Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verkleidungselement
für Balkone mit einer Haltevorrichtung und einer oder mehreren daran befestigten
Fassadenplatten.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Lösungen für
Verkleidungselemente von Balkonen bekannt. Aus dem Gebrauchsmuster DE
15545 ist es beispielsweise bekannt, Kunststoff-Hohlprofile an Geländerpfosten
anzuschrauben, um den Balkon zu verkleiden. Die Kunststoff-Hohlprofile sind jedoch
für sich nicht ausreichend belastbar genug, um die statischen Anforderungen
an eine ausreichend sichere Balkonverkleidung zu erfüllen. Aus diesem Grund
wurden Stahlprofile in die Hohlkammern der Kunststoff-Hohlprofile eingeschoben,
um diese auszusteifen. Allerdings versprödet der Kunststoff mit der Zeit und
neigt dazu, unter Krafteinwirkung zu zersplittern und zu zerbrechen. Außerdem
sind die Oberflächen des Kunststoffs nicht dauerhaft farblich ansprechend gestaltbar,
weil die Oberfläche des Kunststoffs leicht Schmutz annimmt und Farbstoffe,
die in den Kunststoff eingebettet sind, schnell verbleichen. Die entsprechenden
Verkleidungselemente für Balkone müssen deshalb nach einer vergleichsweise
kurzen Zeit mit einem hohen Kostenaufwand ausgetauscht werden.
Aus der Schrift DE 198 28
480 A1 ist es bekannt, Tafeln umfangsseitig mit die Tafel umgreifenden
U-förmigen Profilschienen zu versehen, die ihrerseits an weiteren Rahmenteilen
befestigt sind. Bei diesem System müssen die Tafeln und umgreifenden Rahmen
genau nach den zuvor ausgemessenen Maßen angefertigt und montiert werden. Eine
Anfertigung vor Ort ist nicht ohne größeren Aufwand möglich.
Als Balkonverkleidungen werden insbesondere auch Holzkomposit-Platten
genutzt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um sogenannte Trespa-Platten, die
besonders schlagzäh, witterungsbeständig und farbecht sind. Allerdings
weisen diese Trespa-Platten eine hohe Dehnung von 2,5 mm/m auf. Aus diesem Grund
können die Trespa-Platten als Balkonverkleidung nur an einem Punkt fixiert
werden, an anderen Befestigungspunkten muss eine gleitende Auflage vorgesehen sein,
wenn die Trespa-Platten nicht dehnungsbedingt durchhängen sollen. Die statische
Belastbarkeit derartiger Dekorplatten entspricht nicht immer den Vorgaben, die für
Balkonverkleidungen aus Sicherheitsgründen einzuhalten sind. Zudem sind Holzkomposit-Platten
empfindlich gegen eine stehende Nässe, so dass die Platten so aufgehängt
und gehalten werden müssen, dass Feuchtigkeit und Nässe gut ablaufen können.
Auch ist es bekannt, Aluminium-Platten als Dekorplatten zu verwenden, die ebenfalls
von einem vor der Montage komplett zu fertigenden Rahmen gehalten sind.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verkleidungselement
für Balkone zu schaffen, das ausreichend statisch belastbar ist, optisch auch
für eine längere Zeit ansprechend aussieht, vergleichsweise kostengünstig
herstellbar und montierbar ist und das bei Beschädigungen leicht repariert
werden kann.
Die Erfindung wird für ein gattungsgemäßes Verkleidungselement
gelöst, indem die Haltevorrichtung als flaches metallisches Hohlprofil ausgebildet
ist, das auf einer Seite zumindest eine obere oder untere Einfassleiste aufweist,
in die eine Dekorplatte einschiebbar ist.
Das metallische Hohlprofil ist dazu geeignet, größere statische
Kräfte aufzunehmen, ohne sich dabei dauerhaft zu verformen. Das metallische
Hohlprofil kann gut mit einem Geländerpfosten verbunden werden, ohne dass sich
die Verbindung auf Dauer lockert. Die Belastbarkeitsanforderungen an eine Balkonverkleidung
können mit dem metallischen Hohlprofil erfüllt werden. Die Dekorplatte
wird nur gering statisch belastet und dient vor allem als farbliches Gestaltungselement.
