Die vorliegende Erfindung betrifft einen Tübbing, insbesondere
für den Tunnel- oder Schachtbau, mit einem eine Außenfläche und eine
Innenfläche aufweisenden Grundkörper, wobei der Grundkörper in mindestens
einem ersten Teilbereich aus einem ersten Material ausgebildet ist, wobei der Grundkörper
in mindestens einem vorgebbaren zweiten Teilbereich aus einem zweiten, sich von
dem ersten Material unterscheidenden Material ausgebildet ist, wobei sich der erste
Teilbereich von der Außenfläche bis zur Innenfläche des Grundkörpers
erstreckt und wobei das zweite Material aus Beton oder Beton mit Matten oder Fasern
besteht. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines Tübbings, insbesondere für den Tunnel- oder Schachtbau, nach einem
der Patentansprüche 1 bis 6, mit einem eine Außenfläche und eine
Innenfläche aufweisenden Grundkörper.
Tübbinge der eingangs genannten Art existieren in den unterschiedlichsten
Ausgestaltungen und Größen. Üblicherweise wird unter einem Tübbing
ein gebogenes, plattenförmiges Ringsegment aus Beton, Stahlbeton, Gusseisen
oder Walzstahl verstanden. Ein Tübbingausbau wird häufig in wenig standfestem,
wasserführendem Gebirge angewendet.
Insbesondere ist der Einsatz von Stahltübbingen für besonders
hoch beanspruchte Tunnelbereiche bekannt. Dabei bestehen Tübbinge aus Gusseisen
oder aus durch verschweißte Stahlbleche gebildeten Hohlkästen, die im
Einbauzustand ganz oder teilweise offen sind, um eine biegesteife Verschraubung
in den Segmentfugen einbauen zu können. Bekannt ist auch, dass die Öffnungen
in den Hohlkästen nach dem Einbau mit Stahlblechen in Form von inneren Mantelblechen
dicht verschlossen werden und manchmal zusätzlich anschließend mit Beton
oder Mörtel verfüllt werden, um den Korrosions- und Brandwiderstand der
Konstruktionen zu erhöhen.
Ein Tübbing der eingangs genannten Art ist beispielsweise aus
der DE 36 28 607 C2 bekannt.
Werden für besonders hoch beanspruchte Tunnelbereiche beispielsweise
Stahltübbinge verwendet, so müssen für diese Stahltübbinge aufwendige
Schutzmaßnahmen gegen Korrosion und Brandeinwirkungen getroffen werden. Im
Hinblick auf eine schnelle Bauweise werden dabei auch Stahltübbinge in Bereichen
eingesetzt, wo letztendlich Betontübbinge ausreichen würden, die weniger
aufwendig gegen Korrosion und Brandeinwirkungen zu schützen sind. Der Einsatz
von Sondersegmenten aus Beton mit gegebenenfalls unterschiedlichen Hauptabmessungen
würde den Bauaufwand in ungünstiger Weise erhöhen.
Des Weiteren werden Stahltübbinge auch in Bereichen eingesetzt,
wo später Öffnungen für Querschläge herzustellen sind. In diesen
Teilbereichen müssen die Tübbinge dann ausgebrannt werden. Hierbei werden
vorhandene Korrosionsbeschichtungen bereichsweise zerstört, die aufgrund der
begrenzten Zugänglichkeit nur schwer repariert werden können.
Aus der DE 40 15 975 A1
ist ein Tübbing mit allen Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1
bekannt. Der bekannte Tübbing wird zur Herstellung einer Nische in einem in
geschlossener Bauweise aufgefahrenen, mit Tübbings ausgekleideten Tunnel oder
Stollen verwendet. Der Tübbing weist eine Ausnehmung auf, die den Hohlraum
für die Nische in der Tunnelwandung mindestens teilweise freihält und
durch ein Füllelement verschließbar ist.
