Die Erfindung betrifft eine Werkzeugmaschine zur Werkzeugstückbearbeitung,
insbesondere zur Fräs-, Bohr- und/oder Schleifbearbeitung mit einer eine oder
mehrere Spannfedern, insbesondere Tellerfedern, umfassende Werkzeugspanneinheit
zum Betätigen und/oder Verspannen einer Haltevorrichtung nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Stand der Technik
Werkzeugmaschinen zur Fräs-, Bohr- oder Schleifbearbeitung sind
im Regelfall so konstruiert, dass eine Spindel mit einer zur Bearbeitungsstelle
gerichteten Werkzeugschnittstelle ausgerüstet ist. Im Spannsystem wird die
Werkzeugeinzugskraft durch eine mechanisch, hydraulisch und/oder pneumatisch gespeicherte
Energie aufgebracht. Die vom Energiespeicherelement erzeugte Kraft wird über
eine Zugstange auf ein Spannelement übertragen, das im gespannten Zustand einen
Form- und/oder Kraftschluss mit dem Werkzeug herstellt, und dieses dadurch mit der
Welle verbindet. Während des Werkzeugswechsels wird über eine Löseeinheit
eine gegen die Spannvorrichtung wirkende Kraft auf die Zugstange ausübt, die
den Form-/Kraftschluss des Spannelementes löst, das Werkzeug ausstößt
und gleichzeitig eine Gegenkraft auf den Energiespeicher erzeugt. Die Lebensdauer
des Werkzeugspannsystems und hierbei besonders des Energiespeichers ist begrenzt
und abhängig von der Anzahl der Werkzeugwechsel.
Ganz besonders bei Maschinen in der Serienproduktion können der
Verschleiß des Werkzeugwechslers und die damit verbundene Notwendigkeit des
Austausches des Werkzeugwechslers deutlich vor dem Verschleiß der Werkzeugmaschinenspindel
bzw. der gesamten Werkzeugmaschine eintreten. Aus diesem Grund wäre es wünschenswert,
den Werkzeugspanner im eingebauten Zustand der Spindel unter den in der Produktion
üblicherweise herrschenden Randbedingungen austauschen zu können.
Derartige Spannsysteme für Werkzeugmaschinen sind beispielsweise
aus der DE 196 36 701 A1 oder
DE 35 29 181 A1 bekannt. Hierbei
wird die Spanneinheit auf der dem Werkzeug gegenüberliegenden Seite montiert
bzw. demontiert. Dies ist jedoch aufgrund entsprechender, erschwerter räumlicher
Bedingungen bei zahlreichen Werkzeugmaschinen in der Praxis häufig nicht möglich,
so dass eine weitergehende Zerlegung der Werkzeugmaschine zum Auswechseln des Werkzeugspanners
notwendig ist.
Der Werkzeugspanner besteht aus mehreren Einzelteilen, so dass aufgrund
der Toleranzen der Einzelteile der Wuchtzustand der Spindel verändert wird.
Dies erfordert üblicherweise ein Nachwuchten der Spindel beim Austausch des
Spanners
Aufgabe und Vorteile der Erfindung
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine Werkzeugmaschine
zur Werkstückbearbeitung der einleitend genannten Art vorzuschlagen, wobei
ein Auswechseln des Werkzeugspannsystems und/oder Teile von diesem auch unter den
üblichen Bedingungen in der Praxis sicher gewährleistet werden kann.
Diese Aufgabe wird, ausgehend von einer Werkzeugmaschine der einleitend
genannten Art, durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Durch
die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Ausführungen
und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
Dementsprechend zeichnet sich eine erfindungsgemäße Werkzeugmaschine
dadurch aus, dass mindestens die Werkzeugspanneinheit wenigstens teilweise in Richtung
des lösbaren Werkzeugs lösbar ist. Dies bedeutet, dass die Werkzeugspanneinheit
nach vorne bzw. zur Werkstückseite hin auswechselbar ist. Dieser Bereich ist
in der Praxis immer zugänglich, da in diesem Bereich das zu bearbeitende Werkstück
anzuordnen ist und somit in einer Bearbeitungsphase ohne Werkstück dieser Bereich
zwangsweise zugänglich bzw. zum Auswechseln der Werkzeugspanneinheit verwendbar
ist bzw. Raum hierfür zur Verfügung steht.