Die Dekorplatten können aus den unterschiedlichsten Materialien hergestellt
sein, beispielsweise aus Holzwerkstoff oder Aluminium, und eine gewünschte
farbige Beschichtung aufweisen.
Durch das Einschieben der farbigen Dekorplatte in die Einfassleiste
können die Verkleidungselemente auf der Vorderseite beliebig farbig gestaltet
werden, indem entsprechend farbige Platten Verwendung finden. Wegen der bloßen
Einfassung der Dekorplatten können sich diese ausreichend dehnen und wieder
zusammenziehen, ohne dabei durchzuhängen oder an den fixen Befestigungspunkten
beschädigt zu werden. Es ist möglich, eine Einfassleiste nur auf der Ober-
oder Unterseite des Hohlprofils vorzusehen. Vorteilhaft ist es jedoch, eine Einfassleiste
sowohl an der Ober- wie auch der Unterseite des Hohlprofils zu haben, da dann die
Dekorplatte von zwei gegenüber liegenden Seiten her fest und sicher gehalten
ist und keine weiteren Befestigungselemente mit dem Verkleidungselement verbunden
werden müssen.
Bei dem erfindungsgemäßen Verkleidungselement für Balkone
ergibt sich nach außen hin eine glatte, farbig gestaltete und unempfindliche
Fläche, die lange Zeit farbecht und witterungsbeständig ist. Die Rückseiten
der metallischen Hohlprofile können unabhängig von der Farbe der eingesetzten
Dekorplatten einfarbig uni gestaltet sein, beispielsweise weiß pulverbeschichtet
oder eloxiert. Dadurch ist es möglich, als Material für das metallische
Hohlprofil unabhängig von der Farbwahl eines Bauherrn ein
einziges Standardprofil als Stangenware zu verwenden, das für die Montage eines
Verkleidungselements nur auf der Baustelle passend abgelängt werden muss und
dadurch sofort montagefertig ist. Sollte eine in das metallische Hohlprofil eingesetzte
Platte beschädigt oder unansehnlich geworden sein, oder sollte eine neue Farbgestaltung
der Balkone gewünscht sein, kann die Dekorplatte leicht gegen eine neue Platte
ausgetauscht werden.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist das metallische Hohlprofil
aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung hergestellt. Aluminium als Werkstoff
ist unempfindlich gegen Korrosion, leicht, weist eine vergleichsweise hohe statische
Belastbarkeit auf und lässt sich durch Strangpressen leicht in beliebige Profilformen
bringen.
Durch die Sockelstege wird die Dekorplatte in einem Abstand zur Oberfläche
des Hohlprofils gehalten. Sollte sich Wasser auf der Stützfläche oder
in den von der Einfassleiste begrenzten Einstellräumen ansammeln, halten die
Sockelstege das Material der Dekorplatte beabstandet zum Wasser, so dass sich die
Dekorplatte möglichst kein Wasser aufsaugen kann. Die Bereiche um die Sockelstege
herum können als Sammel- und Abführkanal für sich ansammelndes Regewasser
genutzt werden. Um den Ablauf des angesammelten Regenwassers zu beschleunigen, ist
es beispielsweise möglich, in den Einstellräumen Löcher auszubilden,
durch die angesammeltes Wasser schnell und einfach ablaufen kann.
Durch die Verwendung von Zwischenleisten ist es möglich, die
farbig gestaltete Fläche aufzulockern die Zwischenleisten wirken mit Abstand
betrachtet wie Fräsnuten in einer Fassadenplatte.
Das Hohlprofil kann mit einer Hakenleiste versehen sein, um leicht
montiert und im Bedarfsfall auch leicht wieder demontiert werden zu können.
Die Hakenleisten sind optisch praktisch unsichtbar und können hohe Kräfte
aufnehmen.
Weitere Abwandlungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung
lassen sich der nachfolgenden gegenständlichen Beschreibung, den Merkmalen
der Unteransprüche und den Zeichnungen entnehmen.
Die Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher
erläutert werden.
Es zeigen:
1: eine Querschnittsansicht auf ein Verkleidungselement,
2: eine Ansicht auf eine komplette Balkonverkleidung,
3: eine Seitenansicht einer Pfostenstange, und
4: eine Seitenansicht eines Balkons.