Aus der DE 24 57 796 B2
ist ebenfalls ein Tübbing mit allen Merkmalen des Oberbegriffs des Patentanspruchs
1 bekannt. Dabei ist ein aus zwei unterschiedlichen Materialien aufgebauter Tübbing
bekannt, wobei sich der erste Teilbereich von der Außenfläche bis zur
Innenfläche des Grundkörpers erstreckt und wobei das zweite Material aus
Beton besteht.
Aus der DE 37 03 432 A1
ist ein von Flanschen und einer Basis eingeschlossener Innenraum eines Stahlprofils
bekannt, welcher mit einer Betonfüllung versehen ist.
Aus der DE 24 39 345 A1
ist die Füllung von nach außen offenen Wellen oder Kassetten von Tübbings
zur Bildung einer glatten Außenfläche bekannt. Hierbei werden nach außen
offene Hohlräume mit formstabilen Fertigteilen aus Beton, Leichtbeton oder
Kunststoff gefüllt.
Aus der DE 201 21 159 U1
ist ein gegen Brandeinwirkung geschütztes Bauteil aus Beton, insbesondere ein
Tübbing aus Beton für den Tunnelausbau, bekannt. Der bekannte Tübbing
besteht aus lediglich einem Material.
Des Weiteren ist aus der DE
83 24 406 U1 ein Tübbing für den einschaligen dichten Ausbau
von im Schildvortrieb aufgefahrenen Tunnels bekannt. Hierbei ist zum Ausbau von
Tunnels unter hohen Wasserdrücken vorgesehen, dass eine ein Ausbausegment umfassende
Stahlkonstruktion aus Blechen geringer Dicke einen Betonkern umhüllt.
Der vorliegenden Erfindung liegt nunmehr die Aufgabe zugrunde, einen
Tübbing sowie ein entsprechendes Verfahren zur Herstellung eines Tübbings
der eingangs genannten Art anzugeben, wonach ein einfaches Ausbilden von Öffnungen
im Tübbing ermöglicht und eine vielseitige Einsetzbarkeit gewährleistet
ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch einen
Tübbing mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist der
Tübbing derart ausgestaltet, dass für die Bildung einer Öffnung im
Tübbing der zweite Teilbereich vom ersten Teilbereich umgeben oder eingeschlossen
und für die Bildung einer durchgehenden Randaussparung am Tübbing der
zweite Teilbereich an den Rand des Grundkörpers angrenzend ausgebildet ist
und dass sich der zweite Teilbereich derart von der Außenfläche bis zur
Innenfläche des Grundkörpers erstreckt, dass der zweite Teilbereich unter
Bildung der Öffnung durch den Tübbing oder der Randaussparung am Tübbing
aus dem Grundkörper entfernbar ist.
Zur besonders einfachen Realisierung von Durchgängen durch den
Tübbing erstreckt sich der zweite Teilbereich von der Außenfläche
bis zur Innenfläche des Grundkörpers. Hierdurch ist ermöglicht, noch
nach der Montage eines Tübbings in beispielsweise einen Tübbingring Durchgänge
durch den Tübbingring zur Realisierung von beispielsweise Querschlägen
bereitzustellen. Eine derartige Ausgestaltung könnte insbesondere einen ersten
Teilbereich aus Stahl und einen zweiten Teilbereich aus Beton vorsehen, wobei der
zweite Teilbereich aus Beton relativ einfach aus dem Grundkörper entfernbar
wäre. Somit verbliebe nach der Entfernung des Betonteils lediglich noch der
erste Teilbereich aus Stahl.
Der zweite Teilbereich kann in einer zum Rand des Grundkörpers
hin offenen und durch den ersten Teilbereich gebildeten Aussparung oder Nische angeordnet
sein. Mit anderen Worten kann der zweite Teilbereich ein Randstück des Tübbings
bilden, das sich von der Außenfläche bis zur Innenfläche des Grundkörpers
durchgehend erstreckt.
