Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur spanabhebenden Bearbeitung
stangen- oder rohrförmiger Werkstücke, umfassend eine mit einem Durchlass
für das zu bearbeitende Werkstück versehene und um die Längsachse
des zu bearbeitenden Werkstücks drehbar gelagerte und angetriebene Werkzeughalterung
mit mehreren im Wesentlichen in radialer Richtung zustellbaren Werkzeugen, eine
konzentrisch zur Werkzeughalterung drehbar gelagerte und angetriebene Zustellhülse,
Relativbewegungsmittel zur Erzeugung einer Relativbewegung zwischen Werkzeughalterung
und Zustellhülse und Zustellmittel zur Umsetzung der Relativbewegung zwischen
Werkzeughalterung und Zustellhülse in eine Zustellbewegung der Werkzeuge.
Eine derartige Vorrichtung ist als Maschine zum Schälen von Rohren
und Stangen (Dreh-Schälmaschine) aus der DE
195 03 772 C2 bekannt. Vorrichtungen dieser Art sind dafür vorgesehen,
die Oberflächen der stangen- oder rohrförmigen Werkstücke an ihrem
Umfang zu schälen, um oberflächige Fehler zu entfernen und/oder die Werkstücke
auf den oder die gewünschten Durchmesser zu bringen. Hierfür wird das
Werkstück in Richtung seiner Längsachse durch die Vorrichtung geführt,
wobei mehrere um diese Längsachse rotierende Schälwerkzeuge den Umfang
spanabhebend bearbeiten.
Zur Einstellung eines bestimmten Schäldurchmessers, insbesondere
aber auch zur Kompensation ihrer Abnutzung sind die Werkzeuge in radialer Richtung
zustellbar. Gemäß dem genannten Stand der Technik ist um die im Wesentlichen
scheibenförmige Werkzeughalterung herum eine konusförmige Hülse vorgesehen.
Die Werkzeughaltung und die konusförmige Hülse drehen sich mit übereinstimmender
Winkelgeschwindigkeit um dieselbe Achse. Die Schälwerkzeuge und der dazugehörige
Werkzeugträger liegen dabei mit ihrem Rücken an der Innenfläche der
konusförmigen Hülse an. Um nun eine Zustellbewegung für die Werkzeuge
zu erreichen, wird die Konushülse in axialer Richtung relativ zum Werkzeughalter
verschoben, so dass auf Grund eines sich verringernden Innenradius der Konushülse
die Werkzeuge radial in Richtung auf die Drehachse verschoben werden.
Bei der Bearbeitung der maximalen Durchmesser liegen somit die Werkzeuge
bzw. Werkzeugträger am vorderen äußeren Rand der Konushülse
an, was in Bezug auf die auftretenden großen Kräfte zu Asymmetrien und
ungleichmäßigem Lauf der Werkzeuge und damit zu ungewünschten Abweichungen
von der Rundheit des bearbeiteten Werkstückes führen kann.
Aus der DE 636 838 A
ist ein Schälkopf mit zum Werkstück hin nachstellbaren Schälmessern
bekannt. Dabei ist ein Einstellring bekannt, mit dessen Hilfe der gewünschte
Schäldurchmesser eingestellt wird. Hierzu weist der Einstellring Steuerkurven
auf, gegen die sich die Träger der Schälmesser in radialer Richtung abstützen.
Zur Veränderung der Position der Schälmesser wird der Einstellring konzentrisch
zur Drehachse des Schälkopfes relativ zu der Werkzeughalterung manuell verdreht.
Nach erfolgter Einstellung wird der Einstellring mit einer Schraube festgelegt und
verbleibt während der gesamten Bearbeitung in dieser Position. Nachteilig ist
dabei, dass eine Zustellung der Werkzeuge nur manuell erfolgen kann.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art mit einer alternativen Zustellmechanik zur Verfügung zu stellen,
die die vorgenannten Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art
mit dem kennzeichnenden Merkmal des Anspruchs 1 gelöst.
Eine Relativrotation zwischen Zustellhülse und Werkzeughalterung
bedeutet also, dass sich die Rotationsgeschwindigkeiten von Zustellhülse und
Werkzeughalterung für die Zustellbewegung kurzzeitig leicht unterscheiden müssen.
Die Relativrotation anstelle der axialen Relativbewegung zwischen Werkzeughalterung
und Zustellhülse bringt neue, vorteilhafte Möglichkeiten für die
Zustellung mit sich. Insbesondere wird vermieden, dass die Werkzeuge bzw. Werkzeugträger
für die maximalen Bearbeitungsdurchmesser an den äußeren Rand eines
Konus geführt werden müssen.