Gemäß der Erfindung kann wie häufig anzutreffen, eine
entsprechende Werkzeugmaschine auch sehr nahe an eine Wand und/oder eine zweite
Werkzeugmaschine z.B. mit deren Rückseite positioniert werden, ohne dass der
zum Auswechseln gemäß der Erfindung notwendige Freiraum auf der Werkzeugseite
der Werkzeugmaschine behindert bzw. beeinträchtigt wird.
Vorzugsweise ist die Werkzeugspanneinheit wenigstens teilweise von/entgegen
der Richtung des lösbaren Werkzeugs verbindbar. Mit Hilfe dieser Maßnahme
wird der Einbau der Werkzeugspanneinheit bzw. der einzuwechselnden Werkzeugspanneinheit,
d.h. einer zweiten Werkzeugspanneinheit, wesentlich verbessert.
In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Werkzeugspanneinheit
im Wesentlichen in Richtung des lösbaren Werkzeug lösbar bzw. von/entgegen
der Richtung des lösbaren Werkzeugs verbindbar. Hiermit kann beispielsweise
die Werkzeugspanneinheit vollständig entsprechend gelöst bzw. verbunden
und somit in vorteilhafter Weise ausgewechselt werden.
In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist wenigstens
ein in Richtung des lösbaren Werkzeugs lösbares Anschlagelement zum axialen
Anschlagen der Spannfeder im verbundenen Zustand vorgesehen. Hierbei ist in vorteilhafter
Weise das Anschlagelement als von der Antriebswelle separates Teil ausgebildet oder
als Teil der Welle, der in Richtung des lösbaren Werkzeuges lösbar/verbindbar
ist. Bei letztgenannter Variante wird z.B. eine zweiteilige oder mehrteilige Welle
in vorteilhafter Weise vorgesehen. Mit Hilfe eines Anschlagelementes gemäß
der Erfindung kann die Kraft der Spannfeder und der Gegenkraft zum Lösen des
Werkzeuges aufgenommen werden.
Vorzugsweise ist das Anschlagelement zwischen der Antriebswelle und
der/den Spannfedern angeordnet. Hiermit wird ermöglicht, dass die beim Lösen
erzeugte Gegenkraft von der Antriebswelle aufgenommen bzw. auf diese übertragen
wird. Das bedeutet z.B., dass im gespannten Zustand der Kraftfluss von den Spannfedern
über die Zugstange, das Spannelement und das Werkzeug über die Welle geschlossen
wird. Im gelösten Zustand wird die Gegenkraft der Löseeinheit auf die
Welle übertragen und erlaubt dadurch die zum Werkzeugwechsel erforderliche
Verschiebung der Zugstange relativ zur Welle. Hierdurch wird gewährleistet,
dass beispielsweise auf handelsübliche Löseeinheiten zurück gegriffen
werden kann.
Generell ist von Vorteil, dass die Werkzeugspanneinheit gemäß
der Erfindung eine Löseeinheit, insbesondere eine handelsübliche Löseinheit
umfasst. Hierdurch wird das Halten bzw. Betätigen der Werkzeugspanneinheit
vorteilhaft vereinfacht.
Vorteilhafterweise ist das Anschlagelement an der Antriebswelle mittels
einer Fixiereinheit fixierbar. Hierdurch ist ein sicheres, insbesondere mechanisches
Übertragen der aufzubringenden Gegenkraft der Spannfedern umsetzbar und es
wird eine definitive axiale Position und damit eine definierte Spannkraft erzielt.
Vorzugsweise ist die Fixiereinheit als lösbare Fixiereinheit
zum lösbaren Fixieren des Anschlagelementes an der Antriebswelle vorgesehen.
Hiermit wird das Auswechseln der Spanneinheit weiter verbessert.
