
zu verringern.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmalskombination des Anspruches
1. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander
eingesetzt werden können, sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die gemäß dieser Lösung vorgeschlagene Isolierung besitzt
einen etwa fünf- bis zehnfach geringeren Wärmedurchgang als die bisher
bei derartigen Geräten eingesetzten Isolierungen bzw. Dämmstoffe, was
Spielraum schafft, verschiedene erhebliche Vorteile einzeln oder kombiniert zu realisieren.
Zum Beispiel können eine geringere Wärmeausbreitung und ein kühlerer
Kaltteil, d.h. kühlere Bedien- oder Halterungsbereiche erzielt werden, wodurch
das Gerät z.B. ein Bügeleisen angenehmer zu benutzen ist. Aufgrund der
geringeren Wärmebelastung im Kaltteil können eventuell auch weniger temperaturbeständige
Materialien oder Bauteile z.B. Elektronik eingesetzt werden, die kostengünstiger
sein können oder es werden die Lebensdauer und Zuverlässigkeit der Bauteile
erhöht. Durch den geringeren Raumbedarf der Isolierung wird der Formgestaltungsspielraum
vergrößert und kann zu kleineren, eleganteren Bauformen und Material-
und Gewichtsersparnis genutzt werden. Andererseits können bei gleicher äußerer
Baugröße des Geräts größere Nutzbereiche z.B. ein größerer
Wassertank in einem Dampfbügeleisen oder ein größerer Backraum in
einem Herd realisiert und/oder die räumliche Integration von Zusatznutzen ermöglicht
werden. Ferner kann der Energieverbrauch erheblich gesenkt und die Temperaturschwankungen
des Heißteils bzw. Arbeitsbereiches können verringert sein. Es kann auch
auf eine Durchlüftung zur Kühlung verzichtet werden.
Isolationselemente der in den Ansprüchen 1 bis 5 vorgeschlagenen
Art sind seit etwa zwei Jahrzehnten an sich bekannt und werden in Form von flachen
Paneelen bei Gebäuden zur Isolierung von Außenmauern oder zur Isolierung
von Kühlräumen und bei Kühltransportbehältern verwendet. Diese
Isolationselemente enthalten einen stützenden Dämmstoff-Kern, z.B. aus
Glasfasern oder vorzugsweise einem porösen Dämmstoff wie Kieselsäure,
der Zellen aufweisen kann, die kleiner sind als die mittlere freie Weglänge
der Gasmoleküle eines im Element enthaltenen Gases. Dies reduziert nanotechnologisch
die Wärmeleitung im Gas wesentlich. Dieser Kern, der auch pulverförmig
sein kann, ist üblicherweise offenzellig und zusätzlich mehr oder weniger
evakuiert und in eine gasdichte Hülle aus Kunststofffolien oder Stahl- oder
Metallfolie eingeschlossen, was ebenfalls die Gaswärmeleitung, vor allem auch
bei Stützkernen mit gröberen Zellen z.B. mit Glasfasern erheblich reduziert.
Das Isolationselement kann auch ohne Hülle und Evakuierung als
Körper aus einem mikroporösen Dämmstoff bestehen. Als metallischer
Folienwerkstoff einer Hülle kommt z.B. Aluminium in Frage, das zwar preiswert
und gut zu verarbeiten aber gut wärmeleitend ist und daher etwas Wärme
um den Rand des Elements herumführt. Aufgrund seiner schlechteren Wärmeleitung
ist Edelstahl, z.B. Chromstahl von Vorteil. Eine metallische Hülle ist temperaturbeständig,
alterungsbeständig und gut gasdicht und kann auch mechanisch robust sein. Eine
Hülle mit einer preiswerteren Kunststofffolie, die auch mehrlagig sein kann,
isoliert besser und kann zur Verbesserung der Gasdichtigkeit und/oder zur Verspiegelung
metallisch beschichtet sein. Es sind auch Kombinationen von Metall- und Kunststofffolien
anwendbar.
