Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung einer Lüfterstörung
eines von einem Gleichstrommotor angetriebenen Lüfters einer Brennkraftmaschine
eines Kraftfahrzeugs, bei dem
- • zur Überprüfung des Betriebszustandes des Lüfters der
Strom Ivent des Gleichstrommotors bestimmt wird,
- • dieser Strom Ivent verglichen wird mit einer Untergrenze
Imin, und
- • der Gleichstrommotor deaktiviert wird, falls gilt Ivent
< Imin.
Des weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung
eines derartigen Verfahrens.
Kühlsysteme für moderne Kraftfahrzeugantriebe werden mit
leistungsstarken Lüftermotoren ausgestattet, die ein Lüfterrad antreiben
bzw. in Drehung versetzen, um den Wärmetauschern des Kühlsystems auch
im Stillstand d.h. bei stehendem Kraftfahrzeug oder bei nur geringen Fahrzeuggeschwindigkeiten
einen ausreichend hohen Luftmassenstrom bereitstellen zu können. Die Lüftermotoren
werden in der Regel elektrisch betrieben.
Die Steuerung derartiger Lüftermotoren erfolgt nach dem Stand
der Technik mittels einer Leistungselektronik, die eine stufenlose Steuerung des
Lüfters zuläßt, oder einer Relaisschaltung, die – gegebenenfalls
unter Verwendung mehrerer Widerstände – verschiedene Lasten bzw. Drehzahlen
des Lüfters realisiert. Das Verfahren gemäß der vorliegenden Anmeldung
geht von einer Steuerung mittels Leistungselektronik aus. Durch Verwendung eines
Mikroprozessors und entsprechender Leistungselektronik können dabei durch Pulsweitenmodulation
erhebliche Ströme beinahe stufenlos gesteuert werden.
Vorliegend soll ein Verfahren aufgezeigt werden, mit dem Lüfterstörungen
erkannt werden können. Dabei sind insbesondere zwei Lüfterstörungen
für die Praxis von Interesse. Die erste Lüfterstörung kann in einer
Blockierung des Lüfterrades gesehen werden, wobei Blockierung im Sinne der
vorliegenden Anmeldung sowohl eine vollständige Blockierung des Lüfterrades
bedeuten kann, bei der sich das Lüfterrad nicht mehr dreht d. h. stillsteht,
als auch eine teilweise Blockierung, bei der das Lüfterrad nur mit einer verminderten
Lüfterdrehzahl umläuft. Eine Blockierung des Lüfterrades kann durch
Schnee, Eis, Matsch oder dergleichen hervorgerufen werden. Aber auch ein Schaden
oder der Verschleiß des Lüftermotors kann zu einer teilweisen oder vollständigen
Blockierung des Lüfterrades führen. Eine Blockade des Lüfterrades
führt in der Regel zu einer Überlastung des Lüftermotors, der gegen
einen erhöhten Widerstand arbeiten muß.
Um bei einer Blockierung des Lüfterrades einen Schaden an der
Brennkraftmaschine bzw. eine Fehlfunktion, beispielsweise eine Rauchentwicklung
durch Überhitzen oder einen Brand, zu vermeiden, ist es zunächst erforderlich,
eine derartige Lüfterstörung zu detektieren.
Ein aus dem Stand der Technik bekanntes Verfahren zur Erkennung einer
Lüfterblockade sieht vor, den vom Gleichstrommotor verbrauchten Strom Ivent
d.h. den Lüfterstrom zu bestimmen, beispielsweise zu messen. Der ermittelte
Lüfterstrom Ivent wird mit einer zulässigen Obergrenze Imax
verglichen. Falls der Lüfterstrom Ivent die zulässige Obergrenze
Imax überschreitet, wird der Gleichstrommotor deaktiviert.
Dieser Vorgehensweise liegt die Überlegung zugrunde, daß
ein zumindest teilweise blockiertes Lüfterrad, das mit verminderter Drehzahl
umläuft bzw. vollständig stillsteht, eine erhöhte Antriebsleistung
Pel benötigt, da der als Antrieb dienende Gleichstrommotor infolge
des blockierten Lüfterrades gegen einen erhöhten Widerstand arbeiten d.h.
das Lüfterrad antreiben muß.