Beispielsweise weist die Fixiereinheit eine Schraubverbindung oder
andere form- oder kraftschlüssige Verbindungselemente auf. Vorzugsweise umfasst
die Fixiereinheit wenigstens einen Bajonettverschluss. Hierbei ist ganz besonders
von Vorteil, wenn der Bajonettverschluss derart ausgebildet ist, dass das Anschlagelement
im Wesentlichen axial entlang der Antriebswelle verstellt und durch eine Rotation
sowie vorzugsweise einer Verrastung sicher an der Antriebswelle fixiert wird. Der
Bajonettverschluss bzw. die Fixiereinheit ist vorzugsweise derart auszubilden, dass
das Anschlagelement eine axial ausgerichtete Gegenkraft bezüglich der/den Spannfedern
aufbringen kann.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist die Antriebswelle
als Hohlwelle ausgebildet. Mit Hilfe dieser Maßnahme kann auf handelsübliche
Zugstangen zurückgegriffen werden, die beispielsweise die Haltevorrichtung
sowie eine entsprechende Löseeinheit in vorteilhafter Weise verbinden und wie
bereits beim Stand der Technik üblich, innerhalb der als Hohlwelle ausgebildeten
Antriebswelle angeordnet ist.
In einer vorteilhaften Variante der Erfindung ist das Anschlagelement
als Hülse ausgebildet, wobei insbesondere die Haltevorrichtung wenigstens teilweise
innerhalb der Hülse und/oder die Hülse wenigstens teilweise innerhalb
der als Hohlwelle auszubildenden Antriebswelle angeordnet ist. Eine derartige Umsetzung
der Erfindung ermöglicht ein vorteilhaftes ineinander Anordnen der entsprechenden
Elemente, wodurch eine besonders kompakte Bauweise realisierbar ist. Darüber
hinaus wird mit einer derartigen Anordnung erreicht, dass die Hohlwelle im Wesentlichen
das äußere rotierbare Teil bildet und durch eine vorteilhafte, weitestgehend
glatte bzw. zylinderförmige äußere Gestalt eine hohe Betriebssicherheit
und eine vorteilhafte Lagerung ermöglicht. Die zum Teil komplex ausgeformten
inneren Komponenten sind hierdurch auch mittels der Hohlwelle vor Beeinträchtigungen
geschützt.
Zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe kann in vorteilhafter
Weise eine Werkzeugmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 auch derart ausgebildet
werden, dass wenigstens eine Winkelpositioniereinrichtung zum Festlegen der Winkelposition
der Werkzeugspanneinheit vorgesehen ist. Hierdurch wird sicher gestellt, dass die
Werkzeugspanneinheit in einer klar definierten Position fixiert wird und beispielsweise
bei bekannter Unwucht der entsprechenden Komponenten eine vorteilhafte ausgleichende
Wirkung entsprechend der vorhandenen Unwuchten realisiert werden kann.
Darüber hinaus kann beispielsweise die Unwucht der zweiten, einzubauenden
Werkzeugspanneinheit in gleicher Weise positioniert werden, wie die Unwucht der
ersten, auszuwechselnden Spanneinheit positioniert war. Hierdurch ist es möglich,
auch mit einer ausgewechselten Werkzeugspanneinheit den Gesamtwuchtzustand des rotierenden
Systems bzw. des Spindelsystems nicht zu verändern. Hierbei ist von besonderem
Vorteil, dass bei bekannten Wuchtzuständen der entsprechenden Komponenten diese
ohne großen Aufwand und langen Maschinenstillstandzeiten ausgewechselt werden
können.
Gleichzeitig ist die Lage entsprechender Mitnehmer genau positioniert.
Vorzugsweise umfasst die Positioniereinrichtung wenigstens das Anschlagelement.
Hierdurch ist es möglich, dass das Fixieren des Anschlagelements an der Antriebswelle
bzw. in der Hohlwelle in einer vorgegebenen Position erfolgt, die zu einem vorteilhaften
Wuchtzustand des rotierenden Systems führt.