Die Hülle kann einen Randflansch aufweisen der mit einer Wandfläche,
z.B. einer Innenwandfläche des Gerätegehäuses zusammenwirkt und vorzugsweise
an dieser anliegt oder nahe an diese hinreicht, um einen Fluss von heißer Luft
um das Isolationselement zu hindern oder zu mindern. Zum gleichen
Zweck können die Räume zwischen dem Isolationselement bzw. den Isolationselementen
und dem Heißteil und/oder dem Kaltteil jeweils für sich durch eine Lüftungsöffnung
oder Lüftungsöffnungen mit der Umgebung in Verbindung stehen um ein Pumpen
von heißer Luft um das Isolationselement herum zu verhindern.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung kann die Isolierung
zwei in Richtung des Wärmeflusses hintereinander angeordnete Isolationselemente
mit Dämmstoff mit reduzierter Gaswärmeleitung aufweisen, wobei das vom
Heißteil abgelegene Isolationselement evakuiert und mit einer gasdichten Hülle
versehen ist, die eine Kunststofffolie aufweist. Dabei kann das dem Heißteil
nähere Isolationselement ohne Hülle ausgeführt sein oder eine metallische
Hülle aufweisen und hohe Temperaturen des Heißteils bei guter Alterungsbeständigkeit
ertragen. Mit diesem Isolationselement kann die Temperatur so weit herabgesetzt
werden, dass dahinter ein Isolationselement mit einer temperaturempfindlicheren,
preiswerten Hülle aus weniger wärmeleitendem Kunststoff verwendet werden
kann, die weniger Wärme um den Rand des Elements fließen läst. Mit
dieser Kombination wird eine besonders gute Isolationswirkung erzielt.
Mit ähnlichem Vorteil kann dem Isolationselement bzw. den Isolationselementen
auch eine thermische Zusatzisolierung anderer Art wie z.B. ein Luft- oder Dampfraum
auf der heißen Seite vorgeschaltet sein.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung können der
Heißteil und der Kaltteil des Gerätes Stützflächen zum Zusammenwirken
mit Flächen des Isolationselementes aufweisen. So können z.B. bei einem
Bügeleisen Druckkräfte vom Bedien- bzw. Kaltteil auf den Heißteil
flächig über das Isolationselement übertragen werden. Der Heißteil
kann eine, zwischen der thermischen Zusatzisolierung und dem Isolationselement angeordnete
Stützplatte bzw. Stützfläche aufweisen. Auch kann das Isolationselement
den Heißteil mindestens zum Teil tragen bzw. haltern. So kann bei einem Backofen
eine Backofenmuffel im Wesentlichen über das Isolationselement oder mehrere
Isolationselemente flächig vom umgebenden Kaltteil des Gerätes getragen
sein.
Der Heißteil und der Kaltteil können auch unter Umgehung
des Isolationselementes bzw. der Isolationselemente aneinander befestigt sein, um
das Isolationselement möglichst einfach und preiswert und so weit möglich
ohne Durchbrüche zu halten. Das Isolationselement kann dabei lose zwischen
den Heißteil und den Kaltteil eingelegt oder z.B. durch Kleben an einem der
beiden Teile, vorzugsweise dem Kaltteil befestigt sein.
Vorteilhafterweise dient zur Verbindung des Heißteils mit dem
Kaltteil mindestens eine Befestigungslamelle vorzugsweise aus einem schlecht wärmeleitenden
Material, z.B. Edelstahl. Wesentlich ist dabei, dass es sich um ein längliches
schlecht wärmeleitendes Bauelement handelt, das aufgrund der schlechten Leitfähigkeit
und/oder der Länge der Verbindung möglichst wenig Wärme zwischen
Heiß- und Kaltteil überträgt. Die Lamelle kann von einer Befestigungsstelle
am Heißteil mit Abstand von heißen Bereichen des Heißteils zwischen
dem Isolationselement und dem Heißteil und z.B. parallel zum vorzugsweise flächigen,
paneelartigen Isolationselement zu einem Seitenrand desselben geführt sein
und eventuell diesen Seitenrand umgreifen. Eine solche Befestigungslamelle kann
federnd sein, wobei z.B. im Fall eines Bügeleisens stärkere Druck- bzw.
Bügelkräfte dann über die Stützflächen der Geräteteile
und das Isolationselement bzw. die Isolationselemente dazwischen übertragen
werden können.
Die Stützflächen des Heißteils oder des Kaltteils und/oder
des Isolationselements können eine Rinne aufweisen, in der sich die Befestigungslamelle
und/oder eine Leitung zum Rand des Isolationselements erstrecken. Als Leitungen
kommen hier z.B. elektrische Leitungen z.B. zu einem Temperaturmessfühler im
Heißteil oder im Fall eines Dampfbügeleisens eine Wasserleitung zur Dampfkammer
in Frage. Das Isolationselement kann zur Durchführung von Leitungen auch eine
Durchgangsöffnung oder eine Randausnehmung aufweisen.