In 1 ist eine Querschnittsansicht auf
ein Verkleidungselement 2 gezeigt, das aus einem Hohlprofil 4
und im Ausführungsbeispiel von einer oberen und unteren Einfaßleiste
6 gehaltenen Dekorplatte 8 besteht. Die Dekorplatte
8 ist auf der Vorderseite V des Hohlprofils 4 angeordnet. Das
Hohlprofil 4 verfügt über eine Stützfläche
10, gegen die die Dekorplatte 8 von den Einfaßleisten
6 gehalten ist. Die Ansicht auf die Vorderseite V des Verkleidungselementes
2 wird wesentlich bestimmt durch die Oberfläche der Dekorplatte
8. Von der Vorderseite V her sind im wesentlichen nur die Einfaßleisten
6 des Hohlprofils 4 sichtbar.
Die Einfaßleisten 6 sind von ihrer Form her so gestaltet,
daß sie die Dekorplatte 8 so weit umgreifen, daß diese nicht
nach vorne aus der Halterung herausfallen kann. Dabei belassen die Einfaßleisten
6 ausreichend Spiel, um die Dekorplatte 8 noch in die Halterung
einschieben zu können. Auch ist ausreichend Spiel für die Dehnung beziehungsweise
Schrumpfung der Dekorplatte 8 zuzulassen.
Im Ausführungsbeispiel findet sich auf der Innenseite der unteren
und oberen Einfaßleiste 6 sowie auf der Stützfläche
10 eine Anzahl von Sockelstegen 12, durch die die Dekorplatte
8 von einem flächigen Kontakt mit der Stützfläche
10 und dem Boden des von der unteren Einfaßleiste 6 umgrenzten
Bauraums abgehalten wird. Um den unteren Sockelsteg 12 herum kann sich
auf dem Boden Regenwasser ansammeln und seitlich ablaufen, ohne daß die Unterkante
der Dekorplatte 8 deshalb im Wasser steht. Dadurch wird das Risiko eines
Aufquellens der Dekorplatte 8 erheblich vermindert. Die Sockelstege
12 auf der Stützfläche 10 können gegenüber
der von den Einfaßleisten 6 vorgegebenen vertikalen Einschublinie
leicht vorspringen, so daß sich für die Dekorplatte 8 eine leicht
nach außen aufgewölbte Einbaulage ergibt. Durch die leichte Aufwölbung
ergibt sich eine leichte Materialspannung, durch die ein Klappern der Dekorplatten
8 bei Wind im Hohlprofil 4 verringert oder gänzlich ausgeschlossen
werden kann.
Im Ausführungsbeispiel findet sich an der Unterseite des Hohlprofils
4 eine Zwischenleiste 14, um deren Bauhöhe sich die Gesamthöhe
des Hohlprofils 4 erhöht. Die Zwischenleiste 14 springt gegenüber
der Vorderseite der Dekorplatte 8 zurück, so daß sich optisch
der Eindruck einer Einfräsung ergibt. Die Zwischenleiste 14 könnte
auch an der Oberseite des Hohlprofils 4 angebracht sein,
oder es findet sich jeweils eine Zwischenleiste an der Ober- und Unterseite des
Hohlprofils 4. Im gezeigten Ausführungsbeispiel verfügt die Zwischenleiste
14 noch über einen an der Unterseite angebrachten Stützwinkel
16, durch den sich die Auflagefläche und Abstützfläche auf
einem unter dem Hohlprofil 4 angeordneten, zeichnerisch nicht näher
dargestellten weiteren Hohlprofil 4 vergrößert. Bei dem Zusammenbau
mehrerer Hohlprofile 4 mit darin eingesetzten Dekorplatten 8 zu
einem gemeinsamen Verkleidungselement 2 schaffen die Zwischenleisten
14 nutenartige Übergänge, die jedoch zum Balkon hin blickdicht
und winddicht sind und eine insgesamt geschlossene Fläche ergeben.
Das Hohlprofil 4 weist im Ausführungsbeispiel eine Anzahl
von mehreren, nebeneinander über die Bauhöhe verteilten Hohlkammern
18 auf. Durch die Hohlkammern 18 verbessert sich die Stabilität
des Hohlprofils 4. Im Querschnitt des Hohlprofils 4 finden sich
außerdem obere und untere Schraubkanäle 20, in die stirnseitig
Befestigungs- oder Verbindungselemente eingeschraubt werden können oder einfache
Endkappen.