Vorteilhafterweise umfasst die Positioniereinrichtung wenigstens ein
Positionierelement zum Festlegen der Winkelposition zwischen dem Anschlagelement
und der Antriebswelle. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass vor allem das Antriebswellensystem
eine relevante Unwucht und das Werkzeugspannsystem eine zweite, relevante Unwucht
aufweist, die mit der zuvor genannten Maßnahme in vorteilhafter Weise in Ausgleich
bringbar sind. Hierbei ist die Verwendung eines entsprechenden vorteilhaften Positionierelementes
zwischen den entsprechenden Komponenten einerseits einfach zu realisieren und andererseits
eine wirkungsvolle Festlegung der Winkelposition zwischen diesen umsetzbar.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist das Positionierelement
als Kugel ausgebildet. Mittels einer derartigen Kugel kann eine punktgenaue Festlegung
der Winkelposition zwischen den entsprechenden Komponenten realisiert werden, wodurch
die Genauigkeit der festzulegenden Position erhöht wird. Alternativ hierzu
sind insbesondere auch kegelförmige, kegelstumpfförmige oder sonstige,
verjüngende Elemente ebenfalls vorteilhaft zu verwenden.
Vorteilhafterweise wird die spielfreie Positionierung insbesondere
durch selbständig nachsetzende Positionierung realisiert. Dies erhöht
die Betriebssicherheit.
Ausführungsbeispiel
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert.
Im Einzelnen zeigt:
1: ein schematischer, zum Teil geschnittener Ausschnitt
einer erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine im montierten Zustand,
2: ein schematischer, zum Teil geschnittener Ausschnitt
der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine im teilweise demontierten Zustand,
3: ein schematischer, zum Teil geschnittener Ausschnitt
der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine im teilweise demontierten Zustand,
4: ein schematischer, zum Teil geschnittener Ausschnitt
der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine im teilweise demontierten Zustand,
5: ein schematischer, zum Teil geschnittener Ausschnitt
der erfindungsgemäßen Werkzeugmaschine im teilweise demontierten Zustand,
6: eine schematische Draufsicht der erfindungsgemäßen
Werkzeugmaschine von vorne im teilweise demontierten Zustand,
7: ein schematischer Spanner im Schnitt für eine
erfindungsgemäße Werkzeugmaschine im vormontierten Zustand und
8: eine schematische, zum Teil geschnittene Verdrehsicherung für
eine Antriebswelle in Seitenansicht und Draufsicht der erfindungsgemäßen
Werkzeugmaschine.
In 1 ist schematisch ein Ausschnitt aus
einer Werkzeugmaschine mit einem Werkzeughalter 1 zum lösbaren Halten
eines nicht näher dargestellten Werkzeugs für die Werkstückbearbeitung
dargestellt. Der Werkzeughalter 1 bzw. ein Spanner 2 ist oberhalb
einer Drehachse 3 in der „Werkzeug gelöst" Stellung und unterhalb
der Drehachse 3 in der „Werkzeug gespannt" Stellung abgebildet.
Der Werkzeughalter 1 ist im Wesentlichen entsprechend dem
Stand der Technik ausgebildet und umfasst insbesondere einen Spannkegel
4, Spannsegmente 5, eine Konterschraube 6 zum Fixieren
an einer Zugstange 7, einen Zugstangenabstandshalter 8 und einen
Seegerring 9.
In 2 ist ein teilweise demontierter Zustand
der Werkzeugmaschine dargestellt, wobei der Werkzeughalter 1 bereits gelöst
bzw. vollständig demontiert ist. Zudem ist ein Hilfswerkzeug 11 dargestellt,
mit dem eine Rückschlagbuchse 10 in Demontagerichtung R gelöst
bzw. demontiert wird.
Gemäß 3 wird ein weiteres Hilfswerkzeug
12 auf die Zugstange 7 bis zum Anschlagen aufgeschraubt und 2–3
Umdrehungen zurückgedreht. Anschließend wird der Einbauspanner in Stellung
„gespannt" (ohne Werkzeug) verstellt, wodurch eine Anschlaghülse
13 zum Halten von Tellerfedern 14 entlastet wird.