Im Fall eines Bügeleisens kann dessen Heißteil eine Bügelsohle
mit einer die Heizung aufweisenden Sohlenplatte umfassen, wobei in einem Abstand
über der Sohlenplatte eine Stützplatte angeordnet ist, die eine Stützfläche
für das Isolationselement aufweist. Zur Verringerung der Wärmeleitung
kann die Stützplatte aus einem schlecht wärmeleitenden Material wie Edelstahl
bestehen. So wird einerseits eine dem Isolationselement vorgeschaltete thermische
Zusatzisolierung anderer Art in Form eines Luft oder Dampfraumes geschaffen und
andererseits das Isolationselement gegen die Unebenheiten der Sohlenplatte wie Heizung
und Temperaturmessfühler geschützt. Im Fall eines Trockenbügeleisens
kann diese Stützplatte abgewinkelte Randabschnitte aufweisen, die sich auf
der Sohlenplatte abstützen. Die Randabschnitte besitzen vorzugsweise Randausnehmungen,
um die Kontaktbereiche mit der Sohlenplatte bzw. der Bügelsohle zu verringern
und insbesondere auch körperlichen Kontakt mit der Heizung zu vermeiden.
Im Fall eines Dampfbügeleisens mit einer Dampferzeugungskammer
kann deren sich in einem Abstand über der Sohlenplatte erstreckende Deckwand
als Stützplatte für das Isolationselement ausgebildet sein. Zur Bildung
der Dampfkammer besitzt die Sohlenplatte meist daran angegossene
nach oben ragende Wände und Befestigungsansätze und die Deckwand ist in
diesem Fall zweckmäßigerweise zu diesen Wänden und den Befestigungsstellen
hin nach unten abgekröpft, so dass die Ebene der Stützfläche über
den oberen Enden dieser aufragenden Teile und den Befestigungsmitteln, z.B. Schrauben,
liegt. Zwischen den aufragenden Teilen der Sohlenplatte und der Deckwand kann ferner
eine herkömmliche Dichtung eingesetzt sein, um die Wärmeleitung von der
Sohlenplatte zur Deckwand zu mindern.
Die Erfindung wird mit besonders großem Vorteil bei beheizten
kleinen Haushaltsgeräten wie z.B. Bügeleisen, Brotröstern, Kaffeemaschinen,
Friteusen, Grillgeräten, Haartrocknern, Bestrahlungsgeräten und Heizlüftern
aber mit erheblichem Vorteil auch bei großen Haushaltsgeräten z.B. Backöfen,
Herdmulden, Waschmaschinen, Wäschetrocknern oder Geschirrspülern eingesetzt.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung werden im Folgenden
anhand an Ausführungsbeispielen sowie der Zeichnung näher erläutert.
Darin zeigen schematisch:
1 eine Seitenansicht eines Dampfbügeleisens;
2 in einer vergrößerten Darstellung einen
Schnitt im Wesentlichen entlang der Linie II-II in 1
und 3;
3 ausschnittsweise in einem Schnitt im Wesentlichen
entlang der Linie III-III in 2, bzw. im Wesentlichen
entlang der Längsmittelachse, den vorderen Teil des Dampfbügeleisens;
4 in einem Schnitt entsprechend dem der 3
ausschnittsweise den rückwärtigen Bereich des gleichen Dampfbügeleisens;
5 etwa im Maßstab der 1
eine Draufsicht auf ein Vakuum-Isolationselement des in den 1-4
dargestellten Dampfbügeleisens;
6 ausschnittsweise einen Querschnitt durch ein Trockenbügeleisen,
ähnlich dem Schnitt der 2, jedoch im hinteren
Bereich der Bügelsohle; und
7 ausschnittsweise einen vertikalen Schnitt durch eine
Backofenmuffel.
Das in den 1 und 5
dargestellte Dampfbügeleisen 10 besitzt einen als Heißteil
11 bezeichneten Geräteteil mit einer beheizten Bügelsohle
12 aus Aluminiumguss. Darüber ist ein als Kaltteil 13 bezeichneter
Geräteteil angeordnet, mit einem unteren Gehäuseteil 14 aus einem
hochtemperaturbeständigen Kunststoff und einem darüber angeordneten oberen
Gehäuseteil 16 aus einem weniger temperaturbeständigen Kunststoff
mit einer Durchgriffsöffnung 18 und einem Handgriff 20.
