Die Erfindung richtet sich auf ein festes, formbeständiges Baumaterial
zur Erstellung ortsfester Bauwerke, bspw. in Form eines Steins zur Herstellung von
Mauerwerk, insbesondere als Ziegel, Kalksandstein, Gas- oder Porenbetonstein, etc.,
und/oder in Form eines plattenförmigen Elements zum Belegen von Mauerwerk,
insbesondere als Kachel, Fliese, Isolationsplatte, Ethernitplatte, Schieferplatte,
Dachziegel, Dachschindel, Holzplatte oder -brett, etc.
Üblicherweise werden solche Baumaterialien durch eine chemisch
abbindende Masse miteinander verbunden, bspw. Mörtel, Fliesenkleber, etc. Dies
ist einerseits sehr arbeitsintensiv, weil eine solche Masse vor Ort angerührt
und von einem Fachmann verarbeitet werden muß. Sodann erfordern derartige Substanzen
eine Abbindezeit von mehreren Stunden, zumeist etwa einem Tag, so dass an einem
Arbeitstag meistens nur ein begrenztes Tagwerk erstellt werden kann und dann diesem
zunächst Gelegenheit gegeben werden muß, sich zu verfestigen.
Aus diesen Nachteilen des beschriebenen Standes der Technik resultiert
das die Erfindung initiierende Problem, eine Möglichkeit zu finden, wie die
Erstellung von Bauwerken aus einzelnen Bauelementen arbeitsökonomischer gestaltet
werden kann.
Die Lösung dieses Problems gelingt dadurch, dass wenigstens eine
etwa ebene Fläche eines gattungsgemäßen Bauelements vorzugsweise
partiell mit einer sofort haftenden Klebstoffschicht versehen ist.
Es handelt sich hierbei anders als bei den bisher verwendeten Klebstoffen
nicht um einen chemisch abbindenden Klebstoff, der sich nur über einen begrenzten
Zeitraum in klebefähigem Zustand halte ließe, sondern um einen nicht chemisch
abbindenden Klebstoff, der über sehr lange Zeiträume hinweg klebefähig
bleibt und bei Bedarf, d.h. beim Erstellen eines Bauwerks, sofort zur Verfügung
steht.
Es hat sich als günstig erwiesen, dass das feste, formbeständige
Baumaterial aus einem nichtmetallischen Material besteht. In Frage kommen bspw.
anorganische Materialien, insbesondere Keramik, Beton od. dgl. Besonders geeignet
sind ferner üblicherweise für die Erstellung von Mauerwerk verwendete
Steine, wie Ziegel, auch Hohlblocksteine, etc., genauso wie organisches, geschäumtes
Material, insbesondere Styropor, sowie Baumaterial aus einem nachwachsenden Rohstoff,
insbesondere aus Holz. Von großem Vorteil sind Substanzen, welche keiner fortschreitenden
Oxidation unterliegen, weil die nur oberflächlich wirkende Klebemasse eine
feste Oberflächenstruktur benötigt, um ein massives Bauelement dauerhaft
festlegen zu können. Kaum geeignet sind daher unedle, rostende oder oxidierende
Metalle.
Für das erfindungsgemäße Klebesystem ist es vorteilhaft,
dass die zu verklebenden Flächen dicht und möglichst parallel aneinander
liegen; die ist besonders dann gegeben, wenn das feste, formbeständige Baumaterial
eine quader- und/oder plattenförmige Grundgestalt aufweist, vorzugsweise mit
zwei einander gegenüberliegenden, viereckigen, insbesondere rechteckigen oder
quadratischen Grundflächen und vier diese miteinander verbindenden Stirnflächen.
Solche Bauelemente sind zum Herstellen eines Mauerwerks mit ihren
Stirnflächen auf- und/oder nebeneinander setzbar; sofern die Grundflächen
etwa lotrecht dazu verlaufen, reihen sich diese in einer gemeinsamen Flucht neben-
und/oder übereinander und bilden gemeinsam eine Wand des Mauerwerks.