Weiterhin werden insgesamt vier Gewindebolzen 15 (vgl. auch
entsprechende Bohrungen in Draufsicht gemäß 6
oder 8) gelöst. Zur Sicherheit bzw. zur Festlegung der exakten
und einzig möglichen Winkelposition der Anschlaghülse 13 sind
die Gewindebolzen 15 unsymmetrisch um die Drehachse herum verteilt. Hierbei
ist auch die Verriegelung dieser Anschlaghülse 13 in Umfangsrichtung
mit einer Welle 19 durch die vier Druckbolzen
17 umgesetzt. Diese stellen sicher, dass die Anschlaghülse
13 durch Bearbeitungskräfte im Betrieb nicht verdreht werden kann
und dass sie nur in genau einer definierter Winkellage montierbar ist, was hinsichtlich
eines definierten Wuchtzustandes wesentlich ist.
Die Gewindebolzen 15 werden bei der Montage mit einer Verliersicherung
wie z.B. mit einem Kleber oder ergleichen vor unbeabsichtigtem Verlieren gesichert.
Bei der Demontage werden anschließend Spiralfedern
16 aus den Bohrungen für die Bolzen 15 ggf. mittels einem
Haken oder dergleichen entfernt. Daraufhin werden entsprechende Druckbolzen
17 gemäß 4 gelöst bzw. in Richtung
R heraus genommen werden. Auch hierbei kann ggf. ein nicht näher dargestellter
Haken, eine Schraube oder dergleichen zu Hilfe genommen werden. Die Druckbolzen
17 fixieren in der Montagestellung Positionierkugeln 18, die in
einigen Figuren leider etwas oval verzerrt dargestellt sind. Diese Verriegelungselemente
bzw. Positionierkugeln 18 stellen auch eine spielfreie Fixierung der Anschlaghülse
13 sicher, da sie durch Federn 16 automatisch nachstellen. Andersherum
sind sie in Gegenrichtung durch die abgeschrägten Druckbolzen 17 selbsthemmend.
Gemäß der Erfindung erfolgt die Abstützung des Tellerfederpaketes
14 nicht direkt an der Welle 19, sondern an einem von vorne austauschbarem
Element, der Anschlaghülse 13, das/die in diesem Fall durch ein Bajonett
20 axial mit der Welle 19 verriegelt ist. Durch die Austauschbarkeit
dieses Elementes bzw. der Anschlaghülse 13 kann auch die Zugstange
7 und das Tellerfederpaket 14 von vorne bzw. entgegen der Richtung
R montiert und in Richtung R demontiert werden.
In 5 wird deutlich, dass mittels einem
weiteren Hilfswerkzeug 21 die Anschlaghülse 13 gelöst
wird. Hierbei kann ggf. eine Verdrehsicherung 22 gemäß der
8 zur Fixierung der Welle 19 eingesetzt werden.
Die Anschlaghülse 13 wird mittels einer Fixierung bzw.
in der dargestellten Variante mittels einem Bajonettverschluss 20 fixiert.
Das Bajonett 20 legt die Anschlaghülse 13 axial zur Welle
19 fest und überträgt die Kräfte des Federpaketes
14 von der Anschlaghülse 13 auf die Welle 19. Die
vier Kugeln 18 an den Enden der vier Druckbolzen 17 legen die
Winkellage der Anschlaghülse 13 zur Welle 19 fest.
Das Lösen der Anschlaghülse 13 mittels dem Bajonettverschluss
20 wird in 6 deutlich. Hierbei wird entgegen
der dargestellten Pfeilrichtung das Hilfswerkzeug 21 bzw. die Anschlaghülse
13 gedreht, bis Markierungen 23 an Welle 19 und Anschlaghülse
13 fluchten. Anschließend kann die Anschlaghülse 13
in Richtung R nach vorne gemäß der Erfindung entnommen werden.
Die Montage eines zweiten Spanners 2 bzw. des ausgetauschten
Spanners 2 erfolgt in umgekehrter Weise. In 7
ist ein neuer Spanner 2 im vormontierten Zustand abgebildet. Dieser umfasst
einen Einspannkopf 31, einen Zugstangenanschluss 32, ein Montagewerkzeug
30 sowie die Tellerfedern 14.