Die Erfindung betrifft einen Briefkasten gemäß den Oberbegriffen
von Anspruch 1 und 5.
Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind eine Vielzahl von Briefkästen
für Haushalte bekannt. Insbesondere bei Einfamilienhäusern ist es üblich,
dass der Briefkasten eine kastenförmige Form aufweist mit einer Einwurföffnung,
um Gegenstände, z. B. Postwurfsendungen, Werbematerial und dergleichen, in
einen zugangsbeschränkten Bereich, in diesem Fall den Innenraum des Briefkastens,
einzubringen. Die Einwurföffnung wird dabei von einem Deckel abgedeckt, der
so angeordnet ist, dass die Einwurföffnung von dem Deckel selbständig
verschlossen wird. Dies ist insbesondere bei Regenwetter und dergleichen notwendig.
Der Deckel ist, um einen Gegenstand in die Einwurföffnung einzubringen, in
eine Position bringbar (durch Schwenken, Klappen, Schieben oder dergleichen), die
die Einwurföffnung freigibt. Nachdem der Gegenstand durch die Einwurföffnung
eingebracht wurde, kann dieser im Regelfall nicht mehr bzw. nur noch erschwert durch
die Einwurföffnung entnommen werden. Zur Entnahme des Gegenstandes ist eine
von der Einwurföffnung unabhängige Entnahmemöglichkeit vorgesehen.
Hierbei handelt es sich im allgemeinen um eine verschließbare Klappe, die der
Eigentümer bzw. der Verwender des Briefkastens z. B. mittels einem Schlüssel
öffnen und schließen kann. Hierzu sind aus dem allgemeinen Stand der Technik
eine Vielzahl von Möglichkeiten bekannt.
Insbesondere bei Briefkastensystemen von Mehrfamilienhäusern
ist es häufig der Fall, dass der zugangsbeschränkte Bereich schachtförmig
angeordnet ist und dass die von der Einwurföffnung abgewandte Stirnseite mittels
eines Schlüssels geöffnet werden kann, um die Gegenstände aus dem
Briefkasten zu entnehmen. Moderne Briefkastensysteme sehen dabei häufig auch
vor, dass die gesamte Front bzw. ein großer Teil der Front des jeweiligen Briefkastens
(teilweise mitsamt der zugehörigen Einwurföffnung) geöffnet werden
kann.
Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind auch Haustüren bzw.
Wohnungstüren bekannt, in die eine Einwurföffnung integriert ist. Hierbei
übernimmt die gesamte Tür die Funktion des Briefkastens. Die durch die
Einwurföffnung eingebrachten Gegenstände fallen dabei in der Regel entweder
in eine Sammelbox an der Rückseite der Tür oder direkt auf den Boden.
Auch durch diese Lösung ist es möglich, Gegenstände in einen zugangsbeschränkten
Bereich, nämlich die Wohnung, einzubringen. Auch in diesem Fall ist die Entnahmemöglichkeit
unabhängig von der Einwurföffnung.
Insbesondere aus dem ländlichen Raum in den USA sind Briefkästen
in Form von freistehenden Boxen bekannt. Diese weisen an einer Stirnseite eine Klappe
auf, um Gegenstände einzubringen. Durch dieselbe Klappe werden die Gegenstände
dabei auch wieder entnommen. Bei dem Innenraum dieses Briefkastens handelt es sich
somit nicht um einen zugangsbeschränkten Bereich, da jeder, durch ein Öffnen
der Klappe, den eingelegten Gegenstand wieder entnehmen kann. Eine Trennung zwischen
einer Einwurföffnung, durch die Gegenstände in einen zugangsbeschränkten
Bereich eingebracht werden können, und einer davon unabhängigen Entnahmemöglichkeit
ist nicht gegeben.
Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind eine Vielzahl von unterschiedlichen
Briefkästen bekannt, die eine von einem Deckel abgedeckte Einwurföffnung
und eine von der Einwurföffnung unabhängige Entnahmemöglichkeit vorsehen.
Von Nachteil bei allen Briefkästen dieser Art ist es, dass irgendwann
der Fall eintritt, dass die Bewohner des Haushalts, dem dieser Briefkasten zugeordnet
ist, umziehen. Da nicht immer sofort neue Bewohner, die den Briefkasten benötigen,
einziehen, wird der Briefkasten im allgemeinen durch ein Klebeband zugeklebt, um
zu verhindern, dass dieser mit Post, Werbematerial und dergleichen gefüllt
wird. Selbst wenn der Name vom Briefkasten bereits entfernt wird, zeigt die Praxis,
dass dieser mit Werbematerial gefüllt wird. Ein Verkleben von Briefkästen
mit Klebestreifen kommt insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, in denen ein
reger Parteienwechsel der Fall ist, vor. Mittels einem Klebeband verklebte Einwurföffnungen
bieten ein unschönes Bild. Des weiteren tritt häufig der Fall auf, dass
sich die Klebebänder, insbesondere wenn diese länger aufgeklebt sind,
nicht mehr vollständig lösen lassen und Reste des Klebestreifens auf dem
Briefkasten verbleiben. Aufgrund von Sonneneinstrahlung, Witterungseinflüssen
und dergleichen lassen sich diese Klebestreifen häufig auch mit starken Reinigungsmitteln
nicht mehr entfernen. Die Optik des Briefkastens ist somit dauerhaft zerstört.
Dies ist umso ärgerlicher bei großen und teuren Briefkastenanlagen von
modernen Gebäuden.
Aus der DE 20 2005 000 570 01
und der EP 1 041 517 A2 sind Lösungen
bekannt, um eine Einwurföffnung eines Briefkastens zu verriegeln. Die
DE 20 2005 000 570 01 sieht hierzu
einen Riegel oder ein Schloss vor, welches die Einwurföffnung verriegeln soll.
Die EP 1 041 517 A2 sieht eine sprachgesteuerte
Verriegelungseinheit für die Einwurföffnung vor.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannten
Briefkästen so weiter zu entwickeln, dass in einfacher und kostengünstiger
Weise vermieden wird, dass Gegenstände eingebracht werden
können, wenn dies nicht gewünscht ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst.
Diese Aufgabe wird ebenfalls durch Anspruch 5 gelöst.
Dadurch, dass der Briefkasten mit Mitteln versehen ist, um den Deckel
in einer Position zu verriegeln, in der dieser die Einwurföffnung abdeckt,
können, insofern der Benutzer oder Eigentümer des Briefkastens dies wünscht,
keine Gegenstände mehr eingebracht werden. Die Mittel können in vielfältiger
Art und Weise ausgebildet sein, notwendig ist lediglich, dass diese geeignet sind,
den Deckel in einer Position zu fixieren, in der dieser die Einwurföffnung
abdeckt. Die Zuhilfenahme von Klebestreifen oder dergleichen, die den Briefkasten
beschädigen können, ist somit nicht mehr notwendig. Von Vorteil ist es
dabei, wenn die Mittel in dem zugangsbeschränkten Bereich angeordnet sind.
Somit ist sichergestellt, dass nur der Verwender des Briefkastens über die
Verriegelung des Deckels entscheiden kann. In einer einfachen Ausgestaltung kann
dabei vorgesehen sein, dass die Mittel manuell von dem zugangsbeschränkten
Bereich aus bedienbar sind. Hierzu kann es sich bei den Mitteln um einen oder mehrere
Riegel, Hebel, Vorsprünge oder dergleichen handeln. Beispielsweise kann an
der Rückseite des Deckels ein (mit dem Deckel verbundener) Schieber vorgesehen
sein, der vom zugangsbeschränkten Bereich aus, beispielsweise vom Innenraum
des Briefkastens aus, so verschoben werden kann, dass der Schieber hinter der Rückseite
eines Rahmens der Einwurföffnung oder eines angrenzenden Gehäuses positioniert
ist. Der Deckel kann somit nicht mehr geöffnet werden, da dies von dem Schieber
verhindert wird.