Die entgegengesetzte Orientierung der beiden Schrägverzahnungen
des Hülsenantriebszahnrads und des Halterungsantriebszahnrads bedeutet, dass
das Hülsenantriebszahnrad rechtssteigend und das Werkzeughaltungsantriebszahnrad
linkssteigend oder umgekehrt verzahnt ist. Wird nun die Getriebewelle axial relativ
zur Zustellhülse und zur Werkzeughalterung während des laufenden Getriebes
verschoben, führt dies auf Grund der Schrägverzahnung zu einer geringen
Erhöhung bzw. Verringerung der Winkelgeschwindigkeit des Hülsenantriebszahnrads
bzw. des Halterungsantriebszahnrads während dieser Verschiebung. Z. B. rotiert
das Halterungsantriebszahnrad etwas schneller und das Hülsenantriebszahnrad
etwas langsamer, so dass es zwischen Halterungsantriebszahnrad und Hülsenantriebszahnrad
zu einer Relativrotationsbewegung kommt. Damit ist die Relativrotation für
die Zustellbewegung unmittelbar in den Antrieb für die Werkzeughalterung und
die Zustellhülse integriert.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch
so ausgebildet sein, dass die Zustellmittel für jedes Werkzeug eine an der
Zustellhülse vorgesehene Werkzeugführung umfassen, wobei jede Werkzeugführung
mit sich verringerndem Abstand zur Zustellhülsendrehachse in Umfangsrichtung
verlaufend angeordnet ist, und jedes Werkzeug unmittelbar oder über einen Werkzeugträger
an der zugehörigen Werkzeugführung anliegt.
Bei den Werkzeugführungen kann es sich um z.B. ebene Bahnen handeln,
entlang derer die Rücken der Werkzeuge oder Werkzeugträger während
der Relativrotation zwischen Zustellhülse und Werkzeughalterung gleiten. Alternativ
ist eine Führung über rotierende Elemente, z.B. Wälzlager, denkbar.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann auch so ausgebildet
sein, dass das Halterungsantriebszahnrad oder das Hülsenantriebszahnrad von
einem Hauptantriebszahnrad angetrieben ist.
Weiterhin kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so ausgebildet
sein, dass die Werkzeuge Schneidmesser sind.
Schließlich kann die erfindungsgemäße Vorrichtung so
ausgebildet sein, dass die Werkzeuge Fräsen sind.
Fräsen haben den enormen Vorteil einer deutlich erhöhten
Bearbeitungsgeschwindigkeit. Obwohl Fräsen in der Regel zur flächigen
Bearbeitung vorgesehen werden, wird beim Ersatz der Schneidmesser durch Fräsen
weiterhin eine hinreichende Genauigkeit der Rundheit der bearbeiteten stab- oder
rohrförmigen Werkzeuge erreicht, da die Fräsen auf Grund der Form der
Werkzeuge sowie der hohen Rotationsgeschwindigkeit im Wesentlichen das Werkstück
nur linienförmig bearbeiten.
Im Folgenden wird beispielhaft eine Ausbildungsform der Erfindung
anhand von Figuren dargestellt.
Es zeigen schematisch
1: in perspektivischer Ansicht einen Schälkopf,
bei dem eines von vier Schälmessern dargestellt ist,
2: ein Getriebe zum Antrieb des Schälkopfes und
3: einen Schälkopf mit Fräsen.
Die 1 und 2
zeigen Teile einer Schälmaschine zum Schälen der Oberfläche von stangenförmigen
Werkstücken 1. 1 zeigt einen Schälkopf
2 einer solchen Maschine. Der Schälkopf 2 besteht aus einer
im Wesentlichen scheibenförmigen Werkzeughalterung 3 sowie einer Zustellhülse
4, von der in 1 nur ein vorderer, die Werkzeughalterung
3 umschließender Teil zu sehen ist. Die Werkzeughalterung
3 weist mittig eine Durchtrittsöffnung 5 auf, durch die das
zu schälende Werkstück 1 (dargestellt in 2)
zur Bearbeitung geführt wird. An der Werkzeughalterung 3 ist ein Werkzeugträger
6 fixiert, der an seinem zur Durchtrittsöffnung 5 weisenden
Ende ein Schälmesser 7 aufweist. In 1
ist der besseren Übersichtlichkeit halber nur ein Werkzeugträger
6 dargestellt. Tatsächlich sind insgesamt 4 Werkzeugträger
6 mit je einem Schälmesser 7 vorgesehen, die auf der Werkzeughalterung
3 in entsprechender Weise in den Halterungsnuten 8 angeordnet
werden. Die Werkzeugträger 6 sind an der Werkzeughalterung
3 mittels Führungsleisten 9 fixiert, die eine Verschiebung
des Werkzeugträgers 6 in etwa in radialer Richtung erlauben. Zur Vermeidung
einer axialen Bewegung der Werkzeugträger 6 weisen die Führungsleisten
9 Absätze 33 auf, die vom Werkzeugträger 6
hintergriffen werden.