Die Bügelsohle 12 umfasst eine an ihrer Unterseite ebene
Sohlenplatte 22 und darüber im zentralen Bereich eine Dampfkammer
24 aus der Dampf durch nicht dargestellte Öffnungen in der Sohlenplatte
22 nach unten austreten kann. Die Dampfkammer 24 wird seitlich
durch eine von der Sohlenplatte 22 nach oben ragende umlaufende Seitenwand
26 begrenzt. Die Seitenwand 26 besitzt im oberen Rand eine innere
Stufe 28 in die ein die Dampfkammer 24 nach oben verschließendes
Deckblech 30 aus Aluminium oder besser einem schlecht wärmeleitenden
Edelstahl mit einem nach unten abgekröpften Rand 32 eingesetzt und
mit einer Dichtmasse dampfdicht vergossen ist. In der Dampfkammer 24 ist
ein von oben gesehen insgesamt etwa V-förmig gebogener Rohrheizkörper
25 an der Oberseite der Sohlenplatte 22 in diese eingegossen.
In der Dampfkammer 24 besitzt die Bügelsohle 12 ferner nach
oben vorspringende Befestigungsansätze 34, mit denen nach unten eingesenkte
Bereiche 36 des Deckbleches 30 mit Schrauben 38 aus Edelstahl
verschraubt sind. Aufgrund der zur Befestigung dienenden Abkröpfungen nach
unten bzw. Einsenkungen bietet das Deckblech 30 eine von keinem Befestigungs-
oder Dichtelementen überragte ebene, obere Stützflächen
31, auf der ein plattenförmiges Vakuum-Isolationselement
40 aufliegt (vgl. 5). Das Isolationselement
40 besitzt eine stützende, mikroporöse Dämmstoff-Füllung
41 aus Kieselsäure bzw. Kieselgur, die zu einer Platte verbunden und
luftdicht in eine Hülle 43 aus einem Chromstahlblech bzw. -folie eingepackt
und bis zu einem gewissen Grad evakuiert ist.
Das untere Gehäuseteil 14 besitzt eine Bodenplatte
42, die sich knapp über der Oberseite des Isolationselementes
40 im wesentlichen über die ganze Fläche der Bügelsohle
14 horizontal und parallel zum Deckblech 30 der Dampfkammer
24 erstreckt und deren Unterseite eine Stützfläche
96 des Kaltteils 13 zum Zusammenwirken mit dem Isolationselement
40 darstellt. Davon erstreck sich eine untere Gehäusewand
44 bis nahe an den seitlichen Rand der Sohlenplatte nach unten und hält
zu letzterer einen thermisch isolierenden und den Raum unterhalb des Isolationselementes
40 belüftenden Luftspalt 23 ein, der kleiner sein kann als
bei herkömmlichen Bügeleisen, da eine Durchlüftung des Gerätes
entfallen kann. Mit dem unteren Gehäuseteil 14 ist das obere Gehäuseteil
16 verschweißt und bildet mit diesem einen Wassertank 46.
Die Bügelsohle 12 besitzt ferner in der Dampfkammer
24 einen von der Sohlenplatte 22 nach oben bis zum Deckblech
30 aufragenden Vorsprung 48 in den dichtend durch
das Deckblech 30 geführt, von oben ein Temperaturfühler
50 eingesetzt ist. Das Deckblech 30 besitzt eine davon nach rückwärts
führende, nach unten eingesenkte Rinne 52, in der eine mit dem Temperaturfühler
50 verbundene elektrische Steuerleitung 54 zwischen der ebenen
Unterseite des Isolationselementes 40 und der aufragenden Seitenwand
26 der Dampfkammer 24 hindurch nach hinten geführt ist. Der
obere Gehäuseteil 16 besitzt im Bereich hinter der Bügelsohle
12 und hinter dem darüber angeordneten Wassertank 46 eine
Anschlusskammer 58, in der ein Temperaturregler 60 angeordnet
ist, zu dem die Messleitung 54 führt und der mit einem Drehknopf
62 zur Einstellung der Solltemperatur zusammenwirkt.
Das Deckblech 30 der Dampfkammer 24 besitzt in seinem
vorderen Bereich eine Durchgangsöffnung 64 in die eine Steuerdüse
66 aus einem temperaturbeständigen Gummimaterial dichtend eingesetzt
ist, die in ihrem oberen Bereich dichtend mit einer Öffnung der Bodenplatte
42 des Wassertanks 46 zusammenwirkt und eine Durchgangsöffnung
47 des Isolationselementes 40 durchsetzt. Durch die Steuerdüse
66 und den Wassertank 46 im oberen Gehäuseteil
16 vor der Durchgriffsöffnung 18 erstreckt sich eine vertikale
Steuerstange 68 und wirkt mit einer an der Oberseite des oberen Gehäuseteils
16 herausragenden Dampf-Steuertaste 70 zusammen.
