| Dokumentenidentifikation |
DE102006017658A1 18.10.2007 |
| Titel |
Tunnelofensystem für Stranggußanlage |
| Anmelder |
SMS Demag AG, 40237 Düsseldorf, DE |
| Vertreter |
Hemmerich und Kollegen, 57072 Siegen |
| DE-Anmeldedatum |
12.04.2006 |
| DE-Aktenzeichen |
102006017658 |
| Offenlegungstag |
18.10.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B21B 1/46(2006.01)A, F, I, 20060412, B, H, DE
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| IPC-Nebenklasse |
B22D 11/12(2006.01)A, L, I, 20060412, B, H, DE
F27B 9/14(2006.01)A, L, I, 20060412, B, H, DE
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft Tunnelöfen für Warmbandstraßen
oder für Compact Strip Production CSP Anlagen. Derartige Tunnelöfen sind
im Stand der Technik grundsätzlich bekannt. Unabhängig davon sind im Stand
der Technik auch Schwenk- oder Parallelfähren bekannt, zum Überführen
einer Bramme von einer Gießanlage in eine Walzstraße. Siehe dazu die folgenden
Druckschriften: DE 198 39 370,
EP 0 908 243 und DE
100 04 117.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, das Überführen von Brammen aus mindestens einer Stranggießanlage
durch ein Tunnelofensystem in eine Walzstraße zu verbessern.
Diese Aufgabe wird bei einem Tunnelofensystem gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 dadurch gelöst, dass das Tunnelofensystem
ein Schwenkfährensystem aufweist mittels dem die Brammen zur Walzstraße
verfahren werden.
Diese Lösung bietet den Vorteil, dass durch den Einsatz der Schwenkfähre
Zeit gespart wird, weil ein erstes Teilstück der Schwenkfähre bereits
wieder zurückgeschwenkt werden kann, um ein Folgevorband aufzunehmen, während
ein zweites Teilstück der Schwenkfähre das Vorband weiter transportiert.
Außerdem ist der Heizkostenaufwand geringer als bei einer Parallelfähre.
Das Tunnelofensystem mit der Schwenkfähre verbindet erfindungsgemäß
eine Stranggussanlage und eine Brammenzuführeinrichtung mit einer gemeinsamen
nachgeschalteten Walzstraße. Die Stranggussanlage umfasst typischerweise eine
Brammenproduktionslinie. Die Brammenzuführungseinrichtung kann jeweils optional
an einen Hubbalkenofen, einen Zunderwäscher, einen Edger, und/oder ein Vorgerüst
aufweisen und speist dann das erfindungsgemäße Tunnelofensystem. Die Brammenzuführungseinrichtung
30 ist vorzugsweise ausgebildet, Vorbänder mit ähnlicher Abmessung
wie aus der vorhandenen Brammenproduktionslinie für das Tunnelofenfährensystem
und die nachgeschaltete Walzstraße bereit zu stellen. Brammenzuführungseinrichtung
und Teile der Schwenkfähre können parallel oder schräg zur Brammenproduktionslinie
bzw. zur Walzstraße 20 angeordnet sein; siehe die beiden
1 und 2.
Die Walzstraße 20 kann optional einen Zunderwäscher,
einen Edger und ein Vorgerüst umfassen.
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| Anspruch[de] |
Tunnelofensystem (40) mit Rollengängen, Tunnelöfen,
und/oder Tunnelofenfähren zum Aufheizen von Brammen oder zum Ausgleichen von
deren Temperatur;
gekennzeichnet durch,
ein Schwenkfährensystem (100) zum Verfahren der Brammen aus dem Tunnelofensystem
zu einer Walzstraße (20)
Tunnelofensystem (40), dadurch gekennzeichnet, dass das Tunnelofensystem
(40) neben dem Schwenkfährensystem (100) auch mindestens
eine Parallelfähre aufweist.
Tunnelofensystem nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Rollengänge des Tunnelofensystems zumindest teilweise
eine Abdeckung aufweisen, zur Vermeidung von Hitzeabstrahlung.
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