Damit eine Klebstoffschicht dabei ihren Zweck – die möglichst
feste Verbindung des Bauelements mit wenigstens einem benachbarten Bauelement –
erfüllen kann, sollte sie an wenigstens einer derartigen Stirnfläche eines
Bauelements aufgetragen sein, die beim Aneinandersetzen mit anderen, gleichartigen
Bauelemente an ein gleichartiges Bauelement grenzt.
Wenn eine solche Klebstoffschicht derart aufgetragen ist, dass sie
sich lückenlos zwischen denjenigen Kanten einer Stirnfläche erstreckt,
welche an benachbarte Stirnflächen grenzen, so kann sie – gerade auch
in dem Spalt zwischen zwei benachbarten Bauelementen – eine vollständige
Abdichtung herbeiführen, so dass bspw. selbst bei unverputztem Sichtmauerwerk
keine Ritzen verbleiben, wo ein Luftzug und damit ggf. ein Wärmeverlust auftreten
könnte.
Besondere Vorteile ergeben sich, wenn (je) eine Klebstoffschicht auf
zwei aneinander grenzende Stirnflächen aufgetragen ist. Damit können sämtliche
Fugen zwischen benachbarten Bauelementen eines Mauerwerks abgedichtet werden; zwei
Fugen in der Umgebung eines Steins dichtet dessen Klebstoffbeschichtung selbst ab,
die anderen zwei werden von den Klebstoffbeschichtungen daran gesetzter Steine abgedichtet.
Da solchenfalls bevorzugt Bauelemente aus dem Material aneinandergereiht
werden, sind hierbei besonders Klebstoffschicht(en) geeignet, die aus (je) einer
einzigen Lage besteht (bestehen). Die Klebstoffbeschichtung haftet dann an beiden,
einander zugewandten Oberflächen im Bereich einer Mauerwerksfuge optimal.
Andererseits ist es auch möglich, dass eine (partielle) Klebstoffschicht
an wenigstens einer Grundfläche eines Bauelements aufgetragen ist, die beim
Aneinandersetzen mit anderen Bauelementen nicht an ein gleichartiges Bauelement
grenzt. Hiervon sind vor allem Belagplatten umfaßt, die entweder zu Isolationszwecken
oder als Dekor an einem Untergrund, bspw. einem Mauerwerk, angebracht werden. Dabei
werden die einzelnen Platten weniger unter einander als vielmehr jeweils mit dem
tragenden Untergrund verbunden, an welchem sie mit einer ihrer beiden großen
Grundflächen anliegen. Zu diesem Zweck ist daher eine Grundfläche mit
der erfindungsgemäßen Klebstoffschicht versehen.
Solchenfalls empfiehlt die Erfindung, eine Klebstoffschicht derart
aufzutragen, dass sie sich lückenlos zwischen zwei einander gegenüberliegenden
Kanten einer Grundfläche des Bauelements erstreckt, vorzugsweise zwischen den
beiden kürzeren Kanten der betreffenden Grundfläche. Üblicherweise
werden Belagplatten bei Bedarf quer zu ihrer Längsrichtung abgeschnitten oder
abgesägt. In diesem Fall verbleibt an jedem Teil ein für dessen Fixierung
an einem Untergrund ausreichender Klebstoffbereich.
Für die Verbindung zwischen einer Isolations- und/oder Dekorplatte
und einem tragenden Untergrund eignet sich besonders eine Klebstoffschicht aus mehreren
Lagen. Denn dabei gilt es zumeist, unterschiedliche Materialien miteinander zu verbinden,
bspw. Platten aus Styropor, Holz oder Ethernit einerseits und Ziegelmauerwerk oder
Beton andererseits. Durch Verwendung eines Klebstoffs mit Lagen aus unterschiedlichen
Zusammensetzungen kann jede Lage für das daran anzuklebende Material optimiert
sein.
Die Verbindung der beiden äußeren Klebstofflagen könnte
zwar direkt erfolgen; weitere Vorteile ergeben sich jedoch, wenn man zwischen den
beiden äußeren Lagen eine Zwischenlage vorzusehen, so dass die Klebstoffschicht
insgesamt aus drei Lagen besteht.
