Die Erfindung betrifft ein spindelförmiges Bauteil für eine
Luftdüsenspinnvorrichtung mit einem Grundkörper und einer aufgesetzten
Spitze sowie mit einem durch Grundkörper und Spitze verlaufenden Garnabzugskanal,
der eine in der Spitze angeordnete Eintrittsöffnung aufweist, wobei das spindelförmige
Bauteil wenigstens einen in den Garnabzugskanal mündenden Injektionskanal aufweist,
der in Richtung der Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals gerichtet ist.
Die Erfindung betrifft ferner eine Spitze und einen Grundkörper
für ein derartiges spindelförmiges Bauteil.
Ein spindelförmiges Bauteil dieser Art ist durch die
DE 10 2004 044 345 A1 Stand
der Technik. Während des Spinnvorganges wird ein Faserbändchen aus Stapelfasern
einer Luftdüsenspinnvorrichtung zugeführt und dort die Spinndrehung erteilt.
Hierzu wird das Faserbändchen durch einen Faserzuführkanal der Luftdüsenspinnvorrichtung
zunächst in eine Wirbelkammer geführt, der eine Fluideinrichtung zum Erzeugen
einer Wirbelströmung um eine Eintrittsöffnung eines Garnabzugskanals herum
zugeordnet ist. Dabei werden zunächst die vorderen Enden der im Faserbändchen
gehaltenen Fasern in den Garnabzugskanal geführt, während hintere freie
Faserenden abgespreizt, von der Wirbelströmung erfasst und um die sich bereits
in der Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals befindlichen, also eingebundenen
vorderen Enden herumgedreht werden, wodurch ein Garn mit weitgehend echter Drehung
erzeugt wird.
Wenn aus irgendeinem Grund das noch sehr schwache ungedrehte Faserbändchen
oder das ersponnene Garn bricht, muss ein Ansetzvorgang stattfinden, bei welchem
das Ende des bereits ersponnenen Garnes durch die Luftdüsenspinnvorrichtung
zurückgeführt wird. Hierzu ist in dem spindelförmigen Bauteil ein
Injektionskanal angeordnet, der in den Garnabzugskanal mündet und gegen die
Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals gerichtet ist. Dieser Injektionskanal
wird bei einem Ansetzvorgang mit Druckluft beaufschlagt, so dass in der Luftdüsenspinnvorrichtung
eine entgegen der Spinnrichtung verlaufende Luftströmung entsteht. Durch die
Injektionswirkung kann ein bereits gesponnener Faden in den Garnabzugskanal eingesaugt
und entgegen der normalen Spinnrichtung durch die Luftdüsenspinnvorrichtung
transportiert werden. Das durch die Luftdüsenspinnvorrichtung hindurchgeführte
Fadenende kann dann in an sich bekannter Weise abgelenkt und entsprechend vorbereitet
werden, so dass es mit einem neu zugeführten Faserbändchen verbunden werden
kann. Nach dem Ansetzen des Faserbändchens an dieses Fadenende ist der Spinnvorgang
wieder hergestellt.
Das bekannte spindelförmige Bauteil hat dabei den Nachteil, dass
der in den Garnabzugskanal mündenden Injektionskanal durch eine sehr dünne
Bohrung gebildet wird. Die Bohrung für den Injektionskanal ist in einer auf
einen Grundkörper des spindelförmigen Bauteiles aufgesetzten Spitze angeordnet.
Die Bohrung des Injektionskanals ist in einem spitzen Winkel zum Garnabzugskanal
gebohrt und weist üblicherweise einen Durchmesser von einigen Zehntel Millimetern
auf. Die Herstellung dieses Injektionskanals ist sehr aufwändig, zumal oftmals
die Spitze des spindelförmigen Bauteils aus einem harten und verschleißfesten
Material besteht.