Konstruktiv sind eine Vielzahl von Lösungen denkbar. Beispielsweise
kann der Deckel oder auch der Rahmen der Einwurföffnung oder ein Gehäuse
mit einer Einkerbung oder einem Rücksprung versehen sein, in das ein entsprechendes
Mittel zum Verriegeln des Deckels eingreift bzw. einschnappt. Möglich ist auch
eine Öse oder eine andersartige Halterung, in die das Mittel einschiebbar bzw.
einhakbar ist.
Vorteilhaft ist es dabei, wenn die jeweilige Position des Mittels
arretierbar ist, so dass sich dieses nicht ungewollt löst und den Briefkasten
verschließt bzw. freigibt.
In einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung kann ferner vorgesehen
sein, dass die Mittel fernbedienbar sind. Hierzu kommen alle gängigen Möglichkeiten
der Fernbedienung, z. B. Funk oder Infrarot, in Frage.
In einer weiteren konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung kann es
vorgesehen sein, dass die Mittel über einen Schlüssel von außerhalb
des zugangsbeschränkten Bereichs bedienbar sind. Hierzu kann z. B. auf die
herkömmlichen Lösungen, mit denen die Entnahmeöffnung des Briefkastens
geöffnet bzw. verschlossen wird, zurückgegriffen werden. In einer einfachen
Ausgestaltung könnte z. B. in einer räumlichen Nähe zu dem Deckel
ein Schloss angeordnet sein, welches durch eine entsprechende Drehung des Schlüssels
den Deckel verriegelt. In einer Weiterbildung der Erfindung könnte auch vorgesehen
sein, dass der Zugriff auf die Mittel über ein Schloss erfolgt, welches auch
den Zugang zu dem zugangsbeschränkten Bereich regelt. Das bisher bekannte Schloss
hätte somit eine doppelte Funktion. Das bekannte Schloss würde somit die
Position von wenigstens zwei Verschlusselementen regeln, wobei ein Verschlusselement
den Zugang zu dem zugangsbeschränkten Bereich regelt und das andere Verschlusselement
das Mittel ist, um den Deckel in einer Position zu verriegeln, in der dieser die
Einwurföffnung abdeckt. In einfacher Weise kann dies dadurch erreicht werden,
dass das Schloss in einer ersten Position lediglich die Entnahmeöffnung verschließt
und in einer zweiten Position sowohl die Entnahmeöffnung als auch den Deckel
der Einwurföffnung verschließt. Durch eine geeignete Ausgestaltung des
Schlosses und dessen Anordnung in räumlicher Nähe zu dem Deckel ist dies
in einfacher Weise möglich.
Von Vorteil ist es, wenn eine Anzeige zur Darstellung des Status der
Mittel vorgesehen ist. Dies ermöglicht es, dass eine Person, die Gegenstände
in den Briefkasten einbringen möchte, frühzeitig darauf hingewiesen wird,
dass der Deckel verriegelt und der Briefkasten außer Funktion gesetzt ist.
Möglich wäre z. B. eine Kopplung der Anzeige an den Zustand der Mittel,
so dass die entsprechende Darstellung der Anzeige automatisch erfolgt. Möglich
ist es jedoch auch, dass die Anzeige manuell betätigt wird. In einer einfachen
Ausgestaltung könnte lediglich das Feld, in dem normalerweise der Name des
Besitzers des Briefkastens angebracht ist, mit einem entsprechenden Hinweis versehen
werden. Hierzu wäre ein Wechselrahmen denkbar, so dass z. B. durch ein bloßes
Drehen des Namensschilds der Hinweis „gesperrt" oder dergleichen sichtbar
ist. Vorteilhaft ist es, wenn der Briefkasten von vorneherein mit einer derartigen
Anzeigemöglichkeit versehen ist, um zu vermeiden, dass ein derartiger Hinweis
manuell aufgeklebt wird und somit wieder die Optik des Briefkastens beeinträchtigt
wird.