Die im Wesentlichen radiale Führbarkeit der Werkzeugträger
6 dient zum einen zur Einstellung des gewünschten Bearbeitungsdurchmessers
als auch der Zustellung aufgrund fortschreitender Abnutzung der Schälmesser
7.
Die Zustellhülse 4 weist für jeden Werkzeugtäger
6 ein Führungselement 10 auf. Die Führungselemente
10 sind blockförmig mit einer der Werkzeughalterung 3 zugewandten
ebenen Führungsfläche 11, von denen in 1
aufgrund der perspektivischen Darstellung nur zwei zu sehen sind. An den Führungsflächen
stützt sich jeweils ein Werkzeugträger 6 mit einem am rückwärtigen
Ende des Werkzeugträgers 6 angebrachten austauschbaren Abstützelement
12 ab. Die Führungsflächen 11 verlaufen nicht konzentrisch
zur Zustellhülse 4 und damit zur Werkzeughalterung 3 sondern
verringern in 1 in ihrem Verlauf im Uhrzeigersinn den
Radius stetig. Wird nun die Werkzeughalterung 3 relativ zur Zustellhülse
4 im Uhrzeigersinn gedreht, wird der Werkzeugträger 6 aufgrund
des abnehmenden Radius der Führungsbahn 11 über das Abstützelement
12 im Wesentlichen radial nach innen verschoben. Auf diese Weise kann der
gewünschte Radius eingestellt bzw. der Werkzeugträger 6 und damit
das Schälmesser 7 zugestellt werden. Über die gesamte Führungsfläche
11 hinweg hat der Werkzeugträger 6 einen gleichbleibenden
Kontakt zum Führungselement 10, wodurch bei allen bearbeitbaren Radien
das Schälmesser 7 mit gleichmäßiger Kraft auf das Werkstück
1 wirken kann.
2 verdeutlicht, auf welche Weise während der Bearbeitung
des Werkstückes 1 eine Relativrotation zwischen Werkstückhalterung
3 und Zustellhülse 4 erreicht wird. 2
zeigt einen schematischen Querschnitt auf das Getriebe zum Antrieb
der Zustellhülse 4 und der Werkzeughalterung 3. In
2 ist die Werkzeughalterung 3 nur schematisch
mit einem Schälmesser 7 dargestellt, das auf das Werkstück
1 wirkt. Elemente zur Führung des Werkstückes 1 sind
für die bessere Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Die Werkzeughalterung
3 ist fest mit einer Hohlwelle 13 verbunden, die einen Werkzeughalterungszahnkranz
14 aufweist. Das Werkstück 1 ist durch die Hohlwelle
13 hindurch geführt. Die Zustellhülse 4 ist fest mit
einem Zustellhülsenzahnkranz 15 verbunden und über Kugellager
16 an der Hohlwelle 13 drehbar gelagert. Auf einer gemeinsamen
Getriebewelle 17 sind ein Halterungsantriebszahnrad 18 und ein
Hülsenantriebszahnrad 19 fixiert, wobei das Halterungsantriebszahnrad
18 in den Werkzeughalterungszahnkranz 14 und das Hülsenantriebszahnrad
19 in den Zustellhülsenzahnkranz 15 eingreift. Das Halterungsantriebszahnrad
18 wird über ein Hauptantriebszahnrad 20 angetrieben, das
wiederum von einem hier nicht dargestellten Motor angetrieben ist. Sämtliche
hier dargestellten Zahnräder 18 bis 20 und Zahnkränze
14 und 15 weisen eine Schrägverzahnung auf. Beispielhaft
weist das Halterungsantriebszahnrad 18 eine rechtssteigende Verzahnung
auf. Das Hülsenantriebszahnrad 19 weist eine entgegengesetzt orientierte,
d. h. linkssteigende Verzahnung auf. Die mit dem Halterungszahnrad 18 und
dem Hülsenantriebszahnrad 19 zusammenwirkenden Zahnkränze
14 und 15 weisen die für den Eingriff passende jeweils entgegengesetzt
orientierte Verzahnung auf, ebenso wie das in das Halterungszahnrad 18
eingreifende Hauptantriebszahnrad 20. Die Zahnräder 18 und
19 und die Zahnkränze 14 und 15 sind so aufeinander
abgestimmt, dass Werkzeughalterung 3 und Zustellhülse 4 mit
derselben Winkelgeschwindigkeit rotieren, solange die Getriebewelle 17
ihre axiale Position nicht verändert.