Aus der DE 103 49 651 A1
ist eine andere Art eines spindelförmigen Bauteils für eine Luftdüsenspinnvorrichtung
bekannt, bei der ein anders verlaufender Injektionskanal vorgesehen ist. Der Injektionskanal
mündet rechtwinklig in einen Garnabzugskanal und ist somit nicht in Richtung
der Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals gerichtet. Diese Anordnung des Injektionskanals
hat den Nachteil, dass die Injektionswirkung der Druckluftströmung im Garnabzugskanal
schlechter ist, so dass ein für einen Ansetzvorgang benötigtes Fadenende
nicht immer sicher entgegen der Spinnrichtung in den Garnabzugskanal eingesaugt
und durch die Luftdüsenspinnvorrichtung transportiert werden kann. Durch den
senkrecht in den Garnabzugskanal mündenden Injektionskanal kann es nämlich
passieren, dass die einströmende Druckluft auch in Spinnrichtung durch den
Garnabzugskanal strömt, und somit keine durchgängig entgegen der Spinnrichtung
verlaufende Luftströmung in der Luftdüsenspinnvorrichtung entsteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, die Herstellbarkeit eines
spindelförmigen Bauteiles der eingangs genannten Art zu vereinfachen.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der wenigstens eine Injektionskanal
durch einen Oberflächenbereich des Grundkörpers und durch einen Oberflächenbereich
der Spitze gebildet wird.
Durch diese Ausführung wird ein Injektionskanal in seinem Querschnitt
gesehen nicht nur von einer der Komponenten Grundkörper oder Spitze umgeben,
sondern von beiden gleichzeitig. Ein Teil der Umfangswand des Injektionskanals wird
durch den Grundkörper und ein anderer Teil der Umfangswand des Injektionskanals
durch die Spitze gebildet. Das hat den Vorteil, dass der Injektionskanal weder im
Grundkörper noch in der Spitze komplett vorhanden ist. Der Injektionskanal
entsteht erst beim Zusammenfügen der Spitze mit dem Grundkörper bei der
Montage des spindelförmigen Bauteils. Es lassen sich somit die Oberflächenbereiche
des Grundkörpers und diejenigen Oberflächenbereiche der Spitze, die
später im montierten Zustand den Injektionskanal bilden jeweils an Grundkörper
und an der Spitze getrennt herstellen und bearbeiten. Die Herstellung wird dadurch
vereinfacht, da die sehr dünne Bohrung nicht mehr erforderlich ist.
Es ist vorteilhaft, wenn ein Injektionskanal durch einen kegelmantelförmige
ausgebildeten Oberflächenbereich des Grundkörpers und/oder durch einen
kegelmantelförmig ausgebildeten Oberflächenbereich der Spitze gebildet
wird. Durch einen kegelmantelförmig ausgebildeten Oberflächenbereich kann
besonders gut gewährleistet werden, dass der in den Garnabzugskanal mündende
Injektionskanal in Richtung der Eintrittsöffnung des Garnabzugskanals gerichtet
ist, und dass die beim Ansetzvorgang benötigte, entgegen der Spinnrichtung
gerichtete Luftströmung in der Luftdüsenspinnvorrichtung, insbesondere
im Garnabzugskanal, zuverlässig gebildet wird, wenn der Injektionskanal mit
Druckluft beaufschlagt wird. Durch einen kegelmantelförmig ausgebildeten Oberflächenbereich
an Grundkörper oder Spitze wird erreicht, dass der Injektionskanal in einem
spitzen Winkel zum Garnabzugskanal verläuft, und zwar wenigstens in einem Bereich
kurz bevor der Injektionskanal in den Garnabzugskanal mündet.
Es kann dabei vorgesehen sein, dass der Injektionskanal am fertigen
spindelförmigen Bauteil durch einen kegelmantelförmig ausgebildeten Oberflächenbereich
der Spitze gebildet wird, der einen definierten Abstand zu einem kegelmantelförmig
ausgebildeten Oberflächenbereich des Grundkörpers aufweist. In Ausgestaltung
der Erfindung kann auch vorgesehen sein, dass einem kegelmantelförmig ausgebildeten
Oberflächenbereich in Spitze oder Grundkörper ein nutförmiger Oberflächenbereich
in der jeweiligen anderen Komponente zugeordnet ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
1 in stark vergrößerter Darstellung einen
Axialschnitt durch ein spindelförmiges Bauteil und eine zugehörige Luftdüsenspinnvorrichtung
bei Betrieb,
2 eine Ansicht ähnlich 1
auf eine andere Ausgestaltung eines spindelförmigen Bauteils.