Infolge des erhöhten Widerstandes bzw. des erhöhten Leistungsbedarfs
Pel wird ein größerer Lüfterstrom Ivent bereitgestellt
als dies bei einem nicht blockierten d. h. störungsfrei arbeitenden Lüfterrad
erforderlich ist. Der Lüfterstrom Ivent läßt somit Rückschlüsse
auf die Antriebsleistung Pel bzw. den Betriebsstatus des Lüfters
und indirekt auch auf die Lüfterdrehzahl n zu. Überschreitet der ermittelte
Lüfterstrom Ivent eine zulässige Obergrenze Imin,
wird dies als Blockade des Lüfterrades gewertet, denn der Lüfterstrom
Ivent korreliert mit der Antriebsleistung Pel d.h. der Strom
Ivent nimmt zu, wenn die Antriebsleistung Pel zunimmt, was
beispielsweise bei einer Blockade des Lüfters der Fall ist, wenn der Antriebswiderstand
sich vergrößert. Das Überschreiten eines zulässigen Maximalstroms
Imax ist gleichbedeutend mit dem Absinken der Lüfterdrehzahl n unter
eine Mindestdrehzahl nmin, bei der noch von einem ausreichend frei laufenden
Lüfterrad ausgegangen wird.
Eine zweite, völlig anders geartete Lüfterstörung,
die ebenfalls für die Praxis von Interesse ist, besteht in einem Ablösen
des Lüfterrades vom Lüfterantrieb. Ein derartig geschädigter Lüfter
kann – aufgrund des nicht mehr vorhandenen Lüfterrades – die
ihm zugewiesene Aufgabe, nämlich dem Kühlsystem einen ausreichend hohen
Luftmassenstrom bereitzustellen, nicht mehr erfüllen.
Nach dem Stand der Technik wird zur Erkennung einer derartigen Störung
d.h. zur Erkennung eines abgelösten Lüfterrades in ähnlicher Weise
vorgegangen, wie dies weiter oben bereits für die Blockade erläutert
wurde. Der Lüfterstrom Ivent wird bestimmt und mit einer zulässigen
Untergrenze Imin verglichen. Falls der Lüfterstrom Ivent
die zulässige Untergrenze Imin unterschreitet, wird der Gleichstrommotor
deaktiviert.
Auch diese Strategie macht sich den Umstand zunutze, daß ein
gestörter Lüfter, dessen Lüfterrad sich abgelöst hat, einen
veränderten Leistungsbedarf Pel hat. Ein Lüfter ohne Lüfterrad
benötigt nur eine verminderte Antriebsleistung. Pel, da der durch
das Lüfterrad verursachte Luftwiderstand entfällt bzw. nicht überwunden
werden muß. Der als Antrieb dienende Gleichstrommotor arbeitet infolge des
fehlenden Lüfterrades gegen einen geringeren Antriebswiderstand. Eine verminderte
Antriebsleistung Pel führt zu einem niedrigeren Lüfterstrom
Ivent. Der Lüfterstrom Ivent läßt somit Rückschlüsse
auf die Antriebsleistung Pel bzw. den Betriebsstatus des Lüfters
und indirekt auch auf die Lüfterdrehzahl n zu. Unterschreitet der ermittelte
Lüfterstrom Ivent eine zulässigen Mindeststrom Imin
wird dies als Lüfterstörung, nämlich als abgelöstes Lüfterrad,
interpretiert, denn der Lüfterstrom Ivent korreliert – wie
bereits oben ausgeführt – mit der Antriebsleistung Pel d.h.
der Strom Ivent nimmt ab, wenn die Antriebsleistung Pel abnimmt,
was beispielsweise bei einem abgelösten Lüfterrad der Fall ist, wenn der
Antriebswiderstand sich vermindert. Das Unterschreiten einer zulässigen unteren
Stromgrenze Imin ist gleichbedeutend mit dem Überschreiten einer
zulässigen Maximaldrehzahl nmax, unterhalb derer noch von einem
intakten d.h. fest mit dem Lüfter verbundenen Lüfterrad ausgegangen werden
kann.
