Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verfestigen von Abschnitten
und/oder freien Enden von Spanngurten aus einem Kunstfaser-, insbesondere Polyestermaterial.
Spanngurte aus Polyestermaterialen werden zum Fixieren von Gegenständen
und/oder Lasten in allen Bereichen der Technik umfangreich eingesetzt.
Spanngurte sind in verschiedenen Breiten und Längen und damit
Belastungsklassen lieferbar. Derartige Spanngurte werden auf Rolle gefertigt und
je nach Anwendungsfall und weiterer Verarbeitung abgelängt und z.B. mit einem
Spannschloß oder anderen mechanischen Spannmitteln versehen an den Endkunden
ausgeliefert.
Im Bereich des ausgeführten thermischen oder durch Ultraschall
erzeugten Schnitts besteht die Gefahr, daß die Fäden des gewebten Materials
ausfransen und nachfolgend der Gurt einer Beschädigung unterliegt und somit
das Gurtbandende nicht mehr problemlos in einen Zurrgurtspannbeschlag eingeführt
werden kann.
Aus dem vorstehend erwähnten Grunde ist es bekannt, die Enden
von Spanngurten zu umnähen, mit einer Kleberschicht zu versehen oder eine metallische
Kappe anzubringen.
Insbesondere dann, wenn die Endverfestigung oder der Abschluß
im Schnitt-Endbereich eines Gurtes sehr starr ausgeführt wird, besteht die
Gefahr, daß der Gurt bei Belastungen, z.B. durch Wedeln aufgrund der Fahrtwind-Einflußnahme
und im Inkontaktkommen mit Fahrzeugteilen anschlägt. Ein derartiges wiederholtes
Anschlagen führt dazu, daß der Gurt im geschützten oder verfestigten
Abschnitt in Längsrichtung bricht sowie durch die anhaltende Walkarbeit die
Gewebedicke deutlich zunimmt, wodurch das Einfädeln in ein Beschlagteil erschwert
ist.
Aus dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, ein weiterentwickeltes
Verfahren zur Gurtendenverfestigung von Spanngurten, insbesondere aus Kunstfaser-Polyestermaterial
anzugeben, das die Gebrauchseigenschaften des Gurtes verbessert und welches sicherstellt,
daß der Gurt auch im Bereich zum verfestigten Abschnitt und in diesem Abschnitt
selbst über eine mindestens Restelastizität verfügt.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einem Verfahren
in seiner Definition gemäß der Lehre nach Patentanspruch 1, wobei die
Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen
darstellen.
In den Unteransprüchen sind zweckmäßige Ausgestaltungen
und Weiterbildungen des Verfahrens erläutert.
Erfindungsgemäß wird bei dem Verfahren zum Verfestigen von
Abschnitten und/oder freien Enden von Spanngurten aus einem Kunstfaser-, insbesondere
Polyestermaterial zunächst ein Fixieren des zu behandelnden Spanngurtabschnitts
oder Spanngurtendes in einer Haltevorrichtung vorgenommen.
Nachdem der Spanngurt entsprechend temporär fixiert wurde, erfolgt
ein einseitiges oder beidseitiges Aufbringen von thermischer Energie auf die Oberfläche
des Kunstfaser-Spanngurts, jedoch nur bis zum oberflächigen Aufschmelzen des
Kunstfasermaterials. Ein vollständiges Durchschmelzen ist dabei auszuschließen.
Im nächsten Schritt oder parallel zum Aufbringen thermischer
Energie kommt eine Druckkraft im Aufschmelzbereich zur Einwirkung und es erfolgt
ein Abkühlen des Kunstfasermaterials.
Mit der erläuterten Abfolge des Verfestigungsverfahrens bleibt
die Elastizität des Spanngurtabschnitts, welcher behandelt wurde, erhalten,
es sind Beschädigungen des Gewebes ausgeschlossen und der verfestigte Abschnitt
läßt sich gut handhaben, beispielsweise um das entsprechende Ende in eine
schlitzförmige Öffnung eines Spannschlosses oder dergleichen Mittel einzuführen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird ein
zusammenhängender, ganzflächiger Breiten- und Längenbereich des Spanngurts
thermisch behandelt. Bei dieser Behandlung wird im Regelfall ein Längenbereich
von 5 cm bis 10 cm erwärmt und über diesen Abschnitt die gewünschte
Gurtverfestigung realisiert.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung erfolgt ergänzend
oder alternativ zu den vorstehend erläuterten Schritten das Behandeln eines
Außenrandstreifens sowie eines Streifens entlang der Spanngurttrennstelle thermisch
derart, daß ein Durch- und Verschmelzen über die gesamte Spanngurtdicke,
allerdings nur in diesem Randstreifenbereich, vorgenommen wird.