Auf der Rückseite R des Hohlprofils 4, die im Normalfall
dem Gebäude zugewandt ist, befinden sich im Ausführungsbeispiel zwei Hakenleisten
22. Es ist abweichend vom Ausführungsbeispiel auch möglich, nur
eine oder mehr als zwei Hakenleisten 22 vorzusehen. Die Hakenleisten
22 sind nach unten weisend ausgerichtet, damit das Hohlprofil
4 auf eine die Hakenleisten 22 hintergreifende Aufhängung
aufgesetzt werden kann. Anstelle einer Leiste als Aufhängung können auch
andere Ausnehmungen oder Formkörper vorgesehen sein, die dazu geeignet sind,
eine sichere Verbindung zwischen dem Hohlprofil 4 und einer Pfostenstange
26 zu schaffen.
Hinter der Hakenleiste 22 befindet sich ein Aufnahmeraum
24, in den ein Halteelement zur Aufhängung des Hohlprofils
4 aufgenommen werden kann. Der Aufnahmeraum 24 ist ausreichend
groß dimensioniert, um ein entsprechend geformtes Aufhängungselement aufnehmen
zu können. Um beim Aufhängen des Hohlprofils 4 das Aufhängungselement
in den Aufnahmeraum 24 zu bekommen, muß unterhalb des Aufnahmeraums
eine ausreichend große Aussparung in der Oberfläche der Rückseite
des Hohlprofils 4 vorhanden sein, wenn die Hakenleiste nicht nach hinten
hervorstehen soll. Demgemäß befindet sich bei dem in 1
abgebildeten Hohlprofil 4 unterhalb der Hakenleiste 22 in der
Oberfläche der Rückseite eine Einschnürung in der Dicke des Hohlprofils
4, deren Höhe so bemessen ist, daß ein zugehöriges Aufhängungsteil
in den Aufnahmeraum 24 eingeführt werden kann.
In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Dekorplatte 8 durch ein Befestigungselement 25 mit dem
Hohlprofil 4 verbunden. Das Befestigungselement 25 kann aus einer
Schraube, einem Niet, einem Nagel oder dergleichen bestehen.
Bei einer über die Länge des Verkleidungselementes
2 gesehen mittigen Anbringung des Befestigungselementes 25 kann
sich die Dekorplatte 8 zu beiden Seiten der Fixierung durch das Befestigungselement
25 dehnen bzw. schrumpfen.
In 2 ist der Zusammenbau eines Verkleidungselementes
2 aus mehreren mit jeweils einer Dekorplatte 8 versehenen Hohlprofilen
4 abgebildet. Die Hohlprofile 4 sind an zwei zueinander beabstandeten
Pfostenstangen 26 befestigt. Die Pfostenstangen 26 sind über
ein Geländer 28 miteinander verbunden. Die Pfostenstangen
26 werden getragen von einem Gußfuß 30, der an der Unterseite
eines Balkons befestigt werden kann. Auf die Stirnseiten der Hohlprofile
4 sind Endkappen 32 aufgesetzt. Zwischen den Dekorplatten
8, die jeweils von den Einfaßleisten 6 eines Hohlprofils
4 gehalten sind, sind die Zwischenleisten 14 erkennbar.
Das Verbindungsprinzip zwischen den Hohlprofilen 4 und der
Pfostenstange 26 ist auch anhand der in 3
abgebildeten Seitenansicht der Pfostenstange 26 erkennbar. Zur Vorderseite
V hin befinden sich an der Pfostenstange 26 Aufhängungslaschen
34, die um ein Maß, das in etwa der Dicke einer Hakenleiste
22 entspricht, von der übrigen Oberfläche der Pfostenstange
26 hervorstehen und die einen nach oben und zur Seite hin offenen Aufnahmeraum
begrenzen. In den von den Aufhängungslaschen 34 begrenzten Aufnahmeraum
können die Hakenleisten 22 eines Hohlprofils 4 so eingesetzt
werden, daß die Aufhängungslaschen 34 dabei in den Aufnahmeraum
24 eines Hohlprofils 4 und die Hakenleiste 22 in den
Aufnahmeraum hinter der Aufhängungslasche 34 eintauchen. Durch diese
Verbindungstechnik ergibt sich eine einfache und schnelle werkzeuglose Montierbarkeit
der Hohlprofile 4 an den Pfostenstangen 26. Bei einer Betrachtung
von außen sind dabei keine Bauelemente der Verbindungstechnik erkennbar. Auch
die Hakenleiste 22 mit dem dahinter liegenden Aufnahmeraum 24
sind optisch unauffällig, weil die Öffnung zum Aufnahmeraum
24 nach unten weisend und damit nicht von oben sichtbar angeordnet ist.