Die Zwischenlage kann für die Verbindung mit den beiden äußeren
Klebstoffschichten gleichermaßen geeignet gewählt werden. Außerdem
kann sie als Träger ausgebildet sein, welcher die Applikation der Klebstoffschicht
auf ein Bauelement erleichtert.
Als Hauptbestandteil für die Trägerlage eignen sich besonders
die folgenden, organischen Substanzen: Ein Gewebe, bspw. Zellwoll-Gewebe; ein Vlies,
bspw. Papiervlies; oder ein festes Papier als solches; ferner eine Folie, bspw.
Polyesterfolie, Polypropylen-Folie, Acetat-Folie, PVC-Folie, UPVC-Film, PET; oder
ein Schaumstoff, bspw. offenzelliger Polyurethan-Schaumstoff, geschlossenzelliger
Weich-PVC-Schaumstoff, geschlossenzelliger PE-Schaumstoff.
Wie oben bereits ausgeführt, bestehen die beiden äußeren
Lagen vorwiegend aus unterschiedlichen Materialien bzw. Materialzusammensetzungen,
um eine optimale Verbindung zwischen unterschiedlichen Bauelementen zu ermöglichen.
Dabei hat es sich bewährt, dass zumindest äußere Bereiche
oder Lagen der Klebstoffschicht aus einem physikalisch wirkenden bzw. abbindenden
Klebstoff bestehen, und nicht – wie die meisten Klebstoffe bzw. Bindemittel,
welche auf dem Bau eingesetzt werden – aus chemisch abbindenden Substanzen.
Diese Substanzen verändern daher ihre chemische Struktur nicht; die Adhäsion
kommt vielmehr auf physikalischem Weg zustande, indem bspw. Wasserstoffbrückenbindungen
mit dem zu verklebenden Baumaterial eingegangen werden, oder durch elektrostatische
Anziehungskräfte.
Ferner sollten zumindest äußere Bereiche oder Lagen der
Klebstoffschicht aus einem Haftklebstoff bestehen. Solche Substanzen binden nicht
ab, verfestigen sich also nicht. Sie sind nieder bis hoch viskos eingestellt und
behalten ihre Zähflüssigkeit zeitlebens bei. Es handelt sich hierbei um
eine Sonderform der physikalisch abbindenen Klebstoffe. Der eigentliche Klebstoff
liegt bei der Herstellung eines Haftklebstoffs als Lösung in organischen Lösemitteln
vor, wie Acrylate oder Kautschuke; oder in einer Dispersion aus Wasser, wie zum
Beispiel in einer Acrylatdispersion.
Bei einem Haftklebstoff ist das Basismonomer für die Kohäsion
und die Harze, sowie Weichmacher für die Adhäsion an der Oberfläche
zuständig; alle anderen Zusatzstoffe sind für besondere Eigenschaften
da.
Ein Haftklebstoff muß nicht mehr chemisch abbinden, um eine kohäsions-
und adhäsionsfähige Schicht auszubilden. Er ist sofort dazu fähig
und muß nur durch Druck auf die Oberfläche aufgebracht werden, um zu haften,
wobei ein derartiger Druck mindestens 0,2 MPa betragen sollte.
Zudem spielt die Oberfläche der aneinanderzufügenden Teile
und die Viskoseeinstellung des Haftklebstoffs eine Rolle. Je niedriger die Viskoseeinstellung
des Klebstoffes, desto besser schmiegt sich der Klebstoff an eine Oberfläche
an. Auch bei groben Oberflächen der Fügeteile herrscht eine gute Adhäsionskraft
vor. Um so niedriger die Viskosität des Klebstoffes ist, desto schlechter ist
andererseits die innere zwischenmolekulare Festigkeit des Klebstoffs, seine Kohäsionsfestigkeit,
und die Endfestigkeit ist begrenzt. Es muß also bei Auswahl der Viskositätseinstellung
ein Kompromiss eingegangen werden zwischen einer hohen Haftkraft
am Anfang und einer hohen Endfestigkeit. Die Erfindung empfiehlt eine Viskosität
(bei Raumtemperatur) von 5.000 mPa·s oder mehr, vorzugsweise eine Viskosität
von 10.000 mPa·s oder mehr, insbesondere eine Viskosität von 15.000 mPa·s
oder mehr.