Nachteilig an den aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren zur
Erkennung einer Lüfterstörung ist, daß die durch das Lüfterrad
hindurchgeführte Luftströmung bei der Beurteilung des Betriebsstatus des
Lüfters nicht berücksichtigt wird. Das Lüfterrad wird nicht nur durch
die dem Lüfterantrieb zugeführte elektrische Antriebsleistung Pel,
sondern auch mittels der durch das Lüfterrad hindurchgeführten Luftströmung
angetrieben. Wird die elektrische Antriebsleistung Pel des Lüfters
vollständig abgeschaltet, nimmt die Lüfterdrehzahl n mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit
v zu. Da mit zunehmendem Fahrtwind weniger elektrische Antriebsleistung Pel
für den Antrieb des Lüfters erforderlich wird, nimmt mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit
v der verbrauchte Strom d.h. der Lüfterstrom Ivent ab, was bei den
herkömmlichen, oben beschriebenen Verfahren keine Berücksichtigung findet.
Zu welchen Problemen die Vernachlässigung des in Rede stehenden Effektes bzw.
des Fahrtwindes bei der Steuerung des Lüfters und insbesondere bei der Steuerung
eines gestörten Lüfters führt, wird anhand von 1
näher erläutert.
1 zeigt den verbrauchten und gemessenen Lüfterstrom
Ivent in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit v, wenn ein
intakter Lüfter unter Volllast betrieben wird. Es ist zu erkennen, daß
der Lüfterstrom Ivent mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit v
abnimmt. D.h. die benötigte elektrische Antriebsleistung Pel kann
vermindert werden allein aufgrund der zunehmenden Fahrzeuggeschwindigkeit v bzw.
des zunehmenden Fahrtwindes, der nämlich am Antrieb des Lüfters partizipiert
und zwar zunehmend mit steigender Fahrzeuggeschwindigkeit v.
Wird nun – unter Vernachlässigung des Fahrtwindes bzw.
der Fahrzeuggeschwindigkeit v – gemäß den aus dem Stand der Technik
bekannten Verfahren eine einheitliche d. h. konstante Untergrenze Imin
für den Lüfterstrom festgelegt, kann es passieren, daß der tatsächliche
Strom Ivent in der Praxis diese zulässige Untergrenze Imin
allein aufgrund des zunehmenden Fahrtwindes unterschreitet, was fälschlicherweise
als Lüfterstörung d. h. als Ablösung des Lüfterrades gewertet
werden würde, obwohl der verminderte Lüfterstrom tatsächlich nicht
die Folge einer Lüfterstörung ist, sondern lediglich auf die zunehmende
Fahrzeuggeschwindigkeit v zurückzuführen ist.
Bei dem in 1 dargestellten Beispiel wurde
die untere Stromgrenze Imin auf 20A und die obere Stromgrenze Imax
auf 30A festgelegt. Wie 1 zu entnehmen ist, schneidet
die Kurve f = Ivent (v) die linear verlaufende untere Stromgrenze Imin
bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit v von ungefähr 190km/h. Würde die untere
Stromgrenze Imin auf 23A festgelegt, würde schon bei einer Fahrzeuggeschwindigkeit
v von ungefähr 60km/h eine Lüfterstörung detektiert, obwohl tatsächlich
keine Störung vorliegen würde.
Die Vernachlässigung des Fahrtwindes kann auch im Zusammenhang
mit einer Blockade des Lüfterrades zu einer Fehleinschätzung der Lüfterfunktion
führen. So kann ein Lüfter – beispielsweise infolge von Schnee
oder Matsch – in seiner Drehfreiheit bereits in der An beeinträchtigt
sein, daß eigentlich von einer Blockierung des Lüfterrades auszugehen
wäre. Infolge des Fahrtwindes wird das Lüfterrad aber gegen den erhöhten
Widerstand infolge der teilweisen Blockade angetrieben, so daß trotz erhöhtem
Antriebswiderstand der Lüfterstrom nicht die obere Stromgrenze Imax
d. h. den maximal zulässigen Stromwert überschreitet, weshalb die vorliegende
Störung nicht erkannt wird oder erst dann erkannt wird, wenn das Kraftfahrzeug
wieder mit verminderter Fahrzeuggeschwindigkeit v fährt.
Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein Verfahren zur Erkennung einer Lüfterstörung eines von einem Gleichstrommotor
angetriebenen Lüfters einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs aufzuzeigen,
mit dem eine Funktionsstörung des Lüfters zuverlässiger
detektiert werden kann als mit nach dem Stand der Technik bekannten Verfahren.
Eine weitere Teilaufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung
zur Durchführung eines derartigen Verfahrens bereitzustellen.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Verfahren zur Erkennung einer
Lüfterstörung eines von einem Gleichstrommotor angetriebenen Lüfters
einer Brennkraftmaschine eines Kraftfahrzeugs, bei dem
- • zur Überprüfung des Betriebszustandes des Lüfters der
Strom Ivent des Gleichstrommotors bestimmt wird,
- • dieser Strom Ivent verglichen wird mit einer Untergrenze
Imin, und
- • der Gleichstrommotor deaktiviert wird, falls gilt Ivent
< Imin
- • wobei die Untergrenze Imin ein in der Lüftersteuerung
hinterlegter Vergleichswert ist, der von der Kraftfahrzeuggeschwindigkeit v und
der Antriebsleistung Pel des Gleichstrommotors abhängt.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird berücksichtigt,
daß die durch das Lüfterrad hindurchgeführte Luftströmung das
Lüfterrad ebenfalls antreibt. Erreicht wird dies dadurch, daß die untere
Grenze Imin für den Lüfterstrom Ivent als Funktion
der Fahrzeuggeschwindigkeit v und der elektrischen Antriebsleistung Pel
bereitgestellt wird. Auf diese Weise wird berücksichtigt, daß die durch
das Lüfterrad hindurchgeführte Luftströmung bzw. der Fahrtwind mit
zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit v eine stetig größer werdende Antriebsleistung
in den Lüfterantrieb einbringt.
Wie bereits im Zusammenhang mit dem Stand der Technik ausgeführt
wurde, benötigt ein gestörter Lüfter, dessen Lüfterrad sich
abgelöst hat, nur eine verminderte elektrische Antriebsleistung Pel.
Aufgrund des – im Vergleich zu einem intakten Lüfter mit Lüfterrad
– geringeren Leistungsbedarfs Pel sinkt der Lüfterstrom Ivent.
Unterschreitet der Lüfterstrom eine zulässige Untergrenze Imin
wird dies als Lüfterstörung, nämlich als abgelöstes Lüfterrad,
interpretiert, denn das Unterschreiten der Mindeststromstärke Imin
ist gleichbedeutend mit dem Überschreiten einer zulässigen Maximaldrehzahl
nmax.
Es handelt sich gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren
bei der unteren Stromgrenze Imin nicht um einen linearen d. h. konstanten
Wert, sondern um eine variable Größe. Der funktionale Zusammenhang zwischen
dem Lüfterstrom Ivent, der Fahrzeuggeschwindigkeit v und der Antriebsleistung
Pel kann empirisch ermittelt werden, beispielsweise auf dem Rollenprüfstand.
Dies ist insbesondere deshalb vorteilhaft, weil die Einflußfaktoren wie beispielsweise
die Aerodynamik der Fahrzeugfront, der Luftwiderstand des Kühlungspaketes,
die Dichtung des Kühlungspaketes und dergleichen nur unzureichend d.h. näherungsweise
berechnet werden kann.