Bei der Montage werden im Normalfall auch keine korrosionsbeschichteten Oberflächen
verletzt, so daß an den Verbindungsstellen nach der Montage auch keine Korrosion
auftreten kann oder eine Nachbehandlung von verletzten Stellen mit Lack oder einem
anderen Korrosionsschutz erforderlich wird. Wegen der vergleichsweise großen
Verbindungsflächen, die miteinander in Eingriff stehen und sich gegenseitig
abstützen, werden an den Verbindungsstellen hohe Haltekräfte aufgebaut,
die Verbindung ist dauerhaft stabil.
Wie der Darstellung eines fertig montierten Verkleidungselementes
2 in 4 entnehmbar ist, sind mehrere Hohlprofile
4 übereinander zu einer gemeinsam gebildeten geschlossenen Verkleidungsfläche
positionierbar. Durch die Bauhöhe der Hakenleiste 22 und der Aufhängungslaschen
34 ist es erforderlich, ein Hohlprofil 4 um ein Mindestmaß
anzuheben, um die Aufhängungslasche 34 vollständig aus dem Aufnahmeraum
24 auszuheben, um erst danach das Hohlprofil 4 nach vorne weg
bewegen zu können. Bei der in 4 gezeigten Montageart
liegen die fünf Hohlprofile 4 direkt aufeinander an der Pfostenstange
26 fest, so daß sie nicht einzeln um das für ein Abnehmen erforderliche
Mindestmaß angehoben werden können. Anhebbar ist nur das oberste Hohlprofil
4, da über dem obersten Hohlprofil 4 der Bauraum frei ist.
Erst nachdem das oberste Hohlprofil 4 entfernt ist, kann das zweitoberste
Hohlprofil 4 angehoben und ebenfalls entfernt werden. Diese Abbaureihenfolge
gilt für alle übrigen Hohlprofile 4 entsprechend und in umgekehrter
Reihenfolge bei der Montage der Hohlprofile 4. Zuerst muß also immer
das unterste Hohlprofil montiert sein, bevor das zweitunterste Hohlprofil
4 montierbar ist, und so weiter. Durch das Einhängen der Hohlprofile
4 übereinander mit einem zu geringen Abstand, um die Hohlprofile
4 einzeln ausheben zu können, blockieren und sichern sich diese gegenseitig
in ihrer Einbaulage. Um auch das oberste Hohlprofil 4 gegen eine ungewünschte
Entnahme zu sichern, kann dieses gesondert mit der Pfostenstange 26 verbunden
werden, wie beispielsweise durch eine Verschraubung oder dergleichen.
Wie aus der Schnittdarstellung in 4 erkennbar
ist, kann eine Balkonkonstruktion 36 als Neubau oder nachträglich
bei einer Renovierung mit der erfindungsgemäßen Balkonverkleidung versehen
werden. Die Konstruktion ist insgesamt sehr leicht, trotzdem aber ausreichend langzeitstabil
und optisch sehr ansprechend. Die Montage ist sehr leicht und schnell durchführbar
und bedarf keiner großen Vorfertigung. Die Montage der Verkleidungselemente
kann unter Verwendung von Standardkomponenten direkt vor Ort erfolgen.
Die vorstehende gegenständliche Beschreibung dient der Erläuterung
der Erfindung. Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt. Vielmehr ist der Fachmann dazu in der Lage, die vorstehend dargelegten
Lösungen auf eine ihm als geeignet erscheinende Art und Weise auf einen vorgegebenen
Anwendungsfall anzupassen.