Die Erfindung gibt den permanenthaftenden Haftklebstoffen den Vorzug
gegenüber den löslichen Haftklebstoffen. Bei den permanenthaftenden Typen
ist die Einstellung der Viskosität sehr hoch; der Haftklebstoff bildet eine
hohe Endfestigkeit aus, erfordert aber einen endsprechend langen Anpressdruck, da
er keine schnelle Anfangshaftung besitzt. Das liegt daran, dass die Benetzung der
Oberfläche nicht so schnell statt findet wie bei den niederviskosen Klebstoffen.
Hier bietet die Erfindung die Möglichkeit, Klebstoffe mit unterschiedlichen
Hafteigenschaften miteinander zu kombinieren, bspw. durch räumlich voneinander
abgegrenzte Bereiche entlang der Oberflächen der zusammenzufügenden Teile,
so dass bspw. ein Bereich mit einem hochviskosen Haftklebstoff, ein anderer mit
einem niedrigerviskosen Haftklebstoff ausgerüstet ist.
Wichtig ist für die Entfaltung der optimalen Klebekraft bei Haftklebstoffen
auch, dass die Oberfläche relativ glatt ist, damit der Haftklebstoff schnell
und gut haften kann. Andererseits bedarf es nicht sehr vieler Vorbereitungen des
Untergrundes oder der Oberfläche. Die zu verklebenden Fügeteile sollten
nur sauber sein, denn Haftklebstoffe haben eine geringe Oberflächenspannung
und haften somit gut. Es ist jedoch zu beachten, dass bei hohen Temperaturen die
Scherfestigkeit und der Schälwiederstand beeinflusst wird; ferner könnte
es bei hohen Belastungen zu Kriecherscheinungen kommen; deshalb sollte eine vorgegebene
Maximalbelastung (Scherfestigkeit) nicht überschritten werden.
Bei einlagigen Klebstoffschichten wie auch zumindest für die
äußeren (Oberflächen-) Bereiche oder Lagen einer mehrlagigen Klebstoffschicht
eignen sich besonders Haftklebstoffe auf organischer Basis, insbesondere in Form
von Polymerisaten. Als Basispolymere kommen bspw. Polyacrylate, Polyester, Styrol-Butadien-Copolymerisate
und/oder Kautschuke in Betracht. Vorzugsweise handelt es sich um physikalisch abbindende
Einkomponentenkleber, die in Lösemitteln gelöst oder in Wasser dispergiert
sein können. Im verarbeiteten Zustand ist jedoch das Lösemittel bis auf
einen geringen Anteil von weniger als etwa 1 verflüchtigt. Ferner können
diese Stoffe Additive aufweisen, bspw. Füllstoffe mit bestimmten Eigenschaften.
Um eine hohe Haftkraft und die dazu erforderliche hinreichende Benetzung
der Oberfläche eines zu verklebenden Bauelements zu gewährleisten, muß
sich die Klebschicht in einem permanent flüssigen Zustand mit sehr hoher Viskosität
befinden. Die Forderung nach einem pseudoliquiden Zustand bedingt, dass die Glasübergangstemperatur
Tg des Haftklebstoffs deutlich unterhalb von 0 °C liegen sollte,
möglichst bei –10 °C oder darunter, vorzugsweise bei –20
°C oder darunter, noch besser bei –30 °C oder weniger, am besten
bei –40 °C oder darunter. Solche Substanzen haben bei üblichen
Temperaturen oberhalb ihrer Glasübergangstemperatur viskoelastisches Verhalten.