Hinsichtlich vorteilhafter Materialien könnte das erste Material
Stahl und/oder Beton mit Stäben aufweisen. Hinsichtlich der Materialkombination
aus erstem und zweitem Material sind dabei quasi keine Grenzen gesetzt. Besonders
vorteilhaft ist sicherlich eine Materialauswahl, bei der das erste Material Stahl
aufweist und das zweite Material Beton oder eine Betonmischung aufweist. Hierdurch
könnten Teilbereich des Tübbings, die nicht zwangsläufig die hohe
Stabilität von Stahl aufweisen müssen, durch Beton oder eine Betonmischung
ersetzt werden, welcher oder welche hinsichtlich eines Schutzes gegen Korrosion
oder Brandeinwirkungen einfacher und preiswerter zu schützen sind.
Bei dem derart realisierten Tübbing ist wesentlich, dass der
Tübbing vor seinem Einbau in entsprechender Weise ausgestaltet werden kann.
Somit geht während der Montage des Tübbings keine Zeit für eine besondere
Ausgestaltung des Tübbings verloren.
Der Beton könnte Normalbeton, Schwerbeton, hochfesten Beton oder
Leichtbeton aufweisen. Des Weiteren könnte der Beton Brandschutzbeton aufweisen.
Bei der entsprechenden Auswahl des Betons oder Mischungen aus den zuletzt genannten
Betonsorten ist auf den jeweiligen Anwendungsfall abzustellen.
Bei einer konstruktiv besonders einfachen Anwendung könnte der
Tübbing in einer Anordnung von Tübbingen aus vorzugsweise einem Material
angeordnet sein, wobei sämtliche Tübbinge im Wesentlichen die gleiche
Breite und Länge aufweisen, wie im restlichen Tunnelbereich. Mit anderen Worten
könnte der erfindungsgemäße Tübbing in einer Anordnung von beispielsweise
Stahltübbingen angeordnet sein und dabei als erstes Material – wie die
übrigen Tübbinge – Stahl aufweisen aber zusätzlich einen zweiten
Teilbereich aus Beton aufweisen. Eine weitergehende Anpassung an eine bestehende
Tübbinganordnung – beispielsweise das Vorsehen eines speziellen Rahmens
– ist für die Realisierung eines Durchgangs dabei nicht mehr erforderlich.
Zur sicheren Abdichtung der Fugen zwischen den Tübbingen könnte
in einer Fuge des Tübbings ein Dichtungselement angeordnet sein.
Im Hinblick auf ein Verfahren zur Herstellung eines Tübbings
wird die obige Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs
7 gelöst. Danach erfolgt bei dem Verfahren zur Herstellung eines Tübbings
zunächst ein Bereitstellen mindestens eines ersten Teilbereichs aus einem ersten
Material, wobei der erste Teilbereich von der Außenfläche bis zur Innenfläche
des Grundkörpers bemessen wird. Anschließend erfolgt ein Einlegen des
mindestens einen ersten Teilbereichs in eine Schalung vorgegebener Größe.
Danach erfolgt ein Einfügen oder Anfügen mindestens eines zweiten Teilbereichs
des Grundkörpers aus einem zweiten, sich von dem ersten Material unterscheidenden
Material an den mindestens einen ersten Teilbereich, wobei für das zweite Material
Beton oder Beton mit Matten oder Fasern gewählt wird und wobei der zweite Teilbereich
derart von der Außenfläche bis zur Innenfläche des Grundkörpers
bemessen wird, dass mit Entfernen des zweiten Teilbereichs aus dem Grundkörper
eine Öffnung durch den Tübbing oder eine durchgehende Randaussparung am
Tübbing hergestellt wird.
Die verwendete Schalung kann dieselbe Größe aufweisen wie
Schalungen von Tübbingen, die mit dem erfindungsgemäßen Tübbing
kombiniert werden sollen. Insofern weist der in erfindungsgemäßer Weise
hergestellte Tübbing dieselben Dimensionen auf wie Tübbinge, die mit ihm
kombiniert werden sollen. Dies vereinfacht die Montage der Tübbinge
insgesamt erheblich.
Das erste Material könnte Stahl und/oder Beton mit Stäben
aufweisen. Der Beton könnte Normalbeton, Schwerbeton, hochfesten Beton, Leichtbeton
oder Brandschutzbeton aufweisen.