Die in 1 dargestellte Luftdüsenspinnvorrichtung
1 dient dem Herstellen eines gesponnenen Garnes 2 aus einem Faserbändchen
3 aus Stapelfasern. Der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 ist ein
Streckwerk 4 vorgeordnet, dass das dünne Faserbändchen
3 aus einem Stapelfaserverband 5 erzeugt und an die Luftdüsenspinnvorrichtung
1 liefert.
Der zu verspinnende Stapelfaserverband 5 wird im Streckwerk
4 in Verzugsrichtung A zugeführt und in bekannter Weise bis zu einer
gewünschten Feinheit verzogen. Das nur teilweise dargestellte Streckwerk
4 ist vorzugsweise ein Vier-Zylinder-Streckwerk und enthält somit
insgesamt vier Walzenpaare, die jeweils eine angetriebene Unterwalze und eine als
Druckwalze ausgebildete Oberwalze aufweisen. Dargestellt ist lediglich das die Verzugszone
des Streckwerks 4 begrenzende Lieferwalzenpaar 6, 7.
Im Anschluss an das Streckwerk 4 liegt dann ein dünnes Faserbändchen
3 vor, welches verstreckt und noch ungedreht ist.
Der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 wird das Faserbändchen
3 über einen Faserzuführkanal 8 zugeführt. Es folgt
eine so genannte Wirbelkammer 9, in der dem Faserbändchen
3 die Spinndrehung erteilt wird, so dass das gesponnene Garn
2 entsteht, das durch ein Garnabzugskanal 10 in Abzugsrichtung
B abgezogen und einer nicht dargestellten Aufspuleinrichtung zugeführt wird.
Der Garnabzugskanal 10 ist in einem spindelförmigen,
bei Betrieb stationären Bauteil 11 angeordnet, das aus einem Grundkörper
12 und einer Spitze 13 besteht. Der Garnabzugskanal
10 weist eine in der Spitze 13 angeordnete Eintrittsöffnung
14 für das entstehende Garn 2 auf.
Eine Fluideinrichtung erzeugt während des Spinnvorganges in der
Wirbelkammer 9 durch Einblasen von Druckluft durch tangential in die Wirbelkammer
9 mündende Druckluftdüsen 15 eine Wirbelströmung.
Die aus den Druckluftdüsen 15 austretende Druckluft wird durch einen
Abluftkanal 16 abgeführt, wobei dieser einen ringförmigen Querschnitt
um das spindelförmige Bauteil 11 herum aufweist, das den Garnabzugskanal
10 enthält. Der Abluftkanal 16 ist hierzu in nicht dargestellter
Weise mit einer Unterdruckquelle verbunden.
Im Bereich der Wirbelkammer 9 ist als Drallsperre eine Kante
einer Faserführungsfläche 17 angeordnet, die leicht exzentrisch
zum Garnabzugskanal 10 im Bereich von dessen Eintrittsöffnung
14 angeordnet ist.
In der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 werden die zu verspinnenden
Fasern einerseits im Faserbändchen 3 gehalten und so vom Faserzuführkanal
8 im Wesentlichen ohne Drehungserteilung in den Garnabzugskanal
10 geführt, andererseits sind die Fasern in dem Bereich zwischen dem
Faserzuführkanal 8 und dem Garnabzugskanal 10 der Wirkung
der Wirbelströmung ausgesetzt. Durch diese werden die Fasern oder mindestens
ihre Endbereiche von der Eintrittsöffnung 14 des Garnabzugskanals
10 radial weggetrieben. Die mit der beschriebenen Luftdüsenspinnvorrichtung
1 hergestellten Garne 2 zeigen daher einen Kern von im Wesentlichen
in Fadenlängsrichtung verlaufenden Fasern oder Faserbereichen ohne wesentliche
Drehung und einen äußeren Bereich, in welchem die Fasern oder Faserbereiche
um den Kern herum gedreht sind. Eine Luftdüsenspinnvorrichtung 1 dieser
Art erlaubt sehr hohe Spinngeschwindigkeiten, die in der Größenordnung
zwischen 300 und 600 m pro Minute liegen.