Als Hauptbestandteil der Klebstofflagen werden neben Kautschuk, vorzugsweise
Synthese-Kautschuk, insbesondere Silikonkautschuk, und/oder Gummiharz, insbesondere
auch reine oder modifizierte, polymerisierte Acrylester-Monomere, ggf. mit beigemischten
Kunstharzen, bevorzugt.
Die Gesamtdicke der Klebstoffschicht sollte kleiner sein als 10 mm,
vorzugsweise kleiner als 8 mm, insbesondere kleiner als 6 mm, um so eine übliche
Fugenstärke einzuhalten. Andererseits sollte die Dicke auch nicht kleiner sein
als wenigstens 1 mm, damit auch Fugen mit unregelmäßiger Stärke vollständig
abgedichtet werden.
Aus Sicherheitsgründen sollte der Flammpunkt des Materials der
Klebstoffschicht oberhalb von 100 °C liegen, vorzugsweise oberhalb von 120
°C, insbesondere oberhalb von 140 °C.
Weitere Vorteile ergeben sich dadurch, dass wenigstens eine etwa ebene
Fläche nur partiell, d.h., nicht lückenlos, mit einer Klebstoffschicht
versehen ist. Dadurch verteilt sich eine manuell erzeugte Anpreßkraft auf eine
entsprechend kleine Fläche, und bereits bei einer mäßigen Anpreßkraft
wird eine vergleichsweise große Druckkraft ausgeübt, welche eine hohe
Haftkraft zur Folge hat.
Indem wenigstens eine etwa ebene Fläche mehrere, nicht zusammenhängende
Klebstoffbereiche aufweist, kann einerseits die erforderliche Druckkraft leicht
aufgebracht werden, während durch die etwa gleichmäßige Verteilung
der Klebstoffbereiche über die zu verklebende Fläche an allen ihren Bereichen
jeweils eine hohe Haftkraft erzeugt wird.
Um beim Anpressen eine hohe Druckkraft und damit schließlich
auch eine möglichst hohe Haftkraft zu erzeugen, sollten zwischen einzelnen
Bereichen der Klebstoffschicht Lücken mit etwa konstanter Breite vorgesehen
sein, bspw. mit einer Breite von 5 cm oder mehr, vorzugsweise von 10 cm oder mehr,
insbesondere von 15 cm oder mehr.
Eine gleichmäßige Verteilung der Klebstoffschicht über
die zu verklebende Fläche läßt sich dadurch erreichen, dass die einzelnen
Bereiche der Klebstoffschicht jeweils eine längliche Gestalt aufweisen
mit etwa konstanter Breite, bspw. mit einer Breite von 40 mm oder weniger, vorzugsweise
mit einer Breite von 30 mm oder weniger, insbesondere mit einer Breite von 20 mm
oder weniger.
Um ein unerwünschtes Anhaften bei versehentlichem Kontakt mit
anderen Gegenständen zu vermeiden, ist erfindungsgemäß vorgesehen,
dass die nach außen gewandte Seite der Klebstoffschicht abgedeckt ist, bspw.
mit einer abziehbaren Folie, einem abziehbaren Papier od. dgl. Das Material dieser
Abdeckschicht sollte so gewählt sein, dass es in Kombination mit dem eigentlichen
Klebstoff nur eine sehr begrenzte Klebewirkung entfaltet und daher bei Bedarf leicht
abgezogen werden kann.
Schließlich entspricht es der Lehre der Erfindung, dass die Abdecklage,
bspw. eine abziehbare Folie, ein abziehbares Papier od. dgl., über den Umriß
der Klebstoffschicht zumindest bereichsweise übersteht, vorzugsweise entlang
wenigstens einer (Längs-) Kante der Klebstoffschicht. Diese überstehenden
Bereiche können leicht von einer Person untergriffen werden, bspw. mit einem
Fingernagel, um die Abdecklage von der eigentlichen Klebstoffschicht abzulösen
und damit letztere für den eigentlichen Klebevorgang vorzubereiten. Diese Abdecklage
sollte erst unmittelbar vor dem Verbauen des betreffenden Bauelements abgezogen
werden, damit nicht durch Einfangen von Staubpartikeln, etc., die Haftkraft der
Klebstoffschicht vorzeitig reduziert wird.