Unbeheizte Endabschnitte 71 des Rohrheizkörpers
25 führen nach hinten durch den hinteren Querwandabschnitt der Seitenwand
26 der Dampfkammer 24 und sind in deren Endbereich nach oben abgewinkelt
und ragen durch Randausschnitte 73 und 75 des Isolationselements
40 (5) in zwei Anschlussdome 72,
die in der Bodenplatte 42 nach oben ausgewölbt sind. Dort sind sie
mit elektrischen Anschlussleitungen 74 verbunden, die durch die Randausschnitte
73 und 75 in die Anschlusskammer 58 zum Temperaturregler
60 geführt sind.
Dahinter sind an der Oberseite der Sohlenplatte 22 zwei in
einem seitlichen Abstand voneinander liegende Befestigungsansätze
76 angegossen, an denen jeweils eine federnde Lamelle 78 aus einem
schlecht wärmeleitenden Edelstahl befestigt ist. Die Lamelle 78 führt
nach hinten über das Ende der Sohlenplatte 22 hinaus durch die Anschlusskammer
58 und ist in deren hinterem Wandbereich mit dem oberen Gehäuseteil
16 und dem unteren Gehäuseteil 14 verschraubt. Hierdurch
sind der Heißteil 11 und der Kaltteil 13 über lange,
schlecht wärmeleitende Brücken miteinander verbunden. Da die Lamellen
78 elastisch nachgiebig sind, ist es zweckmäßig, wenn ein auf
den Griff 20 ausgeübter Bügeldruck vom Kaltteil 13 auf
den Heißteil 11 übertragen wird, indem die Bodenplatte
42 des unteren Gehäuseteils 14 bzw. des Wassertanks
44 sich flächig mit der Stützfläche 96 auf dem
Isolationselement 40 abstützt, das sich wiederum flächig auf
den als Stützfläche 31dienenden, erhöhten Bereichen des
Deckblechs 30 der Dampfkammer 24 abstützt. Alternativ können
die Geräteteile jedoch auch das Isolationselement entlastende, bei Belastung
zusammenwirkend Stützansätze besitzen.
Der Wassertank 46 und die Dampfkammer 24 enden ein
Stück hinter dem Vorderende des Bügeleisens 10. Vor dem vorderen
Querwandabschnitt der Seitenwand 26 der Dampfkammer 24 besitzt
die Sohlenplatte 22 einen angegossenen nach oben ragenden Befestigungsansatz
80, mit dem eine Befestigungsschelle 82 aus einem schlecht wärmeleitenden,
federndem Edelstahlblech mittels einer Edelstahlschraube 98 verschraubt
ist. Die Befestigungsschelle 82 besitzt einen zentralen nach unten abgekröpften
Befestigungsabschnitt 84 der mit dem Befestigungsansatz 80 verschraubt
ist und davon ausgehend zwei sich quer zur Längsachse des Dampfbügeleisens
10 horizontal in einem Abstand unter dem Isolationselement 40
erstreckenden Befestigungslamellen 86 und 88 besitzt. Diese sind
außen nach oben abgewinkelt und mit leichtem Abstand zwischen den Seitenkanten
des Isolationselementes und der Innenseite der unteren Gehäusewand
44 nach oben geführt und erstrecken sich weiter in einem geringen
Abstand über der Oberseite des Isolationselementes 40 im wesentlichen
horizontal nach innen und sind mit nach oben abgekröpften, übereinander
greifenden Endabschnitten 90 und 92 mit einem vor dem Wassertank
46 liegenden Abschnitt der Bodenplatte 42 des unteren Gehäuseteils
14 mittels einer Schraube 99 verschraubt ist. Hierdurch ist eine
elastische vordere Verbindung zwischen dem Kaltteil 13 und dem Heißteil
11 hergestellt.