In einer nicht naheliegenden Weiterbildung der Erfindung kann ferner
vorgesehen sein, dass die Mittel zeitgesteuert sind. Dies kann vorteilhaft sein,
wenn der Inhaber des Briefkastens weiß, dass die Post innerhalb eines bestimmten
Zeitrahmens ausgeliefert wird. Durch ein zeitgesteuertes Blockieren
des Deckels kann somit vermieden werden, dass zu anderen Zeiten Gegenstände,
bei denen es sich zumeist um ungewünschtes Werbematerial handelt, in den Briefkasten
eingebracht werden. Gegebenenfalls lässt sich durch eine Zeitsteuerung auch
eine mutwillige Beschädigung vermeiden. Möglichkeiten zur Zeitsteuerung
bzw. zum temporären Verriegeln des Deckels sind aus dem allgemeinen Stand der
Technik hinlänglich bekannt.
Ein vorteilhaftes Briefkastensystem mit einer Mehrzahl von Briefkästen
ergibt sich dadurch, dass die einzelnen Briefkästen des Systems mit der erfindungsgemäßen
Lösung versehen sind.
Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen. Nachfolgend ist anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung prinzipmäßig dargestellt.
Es zeigt:
1 eine perspektivische Ansicht auf die Frontseite eines
Briefkastens, wobei ein Deckel die Einwurföffnung abdeckt;
2 eine perspektivische Ansicht auf die Frontseite des
Briefkastens gemäß 1, wobei der Deckel die
Einwurföffnung freigibt;
3 eine Ansicht auf eine Rückseite der Frontseite
sowie des Deckels eines Briefkastens gemäß 1,
wobei die Rückseite der Frontseite und des Deckels einem zugangsbeschränkten
Bereich zugewandt ist, in einer ersten Ausgestaltung;
4 eine Ansicht auf eine Rückseite der Frontseite
sowie des Deckels eines Briefkastens gemäß 1,
wobei die Rückseite der Frontseite und des Deckels einem zugangsbeschränkten
Bereich zugewandt ist, in einer zweiten Ausgestaltung;
5 eine Ansicht auf eine Rückseite der Frontseite
sowie des Deckels eines Briefkastens gemäß 1,
wobei die Rückseite der Frontseite und des Deckels einem zugangsbeschränkten
Bereich zugewandt ist, in einer dritten Ausgestaltung;
5a bis 5b verschiedene
Verschlussstellungen eines Schlosses gemäß 5
mit zwei Verschlusselementen;
6 eine Vorderansicht eines Briefkastensystems mit einer
Mehrzahl von Briefkästen; und
7 eine Einzeldarstellung eines Briefkastens des Briefkastensystems
gemäß 6 von hinten, wobei eine Entnahmeöffnung
geöffnet ist und den Blick freigibt auf die Rückseite eines Deckels, welcher
eine Einwurföffnung abdeckt.
Briefkästen sind aus dem allgemeinen Stand der Technik in vielfältigen
Variationen sowohl hinsichtlich der Optik als auch hinsichtlich der verwendeten
Materialien bekannt, so dass hierauf nicht näher eingegangen wird. Nachfolgend
wird lediglich auf die für die Erfindung wesentlichen Merkmale näher eingegangen.