Bei einer vorteilhaften Anordnung könnte der Tübbing in
einer Anordnung von Tübbingen aus vorzugsweise einem Material angeordnet werden.
Dabei könnten sämtliche Tübbinge im Wesentlichen die gleiche Breite
und Länge aufweisen wie im restlichen Tunnelbereich. Zur Abdichtung zwischen
den Tübbingen könnten in einer Fuge des Tübbings ein Dichtungselement
angeordnet werden.
Hinsichtlich weiterer Vorteile der obengenannten Ausgestaltungsmöglichkeiten
des Verfahrens wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die entsprechenden Erläuterungen
zur konstruktiven Ausgestaltung des Tübbings verwiesen.
Im Folgenden werden zum besseren Verständnis der Erfindung nochmals
wesentliche Aspekte des erfindungsgemäßen Tübbings und des zugehörigen
Verfahrens zur Herstellung eines Tübbings erläutert:
Zur Herstellung einer Öffnung in einer Tunnelauskleidung weist der erfindungsgemäße
Tübbing unterschiedliche Teilbereiche aus unterschiedlichen Materialien, beispielsweise
Stahl und Beton, auf. Hierdurch können in jedem Teilbereich des Tübbings
die Eigenschaften von Beton oder Stahl optimal genutzt werden. Der Tübbingeinbau
wird hierdurch vereinfacht und beschleunigt, da die Anzahl der Segmente eines Rings
sich im Bereich von Öffnungen nicht vergrößert. Gleichzeitig wird
die Anzahl der Fugen zwischen den Tübbingen nicht erhöht.
Mehrere erfindungsgemäße Tübbinge können in einem
oder mehreren benachbarten Tübbingringen eingebaut werden, um eine größere
Struktur beliebiger Form zu erzeugen, wobei die Tübbinge untereinander in den
Fugen mit Verbindungsmitteln, vorzugsweise mit Schrauben, verbunden sind. Zum Einbau
von Verbindungsmitteln zwischen den einzelnen Tübbingen oder Segmenten eines
Rings und den Tübbingen oder Segmenten benachbarter Ringe sind Aussparungen
in Form von Nischen und Kassetten auf der Tübbinginnenseite möglich. Die
Aussparungen werden nachträglich durch Ausbetonieren, Einkleben von vorgefertigten
Betonkörpern, Ausmauern und durch die Verkleidung mit Brandschutzplatten verschlossen.
Öffnungen im Stahl können durch Einschweißen von Blechen verschlossen
werden.
Ein speziell vorgefertigter Tübbing aus einer Kombination von
mindestens einem Stahlteilbereich und einem Betonteilbereich wird vor dem Einbau
der Tübbinge fest zu einer Einheit verbunden. Hierzu können Schrauben,
Kopfbolzen, Konstruktionsstahl oder eine angeschweißte Bewehrung als Verbindungsmittel
verwendet werden. Der Tübbing weist dabei die gleichen Hauptabmessungen –
Segmentbreite und Segmentlänge – wie die normalen Tübbinge des
jeweiligen Tunnels auf. Der Stahlteilbereich wird vorzugsweise aus verschweißten
Stahlblechen ausgebildet.
Als Dichtungselement könnte ein Dichtungsprofil in einer Nut
des Tübbings angeordnet werden.
Nach der Herstellung von Konstruktionsteilen aus Stahlblech, die den
ersten Teilbereich bilden könnten, erfolgt die Herstellung der Betonteilbereiche,
die den zweiten Teilbereich bilden könnten, bevorzugt durch Einlegen der Stahlteilbereiche
in die Schalungen für die normalen Betontübbinge. Durch dieses Verfahren
sind keine zusätzlichen hochpräzisen Schalungen für die Herstellung
der erfindungsgemäßen Tübbinge oder Kombinationstübbinge erforderlich.
Voraussetzung hierfür sind identische Hauptabmessungen der erfindungsgemäßen
Tübbinge bzw. Kombinationstübbinge und der normalen Betontübbinge.