Gemäß einer möglichen Vorgehensweise zur Ermittlung
des funktionalen Zusammenhangs wird in mehreren Meßreihen der Lüfterstrom
Ivent gemessen, wobei im Rahmen der Meßreihen die Fahrzeuggeschwindigkeit
v von 0km/h bis zur Höchstgeschwindigkeit in Stufen von beispielsweise 10km/h
variiert wird und die elektrische Antriebsleistung Pel in Lastschritten
von beispielsweise 10% bis zur Volllast verändert d.h. gesteigert wird. Das
Ergebnis ist eine mehr oder weniger grob gerasterte dreidimensionale Matrix, die
den Zusammenhang zwischen Lüfterstrom Ivent, Fahrzeuggeschwindigkeit
v und elektrischer Antriebsleistung Pel wiedergibt. Gegebenenfalls kann
noch die Drehzahl n des Lüfters miterfaßt werden, so daß zu jedem
Wertpaar aus Fahrzeuggeschwindigkeit v und elektrischer Antriebsleistung Pel
eine Lüfterdrehzahl n ermittelt wird und verfügbar ist.
Um in einem weiteren Schritt die untere Stromgrenze Imin
zu generieren, kann von dem gemessenen Lüfterstrom Ivent beispielsweise
ein fester d. h. konstanter Stromwert &Dgr;I subtrahiert werden, der gleichzeitig
dazu verwendet wird, die Sensitivität des Verfahrens bei der Erkennung von
Lüfterstörungen einzustellen, indem ein Stromwert &Dgr;I entsprechender
Größe verwendet wird.
Für kleinere Werte &Dgr;I reagiert daß Verfahren zur Fehlererkennung
sensitiver als für größere Werte &Dgr;I. Die Verwendung eines konstanten
Stromwertes &Dgr;I hat zur Folge, daß die untere Stromgrenze Imin
parallel d. h. äquidistant zum Lüfterstrom verläuft, also auch –
wie der Lüfterstrom Ivent – mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit
v abnimmt. Im Gegensatz hierzu weist die untere Stromgrenze gemäß einem
herkömmlichen Verfahren nach dem Stand der Technik – wie in
1 dargestellt – einen sich mit der Fahrzeuggeschwindigkeit
verändernden Abstand zum Lüfterstrom auf, weshalb das herkömmliche
Verfahren bei verschiedenen Fahrzeuggeschwindigkeiten unterschiedlich sensitiv reagiert.
In der Regel reagieren die herkömmlichen Verfahren zu höheren Fahrzeuggeschwindigkeiten
hin zunehmend sensitiv.
Andererseits kann durch bewußt unterschiedlich gewählte
Stromwerte &Dgr;I gezielt auf die Sensitivität bei bestimmten Fahrzeuggeschwindigkeiten
Einfluß genommen werden d. h. für unterschiedliche Fahrzeuggeschwindigkeiten
können auf diese Weise unterschiedliche Sensitivitäten realisiert werden.
Anstatt den Lüfterstrom Ivent zu erfassen und mit
einem unteren Grenzwert Imin zu vergleichen, kann auch eine zulässige Maximaldrehzahl
nmax festgelegt werden, indem zu der zu jedem Wertepaar aus Fahrzeuggeschwindigkeit
v und elektrischer Antriebsleistung Pel ermittelten Lüfterdrehzahl
n ein Drehzahlwert &Dgr;n hinzuaddiert wird, wobei im Praxisbetrieb die tatsächliche
Drehzahl des Lüfters zu erfassen ist und dann mit der entsprechenden Grenzdrehzahl
nmax verglichen werden muß, um Aufschluß über den Betriebsstatus
des Lüfters zu erhalten. Ist die aktuelle Lüfterdrehzahl n höher
als die Grenzdrehzahl nmax wird der Lüftermotor deaktiviert.
Daß der Lüfterstrom die untere Stromgrenze aufgrund des
zunehmenden Fahrtwindes unterschreitet und fälschlicherweise eine Lüfterstörung
d. h. eine Ablösung des Lüfterrades detektiert wird, ist bei Einsatz des
erfindungsgemäßen Verfahrens ausgeschlossen, da der Effekt der zunehmenden
Fahrzeuggeschwindigkeit v bzw. des zunehmenden Fahrtwindes mitberücksichtigt
wird.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren zur Erkennung einer
Lüfterstörung eines von einem Gleichstrommotor angetriebenen Lüfters
wird somit die erste der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe gelöst, nämlich
ein Verfahren aufzuzeigen, mit dem eine Funktionsstörung des Lüfters zuverlässiger
detektiert werden kann als mit nach dem Stand der Technik bekannten Verfahren.