Das in 5 in einer Draufsicht für
sich allein dargestellte Isolationselement 40 besitzt einen inneren Stützkörper
41 aus Kieselsäure, die offenzellig mikroporös und bis zu einem
gewissen Grad evakuiert ist, um die Gaswärmeleitung zu reduzieren. Dieser Stützkörper
41 ist gasdicht in eine Hülle 43 aus dünnen Chromstahlblechen
eingeschlossen, die in einem umlaufenden seitlich abstehenden Randflansch
45 miteinander verbunden sind. Der Randflansch 45 liegt leicht
an der Innenwand des unteren Gehäuseteils 14 an und verhindert weitgehend
eine Umströmung des Isolationselementes 40 mit aufgeheizter Luft.
Ein Pumpen von Heißluft um das Isolationselement 40 durch Arbeitsbewegungen
wird durch Belüftung der angrenzenden Räume zur Umgebung durch den Luftspalt
23 und die Lüftungsöffnung 94 in der Bodenplatte
42 weitgehend verhindert. Im vorderen Bereich besitzt das Isolationselement
40 eine Durchgangsöffnung 47 zur Aufnahme der Steuerdüse
66 mit einem umlaufenden Randflansch 49, der leicht an der Steuerdüse
66anliegt. Benachbart der Spitze bzw. dem Vorderende erlauben Randeinziehungen
51 und 53 die seitliche Umgreifung durch die Lamellen
der Befestigungsschelle 82. Von der Hinterkante nach vorn erstrecken sich
zwei Randausschnitte 73 und 75, durch die die unbeheizten Endabschnitte
71 des Rohrheizkörpers 25 nach oben ragen. Gemäß
einer abgewandelten Ausführungsform kann das Isolationselement jedoch auch
bereits vor den Endabschnitten 71 des Rohrheizkörpers enden, wie durch
die unterbrochene Linie 77 in 5 angedeutet
ist.
Das in 6 ausschnittsweise dargestellte
Trockenbügeleisen 610 besitzt ein Geräte-Heißteil
611 mit einer Bügelsohle 612 und ein darüber angeordnetes
Geräte-Kaltteil 613 mit einem unteren Gehäuseteil 614
aus einem hochtemperaturbeständigen Kunststoff und einem darüber angeordneten
oberen Gehäuseteil 616. Die Bügelsohle 612 umfasst eine
ebene Sohlenplatte 622, in deren Oberseite ein Rohrheizkörper
625 ähnlich wie beim Dampfbügeleisen eingegossen ist. Parallel
zur Sohlenplatte 622 erstreckt sich in einem Abstand darüber ein Stützelement
630 aus Aluminiumblech oder besser einem Chromstahlblech, dessen ebene
Oberseite als Stützfläche 631 für ein darauf liegendes Isolationselement
640 dient. Ringsum besitzt das Stützelement 630 einzelne
nach unten abgewinkelte Randabschnitte 626 als Füße, mit denen
es sich auf der Oberseite der Sohlenplatte 622 abstützt, so dass darunter
ein Luftraum 624 entsteht. Das Isolationselement 640 ist im Prinzip
wie das Isolationselement 40 des Dampfbügeleisens 10 aufgebaut,
mit einer Hülle aus Edelstahl, wobei allerdings die vorderen Randeinziehungen
und Durchbrechungen entfallen können. Darauf liegt ein zweites Vakuum-Isolationselement
698, mit einer Hülle 699 aus Kunststofffolie und einem an
der Gehäuseseitenwand 644 anliegenden Randflansch 697. Darauf
wiederum liegt, solang kein Bügeldruck aufgebracht wird, lose eine Bodenplatte
642 des unteren Gehäuseteils 614, deren Unterseite eine Stützfläche
696 des Geräte-Kaltteils 613 zum Zusammenwirken mit dem oberen
Isolationselement 698 bildet. Von der Bodenplatte 642 erstreckt
sich eine untere Gehäuseseitenwand 644 nach unten und endet mit einem
Luftspalt 623 über der Sohlenplatte 622. Bei ausreichender
Bemessung des Luftraumes 624 unter dem Stützelement 630 kann
eventuell auf das untere Isolationselement 640 verzichtet werden.
Die Bügelsohle 612 besitzt in ihrer Längsmittelachse
einen nach oben vorspringenden Befestigungsansatz 634, mit dem ein nach
unten eingesenkter Bereich 636 des Stützelements 630 mittels
einer Edelstahlschraube 638 verschraubt ist. Zwischen die Stützplatte
630 und den Befestigungsansatz 634 sind ein Isolationsring
637 aus einem thermisch isolierenden Material und eine Befestigungslamelle
682 aus einem Federstahl, vorzugsweise einem schlecht wärmeleitenden
Edelstahl eingeklemmt. Die Befestigungslamelle 682 erstreckt sich quer
zur Längsrichtung des Gerätes und im wesentlichen parallel zur Sohlenplatte
622 nach außen und zwischen den Randabschnitten 626 bzw.