Die 1 bis 5
zeigen einen Briefkasten 1 für Haushalte mit einer Einwurföffnung
2, um Gegenstände in einen zugangsbeschränkten Bereich
3 einzubringen. Bei dem zugangsbeschränkten Bereich 3 handelt
es sich dabei im Ausführungsbeispiel um den Innenraum des Briefkastens
1. Die Einwurföffnung 2 ist durch einen Deckel
4 verschlossen, welcher aufgeklappt bzw. aufgeschwenkt werden kann, um
Gegenstände in den Briefkasten 1 bzw. den zugangsbeschränkten
Bereich 3 einzubringen. Der Deckel 4 verschließt die Einwurföffnung
2 selbständig, wenn keine Gegenstände eingebracht werden sollen.
Die in den Ausführungsbeispielen dargestellten Briefkästen
1 weisen eine von der Einwurföffnung 2 unabhängige Entnahmemöglichkeit
auf, um die eingeführten Gegenstände, z. B. Post, Werbematerial oder dergleichen
zu entnehmen. Die Entnahmemöglichkeit ist im Ausführungsbeispiel als verschließbarer
Entnahmedeckel 5 ausgebildet. Der Entnahmedeckel 5 weist dabei
ein Schloss 6 auf. Das Schloss 6 dient in üblicher Weise
zum Öffnen und Verriegeln des Entnahmedeckels 5. Die im Ausführungsbeispiel
dargestellten Briefkästen 1 weisen zusätzlich eine Anzeige
7 auf, die sowohl zur Darstellung des Namens des Inhabers des Briefkastens
1 als auch, wenn der Briefkasten 1 stillgelegt werden soll, dazu
verwendet werden kann, anzuzeigen, dass der Briefkasten 1 außer Funktion
ist.
1 zeigt den Briefkasten 1 in einem Zustand,
in dem der Deckel 4 die Einwurföffnung 2 verschließt.
2 zeigt den Briefkasten 1 in einem Zustand,
in dem der Deckel 4 aufgeklappt ist, so dass Gegenstände in den Briefkasten
1 eingebracht werden können.
Die 3 und 4
zeigen eine Ansicht auf die Rückseite des Deckels 4 und auf die Rückseite
der Front des Briefkastens 1 bzw. eines Rahmens 8, welcher die
Einwurföffnung 2 umgibt. Bei dem Rahmen 8 kann es sich auch
um das Gehäuse des Briefkastens 1 handeln. Gemäß
3 sind an der dem zugangsbeschränkten Bereich
3 zugewandten Rückseite des Deckels 4 Mittel 9 angeordnet,
welche geeignet sind, den Deckel 4 in einer Position zu verriegeln, in
der dieser die Einwurföffnung 2 abdeckt. Die Mittel 9 werden
hierzu hinter einer dem zugangsbeschränkten Bereich 3 zugewandten
Rückseite des Rahmens 8 der Einwurföffnung 2 positioniert.
Gemäß dem in 3 dargestellten
Ausführungsbeispiel sind zwei Mittel 9 vorgesehen, welche eine gleichmäßige
Verriegelung des Deckels 4 gewährleisten. Es wird somit verhindert,
dass durch ein gewaltsames Ziehen an einem Ende des Deckels 4 die Verriegelung
aufgehoben wird. Gemäß 3 sind die Mittel
als Schieber bzw. als Riegel 9 ausgebildet. Selbstverständlich können
auch mehr oder weniger als zwei Riegel 9 vorgesehen sein.
Die Mittel 9 sind im Inneren des Briefkastens 1
angeordnet, so dass sie von unberechtigten Personen nicht bedienbar sind.