Weitere vorteilhafte Varianten des Verfahrens werden im Zusammenhang
mit den Unteransprüchen erörtert.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen des Verfahrens, bei denen
- • im Rahmen der Überprüfung des Betriebszustandes des Lüfters
der Strom Ivent verglichen wird mit einer Obergrenze Imax,
und
- • der Gleichstrommotor deaktiviert wird, falls gilt Ivent
> Imax,
- • wobei die Obergrenze Imax ein in der Lüftersteuerung
hinterlegter Vergleichswert ist, der von der Kraftfahrzeuggeschwindigkeit v und
der Antriebsleistung Pel des Gleichstrommotors abhängt.
Diese Verfahrensvariante dient der Erkennung einer Lüfterblockade
und kann nicht nur in Kombination mit dem Verfahren zur Erkennung eines abgelösten
Lüfterrades, sondern auch vollständig unabhängig von dem zuvor beschriebenen
Verfahren durchgeführt und angewendet werden.
Ein blockiertes Lüfterrad, das mit verminderter Drehzahl umläuft
oder vollständig stillsteht, weist infolge eines zusätzlichen Widerstandes
einen erhöhten Leistungsbedarf Pel auf. Aufgrund des erhöhten
Leistungsbedarfs steigt der Lüfterstrom Ivent im Vergleich zu einem
nicht blockierten d.h. störungsfrei arbeitenden Lüftermotor an. Überschreitet
der Lüfterstrom Ivent einen zulässigen maximalen Strom Imax,
wird dies als Blockade des Lüfterrades gewertet. Das Überschreiten einer
zulässigen oberen Stromgrenze Imax ist gleichbedeutend mit dem Absinken
der Lüfterdrehzahl unter eine Mindestdrehzahl nmin, bei der noch
von einem ausreichend frei laufenden Lüfterrad ausgegangen werden kann.
Der Lüfterstrom wird erfaßt und mit einer oberen Stromgrenze
Imax verglichen. Falls der Lüfterstrom die maximal zulässige
Stromstärke Imax überschreitet, wird der Gleichstrommotor deaktiviert.
Um die obere Stromgrenze Imax festzulegen, kann –
in analoger Weise zu der unteren Stromgrenze – zu dem ermittelten Lüfterstrom
Ivent ein fester d.h. konstanter Stromwert &Dgr;I hinzuaddiert werden,
so daß zu jedem Wertepaar aus Fahrzeuggeschwindigkeit v und elektrischer Antriebsleistung
Pel ein betriebspunktspezifischer Stromwert als obere Stromgrenze Imax
vorgegeben wird. Alternativ zu einer oberen Stromgrenze Imax kann ebenfalls
mit einer Mindestdrehzahl nmin gearbeitet werden. Es wird Bezug genommen
auf die Ausführungen, die weiter oben im Rahmen der Beschreibung des Verfahrens
zur Erkennung eines abgelösten Lüfterrades gemacht wurden.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen des Verfahrens, bei denen
- • zur Bestimmung des Stroms Ivent ein Leistungswiderstand
verwendet wird.
Vorteilhaft sind auch Ausführungsformen des Verfahrens, bei denen
- • im Kraftfahrzeug ein Warnelement vorgesehen wird, welches bei Deaktivierung
des Gleichstrommotors aktiviert wird.
Um zu vermeiden, daß das Fahrzeug trotz eines defekten Lüfters
weiterbetrieben wird, ist es vorteilhaft, wenn dem Fahrer mittels eines Warnelementes
angezeigt wird, daß der Lüfter defekt ist bzw. eine Funktionsstörung
aufweist. Das Warnelement kann beispielsweise ein in der Armaturentafel integriertes
Licht sein, welches vom Fahrer visuell wahrgenommen wird.