Weitere Merkmale, Eigenschaften, Vorteile und Wirkungen auf der Basis
der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung sowie anhand der Zeichnung. Diese zeigt ein erfindungsgemäßes
Bauelement in einer perspektivischen Ansicht.
Man erkennt eine Styroporplatte 1 mit einer etwa rechteckigen
Grundfläche. Diese Styroporplatte soll zu Wärmedämmungszwecken an
einer Hauswand od. dgl. angebracht werden.
Hierfür sind an der innenliegenden Grundfläche
2 – die beim Einbau der Hauswand zugewandt ist – mehrere
Streifen 3 einer Klebstoffschicht vorgesehen.
Jeder Klebstreifen 3 besteht aus drei Lagen. Es handelt sich
hierbei um zwei Klebstofflagen eines Haftklebstoffs mit einem polymerisierten Acrylester-Monomer
als Hauptbestandteil, zwischen denen sich ein flächiges Trägermaterial,
bspw. eine Kunststoffolie, befindet. Vorzugsweise ist das Trägermaterial so
ausgewählt, dass es mit den beiden Haftklebstofflagen – welche aus unterschidlichen
Materialien bestehen können – extrem feste Klebeverbindungen eingeht.
Der Haftklebstoff entfaltet seine Haftkraft infolge eines hohen Anpreßdrucks
mit der zu verklebenden Fläche. Indem die Klebstreifen 3 eine Breite
von nur etwa 2 cm haben und einen gegenseitigen Abstand von etwa 10 bis 15 cm, kann
der zum Verkleben erforderliche, hohe Anpreßdruck leicht durch manuelles Andrücken
erzeugt werden. Damit liegt der Anteil der mit Klebstoff beschichteten Fläche
zur Gesamtfläche bei 2% oder mehr, vorzugsweise bei 5% oder mehr, insbesondere
bei 8% oder mehr. Andererseits sollte dieses Verhältnis bis 30% oder weniger
liegen, vorzugsweise bei 20% oder weniger, insbesondere bei 15 ° oder weniger.
Die Klebstreifen 3 laufen etwa parallel zu den Längskanten
der Styroporplatte 1, so dass nach einem Zerschneiden der Platte quer zu
ihrer Längsrichtung an beiden Teilen die Klebstoffschicht im selben Anteil,
bezogen auf die jeweilige Restfläche des betreffenden Teils, anzutreffen ist.
Die Klebstreifen 3 sind mit einer Abdecklage 4,
bspw. aus Papier, bedeckt. Im Gegensatz zum Material der Trägerlage ist das
Material der Abdecklage 4 so ausgewählt, dass es mit dem betreffenden
Haftklebstoff nur eine mäßig feste Verbindung eingeht und bei Bedarf leicht
abgelöst werden kann. Diesem zweck dient auch eine Ausbildung dahingehend,
dass die Abdecklage 4 größer, insbesondere breiter ist als der
Klebstreifen 3 selbst, also übersteht. Ein Überstand kann in
der Größenordnung von 0,2 mm oder mehr liegen, vorzugsweise 0,5 mm oder
mehr; andererseits genügt ein seitlicher Überstand von 3 mm oder weniger,
vorzugsweise von 2,5 mm oder weniger, insbesondere von 2 mm oder weniger.
Die Klebstreifen 3 sind vorzugsweise werksseitig auf dem
Bauelement 1 appliziert. Für das Nachrüsten bereits bestehender
Bauten ist es allerdings auch denkbar, den Klebstreifen 3 zusammen mit
wenigstens einer Abdecklage 4 in getrennter Form nachzuliefern, bspw. auf
einer Rolle, so dass er auf der Baustelle vor Ort an einem Bauelement
1 angebracht werden kann.
Da die Glasübergangstemperatur Tg des Haftklebstoffs
deutlich unterhalb von 0 °C liegt, vorzugsweise unterhalb von 35 °C, läßt
die Haftkraft selbst bei klirrender Kälte nicht nach.