Stützfüßen der Stützplatte 630 hindurch und ist in
innere Ausnehmungen 683 der unteren Gehäuseseitenwand 644
eingerastet, um das Geräte-Kaltteil 613 mit dem Geräte-Heißteil
611 im Bereich des hinteren Endes der Bügelsohle 612 elastisch
zu verbinden. Im vorderen Bereich der Bügelsohle 612 ist eine hier
nicht dargestellte Befestigung gleicher Art vorhanden. Auch bei diesem Trockenbügeleisen
610 besitzt das Isolationselement 640 einen dichtend mit der unteren
Gehäuseseitenwand 644 zusammenwirkenden Randflansch 645 und
sind die Räume darunter und darüber über den Luftspalt
623 bzw. eine Lüftungsöffnung 694 mit der Umgebung verbunden
um ein Pumpen von Heißluft um die Isolationselemente 640 und
698 bei Bügelbewegungen zu vermeiden.
In Abwandlung des Trockenbügeleisens gemäß
6 kann das Stützelement 630 entfallen
und ein Isolationselement an die Bodenplatte 642 darüber angeklebt
sein. Auch in diesem Fall kann bei ausreichender Bemessung des Luftraumes unter
dem Isolationselement dieses eventuell eine Kunststoffhülle aufweisen. Die
Befestigungslamellen 682 wären in diesem Fall härter auszulegen,
da sie ohne Abstützung über das Isolationselement den ganzen Bügeldruck
übertragen müssen. Gemäß einer anderen Abwandlung können
die Befestigungslamellen aus einem Stück mit dem Stützelement ausgebildet
und mehr oder weniger aus diesem freigeschnitten sein.
Gemäß einer weiteren Abwandlung kann zur Rationalisierung
der Produktion auch für das Trockenbügeleisen die Bügelsohle eines
Dampfbügeleisens verwendet werden, wobei die Dampfaustrittsöffnungen durch
eine darunter gesetzte Blechsohle verdeckt werden. Die Dampfkammeransätze der
Bügelsohle können ein Deckblech mit einer Stützfläche für
das Isolationselement tragen.
Ein in 7 ausschnittsweise dargestellter
Backofen 710 besitzt als Heißteil 711 des Geräts eine
Backmuffel 712 mit einem zur Vorderseite hin offenen quaderförmigen
Backraum 714, der von einer aus Blech geformten Muffelwandung
16 an fünf Seiten umschlossen ist. Die Muffelwandung 16 besitzt
eine Bodenwand 18, eine Rückwand 20, eine Deckwand und Seitenwände
24 sowie an der offenen Frontseite einen Randflansch 26, der zur
Befestigung gegen horizontale Verschiebungen dient und mit einer nicht dargestellten
Backofentür zusammenwirkt. Die Unterseite der Bodenwand 718 bildet
eine Stützfläche 719, an der ein Isolationselement
740 anliegt. Dieses besitzt einen evakuierten Dämmstoff-Stützkörper
741, der in eine Hülle 743 aus einer Edelstahlfolie gasdicht
eingepackt ist. Die Unterseite des Isolationselementes 740 ist plan und
liegt flächig auf zwei Traversen 750 und 752 auf, die Teil
eines Kaltteils 713 des Geräts in Form eines nicht
weiter dargestellten Umbau- bzw. Einbaugehäuses des Backofens 710
sind. Die planen Oberseiten der Traversen 750 und 752 bilden Stützflächen
796 des Kaltteils 713, die die Backmuffel 712 tragen.
In der Oberseite des Isolationselementes 740 sind Rinnen 760 und
762 eingesenkt, in denen auf der reflektierenden Hülle 743
Rohrheizkörper 764 und 766 liegen, die die Unterhitze geben.
Die Oberhitze kann von einem Grillheizkörper in der Backmuffel kommen. Das
Isolationselement 740 und ein auf der Deckwand aufliegendes, ähnliches,
ohne Heizkörperrinnen, stehen hinten und seitlich eine Elementdicke über
die Backmuffel über. Dazwischen sind ein rückseitiges Vakuum-Isolationselement
840 und nicht dargestellte seitliche Vakuum-Isolationselemente eingefügt
und liegen an der Backmuffel 712 an. Gemäß einer abgewandelten
Ausführungsform können die Heizkörper über der Bodenwand angeordnet
und das Isolationselement ohne Rinnen ausgebildet sein.