Durch diese Maßnahme des starken Verschmelzens im Außenrandbereich
bzw. entlang der eigentlichen Schnittkante des Gurtes wurde eine besonders hohe
Festigkeit realisiert, und zwar ohne daß die gewünschten Eigenschaften
hinsichtlich einer notwendigen Restelastizität beeinträchtigt werden.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung kann die thermische Energie
mit Hilfe eines beheizten Stempels aufgebracht werden, wobei die
mit dem Spanngurt in Kontakt kommende Stempeloberfläche eine Strukturierung
oder eine Prägung zur individualisierenden Kennzeichnung des Spanngurts aufweist.
Durch diese Maßnahme kann beim thermischen Behandeln der Oberfläche
des Spanngurts z.B. eine Firmenkurzbezeichnung, eine Typenangabe oder dergleichen
aufgebracht werden, und zwar ohne daß zusätzliche Schritte zur Kennzeichnung
wie z.B. ein Aufdruck, ein Besticken oder Ähnliches notwendig sind.
Wie bereits dargelegt, wird die thermische Auf- oder Durchschmelzbehandlung
nur insoweit intensiv ausgeführt, wie das behandelte Ende oder der behandelte
Abschnitt noch über eine Restelastizität und Restverformbarkeit verfügt.
Dies bedeutet, daß ein Schmelzvorgang nicht so tief auszuführen ist, daß
es zu einem Durchtrennen von Faserabschnitten oder dem Ausbilden äußerst
starrer Abschnitte kommt, wie dies beispielsweise beim bekannten Aufbringen einer
Kleberschicht und Eindringen des Klebers in die Faserzwischenräume der Fall
ist.
Bevorzugt wird der Übergangsbereich von verfestigtem, aber restelastischem
Abschnitt zum unbehandelten Spanngurt unstetig verlaufend ausgeführt.
Diese Unstetigkeit kann durch mäander- oder kurvenförmige
Verläufe geprägt werden.
Ergänzend besteht die Möglichkeit, die Unstetigkeiten durch
eine variierende oder abnehmende Aufschmelztiefe durch entsprechend veränderte
und angepaßte thermische Behandlung zu realisieren.
Bei einer weiteren Ausführungsform der Erfindung besteht die
Möglichkeit, die thermische Energie durch einen Infrarotstrahler zu erzeugen,
wobei der Aufschmelzvorgang bevorzugt optoelektronisch überwacht und geregelt
wird.
Die beim Behandlungsverfahren jeweils erreichte Oberflächentemperatur
wird während der Behandlung bestimmt und auf Grenzwertigkeit überprüft,
um Farbveränderungen des Spanngurts durch substantielle Veränderung des
Fasermaterials auszuschließen, andererseits jedoch einen optimalen Behandlungserfolg
mit gewünschter Endenverfestigung zu erreichen.
Zur Überwachung der Oberflächentemperatur kommt bei einer
Ausführungsvariante eine Pyrometeranordnung zum Einsatz.
Die eingangs erwähnte Haltevorrichtung für die Behandlung
des Bandes kann als Zange mit beheizbaren Backen ausgeführt werden, um auch
eine nichtstationäre Verfestigung eines Spanngurts auszuführen, z.B. zum
Zweck von Reparaturen in Werkstätten, die nicht über die werksseitigen
Voraussetzungen der Endenverfestigung, wie sie z.B. beim Spanngurthersteller vorliegen,
verfügen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird der zur
thermischen Behandlung vorgesehene beheizte oder beheizbare Stempel in Schwingungen,
insbesondere Ultraschallschwingungen versetzt, was zu einer besonders vorteilhaften
Verfestigung des Spanngurts im Oberflächenbereich führt, wie dies im Sinne
der Erfindung liegt.
Die Schwingungsvorzugsrichtung ist in diesem Fall parallel zur Spanngurt-Längenausdehnung
eingestellt.
Durch die Möglichkeit, im Spanngurt sogenannte Indikatorfäden
einzuweben, deren Farb- und/oder Formveränderung überwacht wird, besteht
eine sehr einfache Möglichkeit, den Stoppzeitpunkt der thermischen Behandlung
zu ermitteln, so daß auch eine Endenverfestigung außerhalb des Herstellerorts
oder Herstellerwerks nach entsprechender Anleitung mit einfachen Mitteln erfolgen
kann.
Es hat sich aus vielfältigen Untersuchungen gezeigt, daß
die thermische Behandlungstemperatur im Bereich zwischen 380°C und 420°C,
bevorzugt bei im wesentlichen 400°C, liegen soll, wobei selbstverständlich
die Umgebungstemperatur und die jeweilige Ausführungsform des Spanngurts Berücksichtigung
zu finden hat.
Der Fachmann kann jedoch unter Beachtung der Grunderkenntnisse der
vorliegenden Erfindung durch wenige Versuche die geeignete Temperatur und die notwendige
Dauer der Druckkrafteinwirkung ermitteln, ohne selbst erfinderisch tätig sein
zu müssen.