Wie bereits oben dargestellt, ist für die Zustellung der Schälmesser
7 eine Relativrotation zwischen Zustellhülse 4 und Werkzeughalterung
3 notwendig. Zur Bewirkung einer solchen Relativrotation wird bei laufendem
Getriebe die Getriebewelle 17 mittels eines Axialantriebs 21 definiert
in axialer Richtung verschoben. Gleichzeitig werden damit Halterungsantriebszahnrad
18 und Hülsenantriebszahnrad 19 verschoben. Damit während
der Verschiebung der Eingriff von Halterungsantriebszahnrad 18 und Hülsenantriebszahnrad
19 in Zustellhülsenzahnkranz 15 bzw. Werkzeughalterungszahnkranz
14 und Hauptantriebszahnrad 20 gewährleistet bleibt, sind
Werkzeughalterungszahnkranz 14, Zustellhülsenzahnkranz 15
und Hauptantriebszahnrad 20 in ihrer axialen Ausdehnung entsprechend dimensioniert.
Wird die Getriebewelle 17 bei der mit Pfeil 22 dargestellten
Drehrichtung in axialer Richtung nach vorne, d. h. bei Aufsicht auf 2
nach links verschoben, wird aufgrund der Schrägverzahnung der Zustellhülsenzahnkranz
15 etwas langsamer angetrieben als ohne die axiale Bewegung, während
der Werkzeughalterungszahnkranz 14 etwas schneller angetrieben wird als
zuvor. D. h. während der axialen Verschiebung der Getriebewelle 17
rotiert die Werkzeughalterung 3 im Vergleich zur Zustellhülse
4 mit etwas höherer Winkelgeschwindigkeit, woraus die gewünschte
Relativrotation zwischen Werkzeughalterung 3 und Zustellhülse
4 resultiert. Die höhere Winkelgeschwindigkeit der Werkzeughalterung
3 bewirkt, dass die Werkzeughalterung 3 in der Darstellung der
1 gegenüber der Zustellhülse 4 im
Uhrzeigersinn verdreht wird, wodurch der Werkzeugträger 6 aufgrund
des Verlaufs der Führungsfläche 11 radial nach innen zugestellt
wird.
Mit einer in den Figuren nicht dargestellten Messtechnik wird der
Radius des bearbeiteten Werkstücks 1 festgestellt und kann für
die Steuerung der Axialposition der Getriebewelle 17 verwendet werden.
3 zeigt beispielhaft einen weiteren Schälkopf
23 mit einer Zustellhülse 24 und einer Werkzeughalterung
25. Als Werkzeuge sind hier vier Fräsen 26 zur Bearbeitung
des stangenförmigen Werkstücks 27 vorgesehen. Die Fräsen
26 sind jeweils durch Elektromotoren 28 für die Rotation
des Fräsenkopfes 29 angetrieben. Die Zustellhülse 24
weist für jede Fräse 6 ein Führungselement 30 mit
einer Führungsfläche 31 auf, an der jeweils ein Abstützelement
32 eines der Fräsen 26 abgestützt ist. Der Schälkopf
23 gemäß 3 kann genauso in einer
Maschine mit dem Getriebe gemäß 2 eingesetzt
werden, wie der Schälkopf 2 gemäß 1.
Durch eine Relativrotation der Werkzeughalterung 25 im Uhrzeigersinn relativ
zur Zustellhülse 24 werden die Fräsen 26 in radialer
Richtung auf die Drehachse der Werkzeughalterung 25 hin zugestellt, indem
die Abstützelemente 32 über die Führungsflächen
31 gleiten, deren Radius zur Drehachse in ihrem Verlauf (bei der Betrachtung
in 3 im Uhrzeigersinn) stetig abnimmt.
- 1
- Werkstück
- 2
- Schälkopf
- 3
- Werkzeughalterung
- 4
- Zustellhülse
- 5
- Durchtrittsöffnung
- 6
- Werkzeugträger
- 7
- Schälmesser
- 8
- Halterungsnut
- 9
- Führungsleiste
- 10
- Führungselement
- 11
- Führungsfläche
- 12
- Abstützelement
- 13
- Hohlwelle
- 14
- Werkzeughalterungszahnkranz
- 15
- Zustellhülsenzahnkranz
- 16
- Kugellager
- 17
- Getriebewelle
- 18
- Halterungsantriebszahnrad
- 19
- Hülsenantriebszahnrad
- 20
- Hauptantriebszahnrad
- 21
- Axialantrieb
- 22
- Laufrichtung
- 23
- Schälkopf
- 24
- Zustellhülse
- 25
- Werkzeughalterung
- 26
- Fräse
- 27
- Werkstück
- 28
- Elektromotor
- 29
- Fräsenkopf
- 30
- Führungselement
- 31
- Führungsfläche
- 32
- Abstützelement
- 33
- Absatz