Die aus den Druckluftdüsen 15 in die Wirbelkammer
9 austretende Druckluft wird der Luftdüsenspinnvorrichtung
1 bei Betrieb über einen Druckluftkanal 18 und einen die
Wirbelkammer 9 umgebenden Ringkanal 19 zugeführt. Wenn nun
aus irgendeinem Grund das Faserbändchen 3 oder das Garn
2 bricht, wird zunächst diese die Druckluftdüsen 15
speisende Druckluft abgeschaltet. Gleichzeitig können die Antriebe des Streckwerks
4 und der nicht dargestellten Garnabzugswalzen und der Aufspuleinrichtung
abgeschaltet werden.
Bevor nun der notwendige Ansetzvorgang durchgeführt wird, kann
es vorteilhaft sein, das spindelförmige Bauteil 11 kurzzeitig zu Reinigungszwecken
von dem Faserzuführkanal 8 wegzubewegen. Im Betriebszustand besteht
ein sehr kleiner Abstand zwischen der Eintrittsöffnung 14 des Garnabzugskanals
10 und der Faserführungsfläche 17, der beispielsweise
0,5 mm betragen kann. Das spindelförmige Bauteil 11 kann hierzu eine
kolbenartige Komponente 20 enthalten, so dass das Wegbewegen des spindelförmigen
Bauteils 11 mit sehr einfachen Mitteln durchführbar ist. Um das spindelförmige
Bauteil 11 herum ist ein Ringkanal 21 angeordnet, der mit Druckluft
beaufschlagt werden kann. Die Druckluft im Ringkanal 21 drückt die
fest am Grundkörper 12 des spindelförmigen Bauteils
11 befestigte kolbenartige Komponente 20 gegen die Kraft einer
Feder 22 in der Ansicht der 1 nach oben. Die
Spitze 13 des spindelförmigen Bauteils 11 mit der Eintrittsöffnung
14 des Garnabzugskanals 10 wird dadurch vom Faserzuführkanal
8 und der Faserführungsfläche 17 wegbewegt, so dass
in der Wirbelkammer 9 mehr Raum entsteht. Hierdurch können eventuell
in der Wirbelkammer vorhandene Faserreste über den Abluftkanal 16
abgesaugt werden. Nach Abschalten der Druckluft im Ringkanal 21 drückt
die Feder 22 das spindelförmige Bauteil 11 wieder in seine
Betriebsposition zurück.
Zum Wiederherstellen des Spinnvorgangs ist nun ein Ansetzvorgang notwenig,
bei dem ein Ende eines bereits gesponnenen Garnes 2 entgegen der Abzugsrichtung
B durch den Garnabzugskanal 10 und dann weiter entgegen der Spinnrichtung
durch die gesamte Luftdüsenspinnvorrichtung 1 bis zu dem Streckwerk
4 zurückgeführt wird. Das durch die Luftdüsenspinnvorrichtung
1 zurückgeführte Ende des Garnes 2 kann dann im Streckwerk
4 mit dem Faserbändchen 3 verbunden und der Spinnvorgang
wieder gestartet werden. Zum Zurückführen des Garnes 2 bei dem
Ansetzvorgang ist ein Injektionskanal 23 in dem spindelförmigen Bauteil
11 vorgesehen, der in den Garnabzugskanal 10 mündet und der
gegen die Eintrittsöffnung 14 gerichtet ist. Der Injektionskanal
23 wird während des Ansetzvorganges mit Druckluft beaufschlagt und
erzeugt eine Luftströmung im Garnabzugskanal 10 und im Faserzuführkanal
8, die entgegen der Spinnrichtung zum Streckwerk 4 hin verläuft.