Die zweite Teilaufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung umfassend
einen Lüfter mit Lüftermotor und Lüfterrad, eine Lüftersteuerung
und eine Strommeßvorrichtung zur Bestimmung des Lüfterstroms Ivent,
bei der die Lüftersteuerung in der Weise adaptiert ist, daß eine untere
Stromgrenze Imin für den Lüfterstrom Ivent als Funktion
der Fahrzeuggeschwindigkeit v und der elektrischen Antriebsleistung Pel
verfügbar ist.
Das bereits für das erfindungsgemäße Verfahren Gesagte
gilt auch für die erfindungsgemäße Vorrichtung, weshalb an dieser
Stelle im allgemeinen Bezug genommen wird auf die in diesem Zusammenhang
gemachten Ausführungen.
Vorteilhaft sind auch Ausführungsformen der Vorrichtung, bei
denen die Lüftersteuerung in der Weise adaptiert ist, daß eine obere Stromgrenze
Imax für den Lüfterstrom Ivent als Funktion der
Fahrzeuggeschwindigkeit v und der elektrischen Antriebsleistung Pel verfügbar
ist.
Vorteilhaft sind Ausführungsformen der Vorrichtung, bei denen
die Strommeßvorrichtung einen Leistungswiderstand aufweist.
Zur Erfassung der Lüfterdrehzahl kann ein Sensor vorgesehen werden.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von zwei Ausführungsbeispielen
gemäß den 2 und 3
näher beschrieben. Hierbei zeigt:
1 schematisch den vom Lüfter verbrauchten Strom
Ivent in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit v für
einen intakten und unter Volllast betriebenen Lüfter mit nach dem Stand der
Technik festgelegten Grenzen für eine Mindeststromstärke Imin
und eine maximal zulässige Stromstärke Imax,
2 schematisch den vom Lüfter verbrauchten Strom
Ivent in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit v für
einen intakten und unter Volllast betriebenen Lüfter mit gemäß einer
ersten Ausführungsform des Verfahrens festgelegten Grenzen für eine Mindeststromstärke
Imin und eine maximal zulässige Stromstärke Imax,
und
3 schematisch den vom Lüfter verbrauchten Strom
Ivent in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit v für
einen intakten und unter Volllast betriebenen Lüfter mit gemäß einer
zweiten Ausführungsform des Verfahrens festgelegten Grenzen für eine Mindeststromstärke
Imin und eine maximal zulässige Stromstärke Imax.
1 wurde bereits im Zusammenhang mit der Erläuterung
des Standes der Technik näher erörtert.
2 zeigt schematisch den vom Lüfter verbrauchten
Strom Ivent in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit v für
einen intakten und unter Volllast betriebenen Lüfter.
Eingetragen sind die Grenzen für eine Mindeststromstärke
Imin und eine maximal zulässige Stromstärke Imax,
die gemäß einer ersten Ausführungsform des Verfahrens festgelegt
wurden.
Die untere Stromgrenze Imin wurde durch Subtraktion eines
konstanten Stromswertes &Dgr;I vom gemessenen Lüfterstrom Ivent
generiert, weshalb die untere Stromgrenze Imin parallel d.h. in einem
festen Abstand zum Lüfterstrom Ivent verläuft. Das Verfahren
zur Erkennung einer Lüfterstörung reagiert damit bei sämtlichen Fahrzeuggeschwindigkeit
in gleicher Weise sensitiv.
Die Mindeststromstärke Imin nimmt – wie der
Lüfterstrom Ivent – mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit
v ab, womit dem Umstand Rechung getragen wird, das der mit steigender Fahrzeuggeschwindigkeit
v ebenfalls zunehmende Fahrtwind zum Antrieb des Lüfters beiträgt.