- 10
- Dampfbügeleisen
- 11
- Heißteil (beheizter Geräteteil)
- 12
- Bügelsohle
- 13
- Kaltteil (unbeheizter Geräteteil)
- 14
- unteres Gehäuseteil
- 16
- oberes Gehäuseteil
- 18
- Durchgriffsöffnung
- 20
- Handgriff
- 22
- Sohlenplatte
- 23
- Luftspalt
- 24
- Dampfkammer
- 25
- Rohrheizkörper
- 26
- Seitenwand der Dampfkammer
- 28
- Stufe
- 30
- Deckblech
- 31
- Stützfläche des Heißteils 11
- 32
- abgekröpfter Rand
- 34
- Befestigungsansätze
- 36
- eingesenkte Bereiche des Deckblechs
- 38
- Schrauben
- 40
- Isolationselement
- 41
- Dämmstoff des Isolationselementes
- 42
- Bodenplatte
- 43
- Hülle des Isolationselementes
- 44
- untere Gehäuseseitenwand
- 45
- Randflansch des Isolationselementes
- 46
- Wassertank
- 47
- Durchgangsöffnung
- 48
- Vorsprung
- 49
- Randflansch
- 50
- Temperaturfühler
- 51
- Randeinziehung
- 51
- Randeinziehung
- 52
- Rinne
- 53
- Randeinziehung
- 54
- Steuerleitung
- 58
- Anschlusskammer
- 60
- Temperaturregler
- 62
- Drehknopf (Temperatursteller)
- 64
- Durchgangsöffnung
- 66
- Steuerdüse
- 68
- Steuerstange
- 70
- Dampfsteuertaste
- 71
- Endabschnitt des Rohrheizkörpers 25
- 72
- Anschlussdom
- 73
- Randabschnitt
- 74
- elektrische Anschlussleitung
- 75
- Randabschnitt
- 76
- Befestigungsansätze
- 77
- abgewandelte Hinterkante des Isolationselementes
- 78
- Befestigungslamelle
- 80
- Befestigungsansatz
- 82
- Befestigungsschelle
- 84
- Befestigungsabschnitt
- 86
- Befestigungslamelle
- 88
- Befestigungslamelle
- 90
- Endabschnitt der Befestigungsschelle 82
- 92
- Endabschnitt der Befestigungsschelle 82
- 94
- Lüftungsöffnung
- 96
- Stützfläche des Kaltteils 13
- 98
- Schraube
- 610
- Trockenbügeleisen
- 611
- Heißteil (beheizter Geräteteil)
- 612
- Bügelsohle
- 613
- Kaltteil (unbeheizter Geräteteil)
- 614
- unterer Gehäuseteil
- 616
- oberer Gehäuseteil
- 622
- Sohlenplatte
- 623
- Luftspalt
- 624
- Luftraum
- 625
- Rohrheizkörper
- 626
- abgewinkelte Randabschnitte (Stützfüße)
- 630
- Stützelement (Stützplatte)
- 631
- Stützfläche
- 634
- Befestigungsansatz
- 636
- eingesenkter Bereich
- 637
- Isolationsring
- 638
- Schraube
- 640
- Isolationselement
- 641
- Dämmstoff des Isolationselementes
- 642
- Bodenplatte
- 643
- Hülle des Isolationselementes
- 644
- untere Gehäuseseitenwand
- 645
- Randflansch des Isolationselementes
- 694
- Lüftungsöffnung
- 696
- Stützfläche des Kaltteils
- 697
- Randflansch des Isolationselements 698
- 698
- Isolationselement
- 699
- Hülle
- 710
- Backofen
- 711
- Heißteil (beheizter Geräteteil)
- 712
- Backmuffel
- 713
- Kaltteil (unbeheizter Geräteteil)
- 714
- Backraum
- 716
- Muffelwandung
- 718
- Bodenwand
- 719
- Stützfläche
- 720
- Rückwand
- 724
- Seitenwand
- 726
- Randflansch
- 740
- Isolationselement
- 741
- Dämmstoff
- 743
- Hülle
- 750
- Traverse
- 752
- Traverse
- 760
- Rinne
- 762
- Rinne
- 764
- Rohrheizkörper
- 766
- Rohrheizkörper
- 796
- Stützfläche
- 840
- Isolationselement