Es ist dabei wichtig, dass der Injektionskanal 23 in einem spitzen Winkel
zu dem Garnabzugskanal 10 verläuft, bevor er in diesen einmündet,
damit die Injektionswirkung im Garnabzugskanal 10 ausreichend groß
ist, um ein sicheres Einsaugen des zurückzuführenden Endes des Garnes
2 zu gewährleisten. Es kann vorteilhaft sein, den Injektionskanal
23 auch während des beschriebenen Reinigungsvorganges schon mit Druckluft
zu beaufschlagen, um die Reinigung der Wirbelkammer 9 zu erleichtern.
Erfindungsgemäß ist nun vorgesehen, dass der Injektionskanal
23 durch einen Oberflächenbereich 24 des Grundkörpers
12 und durch einen Oberflächenbereich 25 der Spitze
13 gebildet wird. Das spindelförmige Bauteil 11 ist aus den
Komponenten Grundkörper 12 und Spitze 13 zusammengesetzt.
Dies ist vorteilhaft, da die Spitze 13 insbesondere im Bereich der Eintrittsöffnung
14 des Garnabzugskanals 10 einem hohen Verschleiß unterliegt
und deshalb zweckmäßig aus einem verschleißfesten Werkstoff hergestellt
ist. Es ist ein im Wesentlichen zylindrischer Aufnahmeteil 26 vorgesehen,
über den die Spitze 13 mit dem Grundkörper 12 verbunden
ist. Die Befestigung der Spitze 13 kann dabei beispielsweise über
einen Presssitz oder über ein Gewinde am Aufnahmeteil 26 erfolgen.
Zur Abdichtung zwischen Grundkörper 12 und Spitze 13 kann
ein Dichtring 27 vorgesehen sein, der beispielsweise aus Kupfer bestehen
kann.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Injektionskanals
23 wird eine besonders einfache Herstellbarkeit des spindelförmigen
Bauteils 11 gewährleistet, da der Oberflächenbereich
24 bei der Herstellung des Grundkörpers 12 bearbeitet wird,
während der Oberflächenbereich 25 bei der Herstellung der Spitze
13 bearbeitet wird. Die Oberflächenbereiche 24 und
25 des Injektionskanals 23 werden also vor der Montage des spindelförmigen
Bauteils 11 getrennt voneinander bearbeitet und ergeben erst bei der Zusammenfügung
von Spitze 13 und Grundkörper 12 den Injektionskanal
23. Der Injektionskanal 23 mit seinem geringen Querschnitt wird
also nicht als Ganzes hergestellt, sondern entsteht erst wenn die Oberflächenbereiche
24 und 25 bei der Montage des spindelförmigen Bauteils
11 einander zugeordnet werden. Betrachtet man den Injektionskanals
23 in seinem Querschnitt, so wird ein Teil seiner Umfangswand
durch den Oberflächenbereich 24 des Grundkörpers 12
und ein anderer Teil seiner Umfangswand durch den Oberflächenbereich
25 der Spitze 13 gebildet.
Der Oberflächenbereich 24 des Grundkörpers
12 ist kegelmantelförmig ausgebildet, so dass der Injektionskanal
23 in einem spitzen Winkel zum Garnabzugskanal 10 verläuft
und in Richtung der Eintrittsöffnung 14 gerichtet ist. Der Oberflächenbereich
25 kann nutförmig in der Spitze 13 ausgebildet sein. Der
nutförmige Obertlächenbereich 25 ist dem kegelmantelförmigen
Oberflächenbereich 24 zugeordnet, wodurch der Injektionskanal
23 entsteht. Alternativ kann der Oberflächenbereich 25 ebenfalls
kegelmantelförmig ausgebildet und in einem geringen Abstand den kegelmantelförmigen
Oberflächenbereich 24 umgeben. Dies ist mit dem Bezugszeichen
25' gestrichelt angedeutet. Hierdurch würde statt eines einzelnen
Injektionskanals 23 ein ringförmig um den Garnabzugskanal
10 verlaufender Injektionskanal 23 entstehen.