Unterschreitet der Lüfterstrom Ivent im Fahrbetrieb
die Mindeststromstärke Imin, wird dies als Lüfterstörung,
nämlich als Ablösung des Lüfterrades, interpretiert, denn ein Unterschreiten
der vorgegebenen unteren Stromstärke Imin ist gleichbedeutend mit
dem Überschreiten einer zulässigen Maximaldrehzahl nmax. Bei
Drehzahlen n > nmax bzw. Lüfterströmen Ivent
< Imin wird davon ausgegangen, daß das Lüfterrad sich abgelöst
hat. In diesem Fall wird der Lüftermotor deaktiviert d. h. abgeschaltet.
Zusätzlich ist eine obere Stromgrenze Imax vorgesehen,
um auch eine Blockierung des Lüfters erkennen zu können. Dabei wird –
ähnlich wie bei aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren – eine
konstante obere Stromgrenze Imax verwendet.
Es ist deutlich zu erkennen, daß der Abstand zwischen dem Lüfterstrom
Ivent und der oberen Stromgrenze Imax mit steigender Fahrzeuggeschwindigkeit
v ebenfalls zunimmt. D. h. das Verfahren zur Erkennung einer Lüfterblockade
reagiert bei hohen Geschwindigkeiten weniger sensitiv als bei niedrigen Geschwindigkeiten.
Auf die Stromstärke übertragen bedeutet dies, daß bei niedrigen Fahrzeuggeschwindigkeiten
bereits eine geringe Abweichung der Lüfterstromstärke Ivent
von der Sollstromstärke ausreicht, um als Lüfterstörung infolge Blockierung
des Lüfters gewertet zu werden, wohingegen hierzu bei höheren Geschwindigkeiten
größere Abweichungen der Stromstärke erforderlich sind.
Überschreitet der Lüfterstrom Ivent im Fahrbetrieb
die zulässige obere Stromgrenze Imax, wird dies als Lüfterstörung,
nämlich als Blockierung des Lüfters, interpretiert, denn ein Überschreiten
der vorgegebenen Maximalstromstärke Imax ist gleichbedeutend mit
dem Absinken der Lüfterdrehzahl unter eine Mindestdrehzahl nmin.
Bei Drehzahlen n < nmin wird davon ausgegangen, daß das Lüfterrad
nicht mehr ausreichend frei rotieren bzw. umlaufen kann. In diesem Fall wird der
Lüftermotor deaktiviert d.h. abgeschaltet.
3 zeigt schematisch den vom Lüfter verbrauchten
Strom Ivent in Abhängigkeit von der Fahrzeuggeschwindigkeit
v für einen intakten und unter Volllast betriebenen Lüfter mit gemäß
einer zweiten Ausführungsform des Verfahrens festgelegten Grenzen für
eine Mindeststromstärke Imin und eine maximal zulässige Stromstärke
Imax• Im Unterschied zu dem in 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel verwendet die in 3 gezeigte
zweite Ausführungsform des Verfahrens keine konstante obere Stromgrenze I,
sondern eine obere Stromgrenze Imax (v) die mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit
v abnimmt.
Die obere Stromgrenze Imax wird in analoger Weise zu der
unteren Stromgrenze Imin festgelegt. Zu dem gemessenen Lüfterstrom
wird ein fester d. h. konstanter Stromwert &Dgr;I hinzuaddiert, so daß zu
jeder Fahrzeuggeschwindigkeit v eine spezifische Stromstärke als obere Stromgrenze
Imax vorliegt und verfügbar ist. Alternativ zu einer oberen Stromgrenze
Imax kann ebenfalls mit einer Mindestdrehzahl nmin gearbeitet
werden. Es wird Bezug genommen auf die Ausführungen, die weiter oben im Rahmen
der Beschreibung von 2 gemacht wurden.
- n
- Lüfterdrehzahl
- &Dgr;n
- Drehzahlwert
- nmin
- Mindestdrehzahl des Lüfters
- nmax
- Maximaldrehzahl des Lüfters
- Pel
- elektrische Antriebsleistung
- Ivent
- Lüfterstrom, vom Gleichstrommotor verbrauchter Strom
- Imax
- zulässige Obergrenze für den Lüfterstrom
- Imin
- zulässige Untergrenze für den Lüfterstrom
- &Dgr;I
- Stromwert
- v
- Fahrzeuggeschwindigkeit