Der erfindungsgemäße Tübbing bietet die Möglichkeit
der Kosteneinsparung, da beispielsweise die Herstellung von Stahltübbingen
höhere Kosten verursacht als die Herstellung von Betontübbingen und Stahl
teilweise durch Beton ersetzt werden kann. Des Weiteren müssen Stahltübbinge
im Gebrauchszustand aufwendig gegen Korrosions- und Brandeinwirkungen geschützt
werden. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen an der Stahlkonstruktion können
sich deshalb auf kleinere Bereiche erstrecken, wenn zusätzlich Betonteilbereiche
vorgesehen sind. Weiterhin können die spezifischen Vorteile sowohl von Stahl-
als auch von Betontübbingen auch innerhalb eines Segments, d. h. innerhalb
eines Tübbings, genutzt werden.
Das Ausbrechen von Öffnungen in der Auskleidung im Bereich von
Betonteilbereichen ist wesentlich einfacher als in Stahlteilbereichen und kann ohne
Beschädigungen der Schutzbeschichtungen der Stahltübbinge durch Brennarbeiten
erfolgen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden
Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits
auf die den Patentansprüchen 1 und 7 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits
auf die nachfolgende Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung
der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden
auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre
erläutert.
In der Zeichnung zeigen
1 in einer schematischen Draufsicht sowie in einem
schematischen Querschnitt entlang der Linie A-A der schematischen Draufsicht ein
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Tübbings und
2 in einer schematischen Draufsicht eine Anordnung
dreier erfindungsgemäßer Tübbinge.
Die 1 und 2
zeigen in schematischen Draufsichten zwei Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen
Tübbings mit einem eine Außenfläche 1 und eine Innenfläche
2 aufweisenden Grundkörper 3, wobei der Grundkörper
3 in mindestens einem ersten Teilbereich 4 aus einem ersten Material
5 ausgebildet ist. Das Material 5 könnte beispielsweise Stahl
sein. Der Grundkörper 3 ist in mindestens einem vorgebbaren zweiten
Teilbereich 6 aus einem zweiten, sich von dem ersten Material
5 unterscheidenden Material 7 ausgebildet. Bei dem Material
7 handelt es sich um Beton handeln.
1 zeigt das erste Ausführungsbeispiel einerseits
in einer schematischen Draufsicht und andererseits in einem schematischen Querschnitt
entlang der Linie A-A der Draufsicht. Hierbei ist besonders gut erkennbar, dass
der zweite Teilbereich 6 aus dem zweiten Material 7 von der Außenfläche
1 bis zu einer Innenfläche 2 des Grundkörpers
3 durchgehend ausgebildet ist. Bei derart durchgehenden Teilbereichen kann
nach der Montage des Tübbings eine Öffnung durch Entfernen des zweiten
Teilbereichs 6 im Tübbing realisiert werden.
2 zeigt eine Anordnung von drei erfindungsgemäßen
Tübbingen in zwei aneinander angrenzenden Segmentringen. Die Anordnung der
Grundkörper 3 der Tübbinge ist dabei so vorgenommen, dass nach
Entfernen der zweiten Teilbereiche 6 der Grundkörper 3 eine
gemeinsame, durch die zweiten Teilbereiche 6 der einzelnen Grundkörper
3 gebildete große Öffnung in der Tübbinganordnung durch
drei Randaussparungen realisiert werden kann.
Die obigen Ausführungsbeispiele zeigen, dass es grundsätzlich
möglich ist zweite Teilbereiche zu realisieren, die von einem ersten Teilbereich
umgeben oder eingeschlossen sind. Des Weiteren können zweite Teilbereiche realisiert
werden, die in einer zum Rand des Grundkörpers 3 hin offenen und durch
den ersten Teilbereich 4 gebildeten Aussparung angeordnet sind.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der erfindungsgemäßen Lehre wird zur Vermeidung von Wiederholungen einerseits
auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten
Patentansprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, dass die zuvor
rein willkürlich gewählten Ausführungsbeispiele lediglich zur Erörterung
der erfindungsgemäßen Lehre dienen, diese jedoch nicht auf diese Ausführungsbeispiele
einschränken.