Zur Zuführung der Druckluft zum Injektionskanal 23 ist
in der Spitze 13 im Bereich des Aufnahmeteils 26 eine parallel
zum Garnabzugskanal 10 verlaufende Nut 28 vorgesehen, die mit
einem Ringkanal 29 und einem Zwischenkanal 30 verbunden ist. Der
Zwischenkanal 30 steht wiederum mit einem den Grundkörper
12 des spindelförmigen Bauteils 11 umgebenden Ringkanal
31 in Verbindung, der über eine Zuleitung 32 mit der notwendigen
Druckluft versorgt werden kann. Im Falle eines nutförmigen Oberflächenbereiches
25 an der Spitze 13 kann es vorteilhaft sein, rund um den Garnabzugskanal
10 mehrere nutförmige Oberflächenbereiche 25 und entsprechend
natürlich Nuten 28 anzuordnen. Beispielsweise können vier nutförmige
Oberflächenbereiche 25 gleichmäßig um den Garnabzugskanals
10 herum angeordnet sein.
Die nutförmigen Oberflächenbereiche 25 an der Spitze
13 sowie die Nut 28 können besonders vorteilhaft spanlos
an der Spitze 13 erzeugt werden. Dies ist beispielsweise durch einen Prägevorgang
oder eine direkte Herstellung der Spitze 13 in einem Formwerkzeug möglich.
Die Herstellung der Spitze 13 ist dadurch im Gegensatz zu dem eingangs
genannten Stand der Technik sehr einfach möglich.
In 2 ist eine andere Ausgestaltung des
spindelförmigen Bauteils 11 und des Injektionskanals 23 dargestellt.
Gleiche Bauteile weisen dabei dieselben Bezugszeichen wie in 1
auf. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird deshalb auf die dortige Beschreibung
verwiesen.
In dem in 2 dargestellten Fall ist eine
Nut 33 in dem Grundkörper 12 im Bereich des Aufnahmeteils
26 vorgesehen, um den Injektionskanal 23 vom Ringkanal
29 aus mit Druckluft zu versorgen. Der Injektionskanal 23 wird
durch einen kegelmantelförmigen Oberflächenbereich 35 der Spitze
13 und durch einen nutförmigen Oberflächenbereich 34
des Grundkörpers 12 gebildet. Die Anbringung der Nut 33 und
des nutförmigen Oberflächenbereiches 34 im Grundkörper
12 kann vorteilhaft sein, wenn die Spitze 13 aus einem schwer
formbaren Werkstoff, beispielsweise Keramik, besteht. Der nutförmige Oberflächenbereich
34 wird bei der Montage der Spitze 13 auf den Grundkörper
12 dem kegelmantelförmig ausgebildeten Obertlächenbereich
35 zugeordnet, so dass der Injektionskanal 23 entsteht.
Alternativ kann auch bei der Ausführung nach 2
wiederum vorgesehen sein, dass der Oberflächenbereich 34 des Grundkörpers
12 ebenfalls kegelmantelförmig ausgebildet ist, und in einem geringen
Abstand zu dem kegelmantelförmigen Oberflächenbereich 35 angeordnet
ist. Hierdurch ergibt sich wiederum ein ringförmiger Injektionskanal
23 der gestrichelt durch das Bezugszeichen 34' angedeutet ist.
Die Nut 33 bzw. der nutförmige Oberflächenbereich 34
am Grundkörper 12 können vorteilhafterweise durch Fräsen
hergestellt werden. Wie bei 1 erwähnt, können
selbstverständlich auch hier mehrere Nuten 33 bzw. nutförmige
Oberflächenbereiche 34 um den Garnabzugskanal 10 herum angeordnet
werden.