Gemäß 4 sind die Mittel
9 ebenfalls als Schieber oder Riegel 9 ausgebildet. Im Unterschied
zu 3 sind die Schieber jedoch an der Rückseite
des Rahmens 8 befestigt. Die Rückseite des Deckels 4 weist
dabei Aufnahmen 10 in Form von Ösen oder dergleichen auf, in welche
die Riegel 9 eingeschoben werden können. Auch dadurch lässt sich
eine zuverlässige Verriegelung sicherstellen. 9 zeigt eine
weitere Variante der erfindungsgemäßen Lösung in Form einer Steuereinheit
11, welche die Riegel 9 temporär, d. h. in vorgegebenen Zeitintervallen,
betätigt. Somit wird sichergestellt, dass der Deckel 4 zu bestimmten
Zeiten verriegelt ist. Die konstruktive Ausgestaltung der Steuereinheit
11, die beispielsweise batteriebetrieben sein kann, ist nicht näher
dargestellt, da für den Fachmann eine Vielzahl von Lösungen nahegelegt
sind.
5 zeigt eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Lösung, bei der das Schloss 6, welches zum Verriegeln des Entnahmedeckels
5 vorgesehen ist, ebenfalls zum Verriegeln des Deckels 4 eingesetzt
wird. Hierzu weist das Schloss 6 zwei Verschlusselemente 12a,
12b auf. Das Schloss 6 kann in Abhängigkeit der Bedienung
durch einen Schlüssel drei verschiedene Positionen, die in 5a
bis 5c dargestellt sind, einnehmen. In einer ersten
Position (5a) ist sowohl der Deckel 4 als
auch der Entnahmedeckel 5 unverschlossen. In einer zweiten Position (5b),
welche im Ausführungsbeispiel um 90 Grad im Uhrzeigersinn versetzt zur vorgenannten
Position steht, verriegelt das Verschlusselement 12a in bekannter Weise
den Entnahmedeckel 5. In einer dritten Position (5c),
welche wiederum um 90 Grad in Uhrzeigerrichtung versetzt zu der vorgenannten Position
steht, verriegelt das Verschlusselement 12a den Deckel 4, indem
es in eine entsprechende Aufnahme 10 einfährt. Das Verschlusselement
12b ist in dieser Ausgestaltung das Mittel 9. Das Verschlusselement
12b übernimmt die Verriegelung des Entnahmedeckels 5. Somit
lässt sich durch das Schloss 6 eine Doppelfunktion wahrnehmen. Die
zusätzlichen Baukosten, um die erfindungsgemäße Lösung zu realisieren,
bestehen lediglich darin, dass das Schloss 6 mit einem zusätzlichen
Verschlusselement 12b versehen sein muss.
6 zeigt ein Briefkastensystem 13 mit einer
Mehrzahl an Briefkästen 1, wie dies in Mehrfamilienhäusern üblich
ist. Im Ausführungsbeispiel sind alle Briefkästen 1 mit der erfindungsgemäßen
Lösung versehen. Dies ist beispielhaft in 7 anhand
eines Briefkastens 1 des Briefkastensystems 13 dargestellt.
7 zeigt das Briefkastensystem 13 gemäß
6 von der Rückseite. Dargestellt ist dabei lediglich
als Ausschnitt ein Briefkasten 1, wobei die Rückseite des Briefkastens
1, welche als Entnahmeöffnung 5 dient, geöffnet ist,
so dass die 7 die Rückseite des Deckels
4 bzw. eines Rahmens 8, der den Deckel 4 umgibt, zeigt.
Dargestellt sind ferner zwei als Riegel ausgebildete Mittel 9, die den
Deckel 4 in einer Position fixieren, in der dieser die Entnahmeöffnung
2 abdeckt. Dieser Status kann im Anzeigefeld 7 angezeigt werden,
so dass von außen erkennbar ist, dass der Briefkasten 1 außer
Funktion gesetzt ist.
Die erfindungsgemäße Lösung ist selbstverständlich
nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern kann
auch bei anderen Briefkästen 1, insbesondere auch bei Banken oder
anderen Instituten zum Empfangen von Nachrichten/Briefen eingesetzt werden. Hierzu
bietet sich eine Zeitsteuerung an. Ferner bietet sich eine Anzeige des Status (offen
oder geschlossen) der Mittel 9 und somit auch der Einwurföffnung
4 an.